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3439/2024

Beantwortung einer Anfrage der Fraktion Die Linke zur "Zentralen Ausländerbehörde Köln" (AN/1333/2024)

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 15.11.2024

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Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 19.11.2024, TOP 3.4

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

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Anlage 1 Vorabauszug Rat 14.11.2024

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Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

4590 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/33 
 
Vorlagen-Nummer 13.11.2024 
 3439/2024 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Rat 14.11.2024 
Integrationsrat 19.11.2024 
 
Beantwortung einer Anfrage der Fraktion Die Linke zur "Zentralen Ausländerbehörde 
Köln" (AN/1333/2024) 
Auf die schriftliche Anfrage der Fraktion Die Linke zur „Zentralen Ausländerbehörde 
Köln“ (AN/1333/2024) aus der Sitzung des Rates vom 01.10.2024 antwortet die Ver-
waltung wie folgt:  
 
1. Wie wird das Vollzugspersonal der Zentralen Ausländerbehörde Köln ge-
schult? 
Zur Schulung in rechtlichen Belangen wird auf das modularisierte und auf die Bedürf-
nisse nordrhein-westfälischer Ausländerbehörden zugeschnittene Angebot des Kom-
munalen Bildungswerks zurückgegriffen. Zudem finden regelmäßig auch interne 
Schulungen zu verschiedensten Themen des Ausländerrechts statt, die durch erfah-
rene Sachbearbeiter oder Führungskräfte durchgeführt werden. 
Darüber hinaus nutzen die Vollzugskräfte das Seminarangebot der städtischen Perso-
nalentwicklung zu Gesprächsführung und Deeskalation. 
Die Vollzugskräfte der Zentralen Ausländerbehörde werden praktisch in Eigensiche-
rung, Einsatztechniken und der Anwendung unmittelbaren Verwaltungszwangs regel-
mäßig im Schulungszentrum des kommunalen Ordnungsdienstes geschult. Die Schu-
lungen und Trainings sind hierbei auch auf die spezielle Aufgabenwahrnehmung der 
Aufenthaltsbeendigung ausgerichtet. Die Teilnahme an diesen Trainings ist verpflich-
tend. Weiterhin nehmen die Vollzugskräfte an Einsatztrainings teil, die von der Zentra-
len Ausländerbehörde Coesfeld angeboten werden.  
 
2.  Wie ist die Personalentwicklung im Bereich Abschiebung von 2018 bis 
heute?  
Mit Amtsgründung des Ausländeramtes im Jahr 2018 wurde das kommunale Rück-
kehrmanagement und die Zentrale Ausländerbehörde der Abteilung Rückkehrma-
nagement als Sachgebiet 333/2 organisatorisch angegliedert. In der Folge wurde die

2 
 
Zentrale Ausländerbehörde 2019 / 2020 im Rahmen der Verwaltungsreform neu orga-
nisiert, so dass sich eine vergleichbare aufgabenspezifische Stellenzuordnung erst ab 
2021 Jahr abbilden lässt. 
Die mit Rückführungsaufgaben sowohl in der Vorbereitung als auch in der Ausführung 
betrauten Stellenanteile sind der nachfolgende Auflistung zu entnehmen: 
Aufgabenbereiche 2021 2022 2023 2024 
Rückkehrkoordination (Passersatzpapierbeschaf-
fung und Haftangelegenheiten) 30 30 31 35 
Vollstreckung (Landestransportkoordination und 
Außendienst) 39 39 39 43 
 
3.  Wie viel Geld erhält die Stadt Köln seit 2018 jährlich vom Land NRW für 
die Arbeit der ZAB Köln (bitte nach Jahren und Tätigkeitsbereichen auf-
schlüsseln)  
Nachfolgender Aufstellung sind die durch das Land NRW refinanzierten Kosten der 
ZAB Köln zu entnehmen. Enthalten sind hier die Zahlungen, die die Stadt Köln für die 
Arbeit der ZAB Köln ohne die der Registrierung in den Erstaufnahmeeinrichtungen 
(EAE) für das jeweilige Jahr vom Land erhalten hat. Eine Differenzierung nach Tätig-
keitsbereichen ist nicht möglich.  
Jahr Betrag 
2018 7.482.987,99 €  
2019 6.988.025,52 €  
2020 6.332.591,10 €  
2021 6.622.742,72 €  
2022 8.156.352,99 €  
2023 7.833.971,89 €  
 
4. Welche Berichtspflichten hat die Stadt Köln diesbezüglich gegenüber der 
Landesregierung?  
Für ein Haushaltsjahr ist im Vorvorjahr eine Prognose der benötigten Mittel abzuge-
ben und zu begründen. Im Laufe des jeweiligen Jahres sind quartalsweise Mittelanfor-
derungen zu erstellen und zu begründen. Im Rahmen der Jahresabrechnung müssen 
detaillierte Listen mit den einzelnen Buchungen vorgelegt und Abweichungen zum 
Vorjahr begründet werden. 
 
5. Welche Verwaltungsvorschriften auf Grundlage des § 20 der Verordnung 
über Zuständigkeiten im Ausländerwesen des Landes Nordrhein-Westfa-
len, die die Aufgaben der ZAB Köln betreffen, und welche aktuell gültigen 
Erlasse der Landesregierung gibt es für die Tätigkeiten der ZAB Köln 
(bitte nach Namen, Datum, Gültigkeitsdauer, Veröffentlichungsort auf-
schlüsseln)?

3 
 
Verwaltungsvorschriften und Erlasse des Landes werden auf der Homepage des zu-
ständigen Landesministeriums (Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstel-
lung, Flucht und Integration) thematisch – so auch zur Aufenthaltsbeendigung - geglie-
dert veröffentlicht.  
Vgl. Erlasse zum Aufenthalts- und Asylrecht | Chancen NRW (mkjfgfi.nrw).  
Die Erlasse entfalten hierbei sowohl Gültigkeit für die Zentralen Ausländerbehörden  
als auch für die kommunalen Ausländerbehörden in ihrer jeweiligen Zuständigkeit und 
Aufgabenerledigung. 
 
Gez. Reker

Anlage 1 Vorabauszug Rat 14.11.2024

523 Zeichen

Geschäftsführung  
Rat 
Frau Lange 
Telefon:  (0221) 221-22058 
Fax:   (0221) 221-26570 
E-Mail:  maria.lange@stadt-koeln.de 
Datum: 15.11.2024 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 37. Sitzung des Rates vom 
14.11.2024  
öffentlich 
4.2 Anfrage der Fraktion Die Linke betreffend "Zentrale Ausländerbehörde 
Köln" 
AN/1333/2024 
Antwort der Verwaltung vom 13.11.2024 
3439/2024 
Die Antwort der Verwaltung liegt vor. 
__________  
Anmerkung: 
RM Weisenstein bittet, die Antwort auch dem Integrationsrat vorzulegen.

Beratungsverlauf (2)

14.11.2024 Rat
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
19.11.2024 Integrationsrat
TOP 3.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3439/2024
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
Datum
15.11.2024
Erstellt
31.10.2024 12:04