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2355/2017

Aufstellung von Fahrgastunterständen (FGU) im Busbereich

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 07.09.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 09.11.2017, TOP 7.1.1

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

13104 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/Stab 
 
Vorlagen-Nummer 
 2355/2017 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Aufstellung von Fahrgastunterständen (FGU) im Busbereich 
hier: Umsetzung des Werbenutzungsvertrages und Änderung in der Anzahl von FGU-Einheiten 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Porz stimmt den Änderungen der Prioritätenliste Fahrgastunterstände und dem 
von der Verwaltung vorgeschlagenen weiteren Vorgehen zu.  
 
 
Alternative: 
 
keine 
 
 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 12.09.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
 
Mit Beschluss des Verkehrsausschusses vom 02.07.2013 wurde die Prioritätenliste Fah r-
gastunterstände (FGU) auf Basis der Bewertungsergebnisse der neun Bezirksvertretungen 
als eine Grundlage für den neuen Werbenutzungsvertrag, der am 01.01.2015 in Kraft getr e-
ten ist, beschlossen (Session -Nr. 1556/2013). Inzwischen erfolgte die Umsetzung von 505 
Fahrgastunterständen im Stadtbahnbereich und 116 Fahrgastunterständen im Busbereich. 
 
Die Beschlussvorlage 1556/2013 enthält auf Seite 3 den Hinweis, dass “…die Prioritätenliste 
als Anhaltspunkt für die von der Stadt Köln und KVB AG grundsätzlich favorisierten Stando r-
te von Fahrgastunterständen zu verstehen“ ist. Basis der beschlossenen Haltestelle nstand-
orte waren dabei die werktäglichen Einsteigerzahlen. Demnach ist an Bushaltestellen, die 
eine Mindesteinsteigerzahl von 40 Einsteiger/Tag vorweisen, ein Fahrgastunterstand vorg e-
sehen.  
 
Bei Beschlussfassung stand eine Detailprüfung bezüglich der konk reten Umsetzbarkeit noch 
aus und erfolgte vertragsgemäß im Zuge der konkreten Planungen. Entgegen der ursprün g-
lichen Zeitplanung konnte die Standortfestlegung und Detailprüfung im Busbereich erst ab 
dem dritten Quartal 2015 durchgeführt werden, da zunächst  in den beteiligten Stellen die 
Personalkapazitäten geschaffen werden mussten. Nach Abschluss der Detailprüfungen der 
vorgesehenen Standorte für die Fahrgastunterstände ergeben sich für den Stadtbezirk Porz 
im Busbereich an 36 Haltestellenstandorten Umgest altungsprobleme, die zu Abweichungen 
hinsichtlich der ursprünglich beschlossenen Prioritätenliste führen. Die vertraglich vereinba r-
te Anzahl an Neuaufstellungen mit den von den Stadtbezirken und dem Verkehrsausschuss 
beschlossenen Standorten kann damit nicht erreicht werden.  
Bedingt durch die örtlichen Gegebenheiten und durch Berücksichtigung genehmigungsrech t-
licher Anforderungen können nach derzeitigem Stand 26 Fahrgastunterstände im Stadtbezirk 
Porz nicht eingerichtet werden.  
 
Die folgende Tabelle führt die betroffenen Bushaltestellen auf: 
 
Stadt-
bezirk 
Hst.-
Nr./ 
(VRS-
Nr.) 
Haltestellenname Richtung1 vorhandene 
FGU 
geplante 
FGU, (ins-
gesamt 
inkl. Be-
stand) 
Aus-
tauschart 
Begründung 
für die Nicht-
Aufstellung 
7 17274 Theodor-Heuss-Straße 2 1 2 Zusätzli-
che FGU 
Örtliche Ge-
geben-heiten 
7 17013 Poll, Salmstraße 1 1 2 Zusätzli-
che FGU 
Örtliche Ge-
geben-heiten 
7 17775 Guntherstraße 2 0 1 Neuauf-
stellung 
Örtliche Ge-
geben-heiten 
7 17773 Schulzentrum Wahn 1 0 1 Neuauf-
stellung 
Örtliche Ge-
geben-heiten 
                                                 
1 Richtung 1 entspricht der Richtung laut Strecken- und Linienverzeichnis im Fahrplanbuch; Richtung 2 entspricht der 
Gegenrichtung

3 
Stadt-
bezirk 
Hst.-
Nr./ 
(VRS-
Nr.) 
Haltestellenname Richtung1 vorhandene 
FGU 
geplante 
FGU, (ins-
gesamt 
inkl. Be-
stand) 
Aus-
tauschart 
Begründung 
für die Nicht-
Aufstellung 
7 17781 DLR 1+2 0 1 Neuauf-
stellung 
Örtliche Ge-
geben-heiten 
7 17771 Lucasstraße 1 1 1 Austausch Örtliche Ge-
geben-heiten  
7 17651 An St. Marien 1 0 1 Neuauf-
stellung 
Örtliche Ge-
geben-heiten 
7 17257 Auf dem Streitacker 1 0 1 Neuauf-
stellung 
Örtliche Ge-
geben-heiten 
7 17854 Porz-Langel, Kirche 1 0 1 Neuauf-
stellung 
Örtliche Ge-
geben-heiten 
7 17462 Friedrich-Hirsch-Straße 1 0 1 Neuauf-
stellung 
Örtliche Ge-
geben-heiten 
7 17455 Antoniusstraße 1 0 1 Neuauf-
stellung 
Örtliche Ge-
geben-heiten 
7 17257 Auf dem Streitacker 2 0 1 Neuauf-
stellung 
Örtliche Ge-
geben-heiten 
7 17456 Waldstraße/Akazienweg 1 0 1 Neuauf-
stellung 
Örtliche Ge-
geben-heiten 
7 17266 Talweg 2 0 1 Neuauf-
stellung 
Örtliche Ge-
geben-heiten 
7 17266 Talweg 1 0 1 Neuauf-
stellung 
Örtliche Ge-
geben-heiten 
7 17256 Cheruskerstraße 2 0 1 Neuauf-
stellung 
Örtliche Ge-
geben-heiten 
7 17763 Libur, Margaretenstraße 2 0 1 Neuauf-
stellung 
Örtliche Ge-
geben-heiten 
7 17274 Theodor-Heuss-Straße 1 1 2 Zusätzli-
che FGU 
Aufbau auf 
Privatgrund-
stück 
7 17458 Friedensstraße 2 1 1 Austausch Aufbau auf 
Privatgrund-
stück 
7 17456 Waldstraße/Akazienweg 2 0 1 Neuauf-
stellung 
Aufbau auf 
Privatgrund-
stück 
7 17458 Friedensstraße 1 0 1 Neuauf-
stellung 
Aufbau auf 
Privatgrund-
stück 
7 17459 Wiesenweg 1 0 1 Neuauf-
stellung 
Aufbau auf 
Privatgrund-
stück 
7 17360 Glashüttenstraße 1 0 1 Neuauf-
stellung 
Aufbau auf 
Privatgrund-
stück 
7 17454 Dorotheenstraße 2 0 1 Neuauf-
stellung 
Aufbau auf 
Privatgrund-
stück - Zu-
stimmung 
zum Ankauf 
liegt vor 
7 17271 Maarhäuser Weg 1 0 1 Neuauf-
stellung 
Ablehnung 
durch Amt für 
Landschafts-
pflege und 
Grünflächen 
7 17460 Marienplatz 2 0 1 Neuauf-
stellung 
Ablehnung 
durch Amt für 
Landschafts-

4 
Stadt-
bezirk 
Hst.-
Nr./ 
(VRS-
Nr.) 
Haltestellenname Richtung1 vorhandene 
FGU 
geplante 
FGU, (ins-
gesamt 
inkl. Be-
stand) 
Aus-
tauschart 
Begründung 
für die Nicht-
Aufstellung 
pflege und 
Grünflächen 
 
Zudem sind 10 Standorte ermittelt worden, welche den nach § 6 Bauordnung NW (BauO 
NW) notwendigen Abstand von mindestens 3,0 m nicht nachweisen können. Die Abstandfl ä-
chen liegen auf angrenzenden Privatgrundstücken. Da abstandsrechtliche Vorschriften 
grundsätzlich dem Nachbarschutz dienen, ist entsprechend den Anforderungen der BauO 
NW (hier  §§ 73 i. V. m. 74 BauO NW) der jeweilige Betroffene zu beteiligen und im A n-
schluss die Interessenlagen gegeneinander abzuwägen. In einigen Fällen konnten Nachba r-
zustimmungen erzielt werden, einige Fälle stellen sich bereits deshalb besonders problem a-
tisch dar, weil bei Eigentümergemeinschaften eine Vielzahl von Eigentümern zu erreichen 
ist, was oft bereits praktisch nicht gelingt, da die Anhörungen als unzustellbar an die G e-
nehmigungsbehörde zurückgelangen.  
 
Die folgende Tabelle führt die derzeit noch in Bearbeitung befindlichen und nicht abschließend en t-
schiedenen betroffenen Bushaltestellen auf: 
Stadt
be-
zirk 
Hst.-Nr./ 
(VRS-Nr.) 
Haltestel-
lenname 
Richtung Vorhan-
dene FGU 
geplante 
FGU, 
(insge-
samt 
inkl. Be-
stand) 
Aus-
tauschart 
Begrün-
dung für 
die Nicht-
Aufstellung 
Bemer-
kung 
7 17451 Urbach, 
Kaiser-
straße 
2 1 2 Zusätzliche 
FGU 
§6 Standort  Ist in 
Prüfung 
beim 
Bauauf-
sichts-
amt 
7 17455 Antonius-
straße 
2 1 1 Austausch §6 Standort 
(KAW Be-
stand) 
Ist in 
Prüfung 
beim 
Bauauf-
sichts-
amt 
7 17755 Troisdorfer 
Straße 
2 0 1 Neuauf-
stellung 
§6 Standort  Ist in 
Prüfung 
beim 
Bauauf-
sichts-
amt 
7 17756 Linder Weg 1+2 0 1 Neuauf-
stellung 
§6 Standort  Ist in 
Prüfung 
beim 
Bauauf-
sichts-
amt 
7 17252 Hanse-
straße Ost 
1 0 1 Neuauf-
stellung 
§6 Standort  Ist in 
Prüfung 
beim 
Bauauf-
sichts-
amt

5 
Stadt
be-
zirk 
Hst.-Nr./ 
(VRS-Nr.) 
Haltestel-
lenname 
Richtung Vorhan-
dene FGU 
geplante 
FGU, 
(insge-
samt 
inkl. Be-
stand) 
Aus-
tauschart 
Begrün-
dung für 
die Nicht-
Aufstellung 
Bemer-
kung 
7 17853 Porz-
Langel, Zur 
Eiche 
1 1 1 Austausch §6 Standort 
(KAW Be-
stand) 
Ist in 
Prüfung 
beim 
Bauauf-
sichts-
amt 
7 17764 Nibelun-
gen-straße 
2 0 1 Neuauf-
stellung 
§6 Standort  Ist in 
Prüfung 
beim 
Bauauf-
sichts-
amt 
7 17302 Steinstraße 
S-Bahn 
1 0 1 Neuaufstel-
lung 
§6 Standort  Ist in 
Prüfung 
beim 
Bauauf-
sichts-
amt 
7 17302 Steinstraße 
S-Bahn 
2 0 1 Neuauf-
stellung 
§6 Standort  Ist in 
Prüfung 
beim 
Bauauf-
sichts-
amt 
7 17668 Porz-Langel 
Nord 
2 1 1 Austausch §6 Standort 
(KAW Be-
stand) 
Ist in 
Prüfung 
beim 
Bauauf-
sichts-
amt 
 
Weiteres Vorgehen 
 
Durch die hier aufgeführten Änderungen würde sich die Gesamtanzahl der neuaufgestellten Fah r-
gastunterstände an den Bushaltestellen im Stadtgebiet nach derzeitigem Stand von insgesamt 382 
auf ca. 150 Einhe iten verringern. Um die vertraglich vereinbarte Anzahl an FGU dennoch zu erre i-
chen, werden im Folgenden das weitere Vorgehen erläutert und Ersatzstandorte vorgeschlagen: 
 
Die seit Mitte 2015 laufenden Detailprüfungen im Busbereich haben ergeben, dass der Vertrag nicht, 
wie ursprünglich vereinbart, umgesetzt werden kann. Dies hat zu wiederholten Vertragsanpassungen 
geführt, um die Interessen von Stadt Köln und KVB AG besser zu inkludieren. Um die vertraglichen 
Vereinbarungen nicht zu gefährden, müssen bis spätestens 31. Dezember 2017 Ersatzhaltestellen für 
die möglicherweise nicht umsetzbaren Standorte benannt werden. In diesem Fall hat die Firma Wall 
GmbH als Vertragspartner den jeweiligen FGU bis spätestens 30. September 2018 an der Ersatzha l-
testelle zu er richten, sofern die erforderlichen Genehmigungen und Erlaubnisse vorliegen. Folglich 
stehen alle Fahrgastunterstände, die bis zum 31. Dezember 2017 nicht bei der Firma Wall GmbH 
gemeldet sind, dem Fahrgast auf Dauer nicht zur Verfügung.  
 
Aufgrund der zeit aufwendigen Vorlaufarbeiten für die Beantragung der Genehmigungen sowie der 
noch andauernden Genehmigungsverfahren ist es empfehlenswert, die Ersatzstandorte bereits so 
schnell wie möglich bzw. spätestens bis zum 30. September 2017 zu benennen. Die Projekt gruppe

6 
empfiehlt dieses Vorgehen aufgrund der bisherigen Erfahrungswerte aus den genehmigungsrechtl i-
chen Anforderungen und dem damit verbundenen Zeitaufwand. 
 
Aufgrund des oben dargelegten Sachstandes werden für die Haltestellenstandorte – die bedingt 
durch die örtlichen Gegebenheiten und durch Berücksichtigung genehmigungsrechtlicher Anford e-
rungen nicht umgesetzt werden können – folgende Alternativen vorgeschlagen.  
Die hier aufgeführte Tabelle zeigt Haltestellenstandorte, bei denen der Abbau des Fahrgastu nterstan-
des durch die Beschlussvorlage 1556/2013 beschlossen wurde. Die Verwaltung empfiehlt, um die 
vertraglich vereinbarte Anzahl an FGU zu erreichen, diese nicht abzubauen, sondern zu erhalten.  
Stadt-
bezirk 
Hst.-Nr./ 
(VRS-Nr.) 
Haltestellenname Richtung vorhandene 
FGU 
geplante 
FGU lt. 
Vertrag 2 
neu geplan-
te FGU 
7 17301 Bf Porz 2 2 1 2 
7 17057 Poller Holzweg 2 1 0 1 
7 17751 Wahn, Kirche 1+2 1 0 1 
Zusätzlich werden weitere potenzielle Ersatzhaltestellen vorgeschlagen, die anhand der Einsteige r-
zahlen ausgewählt wurden. Die genannten Standorte wurden gemeinsam durch Verwaltung und KVB 
AG im Vorhinein auf eine positive Umsetzbarkeit geprüft.  
Stadtbezirk Hst.-Nr./ 
(VRS-Nr.) 
Haltestellenname Richtung vorhandene 
FGU 
geplante 
FGU lt. 
Vertrag3 
neu ge-
plante FGU 
7 17780 Kaserne, Haupttor 2 0 0 1 
7 17451 Urbach, Kaiserstraße 1 1 1 2 
7 17454 Dorotheenstraße 1 0 0 1 
 
 
Zusätzlich zu den hier bereits genannten Haltestellenstandorten werden vorsorglich für die Standorte, 
für die keine Abweichung von den Vorschriften des § 6 BauO NW erteilt werden kann, weitere E r-
satzhaltestellen empfohlen. Die verwaltungsinterne Vorprüfung  für diese Standorte hat allerdings e r-
geben, dass die Umsetzbarkeit aufgrund der genehmigungsrechtlichen Anforderungen zu diesem 
Zeitpunkt nicht garantiert und ggf. der Fahrgastunterstand nicht realisiert werden kann.  
Stadtbezirk Hst.-Nr./ 
(VRS-Nr.) 
Haltestellenname Richtung vorhandene 
FGU 
geplante 
FGU lt. 
Vertrag4 
neu geplante 
FGU 
7 17260 Ettore-Bugatti-Straße 1 0 0 1 
7 17254 Welser Straße 2 0 0 1 
7 17254 Welser Straße 1 0 0 1 
7 17663 Zündorf, Altersheim 2 0 0 1 
7 17256 Cheruskerstraße 1 0 0 1 
7 17302 Steinstraße S-Bahn 2 0 0 1 
7 17250 Hansestraße West 2 0 0 1 
                                                 
2 Werbenutzungsvertrag vom 01.01.2015 
3 Werbenutzungsvertrag vom 01.01.2015 
4 Werbenutzungsvertrag vom 01.01.2015

7 
Stadtbezirk Hst.-Nr./ 
(VRS-Nr.) 
Haltestellenname Richtung vorhandene 
FGU 
geplante 
FGU lt. 
Vertrag4 
neu geplante 
FGU 
7 17053 Poll, Hauptstraße 2 0 0 1 
7 17052 Alfred-Schütte-Allee 2 0 0 1 
 
Zusammenfassung 
Die Regelungen der BauO NW und technische Restriktionen an den vorgesehenen Haltestelle n-
standorten schränken die Umsetzung des Werbenutzungsvertrages für die Aufstellung der Fahrgas t-
unterstände voraussichtlich nicht unerheblich ein. Zur Aufrechterhaltung eines attraktiven öffentlichen 
Personennahverkehrs sollten aus Sicht von Verwaltung und KVB AG jedoch möglichst viele Haltestel-
len mit einem FGU ausgestattet werden, insbesondere die mit hohen Einsteigerzahlen. Sollte dies 
aufgrund der dargelegten Restriktionen jedoch nicht möglich sein, sind die vorgeschlagenen Ersat z-
standorte zu prüfen. Darü ber hinaus sollte von dem bereits beschlossenen Abbau der vorhandenen 
Fahrgastunterstände abgesehen werden, um die vertraglich vereinbarte Anzahl an FGU im Stadtg e-
biet anbieten zu können.

Beratungsverlauf (1)

09.11.2017 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (31)

  • Theodor-Heuss-Straße 2
  • Salmstraße 1
  • Guntherstraße 2
  • Lucasstraße 1
  • Friedrich-Hirsch-Straße 1
  • Antoniusstraße 1
  • Cheruskerstraße 2
  • Margaretenstraße 2
  • Friedensstraße 2
  • Glashüttenstraße 1
  • Dorotheenstraße 2
  • Steinstraße
  • Kaiserstraße 1
  • Ettore-Bugatti-Straße 1
  • Hansestraße
  • Hauptstraße 2
  • Alfred-Schütte-Allee 2
  • Wiesenweg 1
  • Maarhäuser Weg 1
  • Marienplatz 2
  • Linder Weg 1
  • Poller Holzweg 2
  • Auf dem Streitacker 1
  • Troisdorfer Straße 2
  • An St. Marien 1
  • Waldstraße
  • Akazienweg 1
  • Straße 2 1
  • Straße 1 0
  • Talweg 2
  • Zur Eiche 1

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Details

Aktenzeichen
2355/2017
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
07.09.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27