Mandari Insight

0789/2022

Wahl des Beigeordneten Dezernat IX

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 08.03.2022

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 17.03.2022, TOP 10.18

Beschlussvorlage Rat

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2: Veröffentlichter Ausschreibungstext

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1: Ausschreibungstext Ratsbeschluss 16.09.2021

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Rat

8031 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
OB/01 
 
Vorlagen-Nummer 
 0789/2022 
Freigabedatum 
08.03.2022  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Wahl des Beigeordneten Dezernat IX  
hier: Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 03.02.2022 gemäß § 54 Absatz 2 Gemeindeordnung 
NRW und weiteres Verfahren 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
1. Kommunalaufsichtliche Weisung und Beanstandung 
Der Rat nimmt die Rechtsauffassung der Kommunalaufsicht zur Kenntnis, dass die unter  
TOP A der Sitzung am 3. Februar 2022 erfolgte Wahl eines Beigeordneten wegen Verstoßes 
gegen Verfahrensvorschriften und Verletzung der organschaftlichen Rechte der Ratsmitglieder 
rechtswidrig sei.  
Die Oberbürgermeisterin hat auf Weisung der Bezirksregierung den Beschluss des Rates zur 
Wahl der Beigeordneten gemäß § 54 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung NRW beanstandet.  
 
2. Aufhebung des Ratsbeschlusses  
Der Rat hebt seinen Beschluss zur „Wahl einer*s Beigeordneten für Dezernat IX - Stadtent-
wicklung, Wirtschaft, Digitalisierung und Regionales“ (Vorlage 0315/2022) vom 3. Februar 
2022 auf.  
 
3. Weiteres Verfahren 
Der Rat beschließt,  
- das aufgrund des Ratsbeschlusses vom 16. September 2021 eingeleitete Verfahren zur 
Besetzung der Stelle der*des Beigeordneten für das Dezernat IX – Stadtentwicklung, Wirt-
schaft, Digitalisierung und Regionales – zu beenden und  
- das weitere Verfahren festzulegen.  
 
Rat 17.03.2022

2 
Begründung 
 
Sachverhalt  
Der Rat hat am 16. September 2021 beschlossen, die Stelle der*des Beigeordneten für das Dezernat 
IX – Stadtentwicklung, Wirtschaft, Digitalisierung und Regionales öffentlich auszuschreiben und ein 
Personalberatungsunternehmen mit der Suche nach geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten zu 
beauftragen. 
In der Sitzung am 3. Februar 2022 unter TOP A zur Beschlussvorlage 0315/2022 folgenden Be-
schluss gefasst: 
 
Der Rat wählt  
Andree Haack 
zum Beigeordneten für die Dauer von acht Jahren. Als Geschäftskreis wird das Dezernat IX – 
Stadtentwicklung, Wirtschaft, Digitalisierung und Regionales übertragen. 
Der Rat behält sich eine Änderung des Geschäftskreises gemäß § 73 Absatz 1 Gemeindeord-
nung NRW vor. 
Es werden Bezüge der Besoldungsgruppe B 8 nach dem Landebesoldungsgesetz Nordrhein-
Westfalen, Anlage 7, gezahlt. 
 
Zu I. Kommunalaufsichtliche Weisung und Stellungnahme der Verwaltung 
Die Bezirksregierung als Kommunalaufsicht hat mit Schreiben vom 3. März 2022 gemäß § 122 Ab-
satz 1 Satz 1 Gemeindeordnung NRW die Weisung erteilt, diesen Beschluss zu beanstanden. Der 
Ratsbeschluss sei wegen Verstoßes gegen Verfahrensvorschriften und Verletzung der organschaftli-
chen Rechte der Ratsmitglieder rechtswidrig. 
a) Vorlagefrist: Bei der Wahl des Beigeordneten handele es sich nicht um eine Angelegenheit, die 
keinen Aufschub geduldet hätte oder die von äußerster Dringlichkeit gewesen sei. Ein späterer 
Dienstantritt sei möglich gewesen.  
Aus Sicht der Verwaltung erfolgte die Aufnahme in die Tagesordnung rechtmäßig und die Angelegen-
heit war dringlich. Die beabsichtigte Behandlung der Angelegenheit in der Ratssitzung war den Mit-
gliedern des Rates und der Öffentlichkeit bereits vor der Bereitstellung der Einladung bekannt. Eine 
Entscheidung des Rates am 3. Februar war erforderlich, um eine zeitnahe Besetzung der Beigeord-
netenstelle zu ermöglichen, denn unabhängig vom konkreten Einstellungsdatum können gewählte 
Beigeordnete vorher schon an organisatorischen Entscheidungen mitwirken.   
b) Ausschreibungstext: Der vom Rat am 16. September 2021 beschlossene Ausschreibungstext (sie-
he Anlage 1) wurde mit Änderungen und Ergänzungen veröffentlicht (siehe Anlage 2). Die Bezirksre-
gierung sieht darin einen Verfahrensverstoß, weil der veröffentliche Ausschreibungstext nicht durch 
den Ratsbeschluss vom 16. September 2021 gedeckt gewesen sei.  
Die Anpassungen betreffen weder die Zulassungsvoraussetzungen, das vom Rat festgelegte Anfor-
derungsprofil noch den Geschäftsbereich. Im veröffentlichten Ausschreibungstext wurde ein Absatz 
verschoben, ein Halbsatz umformuliert und ein Satz ergänzt. Auswirkungen auf das Verfahren erge-
ben sich nicht.  
c) Informations-, Mitwirkungs- und Akteneinsichtsrechte der Ratsmitglieder: Die Bezirksregierung 
sieht die Informations-, Mitwirkungs- und Akteneinsichtsrechte der Ratsmitglieder verletzt. Die dem 
Rat zur Verfügung gestellten Informationen reichten nicht aus, damit dieser sich ein eigenes Bild ma-
chen und eine Wahlentscheidung treffen konnte. Spätestens durch die Teilnahme an den Auswahlge-
sprächen sei konkludent eine Bewerbung erfolgt, so dass dem Rat zumindest anonymisierte Informa-
tionen über die Personen hätten zur Verfügung gestellt werden müssen.  
Die Verwaltung teilt diesen engen Bewerber*innen-Begriff nicht. Es ist sinnvoll und vielmehr sogar 
erforderlich, zwischen Bewerber*innen und Interessierten zu unterscheiden.

3 
Die vom Personalberatungsunternehmen angesprochenen Personen haben zum Zeitpunkt der Ge-
spräche lediglich Interesse an der Stelle bekundet, sich aber (noch) nicht dazu entschieden, sich zur 
Wahl zu stellen. Mit einer Weitergabe ihrer Daten haben sie sich nicht einverstanden erklärt, zumal 
auch bei anonymisierter Übermittlung Rückschlüsse auf die Personen möglich wären. Damit haben 
sie einen Anspruch auf äußerste Vertraulichkeit. 
d) Eignungskriterien: Das beauftragte Personalberatungsunternehmen habe nicht die vom Rat festge-
legten Eignungskriterien herangezogen. Es sei nicht nachvollziehbar, warum etwa Erfahrungen als 
Beigeordnete*r in einer Kommune mit über 250.000 Einwohnern, Berufserfahrung im kommunalen 
Sektor oder eine regionale Markterfahrung in der Rhein-Ruhr-Region als Kriterien aufgenommen 
wurden.  
Zur Operationalisierung des vom Rat beschlossenen Anforderungsprofils hat das Personalberatungs-
unternehmen die Merkmale des Anforderungsprofils lediglich konkretisiert. Es kann beispielsweise 
davon ausgegangen werden, dass eine Person mit Erfahrungen in der Leitung einer Beigeordneten-
stelle in einer Kommune mit mehr als 250.000 Einwohnenden aufgrund der Komplexität der Aufgaben 
ein höheres Maß an Erfahrungen hat als eine Person aus einer kleineren Kommune. 
e) Absagekompetenz: Die Bezirksregierung ist davon ausgegangen, das Personalberatungsunter-
nehmen habe Telefonate geführt, die in ihrer Wirkung einer Absage gleichkamen. Hierzu wurde durch 
die Verwaltung klargestellt, dass gegenüber den Bewerber*innen bisher keine Absagen mitgeteilt 
wurden.  
 
Zu II. Aufhebung des Ratsbeschlusses  
Die Oberbürgermeisterin hat auf die Weisung der Kommunalaufsicht hin am 3. März 2022 den Be-
schluss des Rates gemäß § 54 Absatz 2 Gemeindeordnung NRW beanstandet. Wenn der Rat den 
beanstandeten Beschluss aufhebt, ist das Beanstandungsverfahren beendet.  
 
Zu III. Weiteres Verfahren  
Die Bezirksregierung hat Verstöße gegen Verfahrensvorschriften und Verletzung der organschaftli-
chen Rechte der Ratsmitglieder erkannt (siehe II.). Die Verwaltung teilt die Einschätzung der Bezirks-
regierung in vielen Punkten nicht. Insbesondere gilt dies für die Einordnung von Interessent*innen, die 
vom Personalberatungsunternehmen angesprochen wurden und (noch) nicht entschieden haben, 
sich zur aktiv Wahl zu stellen.  
Aus Gründen der Rechtssicherheit soll das Stellenbesetzungsverfahren beendet werden. 
Der Rat kann eine erneute Ausschreibung der Stelle der*s Beigeordneten für das Dezernat IX – 
Stadtentwicklung, Wirtschaft, Digitalisierung und Regionales – beschließen und dabei ein Anforde-
rungsprofil, einen Ausschreibungstext und Vorgaben für das Verfahren festlegen sowie die Oberbür-
germeisterin beauftragen, ihn zur Vorbereitung seiner Entscheidung in die Lage zu versetzen, die 
Qualifikation der Bewerber*innen beurteilen zu können, und mindestens einen Vorschlag für die Wahl 
zu unterbreiten.   
 
Anlagen 
- Anlage 1: Ausschreibungstext nach Ratsbeschluss vom 16. September 2021 
- Anlage 2: Veröffentlichter Ausschreibungstext vom 26. Oktober 2021

Anlage 2: Veröffentlichter Ausschreibungstext

6740 Zeichen

Anlage 2: Veröffentlichter Ausschreibungstext vom 26.10.2022 
 
Beigeordnete*r (m/w/d) „Stadtentwicklung, Wirtschaft, Digitalisierung und Regionale 
Zusammenarbeit“ für die Stadt Köln 
 
Bei der Stadtverwaltung Köln ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle 
der Beigeordneten  beziehungsweise  des Beigeordneten  (m/w/d) 
des Dezernates  IX - Stadtentwicklung, Wirtschaft, Digitalisierung 
und Regionale Zusammenarbeit  
zu besetzen. 
 
Machen Sie sich mit uns auf den Weg, die modernste Stadtverwaltung Deutschlands zu wer-
den!  
 
Köln, größte Stadt in Nordrhein-Westfalen und viertgrößte Stadt Deutschlands ist eine mo-
derne und zukunftsorientierte Metropole im Herzen Europas. Die Stadtverwaltung mit ihren 
über 20.000 Mitarbeitern*innen hat den Anspruch, den digitalen und demographischen Wan-
del einer wachsenden Millionenstadt nachhaltig und sozialgerecht im Dialog mit der Stadtge-
sellschaft und Politik mitzugestalten. 
Wir haben den Anspruch „Professionelle Dienstleisterin“, „geschätzte Partnerin für Politik und 
Stadtgesellschaft“ und „eine attraktive Arbeitgeberin“ zu sein. Wir machen Köln! 
Als innovationsfreudige, engagierte und hochqualifizierte Persönlichkeit mit hoher fachlicher 
Kompetenz, modernem Führungsverständnis, administrativem Geschick und Gestaltungswil-
len passen Sie zu uns. 
 
Ihre Aufgabe wird es sein, das Wachstum einer Millionenstadt mit zu gestalten, gemeinsam 
mit der Köln Business Wirtschaftsförderung GmbH die Wirtschaft zu stärken, die Digitalisie-
rung voranzutreiben und die Zusammenarbeit in der Region zu intensivieren.  
Die Stadtentwicklung Kölns wird in den kommenden Jahren an den Vorgaben der Stadtstra-
tegie „Kölner Perspektiven 2030+“ ausgerichtet. Dabei gilt es, über die 360-Grad-Perspektive 
alle Handlungsfelder der Kölner Stadtentwicklung zu adressieren und sich gleichzeitig über 
eine stadträumliche Perspektive mit der räumlichen Zukunft Kölns zu befassen. 
Hohe Priorität liegt auf dem Umbau der Stadt Köln zu einer SmartCity und dem Angebot von 
optimalen Entwicklungsbedingungen für Unternehmen, insbesondere für Gründungen und 
die Ansiedlung von jungen Unternehmen. Köln soll zu einem Standort für herausragende 
Wirtschafts- und Industrieprojekte, vorrangig für nachhaltige Branchen und Start-up-Haupt-
stadt in NRW werden.

Im Aufgabenschwerpunkt Digitalisierung ist eine klar erkennbare digitale Transformation in 
Stadtverwaltung und Wirtschaft zu erreichen. Ein „M asterplan Digitalisierung“ für die städti-
sche Digitaloffensive ist zu erstellen und flankierend die Verantwortung für Digitalisierungs-
prozesse an einer Stelle in der Stadtverwaltung zu bündeln. Maßnahmen in den Handlungs-
feldern „Digitale Bildung“, „Digitale Infrastruktur“ und „Digitale Bürger*innenservices“ sind zu 
intensivieren. Zudem gilt es, die Digitalisierungsstrategie mit den städtischen Gesellschaften 
abzustimmen. 
Köln als Metropolstadt im Großraum Köln ist der Motor in der Zukunftsregion Nordrhein-
Westfalens. Zur weiteren Stärkung der Metropolregion Rheinland ist eine abgestimmte Regi-
onalplanung und eine Intensivierung der Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden 
des Rheinlandes zu erreichen, um eine leistungsstarke Metropolregion Rheinland zu schaf-
fen, die sich im europäischen Wettbewerb behaupten kann. 
 
Der Geschäftsbereich des Dezernates IX umfasst die Ämter: 
 Amt für Stadtentwicklung und Statistik 
 Amt für Informationsverarbeitung 
 Stabsstelle Wirtschaftsförderung 
 Stabsstelle Digitalisierung 
 
Das Dezernat IX besteht aus über 520 Mitarbeitern*innen.  
Änderungen des Geschäftsbereiches bleiben dem Rat der Stadt Köln vorbehalten. 
 
Wir erwarten von Ihnen: 
 ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium  
 operative und strategische Managementerfahrung 
 mehrjährige Berufserfahrung in einer Führungsposition  
 fundiertes Fach- und Methodenwissen  
 zielorientiertes und wertschätzendes Führungsverständnis sowie die besondere Be-
reitschaft, sich der Belange der Beschäftigten anzunehmen (zum Beispiel in dem die 
Ziele der Inklusionsvereinbarung forciert werden)  
 die Fähigkeiten zur Steuerung komplexer Planungen und Realisierung von Projekten 
und Großvorhaben  
 ausgeprägte Verhandlungskompetenz, insbesondere bei der Darstellung und Umset-
zung der Belange des Geschäftsbereiches 
 vernetztes Denken und Durchsetzungsvermögen,  
 ausgeprägte strategische Kompetenzen; sehr gute fachliche Problemlösungskompe-
tenz, Innovationsfähigkeit und analytisches Denkvermögen 
 die Fähigkeit und Erfahrungen, Veränderungs- und Change-Prozesse aktiv zu beglei-
ten und erfolgreich zu managen 
 ausgeprägte Erfahrungen sowie überdurchschnittliche Kooperations-, Kommunikati-
ons- und Integrationsfähigkeiten in der Zusammenarbeit mit internen und externen 
Partnern, Bürgerschaft, Politik und Medien 
 Genderkompetenz und Interkulturelle Kompetenz

Die Anstellung erfolgt als Beamtin*Beamter auf Zeit für die Dauer von acht Jahren (Wahlbe-
amtin*Wahlbeamter) mit Dienstbezügen nach Besoldungsgruppe B 8 nach der Eingruppie-
rungsverordnung (EingrVO) des Landes Nordrhein-Westfalen. 
Ihre Bewerbung 
Wenn Sie diese interessante, vielseitige Tätigkeit in verantwortungsvoller Position gestalten 
möchten, freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung bis zum 19. November 2021 
über das Stanton Chase-Karriereportal.  
Eine persönliche Vorstellung setzt eine besondere Einladung voraus. 
Vorteile einer Beschäftigung bei uns (http://www.stadt-koeln.de/benefits) 
Link: Stanton Chase Karriereportal (xxx https://www.stantonchase.com/office/executive-
search-firm-in-dusseldorf-germany) 
Ihre Ansprechperson 
Für einen ersten vertraulichen Kontakt stehen Ihnen bei dem von uns beauftragten Bera-
tungsunternehmen Stanton Chase unter der Rufnummer 0211 / 95498 - xx Frau/Herr xxx 
oder Frau/Herr xxx gerne zur Verfügung. 
 
Die Stadt Köln hat sich selbst verpflichtet, den Anteil von Frauen in Leitungsfunktionen und 
unterrepräsentierten Berufsbereichen zu erhöhen. Frauen sind deshalb ausdrücklich ange-
sprochen und gebeten, sich zu bewerben. 
Zudem sollen sich die individuellen Arbeitszeitwünsche von Männern und Frauen mit Fami-
lienpflichten in allen Ebenen wiederfinden. 
Die Stadt Köln ist Trägerin des Prädikats TOTAL E-QUALITY – Engagement für Chancen-
gleichheit von Frauen und Männern sowie des Zusatzprädikats DIVERSITY. 
Schwerbehinderte und gleichgestellte Bewerber*innen werden bei gleicher Eignung beson-
ders berücksichtigt. 
Die Stadt Köln fördert die Gleichstellung aller Mitarbeiter*innen und begrüßt deshalb Bewer-
bungen von Frauen und Männern, unabhängig von deren ethnischer, kultureller oder sozialer 
Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität.

Anlage 1: Ausschreibungstext Ratsbeschluss 16.09.2021

6298 Zeichen

Anlage 1: Ausschreibungstext gemäß Ratsbeschluss vom 16.09.2021 
 
Beigeordnete beziehungsweise Beigeordneter (m/w/d) für die Stadt Köln 
 
Bei der Stadtverwaltung Köln ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle 
der Beigeordneten  beziehungsweise  des Beigeordneten  (m/w/d) 
des Dezernates  „IX - Stadtentwicklung, Wirtschaft, Digitalisierung 
und Regionale Zusammenarbeit “ 
zu besetzen. 
 
Machen Sie sich mit uns auf den Weg, die modernste Stadtverwaltung Deutschlands zu wer-
den!  
 
Köln, größte Stadt in Nordrhein-Westfalen und viertgrößte Stadt Deutschlands ist eine mo-
derne und zukunftsorientierte Metropole im Herzen Europas. Die Stadtverwaltung mit ihren 
über 20.000 Mitarbeitern*innen hat den Anspruch, den digitalen und demographischen Wan-
del einer wachsenden Millionenstadt nachhaltig und sozialgerecht im Dialog mit der Stadtge-
sellschaft und Politik mitzugestalten. 
Wir haben den Anspruch „Professionelle Dienstleisterin“, „geschätzte Partnerin für Politik und 
Stadtgesellschaft“ und „ eine attraktive Arbeitgeberin“ zu sein. Wir machen Köln! 
Als innovationsfreudige, engagierte und hochqualifizierte Persönlichkeit mit hoher fachlicher 
Kompetenz, modernem Führungsverständnis, administrativem Geschick und Gestaltungswil-
len passen Sie zu uns. 
 
Ihre Aufgabe wird es sein, das Wachstum einer Millionenstadt mit zu gestalten, gemeinsam 
mit der Köln Business Wirtschaftsförderung GmbH die Wirtschaft zu stärken, die Digitalisie-
rung voranzutreiben und die Zusammenarbeit in der Region zu intensivieren.  
Hohe Priorität liegt auf dem Umbau der Stadt Köln zu einer SmartCity und dem Angebot von 
optimalen Entwicklungsbedingungen für Unternehmen, insbesondere für Gründungen und 
die Ansiedlung von jungen Unternehmen. Köln soll zu einem Standort für herausragende 
Wirtschafts- und Industrieprojekte, vorrangig für nachhaltige Branchen und Start-up-Haupt-
stadt in NRW werden. 
 
Die Stadtentwicklung Kölns wird sich in den kommenden Jahren an den Vorgaben der Stadt-
strategie („Kölner Perspektiven 2030+“) ausgerichtet, was ein innovatives Stadtentwicklungs-
konzept zur Lösung von Flächenkonkurrenzen erforderlich macht.

Im Aufgabenschwerpunkt Digitalisierung ist eine klar erkennbare digitale Transformation in 
Stadtverwaltung und Wirtschaft zu erreichen. Ein „M asterplan Digitalisierung“ für die städti-
sche Digitaloffensive ist zu erstellen und flankierend die Verantwortung für Digitalisierungs-
prozesse an einer Stelle in der Stadtverwaltung zu bündeln. Maßnahmen in den Handlungs-
feldern „Digitale Bildung“, „Digitale Infrastruktur“ und „Digitale Bürger*innenservices“ sind zu 
intensivieren. 
 
Köln als Metropolstadt im Großraum Köln ist der Motor in der Zukunftsregion Nordrhein-
Westfalens. Zur weiteren Stärkung der Metropolregion Rheinland ist eine abgestimmte Regi-
onalplanung und eine Intensivierung der Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden 
des Rheinlandes zu erreichen, um eine leistungsstarke Metropolregion Rheinland zu schaf-
fen, die sich im europäischen Wettbewerb behaupten kann. 
 
Der Geschäftsbereich des Dezernates IX umfasst die Ämter: 
 Amt für Stadtentwicklung und Statistik 
 Amt für Informationsverarbeitung 
 Stabsstelle Wirtschaftsförderung 
 Stabsstelle Digitalisierung 
 
Das Dezernat IX besteht derzeit aus über 520 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.  
Änderungen des Geschäftsbereiches bleiben dem Rat der Stadt Köln vorbehalten. 
 
Wir erwarten von Ihnen: 
 ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium  
 operative und strategische Managementerfahrung 
 mehrjährige Berufserfahrung in einer Führungsposition  
 fundiertes Fach- und Methodenwissen  
 zielorientiertes und wertschätzendes Führungsverständnis sowie die besondere Be-
reitschaft, sich der Belange der Beschäftigten anzunehmen (zum Beispiel in dem die 
Ziele der Inklusionsvereinbarung forciert werden)  
 die Fähigkeiten zur Steuerung komplexer Planungen und Realisierung von Projekten 
und Großvorhaben  
 ausgeprägte Verhandlungskompetenz, insbesondere bei der Darstellung und Umset-
zung der Belange des Geschäftsbereiches 
 vernetztes Denken und Durchsetzungsvermögen,  
 ausgeprägte strategische Kompetenzen; sehr gute fachliche Problemlösungskompe-
tenz, Innovationsfähigkeit und analytisches Denkvermögen 
 die Fähigkeit und Erfahrungen, Veränderungs- und Change-Prozesse aktiv zu beglei-
ten und erfolgreich zu managen 
 ausgeprägte Erfahrungen sowie überdurchschnittliche Kooperations-, Kommunikati-
ons- und Integrationsfähigkeiten in der Zusammenarbeit mit internen und externen 
Partnern, Bürgerschaft, Politik und Medien 
 Genderkompetenz und Interkulturelle Kompetenz

Die Anstellung erfolgt als Beamtin/Beamter auf Zeit für die Dauer von acht Jahren (Wahlbe-
amtin/Wahlbeamter) mit Dienstbezügen nach Besoldungsgruppe B 8 Bundesbesoldungsord-
nung entsprechend der Besoldungsregelung in Nordrhein-Westfalen. 
Weitere Auskunft erteilt Ihnen der Berater xxx (Name und PBU)-, Telefon xxx. 
Wenn Sie diese interessante, vielseitige Tätigkeit in verantwortungsvoller Position gestalten 
möchten, freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung bis zum xxx an die von uns mit 
der Durchführung des Auswahlverfahrens beauftragte Personalberatung: 
xxx 
Oder bevorzugt in elektronischer Form im PDF-Format per E-Mail an: 
xxx 
Eine persönliche Vorstellung setzt eine besondere Einladung voraus. 
Die Stadt Köln hat sich selbst verpflichtet, den Anteil von Frauen in Leitungsfunktionen und 
unterrepräsentierten Berufsbereichen zu erhöhen. Frauen sind deshalb ausdrücklich ange-
sprochen und gebeten, sich zu bewerben. 
Zudem sollen sich die individuellen Arbeitszeitwünsche von Männern und Frauen mit Fami-
lienpflichten in allen Ebenen wiederfinden. 
Die Stadt Köln ist Trägerin des Prädikats TOTAL E-QUALITY – Engagement für Chancen-
gleichheit von Frauen und Männern sowie des Zusatzprädikats DIVERSITY. 
Schwerbehinderte und gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eig-
nung besonders berücksichtigt. 
Die Stadt Köln fördert die Gleichstellung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und begrüßt 
deshalb Bewerbungen von Frauen und Männern, unabhängig von deren ethnischer, kulturel-
ler oder sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller 
Identität.

Beratungsverlauf (1)

17.03.2022 Rat
TOP 10.18 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0789/2022
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
08.03.2022
Erstellt
03.03.2022 15:41