4087/2019
Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen und Geräten für das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/660/1 Vorlagen-Nummer 4087/2019 Freigabedatum 16.01.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff 1. Bedarfsfeststellung über die Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen und Geräten für das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung. 2. Freigabe einer Verpflichtungsermächtigung zu Lasten des Haushaltsjahres 2020 im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze in Teilplanzeile 9, Auszahlungen für das bewegliche Anlagevermögen bei der Finanzstelle 6601-1201-0-0101, Kraftfahrzeuge und Geräte. Beschlussorgan Verkehrsausschuss Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: 1. Der Verkehrsausschuss erkennt den Bedarf zur Beschaffung der Fahrzeuge und Geräte für das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung in Höhe von 634.508 € an. 2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer Verpflichtungsermächtigung zu Lasten des Haushaltsjahres 2020 in Höhe von insgesamt 550.000 € im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze in Teilplanzeile 9, Auszahlungen für das bewegliche Anlagevermögen bei der Finanzstelle 6601-1201-0-0101, Kraftfahrzeuge und Geräte, im Haushaltsjahr 2019. Verkehrsausschuss 29.01.2019 Finanzausschuss 11.02.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 634.508 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2020 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 63.450,80 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Der Baubetriebshof des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung ist zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit für die Abarbeitung von Straßenschäden im gesamten Kölner Stadtgebiet zustän- dig. Weiterhin umfasst der Aufgabenkatalog die Durchführung des Winterdienstes sowie Absperr- maßnahmen bei Sondereinsätzen (z. B. Demonstrationen, Hochwasser). Um diese Aufgabe jederzeit ordnungsgemäß wahrnehmen zu können, ist ein funktionsfähiger Fahr- zeug- und Gerätepark zwingend erforderlich. Längere reparaturbedingte Ausfallzeiten führen dazu, dass die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit gefährdet ist und die Abarbeitung der Straßen- schäden hinausgezögert wird. Ebenfalls sorgen solche Ausfallzeiten dafür, dass ein wirtschaftlicher und organisatorisch sinnvoller Einsatz von Personal nicht möglich ist. Jeder reparaturbedingte Ausfalltag kann zu unproduktiven Personalkosten in Höhe von ca. 660 € führen (Quelle „durchschnittliche Personalkosten 2018“ gemäß Veröffentlichung durch das Amt für Personal und Verwaltungsmanagement). Aufgrund der unterschiedlichen Einsatzzwecke der Fahrzeuge (z. B. Straßenunterhal- tung/Straßenbeschilderung/Winterdienst) sind die Fahrzeuge speziell aufgebaut (LKW-Kipper/LKW mit Ladekran/LKW mit Werkstattaufbau). Lange reparaturbedingte Ausfallzeiten würden die Anmie- tung von Fremdfahrzeugen nach sich ziehen, was aufgrund der erforderlichen speziellen Ausstattung der Fahrzeuge mit hohen Mietkosten verbunden wäre. Alternativ muss zur zügigen Aufgabenerledi- gung in dringlichen Fällen sogar eine Fremdfirma beauftragt werden. Um solche langfristigen und kostenträchtigen Ausfallzeiten zu vermeiden, ist der Fahrzeug- und Gerä- tepark ständig auf seine volle Funktionsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit zu überprüfen. Reparaturanfäl- lige Fahrzeuge erhöhen das Ausfallrisiko. Um eine fachliche und qualitative Aussage zum Zustand zu erhalten, werden die städtischen Fahr- zeuge und Geräte vor jeder Neubeschaffung durch die Fachwerkstatt der Abfallwirtschaftsbetriebe Köln (AWB) begutachtet und ein Zustandsbericht erstellt. Der Bericht gibt den Zustand des Fahrzeuges zum Untersuchungszeitpunkt wieder. Eine Zukunfts- prognose, wie sich der Zustand der Fahrzeuge entwickeln wird, ist nicht möglich. Ebenso lässt sich aus einem Zustandsbericht nicht unmittelbar die hohe Beanspruchung des Fahrzeuges ableiten. Ins- 3 besondere der Motor und die Verschleißteile werden durch die täglichen Stadt- und Kurzfahrten ganz besonders beansprucht. Bei der Entscheidung zur Einleitung des Ersatzbeschaffungsverfahrens müssen diese besonderen Faktoren ebenfalls Berücksichtigung finden. Einsatz von Fahrzeugen mit alternativen Antriebsformen: Das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung setzt in der Straßenunterhaltung Multifunktionsfahr- zeuge (überwiegend LKW, 8,5-12 t) ein. Diese Multifunktionsfahrzeuge werden einerseits für Tätigkei- ten in der Straßenunterhaltung und andererseits durch Anbaugeräte (Schneepflug/Salz-Sole-Streuer) auch im Winterdienst eingesetzt. Durch die Anbaugeräte erhöht sich die erforderliche Nutzlast, die diese Fahrzeuge aufnehmen können. Für solche Fahrzeugtypen bietet der Fahrzeugmarkt im Seg- ment „Nutzfahrzeuge“ derzeit noch keine passenden elektrobetriebenen Fahrzeuge an. Das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung arbeitet aber eng mit der AWB Köln zusammen und führt hier re- gelmäßig Markterkundungen über die Entwicklung im Nutzfahrzeugsegment durch. Ebenfalls werden Entwicklungen/Neuerungen im Bereich von Schadstoffklassen/Partikelfiltern berücksichtigt. Konkret bedeutet das, es werden Fahrzeuge mit neuester Abgasreinigungstechnologie beschafft. Im Ergebnis sollen die nachfolgend aufgeführten Ersatzbeschaffungen erfolgen: 1. Ersatzbeschaffung K-LN 6609 (Bauhofstandort rechtsrheinisch) Fahrzeug der Straßenunterhaltung, LKW Kipper: - Amtliches Kennzeichen: K-LN 6609, - Erstzulassung: 2009, - reparaturbedingte Ausfallzeiten in 2016: 30 Tage, - reparaturbedingte Ausfallzeiten in 2017: 19 Tage, - reparaturbedingte Ausfallzeiten bis 10/2018: 15 Tage, - Kilometerstand 10/2018: rd. 78.327 km, - Kilometerstand 2020: rd. 95.799 km (Hochrechnung für das Jahr der Auslieferung), - Abschreibungszeitraum: 10 Jahre, im Jahr der Auslieferung ist das Fahrzeug abgeschrie- ben, - Instandhaltungskosten der letzten 3 Jahre: 12.483,22 €. Einsatz des Fahrzeuges: Das Fahrzeug K-LN 6609 wird in der Straßenunterhaltung sowie bei Sonderdiensten (z. B. Hochwasser/Streiks) eingesetzt. Empfehlung der AWB: Aufgrund des hohen Alters und des zu erwartenden hohen mechanischen und technischen Verschleißes empfiehlt die Fachwerkstatt die Ersatzbeschaffung einzuleiten. Das Fahrzeug wird durch die AWB veräußert. Anforderungen an Ersatzfahrzeug: Es soll künftig wieder ein LKW Kipper 8,5 t beschafft werden. Alternative Antriebsformen wur- den geprüft. Die Auswahl in diesem Fahrzeugsegment an adäquaten Fahrzeugen mit der Möglichkeit zum Anbau von Zusatzgeräten ist noch nicht gegeben. Es soll daher ein Fahrzeug mit herkömmlichem Antrieb ersatzbeschafft werden. Kosten: 104.720 € (brutto). 4 2. Ersatzbeschaffung K-LN 6610 (Standort rechtsrheinisch) Fahrzeug der Straßenunterhaltung 12 t mit Ladekran - Amtliches Kennzeichen: K-LN 6610, - Erstzulassung: 2009, - reparaturbedingte Ausfallzeiten in 2016: 22 Tage, - reparaturbedingte Ausfallzeiten in 2017: 28 Tage, - reparaturbedingte Ausfallzeiten bis 10/2018: 32 Tage, - Kilometerstand 08/2018: rd. 84.718 km, - Kilometerstand 2020: rd. 103.620 km (Hochrechnung für das Jahr der Auslieferung), - Abschreibungszeitraum: 10 Jahre, im Jahr der Auslieferung ist das Fahrzeug abgeschrie- ben, - Instandhaltungskosten der letzten 3 Jahre: 19.015,04 €. Einsatz des Fahrzeuges: Das Fahrzeug K-LN 6610 wird in der Straßenunterhaltung zur Sicherung und Aufrechterhal- tung der Verkehrssicherheit eingesetzt. Ebenso erfolgt ein Einsatz für Streu- und Räumdiens- te. Empfehlung der AWB: Aufgrund des hohen Alters und des zu erwartenden hohen mechanischen und technischen Verschleißes empfiehlt die Fachwerkstatt die Ersatzbeschaffung einzuleiten. Das Fahrzeug wird durch die AWB veräußert. Anforderungen an Ersatzfahrzeug: Es soll künftig wieder ein LKW-Kipper, 12 t mit Ladekran, beschafft werden. Alternative Antriebsformen wurden geprüft. Die Auswahl in diesem Fahrzeugsegment an adä- quaten Fahrzeugen mit der Möglichkeit zum Anbau von Zusatzgeräten ist noch nicht gegeben. Es soll daher ein Fahrzeug mit herkömmlichem Antrieb ersatzbeschafft werden. Kosten: 202.300 € (brutto). Ersatzbeschaffung des Aufsatzstreuers B 90083 Der Aufsatzstreuer ist Baujahr 2003 und zugehörig zum Fahrzeuge K-LN 6610. Laut Zu- standsbericht weist er starke Korrosionen auf. Es ist zukünftig mit einem hohen mechanischen Verschleiß zu rechnen welcher mit hohen Reparaturausfallzeiten verbunden ist. Die Fach- werkstatt der AWB empfiehlt die Ersatzbeschaffung einzuleiten. Kosten: 33.320 € (brutto). 3. Ersatzbeschaffung K-LN 6662 (Standort rechtsrheinisch) Fahrzeug des Straßenkontrolldienstes, Ford Ranger: - Amtliches Kennzeichen: K-LN 6662, - Erstzulassung: 2008, - reparaturbedingte Ausfallzeiten in 2016: 16 Tage, - reparaturbedingte Ausfallzeiten in 2017: 32 Tage, - reparaturbedingte Ausfallzeiten bis 10/2018: 17 Tage, 5 - Kilometerstand 10/2018: rd. 64.641 km, - Kilometerstand 2020: rd. 77.569 km (Hochrechnung für das Jahr der Auslieferung), - Abschreibungszeitraum: das Fahrzeug ist in 2018 abgeschrieben, - Instandhaltungskosten der letzten 3 Jahre: 7.588,48 €. Einsatz des Fahrzeuges: Das Fahrzeug wird im Straßenkontrolldienst eingesetzt. Ebenfalls wird das Fahrzeug im Win- terdienst mit einem Streuer und einem Schneepflug ausgestattet, so dass ein ganzjähriger Einsatz möglich ist. Empfehlung der AWB: Die Ersatzteilversorgung für die Modellreihe „Ranger (Pick-Up)“ vom Hersteller Ford ist lt. der Fachwerkstatt der AWB kaum noch sicherzustellen, da zum Teil wichtige Ersatzteile im Aus- land bezogen werden müssen. Lange Wartezeiten und somit hohe Ausfallzeiten sind die Fol- ge. Aus diesem Grunde empfiehlt die AWB für diese Modellreihe die Ersatzbeschaffung vor- zunehmen. Anforderungen an Ersatzfahrzeug: Es soll künftig wieder ein „Pickup“ Fahrzeug beschafft werden. Durch die hohe Sitzposition und die damit verbundene bessere Rundumsicht werden die Kontrollfahrten erleichtert. Eben- so ist es möglich, das Fahrzeug durch Anbaugeräte im Winterdienst einzusetzen. Somit ist ein wirtschaftlicher ganzjähriger Einsatz des Fahrzeuges gewährleistet. Durch die erforderlichen Anbaugeräte scheiden alternative Antriebsformen derzeit noch aus. Kosten: 38.080 € (brutto). Ersatzbeschaffung Schneepflug, B 98692 zu K-LN 6662: Der Schneepflug ist 10 Jahre alt. Der Zustandsbericht der AWB weist derzeit zwar keine grö- ßeren Mängel auf, jedoch ist das Gerät aufgrund seines Alters und des Einsatzes im Winter- dienst stark beansprucht worden. Auch ist nicht absehbar, wie sich der Zustand des Gerätes nach der Winterperiode 2018/2019 entwickeln wird. Um diesen Schneepflug für das neue Trä- gerfahrzeug L-LN 6662 nutzen zu können, sind kostenpflichtige Umbauarbei- ten/Anpassungsarbeiten erforderlich. Es bietet sich daher an, im Rahmen der Ersatzbeschaf- fung des Trägerfahrzeuges gleichzeitig einen neuen Schneepflug zu beschaffen. Umbaukos- ten werden somit vermieden. Kosten 8.330 € (brutto). 4. Ersatzbeschaffung K-LN 6663 (Standort rechtsrheinisch) Fahrzeug des Straßenkontrolldienstes, Ford Ranger: - Amtliches Kennzeichen: K-LN 6663, - Erstzulassung: 2008, - reparaturbedingte Ausfallzeiten in 2016: 7 Tage, - reparaturbedingte Ausfallzeiten in 2017: 51 Tage, - reparaturbedingte Ausfallzeiten bis 10/2018: 10 Tage, - Kilometerstand 10/2018: rd. 53.495km, - Kilometerstand 2020: rd. 64.194 km (Hochrechnung für das Jahr der Auslieferung), - Abschreibungszeitraum: das Fahrzeug ist in 2018 abgeschrieben, - Instandhaltungskosten der letzten 3 Jahre: 5.253,70 €. 6 Einsatz des Fahrzeuges: Das Fahrzeug wird im Straßenkontrolldienst eingesetzt. Ebenfalls wird das Fahrzeug im Win- terdienst mit einem Streuer und einem Schneepflug ausgestattet, so dass ein ganzjähriger Einsatz möglich ist. Empfehlung der AWB: Die Ersatzteilversorgung für die Modellreihe „Ranger (Pick-Up)“ vom Hersteller Ford ist lt. der Fachwerkstatt der AWB kaum noch sicherzustellen, da zum Teil wichtige Ersatzteile im Aus- land bezogen werden müssen. Lange Wartezeiten und somit hohe Ausfallzeiten sind die Fol- ge. Aus diesem Grunde empfiehlt die AWB für diese Modellreihe die Ersatzbeschaffung vor- zunehmen. Anforderungen an Ersatzfahrzeug: Es soll künftig ein „Pickup“ Fahrzeug beschafft werden. Durch die hohe Sitzposition und die damit verbundene besser Rundumsicht werden die Kontrollfahrten erleichtert. Ebenso ist es möglich, das Fahrzeug durch Anbaugeräte im Winterdienst einzusetzen. Somit ist ein wirt- schaftlicher ganzjähriger Einsatz des Fahrzeuges gewährleistet. Durch die erforderlichen An- baugeräte scheiden alternative Antriebsformen derzeit noch aus. Kosten: 38.080 € (brutto). Ersatzbeschaffung Schneepflug, B 98693 zu K-LN 6663: Der Schneepflug ist 10 Jahre alt. Der Zustandsbericht der AWB weist derzeit zwar keine grö- ßeren Mängel auf, jedoch ist das Gerät aufgrund seines Alters und des Einsatzes im Winter- dienst stark beansprucht worden. Auch ist nicht absehbar, wie sich der Zustand des Gerätes nach der Winterperiode 2018/2019 entwickeln wird. Um diesen Schneepflug für das neue Trä- gerfahrzeug L-LN 6663 nutzen zu können, sind kostenpflichtige Umbauarbei- ten/Anpassungsarbeiten erforderlich. Es bietet sich daher an, im Rahmen der Ersatzbeschaf- fung des Trägerfahrzeuges gleichzeitig einen neuen Schneepflug zu beschaffen. Umbaukos- ten werden somit vermieden. Kosten 8.330 € (brutto). 5. Ersatzbeschaffung K-LN 6660 (Standort linksrheinisch) Fahrzeug des Straßenkontrolldienstes, Ford Ranger: - Amtliches Kennzeichen: K-LN 6660, - Erstzulassung: 2008, - reparaturbedingte Ausfallzeiten in 2016: 6 Tage, - reparaturbedingte Ausfallzeiten in 2017: 21 Tage, - reparaturbedingte Ausfallzeiten bis 10/2018: 16 Tage, - Kilometerstand 08/2018: rd. 53.744 km, - Kilometerstand 2020: rd. 64.492,50 km (Hochrechnung für das Jahr der Auslieferung), - Abschreibungszeitraum: das Fahrzeug ist in 2018 abgeschrieben, - Instandhaltungskosten der letzten 3 Jahre: 3.295,71 €. Einsatz des Fahrzeuges: Das Fahrzeug wird im Straßenkontrolldienst eingesetzt. Ebenfalls wird das Fahrzeug im Win- terdienst mit einem Streuer und einem Schneepflug ausgestattet, so dass ein ganzjähriger Einsatz möglich ist. Empfehlung der AWB: Die Ersatzteilversorgung für die Modellreihe „Ranger (Pick-Up)“ vom Hersteller Ford ist lt. der 7 Fachwerkstatt der AWB kaum noch sicherzustellen, da zum Teil wichtige Ersatzteile im Aus- land bezogen werden müssen. Lange Wartezeiten und somit hohe Ausfallzeiten sind die Fol- ge. Aus diesem Grunde empfiehlt die AWB für diese Modellreihe die Ersatzbeschaffung vor- zunehmen. Durch die erforderlichen Anbaugeräte scheiden alternative Antriebsformen derzeit noch aus. Anforderungen an Ersatzfahrzeug: Es soll künftig ein Pickup Fahrzeug beschafft werden. Durch die hohe Sitzposition und die damit verbundene besser Rundumsicht werden die Kontrollfahrten erleichtert. Ebenso ist es möglich, das Fahrzeug durch Anbaugeräte im Winterdienst einzusetzen. Somit ist ein wirt- schaftlicher ganzjähriger Einsatz des Fahrzeuges gewährleistet. Kosten: 38.080 € (brutto). Ersatzbeschaffung Schneepflug, B 98694 zu K-LN 6660 Der Schneepflug ist 10 Jahre alt und weist wie die Geräte B 98692 und B 69693 aufgrund sei- nes Alters und des Einsatzes im Winterdienst stark beansprucht worden. Daher wurde auf die Erstellung eines kostenpflichtigen Zustandsberichtes verzichtet. Auch ist nicht absehbar, wie sich der Zustand des Gerätes nach der Winterperiode 2018/2019 entwickeln wird. Um diesen Schneepflug für das neue Trägerfahrzeug L-LN 6660 nutzen zu können, sind kostenpflichtige Umbauarbeiten/Anpassungsarbeiten erforderlich. Es bietet sich daher an, im Rahmen der Ersatzbeschaffung des Trägerfahrzeuges gleichzeitig einen neuen Schneepflug zu beschaffen. Umbaukosten werden somit vermieden. Kosten 8.330 € (brutto). 6. Ersatzbeschaffung K-LN 6606 (Standort linksrheinisch) Fahrzeug des Straßenkontrolldienstes, Ford Fusion: - Amtliches Kennzeichen: K-LN 6606, - Erstzulassung: 2009, - reparaturbedingte Ausfallzeiten in 2016: 10 Tage, - reparaturbedingte Ausfallzeiten in 2017: 0 Tage, - reparaturbedingte Ausfallzeiten bis 06/2018: 0 Tage, - Kilometerstand 08/2018: rd. 73.291 km, - Kilometerstand 2020: rd. 89.577,89 km (Hochrechnung für das Jahr der Auslieferung), - Abschreibungszeitraum: das Fahrzeug ist in 2019 abgeschrieben, - Instandhaltungskosten der letzten 3 Jahre: 11.818,38 €. Einsatz des Fahrzeuges: Das Fahrzeug wird im Straßenkontrolldienst eingesetzt. Da viele fußläufig zu kontrollierende Strecken in Stadtteilen liegen, die sich im fernen Umfeld des Bauhofstandortes Stolberger Straße befinden, würde eine Anfahrt mit dem öffentlichen Personennahverkehr unverhältnis- mäßig lange dauern. Daher wird das Fahrzeug als Wegefahrzeug vom Bauhof zu den jeweili- gen Einsatzorten benötigt. Ein Einsatz im Winterdienst findet nicht statt. Empfehlung der AWB: Aufgrund des hohen Alters und des zu erwartenden hohen mechanischen und technischen Verschleißes empfiehlt die Fachwerkstatt die Ersatzbeschaffung einzuleiten. Das Altfahrzeug soll über die AWB veräußert werden. Anforderungen an Ersatzfahrzeug: Künftig ist die Bereitstellung eines PKW ausreichend. Aufgrund der geringen täglichen Fahr- leistung von rd. 100 km/pro Tag bietet sich die Beschaffung eines Elektrofahrzeuges an. Das 8 Fahrzeug muss künftig in der Lage sein bis zu 4 Personen aufzunehmen. Ein Fahrzeug aus dem „Mini-Segment“ reicht hier völlig aus. Geschätzte Kosten: 35.700,00 €. 7. Ersatzbeschaffung K-LN 6612 (Bauhofstandort linksrheinisch) Beschilderungsfahrzeug, LKW, 8,5 t: - Amtliches Kennzeichen: K-LN 6612 - Erstzulassung: 2010, - reparaturbedingte Ausfallzeiten in 2016: 13 Tage, - reparaturbedingte Ausfallzeiten in 2017: 2 Tage, - reparaturbedingte Ausfallzeiten bis 10/2018: 4 Tage, - Kilometerstand 10/2018: rd. 110.413 km, - Kilometerstand 2020: rd. 138.000 km (Hochrechnung für das Jahr der Auslieferung), - Abschreibungszeitraum: 10 Jahre, im Jahr der Auslieferung ist das Fahrzeug abgeschrie- ben, - Instandhaltungskosten der letzten 3 Jahre: 14.334,15 €. Aufgrund des hohen Alters und des zu erwartenden hohen mechanischen und technischen Verschleißes empfiehlt die Fachwerkstatt die Ersatzbeschaffung einzuleiten. Einsatz des Fahrzeuges: Das Fahrzeug K-LN 6612 wird in der Straßenunterhaltung für die Montage und Demontage von Verkehrsschildern sowie bei Sonderdiensten (z.B. Hochwasser/Demonstrationen) einge- setzt. Empfehlung der AWB: Aufgrund des hohen Alters und des zu erwartenden hohen mechanischen und technischen Verschleißes empfiehlt die Fachwerkstatt die Ersatzbeschaffung einzuleiten. Das Fahrzeug wird durch die AWB veräußert. Anforderungen an Ersatzfahrzeug: Es soll künftig wieder LKW Kipper 8,5 t beschafft werden. Alternative Antriebsformen wurden geprüft. Die Auswahl in diesem Fahrzeugsegment an adäquaten Fahrzeugen mit der Möglich- keit zum Anbau von Zusatzgeräten ist noch nicht gegeben. Es soll daher ein Fahrzeug mit herkömmlichem Antrieb ersatzbeschafft werden. Kosten: 104.720,00 € (brutto). Bedarfsanerkennung: Das Rechnungsprüfungsamt hat mit Schreiben vom 23.11.2018, RPA-Nr. 141/11/13/18, den Bedarf anerkannt (Anlage 1). Der Hinweis des Rechnungsprüfungsamtes zur prozentualen Berechnung der Beschaffungskosten wird zur Kenntnis genommen und bei der konkreten Ab- rechnung/Rechnungslegung der Beschaffungskosten beachtet. Aufgrund der langen Vorlaufzeiten von ca. 1,5 Jahren (Beschlüsse der Gremien des Rates, Auftragsvergabe und Beschaffung durch die AWB) ist mit der Auslieferung der Fahrzeuge frü- hestens in 2020 zu rechnen. Für die Ersatzbeschaffung entstehen Kosten in Höhe von brutto 634.508 € (einschließlich der 9 Beschaffungskosten der AWB). Finanzierung: Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Investition stehen im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bereit. Bei Finanzstelle 6601-1201-0-0101, Kraftfahrzeuge und Geräte, Teilplan- zeile 9, Auszahlungen für das bewegliche Anlagevermögen ist im Haushaltsjahr 2019 eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 550.000 € zu Lasten des Haushaltsjahres 2020 ver- anschlagt. Darüber hinaus stehen für die Jahre 2021 bis 2022 weitere Verpflichtungsermächti- gungen in Höhe von insgesamt 1.100.000 € (jährlich 550.000 €) zur Verfügung. Zur Finanzie- rung der Ersatzbeschaffung wird zunächst eine Verpflichtungsermächtigung zu Lasten des Haushaltsjahres 2020 in Höhe von 550.000 € im Haushaltsjahr 2019 freigegeben. Des Weiteren stehen im Teilergebnisplan 1201, Straßen, Wege, Plätze ab 2020 ff. entspre- chende Ansätze in der Teilplanzeile 14, Bilanzielle Abschreibungen für die jährlichen Ab- schreibungen in Höhe von 63.450,80 € zur Verfügung. Anlagen: 1. Stellungnahme RPA 2. Zustandsberichte
Anlage 2- Zustandsberichte
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Anlage 2
Anlage 1- Stellungnahme RPA
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Anlage 1
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4087/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 16.01.2019
- Erstellt
- 06.12.2018 11:37