3102/2022
Anmeldung und Aufnahmeverfahren zu den weiterführenden Schulen der Sekundarstufe I in Köln zum Schuljahr 2023/24
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/40/402/1 Vorlagen-Nummer 3102/2022 Freigabedatum 22.09.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Anmeldung und Aufnahmeverfahren zu den weiterführenden Schulen der Sekundarstufe I in Köln zum Schuljahr 2023/24 Beschlussorgan Ausschuss Schule und Weiterbildung Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beschließt die Beantragung eines vorgezogenen An- meldeverfahrens für die Gesamtschulen für das Schuljahr 2023/24 bei der Bezirksregierung Köln. Der Schulträger sorgt dafür, dass ein Zweitwunsch erfragt und bei freien Kapazitäten berücksichtigt wird. Auf die Abfrage eines Drittwunsches wird verzichtet. Alternative Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beauftragt die Verwaltung, kein vorgezogenes Anmel- deverfahren für die Gesamtschulen zu beantragen, sondern ein paralleles Anmeldeverfahren für alle Schulformen durchzuführen. Der Schulträger sorgt dafür, dass ein Zweitwunsch erfragt und bei freien Kapazitäten berücksichtigt wird. Auf die Abfrage eines Drittwunsches wird verzichtet. Ausschuss Schule und Weiterbildung 26.09.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Verwaltungsvorschriften zur Verordnung über die Ausbildung und die Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I (VVz AOP S I) geben den Zeitkorridor zur Durchführung der Anmeldeverfahren zu den weiterführenden Schulen vor. Er umfasst sechs Wochen und beginnt mit dem durch das Ministerium besti mmten Tag der letzten Möglichkeit zur Ausgabe der Halbjahreszeugnisse an den Grundschulen. Im Schuljahr 2022/23 werden die Halbjahreszeugnisse an den Grundschulen im Zeitraum 16.01. – 20.01.2023 ausgehändigt. Tag der letzten Möglichkeit zur Ausgabe der Halbjahreszeugnisse ist damit Freitag, der 20.01.2023. Für das Jahr 2023 bedeutet dies, dass der Anmeldezeitraum am 03. März 2023 endet. Die bisherige Praxis in Köln sieht die Beantragung eines vorgezogenen Verfahrens für die Gesamt- schulen sowie einen Start de s Anmeldeverfahrens an allen übrigen Schulformen in der 3. Woche nach Ausgabe der Halbjahreszeugnisse vor. Im Zusammenhang mit den Mehrfachanmeldungen im letzten Anmeldungsverfahren war es zu einem hohen Koordinationsaufwand sowie zu zeitlichen Verzögerun gen in der Schulplatzvergabe an den Kölner Gymnasien gekommen. Auf dieser Grundlage hatten die Schulleitungen der Gymnasien sich auf der Direktorenkonferenz für ein zeitgleiches Verfahren ausgesprochen. In der Zwischenzeit hatte das Ministerium für Schul e und Bildung eine Verordnungsänderung ange- kündigt, die ein Verbot von Mehrfachanmeldungen vorsieht. Auf der Basis dieser Sachlage hat sich die Schulverwaltung in den letzten Wochen mit Schulleitungen unterschiedlicher Schulformen, der Bezirksregierung Köln sowie der Schulpolitik über die möglichen Chancen und Risiken eines vorgezogenen sowie eines zeitgleichen Anmeldeverfahrens ausge- tauscht. Unter Abwägung aller Argumente, insbesondere der derzeit noch hohen Ablehnungszahlen an Ge- samtschulen, schlägt die Verwaltung dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung vor, im kommen- den Anmeldeverfahren vorerst bei einem vorgezogenen Verfahren zu bleiben, um dann in einen in- tensiveren Dialog hierzu mit allen Beteiligten einzutreten. Hierbei sollen die Erkenntnisse aus dem kommenden Anmeldeverfahren und die Umsetzung der Ver- ordnungsänderung Berücksichtigung finden. Gleichzeitig wird die Verwaltung die Kölner Gymnasien zusätzlich im Anmeldeverfahren unterstützen. So sollen Schulungen für die Schulsekretariate, ein digitales Tool zur Terminvereinbarung sowie zu- sätzliche personelle Unterstützung bereitgestellt werden. Der vom Ministerium für Schule und Bildung vorgelegte Entwurf zur Änderung der APO SI sieht ne- ben einem Verbot der Mehrfachanmeldungen vor, dass der Schulträger zusätzlich einen Zweit- und Drittwunsch hinsichtlich einer weiteren Schule oder Schulform abfragen kann. 3 Im Rahmen der Anmeldung wird ein Zweitwunsch abgefragt. Der Zweitwunsch kann schulformüber- greifend erfolgen. Die Schule leitet die Unterlagen an die Zweitwunschschule weiter, sofern diese nach Abschluss der ersten Anmelderunde über freie Kapazitäten verfügt. Auf Grund der Erfahrungen mit Mehrfachanmeldungen im vergangenen Schuljahr empfiehlt die Ver- waltung, auf die Abfrage eines Drittwunsches zu verzichten, um zusätzliche Frustration bei Kindern und ihren Familien zu vermeiden. Im Rahmen der zweiten Anmeldephase haben die Sorgeberechtigten die Möglichkeit ihre Kinder an Schulen verschiedener Schulformen anzumelden, die noch über freie Kapazitäten verfügen.
Anlage 0_Begründung der Dringlichkeit
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Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit: Die Terminierung der Anmeldephasen ist abhängig von der Entscheidung, ob ein vorgezogenes Verfahren für Gesamtschulen oder ein paralleles Verfahren aller Schulformen durchgeführt wird. Der Zeitplan für das Anmeldeverfahren muss den Schulen frühzeitig für die Planung des Anmeldeverfahrens zur Verfügung gestellt werden. Sofern die Beantragung eines vorgezogenen Anmeldeverfahrens für die Gesamtschulen beschlossen wird, muss dieses bei der Bezirksregierung beantragt werden. Aus diesem Grund ist eine Beschlussfassung durch den Ausschuss für Schule und Weiterbildung am 26.09.2022 erforderlich.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3102/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 22.09.2022
- Erstellt
- 20.09.2022 17:55