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3102/2022

Anmeldung und Aufnahmeverfahren zu den weiterführenden Schulen der Sekundarstufe I in Köln zum Schuljahr 2023/24

Beschlussvorlage Ausschuss 22.09.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 26.09.2022, TOP 7.2

Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 0_Begründung der Dringlichkeit

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Beschlussvorlage Ausschuss

4834 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/40/402/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 3102/2022 
Freigabedatum 
 22.09.2022 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Anmeldung und Aufnahmeverfahren zu den weiterführenden Schulen der Sekundarstufe I in 
Köln zum Schuljahr 2023/24 
Beschlussorgan 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beschließt die Beantragung eines vorgezogenen An-
meldeverfahrens für die Gesamtschulen für das Schuljahr 2023/24 bei der Bezirksregierung Köln. 
Der Schulträger sorgt dafür, dass ein Zweitwunsch erfragt und bei freien Kapazitäten berücksichtigt 
wird. 
Auf die Abfrage eines Drittwunsches wird verzichtet. 
 
Alternative 
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beauftragt die Verwaltung, kein vorgezogenes Anmel-
deverfahren für die Gesamtschulen zu beantragen, sondern ein paralleles Anmeldeverfahren für alle 
Schulformen durchzuführen. 
Der Schulträger sorgt dafür, dass ein Zweitwunsch erfragt und bei freien Kapazitäten berücksichtigt 
wird. 
Auf die Abfrage eines Drittwunsches wird verzichtet. 
 
 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 26.09.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Verwaltungsvorschriften zur Verordnung über die Ausbildung und die Abschlussprüfungen in der 
Sekundarstufe I (VVz AOP S I) geben den Zeitkorridor zur Durchführung der Anmeldeverfahren zu 
den weiterführenden Schulen vor. 
 
Er umfasst sechs Wochen und beginnt mit dem durch das Ministerium besti mmten Tag der letzten 
Möglichkeit zur Ausgabe der Halbjahreszeugnisse an den Grundschulen. 
Im Schuljahr 2022/23 werden die Halbjahreszeugnisse an den Grundschulen im Zeitraum 16.01. –
20.01.2023 ausgehändigt. Tag der letzten Möglichkeit zur Ausgabe der Halbjahreszeugnisse ist damit 
Freitag, der 20.01.2023. Für das Jahr 2023 bedeutet dies, dass der Anmeldezeitraum am 03. März 
2023 endet. 
 
Die bisherige Praxis in Köln sieht die Beantragung eines vorgezogenen Verfahrens für die Gesamt-
schulen sowie einen Start de s Anmeldeverfahrens an allen übrigen Schulformen in der 3. Woche 
nach Ausgabe der Halbjahreszeugnisse vor. 
 
Im Zusammenhang mit den Mehrfachanmeldungen im letzten Anmeldungsverfahren war es zu einem 
hohen Koordinationsaufwand sowie zu zeitlichen Verzögerun gen in der Schulplatzvergabe an den 
Kölner Gymnasien gekommen. Auf dieser Grundlage hatten die Schulleitungen der Gymnasien sich 
auf der Direktorenkonferenz für ein zeitgleiches Verfahren ausgesprochen.  
 
In der Zwischenzeit hatte das Ministerium für Schul e und Bildung eine Verordnungsänderung ange-
kündigt, die ein Verbot von Mehrfachanmeldungen vorsieht.  
 
Auf der Basis dieser Sachlage hat sich die Schulverwaltung in den letzten Wochen mit Schulleitungen 
unterschiedlicher Schulformen, der Bezirksregierung Köln sowie der Schulpolitik über die möglichen 
Chancen und Risiken eines vorgezogenen sowie eines zeitgleichen Anmeldeverfahrens ausge-
tauscht.  
 
Unter Abwägung aller Argumente, insbesondere der derzeit noch hohen Ablehnungszahlen an Ge-
samtschulen, schlägt die Verwaltung dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung vor, im kommen-
den Anmeldeverfahren vorerst bei einem vorgezogenen Verfahren zu bleiben, um dann in einen in-
tensiveren Dialog hierzu mit allen Beteiligten einzutreten.  
Hierbei sollen die Erkenntnisse aus dem kommenden Anmeldeverfahren und die Umsetzung der Ver-
ordnungsänderung Berücksichtigung finden.  
 
Gleichzeitig wird die Verwaltung die Kölner Gymnasien zusätzlich im Anmeldeverfahren unterstützen. 
So sollen Schulungen für die Schulsekretariate, ein digitales Tool zur Terminvereinbarung sowie zu-
sätzliche personelle Unterstützung bereitgestellt werden. 
 
Der vom Ministerium für Schule und Bildung vorgelegte Entwurf zur Änderung der APO SI sieht ne-
ben einem Verbot der Mehrfachanmeldungen vor, dass der Schulträger zusätzlich einen Zweit- und 
Drittwunsch hinsichtlich einer weiteren Schule oder Schulform abfragen kann.

3 
Im Rahmen der Anmeldung wird ein Zweitwunsch abgefragt. Der Zweitwunsch kann schulformüber-
greifend erfolgen. Die Schule leitet die Unterlagen an die Zweitwunschschule weiter, sofern diese 
nach Abschluss der ersten Anmelderunde über freie Kapazitäten verfügt. 
 
Auf Grund der Erfahrungen mit Mehrfachanmeldungen im vergangenen Schuljahr empfiehlt die Ver-
waltung, auf die Abfrage eines Drittwunsches zu verzichten, um zusätzliche Frustration bei Kindern 
und ihren Familien zu vermeiden. 
 
Im Rahmen der zweiten Anmeldephase haben die Sorgeberechtigten die Möglichkeit ihre Kinder an 
Schulen verschiedener Schulformen anzumelden, die noch über freie Kapazitäten verfügen.

Anlage 0_Begründung der Dringlichkeit

647 Zeichen

Anlage 0 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
 
Die Terminierung der Anmeldephasen ist abhängig von der Entscheidung, ob ein 
vorgezogenes Verfahren für Gesamtschulen oder ein paralleles Verfahren aller Schulformen 
durchgeführt wird. 
Der Zeitplan für das Anmeldeverfahren muss den Schulen frühzeitig für die Planung des 
Anmeldeverfahrens zur Verfügung gestellt werden. 
Sofern die Beantragung eines vorgezogenen Anmeldeverfahrens für die Gesamtschulen 
beschlossen wird, muss dieses bei der Bezirksregierung beantragt werden. 
Aus diesem Grund ist eine Beschlussfassung durch den Ausschuss für Schule und 
Weiterbildung am 26.09.2022 erforderlich.

Beratungsverlauf (1)

26.09.2022 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 7.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
3102/2022
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
22.09.2022
Erstellt
20.09.2022 17:55