3439/2024
Beantwortung einer Anfrage der Fraktion Die Linke zur "Zentralen Ausländerbehörde Köln" (AN/1333/2024)
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Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)
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Dezernat, Dienststelle I/33 Vorlagen-Nummer 13.11.2024 3439/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Rat 14.11.2024 Integrationsrat 19.11.2024 Beantwortung einer Anfrage der Fraktion Die Linke zur "Zentralen Ausländerbehörde Köln" (AN/1333/2024) Auf die schriftliche Anfrage der Fraktion Die Linke zur „Zentralen Ausländerbehörde Köln“ (AN/1333/2024) aus der Sitzung des Rates vom 01.10.2024 antwortet die Ver- waltung wie folgt: 1. Wie wird das Vollzugspersonal der Zentralen Ausländerbehörde Köln ge- schult? Zur Schulung in rechtlichen Belangen wird auf das modularisierte und auf die Bedürf- nisse nordrhein-westfälischer Ausländerbehörden zugeschnittene Angebot des Kom- munalen Bildungswerks zurückgegriffen. Zudem finden regelmäßig auch interne Schulungen zu verschiedensten Themen des Ausländerrechts statt, die durch erfah- rene Sachbearbeiter oder Führungskräfte durchgeführt werden. Darüber hinaus nutzen die Vollzugskräfte das Seminarangebot der städtischen Perso- nalentwicklung zu Gesprächsführung und Deeskalation. Die Vollzugskräfte der Zentralen Ausländerbehörde werden praktisch in Eigensiche- rung, Einsatztechniken und der Anwendung unmittelbaren Verwaltungszwangs regel- mäßig im Schulungszentrum des kommunalen Ordnungsdienstes geschult. Die Schu- lungen und Trainings sind hierbei auch auf die spezielle Aufgabenwahrnehmung der Aufenthaltsbeendigung ausgerichtet. Die Teilnahme an diesen Trainings ist verpflich- tend. Weiterhin nehmen die Vollzugskräfte an Einsatztrainings teil, die von der Zentra- len Ausländerbehörde Coesfeld angeboten werden. 2. Wie ist die Personalentwicklung im Bereich Abschiebung von 2018 bis heute? Mit Amtsgründung des Ausländeramtes im Jahr 2018 wurde das kommunale Rück- kehrmanagement und die Zentrale Ausländerbehörde der Abteilung Rückkehrma- nagement als Sachgebiet 333/2 organisatorisch angegliedert. In der Folge wurde die 2 Zentrale Ausländerbehörde 2019 / 2020 im Rahmen der Verwaltungsreform neu orga- nisiert, so dass sich eine vergleichbare aufgabenspezifische Stellenzuordnung erst ab 2021 Jahr abbilden lässt. Die mit Rückführungsaufgaben sowohl in der Vorbereitung als auch in der Ausführung betrauten Stellenanteile sind der nachfolgende Auflistung zu entnehmen: Aufgabenbereiche 2021 2022 2023 2024 Rückkehrkoordination (Passersatzpapierbeschaf- fung und Haftangelegenheiten) 30 30 31 35 Vollstreckung (Landestransportkoordination und Außendienst) 39 39 39 43 3. Wie viel Geld erhält die Stadt Köln seit 2018 jährlich vom Land NRW für die Arbeit der ZAB Köln (bitte nach Jahren und Tätigkeitsbereichen auf- schlüsseln) Nachfolgender Aufstellung sind die durch das Land NRW refinanzierten Kosten der ZAB Köln zu entnehmen. Enthalten sind hier die Zahlungen, die die Stadt Köln für die Arbeit der ZAB Köln ohne die der Registrierung in den Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) für das jeweilige Jahr vom Land erhalten hat. Eine Differenzierung nach Tätig- keitsbereichen ist nicht möglich. Jahr Betrag 2018 7.482.987,99 € 2019 6.988.025,52 € 2020 6.332.591,10 € 2021 6.622.742,72 € 2022 8.156.352,99 € 2023 7.833.971,89 € 4. Welche Berichtspflichten hat die Stadt Köln diesbezüglich gegenüber der Landesregierung? Für ein Haushaltsjahr ist im Vorvorjahr eine Prognose der benötigten Mittel abzuge- ben und zu begründen. Im Laufe des jeweiligen Jahres sind quartalsweise Mittelanfor- derungen zu erstellen und zu begründen. Im Rahmen der Jahresabrechnung müssen detaillierte Listen mit den einzelnen Buchungen vorgelegt und Abweichungen zum Vorjahr begründet werden. 5. Welche Verwaltungsvorschriften auf Grundlage des § 20 der Verordnung über Zuständigkeiten im Ausländerwesen des Landes Nordrhein-Westfa- len, die die Aufgaben der ZAB Köln betreffen, und welche aktuell gültigen Erlasse der Landesregierung gibt es für die Tätigkeiten der ZAB Köln (bitte nach Namen, Datum, Gültigkeitsdauer, Veröffentlichungsort auf- schlüsseln)? 3 Verwaltungsvorschriften und Erlasse des Landes werden auf der Homepage des zu- ständigen Landesministeriums (Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstel- lung, Flucht und Integration) thematisch – so auch zur Aufenthaltsbeendigung - geglie- dert veröffentlicht. Vgl. Erlasse zum Aufenthalts- und Asylrecht | Chancen NRW (mkjfgfi.nrw). Die Erlasse entfalten hierbei sowohl Gültigkeit für die Zentralen Ausländerbehörden als auch für die kommunalen Ausländerbehörden in ihrer jeweiligen Zuständigkeit und Aufgabenerledigung. Gez. Reker
Anlage 1 Vorabauszug Rat 14.11.2024
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Geschäftsführung Rat Frau Lange Telefon: (0221) 221-22058 Fax: (0221) 221-26570 E-Mail: maria.lange@stadt-koeln.de Datum: 15.11.2024 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 37. Sitzung des Rates vom 14.11.2024 öffentlich 4.2 Anfrage der Fraktion Die Linke betreffend "Zentrale Ausländerbehörde Köln" AN/1333/2024 Antwort der Verwaltung vom 13.11.2024 3439/2024 Die Antwort der Verwaltung liegt vor. __________ Anmerkung: RM Weisenstein bittet, die Antwort auch dem Integrationsrat vorzulegen.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3439/2024
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
- Datum
- 15.11.2024
- Erstellt
- 31.10.2024 12:04