Beantwortung von mündlichen Anfragen aus der Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün vom 12.06.2025 betr.: "Planfeststellungsbeschluss für die Herstellung des Retentionsraumes Worringen"
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 2542/2025 vom 12.11.2025
Stand: Am 04.12.2025 im Ausschuss Klima, Umwelt und Grün beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VIII/57 Vorlagen-Nummer 12.11.2025 2542/2025 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 04.12.2025 Beantwortung von mündlichen Anfragen aus der Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün vom 12.06.20025 Hier: Mitteilung zum Planfeststellungsbeschluss für die Herstellung des Retentionsraumes Worringen (1286/2025) Herr Dr. Albach fragt nach, wie die Genehmigung und der Plan für vier Windkraftanlagen mit- ten im Retentionsraum zusammenpassen könnten. Er bittet die Verwaltung um eine Einschät- zung der möglichen Konfliktpotenziale, insbesondere juristischer Natur. Antwort der Verwaltung: Soweit im Bereich des Retentionsraums Worringen Windkraftanlagen errichtet werden sollten, sind im Rahmen der Vorbereitung zum Genehmigungsverfahren für den Bau und Betrieb der Windkraftanlagen die damit verbundenen Fragestellungen zu prüfen und zu klären. Mögliche Konfliktpotentiale, die sich bei einer Flutung des Retentionsbereichs ergeben, sind fachgutachterlich aufzuzeigen und entsprechende Lösungsmöglichkeiten wären darzustellen. Mögliche Lösungen und entsprechende Sicherungsmaßnahmen würden mit den zu berück- sichtigenden Belangen im Genehmigungsverfahren geprüft und gegebenenfalls in der Geneh- migung mit entsprechenden Vorgaben geregelt werden. Frau Aengenvoort weist darauf hin, dass angeblich in dem Bereich auch eine Mülldeponie gewesen sei, und fragt nach, ob abgesichert sei, dass dort keine Schadstoffe austreten. Antwort der Verwaltung: Im Bereich des Retentionsraumes Worringen sind mehrere Altablagerungen bekannt. Diese Altablagerungen wurden bereits zwischen 1988 und 1995 untersucht. Dabei wurden belastete Bodenbereiche festgestellt, die jedoch weder für Menschen noch für das Grundwasser gefähr- lich sind. Aufgrund von Beschlüssen der Bezirksvertretung Chorweiler und des Ausschusses Umwelt und Grün wurden die Altablagerungen 2012 erneut bewertet. Hierzu wurden Ortsbegehungen durchgeführt und eine erneute Grundwasserbeprobung vorgenommen. Im Ergebnis war fest- zuhalten, dass keine Gefährdung zu befürchten ist. Der Retentionsraum Worringen ist mit Datum vom 25.02.2025 von der Bezirksregierung Köln unter dem Aktenzeichen 54.1.16.2-(11.0) planfestgestellt worden. Im Planfeststellungsverfah- ren wurde diese Frage intensiv auf der Grundlage mehrerer Gutachten und mit Beteiligung der 2 städtischen Umweltverwaltung nachgegangen. Dies findet sich auch im Planfeststellungsbe- scheid wieder. Dort steht u.a. im Kapitel „Abwägung“: „Die sich im Wirkungsbereich des Retentionsraums befindliche Altdeponie 61205 sowie die Altablagerungen mit den Nummern 60201, 60201 001, 60201 002, 61203 001, 61206, 61207 und 61213 wurden bezüglich ihrer Auswirkungen auf das Vorhaben sowie im Falle einer Flu- tung des Retentionsraums insbesondere in Bezug auf das Grundwasser umfangreich unter- sucht und stellen unter Beachtung der festgesetzten Vorgaben unter Punkt AS dieses Plan- feststellungsbeschlusses keine Beeinträchtigung für das Vorhaben dar. Die verbleibenden Risiken wurden auf ein Minimum reduziert und überwiegen im Ergebnis nicht die für die Realisierung des Retentionsraums sprechenden Argumente und stellen die Ausgewogenheit der verfahrensgegenständlichen Planung nicht in Frage. Des Weiteren wurde mit Hilfe projektspezifischer untergrundhydraulischer Berechnungen nachgewiesen, dass der Einstaufall zu keiner signifikanten Veränderung der derzeitigen Durchströmungssituation führt und somit keine Verschlechterung gegenüber den Ist-Verhält- nissen zu besorgen ist.“ Gez. Wolfgramm
Beratungsverlauf
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04.12.2025
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 8.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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