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1996/2025

Veränderung von zwei Naturdenkmalen (NDI 202.08) am Bayenthalgürtel/ Ecke Bonner Str. hier: Antrag auf Befreiung von den Verboten der Naturdenkmalverordnung sowie dem Verbot des §41 LNatschG (Alleenschutz) nach § 67 Abs. 1 Nr.1 (BNatschG)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 18.06.2025

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Anlage 1: ÖBB-Protokoll Nr.63

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Ansehen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Ansehen

Anlage 1: ÖBB-Protokoll Nr.63

15450 Zeichen

Büro für Landschaftsarchitektur; Dipl.-Ing. Sven Berkey, Grunewald 61, 42929 Wermelskirchen 1 
 Ö k o l o g i s c h e  B a u b e g l e i t u n g  
N o r d - S ü d - S t a d t b a h n  3 .  B a u s t u f e  
Protokoll 
Nr. 63 Begehung vom 26. Mai 2025 tagsüber 
Anlass: 1.) Fahrleitungsmaste Bonner Str. / Gürtel Baum Nr. 141, 143 (ND) 
und Baum Nr. 94 Haus Nr. 310a 
Projekt: Nord-Süd-Stadtbahn 3. Bauabschnitt Stadt Köln 
Teilnehmer 
(Firma, Büro, 
Behörde, Stadt etc.) 
Herr Oberdörffer, ((Stadt Köln, Amt 69) 
Herr Berkey (Büro Berkey, ÖBB) 
Herr Wachsmuth (Stadt Köln, Amt 67 – Koordinationsstelle Baumschutz auf Baustellen) 
Herr Möcking, Frau Sürth (KVB Projektmanager Fahrweg)  
Herr Kulawik (KVB Gleisoberbau) 
Herr Wisniewski (KVB Fahrleitungstechnik), Herr Holz (KVB Baumangelegenheiten) 
 
1.) Baumschutz – Fahrleitungsmaste Bonner Str. / Gürtel Baum Nr. 141, 143 und Baum 
Nr. 94 
Hinsichtlich der neuen geplanten Fahrleitungsmaste der KVB an der Nord Süd Bahn 3BA , 
erfolgte am 26.Mai 2025 eine gemeinsame örtliche Begehung.  
Gemäß dem Planfeststellungbeschluss vom 22. April 2016 Zeichen 25.5.8 - 1/14 der 
Bezirksregierung Köln , wird die Stadtbahntrasse auf einem besonderen Bahnkörper mit 
Rasengleis in Mittellage der Bonner Straße verlaufen. Zur Elektrifizierung der Stadtbahn ist eine 
Stadtbahn-Hochketten-Fahrleitungsanlage mit außerhalb platzierten Fahrleitungsmasten 
vorgesehen. Die Planung sieht eine Kombination der zukünftigen Baumstandorte mit den 
geplanten Parkständ en in einer gemeinsamen Achse vor, sodass beide Nutzungen 
platzsparend miteinander verbunden werden können. Um die Mitte des Straßenraums von 
Fahrleitungsmasten freizuhalten, wurden diese in der Planung ebenfalls in der gleichen Achse 
platziert. 
In den hier zwei betrachteten Bereichen, liegen die geplanten Fahrleitungsmaste im Nahbereich 
von Uraltbäumen (Platanen), welche zum Teil Bestandteil eines Naturdenkmals sind (Baum Nr. 
141 und Baum Nr. 143).  
Um den Standort gemeinsam mit der ÖBB und Vertretern vom Amt 67 -Koordinationsstelle 
Baumschutz auf Baustellen in Augenschein zu nehmen und eine möglichst (baum -)verträgliche 
Installation vorzubesprechen , fand am 26. Mai 2025 ein gemeinsamer Termin statt. Dazu 
wurden die Standorte der besprochenen Maste (Bezeichnung M 42 und M 29)  seitens der KVB 
in Örtlichkeit markiert.    
Da sich die Standorte innerhalb des Kronentraufbereichs der Platanen befinden, wurde 
zunächst hinterfragt inwiefern eine  unter Umständen auch nur leichte Verschiebung der 
Maststandorte noch möglich ist.

Büro für Landschaftsarchitektur; Dipl.-Ing. Sven Berkey, Grunewald 61, 42929 Wermelskirchen 2 
Abbildung 1: KVB mit Darstellung der Fahrleitungsmaste 
 
Anmerkung Berkey Baum Nr. 141 und Baum Nr. 143  beides Bestandteil des Naturdenkmal s 
NDI 202.08; gelber Pfeil Maststandort 42 
 
Baum Nr.141  Baum Nr. 143

Büro für Landschaftsarchitektur; Dipl.-Ing. Sven Berkey, Grunewald 61, 42929 Wermelskirchen 3 
Abbildung 2: Ausschnitt Naturdenkmal im Stadtteil Raderthal 
 
Ergänzung Berkey: gelber Pfeil betroffener Bereich durch Maststandort 42  und Naturdenkmal NDI 202.08  
Bayenthalgürtel auf dem Mittelstreifen zwischen der Einmündung „Bonner Straße“ und Einmündung. 
der Straße „An der Alteburger Mühle“  
Nach Angabe der KV B ist eine Verschiebung des Maststandortes in der aktuellen Phase aus 
mehreren Gründen leider nicht möglich: 
Planerisch sind die vorhandenen Abstände zur Bordsteinkante (Richtung Westen) unter 
anderem aufgrund des Straßenprofils bereits vollständig ausgesc höpft. Zudem verläuft dort ein 
Kabelgraben mit mehreren Straßenquerungen, darunter unter anderem ein Kabel der 
Feuerwehr Köln. Die Sicherheitsabstände zu den Leitungen sind zwingend einzuhalten. Nach 
Festlegung des Fahrleitungssystems war die Grundlage der  Planung der Fahrleitung eine 
umfangreiche Konfliktanalyse auf deren Basis enge Korridore mitgegeben wurden, in Folge 
dessen dieser Standort gewählt werden musste. 
Im Kreuzungsbereich Bonner Straße / Raderberggürtel (Bereich Baum Nr. 141 und 143; 
Naturdenkmal) verläuft das Gleis in Fahrtrichtung stadtauswärts im Bogen, wodurch ein 
Haltepunkt für die Fahrleitung über der Kreuzung zwingend erforderlich ist. Um die Kurve 
realisieren zu können ist mit Mast 44 sogar ein zweiter Auszug von Nöten. Eine Verschiebun g 
des Haltepunkts in Richtung stadtauswärts (Richtung Süden), und somit des Mastes 42, ist also 
aufgrund der Gleisgeometrie nicht möglich. 
Ebenso ist eine Verlagerung stadteinwärts (Richtung Norden) nicht möglich, da die nach VDV -
Richtlinien maximal zuläss igen Feldlängen von 60 Metern zwischen den Mastpaaren M42/M43 
und M45/M46 bereits vollständig ausgereizt sind. Zusätzlich besteht für das Querfeld zwischen 
den Fahrleitungsmasten M42 und M43 eine exakte geometrische Vorgabe hinsichtlich des 
Winkelverhältnisses der gegenüberliegenden Masten.  
Die Gründung des Mastes 43 wurde bereits durchgeführt. Eine flächendeckende Neuplanung 
der Fahrleitungsanlage sowie in Teilen der Gleisgeometrie ist zum heutigen Stand  nicht 
verhältnismäßig möglich.  
Eine Verschiebung d es Fahrleitungsmast Nr. 42 um wenige oder mehrere Meter aus dem

Büro für Landschaftsarchitektur; Dipl.-Ing. Sven Berkey, Grunewald 61, 42929 Wermelskirchen 4 
Kronentraufbereich ist somit wie beschrieben in der aktuellen Projektphase aus Sicht der KVB 
nicht praktikabel.  
Die reine Mastmontage erfolgt in den folgenden kurz zusammengefassten Arbeitsschritten:  
1. Erstellung einer Vorerkundung , eines Bodengutachten und Durchführung einer 
Kampfmittelsondierung vor der Stahlrohrgründung des Fahrleitungsmastes. 
2. Gründung: Hierbei erfolgt das Anbringen des Stahlrohrs an einem Rohrhalter (Greifer) 
und das Einschwenken und Ansetzen des Bohrrohrs senkrecht zur Erdoberfläche in eine 
Baugrube von ca. 2,00 m x 2,00 m x 1,25 m. Zur Berechnung der lichten Höhe erfolgt dies nach 
der folgenden Formel: Benötigte lichte Höhe: Bohrrohrlänge + Aufbau des Greifers. 
(Schwenkradius ist notwendig und variiert je nach örtlicher Begebenheit). Im Falle des 
Fahrleitungsmast Nr. 42 beim Naturdenkmal bedeutet dies:  ca. 7 m + ca. 3 m = ca. 10 m. 
Danach erfolgt das Eindrehen des Bohrrohrs. Hierbei ist einem rechten Winkel zur 
Geländeoberkante, also lotrecht von Oben zur GOK vorzugehen.   
3. Maststellung: Der Mast wird sicher mit Anschlagmitteln am Kran verbunden. Dann hebt 
ein Kran den Mast kontrolliert in  eine senkrechte Position. Benötigte lichte Höhe: Mastlänge + 
Aufbauhöhe der Befestigung am  Kran. Im Falle des Fahrleitungsmast Nr. 42: ca. 14 m + 
ca. 2 m= ca. 16 m Gesamthöhe. Daraufhin erfolgt das Einschwenken des Mastes in senkrechter 
Position über die Rohrgründung (Schwenkradius ist notwendig und variiert je nach örtlicher 
Begebenheit). Es gibt keine M öglichkeit den Mast mit Kran schräg einzufädeln. Dann wird der 
Mast auf bzw. in die Rohrgründung abgesetzt, ausgerichtet und anschließend fixiert. 
Die folgenden Bilder zeigen eine solche Vorgehensweise beispielhaft: 
    
Quelle KVB: rechts: Gründung, links: Maststellung

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Aus der vorgenannten Sachlage und Beschreibungen ergeben sich bauliche Konfliktpunkte und 
Beeinträchtigungen an den Platanen Baum Nr. 14 3, Baum Nr. 94 und möglicherweise auch an 
Baum Nr. 141 durch die Verspannung und Führung der Oberleitungen (Fahrleitungsanlagen).  
Abbildung 3: Ausschnitt Naturdenkmal im Stadtteil Raderthal 
 
Quelle: LBP Maßnahmenplan mit Baumnummerierung, Ergänzung Berkey gelber Pfeil: 
betroffene Bäume des Naturdenkmals  
Abbildung 4: Ausschnitt Uraltplatane Haus Nr. 310 a Bonner Straße  
 
Quelle: LBP Maßnahmenplan mit Baumnummerierung, Ergänzung Berkey gelber Pfeil: 
betroffene Uraltplatane

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Voraussichtliche Beeinträchtigungen auf das Wurzelsystem der Bäume 
Im Bereich d es Naturdenkmals  (Baum Nr. 141 und Nr. 143)  wurden bereits im Jahr 2022 
Wurzelsuchgräben ausgeführt und Wurzelvorhänge installiert (vgl. z.B. Protokoll Nr. 21). 
Aufgrund der Entfernung des Maststandortes 42 zum festgestellten und im Vorfeld geschütztem 
Wurzelsystem, der Versorgung des Baumes mit einem Wurzelvorhang mit einem 
ausreichenden Zeitabstand (Installation Mitte 2022) und des nur punktuellen Eingriffs ist eine 
erhebliche Beeinträchtigung des Wurzelsystems durch die Gründung des Pfahles für Baum Nr. 
143 unwahrscheinlich. Selbiges gilt auch Baum Nr. 141 und für die Uraltplatane Baum Nr. 94, 
seitlich von Haus Nr. 310 a an der Bonner Straße.  
Sicherlich verbleibt ein gewisses Restrisiko, da insbesondere Platanen auch weit streichende 
Einzelwurzeln ausprägen können. Bei diesen kann die Wurzel in der Tiefenlage stark variieren 
und sogar höhentechnisch fernab der Korne noch verspringen.  
Bei der gemeinsamen Inaugenscheinnahme der bereits geöffneten Baugruben am 26. Mai 
2025, konnten jedoch keine entsprechend en Hinweise und Anzeichen  auf Wurzeln erkannt 
werden.  
Voraussichtliche Beeinträchtigungen auf das Kronensystem der Bäume 
Im Kronensystem der v.g. drei Bäume können hingegen  teilweise erhebliche 
Beeinträchtigungen auftreten, die sich nachhaltig auf die Baumgesundheit und auf die 
Baumgestalt auswirken können.  
Hierbei gilt es zu unterscheiden zwischen den bau -, anlage - und betriebsbedingten 
Beeinträchtigungen.  
1.) Mögliche baubedingte Beeinträchtigungen: 
Aufgrund des Einsatz von sehr großen Bauteilen und Maschi nen, kann es im Zuge der 
Gründung und der Maststellung zu Abrissen an bedeutenden Ästen der beiden Platanen 
kommen. Hierbei ist insbesondere das Einschwenken, der lotrech t hängenden Bauteile zu 
nennen, wodurch ein Astabriss oder sogar eine Kronenbeschädigung resultieren kann.  
    Mögliche Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung: 
Im Zuge der Begehung wurde festgestellt, dass hinsichtlich des Naturdenkmals bei Baum Nr. 
143 ein Eindrehen der Bauteile über die südliche Achse augenscheinlich weniger Starkäste 
betrifft un d somit einen geringen Eingriff darstellen kann. Hierbei müssten weniger Äste 
geschnitten werden und Baum Nr. 141 wäre zumindest beim Gründung und Maststellung 
weniger (bis gar nicht) betroffen. Die genaue Vorgehensweise ist jedoch nochmal mit Amt 67, 
der KVB und der ÖBB örtlich abzustimmen.

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Quelle: KVB Ergänzung Berkey roter Punkt = Fahrleitungsmast gelber Pfeil: mögliche Richtung 
zum Eindrehen in / an den Kronentraufbereich zum Aufstellort. 
 
Bild 1: Naturdenkmal Baum 141 und 143, Ergänz ung Berkey stark skizzenhaft verorteter 
Leitungsmast

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Während der gesamten Arbeiten der Gründung und der Maststellung bedarf es der 
Anwesenheit der ÖBB, einer Fachfirma für Baumpflege mit Hubwagen sowie einem Vertreter 
vom Amt 67 (ggf. auch 57), damit  zeitnah gemeinsame Entscheidungen getroffen werden 
können und sofort so baumgerecht wie möglich gehandelt werden kann . Die Maschinenführer 
des Kranwagens der KVB haben zudem die notwendige Feinfühligkeit und Fingerspitzengefühl 
vorzuweisen. Ein Nachschwenken ist beim Einbau zu vermeiden, da es aufgrund des Gewichtes 
der Bauteile erhebliche Schäden am Gehölz verursachen kann.  
Der Schnitt einzelner Äste (ggf. auch Grob - und Starkäste) ist  leider dennoch notwendig. Im 
Zuge des Vorhabens kann erst die genaue Verortung eines möglichen Rückschnittes bestimm t 
werden. Hierbei muss der Rückschnitt bspw. unter Berücksichtigung von Zug - und 
Versorgungsästen erfolgen, der beim Einkürzen eines übergeordneten Astes stehengelassen 
wird. Damit kann das  Abschotten und Überwalle n der Schnittfläche gefördert werden und der 
Zugast die Leitfunktion für den verbleibenden Astteil übernehmen.  
Insofern möglich, ist einem Schnitt jedoch immer ein temporäres Zurückbinden von 
Ästen vorzuziehen, insbesondere insofern diese nicht anlagebedingt betroffen sind. 
Aufgrund der voraussichtlich unausweichlichem Notwendigkeit zum Zurückschneiden  großer 
Äste ist voraussichtlich eine Korrektur der gesamten Krone erforderlich , damit ein Erhalt der 
artgerechten Kronenstruktur gegeben ist. Dies erfolgt jedoch nur in Abstimmung mit Amt 67 und 
Amt 57. Seitens des Amt 67 ist dabei zu entscheiden, ob diese Zeitgleich oder im Nachgang 
durchgeführt werden soll.  
2.) Mögliche anlage- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen: 
Die anlagebedingten Beeinträchtigungen ergeben sich durch den Maststandort und der später, 
voraussichtlich im Jahr 2027  durch die montierten Fahrleitungsanlagen (Strom- und 
Drahtverspannung). Beeinträchtigungen durch den Maststandort sind im Prinzip bei den 
baubedingten Beeinträchtigung en mitberücksichtigt (notwendige l otrechte Andienung). Die 
Mastanlage als solches wird hinterher ca. 10,50 m bis 11 m über die Geländeoberkante  hinaus 
ragen.  
Durch eine notwendige Fahrleitungsanlage (Strom - und Drahtverspannung) sind 
Rückschnittarbeiten an Ästen und  Kornenteilen notwendig  (auch an Baum Nr. 141) . Zum 
sicheren Betrieb wünscht die KVB ferner ein Lichtprofil / Profilfreiheit unter Berücksichtigung 
von Schnee- und Regenlasten von rd. 1  m, welches durch wiederkehrende Schnittmaßnahme 
zu gewährleiten ist.  
    Mögliche Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung: 
Eine Verschiebung der Anlage n / des Standortes ist nach Angabe der KVB aus den v.g. 
Gründen nicht möglich.  
Es gelten hier auch die unter Punkt 1) genannten Maßnahme zur Eingriffsminimierung 
(Zurückbinden, fachgerechter Rückschnitt und Baumversorgung). 
Hinsichtlich der Fahrleitungsanlage wird empfohlen den  fachgerechten Rückschnitt an Ästen in 
der Vegetationsruhe im Winter 2026 durchzuführen und vorher den Verlauf der Leitung von der 
KVB im Detail anzeigen zu lassen.

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Bild 2: Kronendach Baum Nr. 141 (links) und 143 (rechts) über dem Fahrleitungsmast.  
 
Bild 3: Kronendach  Baum Nr. 143 über dem Fahrleitungsmast. Gelber Pfeil: Starkast ist aller 
Voraussicht nach zurückzunehmen.

Büro für Landschaftsarchitektur; Dipl.-Ing. Sven Berkey, Grunewald 61, 42929 Wermelskirchen 10 
 
Bild 4: Vom Fahrleitungsmast betroffene Kornenteile der Uraltplatane Nr. 94. 
Über die im Vorfeld geschrieben Maßnahmen hinaus, sind im Zuge der Umsetzung zwingend zu 
beachten. 
 Gemeinsame Inaugenscheinnahme KVB, ÖBB , Amt 67 und Baumpflegebetrieb vor Ort 
zur Überlegung und Fest legung von welcher Richtung her die Anlagen ins Baufeld 
„eingeschwenkt“ werden.  
 Mitteilung des genauen Zeitraumes der Maststellung m indestens mit 6 Wochen Vorlauf, 
damit alle Fachfirmen und Beteiligten örtlich verfügbar sind. 
 Kontinuierliche Anwesenheit u nd Begleitung der Baumaßnahme durch Vertretern von 
Amt 67, einer Fachfirma für Baumpflege und der ÖBB 
 Einhaltung der folgenden Regelwerke ( muss bereits Standard sein !), DIN 18920, RAS 
LP4, ZTV Baumpflege und Baumschutzsatzung der Stadt Köln in der derzeit gültigen 
Fassung.   
Zeitplan / Vorgehensweise: 
 Einreichen eines Befreiungseintrages für die Arbeiten für innerstädtisch liegende 
Naturdenkmale (NDiVo). 
 Abstimmung über den möglichen Zeitpunkt der Durchführung (am besten im Spätherbst) 
Aufgestellt am 12. Juni 2025 2025 in Wermelskirchen von: Dipl.-Ing. Sven Berkey

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

14344 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/57/570 
 
Vorlagen-Nummer 
 1996/2025 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Veränderung von zwei Naturdenkmalen (NDI 202.08) am Bayenthalgürtel/ Ecke Bonner 
Str. Gemarkung: Köln-Rondorf Flur: 51 Flurstück 1413 
hier: Antrag auf Befreiung von den Verboten der Naturdenkmalverordnung sowie dem 
Verbot des §41 Landesnaturschutzgesetz (Alleenschutz) nach § 67 Abs. 1 Nr. 1 
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)  
Beschlussorgan 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde ist mit der Durchführung der 
Schnittmaßnahmen einverstanden. Er formuliert keinen Widerspruch gegen die Befreiung von 
den Verboten der Naturdenkmalverordnung sowie den Verboten des §41 Landesnaturschutz-
gesetz (Alleenschutz) gemäß § 67 Abs. 1 Ziff. 1 Bundesnaturschutzgesetz. 
 
 
Alternative:  
 
Der Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde widerspricht der Befreiung von 
den Verboten gemäß § 67 Abs. 1 Ziff. 1 Bundesnaturschutzgesetz. 
 
 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 07.07.2025

2 
Begründung: 
Antrag auf Befreiung von den Verboten der Naturdenkmalverordnung sowie 
dem Verbot des § 41 Landesnaturschutzgesetz (Alleenschutz) nach § 67 Abs. 1 
Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)  
 
Veränderung von zwei Naturdenkmalen (NDI 202.08) am Bayenthalgürtel/ 
Ecke Bonner Str. Gemarkung: Köln-Rondorf Flur: 51 Flurstück: 1413 
 
1. Sachverhalt 
Die Platanenallee (NDI 202.08) auf dem Straßenzug Bayenthalgürtel ist durch die 
Ordnungsbehördliche Verordnung über Naturdenkmale im Bereich der Stadt Köln 
(NDI-VO) vom 29.08.1994, geändert durch die 1. Änderungsordnung vom 03.02.2002, 
als Naturdenkmal geschützt.  
Die Bäume sind Teil einer geschützten Allee gemäß § 41 LNatSchG. 
Zur Überprüfung der Verkehrssicherheit hat die Verwaltung 2-mal pro Jahr Kontrollen 
durchgeführt. Erforderliche baumpflegerische Maßnahmen zur Herstellung der Ver-
kehrssicherheit wurden von Fachfirmen im Auftrag der Verwaltung durchgeführt. 
 
Im Rahmen des Ausbaus der Nord Süd Bahn 3BA (Planfeststellungbeschluss vom 22. 
April 2016 Zeichen 25.5.8- 1/14 der Bezirksregierung Köln) müssen Maßnahmen an 2 
der geschützten Platanen durchgeführt werden. 
 
Die Erläuterung der Maßnahmen wurde dem Protokoll der Ökologischen Baubeglei-
tung (ÖBB) Nord-Süd-Stadtbahn 3. Baustufe Protokoll Nr. 63 vom Dipl. -Ing. Herrn 
Sven Berkey entnommen: 
 
Hinsichtlich der neuen geplanten Fahrleitungsmaste der KVB an der Nord Süd Bahn 
3BA erfolgte am 26.Mai 2025 eine gemeinsame örtliche Begehung. 
Gemäß dem Planfeststellungbeschluss wird die Stadtbahntrasse auf einem besonde-
ren Bahnkörper mit Rasengleis in Mittellage der Bonner Straße verlaufen. Zur Elektrifi-
zierung der Stadtbahn ist eine Stadtbahn-Hochketten-Fahrleitungsanlage mit außer-
halb platzierten Fahrleitungsmasten vorgesehen. Die Planung sieht eine Kombination 
der zukünftigen Baumstandorte mit den geplanten Parkständen in einer gemeinsamen 
Achse vor, sodass beide Nutzungen platzsparend miteinander verbunden werden 
können. Um die Mitte des Straßenraums von Fahrleitungsmasten freizuhalten, wurden 
diese in der Planung ebenfalls in der gleichen Achse platziert. 
In dem hier betrachteten Bereich, liegt der geplante Fahrleitungsmast im Nahbereich 
von Uraltbäumen (Platanen), welche zum Teil Bestandteil des Naturdenkmals sind 
(Baum Nr. 141 und Baum Nr. 143). 
Um den Standort gemeinsam mit der ÖBB und der Verwaltung in Augenschein zu 
nehmen und eine möglichst (baum-)verträgliche Installation vor zu besprechen, fand 
am 26. Mai 2025 ein gemeinsamer Termin statt. Dazu wurde der Standort des bespro-
chenen Mastes (Bezeichnung M 42) seitens der KVB in der Örtlichkeit markiert. 
Da sich der Standort innerhalb des Kronentraufbereichs der Platanen befindet, wurde 
zunächst hinterfragt inwiefern eine unter Umständen auch nur leichte Verschiebung 
der Maststandorte noch möglich ist. 
Nach Angabe der KVB ist eine Verschiebung des Maststandortes in der aktuellen 
Phase aus mehreren Gründen leider nicht möglich: 
Planerisch sind die vorhandenen Abstände zur Bordsteinkante (Richtung Westen) un-
ter anderem aufgrund des Straßenprofils bereits vollständig ausgeschöpft. Zudem ver-
läuft dort ein Kabelgraben mit mehreren Straßenquerungen, darunter unter anderem 
ein Kabel der Feuerwehr Köln. Die Sicherheitsabstände zu den Leitungen sind zwin-
gend einzuhalten. Nach Festlegung des Fahrleitungssystems war die Grundlage der 
Planung der Fahrleitung eine umfangreiche Konfliktanalyse auf deren Basis enge Kor-
ridore mitgegeben wurden, in Folge dessen dieser Standort gewählt werden musste.

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Im Kreuzungsbereich Bonner Straße / Raderberggürtel (Bereich Baum Nr. 141 und 
143; Naturdenkmal) verläuft das Gleis in Fahrtrichtung stadtauswärts im Bogen, 
wodurch ein Haltepunkt für die Fahrleitung über der Kreuzung zwingend erforderlich 
ist. Um die Kurve realisieren zu können ist mit Mast 44 sogar ein zweiter Auszug von 
Nöten. Eine Verschiebung des Haltepunkts in Richtung stadtauswärts (Richtung Sü-
den), und somit des Mastes 42, ist also aufgrund der Gleisgeometrie nicht möglich. 
Ebenso ist eine Verlagerung stadteinwärts (Richtung Norden) nicht möglich, da die 
nach VDV-Richtlinien maximal zulässigen Feldlängen von 60 Metern zwischen den 
Mastpaaren M42/M43 und M45/M46 bereits vollständig ausgereizt sind. Zusätzlich be-
steht für das Querfeld zwischen den Fahrleitungsmasten M42 und M43 eine exakte 
geometrische Vorgabe hinsichtlich des Winkelverhältnisses der gegenüberliegenden 
Masten. 
Die Gründung des Mastes 43 wurde bereits durchgeführt. Eine flächendeckende Neu-
planung der Fahrleitungsanlage sowie in Teilen der Gleisgeometrie ist zum heutigen 
Stand nicht verhältnismäßig möglich. 
Eine Verschiebung des Fahrleitungsmastes Nr. 42 um wenige oder mehrere Meter 
aus dem Kronentraufbereich ist somit wie beschrieben in der aktuellen Projektphase 
aus Sicht der KVB nicht praktikabel. 
 
Die reine Mastmontage erfolgt in den folgenden kurz zusammengefassten Arbeits-
schritten: 
 
1. Erstellung einer Vorerkundung, eines Bodengutachten und Durchführung einer 
Kampfmittelsondierung vor der Stahlrohrgründung des Fahrleitungsmastes. 
 
2. Gründung: Hierbei erfolgt das Anbringen des Stahlrohrs an einem Rohrhalter 
(Greifer) und das Einschwenken und Ansetzen des Bohrrohrs senkrecht zur 
Erdoberfläche in eine Baugrube von ca. 2,00 m x 2,00 m x 1,25 m. Zur Berech-
nung der lichten Höhe erfolgt dies nach der folgenden Formel: Benötigte lichte 
Höhe: Bohrrohrlänge + Aufbau des Greifers. (Schwenkradius ist notwendig und 
variiert je nach örtlicher Begebenheit). Im Falle des Fahrleitungsmast Nr. 42 
beim Naturdenkmal bedeutet dies: ca. 7 m + ca. 3 m = ca. 10 m. Danach erfolgt 
das Eindrehen des Bohrrohrs. Hierbei ist einem rechten Winkel zur Gelände-
oberkante, also lotrecht von Oben zur GOK vorzugehen. 
 
3. Maststellung: Der Mast wird sicher mit Anschlagmitteln am Kran verbunden. 
Dann hebt ein Kran den Mast kontrolliert in eine senkrechte Position. Benötigte 
lichte Höhe: Mastlänge + Aufbauhöhe der Befestigung am Kran. Im Falle des 
Fahrleitungsmast Nr. 42: ca. 14 m + ca. 2 m= ca. 16 m Gesamthöhe. Daraufhin 
erfolgt das Einschwenken des Mastes in senkrechter Position über die Rohr-
gründung (Schwenkradius ist notwendig und variiert je nach örtlicher Begeben-
heit). Es gibt keine Möglichkeit den Mast mit Kran schräg einzufädeln. Dann 
wird der Mast auf bzw. in die Rohrgründung abgesetzt, ausgerichtet und an-
schließend fixiert. 
 
Voraussichtliche Beeinträchtigungen auf das Wurzelsystem der Bäume 
Im Bereich des Naturdenkmals (Baum Nr. 141 und Nr. 143) wurden bereits im Jahr 
2022 Wurzelsuchgräben ausgeführt und Wurzelvorhänge installiert (vgl. z.B. Protokoll 
Nr. 21). Aufgrund der Entfernung des Maststandortes 42 zum festgestellten und im 
Vorfeld geschütztem Wurzelsystem, der Versorgung des Baumes mit einem Wurzel-
vorhang mit einem ausreichenden Zeitabstand (Installation Mitte 2022) und des nur 
punktuellen Eingriffs ist eine erhebliche Beeinträchtigung des Wurzelsystems durch 
die Gründung des Pfahles für Baum Nr. 143 unwahrscheinlich. Selbiges gilt auch für 
Baum Nr. 141.

4 
Sicherlich verbleibt ein gewisses Restrisiko, da insbesondere Platanen auch weit strei-
chende Einzelwurzeln ausprägen können. Bei diesen kann die Wurzel in der Tiefen-
lage stark variieren und sogar höhentechnisch fernab der Krone noch verspringen. 
Bei der gemeinsamen Inaugenscheinnahme der bereits geöffneten Baugruben am 26. 
Mai 2025, konnten jedoch keine entsprechenden Hinweise und Anzeichen auf Wur-
zeln erkannt werden. 
 
Voraussichtliche Beeinträchtigungen auf das Kronensystem der Bäume 
Im Kronensystem der v.g. zwei Bäume können hingegen teilweise erhebliche Beein-
trächtigungen auftreten, die sich nachhaltig auf die Baumgesundheit und auf die 
Baumgestalt auswirken können. 
Hierbei gilt es zu unterscheiden zwischen den bau-, anlage- und betriebsbedingten 
Beeinträchtigungen. 
 
1.) Mögliche baubedingte Beeinträchtigungen: 
 
Aufgrund des Einsatzes von sehr großen Bauteilen und Maschinen, kann es im Zuge 
der Gründung und der Maststellung zu Abrissen an bedeutenden Ästen der beiden 
Platanen kommen. Hierbei ist insbesondere das Einschwenken, der lotrecht hängen-
den Bauteile zu nennen, wodurch ein Astabriss oder sogar eine Kronenbeschädigung 
resultieren kann. 
 
Mögliche Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung: 
 
Im Zuge der Begehung wurde festgestellt, dass hinsichtlich des Naturdenkmals bei 
Baum Nr. 143 ein Eindrehen der Bauteile über die südliche Achse augenscheinlich 
weniger Starkäste betrifft und somit einen geringen Eingriff darstellen kann. Hierbei 
müssten weniger Äste geschnitten werden und Baum Nr. 141 wäre zumindest beim 
Gründung und Maststellung weniger (bis gar nicht) betroffen. Die genaue Vorgehens-
weise ist jedoch nochmal mit der Verwaltung, der KVB und der ÖBB örtlich abzustim-
men. 
 
Während der gesamten Arbeiten der Gründung und der Maststellung bedarf es der 
Anwesenheit der ÖBB, sowie der Verwaltung, damit zeitnah gemeinsame Entschei-
dungen getroffen werden können und sofort so baumgerecht wie möglich gehandelt 
werden kann. Die Maschinenführer des Kranwagens der KVB haben zudem die not-
wendige Feinfühligkeit und Fingerspitzengefühl vorzuweisen. Ein Nachschwenken ist 
beim Einbau zu vermeiden, da es aufgrund des Gewichtes der Bauteile erhebliche 
Schäden am Gehölz verursachen kann. 
Der Schnitt einzelner Äste (ggf. auch Grob- und Starkäste) ist leider dennoch notwen-
dig. Im Zuge des Vorhabens kann erst die genaue Verortung eines möglichen Rück-
schnittes bestimmt werden. Hierbei muss der Rückschnitt bspw. unter Berücksichti-
gung von Zug- und Versorgungsästen erfolgen, der beim Einkürzen eines übergeord-
neten Astes stehengelassen wird. Damit kann das Abschotten und Überwallen der 
Schnittfläche gefördert werden und der Zugast die Leitfunktion für den verbleibenden 
Astteil übernehmen. 
 
Insofern möglich, ist einem Schnitt jedoch immer ein temporäres Zurückbinden von 
Ästen vorzuziehen, insbesondere insofern diese nicht anlagebedingt betroffen sind. 
 
Aufgrund der voraussichtlich unausweichlichem Notwendigkeit zum Zurückschneiden 
großer Äste ist voraussichtlich eine Korrektur der gesamten Krone erforderlich, damit 
ein Erhalt der artgerechten Kronenstruktur gegeben ist. Dies erfolgt jedoch nur in Ab-
stimmung mit der Verwaltung. Seitens der Verwaltung ist dabei zu entscheiden, ob 
diese Zeitgleich oder im Nachgang durchgeführt werden soll.

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2.) Mögliche anlage- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen: 
 
Die anlagebedingten Beeinträchtigungen ergeben sich durch den Maststandort und 
der später, voraussichtlich im Jahr 2027 durch die montierten Fahrleitungsanlagen 
(Strom- und Drahtverspannung). Beeinträchtigungen durch den Maststandort sind im 
Prinzip bei den baubedingten Beeinträchtigungen mitberücksichtigt (notwendige lot-
rechte Andienung). Die Mastanlage als solches wird hinterher ca. 10,50 m bis 11 m 
über die Geländeoberkante hinausragen. 
Durch eine notwendige Fahrleitungsanlage (Strom- und Drahtverspannung) sind 
Rückschnittarbeiten an Ästen und Kornenteilen notwendig (auch an Baum Nr. 141). 
Zum sicheren Betrieb wünscht die KVB ferner ein Lichtprofil / Profilfreiheit unter Be-
rücksichtigung von Schnee- und Regenlasten von rd. 1 m, welches durch wiederkeh-
rende Schnittmaßnahme zu gewährleiten ist. 
 
Mögliche Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung: 
 
Eine Verschiebung der Anlagen / des Standortes ist nach Angabe der KVB aus den 
v.g. Gründen nicht möglich. 
Es gelten hier auch die unter Punkt 1) genannten Maßnahme zur Eingriffsminimierung 
(Zurückbinden, fachgerechter Rückschnitt und Baumversorgung). 
Hinsichtlich der Fahrleitungsanlage wird empfohlen den fachgerechten Rückschnitt an 
Ästen in der Vegetationsruhe im Winter 2026 durchzuführen und vorher den Verlauf 
der Leitung von der KVB im Detail anzeigen zu lassen. 
 
 
2. Artenschutz: 
Bei der Durchführung der Maßnahmen ist nicht davon auszugehen, dass der Antrag-
steller gegen die Verbote des Bundesnaturschutzgesetzes verstößt. Ein Vorkommen 
von planungsrelevanten Arten wird im Vorhabenbereich mit hinreichender Sicherheit 
ausgeschlossen. Um auch die lediglich besonders geschützten Arten nicht zu gefähr-
den, werden folgende Auflagen erteilt: 
 
Die Maßnahmen erfolgen im September/ Oktober sollen aber, wenn möglich außer-
halb der Vogelbrutzeit (Brutzeit 01.03. – 30.09. eines jeden Jahres) stattfinden. Sollten 
die Arbeiten jedoch zwingend in die Vogelbrutzeit fallen, wird eine ökologische Baube-
gleitung hinzugezogen. Diese wird die Strukturen frühestens 2 Tage vor Beginn der 
Arbeiten auf Besatz durch Vögel und/ oder Fledermäuse untersuchen.  
 
3. Befreiungsvoraussetzungen: 
Die geplanten Maßnahmen sind für die Umsetzung der Nord-Süd-Stadtbahn dringend 
erforderlich und sind daher von großem öffentlichen Interesse. Die Beeinträchtigungen 
an den Bäumen sind nicht gravierend. 
 
Die Voraussetzungen für eine Befreiung gemäß § 67 Abs. 1 Nr. 1 Bundesnaturschutz-
gesetz von den Verboten der NDI-Verordnung sowie den Verboten zum Alleenschutz 
gem. § 41 Abs. 1 liegen daher nach Auffassung der UNB vor. 
 
 
Anlagen: Anlage 1: ÖBB-Protokoll Nr. 63

Beratungsverlauf (1)

07.07.2025 Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 3.3 Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
1996/2025
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
18.06.2025
Erstellt
16.06.2025 15:43