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2982/2021

Erfahrungen mit der Vergabe städtischer Grundstücke nach Konzeptqualität und Ausblick auf das weitere Verfahren für Ein- und Zweifamilienhausgrundstücke (EFH)

Mitteilung Ausschuss 04.10.2021

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Anlage 1_Übersicht bisherige Konzeptvergaben

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Ansehen

Mitteilung Ausschuss

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Anlage 2_Muster Bewertungsmatrix aus Grundsatzbeschluss

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Ansehen

Anlage 3_Leitfaden zur Konzeptvergabe aus Grundsatzbeschluss

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Ansehen

Anlage 1_Übersicht bisherige Konzeptvergaben

1935 Zeichen

Anlage 1_Übersicht bisherige Konzeptvergaben 
Projektbezeichnung Bebaubarkeit Konzeptbeschluss Ergebni s der Veröffentlichung Vergabebeschluss Stand der Ums etzung 
1 Pater-Prinz-Weg EFH 09.05.2017 (0518/2017) 
ungeändert fünf qualifizierte Bewerbungen 19.12.2017 (2751/2017) 
ungeändert im Bau 
2 Sürther Feld, BF 1 Geschoss / EFH 07.11.2017 (1616/2017) 
geändert drei qualifizierte Bewerbungen 27.09.2018 (2310/2018) 
ungeändert im Bau 
3 Sürther Feld, BF 3 Geschoss 07.11.2017 (1616/2017) 
geändert eine qualifizierte Bewerbung 27.09.2018 (2311/2018) 
ungeändert im Bau 
4 Sürther Feld, BF 5 Geschoss 07.11.2017 (1616/2017) 
geändert keine Bewerbung siehe Zeile 9 
5 Sürther Feld, BF 5/7 
1. Versuch Geschoss 27.11.2018 (2932/2018) 
geändert keine Bewerbung siehe Zeile 9 
6 Sürther Feld, BF 8 
1. Versuch EFH 03.07.2018 (0718/2018) 
geändert zwei disqualifizierte Bewerbungen siehe Zeile 10 
7 Sürther Feld, BF 9 
1. Versuch EFH 03.07.2018 (0718/2018) 
geändert keine Bewerbung siehe Zeile 11 
8 Senkelsgraben Geschoss / EFH 27.11.2018 (3113/2018) 
geändert 
eine qualifizierte Bewerbung 
zwei disqualifizierte Bewerbungen 
09.07.2019 (1820/2019) 
ungeändert 
laufendes 
Bauleitplanverfahren 
9 Sürther Feld, BF 5/7 
2. Versuch Geschoss 02.07.2019 (1200/2019) 
ungeändert fünf qualifizierte Bewerbungen 06.02.2020 (4253/2019) 
ungeändert 
laufendes 
Baugenehmigungsverfahren 
10 Sürther Feld, BF 8 
2. Versuch EFH 02.07.2019 (0198/2019) 
endgültig abgelehnt 
11 Sürther Feld, BF 9 
2. Versuch EFH 02.07.2019 (0198/2019) 
endgültig abgelehnt 
12 Sürther Feld, BF 2/4 EFH 02.07.2019 (0198/2019) 
endgültig abgelehnt 
13 Josef-Kallscheuer-Straße Geschoss 18.06.2020 (0402/2020) 
ungeändert vier qualifizierte Bewerbungen 23.03.2021 (3497/2020) 
ungeändert 
laufendes 
Baugenehmigungsverfahren 
14 Petershof Geschoss (Bestand) 19.04.2021 (0004/2021) 
ungeändert laufende Auswertung 
15 Alpener Straße Geschoss (Bestand) in Vorbereitung

Mitteilung Ausschuss

5284 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/23/230 
230/21 Ti 
Vorlagen-Nummer 04.10.2021 
 2982/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Liegenschaftsausschuss 04.10.2021 
Stadtentwicklungsausschuss 28.10.2021 
 
Erfahrungen mit der Vergabe städtischer Grundstücke nach Konzeptqualität und Ausblick auf 
das weitere Verfahren für Ein- und Zweifamilienhausgrundstücke (EFH) 
Der Rat hat in seiner Sitzung vom 22.09.2016 den „Grundsatzbeschluss zur Vergabe städtischer 
Grundstücke; Erweiterung der Vergabearten um die Vergabe nach Konzeptqualität“ (1775/2016) ge-
fasst. Neben der Vergabe von Grundstücken für Geschosswohnungsbau wurde hiermit auch die 
Vergabe von EFH-Grundstücken neu geregelt. 
 
Nach mittlerweile fünf Jahren konnte die Liegenschaftsverwaltung einige Erfahrungen mit der Umset-
zung des Grundsatzbeschlusses, insbesondere hinsichtlich der neu eingeführten Konzeptvergabe 
sammeln. Die auf diese Weise durchgeführten Verfahren und der Stand der Umsetzung sind der bei-
liegenden Übersicht (siehe Anlage 1) zu entnehmen. 
 
Für Projekte im Segment Geschosswohnungsbau und bei Kombinationen aus Geschoss- und EFH-
Grundstücken wurden mehrere Konzeptvergaben erfolgreich durchgeführt, wobei für eine abschlie-
ßende Bewertung noch die Fertigstellung und „Inbetriebnahme“ der Projekte abzuwarten ist. Im Seg-
ment reiner EFH -Baufelder konnte hingegen nur das Pilotprojekt Pater -Prinz-Weg erfolgreich ver-
marktet werden und befindet sich zurzeit im Bau. 
Erfahrungen Sürther Feld (EFH): 
Die EFH-Baufelder 8 und 9 im Sürther Feld stießen im Rahmen der ersten Veröffentlichung auf wenig 
oder gar keine Resonanz am Markt. Warum der erste Vermarktungsversuch scheiterte, lässt sich 
nicht abschließend beantworten. Rückmeldungen von Interessierten, die von Bewerbungen abgese-
hen haben und die Erfahrung mit disqualifizierten Bewerbungen lassen jedoch folgende Schlüsse zu: 
 EFH-Grundstücke lassen zumindest im Bereich qualifizierter Bebauungspläne wie etwa dem 
Sürther Feld nur eingeschränkt Spielraum für konzeptionelle Vorgaben oder Ausgestaltungen. 
 Wohnungs- oder sozialpolitische Vorgaben halten klassische Bauträger*innen besonders in 
Stadtteilen mit hohen Grundstückspreisen wie etwa Rodenkirchen von Bewerbungen ab. 
 Bestandshalter*innen oder Baugemeinschaften haben wenig bis kein Interesse an E FH-
Grundstücken. 
 Auch die als intransparent wahrgenommen Bewertungsmatrizen dürften beim Vermarktungs-
versuch für die Baufelder 8 und 9 entscheidenden Anteil am Misserfolg der Ausschreibungen 
gehabt haben, was anhand der erfolgreichen EFH-Konzeptvergabe Pater-Prinz-Weg verdeut-
licht werden kann (siehe Hinweis Bewertungsmatrix). 
Der daraus resultierende Verwaltungsvorschlag zur Änderungen der Ausschreibungskriterien, wobei 
auch erstmalig das Baufeld 2/4 einbezogen wurde, fand keine politische Mehrheit. Hierzu wird ver-

2 
 
wiesen auf die in öffentlicher Sitzung des Liegenschaftsausschusses am 02.07.2019 behandelte Be-
schlussvorlage 0198/2019 und die zugehörigen Änderungsanträge AN/0680/2019 und AN/0991/2019. 
Hinweis Bewertungsmatrix: 
Die Bewertungsmatrix zum Pilotproj ekt Pater-Prinz-Weg orientierte sich eng am Muster aus dem 
Grundsatzbeschluss (siehe Anlage 2) und dem zugehörigen Leitfaden (siehe Anlage 3). Es wurde 
darauf geachtet, die Kriterien und deren Gewichtung sowohl für die politischen Entscheidungsträ-
ger*innen als auch die potentiellen Bewerber*innen transparent und kalkulierbar zu formulieren. Der 
entsprechende Verwaltungsvorschlag war seinerzeit ungeändert beschlossen worden. Im Fall der 
Baufelder 8 und 9 wurde der ursprüngliche Verwaltungsvorschlag nach eine m Fachgespräch zu-
nächst angepasst und in der anschließenden Sitzung des Liegenschaftsausschuss umfassend geän-
dert. Die Bewertungsmatrix entsprach hiernach kaum noch dem Leitfaden des Grundsatzbeschlus-
ses, nach dem „die von der Verwaltung durchzuführende Bi eterauswahl (…) transparent und nach-
vollziehbar durchzuführen und darzustellen (...)“ sein soll. 
Ausblick: 
Auf Basis der dargestellten Erfahrungen und vor dem Hintergrund eines angespannten Wohnungs-
marktes beabsichtigt die Verwaltung bei der Vermarktung re iner EFH-Baufelder abweichend vom 
Grundsatzbeschluss auch andere Vergabearten zu prüfen und den zuständigen Fachausschüssen 
vorzulegen. Es hat sich gezeigt, dass die mit Einführung der Konzeptvergabe verfolgten Ziele wie u.a. 
die Schaffung bezahlbaren Wohnraums, Unterstützung bestimmter Zielgruppen und Stärkung sozialer 
Mischung in diesem Wohnungsbausegment nur eingeschränkt umgesetzt werden können. Stattdes-
sen sollen den Ausschüssen künftig jeweils auf einzelne Baufelder abgestimmte alternative Vermark-
tungskonzepte vorgeschlagen werden. Ziel soll die zügige Vermarktung baureifer Grundstücke sein. 
Derzeit verfügt die Liegenschaftsverwaltung neben den genannten Baufeldern im Sürther Feld mit ca. 
65-95 EFH-Grundstücken über ca. 35 EFH -Grundstücke im Bereich Pa storatsstraße / Westerwald-
straße in Rondorf und voraussichtlich ab 2022 im Baugebiet „Poller Damm“ über weitere rund 100 
EFH-Grundstücke. 
 
Anlagen: 
1 Übersicht bisherige Konzeptvergaben 
2 Muster Bewertungsmatrix aus Grundsatzbeschluss 
3 Leitfaden zur Konzeptvergabe aus Grundsatzbeschluss 
 
Gez. Wolfgramm

Anlage 2_Muster Bewertungsmatrix aus Grundsatzbeschluss

3272 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin & Stadt Köln
Anlage
“ 2 - Muster -

Konzeptvergabe - Bewertungsmatrix für das Grundstück [Bezeichnung]

Punkte
a) Wohnungspolitische Kriterien max. _ Punkte

Zusätzliche Wohnraumförderung ° max. [n] Punkte
(z.B. Höhere Quote geförderter Wohnungen Typ A/B,

längere Bindung, Höhe der Miete)

Preisgedämpfter (Miet-) Wohnungsbau max. [n] Punkte

(z. B. Mietpreisbindungen, Begrenzung der Umwandlung
von Miete in Eigentum, Begrenzung der Mietanpassung
und Wiedervermietungsmiete)

Zielgruppen/Organisation max. [n] Punkte

(z.B. Studentinnen/Studenten, Auszubildende,
Seniorinnen/Senioren, Menschen mit Behinderungen,
anerkannte Flüchtlinge und Asylsuchende , j
Baugemeinschaften [Eigentum], Genossenschaften)

Gemeinschaftsorientierung max. [n] Punkte

(z. B. Integrative Wohnformen, Mehrgenerationen-
Wohnen, Wohngruppen-Modelle)

b) Städtebauliche und quartiersbezogene Kriterien max.__ Punkte

Verfahren zur Qualitätssicherung max. [n] Punkte

(z.B. Gutachterverfahren, Wettbewerb, Einhaltung von
vorlaufenden Qualifizierungsverfahren)

Städtebauliche Qualität und Freiraumqualität max. [n] Punkte

(z. B. Umgang und Berücksichtigung angrenzender
Bestandsgebäude/Planungen, Einfügen in das
städtebauliche Umfeld, Qualität der Erschließung und
Anordnung/Unterbringung der Stellplätze, Qualität der
Freiraumplanung)

Integration in das Quartier max. [n] Punkte

(z. B. Gestaltung öffentlich zugänglicher Räume,
nachbarschaftswirksame/stadtteilbezogene Maßnahmen,
Bereitstellen von Infrastrukturen, Nutzungsmischung)

Soziales Konzept max. [n] Punkte

(z. B. Einbindung in das Umfeld, Infrastrukturangebote,
Integrationsleistungen, ergänzende Gemeinschafts- und
Beteiligungsangebote)

| Die Oberbürgermeisterin

c) Funktionale und architektonische Kriterien

Nutzungsvielfalt max. [n] Punkte

(z. B. Grundrissvariabilität, Spektrum an
Wohnungsgrößen, Gemeinschaftsbereiche,
Abstellflächen, Barrierefreiheit, Freiraumbezug,
Spielflächen, Nutzungsmischung/Wohnformen)

Architektur und Gestaltungsqualität max. [n] Punkte

(z. B. Architektur und Haustyp, Fassadengestaltung,
Individualität der Gestaltung, Außenwirkung und
Identifikationspotential, Einhaltung Vorgaben
Denkmalschutz, Umgang mit Um-/Nachnutzung von
bestehenden Gebäuden)

d) Ökologische, energetische und verkehrsbezogene Kriterien

Mobilitätskonzept

(z. B. Gutachtenvergabe, Gemeinschaftliche
Mobilitätsangebote)

max. [n] Punkte

Energieeinsparung

(z. B. Erhöhte Energieeffizienz von Gebäuden, Anwendung
neuer Technologien, solarenergetische Optimierung)

max. [n] Punkte

Energieversorgung max. [n] Punkte

(z. B. Prüfung Fernwärmeanschluss, Nutzung
Abwasserwärme oder erneuerbare Energien)

Klimaanpassung max. [n] Punkte

(z. B. Berücksichtigung kleinklimatischer Auswirkungen,
Frischluftschneisen, Starkregenvorsorge, Begrünung,
sommerliche Verschattung, Erhaltung von Grünflächen
und Nutzbarkeit von Freiflächen)

Ökologisches Bauen max. [n] Punkte

(z. B. Baustoffrecycling, Gütesiegel/Zertifizierung,
Baustoffe aus nachwachsenden Rohstoffen)

e) Preiswettbewerb

Bieterpreis max. [n] Punkte
(Das Bestgebot erhält die volle Punktzahl, alle weiteren

einen prozentualen Anteil zum Bestpreis)

max.

max.__ Punkte

__ Punkte

max. 30 Punkte

son

Gesamtpunktzahl: max. 100 Punkte

Anlage 3_Leitfaden zur Konzeptvergabe aus Grundsatzbeschluss

15454 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin & Stadt Köln

Anlage? 3

Leitfaden zur Konzeptvergabe städtischer Grundstücke

(0) Hintergrund

In den nächsten Jahren wird der Stadt Köln ein weiterer deutlicher Bevölkerungszuwachs
prognostiziert. So geht die im Mai 2015 veröffentlichte Prognose der Stadt Köln von einem
Wachstum in den Jahren bis 2025 auf bis zu 1.144.200 Einwohnerinnen und Einwohner aus.
Die damit verbundenen großen Chancen möchte die Stadt Köln durch die Schaffung der da-
für notwendigen Rahmenbedingungen gerne nutzen. Hierfür ist es erforderlich, die Anstren-
gungen für eine weitere Steigerung des Wohnungsbaus zu intensivieren, ohne die Nachhal-
tigkeit aus dem Blick zu verlieren.

Der Rat der Stadt Köln hat sich mit dem Beschluss zum Stadtentwicklungskonzept Wohnen
vom 11. Februar 2014 dafür entschieden, die Vergabe städtischer Grundstücke im Rahmen
von Konzeptvergaben für den Geschosswohnungsbau zu erproben. Durch die im Folgenden
bezeichnete Verfahrensweise möchte die Stadt Köln auch die Transparenz der Vergabever-
fahren erhöhen.

(1) Ziele

Durch die Vergabe städtischer Grundstücke nach Konzeptqualität erhofft sich die Stadt Köln
einen Beitrag zur Schaffung bezahlbaren, zielgruppengerechten, energieeffizienten, ökolo-
gischen und/oder auch städtebaulich attraktiven Wohnungsbaus zu leisten. Zu Gunsten der
Qualität der Bebauung verzichtet die Stadt Köln hierfür auf die Erzielung eines maximalen
Grundstückserlöses.

Das zunächst primäre Ziel ist insbesondere den Haushalten, die am Markt nur schwer eine
Wohnung finden bezahlbaren Wohnraum in ausreichender Menge und Qualität zur Verfü-
gung zu stellen. Dabei stehen zurzeit vor allem die folgenden Zielgruppen im Fokus: Auszu-
bildende/Studentinnen und Studenten, anerkannte Flüchtlinge und Asylsuchende, ältere
Menschen, Menschen mit Behinderungen sowie Familien und Wohngemeinschaften mit ei-
nem unterdurchschnittlichen Haushaltseinkommen. Zusätzlich wird bei der Erprobung der
Konzeptausschreibung ein Schwerpunkt auf der Berücksichtigung von gemeinschaftlichen
Wohnformen, wie Baugruppen und Genossenschaften, liegen.

Ergänzend zu den Zielgruppen liegen die Schwerpunkte auf der Integration der Wohnungs-
neubauten und ihrer Bewohnerinnen und Bewohner in das bestehende Quartier sowie der
Schaffung städtebaulicher Qualitäten.

In Anlehnung an das Hamburger Modell verfolgt die Stadt Köln den Ansatz des Bestgebots-
verfahrens bei der Vermarktung städtischer Grundstücke. Dies bedeutet, dass bei der
Vergabe der städtischen Grundstücke die Qualität des eingereichten Konzepts ausschlagge-
bend für die Vergabe ist, der Preis aber weiterhin (untergeordnet) Berücksichtigung findet.
Zusammenfassend werden die folgenden vom Stadtentwicklungskonzept Wohnen abgelei-
tete Zielsetzungen verfolgt:

« Schaffung von bezahlbarem Wohnraum,

e Unterstützung von bestimmten Zielgruppen und Organisationsformen,
« Förderung des nachhaltigen Wohnungsbaus,

e Stärkung der sozialen Mischung der Kölner Veedel und

e Stärkung der Gestaltungsqualitäten im Wohnungsbau.

Seite 1 von5

Die Oberbürgermeisterin $ Stadt Köln

(2) Grundvoraussetzungen

Mit dem Erwerb eines Grundstücks sind festgelegte (formale) Vorgaben als Grundvorausset-
zung des Erwerbs zu erfüllen, wie die Berücksichtigung der energetischen Vorgaben der ak-
tuell gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV). Es kann auch bedeuten, dass bestehende
planungs- und bauordnungsrechtlicher Vorgaben einzuhalten sind, sofern sie verfahrensbe-
zogen nicht zu einem Kriterium der Bewertungsmatrix für ein Grundstück werden.

Darüber hinaus sind weitere Grundvoraussetzungen (Angebotsbedingungen), welche bei
der Konzeptvergabe (vergleiche Bewertungsmatrix - Muster) spezifisch für das jeweilige
Grundstück definiert werden, zu erfüllen, um am Bieterverfahren teilnehmen zu können.
Diese Grundvoraussetzungen werden Bestandteil des späteren Kaufvertrags und je nach
Eignung, durch Eintragung im Grundbuch, dinglich gesichert. Hierzu zählen zum Beispiel die
Anerkennung definierter städtebaulicher Vorgaben (zum Beispiel zur Fassadengestaltung)
oder auch von späteren Nutzungskonzepten, die Anerkennung die Bebauung zu einem defi-
nierten Zeitpunkt abzuschließen (Bauverpflichtung) und eine jeweils festzulegende Quote
geförderter Wohneinheiten zu errichten.

(3) Kommunale Selbstverpflichtung

Mit Beschluss zum Handlungskonzept Preiswerter Wohnungsbau vom 2. Februar 2010 hat
die Stadt Köln den Auftrag erhalten in Baugebieten mit städtischem Grundbesitz 30 Prozent
im geförderten Mietwohnungsbau zu errichten. Dieser Grundsatzbeschluss soll auch bei den
Konzeptvergaben berücksichtigt werden (Ausnahme, Siehe Punkt 8). Ebenso wurde die Un-
terstützung des Wohnens in Genossenschaften beschlossen. Hierzu sollen städtische Grund-
stücke, die sich von der Lage für die Erweiterung genossenschaftlicher Bestände eignen, ge-
zielt Wohnungsgenossenschaften angeboten werden.

(4) Schwerpunkte und Vergabeziele

Zunächst soll die Konzeptvergabe an mehreren geeigneten Grundstücken Anwendung fin-
den. Dabei hat die Erfahrung anderer Anwenderstädte gezeigt, dass sich insbesondere die
Grundstücke eignen, auf denen mindestens 30 Wohneinheiten (Geschosswohnungsbau) er-
richtet werden können. Die Stadt Köln verfolgt einen Ansatz, bei dem zunächst auch kleinere
Grundstücke ab zehn Wohneinheiten nach Konzeptvergabe (Geschosswohnungsbau) ver-
geben werden können.

Die Zahl der für Konzeptvergaben vorgesehenen Grundstücke lässt sich derzeit nicht bezif-
fern. Zunächst sollen kurz- bis mittelfristig verfügbare und geeignete Grundstücke im Zeit-
raum bis 2020 genutzt werden. Nach dieser Zeit soll auf der Grundlage der abgeschlossenen
Konzeptvergaben eine Evaluation (siehe Punkt 9) stattfinden. Diese Erkenntnisse sollen auch
in eine zu prüfende Konzeptvergabe von Grundstücken im Rahmen der Entwicklung von
Großprojekten, wie der Parkstadt Süd oder dem Deutzer Hafen, einfließen.

Bei der Kölner Konzeptvergabe sollen insbesondere Qualitäten aus den Bereichen Woh-
nungspolitik, Städtebau/Quartier, Funktion/Architektur und Energie/Ökologie/Verkehr mit-
einander verknüpft werden. Für jedes Vorhaben wird auf der Grundlage der Bewertungs-
matrix (siehe Anlage 1) jeweils eine spezifische Auswahl wesentlicher Qualitätskriterien und
deren Gewichtung getroffen und den Unterlagen bei der Veröffentlichung des Grundstück-
angebotes beigefügt. Besondere Berücksichtigung finden auch die räumlich-strukturellen
Rahmenbedingungen vor Ort, so dass nicht zwangsläufig Kriterien aus allen vier Schwer-
punkten Berücksichtigung finden werden.

Folgend sind die vier Schwerpunkte dargestellt, die insgesamt mindestens 70 Prozent der
Bewertung des Angebotes ausmachen. Die Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Voll-
ständigkeit und kann im weiteren Verfahren gegebenenfalls weiter ausdifferenziert werden.

Seite2von5

Die Oberbürgermeisterin $ Stadt Köln

Schwerpunkt 1: Wohnungspolitik

e Zusätzliche Wohnraumförderung
(zum Beispiel höhere Quote geförderter Wohnungen Typ A/B, längere Bindungen, Höhe
der Miete)

«  Preisgedämpfter (Miet-) Wohnungsbau .
(zum Beispiel Mietpreisbindungen, Begrenzung der Umwandlung von Miete in Eigen-
tum, Begrenzung der Mietanpassung und Wiedervermietungsmiete)

« Zielgruppen/Organisationen
(zum Beispiel Studentinnen/Studenten, Auszubildende, Seniorinnen/Senioren, Men-
schen mit Behinderungen, anerkannte Flüchtlinge und Asylsuchende, Baugemeinschaf-
ten [Eigentum], Genossenschaften)

®e  Gemeinschaftsorientierung
(zum Beispiel integrative Wohnformen, Mehrgenerationen-Wohnen, Wohngruppen-
Modelle)

. Schwerpunkt 2: Städtebau/Quartier

e Verfahren zur Qualitätssicherung
(zum Beispiel Gutachterverfahren, Wettbewerb, Einhaltung von vorlaufenden Qualifizie-
rungsverfahren)

«  Städtebauliche Qualität und Freiraumqualität
(zum Beispiel Umgang und Berücksichtigung angrenzender Bestandsgebäu-
de/Planungen, Einfügen in das städtebauliche Umfeld, Qualität der Erschließung und
Anordnung/Unterbringung der Stellplätze, Qualität der Freiraumplanung)

e Integration in das Quartier
(zum Beispiel Wohnumfeldverbesserungen, nachbarschaftswirksame/stadtteilbezogene
Maßnahmen, Bereitstellen von Infrastrukturen, Nutzungsmischung)

« Soziales Konzept
(zum Beispiel Einbindung in das Umfeld, Infrastrukturangebote, Integrationsleistungen,
ergänzende Gemeinschafts- und Beteiligungsangebote)

Schwerpunkt 3: Funktion/Architektur

° Nutzungsvielfalt
(zum Beispiel Grundrissvariabilität, Spektrum an Wohnungsgrößen, Gemeinschaftsbe-
reiche, Abstellflächen, Barrierefreiheit, Freiraumbezug, Spielflächen, Nutzungsmi-
schung/Wohnform)

e Architektur und Gestaltungsqualität

- (zum Beispiel Architektur und Haustyp, Fassadengestaltung, Individualität der Gestal-

tung, Außenwirkung und Identifikationspotenzial, Einhaltung Vorgaben Denkmalschutz,
Umgang mit Um-/Nachnutzung von bestehenden Gebäuden)

Schwerpunkt 4: Ökologie/Energie/Verkehr

«e Mobilitätskonzept
(zum Beispiel Gutachtenvergabe, Gemeinschaftliche Mobilitätsangebote)
« Energieeinsparung
(zum Beispiel erhöhte Energieeffizienz von Gebäuden, Anwendung neuer Technologien)
« Energieversorgung
(zum Beispiel Prüfung Fernwärmeanschluss durch Abwasserwärme oder erneuerbare
Energien)

Seite3 von5

Die Oberbürgermeisterin $ Stadt Köln

e Klimaanpassung
(zum Beispiel Berücksichtigung kleinklimatischer Auswirkungen, Frischluftschneisen,
Starkregenvorsorge, Begrünung, sommerliche Verschattung, Erhaltung von Grünflächen
und Nutzbarkeit von Freiflächen)

« Ökologisches Bauen
(zum Beispiel Baustoffrecycling, Gütesiegel/Zertifizierung, Baustoffe aus nachwachsen-
den Rohstoffen)

Schaubild: Konzeptvergabe

Min. 70 Prozent Max. 30 Prozent 100 Prozent

* Wohnungspolitik
+ Städtebau/Quartier

« Preisangebot « Konzeptvergabe

= Funktion/Architektur
« Ökologie/Energie/Verkehr

(5) Vermarktung, Bewertung und Kaufpreis

Die Vermarktung eines städtischen Grundstückes nach Konzeptqualität erfolgt auf Grundla-
ge eines fachressortübergreifenden Verwaltungsvorschlags und durch den Beschluss des
Liegenschaftsausschusses (siehe auch Punkt 6, Zuständigkeiten).

Die Ausschreibung von Grundstücken die im Rahmen von Konzeptvergaben vermarktet
werden findet in der Regel über einen Zeitraum von drei bis sechs Monaten statt. Nach Ab-
lauf der Bewerbungsfrist werden die fristgerecht eingereichten und den Anforderungen ent-
sprechenden Angebote durch die Verwaltung auf Grundlage der Bewertungsmatrix ausge-
wertet (siehe auch Punkt 7, Darstellung des Verfahrens).

Als Mindestangebot für den Kaufpreis ist der aktuell ermittelte Verkehrswert zwingend ab-
zugeben. Darüber hinausgehende Preisangebote werden bis maximal 30 Prozent in die Be-
wertung eingehen. Das Bestgebot erhält dabei die volle Punktzahl und alle weiteren einen
prozentualen Anteil zum Bestgebot.

(6) Zuständigkeiten der Fachausschüsse

Grundsätzlich obliegt dem Liegenschaftsausschuss laut Zuständigkeitsverordnung der Stadt
Köln vom 18.5.2010 die Entscheidungsbefugnis bezüglich des Erwerbs, der Veräußerung
und der Belastung von [städtischen] Grundstücken bei Beträgen von mehr als € 50.000 und
bis einschließlich € 500.000.

Städtische Grundstücke werden im Rahmen der Konzeptvergabe aufgrund vom Liegen-
schaftsausschuss für die jeweiligen Grundstücke individuell festzulegender Wertungskrite-
rien und deren Gewichtung vergeben. Die Entscheidungsbefugnisse des Rates bleiben unbe-
rührt.

(7) Darstellung des Verfahrens zur Grundstücksvergabe

Grundsätzlich erfolgt die Konzeptvergabe in mehreren Schritten. Hierzu zählen der Be-
schluss zur Ausschreibung eines städtischen Grundstückangebotes, das Auswahlverfahren
und die spätere Reservierung.

Die Vergabe eines Grundstücks erfolgt auf der Grundlage von im Vorfeld hinsichtlich Inhalt
und Gewichtung definierter Qualitätskriterien. Diese leiten sich von der in der Anlage beige-
fügten Bewertungsmatrix (Muster) ab und setzen sich aus den Schwerpunkten Wohnungs-
politik, Städtebau/Quartier, Funktion/Architektur und Ökologie/Energie/Verkehr (siehe
oben) zusammen. Die Auswahlkriterien sind im Rahmen der Veröffentlichung der Ausschrei-
beunterlagen offen zu legen. Hierbei ist darzustellen, welches Kriterium mit welcher Gewich-
tung Eingang findet und mit welcher Gewichtung das Preisangebot berücksichtig wird. Die

Seite4von5

Die Oberbürgermeisterin i j & Stadt Köln

Verwaltung erarbeitet einen Vorschlag zur Ausschreibung eines Angebotes, der dem Liegen-
schaftsausschuss zum Beschluss vorgelegt wird (vergleiche Zuständigkeiten, Punkt 6).

Das Grundstück wird auf der Homepage der Stadt Köln sowie auf weiteren Portalen veröf-
fentlicht.

Die von der Verwaltung durchzuführende Bieterauswahl ist auf Basis der in den Ausschrei-
bungsunterlagen bezeichneten Wertungskriterien transparent und nachvollziehbar durchzu-
führen und darzustellen sowie in einer Beschlussvorlage zur Empfehlung der Vergabe des
Grundstücks dem Fachausschuss zur Entscheidung vorzulegen. Die Bieterin beziehungswei-
se der Bieter erhalten jeweils eine begründete Information nach Verfahrensabschluss.

Nach der Bieterauswahl erfolgt gegebenenfalls zunächst eine Reservierung des Grundstücks,
um die im Angebot dargestellten Qualitäten in weiteren Arbeitsschritten zu realisieren. An-
schließend kann der Kaufvertrag aufgesetzt und die notarielle Beurkundung erfolgen.

(8) Ausnahmeregelungen

Bei Grundstücken, die aufgrund ihrer strukturell-räumlichen Rahmenbedingung auffallen
(zum Beispiel überdurchschnittlich hoher Anteil geförderter Wohnungen im Quartier), kann
-in Ausnahmefällen- der Anteil geförderter Wohnungen entfallen beziehungsweise unter
30 Prozent gesetzt werden. Bei sich für Gemeinschaftswohnformen eignenden Grundstü-
cken ist eine weitere Alternative eine Konzeptvergabe auf Grundlage des aktuellen Ver-
kehrswertes. In diesem Fall erfolgt die Vermarktung des Grundstücks ausschließlich nach
Qualitätskriterien. Grundvoraussetzung ist dabei unter anderem die Anerkennung des Kauf-
preises (Verkehrswert).

(9) Evaluation

Eine Evaluation des Vergabeverfahrens ist vorgesehen. Die Evaluation soll eine belastbare
Grundlage für die Entscheidung bezüglich einer mittelfristigen Verstetigung der Konzept-
vergabe als städtisches Standardverfahren sein (zum Beispiel Parkstadt Süd). Daher sind ins-
besondere auch die folgenden Fragestellungen (Liste ist nicht abschließend) zu beachten:

e Wiehoch ist der verwaltungsinterne Aufwand im Vergleich zum Aufwand bekannter
Vergabeverfahren? Woran lässt sich dieser Aufwand fest machen?

e Welche finanziellen Auswirkungen und welcher Nutzen sind zu verzeichnen? Stellt eine
Aufwands- und Bereitstellungsbeteiligung, wie zum Beispiel in Hamburg praktiziert, ei-
ne mögliche -wenngleich nicht kostendeckende- Entlastung des kommunalen Haushalts
dar?

e Wie lange hat das Ausschreibungsverfahren gedauert? Welche Dauer wurde im Vorfeld
erwartet? Gibt es Möglichkeiten das Verfahren zu straffen (zum Beispiel durch den Weg-
fall vom Kriterien- und Ausschreibungsbeschluss)?

e Welche Kriterien beziehungsweise welche Schwerpunkte haben sich bewährt, welche
haben sich als weniger geeignet herausgestellt?

« Sind die Ziele des Vergabeverfahrens (nach heutigem Kenntnisstand) erreicht worden?

e Kann grundsätzlich die Übertragung des Verfahrens auf städtische Grundstücke emp-
fohlen werden? Welche Änderungen und Rahmenbedingungen sind gegebenenfalls
vorzunehmen beziehungsweise zu schaffen, um eine Verstetigung als Standardaufgabe
bei der Vergabe städtischer Grundstücke zu erreichen?

Seite5 von5

Beratungsverlauf (2)

28.10.2021 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 18.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
22.11.2021 Liegenschaftsausschuss
TOP 6.1 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2982/2021
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
04.10.2021
Erstellt
19.08.2021 09:06