0135/2022
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung des Rates der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Bezirksvertretung Mülheim
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
4683 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/323/1 Vorlagen-Nummer 0135/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 17.01.2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung des Rates der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Bezirksvertretung Mülheim hier: "Politik der Vertreibung" oder menschenwürdiger Umgang mit Wohnungslosen? Gemäß der als Anlage beigefügten Anfrage bittet die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Bezirks- vertretung Mülheim um Beantwortung folgender Fragestellungen: Frage: Falls die Berichterstattung des Kölner Stadtanzeiger zutrifft: Auf welcher Grundlage wurde die Höhe des Bußgeldes festgelegt und angedroht? Antwort der Verwaltung: Die Kölner Stadtordnung regelt in § 11 Absatz 2 das Verbot, im öffentlichen Raum zu lagern oder einen Schlafplatz einzurichten oder zu nutzen. Werden durch den Ordnungsdienst der Stadt Köln, außerhalb der Zeit der „Winterhilfe“, Zelte von Obdachlosen im öffentlichen Raum festgestellt, versuchen die Außendienstkräfte zunächst die ob- dachlosen Personen vor Ort anzutreffen. Trifft der Ordnungsdienst lagernde Menschen im öffentli- chen Straßenland an, werden diese zunächst angesprochen und auf das Verbot des öffentlichen La- gerns hingewiesen. Außerdem weisen die Außendienstkräfte auf verschiedene Hilfsangebote hin. Es gibt zusätzlich spezielle Broschüren, in denen Hilfsangebote, Ansprechpersonen und Adressen für Menschen ohne festen Wohnsitz aufgelistet sind, die ausgehändigt werden. Bleibt das Antreffen der Obdachlosen erfolglos, wird durch den Ordnungsdienst eine Benachrichti- gung mit der Erklärung hinterlassen, dass das Campieren auf öffentlichem Straßenland nicht zulässig ist und das Lager geräumt werden muss. In Einzelfällen kann das Lager/Zelt auch mit einem grünen Aufkleber versehen werden, auf dem im- mer eine entsprechende, angemessene Frist zur Räumung des Lagers gesetzt wird und ein Bußgeld in Höhe von bis zu 1.000 Euro angedroht wird. Ist die Frist erfolglos verstrichen und das Lager nicht geräumt, kann die AWB mit der Räumung beauftragt werden. Im in Rede stehenden Sachverhalt hatte der Ordnungsdienst der Stadt Köln den Obdachlosen einige Zeit zuvor bereits am Wiener Platz angetroffen, wo er zuerst sein Lager aufgeschlagen hatte. Nach- dem eine entsprechende Räumungsaufforderung durch den Ordnungsdienst erfolgte, wurde sein La- ger kurze Zeit später im Stadtgarten Mülheim festgestellt. Nachdem die Ordnungsdienstkräfte die Person zunächst nicht persönlich antreffen konnten, wurde der Hinweiszettel mit der Aufforderung der Räumung vor Ort hinterlassen. HINWEIS: Insbesondere in Zeiten der Winterhilfe reagiert der Ordnungsdienst ausschließlich auf ein- dringliche Bürgerbeschwerden und fordert lagernde Personen ohne festen Wohnsitz nur in dringen- den Fällen und mit großzügigen Fristen auf, ihr Lager zu räumen. 2 Frage: Hat sich der Umgang des Ordnungsamtes mit wohnungslosen Menschen sowie die Kontrollintensität rund um den Wiener Platz im Vergleich zu den Vorjahren verändert? Antwort der Verwaltung: Aus Sicht des Ordnungsdienstes steht der Wiener Platz häufig aufgrund seiner zentralen Lage im Stadtbezirk Mülheim, auf dem viele Berufspendelnde und Besuchende von örtlichen Geschäften und Behörden (Bezirksrathaus, Jobcenter) unterwegs sind, im Fokus. Außerdem grenzt der Wiener Platz unmittelbar an den Mülheimer Stadtgarten und die Frankfurter Straße als belebte Einkaufsstraße. Zweimal in der Woche findet ein Markt statt und mehrmals im Jahr ein Volksfest sowie ein Weih- nachtsmarkt. Auch wird diese Örtlichkeit immer mal wieder für Demonstrationen benutzt. Dementsprechend legt der Ordnungsdienst einen besonderen Fokus auf diesen stark frequentierten Platz, der zum Teil auch gemeinsam mit der Polizei, regelmäßig bestreift wird. Insofern hat sich die Kontrollintensität in den letzten Jahren nicht verändert – ist aber vergleichsweise höher als an anderen Örtlichkeiten. Zudem haben die Personen, die häufig als obdachlos wahrgenommen werden, überwiegend einen festen Wohnsitz und sind eher einer „Trinkerszene“ zuzuordnen. Diese Personen nutzen den Wiener Platz als Treffpunkt, um ihren sozialen Kontakten nachzukommen. Frage: Welche Hilfsangebote stehen Wohnungslosen rund um den Wiener Platz zur Verfügung? Frage: Gibt es eine Strategie zum Umgang mit Wohnungslosen rund um den Wiener Platz? Antwort der Verwaltung zu beiden Fragen: Die Verwaltung verweist auf die Anfrage AN/1558/2021 und die Mitteilung 4239/2021, in der ein kur- zer Sachstandsbericht aufgeführt wird.
AN-0012-2022
2092 Zeichen
Buchforst Buchheim Dellbrück Dünnwald Flittard Höhenhaus
Holweide Mülheim Stammheim
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
in der Bezirksvertretung Köln-Mülheim
Gleichlautend an: Wiener Platz 2 a, Zimmer 642
51065 Köln
Herrn Bezirksbürgermeister Telefon: (02 21) 221 99 309
Norbert Fuchs Mail: www.gruenekoeln-muelheim.de
-Stadtbezirk Mülheim- Annika Hilleke
Winfried Seldschopf
Marianne Böttcher
Sabine Ulke
Frau Oberbürgermeisterin Caterina Winnen
Henriette Reker
-Rathaus-
Anfrage
03.01.2022
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister,
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Bezirksvertretung Mülheim bittet Sie, die
nachfolgende Anfrage in die Tagesordnung der nächsten Sitzung aufzunehmen.
„Politik der Vertreibung“ oder menschenwürdiger Umgang mit Wohnungslosen?
Anfang Dezember berichtete der Kölner Stadtanzeiger darüber, dass das Kölner Ordnungsamt
einem Wohnungslosen, der sein Zelt im Mülheimer Stadtgarten aufgeschlagen hatte, ein
Bußgeld von 1.000 EUR angedroht habe, falls er sein Zelt, von dem „eine gegenwärtige
Gefahr für die öffentliche Sicherheit“ ausgehe, nicht umgehend räume. Im gleichen Artikel
wird der Verein Heimatlos in Köln zitiert, dem zufolge eine „Politik der Vertreibung auf dem
Wiener Platz“ stattfinde, die vom Ordnungsamt ausgehe. V or diesem Hintergrund stellen wir
folgende Fragen:
Falls die Berichterstattung des Kölner Stadtanzeiger zutrifft: Auf welcher Grundlage
wurde die Höhe des Bußgeldes festgelegt und angedroht?
Hat sich der Umgang des Ordnungsamtes mit wohnungslosen Menschen sowie die
Kontrollintensität rund um den Wiener Platz im Vergleich zu den V orjahren verändert?
Welche Hilfsangebote stehen Wohnungslosen rund um den Wiener Platz zur
Verfügung?
Gibt es eine Strategie zum Umgang mit Wohnungslosen rund um den Wiener Platz?
gez. Winfried Seldschopf gez. Sabine Ulke
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0135/2022
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 14.01.2022
- Erstellt
- 12.01.2022 13:06