2520/2022
Besetzung der Stelle Leitung des Bürgeramtes Chorweiler
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
2382 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/111/2/22 Vorlagen-Nummer 2520/2022 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Besetzung der Stelle Leitung des Bürgeramtes Chorweiler Beschlussorgan Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung befürwortet nach Anhörung gem. § 38 Absatz 3 Satz 1 GO NW die Bestellung von Herrn Rainer Straub zum Leiter des Bürgeramtes Chorweiler zum 01.09.2022. Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 18.08.2022 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 05.09.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Für die beabsichtigte Stellenbesetzung ist gemäß § 38 Absatz 3 Satz 1 GO die Bezirksvertretung anzuhören. Der Leitende Stadtbaudirektor (BGr. B2 LBesG NRW) Rainer Straub, geb. am 16.04.1962, ist seit 01.07.1991 im Dienst der Stadt Köln. Nach dem Diplom-Ingenieur-Studium 1988 im Fachbereich Architektur - Hochbau an der RWTH Aachen erwarb Herr Straub 1991 die Befähigung zum höheren bautechnischen Verwaltungsdienst (Hochbau, Bauassessor). Nach Tätigkeiten in verschiedenen Architekturbüros hat Herr Straub zum 01.07.1991 seinen Dienst bei der Stadt Köln angetreten. Zunächst arbeitete er als Architekt in der Planung sowie Lenkung von Investoren-Projekten im Kindertagesstättenbau beim Amt 65 (Hochbau- amt). Im Mai 1992 wechselte Herr Straub zum Bauaufsichtsamt der Stadt Köln, wo er als Abschnitts- leiter tätig war. Von September 2004 bis April 2016 leitete er die technische Abteilung des Rech- nungsprüfungsamtes. Anschließend wechselte Herr Straub als stellvertretender Amtsleiter und Leiter der bauaufsichtlichen Abteilung zum Bauaufsichtsamt, wo er im Februar 2017 zum Amtsleiter und 2018 zum Leitenden Stadtverwaltungsdirektor (B2) befördert wurde. Aktuell ist Herr Straub seit Januar 2020 Leiter des Amtes für Liegenschaften, Vermessung und Katas- ter. Herr Straub soll zum 01.09.2022 gleichwertig (BGr. B2 LBesG NRW) auf die seit 01.03.2022 vakante Stelle der Bürgeramtsleitung Chorweiler umgesetzt und ihm die Leitung des Bürgeramtes Chorweiler übertragen werden. Die Gleichstellungsbeauftragte hat die Personalmaßnahme zur Kenntnis genommen. Der Gesamt- personalrat hat der Personalmaßnahme zugestimmt.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2520/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 01.09.2022
- Erstellt
- 11.08.2022 11:16