BKA 0863
Braunkohlenplanänderungsverfahren des „Braunkohlenplan Garzweiler II für das aufgrund des vereinbarten Kohleausstiegs geänderte Tagebauvorhaben Garzweiler II einschließlich der im Bereich Frimmersdorf erfolgten Anpassungen“, vollständiger Vorentwurf einschließ-lich der Kapitel 0, 2, 3 und 9: Aufstellungsbeschluss
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Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Braunkohlenplanänderungsverfahren des „Braunkohlenplan Garzweiler II für das aufgrund des vereinbarten Kohleausstiegs geänderte Tagebauvorhaben Garzweiler II einschließlich der im Bereich Frimmersdorf erfolgten Anpassungen“, vollständiger Vorentwurf einschließ-lich der Kapitel 0, 2, 3 und 9: Aufstellungsbeschluss)
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Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Antrag der Fraktion Bd. 90 DIE GRÜNEN v. 22.09.2025 zum Braunkohlenplanänderungsverfahren)
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Antrag: Braunkohlenplanänderungsverfahren des „Braunkohlenplan Garzweiler II
für das aufgrund des vereinbarten Kohleausstiegs geänderte Tagebauvorhaben
Garzweiler II einschließlich der im Bereich Frimmersdorf erfolgten Anpassungen“,
vollständiger Vorentwurf einschließlich der Kapitel 0, 2, 3 und 9: Aufstellungsbe-
schluss
Sehr geehrter Herr Götz,
die Fraktion von Bündnis 90 /DIE GRÜNEN beantragt folgende Änderungen der textlichen
Anpassung des Braunkohleänderungsverfahrens:
Kapitel 2. Wasserhaushalt, Seite 70:
Ziel 3:
Zum Erhalt der Grundwasserstände in den schützenswerten Feuchtgebieten des Nor-
draums sind Grundwasseranreicherungen durchzuführen. Die Auswahl und Anwendung
der technischen Maßnahmen zur Grundwasseranreicherung und die einzuspeisenden Infilt-
rationswassermengen sind den ortsspezifischen hydrogeologischen Gegebenheiten
anzupassen.
Die Lage der Infiltrationsanlagen ist so zu wählen und die Versickerungstechnik so zu ge-
stalten, dass der Anteil des versickerten Fremdwassers am gesamten Wasser, das dem
Feuchtgebiet zuströmt, möglichst gering ist, aber der Wasserstand trotzdem zuverlässig ge-
halten wird.
Die technischen Einrichtungen sind landschaftsgerecht zu gestalten und anzulegen. Das
Wasser zur Grundwasseranreicherung muss gegebenenfalls, sofern nach fachgesetzlicher
Maßgabe erforderlich, verwendungsgerecht aufbereitet werden (s. Kap. 3.2, Ziel 1).
Beschlussvorschlag:
Die grün gemarkerten Wörter werden gestrichen.
GRÜNE im Braunkohlenausschuss
Bezirksregierung, Raum H 455
Zeughausstraße 2-10
50667 Köln
0177 7473808 oder 0172-6431213
gruene.regionalrat-koeln@gmx.de
www.gruene-regionalrat-koeln.de
www.gruene-regionalrat-duesseldorf.de
Köln, den 22.09.2025
An den
Vorsitzenden des
Braunkohlenausschusses
Herrn Stefan Götz
Bezirksregierung Köln
Geschäftsstelle Braunkohlenausschuss
50667 Köln
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Kapitel 2.2 Sümpfungswasser/-menge, Seite 78:
Ziel:
Das Sümpfungswasser ist vorrangig als Ersatz-, Ausgleichs- und Ökowasser zu verwen-
den. Die jeweils erforderliche Qualität muss gegebenenfalls durch Aufbereitung gewährleis-
tet werden. Der verbleibende Teil ist für den Eigenbedarf und für Betriebswasserzwecke für
die Kraftwerke zu nutzen. Der weitere Überschuss kann unschädlich nach Menge und Qua-
lität in die Vorfluter eingeleitet werden.
Fehlende Wassermengen für die Versickerung, die Seebefüllung, die Vorfluter und für die
K
raftwerke sind durch Bezug von Rheinwasser auszugleichen, welches je nach Verwen-
dung gegebenenfalls aufbereitet werden muss.
Nach Tagebauende ist das Sümpfungswasser der nachlaufenden Sümpfung sowie das
Rheinwasser weiterhin vorrangig als Ersatz-, Ausgleichs- und Ökowasser zu verwenden.
Beschlussvorschlag:
Die Wörter gegebenenfalls werden im ersten und zweiten Absatz gestrichen
Kapitel 2.4. Oberflächengewässer S.85:
Ziel:
Bei sümpfungsbedingten Grundwasserabsenkungen sind die für die
Wasserwirtschaft oder den Naturhaushalt bedeutsamen Oberflächengewässer zu erhalten.
Die Abflüsse bzw. Wasserstände sind z. B. durch Direkteinspeisung von Sümpfungswasser
oder Überleitungswasser aus dem Rhein, Versickerungsmaßnahmen und durch örtliche
Oberflächenwasserrückhaltungen sicherzustellen. Eine Verschlechterung der Wasserbe-
schaffenheit im Sinne der Bewirtschaftungsziele muss dabei vermieden werden. Das einzu-
speisende Wasser ist je nach Wasserqualität und -verwendung gegebenenfalls aufzuberei-
ten. Die Oberflächenwassernutzungen müssen weiterhin ohne Schaden für den Naturhaus-
halt ermöglicht werden.
Beschlussvorschlag:
Das Wort gegebenenfalls wird gestrichen.
Zur Begründung:
In der Ausschusssitzung des Regionalrates Düsseldorf am 17.09.2025 trug Herr Kosma
von RWE vor, das eine weitergehende Vorbehandlung des zukünftigen Infiltrations-/ Öko-
wassers (Rheinwasser) aus ihrer Sicht nicht notwendig sein würde.
Bislang würden lediglich drei Parameter Eisen, Mangan und Schwebstoffe entfernt, damit
sich die Anreicherungsanlagen nicht zusetzen. Auf welcher wissenschaftlichen Basis die
Feststellung zustande kommt, dass zukünftig eine weitere Entfernung von Spurenstoffen
wie Arzneimittelrückstände, PFAS, Mikroplastik etc. - die bekannterweise im Rheinwasser
enthalten sind – nicht benötigt wird, konnte Herr Kosma nicht schlüssig beantworten.
Das steht im Widerspruch zu den Aussagen des Erftverbandes, der aufgrund des wasser-
wirtschaftlichen Vorsorgegrundsatzes unbedingt die Vorbehandlung des Infiltrationswasser
empfiehlt, wie es auf der Klausurtagung des Düsseldorfer Regionalrates am 05.09.2025
vorgestellt wurde. Die Spuren- und Schadstoffe könnten sonst in die Grundwasserleiter ein-
getragen werden.
Es kann nicht Aufgabe der Wasserwerke und der Allgemeinheit sein, deswegen eine auf-
wendige Trinkwasseraufbereitung aufgrund der von RWE verursachten Ewigkeitslast zu
tragen.
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Mit freundlichen Grüßen
Horst Lambertz (Fraktionsvorsitzender)
Ute Sickelmann (stv. Fraktionsvorsitzende)
f.d.R: Annika Schmidt (Fraktionsgeschäftsführerin)
Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Braunkohlenplanänderungsverfahren des „Braunkohlenplan Garzweiler II für das aufgrund des vereinbarten Kohleausstiegs geänderte Tagebauvorhaben Garzweiler II einschließlich der im Bereich Frimmersdorf erfolgten Anpassungen“, vollständiger Vorentwurf einschließ-lich der Kapitel 0, 2, 3 und 9: Aufstellungsbeschluss)
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Seite 1 von 6 Sitzungsvorlage Braunkohle- nausschuss - öffentlich - BKA 0863 Dezernat Regionalplanung, Braunkohlenplanung, Geschäftsstelle Ansprechperson Andreas Krimphoff / Johanna Weber Telefon 0221 – 147 4676 / - 4613 BEZIRKSREGIERUNG Köln Datum 24.09.2025 Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion Braunkohlenausschuss 26.09.2025 4.1 beschließend TOP: Braunkohlenplanänderungsverfahren des „Braunkohlenplan Garzweiler II für das aufgrund des vereinbarten Kohleausstiegs geänderte Tagebauvorhaben Garzweiler II einschließlich der im Bereich Frimmersdorf erfolgten Anpassungen“, vollständiger Vorentwurf einschließ- lich der Kapitel 0, 2, 3 und 9: Aufstellungsbeschluss Beschlussvorschlag: Der Braunkohlenausschuss beschließt die Aufstellung des Braunkohlenplans „Braunkohlen- plan Garzweiler II für das aufgrund des vereinbarten Kohleausstiegs geänderte Tagebauvor- haben Garzweiler II einschließlich der im Bereich Frimmersdorf erfolgten Anpassungen“ auf der Grundlage des Planvorentwurfes (Stand September 2025) in der vom Arbeitskreis am 01.09.2025 beschlossenen Fassung inkl. der zeichnerischen Festlegung und der zugehörigen Erläuterungskarten und beauftragt die Regionalplanungsbehörde, die Beteiligung gem. § 9 Abs. 2 ROG durchzuführen. Der Braunkohlenausschuss ermächtigt die Regionalplanungsbehörde, vor Offenlage öffent - licher Auslegung erforderliche redaktionelle Änderungen am Planentwurf vorzunehmen. Erläuterungen: Hintergrund / Zum Stand des Verfahrens: Als Anschlussplanung an den Tagebau Garzweiler I wurde der Braunkohlenplan Garzweiler II am 31.05.1995 durch das damalige Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft des Lan- des Nordrhein-Westfalen genehmigt. Auf einer Fläche von etwa 48 km² sah dieser für eine sichere Energieversorgung vorrangig den Abbau von Braunkohle vor. Der Tagebau entwickelte sich im Gel- tungsbereich von Garzweiler II ab 2006, die Auskohlung der Lagerstätte war bis 2044 vorgesehen. Am 03.03.2017 stellte der Braunkohlenausschuss auf Grundlage der Leitentscheidung des Landes Nordrhein-Westfalen von 2016 und der Herausnahme der Ortschaft Holzweiler von der Umsiedlung die wesentliche Änderung der Grundannahmen fest und leitete ein Braunkohlenplanänderungsver - fahren ein. Nachdem das Kohleverstromungsbeendigungsgesetz (KVBG) für den Tagebau Garzweiler zu - nächst eine Beendigung der Kohlegewinnung im Jahr 2038 vorsah, verständigten sich das Bundes- ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss BKA 0863 Seite 2 von 6 und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen und die RWE Power AG am 04.10.2022 auf einen vorgezogenen Kohleausstieg im Jahr 2030. Den Verlauf des Änderungsverfahrens ab 2016 bis 2022 können Sie überschlägig der folgenden tabellarischen Übersicht entnehmen. DATUM VERFAHRENSSCHRITT WESENTLICHE INHALTE 2016 Leitentscheidung des Landes Nordrhein-Westfalen grundlegende Änderung der politischen und energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Deutschland und auch in Nordrhein-Westfalen o Der Tagebau Garzweiler II wird so verklei - nert, dass die Ortschaft Holzweiler, die Sied- lung Dackweiler und der Hauerhof nicht um - gesiedelt werden. o Der Restsee ist in kompakter Form westlich einer A 61 neu, angrenzend an das unver - ritzte Gebirge und ohne Kontakt zu ungekalk- ten Kippenbereichen unter Wahrung einer naturnahen Gestaltung zu planen. o Insellage Holzweiler ist zu vermeiden; Min - destabstand von 400 m zur Abbaugrenze 03.03.2017 Beschluss Braunkohlenausschuss Feststellung der wesentlichen Änderung der Grundannahmen aufgrund der LE 2016 und Er - forderlichkeit eines Änderungsverfahrens 18.05.2018 Beschluss Braunkohlenausschuss Auftrag an Regionalplanungsbehörde Köln, einen Vorentwurf auf Grundlage des neuen Abbaukon- zeptes zu erarbeiten. SOMMER 2018 FRÜHZEITIGE UNTERRICH- TUNG UND SCOPING Festlegung des Untersuchungsrahmens JANUAR 2019 Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ Empfehlungen für den Ausstieg aus der Braun - kohlenverstromung in Deutschland 14.08.2020 Inkrafttreten des Kohleverstromungsbeendigungs- gesetzes (KVBG) o Frühzeitiger und geordneter Braunkohleaus - stieg o Feststellung der energiewirtschaftlichen und energiepolitischen Erforderlichkeit TB Garz - weiler für eine gesicherte Energieversorgung in den Grenzen der LE 2016 o Beendigung der Kohlegewinnung in Garz - weiler II 2038 (Überprüfung des Abschluss - datums 2035) 23.03.2021 Leitentscheidung des Landes Nordrhein-Westfalen o Abschlussdatum Garzweiler II bleibt der 31.12.2038 o Vergrößerung der Abstände der Abbau - grenze zu den Ortsrändern auf mindestens 400 m, wenn möglich 500 m o Wiederherstellung einer leistungsfähigen verkehrlichen Verbindung der Anschlussstel- len Mönchengladbach-Wanlo und Titz Jacke- rath so, dass der östliche Seebereich samt anschließender Flächen den Ansprüchen an eine qualitativ hochwertige Raumentwicklung und landschaftsorientierte Erholung gerecht werden kann. o Die Befüllung der Restseen soll auf einen Zeitraum von möglichst 40 Jahren nach Ende Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss BKA 0863 Seite 3 von 6 der Braunkohleförderung ausgerichtet wer - den. o Die fachlichen Anforderungen an die Seege- staltung der Leitentscheidung aus 2016 gel - ten unverändert. 28.05.2021 NEUKONSTITUIERUNG BRAUNKOHLENAUSSCHUSS 13.12.2021 Beschluss Braunkohlenausschuss Aufforderung an die Bergbautreibende zur Vor - lage einer aktualisierten Vorhabenbeschreibung 01.08.2022 Beauftragung Fachgutachten zur Abraumbilan - zierung und hydrogeologische Auswirkungsanalyse im Tagebau Garzweiler für unterschiedliche Ausstiegsszenarien mit Alternativen- Entwicklung o Unabhängige fachliche Überprüfung des Ausstiegs 2033 und 2030 aus bergbau- / fachplanerischer Sicht o Variantenentwicklung o Bewertung 04.10.2022 Politische Verständigung des BMWK, des MWIKE und der RWE Power AG auf einen vorgezogenen Kohleausstieg 2030 25.11.2022 Beschluss Braunkohlenausschuss Neustart des Änderungsverfahrens Garzweiler II NOVEM- BER 2023 Abschlussbericht Fachgutachten Garzweiler 14.11.2023 Beauftragung Ergänzungsgutachten o Überprüfung der angepassten Vorhabenbe- schreibung vor dem Hintergrund der LE 2023 Vor diesem Hintergrund fasste der Braunkohlenausschuss am 25.11.2022 den Beschluss, die bis - herigen Arbeiten zur Anpassung des Braunkohlenplanes Garzweiler II an die Leitentscheidungen 2016 und 2021 einzustellen und das Änderungsverfahren neu zu starten. Der Braunkohlenaus - schuss beauftragte die Regionalplanungsbehörde darüber hinaus zu prüfen, wie die sich für den räumlichen Bereich des Braunkohlenplanes Frimmersdorf ergebenden Änderungen für die Wieder- nutzbarmachung planerisch und möglichst in einem Verfahren bearbeitet werden können. Auch fasste der Braunkohlenausschuss am 25.11.2022 den Beschluss, die Umweltprüfung und die Umweltverträglichkeitsprüfung gem. § 27 Abs. 1 Satz 1 LPlG NRW in einem Verfahren durchzufüh- ren. Durch das Gesetz zur Beschleunigung des Braunkohlenausstiegs im Rheinischen Revier vom 19.12.2022 erfolgte eine Änderung des KVBG. Die energiepolitische und energiewirtschaftliche Not- wendigkeit und der vordringliche Bedarf zur Gewährleistung einer sicheren und zuverlässigen Ener- gieversorgung werden für den Tagebau Garzweiler II nunmehr in den Grenzen der Leitentscheidung der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen vom 23. März 2021 festgestellt. Ein Erhalt der Ort - schaften des dritten Umsiedlungsabschnittes (Keyenberg, Kuckum, Oberwestrich, Unterwestrich und Berverath sowie der Holzweiler Höfe (Eggerather Hof, Roitzerhof, Weyerhof)), jeweils mit einem angemessenen Abstand, soll bei der weiteren Tagebauführung sichergestellt werden. Am 17.03.2023 beschloss der Braunkohlenausschuss, die Änderung des Braunkohlenplans Garz - weiler II und des Braunkohlenplans Frimmersdorf in einem gemeinsamen Verfahren durch die Än - derung des Braunkohlenplans „Garzweiler II und seine Erweiterung um die Änderung der Wieder - nutzbarmachung im Bereich des Braunkohlenplanes Frimmersdorf“ durchzuführen. Auf der Grundlage von überschlägigen Umweltangaben der Bergbautreibenden wurden im Septem- ber 2023 die betroffenen Öffentlichen Stellen frühzeitig unterrichtet und ein Scoping durchgeführt. Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss BKA 0863 Seite 4 von 6 Die Bergbautreibende wurde am 18.03.2024 über den Rahmen des Untersuchungsumfangs der UVP unterrichtet. Am 19.09.2023 wurde die Leitentscheidung 2023 des Landes Nordrhein-Westfalen veröffentlicht und damit wesentliche landesplanerische Vorgaben für den Tagebau Garzweiler vorgegeben. So gilt es, die Flächeninanspruchnahme auf das erforderliche Maß zu beschränken. Dabei soll die zu - künftige Abbaugrenze zu den Erkelenzer Ortschaften Keyenberg, Kuckum, Ober- und Unterwestrich sowie Berverath den Feldhöfen Eggeratherhof, Roitzerhof und Weyerhof sowie den Ortschaften Mönchengladbach-Wanlo und Titz-Jackerath einen Abstand von mindestens 400 m und zur Ort - schaft Erkelenz-Holzweiler einen Abstand von 500 m einhalten. Die Rekultivierung soll insgesamt hochwertig und flächenschonend erfolgen und dabei die regionale Wasserversorgung gesichert und die Entwicklung eines naturnahen Gewässers sichergestellt werden. Die LE 2023 schreibt darüber hinaus ein vorzeitiges und sozialverträgliches Ende der Umsiedlungen Keyenberg, Kuckum, Ober- und Unterwestrich, Berverath und der Holzweiler Höfe vor. Diese gilt es, zu Dörfern der Zukunft zu entwickeln. Nach Beauftragung eines ergänzenden Massengutachtens durch den Braunkohlenausschuss im November 2023 legte die Bergbautreibende am 18.01.2024 eine aktualisierte Vorhabenbeschrei - bung vor, auf deren Grundlage mit Beschluss vom 15.03.2024 die Regionalplanungsbehörde mit der Erarbeitung eines Vorentwurfs beauftragt wurde. Stand der Entwurfserarbeitung: Die Kapitel 1 „räumliche und zeitliche Ausdehnung der Abbaumaßnahme“, 4 „Emissionen“, 5 „Kultur- und sonstige Sachgüter“ und 6 „Umsiedlung“ sowie ein Vorentwurf der Sozialverträglichkeitsprüfung (Kapitel 10) wurden fertiggestellt. Eine Beratung der Kapitel im Arbeitskreis Garzweiler II ist am 25.02.2025 erfolgt. In seiner 174. Sitzung am 21.03.2025 nahm der Braunkohlenausschuss diese Kapitel zur Kenntnis. Sie sind vorbehaltlich noch erforderlicher Änderungen der Vorentwurfsfassung für den Aufstellungsbeschluss zugrunde gelegt. Die Kapitel 7 „Verkehr“ und 8 „Grundzüge der Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung des Abbaubereiches“ wurden ebenfalls fertiggestellt und im Arbeitskreis Garzweiler II am 27.05.2025 beraten. Als Orientierung diente hier unter anderem der „Masterplan Seeentwicklung Garzweiler“ des Zweckverbands LANDFOLGE Garzweiler, welcher dem TOP als Anlage beiliegt. In seiner 175. Sitzung am 13.06.2025 nahm der Braunkohlenausschuss diese Kapitel ebenfalls zur Kenntnis. Auch diese Kapitel sind vorbehaltlich noch erforderlicher Änderungen der Vorentwurfsfas- sung für den Aufstellungsbeschluss zugrunde gelegt. Anpassungen, die sich an den o.g. Kapiteln infolge ihrer Beratung in der 175. Sitzung des Braun - kohlenausschusses am 13.06.2025 ergeben haben, sowie weitere noch erforderliche Änderungen an den schon beratenen Kapiteln wurden in der nun zum Aufstellungsbeschluss vorlegten Vorent - wurfsfassung zur besseren visuellen Darstellung gelb hinterlegt. Die letzten noch ausstehenden Kapitel 0 „Allgemeine Erläuterungen“, 2 „Wasserhaushalt“, 3 „Natur- haushaushalt“ und 9 „Umweltverträglichkeitsprüfung einschließlich Umweltprüfung“ sowie die zeich- nerischen Festlegungen und Erläuterungskarten sind nun ebenfalls fertig erarbeitet worden und lie- gen dem BKA nun in seiner 176. Sitzung 26.09.2025 vor. Die Fertigstellung dieser Kapitel wurde im Zusammenhang mit dem Aufstellungsbeschluss im Arbeitskreis Garzweiler II am 01.09.2025 vorbe- raten. Die Änderung des Braunkohlenplanes beschränkt sich von Gesetzes wegen (§ 30 Abs.1 S.1 LPlG NRW) auf „erforderliche“ Änderungen. Als Grundlage für die anliegenden Kapitel wurde der Text des Braunkohlenplanes Garzweiler von 1995 genommen. Neu eingefügte, erforderliche Änderungen sind kenntlich gemacht. Dies schließt auch Anpassungen der Wiedernutzbarmachung im Bereich des Braunkohlenplanes Frimmersdorf ein. Es ist beabsichtigt, voraussichtlich mit dem Aufstellungs- Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss BKA 0863 Seite 5 von 6 beschluss für den Braunkohlenausschuss und die sich anschließende Öffentlichkeitsbeteiligung eine für sich lesbare Fassung mit Hervorhebung der Änderungen zu erstellen. Zudem wird eine ergän - zende Synopse erstellt, aus welcher die Streichungen in einzelnen Kapiteln, auch aufgrund von Funktionslosigkeit der gestrichenen Textpassagen, da ihre Verwirklichung aufgrund tatsächlicher oder rechtlicher Entwicklungen auf unabsehbare Zeit offenkundig ausgeschlossen ist, ersichtlich sind. Beratungen des AK Garzweiler II vom 01.09.2025: Der vorliegende Braunkohlenplan war am 01.09.2025 Gegenstand der Beratung der 10. Sitzung des Arbeitskreises Garzweiler II. Der Arbeitskreis hat in seiner o.g. Sitzung dazu folgenden Beschluss gefasst: Der Arbeitskreis empfiehlt dem Braunkohlenausschuss, die Aufstellung des Braunkohlenplans „Braunkohlenplan Garzweiler II für das aufgrund des vereinbarten Kohleausstiegs geänderte Tage- bauvorhaben Garzweiler II einschließlich der im Bereich Frimmersdorf erfolgten Anpassungen“ auf der Grundlage des Planvorentwurfes (Stand August 2025) inkl. der zeichnerischen Festlegung und der zugehörigen Erläuterungskarten zu beschließen und die Regionalplanungsbehörde zu beauftra- gen, die Beteiligung gem. § 9 Abs. 2 ROG durchzuführen. Der Arbeitskreis empfiehlt dem Braunkohlenausschuss, die Regionalplanungsbehörde zu ermäch- tigen, vor öffentlicher Auslegung erforderliche redaktionelle Änderungen am Planentwurf vorzuneh- men. Anpassungen, die sich infolge der Beratung in der o.g. Sitzung ergeben haben, wurden in der nun zum Aufstellungsbeschluss vorlegten Vorentwurfsfassung zur besseren visuellen Darstellung grün hinterlegt. Die im Rahmen der Sitzung geführten Diskussion zum Ablauf des Tagebausees Garzweiler II wer - den in einem eigenständigen Braunkohlenplanverfahren zur raumordnerischen Sicherung der ent - sprechenden Trasse behandelt. Aufbau des Braunkohlenplans: Der Vorentwurf legt - nach einem einführenden Kapitel 0 - in Kapitel 1 und in der zeichnerischen Festlegung Ziele für die räumliche und zeitliche Ausdehnung der Abbaumaßnahmen fest. Die Kapitel 2 bis 8 erläutern die Themen rund um den Wasserhaushalt, den Naturhaushalt, die Emissionen, Kultur und sonstige Sachgüter, Umsiedlung, Verkehr und die Grundzüge der Oberflächengestaltung einschl. der Anpassungen im Bereich des Braunkohlenplanes Frimmersdorf. Kapitel 9 stellt die Umweltverträglichkeitsprüfung einschließlich Umweltprüfung gem. § 27 Abs. 1 Satz 1 LPlG NRW in einem gemeinsamen Verfahren dar. Abschließend folgt in Kapitel 10 die Sozi- alverträglichkeitsprüfung des hiesigen Braunkohlenplanänderungsverfahrens. Neben der zeichnerischen verbindlichen Festlegung des Braunkohlenplans Garzweiler II sind in vier informatorischen Erläuterungskarten die zukünftigen Nutzungsschwerpunkte, mögliche Zwischen - nutzungen und der Vergleich zwischen den Abbaugrenzen und Sicherheitslinien des aktuell rechts- verbindlichen Braunkohlenplans von 1995 und der nunmehr im vorliegenden Änderungsverfahren nach KVBG geplanten Abbaugrenzen und Sicherheitslinien dargestellt. Die vierte Erläuterungskarte visualisiert sowohl den Bestand als auch die Planung der überörtlichen Straßen im Abbaugebiet. Weiteres Vorgehen: Sofern der Braunkohlenausschuss dem Beschlussvorschlag zustimmt, wird die Regionalplanungs - behörde die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange einleiten. Die Beteili- gung gem. § 9 Abs. 2 ROG findet vom 27.10.2025 bis zum 19.01.2026 statt. Anlagen: Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss BKA 0863 Seite 6 von 6 • Anlage 0: Vorentwurf Braunkohlenplan o Anlage 0.1: Textliche Festlegung (Kapitel 0 bis 10) o Anlage 0.2: Zeichnerische Festlegung o Anlage 0.3: Erläuterungskarten o Anlage 0.4: Synoptische Gegenüberstellung - Braunkohlenplan 1995 und Vorentwurf Braunkohlenplan 2025 o Anlage 0.5: Masterplan Seeentwicklung Garzweiler der LANDFOLGE Garzweiler • Anlage 0a: Anlagenverzeichnis • Anlage 1: UP-UVP Bericht • Anlage 2: Fachbeitrag Natur & Landschaft • Anlage 3: Artenschutz terrestrisch • Anlage 4: Artenschutz aquatisch • Anlage 5: FFH Venloer Scholle • Anlage 6: FFH Schollenübergreifend • Anlage 7: Klimaökologische Bewertung • Anlage 8: Archäologischer Fachbeitrag • Anlage 9: Bau- und Bodendenkmale im Untersuchungsgebiet (Wasser) • Anlage 10: Lärmprognose • Anlage 11: Standsicherheitsnachweis • Anlage 12: Staubniederschlagsmessung • Anlage 13: Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie • Anlage 14: Übersicht Grundwasserentnehmer • Anlage 15: Grundwassermodell – Bericht 2024 • Anlage 16: Prognose zur Grundwassergüte im Kippen-Abstrombereich • Anlage 17: Prognose zur limnologischen Entwicklung des Tagbebausees • Anlage 18: Übersicht zu den Oberflächengewässern • Anlage 19: Transparenzvereinbarung • Anlage 20: Jahresbericht Bergschäden 2023 • Anlage 21: Absichtserklärung Ersatzpachtland 1992 • Anlage 22: Gewährleistungsvereinbarung Neulandböden Hinweis Die Anlagen finden Sie aufgrund der Größenbeschränkung des Ratsinfosystems unter folgendem Link: https://membox.nrw.de/index.php/s/4UVoqY0CEnPPRYF Passwort: BKA176 Anlage(n): 1. Antrag der Fraktion Bd. 90 DIE GRÜNEN v. 22.09.2025 zum Braunkohlenplanänderungsver - fahren
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- BKA 0863
- Typ
- Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss
- Datum
- 26.09.2025
- Erstellt
- 04.09.2025 16:25