A-I/0002/2023
Kriterienkatalog zur Zuschussvergabe durch den Integrationsrat
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Kriterienkatalog
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Zuschussvergabe - Kriterienkatalog Kriterienkatalog zur Zuschussvergabe durch den Integrationsrat I. Allgemeine Kriterien 1. Es werden vor allem nachhaltige und integrations fördernde Projekte bezuschusst. 2. Die Veranstaltungen müssen öffentlich zugänglich sein. 3. Die Umsetzung bzw. Aktivität muss in Münster sta ttfinden. 4. Ab einem Zuschussbetrag von 500.- € ist für den gewährten Zuschuss des Integrationsrates ein Verwendungsnachweis zu erbrin gen. Der Nachweis über die zweckentsprechende Verwendung des Zuschusses ist sp ätestens 3 Monate nach Beendigung der Veranstaltung vorzulegen. Wird der V erwendungsnachweis nicht erbracht, prüft der Integrationsrat im Einzelfall u nd entscheidet über das weitere Verfahren einschließlich der Möglichkeit der Rückforderung des Zuschusses. II. Konkrete Vorgaben zu den Antragsteller*innen Bei der Mittelvergabe werden vorrangig Projekte und Veranstaltungen von Antragsteller*innen berücksichtigt, die folgende Vorgaben erfüllen: 1. Migranten-Selbst-Organisationen (MSO) 2. Deutsch-Migrantische-Initiativen 3. Interkulturelle Vereine 4. In Münster wirkende Künstlerinnen und Künstler 5. Ehrenamtliche Akteur*innen der interkulturellen Arbeit 6. Gemeinnützige Organisationen 6.1. Große Wohlfahrtsverbände werden nicht durch de n Integrationsrat bezuschusst, da sie in der Regel selbst über genügend Mittel verfügen. III. Formalien 1. Die Anträge müssen schriftlich gestellt werden. 2. Für die Anträge ist das offizielle Formular des Integrationsrates der Stadt Münster zu verwenden. Das Formular steht auf der Homepage des Integrationsrates und der Stadt Münster zur Verfügung. https://www.integrationsrat-muenster.de/zuschuss-antrag/ https://www.stadt-muenster.de/ratsservice/formulare 3. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass die Antr äge einen Finanzierungsplan und eine Kontoverbindung beinhalten. 4. Der Antrag für die Veranstaltung bzw. das Projek t soll verbindlich mindestens 2 Wochen vor der Sitzung des Integrationsrates eingeg angen sein. Andernfalls werden die Anträge in der darauffolgenden Sitzung behandelt. 5. Die Sitzungstermine des Integrationsrates können über das Ratsinformationssystem der Stadt Münster abgerufen werden: https://www.stadt- muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/si0046.php?smccont=85&__cselect=65536&__ cfid=65536&__canz=12&__cmonat=1&__osidat=d&__kgsgrnr=449 6. Nach der Veranstaltung gestellte Anträge werden nur in absoluten Ausnahmefällen berücksichtigt. Zuschussvergabe - Kriterienkatalog IV. Beschluss über die Vergabe 1. Die Anträge werden an alle Mitglieder des Integr ationsrates versandt. 2. Die Verwaltung stellt die Anträge in einer Vorla ge zusammen und legt diese dem Integrationsrat zur Beschlussfassung vor. 3. Der/Die Vorsitzende wird – unter Berücksichtigun g der Empfehlungen der Arbeitsgruppe zur Zuschussvergabe – einen Beschlussvorschlag en bloc für die Sitzung vorbereiten. 4. Die endgültige Entscheidung trifft dann der Inte grationsrat.
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A-I/0002/2023 01.03.2023 Antrag an den Integrationsrat Kriterienkatalog zur Zuschussvergabe durch den Integrationsrat Der Integrationsrat möge den anliegenden Kriterienkatalog zur Zuschussvergabe beschlie- ßen. gez. Maria Adela Salinas
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- A-I/0002/2023
- Typ
- Antrag an den Integrationsrat
- Datum
- 01.03.2023
- Erstellt
- 01.03.2023 11:53