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Aufstellung von Fahrgastunterständen (FGU) im Busbereich

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 2355/2017 vom 07.09.2017

Stand: Am 09.11.2017 in der Bezirksvertretung 7 (Porz) geändert beschlossen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/Stab Vorlagen-Nummer 2355/2017 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Aufstellung von Fahrgastunterständen (FGU) im Busbereich hier: Umsetzung des Werbenutzungsvertrages und Änderung in der Anzahl von FGU-Einheiten Beschlussorgan Bezirksvertretung 7 (Porz) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Porz stimmt den Änderungen der Prioritätenliste Fahrgastunterstände und dem von der Verwaltung vorgeschlagenen weiteren Vorgehen zu. Alternative: keine Bezirksvertretung 7 (Porz) 12.09.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Mit Beschluss des Verkehrsausschusses vom 02.07.2013 wurde die Prioritätenliste Fah r- gastunterstände (FGU) auf Basis der Bewertungsergebnisse der neun Bezirksvertretungen als eine Grundlage für den neuen Werbenutzungsvertrag, der am 01.01.2015 in Kraft getr e- ten ist, beschlossen (Session -Nr. 1556/2013). Inzwischen erfolgte die Umsetzung von 505 Fahrgastunterständen im Stadtbahnbereich und 116 Fahrgastunterständen im Busbereich. Die Beschlussvorlage 1556/2013 enthält auf Seite 3 den Hinweis, dass “…die Prioritätenliste als Anhaltspunkt für die von der Stadt Köln und KVB AG grundsätzlich favorisierten Stando r- te von Fahrgastunterständen zu verstehen“ ist. Basis der beschlossenen Haltestelle nstand- orte waren dabei die werktäglichen Einsteigerzahlen. Demnach ist an Bushaltestellen, die eine Mindesteinsteigerzahl von 40 Einsteiger/Tag vorweisen, ein Fahrgastunterstand vorg e- sehen. Bei Beschlussfassung stand eine Detailprüfung bezüglich der konk reten Umsetzbarkeit noch aus und erfolgte vertragsgemäß im Zuge der konkreten Planungen. Entgegen der ursprün g- lichen Zeitplanung konnte die Standortfestlegung und Detailprüfung im Busbereich erst ab dem dritten Quartal 2015 durchgeführt werden, da zunächst in den beteiligten Stellen die Personalkapazitäten geschaffen werden mussten. Nach Abschluss der Detailprüfungen der vorgesehenen Standorte für die Fahrgastunterstände ergeben sich für den Stadtbezirk Porz im Busbereich an 36 Haltestellenstandorten Umgest altungsprobleme, die zu Abweichungen hinsichtlich der ursprünglich beschlossenen Prioritätenliste führen. Die vertraglich vereinba r- te Anzahl an Neuaufstellungen mit den von den Stadtbezirken und dem Verkehrsausschuss beschlossenen Standorten kann damit nicht erreicht werden. Bedingt durch die örtlichen Gegebenheiten und durch Berücksichtigung genehmigungsrech t- licher Anforderungen können nach derzeitigem Stand 26 Fahrgastunterstände im Stadtbezirk Porz nicht eingerichtet werden. Die folgende Tabelle führt die betroffenen Bushaltestellen auf: Stadt- bezirk Hst.- Nr./ (VRS- Nr.) Haltestellenname Richtung1 vorhandene FGU geplante FGU, (ins- gesamt inkl. Be- stand) Aus- tauschart Begründung für die Nicht- Aufstellung 7 17274 Theodor-Heuss-Straße 2 1 2 Zusätzli- che FGU Örtliche Ge- geben-heiten 7 17013 Poll, Salmstraße 1 1 2 Zusätzli- che FGU Örtliche Ge- geben-heiten 7 17775 Guntherstraße 2 0 1 Neuauf- stellung Örtliche Ge- geben-heiten 7 17773 Schulzentrum Wahn 1 0 1 Neuauf- stellung Örtliche Ge- geben-heiten 1 Richtung 1 entspricht der Richtung laut Strecken- und Linienverzeichnis im Fahrplanbuch; Richtung 2 entspricht der Gegenrichtung 3 Stadt- bezirk Hst.- Nr./ (VRS- Nr.) Haltestellenname Richtung1 vorhandene FGU geplante FGU, (ins- gesamt inkl. Be- stand) Aus- tauschart Begründung für die Nicht- Aufstellung 7 17781 DLR 1+2 0 1 Neuauf- stellung Örtliche Ge- geben-heiten 7 17771 Lucasstraße 1 1 1 Austausch Örtliche Ge- geben-heiten 7 17651 An St. Marien 1 0 1 Neuauf- stellung Örtliche Ge- geben-heiten 7 17257 Auf dem Streitacker 1 0 1 Neuauf- stellung Örtliche Ge- geben-heiten 7 17854 Porz-Langel, Kirche 1 0 1 Neuauf- stellung Örtliche Ge- geben-heiten 7 17462 Friedrich-Hirsch-Straße 1 0 1 Neuauf- stellung Örtliche Ge- geben-heiten 7 17455 Antoniusstraße 1 0 1 Neuauf- stellung Örtliche Ge- geben-heiten 7 17257 Auf dem Streitacker 2 0 1 Neuauf- stellung Örtliche Ge- geben-heiten 7 17456 Waldstraße/Akazienweg 1 0 1 Neuauf- stellung Örtliche Ge- geben-heiten 7 17266 Talweg 2 0 1 Neuauf- stellung Örtliche Ge- geben-heiten 7 17266 Talweg 1 0 1 Neuauf- stellung Örtliche Ge- geben-heiten 7 17256 Cheruskerstraße 2 0 1 Neuauf- stellung Örtliche Ge- geben-heiten 7 17763 Libur, Margaretenstraße 2 0 1 Neuauf- stellung Örtliche Ge- geben-heiten 7 17274 Theodor-Heuss-Straße 1 1 2 Zusätzli- che FGU Aufbau auf Privatgrund- stück 7 17458 Friedensstraße 2 1 1 Austausch Aufbau auf Privatgrund- stück 7 17456 Waldstraße/Akazienweg 2 0 1 Neuauf- stellung Aufbau auf Privatgrund- stück 7 17458 Friedensstraße 1 0 1 Neuauf- stellung Aufbau auf Privatgrund- stück 7 17459 Wiesenweg 1 0 1 Neuauf- stellung Aufbau auf Privatgrund- stück 7 17360 Glashüttenstraße 1 0 1 Neuauf- stellung Aufbau auf Privatgrund- stück 7 17454 Dorotheenstraße 2 0 1 Neuauf- stellung Aufbau auf Privatgrund- stück - Zu- stimmung zum Ankauf liegt vor 7 17271 Maarhäuser Weg 1 0 1 Neuauf- stellung Ablehnung durch Amt für Landschafts- pflege und Grünflächen 7 17460 Marienplatz 2 0 1 Neuauf- stellung Ablehnung durch Amt für Landschafts- 4 Stadt- bezirk Hst.- Nr./ (VRS- Nr.) Haltestellenname Richtung1 vorhandene FGU geplante FGU, (ins- gesamt inkl. Be- stand) Aus- tauschart Begründung für die Nicht- Aufstellung pflege und Grünflächen Zudem sind 10 Standorte ermittelt worden, welche den nach § 6 Bauordnung NW (BauO NW) notwendigen Abstand von mindestens 3,0 m nicht nachweisen können. Die Abstandfl ä- chen liegen auf angrenzenden Privatgrundstücken. Da abstandsrechtliche Vorschriften grundsätzlich dem Nachbarschutz dienen, ist entsprechend den Anforderungen der BauO NW (hier §§ 73 i. V. m. 74 BauO NW) der jeweilige Betroffene zu beteiligen und im A n- schluss die Interessenlagen gegeneinander abzuwägen. In einigen Fällen konnten Nachba r- zustimmungen erzielt werden, einige Fälle stellen sich bereits deshalb besonders problem a- tisch dar, weil bei Eigentümergemeinschaften eine Vielzahl von Eigentümern zu erreichen ist, was oft bereits praktisch nicht gelingt, da die Anhörungen als unzustellbar an die G e- nehmigungsbehörde zurückgelangen. Die folgende Tabelle führt die derzeit noch in Bearbeitung befindlichen und nicht abschließend en t- schiedenen betroffenen Bushaltestellen auf: Stadt be- zirk Hst.-Nr./ (VRS-Nr.) Haltestel- lenname Richtung Vorhan- dene FGU geplante FGU, (insge- samt inkl. Be- stand) Aus- tauschart Begrün- dung für die Nicht- Aufstellung Bemer- kung 7 17451 Urbach, Kaiser- straße 2 1 2 Zusätzliche FGU §6 Standort Ist in Prüfung beim Bauauf- sichts- amt 7 17455 Antonius- straße 2 1 1 Austausch §6 Standort (KAW Be- stand) Ist in Prüfung beim Bauauf- sichts- amt 7 17755 Troisdorfer Straße 2 0 1 Neuauf- stellung §6 Standort Ist in Prüfung beim Bauauf- sichts- amt 7 17756 Linder Weg 1+2 0 1 Neuauf- stellung §6 Standort Ist in Prüfung beim Bauauf- sichts- amt 7 17252 Hanse- straße Ost 1 0 1 Neuauf- stellung §6 Standort Ist in Prüfung beim Bauauf- sichts- amt 5 Stadt be- zirk Hst.-Nr./ (VRS-Nr.) Haltestel- lenname Richtung Vorhan- dene FGU geplante FGU, (insge- samt inkl. Be- stand) Aus- tauschart Begrün- dung für die Nicht- Aufstellung Bemer- kung 7 17853 Porz- Langel, Zur Eiche 1 1 1 Austausch §6 Standort (KAW Be- stand) Ist in Prüfung beim Bauauf- sichts- amt 7 17764 Nibelun- gen-straße 2 0 1 Neuauf- stellung §6 Standort Ist in Prüfung beim Bauauf- sichts- amt 7 17302 Steinstraße S-Bahn 1 0 1 Neuaufstel- lung §6 Standort Ist in Prüfung beim Bauauf- sichts- amt 7 17302 Steinstraße S-Bahn 2 0 1 Neuauf- stellung §6 Standort Ist in Prüfung beim Bauauf- sichts- amt 7 17668 Porz-Langel Nord 2 1 1 Austausch §6 Standort (KAW Be- stand) Ist in Prüfung beim Bauauf- sichts- amt Weiteres Vorgehen Durch die hier aufgeführten Änderungen würde sich die Gesamtanzahl der neuaufgestellten Fah r- gastunterstände an den Bushaltestellen im Stadtgebiet nach derzeitigem Stand von insgesamt 382 auf ca. 150 Einhe iten verringern. Um die vertraglich vereinbarte Anzahl an FGU dennoch zu erre i- chen, werden im Folgenden das weitere Vorgehen erläutert und Ersatzstandorte vorgeschlagen: Die seit Mitte 2015 laufenden Detailprüfungen im Busbereich haben ergeben, dass der Vertrag nicht, wie ursprünglich vereinbart, umgesetzt werden kann. Dies hat zu wiederholten Vertragsanpassungen geführt, um die Interessen von Stadt Köln und KVB AG besser zu inkludieren. Um die vertraglichen Vereinbarungen nicht zu gefährden, müssen bis spätestens 31. Dezember 2017 Ersatzhaltestellen für die möglicherweise nicht umsetzbaren Standorte benannt werden. In diesem Fall hat die Firma Wall GmbH als Vertragspartner den jeweiligen FGU bis spätestens 30. September 2018 an der Ersatzha l- testelle zu er richten, sofern die erforderlichen Genehmigungen und Erlaubnisse vorliegen. Folglich stehen alle Fahrgastunterstände, die bis zum 31. Dezember 2017 nicht bei der Firma Wall GmbH gemeldet sind, dem Fahrgast auf Dauer nicht zur Verfügung. Aufgrund der zeit aufwendigen Vorlaufarbeiten für die Beantragung der Genehmigungen sowie der noch andauernden Genehmigungsverfahren ist es empfehlenswert, die Ersatzstandorte bereits so schnell wie möglich bzw. spätestens bis zum 30. September 2017 zu benennen. Die Projekt gruppe 6 empfiehlt dieses Vorgehen aufgrund der bisherigen Erfahrungswerte aus den genehmigungsrechtl i- chen Anforderungen und dem damit verbundenen Zeitaufwand. Aufgrund des oben dargelegten Sachstandes werden für die Haltestellenstandorte – die bedingt durch die örtlichen Gegebenheiten und durch Berücksichtigung genehmigungsrechtlicher Anford e- rungen nicht umgesetzt werden können – folgende Alternativen vorgeschlagen. Die hier aufgeführte Tabelle zeigt Haltestellenstandorte, bei denen der Abbau des Fahrgastu nterstan- des durch die Beschlussvorlage 1556/2013 beschlossen wurde. Die Verwaltung empfiehlt, um die vertraglich vereinbarte Anzahl an FGU zu erreichen, diese nicht abzubauen, sondern zu erhalten. Stadt- bezirk Hst.-Nr./ (VRS-Nr.) Haltestellenname Richtung vorhandene FGU geplante FGU lt. Vertrag 2 neu geplan- te FGU 7 17301 Bf Porz 2 2 1 2 7 17057 Poller Holzweg 2 1 0 1 7 17751 Wahn, Kirche 1+2 1 0 1 Zusätzlich werden weitere potenzielle Ersatzhaltestellen vorgeschlagen, die anhand der Einsteige r- zahlen ausgewählt wurden. Die genannten Standorte wurden gemeinsam durch Verwaltung und KVB AG im Vorhinein auf eine positive Umsetzbarkeit geprüft. Stadtbezirk Hst.-Nr./ (VRS-Nr.) Haltestellenname Richtung vorhandene FGU geplante FGU lt. Vertrag3 neu ge- plante FGU 7 17780 Kaserne, Haupttor 2 0 0 1 7 17451 Urbach, Kaiserstraße 1 1 1 2 7 17454 Dorotheenstraße 1 0 0 1 Zusätzlich zu den hier bereits genannten Haltestellenstandorten werden vorsorglich für die Standorte, für die keine Abweichung von den Vorschriften des § 6 BauO NW erteilt werden kann, weitere E r- satzhaltestellen empfohlen. Die verwaltungsinterne Vorprüfung für diese Standorte hat allerdings e r- geben, dass die Umsetzbarkeit aufgrund der genehmigungsrechtlichen Anforderungen zu diesem Zeitpunkt nicht garantiert und ggf. der Fahrgastunterstand nicht realisiert werden kann. Stadtbezirk Hst.-Nr./ (VRS-Nr.) Haltestellenname Richtung vorhandene FGU geplante FGU lt. Vertrag4 neu geplante FGU 7 17260 Ettore-Bugatti-Straße 1 0 0 1 7 17254 Welser Straße 2 0 0 1 7 17254 Welser Straße 1 0 0 1 7 17663 Zündorf, Altersheim 2 0 0 1 7 17256 Cheruskerstraße 1 0 0 1 7 17302 Steinstraße S-Bahn 2 0 0 1 7 17250 Hansestraße West 2 0 0 1 2 Werbenutzungsvertrag vom 01.01.2015 3 Werbenutzungsvertrag vom 01.01.2015 4 Werbenutzungsvertrag vom 01.01.2015 7 Stadtbezirk Hst.-Nr./ (VRS-Nr.) Haltestellenname Richtung vorhandene FGU geplante FGU lt. Vertrag4 neu geplante FGU 7 17053 Poll, Hauptstraße 2 0 0 1 7 17052 Alfred-Schütte-Allee 2 0 0 1 Zusammenfassung Die Regelungen der BauO NW und technische Restriktionen an den vorgesehenen Haltestelle n- standorten schränken die Umsetzung des Werbenutzungsvertrages für die Aufstellung der Fahrgas t- unterstände voraussichtlich nicht unerheblich ein. Zur Aufrechterhaltung eines attraktiven öffentlichen Personennahverkehrs sollten aus Sicht von Verwaltung und KVB AG jedoch möglichst viele Haltestel- len mit einem FGU ausgestattet werden, insbesondere die mit hohen Einsteigerzahlen. Sollte dies aufgrund der dargelegten Restriktionen jedoch nicht möglich sein, sind die vorgeschlagenen Ersat z- standorte zu prüfen. Darü ber hinaus sollte von dem bereits beschlossenen Abbau der vorhandenen Fahrgastunterstände abgesehen werden, um die vertraglich vereinbarte Anzahl an FGU im Stadtg e- biet anbieten zu können.

Beratungsverlauf

  1. 09.11.2017

    Bezirksvertretung 7 (Porz)

    TOP 7.1.1, Entscheidung. Ergebnis: geändert beschlossen

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