V/0658/2006
Überplanmäßige Mittelbereitstellung gemäß § 82 Abs. 1 Gemeindeordnung NW
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Beschlussvorlage
8031 Zeichen
V/0658/2006
DER OBERBÜRGERMEISTER
Sozialamt
Betrifft
Überplanmäßige Mittelbereitstellung gemäß § 82 Abs. 1 Gemeindeordnung NW bei den
Haushaltsstellen
a) 4820.783.0000.0 Leistungen für Unterkunft und Heizung
(Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch)
b) 4850.781.1000.8 Leistungen für Personen nach § 41 Nr. 2 außerhalb von Einrichtungen
(Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch)
Beratungsfolge
20.09.2006 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung
26.09.2006 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Vorberatung
27.09.2006 Hauptausschuss Vorberatung
27.09.2006 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Sachentscheidung:
zu a)
Für die Leistung Grundsicherung für Arbeitsuc hende nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch
(SGB II) werden auf Grund der Ausgabeentwicklung zusätzliche Mittel in Höhe von 8.337.800 €
bereitgestellt.
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass gleichzeitig eine Mehreinnahme bei der Haushaltsstelle
4820.191.0000.9 „Leistungsbeteiligung Bund für Unterkunft und Heizung“ in Höhe von 2.400.520 €
zu erwarten ist.
zu b)
Für die Leistung Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung außerhalb von Einrichtungen
nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) werden auf Grund der Ausgabeentwicklung
zusätzliche Mittel in Höhe von 998.000 € bereitgestellt.
Finanzierung/Mittelbereitstellung
zu a)
Der Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 8.337.800 € bei
Haushaltsstelle: 4820.783.0000.0
Bezeichnung: Leistungen für Unterkunft und Heizung
wird gemäß § 82 Abs. 1 GO NW zugestimmt.
Vorlagen-Nr.:
V/0658/2006
Auskunft erteilt:
Herr Woltering
Ruf:
492 50 11
E-Mail:
WolteringA@stadt-muenster.de
Datum:
23.08.2006
Öffentliche Beschlussvorlage
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V/0658/2006
I. vorläufige Deckung:
a) Mehreinnahme
bei der Haushaltsstelle: 4820.191.0000.9
Bezeichnung: Leistungsbeteiligung Bund für Unterkunft und Heizung
Betrag: 2.400.520 €
b) Mehreinnahme
bei der Haushaltsstelle: 9000.003.0000.X
Bezeichnung: Gewerbeertragsteuer
Betrag: 5.937.280 €
II. endgültige Deckung:
im Rahmen des Nachtragshaushaltsplans 2006
zu b)
Der Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 998.000 € bei
Haushaltsstelle: 4850.781.1000.8
Bezeichnung: Leistungen für Personen nach § 41 Nr. 2 außerhalb von Einrichtungen
wird gemäß § 82 Abs. 1 GO NW zugestimmt.
I. vorläufige Deckung:
a) Mehreinnahme
bei der Haushaltsstelle: 9000.003.0000.X
Bezeichnung: Gewerbeertragsteuer
Betrag: 998.000 €
II. endgültige Deckung:
im Rahmen des Nachtragshaushaltsplans 2006
Begründung:
zu a)
1. Kalkulation
Bei den Leistungen für Unterkunft und Heizung für Arbeitssuchende nach dem SGB II ist auf
Grund der Ausgabeentwicklung mit einer Steigerung der Ausgaben um 8.337.800 € zu rechnen.
Der Mehrbedarf ist unabweisbar im Sinne des § 82 Abs. 1 GO NW, da sonst Pflichtleistungen nach
dem SGB II nicht gezahlt werden können.
Die Ursache liegt in den ständig zunehmenden Fallzahlen. Während zum Kalkulationszeitpunkt für
den Haushalt 2006, im August 2005, ca. 10.542 Bedarfsgemeinschaften Leistungen bezogen, lag
die Zahl im Juli 2006 bei ca. 11.400 Bedarfsgemeinschaften. Hier wird auf Grund der beiden ein-
gesetzten EDV-Programme als Vergleichsmonat der Juli 2006 herangezogen. Bei der Hilfegewäh-
rung wird sowohl das kommunale EDV-Programm SozNW, wie auch die Sofware A2LL der Bun-
desagentur für Arbeit genutzt. Im Verfahren A2LL lässt sich die genaue Fallzahl nicht ermitteln.
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V/0658/2006
Nach der aus heutiger Sicht zu geringen Ansatzbildung wurde im Rahmen des Spar- und Konsoli-
dierungsprogramms 2006 - 2009 der Ausgabeansatz um nochmal 1,2 Mio. € reduziert. Diese opti-
mistische Prognose beruhte auf der Ausgabeentwicklung im Dezember 2005, die sich nicht fortge-
setzt hat. Hierbei wurde von einer Senkung der Fallzahlen ausgegangen, da angenommen wurde,
dass die aktive Arbeitsmarktpolitik der Arbeitsgemeinschaft Münster im Laufe des Jahres 2006
wirksam werden würde. Da hier keine ausreichenden Effekte erzielt wurden und sich auch die Ar-
beitsmarktbedingungen in Münster nicht wesentlich verbessert haben, kommt es nun zu deutlichen
Ansatzüberschreitungen.
Die steigende Ausgabeentwicklung ist außerdem auf die Umstellung der Berechnungsmethode der
Leistungen auf die Vorgabe der Bundesagentur für Arbeit zu erklären. Auf Grund der im Juni er-
folgten Umstellung entstehen erhebliche Mehrausgaben. Die städtischen Ansprüche gegenüber
der Bundesagentur für Arbeit werden derzeit gerichtlich verfolgt. Die Ausgaben sind gleichwohl
zunächst zu leisten.
Ausgabestand 07.2006 = 26.253.744 €
zuzüglich 4.100.000 € (Ausgabe 07.2006) x 5 Monate = 20.500.000 €
= 46.753.744 €
Bedarf = 46.800.000 €
Die erwarteten Mehrausgaben belaufen sich bei einem derzeitigen Ansatz in Höhe von 38.462.200
€ auf 8.337.800 €.
Ein Teil der Mittel wird bereits im Oktober, vor Inkrafttreten des Nachtragshaushaltsplans 2006, für
die dann zu buchenden Novemberleistungen benötigt.
Der Mehrbedarf ist überplanmäßig bereitzustellen.
2. Deckung
zu Buchstabe a der vorläufigen Deckung:
Unter dieser Haushaltsstelle ist die erwartete Bundeserstattung veranschlagt. Gemäß § 46 Abs. 6
SGB II trägt der Bund im Jahr 2006 29,1 % der Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 22
Abs. 1 SGB II.
Auf Grund der aktuellen Hochrechnung der Leistungen für Unterkunft und Heizung ergeben sich
Mehreinnahmen in Höhe von ca. 2.400.520 €.
Gesamtbedarf = 46.800.000 €
abzüglich Wohnungsbeschaffungskosten etc. = 510.000 €
= 46.290.000 €
x 29,1 % = 13.470.390 €
~ 13.470.000 €
abzüglich Ansatz = 11.069.480 €
Mehreinnahme = 2.400.520 €
Die erwartete Mehreinnahme wird in den Nachtragshaushaltsplan 2006 eingestellt.
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V/0658/2006
zu Buchstabe b der vorläufigen Deckung:
Bei dieser vorläufigen Deckung handelt es sich um Mehreinnahmen bei der Gewerbeertragsteuer.
Diese bereits jetzt vorliegenden Mehreinnahmen werden in den Nachtragshaushaltsplan 2006 ein-
gestellt.
Die endgültige Deckung erfolgt im Rahmen des Nachtragshaushaltsplans 2006.
Zu b)
1. Kalkulation
Bei den Leistungen für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII ist
auf Grund der Ausgabeentwicklung mit einer Steigerung der Ausgaben um 998.000 € zu rechnen.
Der Mehrbedarf ist unabweisbar im Sinne des § 82 Abs. 1 GO NW, da sonst Pflichtleistungen nach
dem SGB II nicht gezahlt werden können.
Die Steigerung der Ausgaben in diesem Bereich ist auf eine Steigerung der Fallzahlen zurückzu-
führen. Während die Kalkulation für den gesamten Unterabschnitt 4850 von 2.020 Leistungsbe-
rechtigten ausging, erhielten im August bereits 2.280 Personen entsprechende Leistungen. Die
steigende Zahl der Berechtigten ist weniger auf die demographische Entwicklung zurückzuführen
als vielmehr auf die Tatsache, dass die Anzahl der Personen unter 65 Jahren, die dauerhaft voll
erwerbsgemindert und hilfebedürftig sind, stetig zunimmt.
Ausgabestand 07.2006 = 3.315.466 €
zuzüglich 510.000 € x 5 Monate = 2.550.000 €
= 5.865.466 €
Bedarf = 5.870.000 €
Die erwarteten Mehrausgaben belaufen sich bei einem derzeitigen Ansatz in Höhe von 4.872.000
€ auf 998.000 €.
Ein Teil der Mittel wird bereits im Oktober, vor Inkrafttreten des Nachtragshaushaltsplans 2006, für
die dann zu buchenden Novemberleistungen benötigt.
Der Mehrbedarf ist überplanmäßig bereitzustellen.
2. Deckung
Bei der vorläufigen Deckung handelt es sich um Mehreinnahmen bei der Gewerbeertragsteuer.
Diese bereits jetzt vorliegenden Mehreinnahmen werden in den Nachtragshaushaltsplan 2006 ein-
gestellt.
Die endgültige Deckung erfolgt im Rahmen des Nachtragshaushaltsplans 2006.
I.V.
Dr. Klein
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0658/2006
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 24.08.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37