AN/1450/2023
Zulassung einer Vertretung einer betroffenen Bevölkerungsgruppe gemäß § 58 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW
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Gem. Antrag nach § 3 (GUT/Klima BV5)
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Grüne, Gut/Klima, Linke, FDP Gleichlautend Frau Bezirksbürgermeisterin Dr. Diana Siebert Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 17.08.2023 AN/1450/2023 Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Zulassung einer Vertretung einer betroffenen Bevölkerungsgruppe gemäß § 58 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW - Gemeinsamer Antrag von Grünen, GUT & KLimafreunden, Linken und FDP - Sehr geehrte Frau Reker, sehr geehrte Frau Dr. Siebert, bitte setzen Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Nippes am 31. August 2023. Die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen: I. Die Bezirksvertretung Nippes beschließt bis auf Weiteres nach dem Vorbild der Bezirksvertretungen der Stadt Düsseldorf (s.u.) jeweils eine*n ständige*n Vertreter*in der Bezirksschüler*innenvertretung Köln und des Kölner Jugendrings zur beratenden Teilnahme an den Sitzungen der BV 5 zuzulassen - nach Maßgabe des Absatz 3 des § 58 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen als Vertreter*in einer Bevölkerungsgruppe, die von den Entscheidung der Bezirksvertretung vorwiegend betroffen ist. Dies soll möglichst zeitnahe umgesetzt werden, spätestens ab Januar 2024. 1. Die Vertreter*innen müssen zum Zeitpunkt ihrer Zulassung das 14. Lebensjahr vollendet, dürfen aber das 21. Lebensjahr noch nicht erreicht haben. 2. Der/Die Vertreter*in der Bezirksschüler*innenschaft muss eine Schule im Stadtbezirk Nippes besuchen oder wie der/die Vertreter*in des Kölner Jugendrings seinen/ihren Hauptwohnsitz im Bezirk haben. Entfällt diese Maßgabe, erlischt damit die Zulassung – dies ist der Geschäftsführung der Bezirksvertretung Nippes unmittelbar mitzuteilen. 3. Die beiden Organisationen bestimmen nach Beginn eines jeden Schuljahr jeweils aus ihrer Mitte eine*n Vertreter*in. Ein*e Ersatzvertreter*in kann bestimmt werden. Eine Geschlechterparität wird ausdrücklich gewünscht, ebenso wie die Berücksichtigung von - 2 - non-binären Personen. Die Daten der Vertreter*innen (Vorname, Name, Alter, Adresse sowie ggf. die Schulzugehörigkeit) sind durch die Organisation unmittelbar der Geschäftsführung der Bezirksvertretung Nippes zu übermitteln. 4. Bis zur Neubestimmung eines/einer Vertreter*in bleiben bereits zugelassene Vertreter*innen unter Maßgabe von Punkt 1.2. Teil der Bezirksvertretung Nippes. 5. Falls die Gemeindeordnung für sie keine Aufwandsentschädigungen (Sitzungsgeld) vorsehen sollte, werden diese entsprechend den Regularien für sachkundige Einwohner*innen in den Ausschüssen des Kölner Rates aus Mitteln des Bezirks geleistet. II. Bittet die Bezirksbürgermeisterin und die Verwaltung möglichst bereits bis zur kommenden Sitzung am 19.10.2023 einen Verfahrensvorschlag vorzulegen, der sicherstellt, dass Sitzungen mit den entsprechenden Schutzgesetzen im Einklang stehen. So sollen sie u.a. durch Pausen getaktet werden und ihre Dauer angemessen begrenzt bleiben. Eine frühzeitige Einbindung beider Verbände in die Entwicklung ist hierbei anzustreben – zur Sitzung sind sie einzuladen. Begründung: Junge Menschen sind, obwohl mit 16 Jahren kommunal wahlberechtigt, in den politischen Gremien unserer Stadt kaum vertreten und werden somit nicht ausreichend an Entscheidungsprozessen beteiligt. Dies hat jüngst auch der Rat der Stadt Köln erkannt und die Verwaltung beauftragt, geeignete Beteiligungsmöglichkeiten zu evaluieren. Die Bezirksvertretung Nippes unterstützt diesen Prozess ausdrücklich, ist aber der Überzeugung, dass die Beteiligungsmöglichkeiten, die die Gemeindeordnung unseres Landes bereits eröffnet, nach Düsseldorfer Vorbild schnellstmöglich umgesetzt werden müssen. Nur eine breite Beteiligung an der politischen Willensbildung sichert nachhaltig demokratische Entscheidungen. Die Stadt Düsseldorf hat mit der erfolgreichen Umsetzung des gleich lautenden Beschlusses (s.u.) gezeigt, dass eine ständige Jugendvertretung in den Bezirksvertretungen praktiziert werden kann. Quellen/Links 1. Kölner Statistische Nachrichten – 1/2021 Kapitel 6 »Bildung und Ausbildung« https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf15/statistik- jahrbuch/kap_6_statistisches_jahrbuch_2020.pdf 2. Antrag (AN/0781/2022) »Jugendparlament« aus der Ratssitzung vom 5. Mai 2022 https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=107843 3. Antrag ( AN/0906/2022) »Erstellung eines Masterplans Kommunale Sicherheit und eines Masterplans Sauberkeit« aus der Ratssitzung vom 5. Mai 2022 https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0050.asp?__ktonr=348748 4. Verwaltungsvorlage »Zulassung einer Vertretung einer betroffenen Bevölkerungsgruppe gemäß § 58 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) - Jugendrat«, so beschlossen am 2. März von der Düsseldorfer Bezirksvertretung 8 https://ris-duesseldorf.itk-rheinland.de/sessionnetduebi/to0050.asp?__ktonr=333724 5. Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW), § 58 Zusammensetzung der Ausschüsse und ihr Verfahren https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=1&bes_id=6784&anw_nr=2&aufg ehoben=N&det_id=609717 Gez. Spieß gez. Feueser gez. Frank gez. Urmetzer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1450/2023
- Typ
- Gem. Antrag nach § 3 BV5 (GUT/Klima)
- Datum
- 17.08.2023
- Erstellt
- 17.08.2023 10:24