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V/0206/2018/1

Ratsgymnasium, Bohlweg 7, Neubau einer Mensa unterhalb der aufgeständerten Turnhalle

Vorlagen 02.05.2018

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen, Sitzung am 15.05.2018, TOP 5.10

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

4630 Zeichen

V/0206/2018/1 
V/0206/2018/1 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Ratsgymnasium; Bohlweg 7, Neubau einer Mensa unterhalb der aufgeständerten Turnhalle 
- Baubeschluss - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   15.05.2018 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
1. Sachentscheidung 
 
1. Die Errichtung einer neuen Mensa am Ratsgymnasium wird nach den Plänen des Architekturbüros 
W. Ubbenhorst vom 06.03.2018 mit folgenden Änderungen ausgeführt (Anlage 1 – 5). 
 
    1.1 Der Eingang zur Mensa wird barrierefrei und stufenlos gestaltet. 
    1.2 In der  Mensa / Multifunktionsraum wird  eine Induktionsschleife eingebaut. 
 
2. Die Checkliste zur Berücksichtigung bauökologischer Kriterien wird zur Kenntnis genommen (A n-
lage 6). 
 
3. Die Erläuterungen zur Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderun gen werden 
zur Kenntnis genommen. 
 
4. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit dem Bau im Juli 2018 begonnen wird und die Fertigstel-
lung voraussichtlich im November 2019 erfolgt. 
 
2. Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass sowohl Investitionskosten gemäß der Kostenberechnung nach 
DIN 276 vom 24.04.17 in Höhe von 2.940 000,00 Euro als auch Folgekosten in Höhe  
von 217.390,00 Euro entstehen (Anlage 7 und Anlage 8). 
 
Amt für 
Immobilienmanagement 
 
15.05.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Silies 
Telefon: 492-2432 
SiliesH@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0206/2018/1 
3. Mittelbereitstellung/Finanzierung 
 
Die oben genannte Sachentscheidung ist wie folgt finanziert:  
 
Teilfinanzplan 
 
 
Nr. Bezeichnung 
Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkun-
gen 
 
Produktgruppe 301 Leistungen für Schulen    
Investitionsmaß- 
nahme 
4700 Ratsgymnasium - Errich-
tung Mensa 
   
Auszahlungen   Hochbaumaßnahmen 
Erw. Vermögensgegenstand 
Hochbaumaßnahmen 
Erw. Vermögensgegenstand 
2017 
2017 
2018 
2018 
1.340.000 
160.000 
1.190.000 
250.000 
 
Summe aller Auszahlungen  2.940.000  
 
Teilergebnisplan 
 
 
Nr. Bezeichnung 
Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkun-
gen 
 
Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement    
Zeile 13 Aufwendungen für Sach - 
und Dienstleistungen 
2019 ff. 67.550 Folgeaufwand 
Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 2019 ff. 94.710 Folgeaufwand 
Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwir t-
schaft 
   
Zeile 20 Zinsen und sonstige Finan z-
aufwendungen 
2019 ff. 55.130 Folgeaufwand 
Summe aller Aufwendungen  217.390  
 
 
 
 
Begründung 
 
In der Sitzung der K ommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (KIB) 
am 17.04.2018 wurden folgende abweichende Beschlüsse gefasst: 
Die Verwaltung wird beauftragt 
- abweichend von der Planung anstelle der Rampe einen barrierefreien (stufenlosen) Eingang für 
alle zur Mensa zu gestalten. 
- die Mensa/den Multifunktionsraum mit Technik für schwerhörige Menschen  (Induktionsschleife) 
auszustatten 
- die Planung so zu überarbeiten, dass die Wege zwischen der Schule, der Turnhalle und der Me n-
sa im Trockenen zurückgelegt werden können (Überdachung) 
- zu prüfen, wie das Schulgebäude und die Turnhalle mit Aufzügen barrierefrei erschlossen werden 
können und die Kosten für diese Maßnahme zu ermitteln. 
 
Am 24.04.2018 wurden im A usschuss für Schule und Weiterbildung (ASW) jedoch nur die beiden 
ersten abweichenden Beschlüsse aufgegriffen.

- 3 - 
V/0206/2018/1 
 
Auch aus Sicht der Verwaltung ist es möglich , den Eingang zur Mensa nicht wie ursprünglich geplant 
als eine Kombination aus Stufenanlage und Rampe auszubilden, sondern als stufenlose Eingangsan-
lage kostenneutral umzuplanen. 
Im Bereich des Speiseraumes/ Multifunktionsraumes wird im Bodenbelag eine Induktionsschleife ver-
legt, so dass schwerhörige Menschen mittels einer Mikrofonanlage diesen Raum nutzen können.  
Der Vorschlag der KIB, zwischen dem Hauptgebäude und der neuen Mensa eine Überdachung zu 
planen, wurde sowohl vom ASW als auch aus Verwaltungssicht nicht aufgenommen. 
Der Prüfauftrag zur barrierefreien Erschließung der Sporthalle und des Schulgebäudes wird zu einem 
späteren Zeitpunkt unabhängig von diesem Baubeschluss bearbeitet.     
 
Zu 3.:  Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen 
 
Die bestehenden Gebäude des Ratsgymnasiums sind nicht barrierefrei. 
Im Zug des Neubaus der Mensa ist vorgesehen, den Zugang zur neuen Mensa zusätzlich über eine 
Rampe zu erschließen. 
Der Bereich der Mensa und der Versammlungsstätte wären somit barrierefrei erreichbar. 
Die Mensa wird durch eine stufenlose Eingangsanlage erschlossen. 
Im Bodenbelag des Speiseraumes wird eine Induktionsschleife verlegt.  
 
 
 
I. V. 
 
gez. 
Peck 
Stadtrat

Beratungsverlauf (1)

15.05.2018 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.10 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Bohlweg 7

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Details

Aktenzeichen
V/0206/2018/1
Typ
Vorlagen
Datum
02.05.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37