0736/2024
Baumaßnahmen an den Kindertagesstätten am Merheimer Platz
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
2407 Zeichen
Dezernat, Dienststelle IV/51/514 Vorlagen-Nummer 0736/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 14.03.2024 Baumaßnahmen an den Kindertagesstätten am Merheimer Platz Hier: Beantwortung der Anfrage von GUT/Klimafreunde aus der Sitzung vom 25.01.2024 (AN/0103/2024) Die Fraktion GUT/Klimafreunde bittet die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Welchen Zeitraum setzt die Verwaltung für die Baumaßnahmen bezüglich der Kinder- tagesstätten in der Zonser Straße 1a und der Merheimer Straße 20 an? 2. In einer Beschlussvorlage aus dem Juni 2011 (1039/2011) werden Fördermittel zu die- sen Baumaßnahmen beschrieben. Wurden diese Fördermittel abgerufen? 3. Wenn Frage 2 mit ja zu beantworten ist: wie wurden diese Fördermittel bisher einge- setzt? 4. Wenn Frage 3 mit nein zu beantworten ist: Warum wurden die Fördermittel nicht abge- rufen? Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung: 1. Das Grundstück Zonser Str. 1a und Merheimer Platz 20 wurde durch die Gebäudewirt- schaft der Stadt Köln im Rahmen eines Erbpachtvertrages an einen Investor zwecks Errichtung einer 6-gruppigen Kindertagesstätte veräußert. Nach baulicher Fertigstel- lung erfolgt eine Anmietung der Kindertagesstätte durch die Stadt Köln. Derzeit läuft das Baugenehmigungsverfahren. Eine abschließende Baugenehmigung liegt noch nicht vor. Es kann z. Z. noch kein konkreter Fertigstellungstermin für die neue Kita be- nannt werden. Es wird jedoch eine Fertigstellung der Kita in 2026 angestrebt. 2. Bei dem Beschluss aus 2011 handelte es sich um einen Planungsbeschluss, der die Realisierung der Kita im Rahmen einer städtischen Baumaßnahme durch die Gebäu- dewirtschaft der Stadt Köln vorsah. Zwischenzeitlich wurde jedoch entschieden, die Grundstücke an einen Investor zwecks Realisierung der Kita zu veräußern. Entspre- chende Ratsbeschlüsse hierzu liegen vor (Vorlage-Nr. 3207/2017 und 2594/2020). Die in der Vorlage aus 2011 beschriebenen Fördermittel für eine städtische Baumaß- nahme (Investitionskostenförderung) können daher nicht in Anspruch genommen wer- den und wurden nicht abgerufen. Es kommt im Rahmen des Investorenmodells ledig- lich eine Betriebskostenförderung in Betracht, worin eine Förderung der von der Stadt zu zahlenden Miete berücksichtigt ist. 3. Siehe Punkt 2 4. Siehe Punkt 2
Beratungsverlauf (1)
Orte (4)
- Zonser Straße 1a
- Merheimer Straße 20
- Merheimer Platz 20
- Straße 20
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Details
- Aktenzeichen
- 0736/2024
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 23.02.2024
- Erstellt
- 23.02.2024 08:12