1996/2025
Veränderung von zwei Naturdenkmalen (NDI 202.08) am Bayenthalgürtel/ Ecke Bonner Str. hier: Antrag auf Befreiung von den Verboten der Naturdenkmalverordnung sowie dem Verbot des §41 LNatschG (Alleenschutz) nach § 67 Abs. 1 Nr.1 (BNatschG)
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Anlage 1: ÖBB-Protokoll Nr.63
15450 Zeichen
Büro für Landschaftsarchitektur; Dipl.-Ing. Sven Berkey, Grunewald 61, 42929 Wermelskirchen 1
Ö k o l o g i s c h e B a u b e g l e i t u n g
N o r d - S ü d - S t a d t b a h n 3 . B a u s t u f e
Protokoll
Nr. 63 Begehung vom 26. Mai 2025 tagsüber
Anlass: 1.) Fahrleitungsmaste Bonner Str. / Gürtel Baum Nr. 141, 143 (ND)
und Baum Nr. 94 Haus Nr. 310a
Projekt: Nord-Süd-Stadtbahn 3. Bauabschnitt Stadt Köln
Teilnehmer
(Firma, Büro,
Behörde, Stadt etc.)
Herr Oberdörffer, ((Stadt Köln, Amt 69)
Herr Berkey (Büro Berkey, ÖBB)
Herr Wachsmuth (Stadt Köln, Amt 67 – Koordinationsstelle Baumschutz auf Baustellen)
Herr Möcking, Frau Sürth (KVB Projektmanager Fahrweg)
Herr Kulawik (KVB Gleisoberbau)
Herr Wisniewski (KVB Fahrleitungstechnik), Herr Holz (KVB Baumangelegenheiten)
1.) Baumschutz – Fahrleitungsmaste Bonner Str. / Gürtel Baum Nr. 141, 143 und Baum
Nr. 94
Hinsichtlich der neuen geplanten Fahrleitungsmaste der KVB an der Nord Süd Bahn 3BA ,
erfolgte am 26.Mai 2025 eine gemeinsame örtliche Begehung.
Gemäß dem Planfeststellungbeschluss vom 22. April 2016 Zeichen 25.5.8 - 1/14 der
Bezirksregierung Köln , wird die Stadtbahntrasse auf einem besonderen Bahnkörper mit
Rasengleis in Mittellage der Bonner Straße verlaufen. Zur Elektrifizierung der Stadtbahn ist eine
Stadtbahn-Hochketten-Fahrleitungsanlage mit außerhalb platzierten Fahrleitungsmasten
vorgesehen. Die Planung sieht eine Kombination der zukünftigen Baumstandorte mit den
geplanten Parkständ en in einer gemeinsamen Achse vor, sodass beide Nutzungen
platzsparend miteinander verbunden werden können. Um die Mitte des Straßenraums von
Fahrleitungsmasten freizuhalten, wurden diese in der Planung ebenfalls in der gleichen Achse
platziert.
In den hier zwei betrachteten Bereichen, liegen die geplanten Fahrleitungsmaste im Nahbereich
von Uraltbäumen (Platanen), welche zum Teil Bestandteil eines Naturdenkmals sind (Baum Nr.
141 und Baum Nr. 143).
Um den Standort gemeinsam mit der ÖBB und Vertretern vom Amt 67 -Koordinationsstelle
Baumschutz auf Baustellen in Augenschein zu nehmen und eine möglichst (baum -)verträgliche
Installation vorzubesprechen , fand am 26. Mai 2025 ein gemeinsamer Termin statt. Dazu
wurden die Standorte der besprochenen Maste (Bezeichnung M 42 und M 29) seitens der KVB
in Örtlichkeit markiert.
Da sich die Standorte innerhalb des Kronentraufbereichs der Platanen befinden, wurde
zunächst hinterfragt inwiefern eine unter Umständen auch nur leichte Verschiebung der
Maststandorte noch möglich ist.
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Abbildung 1: KVB mit Darstellung der Fahrleitungsmaste
Anmerkung Berkey Baum Nr. 141 und Baum Nr. 143 beides Bestandteil des Naturdenkmal s
NDI 202.08; gelber Pfeil Maststandort 42
Baum Nr.141 Baum Nr. 143
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Abbildung 2: Ausschnitt Naturdenkmal im Stadtteil Raderthal
Ergänzung Berkey: gelber Pfeil betroffener Bereich durch Maststandort 42 und Naturdenkmal NDI 202.08
Bayenthalgürtel auf dem Mittelstreifen zwischen der Einmündung „Bonner Straße“ und Einmündung.
der Straße „An der Alteburger Mühle“
Nach Angabe der KV B ist eine Verschiebung des Maststandortes in der aktuellen Phase aus
mehreren Gründen leider nicht möglich:
Planerisch sind die vorhandenen Abstände zur Bordsteinkante (Richtung Westen) unter
anderem aufgrund des Straßenprofils bereits vollständig ausgesc höpft. Zudem verläuft dort ein
Kabelgraben mit mehreren Straßenquerungen, darunter unter anderem ein Kabel der
Feuerwehr Köln. Die Sicherheitsabstände zu den Leitungen sind zwingend einzuhalten. Nach
Festlegung des Fahrleitungssystems war die Grundlage der Planung der Fahrleitung eine
umfangreiche Konfliktanalyse auf deren Basis enge Korridore mitgegeben wurden, in Folge
dessen dieser Standort gewählt werden musste.
Im Kreuzungsbereich Bonner Straße / Raderberggürtel (Bereich Baum Nr. 141 und 143;
Naturdenkmal) verläuft das Gleis in Fahrtrichtung stadtauswärts im Bogen, wodurch ein
Haltepunkt für die Fahrleitung über der Kreuzung zwingend erforderlich ist. Um die Kurve
realisieren zu können ist mit Mast 44 sogar ein zweiter Auszug von Nöten. Eine Verschiebun g
des Haltepunkts in Richtung stadtauswärts (Richtung Süden), und somit des Mastes 42, ist also
aufgrund der Gleisgeometrie nicht möglich.
Ebenso ist eine Verlagerung stadteinwärts (Richtung Norden) nicht möglich, da die nach VDV -
Richtlinien maximal zuläss igen Feldlängen von 60 Metern zwischen den Mastpaaren M42/M43
und M45/M46 bereits vollständig ausgereizt sind. Zusätzlich besteht für das Querfeld zwischen
den Fahrleitungsmasten M42 und M43 eine exakte geometrische Vorgabe hinsichtlich des
Winkelverhältnisses der gegenüberliegenden Masten.
Die Gründung des Mastes 43 wurde bereits durchgeführt. Eine flächendeckende Neuplanung
der Fahrleitungsanlage sowie in Teilen der Gleisgeometrie ist zum heutigen Stand nicht
verhältnismäßig möglich.
Eine Verschiebung d es Fahrleitungsmast Nr. 42 um wenige oder mehrere Meter aus dem
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Kronentraufbereich ist somit wie beschrieben in der aktuellen Projektphase aus Sicht der KVB
nicht praktikabel.
Die reine Mastmontage erfolgt in den folgenden kurz zusammengefassten Arbeitsschritten:
1. Erstellung einer Vorerkundung , eines Bodengutachten und Durchführung einer
Kampfmittelsondierung vor der Stahlrohrgründung des Fahrleitungsmastes.
2. Gründung: Hierbei erfolgt das Anbringen des Stahlrohrs an einem Rohrhalter (Greifer)
und das Einschwenken und Ansetzen des Bohrrohrs senkrecht zur Erdoberfläche in eine
Baugrube von ca. 2,00 m x 2,00 m x 1,25 m. Zur Berechnung der lichten Höhe erfolgt dies nach
der folgenden Formel: Benötigte lichte Höhe: Bohrrohrlänge + Aufbau des Greifers.
(Schwenkradius ist notwendig und variiert je nach örtlicher Begebenheit). Im Falle des
Fahrleitungsmast Nr. 42 beim Naturdenkmal bedeutet dies: ca. 7 m + ca. 3 m = ca. 10 m.
Danach erfolgt das Eindrehen des Bohrrohrs. Hierbei ist einem rechten Winkel zur
Geländeoberkante, also lotrecht von Oben zur GOK vorzugehen.
3. Maststellung: Der Mast wird sicher mit Anschlagmitteln am Kran verbunden. Dann hebt
ein Kran den Mast kontrolliert in eine senkrechte Position. Benötigte lichte Höhe: Mastlänge +
Aufbauhöhe der Befestigung am Kran. Im Falle des Fahrleitungsmast Nr. 42: ca. 14 m +
ca. 2 m= ca. 16 m Gesamthöhe. Daraufhin erfolgt das Einschwenken des Mastes in senkrechter
Position über die Rohrgründung (Schwenkradius ist notwendig und variiert je nach örtlicher
Begebenheit). Es gibt keine M öglichkeit den Mast mit Kran schräg einzufädeln. Dann wird der
Mast auf bzw. in die Rohrgründung abgesetzt, ausgerichtet und anschließend fixiert.
Die folgenden Bilder zeigen eine solche Vorgehensweise beispielhaft:
Quelle KVB: rechts: Gründung, links: Maststellung
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Aus der vorgenannten Sachlage und Beschreibungen ergeben sich bauliche Konfliktpunkte und
Beeinträchtigungen an den Platanen Baum Nr. 14 3, Baum Nr. 94 und möglicherweise auch an
Baum Nr. 141 durch die Verspannung und Führung der Oberleitungen (Fahrleitungsanlagen).
Abbildung 3: Ausschnitt Naturdenkmal im Stadtteil Raderthal
Quelle: LBP Maßnahmenplan mit Baumnummerierung, Ergänzung Berkey gelber Pfeil:
betroffene Bäume des Naturdenkmals
Abbildung 4: Ausschnitt Uraltplatane Haus Nr. 310 a Bonner Straße
Quelle: LBP Maßnahmenplan mit Baumnummerierung, Ergänzung Berkey gelber Pfeil:
betroffene Uraltplatane
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Voraussichtliche Beeinträchtigungen auf das Wurzelsystem der Bäume
Im Bereich d es Naturdenkmals (Baum Nr. 141 und Nr. 143) wurden bereits im Jahr 2022
Wurzelsuchgräben ausgeführt und Wurzelvorhänge installiert (vgl. z.B. Protokoll Nr. 21).
Aufgrund der Entfernung des Maststandortes 42 zum festgestellten und im Vorfeld geschütztem
Wurzelsystem, der Versorgung des Baumes mit einem Wurzelvorhang mit einem
ausreichenden Zeitabstand (Installation Mitte 2022) und des nur punktuellen Eingriffs ist eine
erhebliche Beeinträchtigung des Wurzelsystems durch die Gründung des Pfahles für Baum Nr.
143 unwahrscheinlich. Selbiges gilt auch Baum Nr. 141 und für die Uraltplatane Baum Nr. 94,
seitlich von Haus Nr. 310 a an der Bonner Straße.
Sicherlich verbleibt ein gewisses Restrisiko, da insbesondere Platanen auch weit streichende
Einzelwurzeln ausprägen können. Bei diesen kann die Wurzel in der Tiefenlage stark variieren
und sogar höhentechnisch fernab der Korne noch verspringen.
Bei der gemeinsamen Inaugenscheinnahme der bereits geöffneten Baugruben am 26. Mai
2025, konnten jedoch keine entsprechend en Hinweise und Anzeichen auf Wurzeln erkannt
werden.
Voraussichtliche Beeinträchtigungen auf das Kronensystem der Bäume
Im Kronensystem der v.g. drei Bäume können hingegen teilweise erhebliche
Beeinträchtigungen auftreten, die sich nachhaltig auf die Baumgesundheit und auf die
Baumgestalt auswirken können.
Hierbei gilt es zu unterscheiden zwischen den bau -, anlage - und betriebsbedingten
Beeinträchtigungen.
1.) Mögliche baubedingte Beeinträchtigungen:
Aufgrund des Einsatz von sehr großen Bauteilen und Maschi nen, kann es im Zuge der
Gründung und der Maststellung zu Abrissen an bedeutenden Ästen der beiden Platanen
kommen. Hierbei ist insbesondere das Einschwenken, der lotrech t hängenden Bauteile zu
nennen, wodurch ein Astabriss oder sogar eine Kronenbeschädigung resultieren kann.
Mögliche Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung:
Im Zuge der Begehung wurde festgestellt, dass hinsichtlich des Naturdenkmals bei Baum Nr.
143 ein Eindrehen der Bauteile über die südliche Achse augenscheinlich weniger Starkäste
betrifft un d somit einen geringen Eingriff darstellen kann. Hierbei müssten weniger Äste
geschnitten werden und Baum Nr. 141 wäre zumindest beim Gründung und Maststellung
weniger (bis gar nicht) betroffen. Die genaue Vorgehensweise ist jedoch nochmal mit Amt 67,
der KVB und der ÖBB örtlich abzustimmen.
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Quelle: KVB Ergänzung Berkey roter Punkt = Fahrleitungsmast gelber Pfeil: mögliche Richtung
zum Eindrehen in / an den Kronentraufbereich zum Aufstellort.
Bild 1: Naturdenkmal Baum 141 und 143, Ergänz ung Berkey stark skizzenhaft verorteter
Leitungsmast
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Während der gesamten Arbeiten der Gründung und der Maststellung bedarf es der
Anwesenheit der ÖBB, einer Fachfirma für Baumpflege mit Hubwagen sowie einem Vertreter
vom Amt 67 (ggf. auch 57), damit zeitnah gemeinsame Entscheidungen getroffen werden
können und sofort so baumgerecht wie möglich gehandelt werden kann . Die Maschinenführer
des Kranwagens der KVB haben zudem die notwendige Feinfühligkeit und Fingerspitzengefühl
vorzuweisen. Ein Nachschwenken ist beim Einbau zu vermeiden, da es aufgrund des Gewichtes
der Bauteile erhebliche Schäden am Gehölz verursachen kann.
Der Schnitt einzelner Äste (ggf. auch Grob - und Starkäste) ist leider dennoch notwendig. Im
Zuge des Vorhabens kann erst die genaue Verortung eines möglichen Rückschnittes bestimm t
werden. Hierbei muss der Rückschnitt bspw. unter Berücksichtigung von Zug - und
Versorgungsästen erfolgen, der beim Einkürzen eines übergeordneten Astes stehengelassen
wird. Damit kann das Abschotten und Überwalle n der Schnittfläche gefördert werden und der
Zugast die Leitfunktion für den verbleibenden Astteil übernehmen.
Insofern möglich, ist einem Schnitt jedoch immer ein temporäres Zurückbinden von
Ästen vorzuziehen, insbesondere insofern diese nicht anlagebedingt betroffen sind.
Aufgrund der voraussichtlich unausweichlichem Notwendigkeit zum Zurückschneiden großer
Äste ist voraussichtlich eine Korrektur der gesamten Krone erforderlich , damit ein Erhalt der
artgerechten Kronenstruktur gegeben ist. Dies erfolgt jedoch nur in Abstimmung mit Amt 67 und
Amt 57. Seitens des Amt 67 ist dabei zu entscheiden, ob diese Zeitgleich oder im Nachgang
durchgeführt werden soll.
2.) Mögliche anlage- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen:
Die anlagebedingten Beeinträchtigungen ergeben sich durch den Maststandort und der später,
voraussichtlich im Jahr 2027 durch die montierten Fahrleitungsanlagen (Strom- und
Drahtverspannung). Beeinträchtigungen durch den Maststandort sind im Prinzip bei den
baubedingten Beeinträchtigung en mitberücksichtigt (notwendige l otrechte Andienung). Die
Mastanlage als solches wird hinterher ca. 10,50 m bis 11 m über die Geländeoberkante hinaus
ragen.
Durch eine notwendige Fahrleitungsanlage (Strom - und Drahtverspannung) sind
Rückschnittarbeiten an Ästen und Kornenteilen notwendig (auch an Baum Nr. 141) . Zum
sicheren Betrieb wünscht die KVB ferner ein Lichtprofil / Profilfreiheit unter Berücksichtigung
von Schnee- und Regenlasten von rd. 1 m, welches durch wiederkehrende Schnittmaßnahme
zu gewährleiten ist.
Mögliche Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung:
Eine Verschiebung der Anlage n / des Standortes ist nach Angabe der KVB aus den v.g.
Gründen nicht möglich.
Es gelten hier auch die unter Punkt 1) genannten Maßnahme zur Eingriffsminimierung
(Zurückbinden, fachgerechter Rückschnitt und Baumversorgung).
Hinsichtlich der Fahrleitungsanlage wird empfohlen den fachgerechten Rückschnitt an Ästen in
der Vegetationsruhe im Winter 2026 durchzuführen und vorher den Verlauf der Leitung von der
KVB im Detail anzeigen zu lassen.
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Bild 2: Kronendach Baum Nr. 141 (links) und 143 (rechts) über dem Fahrleitungsmast.
Bild 3: Kronendach Baum Nr. 143 über dem Fahrleitungsmast. Gelber Pfeil: Starkast ist aller
Voraussicht nach zurückzunehmen.
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Bild 4: Vom Fahrleitungsmast betroffene Kornenteile der Uraltplatane Nr. 94.
Über die im Vorfeld geschrieben Maßnahmen hinaus, sind im Zuge der Umsetzung zwingend zu
beachten.
Gemeinsame Inaugenscheinnahme KVB, ÖBB , Amt 67 und Baumpflegebetrieb vor Ort
zur Überlegung und Fest legung von welcher Richtung her die Anlagen ins Baufeld
„eingeschwenkt“ werden.
Mitteilung des genauen Zeitraumes der Maststellung m indestens mit 6 Wochen Vorlauf,
damit alle Fachfirmen und Beteiligten örtlich verfügbar sind.
Kontinuierliche Anwesenheit u nd Begleitung der Baumaßnahme durch Vertretern von
Amt 67, einer Fachfirma für Baumpflege und der ÖBB
Einhaltung der folgenden Regelwerke ( muss bereits Standard sein !), DIN 18920, RAS
LP4, ZTV Baumpflege und Baumschutzsatzung der Stadt Köln in der derzeit gültigen
Fassung.
Zeitplan / Vorgehensweise:
Einreichen eines Befreiungseintrages für die Arbeiten für innerstädtisch liegende
Naturdenkmale (NDiVo).
Abstimmung über den möglichen Zeitpunkt der Durchführung (am besten im Spätherbst)
Aufgestellt am 12. Juni 2025 2025 in Wermelskirchen von: Dipl.-Ing. Sven Berkey
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle VIII/57/570 Vorlagen-Nummer 1996/2025 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Veränderung von zwei Naturdenkmalen (NDI 202.08) am Bayenthalgürtel/ Ecke Bonner Str. Gemarkung: Köln-Rondorf Flur: 51 Flurstück 1413 hier: Antrag auf Befreiung von den Verboten der Naturdenkmalverordnung sowie dem Verbot des §41 Landesnaturschutzgesetz (Alleenschutz) nach § 67 Abs. 1 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Beschlussorgan Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde Gremium Datum Beschluss: Der Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde ist mit der Durchführung der Schnittmaßnahmen einverstanden. Er formuliert keinen Widerspruch gegen die Befreiung von den Verboten der Naturdenkmalverordnung sowie den Verboten des §41 Landesnaturschutz- gesetz (Alleenschutz) gemäß § 67 Abs. 1 Ziff. 1 Bundesnaturschutzgesetz. Alternative: Der Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde widerspricht der Befreiung von den Verboten gemäß § 67 Abs. 1 Ziff. 1 Bundesnaturschutzgesetz. Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 07.07.2025 2 Begründung: Antrag auf Befreiung von den Verboten der Naturdenkmalverordnung sowie dem Verbot des § 41 Landesnaturschutzgesetz (Alleenschutz) nach § 67 Abs. 1 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Veränderung von zwei Naturdenkmalen (NDI 202.08) am Bayenthalgürtel/ Ecke Bonner Str. Gemarkung: Köln-Rondorf Flur: 51 Flurstück: 1413 1. Sachverhalt Die Platanenallee (NDI 202.08) auf dem Straßenzug Bayenthalgürtel ist durch die Ordnungsbehördliche Verordnung über Naturdenkmale im Bereich der Stadt Köln (NDI-VO) vom 29.08.1994, geändert durch die 1. Änderungsordnung vom 03.02.2002, als Naturdenkmal geschützt. Die Bäume sind Teil einer geschützten Allee gemäß § 41 LNatSchG. Zur Überprüfung der Verkehrssicherheit hat die Verwaltung 2-mal pro Jahr Kontrollen durchgeführt. Erforderliche baumpflegerische Maßnahmen zur Herstellung der Ver- kehrssicherheit wurden von Fachfirmen im Auftrag der Verwaltung durchgeführt. Im Rahmen des Ausbaus der Nord Süd Bahn 3BA (Planfeststellungbeschluss vom 22. April 2016 Zeichen 25.5.8- 1/14 der Bezirksregierung Köln) müssen Maßnahmen an 2 der geschützten Platanen durchgeführt werden. Die Erläuterung der Maßnahmen wurde dem Protokoll der Ökologischen Baubeglei- tung (ÖBB) Nord-Süd-Stadtbahn 3. Baustufe Protokoll Nr. 63 vom Dipl. -Ing. Herrn Sven Berkey entnommen: Hinsichtlich der neuen geplanten Fahrleitungsmaste der KVB an der Nord Süd Bahn 3BA erfolgte am 26.Mai 2025 eine gemeinsame örtliche Begehung. Gemäß dem Planfeststellungbeschluss wird die Stadtbahntrasse auf einem besonde- ren Bahnkörper mit Rasengleis in Mittellage der Bonner Straße verlaufen. Zur Elektrifi- zierung der Stadtbahn ist eine Stadtbahn-Hochketten-Fahrleitungsanlage mit außer- halb platzierten Fahrleitungsmasten vorgesehen. Die Planung sieht eine Kombination der zukünftigen Baumstandorte mit den geplanten Parkständen in einer gemeinsamen Achse vor, sodass beide Nutzungen platzsparend miteinander verbunden werden können. Um die Mitte des Straßenraums von Fahrleitungsmasten freizuhalten, wurden diese in der Planung ebenfalls in der gleichen Achse platziert. In dem hier betrachteten Bereich, liegt der geplante Fahrleitungsmast im Nahbereich von Uraltbäumen (Platanen), welche zum Teil Bestandteil des Naturdenkmals sind (Baum Nr. 141 und Baum Nr. 143). Um den Standort gemeinsam mit der ÖBB und der Verwaltung in Augenschein zu nehmen und eine möglichst (baum-)verträgliche Installation vor zu besprechen, fand am 26. Mai 2025 ein gemeinsamer Termin statt. Dazu wurde der Standort des bespro- chenen Mastes (Bezeichnung M 42) seitens der KVB in der Örtlichkeit markiert. Da sich der Standort innerhalb des Kronentraufbereichs der Platanen befindet, wurde zunächst hinterfragt inwiefern eine unter Umständen auch nur leichte Verschiebung der Maststandorte noch möglich ist. Nach Angabe der KVB ist eine Verschiebung des Maststandortes in der aktuellen Phase aus mehreren Gründen leider nicht möglich: Planerisch sind die vorhandenen Abstände zur Bordsteinkante (Richtung Westen) un- ter anderem aufgrund des Straßenprofils bereits vollständig ausgeschöpft. Zudem ver- läuft dort ein Kabelgraben mit mehreren Straßenquerungen, darunter unter anderem ein Kabel der Feuerwehr Köln. Die Sicherheitsabstände zu den Leitungen sind zwin- gend einzuhalten. Nach Festlegung des Fahrleitungssystems war die Grundlage der Planung der Fahrleitung eine umfangreiche Konfliktanalyse auf deren Basis enge Kor- ridore mitgegeben wurden, in Folge dessen dieser Standort gewählt werden musste. 3 Im Kreuzungsbereich Bonner Straße / Raderberggürtel (Bereich Baum Nr. 141 und 143; Naturdenkmal) verläuft das Gleis in Fahrtrichtung stadtauswärts im Bogen, wodurch ein Haltepunkt für die Fahrleitung über der Kreuzung zwingend erforderlich ist. Um die Kurve realisieren zu können ist mit Mast 44 sogar ein zweiter Auszug von Nöten. Eine Verschiebung des Haltepunkts in Richtung stadtauswärts (Richtung Sü- den), und somit des Mastes 42, ist also aufgrund der Gleisgeometrie nicht möglich. Ebenso ist eine Verlagerung stadteinwärts (Richtung Norden) nicht möglich, da die nach VDV-Richtlinien maximal zulässigen Feldlängen von 60 Metern zwischen den Mastpaaren M42/M43 und M45/M46 bereits vollständig ausgereizt sind. Zusätzlich be- steht für das Querfeld zwischen den Fahrleitungsmasten M42 und M43 eine exakte geometrische Vorgabe hinsichtlich des Winkelverhältnisses der gegenüberliegenden Masten. Die Gründung des Mastes 43 wurde bereits durchgeführt. Eine flächendeckende Neu- planung der Fahrleitungsanlage sowie in Teilen der Gleisgeometrie ist zum heutigen Stand nicht verhältnismäßig möglich. Eine Verschiebung des Fahrleitungsmastes Nr. 42 um wenige oder mehrere Meter aus dem Kronentraufbereich ist somit wie beschrieben in der aktuellen Projektphase aus Sicht der KVB nicht praktikabel. Die reine Mastmontage erfolgt in den folgenden kurz zusammengefassten Arbeits- schritten: 1. Erstellung einer Vorerkundung, eines Bodengutachten und Durchführung einer Kampfmittelsondierung vor der Stahlrohrgründung des Fahrleitungsmastes. 2. Gründung: Hierbei erfolgt das Anbringen des Stahlrohrs an einem Rohrhalter (Greifer) und das Einschwenken und Ansetzen des Bohrrohrs senkrecht zur Erdoberfläche in eine Baugrube von ca. 2,00 m x 2,00 m x 1,25 m. Zur Berech- nung der lichten Höhe erfolgt dies nach der folgenden Formel: Benötigte lichte Höhe: Bohrrohrlänge + Aufbau des Greifers. (Schwenkradius ist notwendig und variiert je nach örtlicher Begebenheit). Im Falle des Fahrleitungsmast Nr. 42 beim Naturdenkmal bedeutet dies: ca. 7 m + ca. 3 m = ca. 10 m. Danach erfolgt das Eindrehen des Bohrrohrs. Hierbei ist einem rechten Winkel zur Gelände- oberkante, also lotrecht von Oben zur GOK vorzugehen. 3. Maststellung: Der Mast wird sicher mit Anschlagmitteln am Kran verbunden. Dann hebt ein Kran den Mast kontrolliert in eine senkrechte Position. Benötigte lichte Höhe: Mastlänge + Aufbauhöhe der Befestigung am Kran. Im Falle des Fahrleitungsmast Nr. 42: ca. 14 m + ca. 2 m= ca. 16 m Gesamthöhe. Daraufhin erfolgt das Einschwenken des Mastes in senkrechter Position über die Rohr- gründung (Schwenkradius ist notwendig und variiert je nach örtlicher Begeben- heit). Es gibt keine Möglichkeit den Mast mit Kran schräg einzufädeln. Dann wird der Mast auf bzw. in die Rohrgründung abgesetzt, ausgerichtet und an- schließend fixiert. Voraussichtliche Beeinträchtigungen auf das Wurzelsystem der Bäume Im Bereich des Naturdenkmals (Baum Nr. 141 und Nr. 143) wurden bereits im Jahr 2022 Wurzelsuchgräben ausgeführt und Wurzelvorhänge installiert (vgl. z.B. Protokoll Nr. 21). Aufgrund der Entfernung des Maststandortes 42 zum festgestellten und im Vorfeld geschütztem Wurzelsystem, der Versorgung des Baumes mit einem Wurzel- vorhang mit einem ausreichenden Zeitabstand (Installation Mitte 2022) und des nur punktuellen Eingriffs ist eine erhebliche Beeinträchtigung des Wurzelsystems durch die Gründung des Pfahles für Baum Nr. 143 unwahrscheinlich. Selbiges gilt auch für Baum Nr. 141. 4 Sicherlich verbleibt ein gewisses Restrisiko, da insbesondere Platanen auch weit strei- chende Einzelwurzeln ausprägen können. Bei diesen kann die Wurzel in der Tiefen- lage stark variieren und sogar höhentechnisch fernab der Krone noch verspringen. Bei der gemeinsamen Inaugenscheinnahme der bereits geöffneten Baugruben am 26. Mai 2025, konnten jedoch keine entsprechenden Hinweise und Anzeichen auf Wur- zeln erkannt werden. Voraussichtliche Beeinträchtigungen auf das Kronensystem der Bäume Im Kronensystem der v.g. zwei Bäume können hingegen teilweise erhebliche Beein- trächtigungen auftreten, die sich nachhaltig auf die Baumgesundheit und auf die Baumgestalt auswirken können. Hierbei gilt es zu unterscheiden zwischen den bau-, anlage- und betriebsbedingten Beeinträchtigungen. 1.) Mögliche baubedingte Beeinträchtigungen: Aufgrund des Einsatzes von sehr großen Bauteilen und Maschinen, kann es im Zuge der Gründung und der Maststellung zu Abrissen an bedeutenden Ästen der beiden Platanen kommen. Hierbei ist insbesondere das Einschwenken, der lotrecht hängen- den Bauteile zu nennen, wodurch ein Astabriss oder sogar eine Kronenbeschädigung resultieren kann. Mögliche Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung: Im Zuge der Begehung wurde festgestellt, dass hinsichtlich des Naturdenkmals bei Baum Nr. 143 ein Eindrehen der Bauteile über die südliche Achse augenscheinlich weniger Starkäste betrifft und somit einen geringen Eingriff darstellen kann. Hierbei müssten weniger Äste geschnitten werden und Baum Nr. 141 wäre zumindest beim Gründung und Maststellung weniger (bis gar nicht) betroffen. Die genaue Vorgehens- weise ist jedoch nochmal mit der Verwaltung, der KVB und der ÖBB örtlich abzustim- men. Während der gesamten Arbeiten der Gründung und der Maststellung bedarf es der Anwesenheit der ÖBB, sowie der Verwaltung, damit zeitnah gemeinsame Entschei- dungen getroffen werden können und sofort so baumgerecht wie möglich gehandelt werden kann. Die Maschinenführer des Kranwagens der KVB haben zudem die not- wendige Feinfühligkeit und Fingerspitzengefühl vorzuweisen. Ein Nachschwenken ist beim Einbau zu vermeiden, da es aufgrund des Gewichtes der Bauteile erhebliche Schäden am Gehölz verursachen kann. Der Schnitt einzelner Äste (ggf. auch Grob- und Starkäste) ist leider dennoch notwen- dig. Im Zuge des Vorhabens kann erst die genaue Verortung eines möglichen Rück- schnittes bestimmt werden. Hierbei muss der Rückschnitt bspw. unter Berücksichti- gung von Zug- und Versorgungsästen erfolgen, der beim Einkürzen eines übergeord- neten Astes stehengelassen wird. Damit kann das Abschotten und Überwallen der Schnittfläche gefördert werden und der Zugast die Leitfunktion für den verbleibenden Astteil übernehmen. Insofern möglich, ist einem Schnitt jedoch immer ein temporäres Zurückbinden von Ästen vorzuziehen, insbesondere insofern diese nicht anlagebedingt betroffen sind. Aufgrund der voraussichtlich unausweichlichem Notwendigkeit zum Zurückschneiden großer Äste ist voraussichtlich eine Korrektur der gesamten Krone erforderlich, damit ein Erhalt der artgerechten Kronenstruktur gegeben ist. Dies erfolgt jedoch nur in Ab- stimmung mit der Verwaltung. Seitens der Verwaltung ist dabei zu entscheiden, ob diese Zeitgleich oder im Nachgang durchgeführt werden soll. 5 2.) Mögliche anlage- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen: Die anlagebedingten Beeinträchtigungen ergeben sich durch den Maststandort und der später, voraussichtlich im Jahr 2027 durch die montierten Fahrleitungsanlagen (Strom- und Drahtverspannung). Beeinträchtigungen durch den Maststandort sind im Prinzip bei den baubedingten Beeinträchtigungen mitberücksichtigt (notwendige lot- rechte Andienung). Die Mastanlage als solches wird hinterher ca. 10,50 m bis 11 m über die Geländeoberkante hinausragen. Durch eine notwendige Fahrleitungsanlage (Strom- und Drahtverspannung) sind Rückschnittarbeiten an Ästen und Kornenteilen notwendig (auch an Baum Nr. 141). Zum sicheren Betrieb wünscht die KVB ferner ein Lichtprofil / Profilfreiheit unter Be- rücksichtigung von Schnee- und Regenlasten von rd. 1 m, welches durch wiederkeh- rende Schnittmaßnahme zu gewährleiten ist. Mögliche Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung: Eine Verschiebung der Anlagen / des Standortes ist nach Angabe der KVB aus den v.g. Gründen nicht möglich. Es gelten hier auch die unter Punkt 1) genannten Maßnahme zur Eingriffsminimierung (Zurückbinden, fachgerechter Rückschnitt und Baumversorgung). Hinsichtlich der Fahrleitungsanlage wird empfohlen den fachgerechten Rückschnitt an Ästen in der Vegetationsruhe im Winter 2026 durchzuführen und vorher den Verlauf der Leitung von der KVB im Detail anzeigen zu lassen. 2. Artenschutz: Bei der Durchführung der Maßnahmen ist nicht davon auszugehen, dass der Antrag- steller gegen die Verbote des Bundesnaturschutzgesetzes verstößt. Ein Vorkommen von planungsrelevanten Arten wird im Vorhabenbereich mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen. Um auch die lediglich besonders geschützten Arten nicht zu gefähr- den, werden folgende Auflagen erteilt: Die Maßnahmen erfolgen im September/ Oktober sollen aber, wenn möglich außer- halb der Vogelbrutzeit (Brutzeit 01.03. – 30.09. eines jeden Jahres) stattfinden. Sollten die Arbeiten jedoch zwingend in die Vogelbrutzeit fallen, wird eine ökologische Baube- gleitung hinzugezogen. Diese wird die Strukturen frühestens 2 Tage vor Beginn der Arbeiten auf Besatz durch Vögel und/ oder Fledermäuse untersuchen. 3. Befreiungsvoraussetzungen: Die geplanten Maßnahmen sind für die Umsetzung der Nord-Süd-Stadtbahn dringend erforderlich und sind daher von großem öffentlichen Interesse. Die Beeinträchtigungen an den Bäumen sind nicht gravierend. Die Voraussetzungen für eine Befreiung gemäß § 67 Abs. 1 Nr. 1 Bundesnaturschutz- gesetz von den Verboten der NDI-Verordnung sowie den Verboten zum Alleenschutz gem. § 41 Abs. 1 liegen daher nach Auffassung der UNB vor. Anlagen: Anlage 1: ÖBB-Protokoll Nr. 63
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1996/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 18.06.2025
- Erstellt
- 16.06.2025 15:43