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0135/2022

Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung des Rates der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Bezirksvertretung Mülheim

Beantwortung einer Anfrage (BV) 14.01.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 17.01.2022, TOP 7.2.13.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Ansehen

AN-0012-2022

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

4683 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/323/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 0135/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 17.01.2022 
 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung des Rates der Fraktion Bündnis 
90/Die Grünen in der Bezirksvertretung Mülheim 
hier: "Politik der Vertreibung" oder menschenwürdiger Umgang mit Wohnungslosen? 
Gemäß der als Anlage beigefügten Anfrage bittet die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Bezirks-
vertretung Mülheim um Beantwortung folgender Fragestellungen: 
 
Frage: 
Falls die Berichterstattung des Kölner Stadtanzeiger zutrifft: Auf welcher Grundlage wurde die Höhe 
des Bußgeldes festgelegt und angedroht? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die Kölner Stadtordnung regelt in § 11 Absatz 2 das Verbot, im öffentlichen Raum zu lagern oder 
einen Schlafplatz einzurichten oder zu nutzen. 
 
Werden durch den Ordnungsdienst der Stadt Köln, außerhalb der Zeit der „Winterhilfe“, Zelte von 
Obdachlosen im öffentlichen Raum festgestellt, versuchen die Außendienstkräfte zunächst die ob-
dachlosen Personen vor Ort anzutreffen. Trifft der Ordnungsdienst lagernde Menschen im öffentli-
chen Straßenland an, werden diese zunächst angesprochen und auf das Verbot des öffentlichen La-
gerns hingewiesen. Außerdem weisen die Außendienstkräfte auf verschiedene Hilfsangebote hin. Es 
gibt zusätzlich spezielle Broschüren, in denen Hilfsangebote, Ansprechpersonen und Adressen für 
Menschen ohne festen Wohnsitz aufgelistet sind, die ausgehändigt werden.  
 
Bleibt das Antreffen der Obdachlosen erfolglos, wird durch den Ordnungsdienst eine Benachrichti-
gung mit der Erklärung hinterlassen, dass das Campieren auf öffentlichem Straßenland nicht zulässig 
ist und das Lager geräumt werden muss. 
In Einzelfällen kann das Lager/Zelt auch mit einem grünen Aufkleber versehen werden, auf dem im-
mer eine entsprechende, angemessene Frist zur Räumung des Lagers gesetzt wird und ein Bußgeld 
in Höhe von bis zu 1.000 Euro angedroht wird. Ist die Frist erfolglos verstrichen und das Lager nicht 
geräumt, kann die AWB mit der Räumung beauftragt werden. 
 
Im in Rede stehenden Sachverhalt hatte der Ordnungsdienst der Stadt Köln den Obdachlosen einige 
Zeit zuvor bereits am Wiener Platz angetroffen, wo er zuerst sein Lager aufgeschlagen hatte. Nach-
dem eine entsprechende Räumungsaufforderung durch den Ordnungsdienst erfolgte, wurde sein La-
ger kurze Zeit später im Stadtgarten Mülheim festgestellt. Nachdem die Ordnungsdienstkräfte die 
Person zunächst nicht persönlich antreffen konnten, wurde der Hinweiszettel mit der Aufforderung der 
Räumung vor Ort hinterlassen. 
 
HINWEIS: Insbesondere in Zeiten der Winterhilfe reagiert der Ordnungsdienst ausschließlich auf ein-
dringliche Bürgerbeschwerden und fordert lagernde Personen ohne festen Wohnsitz nur in dringen-
den Fällen und mit großzügigen Fristen auf, ihr Lager zu räumen.

2 
 
 
Frage:  
Hat sich der Umgang des Ordnungsamtes mit wohnungslosen Menschen sowie die Kontrollintensität 
rund um den Wiener Platz im Vergleich zu den Vorjahren verändert? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Aus Sicht des Ordnungsdienstes steht der Wiener Platz häufig aufgrund seiner zentralen Lage im 
Stadtbezirk Mülheim, auf dem viele Berufspendelnde und Besuchende von örtlichen Geschäften und 
Behörden (Bezirksrathaus, Jobcenter) unterwegs sind, im Fokus. Außerdem grenzt der Wiener Platz 
unmittelbar an den Mülheimer Stadtgarten und die Frankfurter Straße als belebte Einkaufsstraße. 
Zweimal in der Woche findet ein Markt statt und mehrmals im Jahr ein Volksfest sowie ein Weih-
nachtsmarkt. Auch wird diese Örtlichkeit immer mal wieder für Demonstrationen benutzt.  
Dementsprechend legt der Ordnungsdienst einen besonderen Fokus auf diesen stark frequentierten 
Platz, der zum Teil auch gemeinsam mit der Polizei, regelmäßig bestreift wird.  
Insofern hat sich die Kontrollintensität in den letzten Jahren nicht verändert – ist aber vergleichsweise 
höher als an anderen Örtlichkeiten. 
 
Zudem haben die Personen, die häufig als obdachlos wahrgenommen werden, überwiegend einen 
festen Wohnsitz und sind eher einer „Trinkerszene“ zuzuordnen. Diese Personen nutzen den Wiener 
Platz als Treffpunkt, um ihren sozialen Kontakten nachzukommen. 
 
 
Frage: 
Welche Hilfsangebote stehen Wohnungslosen rund um den Wiener Platz zur Verfügung? 
 
Frage: 
Gibt es eine Strategie zum Umgang mit Wohnungslosen rund um den Wiener Platz? 
 
Antwort der Verwaltung zu beiden Fragen: 
Die Verwaltung verweist auf die Anfrage AN/1558/2021 und die Mitteilung 4239/2021, in der ein kur-
zer Sachstandsbericht aufgeführt wird.

AN-0012-2022

2092 Zeichen

Buchforst   Buchheim  Dellbrück  Dünnwald  Flittard  Höhenhaus   
  Holweide  Mülheim   Stammheim 
 
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 
in der Bezirksvertretung Köln-Mülheim 
Gleichlautend an:            Wiener Platz 2 a, Zimmer 642 
51065 Köln 
Herrn Bezirksbürgermeister            Telefon: (02 21) 221 99 309 
Norbert Fuchs             Mail: www.gruenekoeln-muelheim.de 
 
-Stadtbezirk Mülheim-        Annika Hilleke 
          Winfried Seldschopf 
          Marianne Böttcher 
          Sabine Ulke 
Frau Oberbürgermeisterin        Caterina Winnen  
Henriette Reker 
-Rathaus- 
 
Anfrage                                                                                         
            03.01.2022 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Bezirksvertretung Mülheim bittet Sie, die 
nachfolgende Anfrage in die Tagesordnung der nächsten Sitzung aufzunehmen. 
„Politik der Vertreibung“ oder menschenwürdiger Umgang mit Wohnungslosen? 
Anfang Dezember berichtete der Kölner Stadtanzeiger darüber, dass das Kölner Ordnungsamt 
einem Wohnungslosen, der sein Zelt im Mülheimer Stadtgarten aufgeschlagen hatte, ein 
Bußgeld von 1.000 EUR angedroht habe, falls er sein Zelt, von dem „eine gegenwärtige 
Gefahr für die öffentliche Sicherheit“ ausgehe, nicht umgehend räume. Im gleichen Artikel 
wird der Verein Heimatlos in Köln zitiert, dem zufolge eine „Politik der Vertreibung auf dem 
Wiener Platz“ stattfinde, die vom Ordnungsamt ausgehe. V or diesem Hintergrund stellen wir 
folgende Fragen: 
 Falls die Berichterstattung des Kölner Stadtanzeiger zutrifft: Auf welcher Grundlage 
wurde die Höhe des Bußgeldes festgelegt und angedroht? 
 Hat sich der Umgang des Ordnungsamtes mit wohnungslosen Menschen sowie die 
Kontrollintensität rund um den Wiener Platz im Vergleich zu den V orjahren verändert? 
 Welche Hilfsangebote stehen Wohnungslosen rund um den Wiener Platz zur 
Verfügung? 
 Gibt es eine Strategie zum Umgang mit Wohnungslosen rund um den Wiener Platz? 
 
   gez. Winfried Seldschopf   gez. Sabine Ulke

Beratungsverlauf (1)

17.01.2022 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 7.2.13.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
0135/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
14.01.2022
Erstellt
12.01.2022 13:06