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AN/1450/2023

Zulassung einer Vertretung einer betroffenen Bevölkerungsgruppe gemäß § 58 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW

Gem. Antrag nach § 3 BV5 (GUT/Klima) 17.08.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 31.08.2023, TOP 8.1.6

Gem. Antrag nach § 3 (GUT/Klima BV5)

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Gem. Antrag nach § 3 (GUT/Klima BV5)

5201 Zeichen

Grüne, 
Gut/Klima, 
Linke, 
FDP 
Gleichlautend 
Frau Bezirksbürgermeisterin 
Dr. Diana Siebert 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 17.08.2023 
AN/1450/2023 
 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 5 (Nippes)  
 
Zulassung einer Vertretung einer betroffenen Bevölkerungsgruppe gemäß § 58 Abs. 3 
Gemeindeordnung NRW 
- Gemeinsamer Antrag von Grünen, GUT & KLimafreunden, Linken und FDP - 
 
Sehr geehrte Frau Reker, 
sehr geehrte Frau Dr. Siebert, 
 
bitte setzen Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung 
Nippes am 31. August 2023. 
 
Die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen: 
 
I. Die Bezirksvertretung Nippes beschließt bis auf Weiteres nach dem Vorbild der 
Bezirksvertretungen der Stadt Düsseldorf (s.u.) jeweils eine*n ständige*n Vertreter*in 
der Bezirksschüler*innenvertretung Köln und des Kölner Jugendrings zur beratenden 
Teilnahme an den Sitzungen der BV 5 zuzulassen - nach Maßgabe des Absatz 3 des § 
58 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen als Vertreter*in einer 
Bevölkerungsgruppe, die von den Entscheidung der Bezirksvertretung vorwiegend 
betroffen ist. Dies soll möglichst zeitnahe umgesetzt werden, spätestens ab Januar 
2024. 
1. Die Vertreter*innen müssen zum Zeitpunkt ihrer Zulassung das 14. Lebensjahr 
vollendet, dürfen aber das 21. Lebensjahr noch nicht erreicht haben. 
2. Der/Die Vertreter*in der Bezirksschüler*innenschaft muss eine Schule im Stadtbezirk 
Nippes besuchen oder wie der/die Vertreter*in des Kölner Jugendrings seinen/ihren 
Hauptwohnsitz im Bezirk haben. Entfällt diese Maßgabe, erlischt damit die Zulassung – 
dies ist der Geschäftsführung der Bezirksvertretung Nippes unmittelbar mitzuteilen. 
3. Die beiden Organisationen bestimmen nach Beginn eines jeden Schuljahr jeweils aus 
ihrer Mitte eine*n Vertreter*in. Ein*e Ersatzvertreter*in kann bestimmt werden. Eine 
Geschlechterparität wird ausdrücklich gewünscht, ebenso wie die Berücksichtigung von

- 2 - 
non-binären Personen. Die Daten der Vertreter*innen (Vorname, Name, Alter, Adresse 
sowie  ggf. die Schulzugehörigkeit) sind durch die Organisation unmittelbar der 
Geschäftsführung der Bezirksvertretung Nippes zu übermitteln. 
4. Bis zur Neubestimmung eines/einer Vertreter*in bleiben bereits zugelassene 
Vertreter*innen unter Maßgabe von Punkt 1.2. Teil der Bezirksvertretung Nippes. 
5. Falls die Gemeindeordnung für sie keine Aufwandsentschädigungen (Sitzungsgeld) 
vorsehen sollte, werden diese entsprechend den Regularien für sachkundige 
Einwohner*innen in den Ausschüssen des Kölner Rates aus Mitteln des Bezirks 
geleistet. 
II. Bittet die Bezirksbürgermeisterin und die Verwaltung möglichst bereits bis zur 
kommenden Sitzung am 19.10.2023 einen Verfahrensvorschlag vorzulegen, der 
sicherstellt, dass Sitzungen mit den entsprechenden Schutzgesetzen im Einklang 
stehen. So sollen sie u.a. durch Pausen getaktet werden und ihre Dauer angemessen 
begrenzt bleiben. Eine frühzeitige Einbindung beider Verbände in die Entwicklung ist 
hierbei anzustreben – zur Sitzung sind sie einzuladen. 
 
Begründung: 
 
Junge Menschen sind, obwohl mit 16 Jahren kommunal wahlberechtigt, in den politischen 
Gremien unserer Stadt kaum vertreten und werden somit nicht ausreichend an 
Entscheidungsprozessen beteiligt. 
 
Dies hat jüngst auch der Rat der Stadt Köln erkannt und die Verwaltung beauftragt, 
geeignete Beteiligungsmöglichkeiten zu evaluieren. Die Bezirksvertretung Nippes unterstützt 
diesen Prozess ausdrücklich, ist aber der Überzeugung, dass die Beteiligungsmöglichkeiten, 
die die Gemeindeordnung unseres Landes bereits eröffnet, nach Düsseldorfer Vorbild 
schnellstmöglich umgesetzt werden müssen. Nur eine breite Beteiligung an der politischen 
Willensbildung sichert nachhaltig demokratische Entscheidungen. Die Stadt Düsseldorf hat 
mit der erfolgreichen Umsetzung des gleich lautenden Beschlusses  (s.u.) gezeigt, dass eine 
ständige Jugendvertretung in den Bezirksvertretungen praktiziert werden kann. 
 
Quellen/Links 
 
1. Kölner Statistische Nachrichten – 1/2021 Kapitel 6 »Bildung und Ausbildung« 
https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf15/statistik-
jahrbuch/kap_6_statistisches_jahrbuch_2020.pdf  
2. Antrag (AN/0781/2022) »Jugendparlament« aus  der Ratssitzung vom 5. Mai 2022 
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=107843 
3. Antrag ( AN/0906/2022) »Erstellung eines Masterplans Kommunale Sicherheit und eines 
Masterplans Sauberkeit« aus  der Ratssitzung vom 5. Mai 2022 
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0050.asp?__ktonr=348748 
4. Verwaltungsvorlage »Zulassung einer Vertretung einer betroffenen Bevölkerungsgruppe 
gemäß § 58 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) - Jugendrat«, so beschlossen am 
2. März von der Düsseldorfer Bezirksvertretung 8 
https://ris-duesseldorf.itk-rheinland.de/sessionnetduebi/to0050.asp?__ktonr=333724 
5. Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW), § 58 
Zusammensetzung der Ausschüsse und ihr Verfahren 
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=1&bes_id=6784&anw_nr=2&aufg
ehoben=N&det_id=609717 
 
 
 
Gez. Spieß  gez. Feueser   gez. Frank  gez. Urmetzer

Beratungsverlauf (1)

31.08.2023 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 8.1.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1450/2023
Typ
Gem. Antrag nach § 3 BV5 (GUT/Klima)
Datum
17.08.2023
Erstellt
17.08.2023 10:24