AN/1619/2023
Änderungsantrag zu Antrag AN/1314/2023 zur Chancengerechtigkeit auf dem Wohnungsmarkt – Handeln gegen rassistische Diskriminierung bei der Woh-nungsvergabe
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Änderungsantrag zu Antrag AN/1314/2023 zur Chancengerechtigkeit auf dem Wohnungsmarkt – Handeln gegen rassistische Diskriminierung bei der Wohnungsvergabe
9421 Zeichen
FachAK 5 02.08.2023
An den
Vorsitzenden des Integrationsrates
An die
Geschäftsstelle des Integrationsrates
Herrn Andreas Vetter
Änderungsantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates
Gremium Datum der Sitzung
Integrationsrat 12.09.2023
Änderungsantrag zu Antrag AN/1314/2023 zur Chancengerechtigkeit auf dem
Wohnungsmarkt – Handeln gegen rassistische Diskriminierung bei der Woh-
nungsvergabe
Beschluss:
Der Integrationsrat bittet den Rat folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat stellt fest, dass in Köln, wie in vielen anderen deutschen Großstädten
auch, bei der Vermietung von Wohnungen Wohnungsuchende trotz des Benach-
teiligungsverbots des Grundgesetzes und des Allgemeinen Gleichbehandlungsge-
setzes benachteiligt werden. Dies betrifft besonders Wohnungssuchende mit in-
ternationaler Familiengeschichte.
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die im Punkt 7 des Berichtes der Stadt Köln
zum Sachstandsbericht über die Umsetzung des Zehn Punkte Aktionsplans der
Europäischen Städtekoalition gegen Rassismus vom 21.10.2019 (Vorlage
3486/2019) in der Anlage I benannten Maßnahmen u.a. wie der ‚Wegeweiser
Wohnen‘ des Kommunalen Integrationszentrum; oder das Sozial- und Qualitäts-
management der GAG; wichtige Instrumente darstellen, um der Diskriminierung
bei der Wohnungssuche zu begegnen, diese aber nicht ausreichen, um Diskrimi-
nierung wirksam zu beseitigen und zu verhindern.
3. Der Rat beschließt die folgenden Maßnahmen zum Abbau von Diskriminierungen
am Wohnungsmarkt:
3.1. Die Verwaltung wird beauftragt zu evaluieren, wie und ob das AGG bei
der Wohnungsvergabe Berücksichtigung findet. Darin einzubeziehen sind
insbesondere die GAG als kommunales Wohnungsbauunternehmen und
die in Köln tätige ‚Aachener Siedlungs- und Wohnungsgesellschaft mbH‘
und die ‚Antoniter Siedlungsgesellschaft mbH im Ev. Kirchenverband Köln
und Region‘ als kirchennahe Wohnungsgesellschaften sowie weitere Woh-
nungsbau- und Immobilienunternehmen. Auf der Grundlage des Berich-
tes sollen die Kriterien für die Wohnungsvergabe unter Maßgabe des
AGG weiterentwickelt werden. Berichtet werden kann dann unter an-
derem durch eine Umfrage des Amtes für Statistik.
3.2. Die Verwaltung wird beauftragt gemeinsam mit den Akteuren auf
dem Wohnungsmarkt und dem Runden Tisch für Integration, den
Wohlfahrtsverbänden und Migrant*innenselbstorganisationen ein
Konzept für eine Kampagne für den Abbau der Diskriminierung auf
dem Wohnungsmarkt zu erarbeiten und Möglichkeiten der Finanzie-
rung zu prüfen.
3.3. Die Verwaltung wird gebeten auf die GAG als kommunales Wohnungs-
bauunternehmen einzuwirken, damit dort künftig wieder persönliche Vor-
sprachen an Stelle reiner Online Bewerbungen möglich sind. Dies ist ins-
besondere für Bewerber*innen mit nicht perfekten Deutschkenntnissen
sehr wichtig.
4. Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen wie das Beratungsangebot der Antidiskri-
minierungsbüros von Caritas und des Vereins Öffentlichkeit gegen Gewalt personell
ausgebaut und in die Lage versetzt werden kann die Begleitung bei Schadensersatz-
klagen (auf Grundlage des AGGs) zu begleiten (z.B. durch die Durchführung von
T estings als Beweismittel vor Gericht - Beweislastumkehr). Da einzelne Themen von
den beiden Beratungsstellen nicht abgedeckt werden können ist zu prüfen, wie diese
Beratungsstruktur mit anderen Institutionen wie z.B. anderen Beratungsstellen, Stadt
Köln, Mieterverein vernetzt werden kann. Dafür sollte in den beiden Beratungsbüros
je eine zusätzliche Stelle eingerichtet werden, deren Stelleninhaber*in Zugang zu ei-
ner im Antidiskriminierungsrecht ausgebildeten juristischen Beratung hat. Zudem be-
darf es Mittel für eine regelmäßige Supervision der Berater*innen.
5. Die Verwaltung wird gebeten die Einrichtung einer Stelle in einem der bestehen-
den Antidiskriminierungsbüros zu prüfen, die analog der Berliner Fachstelle gegen
Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt von der Verwaltung unabhängig, aber in
enger Kooperation mit dem Kommunalen Integrationszentrum und des dortigen
Fachreferates für Wohnen insbesondere die folgenden Aufgaben wahrnehmen soll:
die Aufklärung über die Vorschriften des AGG sowie die Rechte der Wohnungssu-
chenden und die Verpflichtungen der Vermietenden,
die Vernetzung der Akteur*innen auf dem Wohnungsmarkt z.B. durch einen Beirat
unter besonderer Berücksichtigung der Wohnungswirtschaft, der gemeinnützigen
wie der privaten (GAG und Köln AG / Haus und Grund),
die Erarbeitung einer Selbstverpflichtung aller Akteur*innen im Sinne des Berliner
Mottos „Berlin vermietet fair“
Fachdialoge zu Themen der Vermietungspraxis,
Öffentlichkeitsarbeit.
Bis zur Einrichtung dieser Koordinationsstelle soll die Verwaltung (das Amt für In-
tegration und Vielfalt) die Vernetzung der Akteur*innen und die Erarbeitung einer
Selbstverpflichtung von Akteur*innen im Sinne des Berliner Mottos „Berlin vermietet
fair“ in enger Abstimmung mit dem Kölner Runden Tisch für Integration zu beginnen.
Hintergrund / Begründung:
Die im Auftrag des Kölner Runden Tisches für Integration im Jahre 2020/ 21 in Köln
durchgeführte wissenschaftliche Betrachtung zum Thema: ‚Chancengerechtigkeit auf
dem Wohnungsmarkt – Handlungsmöglichkeiten gegen rassistische Diskriminierung
bei der Wohnungsvergabe‘ kommt zu dem Ergebnis:
Erstens sind für Menschen mit internationaler Geschichte die Zugänge zu Wohnraum
in Köln grundsätzlich erschwert. So sind die Chancen in dem Prozess der Wohnungs-
bewerbung (Wohnungssuche Online/telefonisch etc., Besichtigungstermine, Mietver-
tragsunterzeichnung) eine Wohnung zu finden, durch rassistische Vorstellungen und
Ausschluss von Bewerber*innen mit internationaler Geschichte, verringert. Außerdem
weisen die verschiedenen Gatekeeper des Wohnungsmarktes, welche maßgeblich
den Zugang zu Wohnraum steuern, Unterschiede in den Vergabepraktiken auf. Die
Relevanz und Wirkmächtigkeit rassistischer Diskriminierung äußert sich bei privat em
Vermieter*innen und institutionellen Wohnungsanbieter*innen in differenzierter Form.
Bei privatem Vermieter*innen scheint dabei die subjektive Präferenz eine wichtige
Rolle zu spielen, was rassistische Diskriminierung begünstigen kann. Zugleich er-
scheint die Gruppe privater Vermieter*innen sehr heterogen, sodass hier keine allge-
meinen Aussagen über grundsätzlich stärkere Diskriminierungstendenzen gemacht
werden können. Im Hinblick auf größere Wohnungsunternehmen ist die Sicherstellung
der Mieteinnahmen und damit die Liquidität der Mieter*innen das wesentliche Kriterium
bei der Vermietung. Dennoch können auch hier diskriminierende Praktiken durch ein-
zelne Sachbearbeiter*innen, interne Richtlinien sowie die Zuweisung von Menschen
mit internationaler Geschichte in bestimmte Stadtteile vorliegen.
Zweitens liegt teilweise eine Vermietung von überteuertem und qualitativ minderwerti-
gem Wohnraum an Menschen mit internationaler Geschichte vor. Die angespannte
Lage auf dem Kölner Wohnungsmarkt begünstigt informelle bis illegale Praktiken, vor
allem für vulnerable Personengruppen, zu denen auch Menschen mit internationaler
Geschichte zählen. Aufgrund der erschwerten Zugänge zu Wohnraum, die durch ras-
sistische Diskriminierung verstärkt wird, erhöht sich auch die Gefahr der Preisdiskrimi-
nierung.
Drittens liegt eine T endenz der Zuweisung von Menschen mit internationaler Ge-
schichte aus oder in bestimmte Kölner Stadtteile nahe. Durch diese Zuweisungseffekte
– also die Zuordnung in bestimmte „passgenaue“ Nachbarschaften – kann es zu einer
Erhöhung der Segregation in den Quartieren kommen. Die Auswirkungen solcher Zu-
ordnungen können im Rahmen dieser Arbeit jedoch nicht näher betrachtet werden. Der
Zusammenhang von rassistischer Diskriminierung und Segregation in Köln wirft hie r
weiteren Forschungsbedarf auf.“ 1
Die wissenschaftliche Betrachtung entspricht damit den Ergebnissen einer repräsen-
tativen Umfrage der Antidiskriminierungsstelle des Bundes aus dem Jahr 2020. Rund
15 % aller Befragten, die in den vergangenen zehn Jahren auf Wohnungssuche wa-
ren, machten dabei Diskriminierungserfahrungen aus rassistischen Gründen, wegen
der Zugehörigkeit zu einer ethnischen Gruppe oder der Herkunft aus einem anderen
Land.
1 Chancengerechtigkeit auf dem Wohnungsmarkt. Bestandsaufnahme zur Vermeidung rassistischer Diskriminie -
rung bei der Wohnungsvergabe in Köln, vorgelegt von Hannah Brill und Mariam Manz, gefördert von der Hans
Böckler Stiftung, herausgegeben vom Förderverein des Kölner Runden Tisches für Integration Köln August 2022
S. 45f.
Davon sind Menschen mit Migrationshintergrund besonders betroffen. Jede*r dritte
Wohnungssuchende mit Migrationshintergrund (35 %) berichtete der Umfrage zu-
folge von rassistischer Diskriminierung.
Eine deutliche Mehrheit der Befragten (83 %) ist der Ansicht, dass Diskriminierung
aus rassistischen Gründen, wegen der Zugehörigkeit zu einer ethnischen Gruppe o-
der der Herkunft aus einem anderen Land bei der Wohnungssuche in Deutschland
eher häufig vorkommt. Damit ist der Wohnungsmarkt der Lebensbereich, in dem die
meisten Befragten ein Problem mit rassistischer Diskriminierung vermuten. (Web-
seite der Antidiskriminierungsstelle des Bundes abgerufen am 10. Januar 2023)
Für den FachAK 5
Ahmet Edis, Vorsitzender des FachAK 5
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1619/2023
- Typ
- Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat
- Datum
- 07.09.2023
- Erstellt
- 07.09.2023 16:39