2355/2017
Aufstellung von Fahrgastunterständen (FGU) im Busbereich
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
13104 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
VIII/66/Stab
Vorlagen-Nummer
2355/2017
Freigabedatum
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Aufstellung von Fahrgastunterständen (FGU) im Busbereich
hier: Umsetzung des Werbenutzungsvertrages und Änderung in der Anzahl von FGU-Einheiten
Beschlussorgan
Bezirksvertretung 7 (Porz)
Gremium Datum
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Porz stimmt den Änderungen der Prioritätenliste Fahrgastunterstände und dem
von der Verwaltung vorgeschlagenen weiteren Vorgehen zu.
Alternative:
keine
Bezirksvertretung 7 (Porz) 12.09.2017
2
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Begründung:
Mit Beschluss des Verkehrsausschusses vom 02.07.2013 wurde die Prioritätenliste Fah r-
gastunterstände (FGU) auf Basis der Bewertungsergebnisse der neun Bezirksvertretungen
als eine Grundlage für den neuen Werbenutzungsvertrag, der am 01.01.2015 in Kraft getr e-
ten ist, beschlossen (Session -Nr. 1556/2013). Inzwischen erfolgte die Umsetzung von 505
Fahrgastunterständen im Stadtbahnbereich und 116 Fahrgastunterständen im Busbereich.
Die Beschlussvorlage 1556/2013 enthält auf Seite 3 den Hinweis, dass “…die Prioritätenliste
als Anhaltspunkt für die von der Stadt Köln und KVB AG grundsätzlich favorisierten Stando r-
te von Fahrgastunterständen zu verstehen“ ist. Basis der beschlossenen Haltestelle nstand-
orte waren dabei die werktäglichen Einsteigerzahlen. Demnach ist an Bushaltestellen, die
eine Mindesteinsteigerzahl von 40 Einsteiger/Tag vorweisen, ein Fahrgastunterstand vorg e-
sehen.
Bei Beschlussfassung stand eine Detailprüfung bezüglich der konk reten Umsetzbarkeit noch
aus und erfolgte vertragsgemäß im Zuge der konkreten Planungen. Entgegen der ursprün g-
lichen Zeitplanung konnte die Standortfestlegung und Detailprüfung im Busbereich erst ab
dem dritten Quartal 2015 durchgeführt werden, da zunächst in den beteiligten Stellen die
Personalkapazitäten geschaffen werden mussten. Nach Abschluss der Detailprüfungen der
vorgesehenen Standorte für die Fahrgastunterstände ergeben sich für den Stadtbezirk Porz
im Busbereich an 36 Haltestellenstandorten Umgest altungsprobleme, die zu Abweichungen
hinsichtlich der ursprünglich beschlossenen Prioritätenliste führen. Die vertraglich vereinba r-
te Anzahl an Neuaufstellungen mit den von den Stadtbezirken und dem Verkehrsausschuss
beschlossenen Standorten kann damit nicht erreicht werden.
Bedingt durch die örtlichen Gegebenheiten und durch Berücksichtigung genehmigungsrech t-
licher Anforderungen können nach derzeitigem Stand 26 Fahrgastunterstände im Stadtbezirk
Porz nicht eingerichtet werden.
Die folgende Tabelle führt die betroffenen Bushaltestellen auf:
Stadt-
bezirk
Hst.-
Nr./
(VRS-
Nr.)
Haltestellenname Richtung1 vorhandene
FGU
geplante
FGU, (ins-
gesamt
inkl. Be-
stand)
Aus-
tauschart
Begründung
für die Nicht-
Aufstellung
7 17274 Theodor-Heuss-Straße 2 1 2 Zusätzli-
che FGU
Örtliche Ge-
geben-heiten
7 17013 Poll, Salmstraße 1 1 2 Zusätzli-
che FGU
Örtliche Ge-
geben-heiten
7 17775 Guntherstraße 2 0 1 Neuauf-
stellung
Örtliche Ge-
geben-heiten
7 17773 Schulzentrum Wahn 1 0 1 Neuauf-
stellung
Örtliche Ge-
geben-heiten
1 Richtung 1 entspricht der Richtung laut Strecken- und Linienverzeichnis im Fahrplanbuch; Richtung 2 entspricht der
Gegenrichtung
3
Stadt-
bezirk
Hst.-
Nr./
(VRS-
Nr.)
Haltestellenname Richtung1 vorhandene
FGU
geplante
FGU, (ins-
gesamt
inkl. Be-
stand)
Aus-
tauschart
Begründung
für die Nicht-
Aufstellung
7 17781 DLR 1+2 0 1 Neuauf-
stellung
Örtliche Ge-
geben-heiten
7 17771 Lucasstraße 1 1 1 Austausch Örtliche Ge-
geben-heiten
7 17651 An St. Marien 1 0 1 Neuauf-
stellung
Örtliche Ge-
geben-heiten
7 17257 Auf dem Streitacker 1 0 1 Neuauf-
stellung
Örtliche Ge-
geben-heiten
7 17854 Porz-Langel, Kirche 1 0 1 Neuauf-
stellung
Örtliche Ge-
geben-heiten
7 17462 Friedrich-Hirsch-Straße 1 0 1 Neuauf-
stellung
Örtliche Ge-
geben-heiten
7 17455 Antoniusstraße 1 0 1 Neuauf-
stellung
Örtliche Ge-
geben-heiten
7 17257 Auf dem Streitacker 2 0 1 Neuauf-
stellung
Örtliche Ge-
geben-heiten
7 17456 Waldstraße/Akazienweg 1 0 1 Neuauf-
stellung
Örtliche Ge-
geben-heiten
7 17266 Talweg 2 0 1 Neuauf-
stellung
Örtliche Ge-
geben-heiten
7 17266 Talweg 1 0 1 Neuauf-
stellung
Örtliche Ge-
geben-heiten
7 17256 Cheruskerstraße 2 0 1 Neuauf-
stellung
Örtliche Ge-
geben-heiten
7 17763 Libur, Margaretenstraße 2 0 1 Neuauf-
stellung
Örtliche Ge-
geben-heiten
7 17274 Theodor-Heuss-Straße 1 1 2 Zusätzli-
che FGU
Aufbau auf
Privatgrund-
stück
7 17458 Friedensstraße 2 1 1 Austausch Aufbau auf
Privatgrund-
stück
7 17456 Waldstraße/Akazienweg 2 0 1 Neuauf-
stellung
Aufbau auf
Privatgrund-
stück
7 17458 Friedensstraße 1 0 1 Neuauf-
stellung
Aufbau auf
Privatgrund-
stück
7 17459 Wiesenweg 1 0 1 Neuauf-
stellung
Aufbau auf
Privatgrund-
stück
7 17360 Glashüttenstraße 1 0 1 Neuauf-
stellung
Aufbau auf
Privatgrund-
stück
7 17454 Dorotheenstraße 2 0 1 Neuauf-
stellung
Aufbau auf
Privatgrund-
stück - Zu-
stimmung
zum Ankauf
liegt vor
7 17271 Maarhäuser Weg 1 0 1 Neuauf-
stellung
Ablehnung
durch Amt für
Landschafts-
pflege und
Grünflächen
7 17460 Marienplatz 2 0 1 Neuauf-
stellung
Ablehnung
durch Amt für
Landschafts-
4
Stadt-
bezirk
Hst.-
Nr./
(VRS-
Nr.)
Haltestellenname Richtung1 vorhandene
FGU
geplante
FGU, (ins-
gesamt
inkl. Be-
stand)
Aus-
tauschart
Begründung
für die Nicht-
Aufstellung
pflege und
Grünflächen
Zudem sind 10 Standorte ermittelt worden, welche den nach § 6 Bauordnung NW (BauO
NW) notwendigen Abstand von mindestens 3,0 m nicht nachweisen können. Die Abstandfl ä-
chen liegen auf angrenzenden Privatgrundstücken. Da abstandsrechtliche Vorschriften
grundsätzlich dem Nachbarschutz dienen, ist entsprechend den Anforderungen der BauO
NW (hier §§ 73 i. V. m. 74 BauO NW) der jeweilige Betroffene zu beteiligen und im A n-
schluss die Interessenlagen gegeneinander abzuwägen. In einigen Fällen konnten Nachba r-
zustimmungen erzielt werden, einige Fälle stellen sich bereits deshalb besonders problem a-
tisch dar, weil bei Eigentümergemeinschaften eine Vielzahl von Eigentümern zu erreichen
ist, was oft bereits praktisch nicht gelingt, da die Anhörungen als unzustellbar an die G e-
nehmigungsbehörde zurückgelangen.
Die folgende Tabelle führt die derzeit noch in Bearbeitung befindlichen und nicht abschließend en t-
schiedenen betroffenen Bushaltestellen auf:
Stadt
be-
zirk
Hst.-Nr./
(VRS-Nr.)
Haltestel-
lenname
Richtung Vorhan-
dene FGU
geplante
FGU,
(insge-
samt
inkl. Be-
stand)
Aus-
tauschart
Begrün-
dung für
die Nicht-
Aufstellung
Bemer-
kung
7 17451 Urbach,
Kaiser-
straße
2 1 2 Zusätzliche
FGU
§6 Standort Ist in
Prüfung
beim
Bauauf-
sichts-
amt
7 17455 Antonius-
straße
2 1 1 Austausch §6 Standort
(KAW Be-
stand)
Ist in
Prüfung
beim
Bauauf-
sichts-
amt
7 17755 Troisdorfer
Straße
2 0 1 Neuauf-
stellung
§6 Standort Ist in
Prüfung
beim
Bauauf-
sichts-
amt
7 17756 Linder Weg 1+2 0 1 Neuauf-
stellung
§6 Standort Ist in
Prüfung
beim
Bauauf-
sichts-
amt
7 17252 Hanse-
straße Ost
1 0 1 Neuauf-
stellung
§6 Standort Ist in
Prüfung
beim
Bauauf-
sichts-
amt
5
Stadt
be-
zirk
Hst.-Nr./
(VRS-Nr.)
Haltestel-
lenname
Richtung Vorhan-
dene FGU
geplante
FGU,
(insge-
samt
inkl. Be-
stand)
Aus-
tauschart
Begrün-
dung für
die Nicht-
Aufstellung
Bemer-
kung
7 17853 Porz-
Langel, Zur
Eiche
1 1 1 Austausch §6 Standort
(KAW Be-
stand)
Ist in
Prüfung
beim
Bauauf-
sichts-
amt
7 17764 Nibelun-
gen-straße
2 0 1 Neuauf-
stellung
§6 Standort Ist in
Prüfung
beim
Bauauf-
sichts-
amt
7 17302 Steinstraße
S-Bahn
1 0 1 Neuaufstel-
lung
§6 Standort Ist in
Prüfung
beim
Bauauf-
sichts-
amt
7 17302 Steinstraße
S-Bahn
2 0 1 Neuauf-
stellung
§6 Standort Ist in
Prüfung
beim
Bauauf-
sichts-
amt
7 17668 Porz-Langel
Nord
2 1 1 Austausch §6 Standort
(KAW Be-
stand)
Ist in
Prüfung
beim
Bauauf-
sichts-
amt
Weiteres Vorgehen
Durch die hier aufgeführten Änderungen würde sich die Gesamtanzahl der neuaufgestellten Fah r-
gastunterstände an den Bushaltestellen im Stadtgebiet nach derzeitigem Stand von insgesamt 382
auf ca. 150 Einhe iten verringern. Um die vertraglich vereinbarte Anzahl an FGU dennoch zu erre i-
chen, werden im Folgenden das weitere Vorgehen erläutert und Ersatzstandorte vorgeschlagen:
Die seit Mitte 2015 laufenden Detailprüfungen im Busbereich haben ergeben, dass der Vertrag nicht,
wie ursprünglich vereinbart, umgesetzt werden kann. Dies hat zu wiederholten Vertragsanpassungen
geführt, um die Interessen von Stadt Köln und KVB AG besser zu inkludieren. Um die vertraglichen
Vereinbarungen nicht zu gefährden, müssen bis spätestens 31. Dezember 2017 Ersatzhaltestellen für
die möglicherweise nicht umsetzbaren Standorte benannt werden. In diesem Fall hat die Firma Wall
GmbH als Vertragspartner den jeweiligen FGU bis spätestens 30. September 2018 an der Ersatzha l-
testelle zu er richten, sofern die erforderlichen Genehmigungen und Erlaubnisse vorliegen. Folglich
stehen alle Fahrgastunterstände, die bis zum 31. Dezember 2017 nicht bei der Firma Wall GmbH
gemeldet sind, dem Fahrgast auf Dauer nicht zur Verfügung.
Aufgrund der zeit aufwendigen Vorlaufarbeiten für die Beantragung der Genehmigungen sowie der
noch andauernden Genehmigungsverfahren ist es empfehlenswert, die Ersatzstandorte bereits so
schnell wie möglich bzw. spätestens bis zum 30. September 2017 zu benennen. Die Projekt gruppe
6
empfiehlt dieses Vorgehen aufgrund der bisherigen Erfahrungswerte aus den genehmigungsrechtl i-
chen Anforderungen und dem damit verbundenen Zeitaufwand.
Aufgrund des oben dargelegten Sachstandes werden für die Haltestellenstandorte – die bedingt
durch die örtlichen Gegebenheiten und durch Berücksichtigung genehmigungsrechtlicher Anford e-
rungen nicht umgesetzt werden können – folgende Alternativen vorgeschlagen.
Die hier aufgeführte Tabelle zeigt Haltestellenstandorte, bei denen der Abbau des Fahrgastu nterstan-
des durch die Beschlussvorlage 1556/2013 beschlossen wurde. Die Verwaltung empfiehlt, um die
vertraglich vereinbarte Anzahl an FGU zu erreichen, diese nicht abzubauen, sondern zu erhalten.
Stadt-
bezirk
Hst.-Nr./
(VRS-Nr.)
Haltestellenname Richtung vorhandene
FGU
geplante
FGU lt.
Vertrag 2
neu geplan-
te FGU
7 17301 Bf Porz 2 2 1 2
7 17057 Poller Holzweg 2 1 0 1
7 17751 Wahn, Kirche 1+2 1 0 1
Zusätzlich werden weitere potenzielle Ersatzhaltestellen vorgeschlagen, die anhand der Einsteige r-
zahlen ausgewählt wurden. Die genannten Standorte wurden gemeinsam durch Verwaltung und KVB
AG im Vorhinein auf eine positive Umsetzbarkeit geprüft.
Stadtbezirk Hst.-Nr./
(VRS-Nr.)
Haltestellenname Richtung vorhandene
FGU
geplante
FGU lt.
Vertrag3
neu ge-
plante FGU
7 17780 Kaserne, Haupttor 2 0 0 1
7 17451 Urbach, Kaiserstraße 1 1 1 2
7 17454 Dorotheenstraße 1 0 0 1
Zusätzlich zu den hier bereits genannten Haltestellenstandorten werden vorsorglich für die Standorte,
für die keine Abweichung von den Vorschriften des § 6 BauO NW erteilt werden kann, weitere E r-
satzhaltestellen empfohlen. Die verwaltungsinterne Vorprüfung für diese Standorte hat allerdings e r-
geben, dass die Umsetzbarkeit aufgrund der genehmigungsrechtlichen Anforderungen zu diesem
Zeitpunkt nicht garantiert und ggf. der Fahrgastunterstand nicht realisiert werden kann.
Stadtbezirk Hst.-Nr./
(VRS-Nr.)
Haltestellenname Richtung vorhandene
FGU
geplante
FGU lt.
Vertrag4
neu geplante
FGU
7 17260 Ettore-Bugatti-Straße 1 0 0 1
7 17254 Welser Straße 2 0 0 1
7 17254 Welser Straße 1 0 0 1
7 17663 Zündorf, Altersheim 2 0 0 1
7 17256 Cheruskerstraße 1 0 0 1
7 17302 Steinstraße S-Bahn 2 0 0 1
7 17250 Hansestraße West 2 0 0 1
2 Werbenutzungsvertrag vom 01.01.2015
3 Werbenutzungsvertrag vom 01.01.2015
4 Werbenutzungsvertrag vom 01.01.2015
7
Stadtbezirk Hst.-Nr./
(VRS-Nr.)
Haltestellenname Richtung vorhandene
FGU
geplante
FGU lt.
Vertrag4
neu geplante
FGU
7 17053 Poll, Hauptstraße 2 0 0 1
7 17052 Alfred-Schütte-Allee 2 0 0 1
Zusammenfassung
Die Regelungen der BauO NW und technische Restriktionen an den vorgesehenen Haltestelle n-
standorten schränken die Umsetzung des Werbenutzungsvertrages für die Aufstellung der Fahrgas t-
unterstände voraussichtlich nicht unerheblich ein. Zur Aufrechterhaltung eines attraktiven öffentlichen
Personennahverkehrs sollten aus Sicht von Verwaltung und KVB AG jedoch möglichst viele Haltestel-
len mit einem FGU ausgestattet werden, insbesondere die mit hohen Einsteigerzahlen. Sollte dies
aufgrund der dargelegten Restriktionen jedoch nicht möglich sein, sind die vorgeschlagenen Ersat z-
standorte zu prüfen. Darü ber hinaus sollte von dem bereits beschlossenen Abbau der vorhandenen
Fahrgastunterstände abgesehen werden, um die vertraglich vereinbarte Anzahl an FGU im Stadtg e-
biet anbieten zu können.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (31)
- Theodor-Heuss-Straße 2
- Salmstraße 1
- Guntherstraße 2
- Lucasstraße 1
- Friedrich-Hirsch-Straße 1
- Antoniusstraße 1
- Cheruskerstraße 2
- Margaretenstraße 2
- Friedensstraße 2
- Glashüttenstraße 1
- Dorotheenstraße 2
- Steinstraße
- Kaiserstraße 1
- Ettore-Bugatti-Straße 1
- Hansestraße
- Hauptstraße 2
- Alfred-Schütte-Allee 2
- Wiesenweg 1
- Maarhäuser Weg 1
- Marienplatz 2
- Linder Weg 1
- Poller Holzweg 2
- Auf dem Streitacker 1
- Troisdorfer Straße 2
- An St. Marien 1
- Waldstraße
- Akazienweg 1
- Straße 2 1
- Straße 1 0
- Talweg 2
- Zur Eiche 1
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Details
- Aktenzeichen
- 2355/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 07.09.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27