0789/2022
Wahl des Beigeordneten Dezernat IX
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/01 Vorlagen-Nummer 0789/2022 Freigabedatum 08.03.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Wahl des Beigeordneten Dezernat IX hier: Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 03.02.2022 gemäß § 54 Absatz 2 Gemeindeordnung NRW und weiteres Verfahren Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Kommunalaufsichtliche Weisung und Beanstandung Der Rat nimmt die Rechtsauffassung der Kommunalaufsicht zur Kenntnis, dass die unter TOP A der Sitzung am 3. Februar 2022 erfolgte Wahl eines Beigeordneten wegen Verstoßes gegen Verfahrensvorschriften und Verletzung der organschaftlichen Rechte der Ratsmitglieder rechtswidrig sei. Die Oberbürgermeisterin hat auf Weisung der Bezirksregierung den Beschluss des Rates zur Wahl der Beigeordneten gemäß § 54 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung NRW beanstandet. 2. Aufhebung des Ratsbeschlusses Der Rat hebt seinen Beschluss zur „Wahl einer*s Beigeordneten für Dezernat IX - Stadtent- wicklung, Wirtschaft, Digitalisierung und Regionales“ (Vorlage 0315/2022) vom 3. Februar 2022 auf. 3. Weiteres Verfahren Der Rat beschließt, - das aufgrund des Ratsbeschlusses vom 16. September 2021 eingeleitete Verfahren zur Besetzung der Stelle der*des Beigeordneten für das Dezernat IX – Stadtentwicklung, Wirt- schaft, Digitalisierung und Regionales – zu beenden und - das weitere Verfahren festzulegen. Rat 17.03.2022 2 Begründung Sachverhalt Der Rat hat am 16. September 2021 beschlossen, die Stelle der*des Beigeordneten für das Dezernat IX – Stadtentwicklung, Wirtschaft, Digitalisierung und Regionales öffentlich auszuschreiben und ein Personalberatungsunternehmen mit der Suche nach geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten zu beauftragen. In der Sitzung am 3. Februar 2022 unter TOP A zur Beschlussvorlage 0315/2022 folgenden Be- schluss gefasst: Der Rat wählt Andree Haack zum Beigeordneten für die Dauer von acht Jahren. Als Geschäftskreis wird das Dezernat IX – Stadtentwicklung, Wirtschaft, Digitalisierung und Regionales übertragen. Der Rat behält sich eine Änderung des Geschäftskreises gemäß § 73 Absatz 1 Gemeindeord- nung NRW vor. Es werden Bezüge der Besoldungsgruppe B 8 nach dem Landebesoldungsgesetz Nordrhein- Westfalen, Anlage 7, gezahlt. Zu I. Kommunalaufsichtliche Weisung und Stellungnahme der Verwaltung Die Bezirksregierung als Kommunalaufsicht hat mit Schreiben vom 3. März 2022 gemäß § 122 Ab- satz 1 Satz 1 Gemeindeordnung NRW die Weisung erteilt, diesen Beschluss zu beanstanden. Der Ratsbeschluss sei wegen Verstoßes gegen Verfahrensvorschriften und Verletzung der organschaftli- chen Rechte der Ratsmitglieder rechtswidrig. a) Vorlagefrist: Bei der Wahl des Beigeordneten handele es sich nicht um eine Angelegenheit, die keinen Aufschub geduldet hätte oder die von äußerster Dringlichkeit gewesen sei. Ein späterer Dienstantritt sei möglich gewesen. Aus Sicht der Verwaltung erfolgte die Aufnahme in die Tagesordnung rechtmäßig und die Angelegen- heit war dringlich. Die beabsichtigte Behandlung der Angelegenheit in der Ratssitzung war den Mit- gliedern des Rates und der Öffentlichkeit bereits vor der Bereitstellung der Einladung bekannt. Eine Entscheidung des Rates am 3. Februar war erforderlich, um eine zeitnahe Besetzung der Beigeord- netenstelle zu ermöglichen, denn unabhängig vom konkreten Einstellungsdatum können gewählte Beigeordnete vorher schon an organisatorischen Entscheidungen mitwirken. b) Ausschreibungstext: Der vom Rat am 16. September 2021 beschlossene Ausschreibungstext (sie- he Anlage 1) wurde mit Änderungen und Ergänzungen veröffentlicht (siehe Anlage 2). Die Bezirksre- gierung sieht darin einen Verfahrensverstoß, weil der veröffentliche Ausschreibungstext nicht durch den Ratsbeschluss vom 16. September 2021 gedeckt gewesen sei. Die Anpassungen betreffen weder die Zulassungsvoraussetzungen, das vom Rat festgelegte Anfor- derungsprofil noch den Geschäftsbereich. Im veröffentlichten Ausschreibungstext wurde ein Absatz verschoben, ein Halbsatz umformuliert und ein Satz ergänzt. Auswirkungen auf das Verfahren erge- ben sich nicht. c) Informations-, Mitwirkungs- und Akteneinsichtsrechte der Ratsmitglieder: Die Bezirksregierung sieht die Informations-, Mitwirkungs- und Akteneinsichtsrechte der Ratsmitglieder verletzt. Die dem Rat zur Verfügung gestellten Informationen reichten nicht aus, damit dieser sich ein eigenes Bild ma- chen und eine Wahlentscheidung treffen konnte. Spätestens durch die Teilnahme an den Auswahlge- sprächen sei konkludent eine Bewerbung erfolgt, so dass dem Rat zumindest anonymisierte Informa- tionen über die Personen hätten zur Verfügung gestellt werden müssen. Die Verwaltung teilt diesen engen Bewerber*innen-Begriff nicht. Es ist sinnvoll und vielmehr sogar erforderlich, zwischen Bewerber*innen und Interessierten zu unterscheiden. 3 Die vom Personalberatungsunternehmen angesprochenen Personen haben zum Zeitpunkt der Ge- spräche lediglich Interesse an der Stelle bekundet, sich aber (noch) nicht dazu entschieden, sich zur Wahl zu stellen. Mit einer Weitergabe ihrer Daten haben sie sich nicht einverstanden erklärt, zumal auch bei anonymisierter Übermittlung Rückschlüsse auf die Personen möglich wären. Damit haben sie einen Anspruch auf äußerste Vertraulichkeit. d) Eignungskriterien: Das beauftragte Personalberatungsunternehmen habe nicht die vom Rat festge- legten Eignungskriterien herangezogen. Es sei nicht nachvollziehbar, warum etwa Erfahrungen als Beigeordnete*r in einer Kommune mit über 250.000 Einwohnern, Berufserfahrung im kommunalen Sektor oder eine regionale Markterfahrung in der Rhein-Ruhr-Region als Kriterien aufgenommen wurden. Zur Operationalisierung des vom Rat beschlossenen Anforderungsprofils hat das Personalberatungs- unternehmen die Merkmale des Anforderungsprofils lediglich konkretisiert. Es kann beispielsweise davon ausgegangen werden, dass eine Person mit Erfahrungen in der Leitung einer Beigeordneten- stelle in einer Kommune mit mehr als 250.000 Einwohnenden aufgrund der Komplexität der Aufgaben ein höheres Maß an Erfahrungen hat als eine Person aus einer kleineren Kommune. e) Absagekompetenz: Die Bezirksregierung ist davon ausgegangen, das Personalberatungsunter- nehmen habe Telefonate geführt, die in ihrer Wirkung einer Absage gleichkamen. Hierzu wurde durch die Verwaltung klargestellt, dass gegenüber den Bewerber*innen bisher keine Absagen mitgeteilt wurden. Zu II. Aufhebung des Ratsbeschlusses Die Oberbürgermeisterin hat auf die Weisung der Kommunalaufsicht hin am 3. März 2022 den Be- schluss des Rates gemäß § 54 Absatz 2 Gemeindeordnung NRW beanstandet. Wenn der Rat den beanstandeten Beschluss aufhebt, ist das Beanstandungsverfahren beendet. Zu III. Weiteres Verfahren Die Bezirksregierung hat Verstöße gegen Verfahrensvorschriften und Verletzung der organschaftli- chen Rechte der Ratsmitglieder erkannt (siehe II.). Die Verwaltung teilt die Einschätzung der Bezirks- regierung in vielen Punkten nicht. Insbesondere gilt dies für die Einordnung von Interessent*innen, die vom Personalberatungsunternehmen angesprochen wurden und (noch) nicht entschieden haben, sich zur aktiv Wahl zu stellen. Aus Gründen der Rechtssicherheit soll das Stellenbesetzungsverfahren beendet werden. Der Rat kann eine erneute Ausschreibung der Stelle der*s Beigeordneten für das Dezernat IX – Stadtentwicklung, Wirtschaft, Digitalisierung und Regionales – beschließen und dabei ein Anforde- rungsprofil, einen Ausschreibungstext und Vorgaben für das Verfahren festlegen sowie die Oberbür- germeisterin beauftragen, ihn zur Vorbereitung seiner Entscheidung in die Lage zu versetzen, die Qualifikation der Bewerber*innen beurteilen zu können, und mindestens einen Vorschlag für die Wahl zu unterbreiten. Anlagen - Anlage 1: Ausschreibungstext nach Ratsbeschluss vom 16. September 2021 - Anlage 2: Veröffentlichter Ausschreibungstext vom 26. Oktober 2021
Anlage 2: Veröffentlichter Ausschreibungstext
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Anlage 2: Veröffentlichter Ausschreibungstext vom 26.10.2022 Beigeordnete*r (m/w/d) „Stadtentwicklung, Wirtschaft, Digitalisierung und Regionale Zusammenarbeit“ für die Stadt Köln Bei der Stadtverwaltung Köln ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle der Beigeordneten beziehungsweise des Beigeordneten (m/w/d) des Dezernates IX - Stadtentwicklung, Wirtschaft, Digitalisierung und Regionale Zusammenarbeit zu besetzen. Machen Sie sich mit uns auf den Weg, die modernste Stadtverwaltung Deutschlands zu wer- den! Köln, größte Stadt in Nordrhein-Westfalen und viertgrößte Stadt Deutschlands ist eine mo- derne und zukunftsorientierte Metropole im Herzen Europas. Die Stadtverwaltung mit ihren über 20.000 Mitarbeitern*innen hat den Anspruch, den digitalen und demographischen Wan- del einer wachsenden Millionenstadt nachhaltig und sozialgerecht im Dialog mit der Stadtge- sellschaft und Politik mitzugestalten. Wir haben den Anspruch „Professionelle Dienstleisterin“, „geschätzte Partnerin für Politik und Stadtgesellschaft“ und „eine attraktive Arbeitgeberin“ zu sein. Wir machen Köln! Als innovationsfreudige, engagierte und hochqualifizierte Persönlichkeit mit hoher fachlicher Kompetenz, modernem Führungsverständnis, administrativem Geschick und Gestaltungswil- len passen Sie zu uns. Ihre Aufgabe wird es sein, das Wachstum einer Millionenstadt mit zu gestalten, gemeinsam mit der Köln Business Wirtschaftsförderung GmbH die Wirtschaft zu stärken, die Digitalisie- rung voranzutreiben und die Zusammenarbeit in der Region zu intensivieren. Die Stadtentwicklung Kölns wird in den kommenden Jahren an den Vorgaben der Stadtstra- tegie „Kölner Perspektiven 2030+“ ausgerichtet. Dabei gilt es, über die 360-Grad-Perspektive alle Handlungsfelder der Kölner Stadtentwicklung zu adressieren und sich gleichzeitig über eine stadträumliche Perspektive mit der räumlichen Zukunft Kölns zu befassen. Hohe Priorität liegt auf dem Umbau der Stadt Köln zu einer SmartCity und dem Angebot von optimalen Entwicklungsbedingungen für Unternehmen, insbesondere für Gründungen und die Ansiedlung von jungen Unternehmen. Köln soll zu einem Standort für herausragende Wirtschafts- und Industrieprojekte, vorrangig für nachhaltige Branchen und Start-up-Haupt- stadt in NRW werden. Im Aufgabenschwerpunkt Digitalisierung ist eine klar erkennbare digitale Transformation in Stadtverwaltung und Wirtschaft zu erreichen. Ein „M asterplan Digitalisierung“ für die städti- sche Digitaloffensive ist zu erstellen und flankierend die Verantwortung für Digitalisierungs- prozesse an einer Stelle in der Stadtverwaltung zu bündeln. Maßnahmen in den Handlungs- feldern „Digitale Bildung“, „Digitale Infrastruktur“ und „Digitale Bürger*innenservices“ sind zu intensivieren. Zudem gilt es, die Digitalisierungsstrategie mit den städtischen Gesellschaften abzustimmen. Köln als Metropolstadt im Großraum Köln ist der Motor in der Zukunftsregion Nordrhein- Westfalens. Zur weiteren Stärkung der Metropolregion Rheinland ist eine abgestimmte Regi- onalplanung und eine Intensivierung der Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden des Rheinlandes zu erreichen, um eine leistungsstarke Metropolregion Rheinland zu schaf- fen, die sich im europäischen Wettbewerb behaupten kann. Der Geschäftsbereich des Dezernates IX umfasst die Ämter: Amt für Stadtentwicklung und Statistik Amt für Informationsverarbeitung Stabsstelle Wirtschaftsförderung Stabsstelle Digitalisierung Das Dezernat IX besteht aus über 520 Mitarbeitern*innen. Änderungen des Geschäftsbereiches bleiben dem Rat der Stadt Köln vorbehalten. Wir erwarten von Ihnen: ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium operative und strategische Managementerfahrung mehrjährige Berufserfahrung in einer Führungsposition fundiertes Fach- und Methodenwissen zielorientiertes und wertschätzendes Führungsverständnis sowie die besondere Be- reitschaft, sich der Belange der Beschäftigten anzunehmen (zum Beispiel in dem die Ziele der Inklusionsvereinbarung forciert werden) die Fähigkeiten zur Steuerung komplexer Planungen und Realisierung von Projekten und Großvorhaben ausgeprägte Verhandlungskompetenz, insbesondere bei der Darstellung und Umset- zung der Belange des Geschäftsbereiches vernetztes Denken und Durchsetzungsvermögen, ausgeprägte strategische Kompetenzen; sehr gute fachliche Problemlösungskompe- tenz, Innovationsfähigkeit und analytisches Denkvermögen die Fähigkeit und Erfahrungen, Veränderungs- und Change-Prozesse aktiv zu beglei- ten und erfolgreich zu managen ausgeprägte Erfahrungen sowie überdurchschnittliche Kooperations-, Kommunikati- ons- und Integrationsfähigkeiten in der Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern, Bürgerschaft, Politik und Medien Genderkompetenz und Interkulturelle Kompetenz Die Anstellung erfolgt als Beamtin*Beamter auf Zeit für die Dauer von acht Jahren (Wahlbe- amtin*Wahlbeamter) mit Dienstbezügen nach Besoldungsgruppe B 8 nach der Eingruppie- rungsverordnung (EingrVO) des Landes Nordrhein-Westfalen. Ihre Bewerbung Wenn Sie diese interessante, vielseitige Tätigkeit in verantwortungsvoller Position gestalten möchten, freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung bis zum 19. November 2021 über das Stanton Chase-Karriereportal. Eine persönliche Vorstellung setzt eine besondere Einladung voraus. Vorteile einer Beschäftigung bei uns (http://www.stadt-koeln.de/benefits) Link: Stanton Chase Karriereportal (xxx https://www.stantonchase.com/office/executive- search-firm-in-dusseldorf-germany) Ihre Ansprechperson Für einen ersten vertraulichen Kontakt stehen Ihnen bei dem von uns beauftragten Bera- tungsunternehmen Stanton Chase unter der Rufnummer 0211 / 95498 - xx Frau/Herr xxx oder Frau/Herr xxx gerne zur Verfügung. Die Stadt Köln hat sich selbst verpflichtet, den Anteil von Frauen in Leitungsfunktionen und unterrepräsentierten Berufsbereichen zu erhöhen. Frauen sind deshalb ausdrücklich ange- sprochen und gebeten, sich zu bewerben. Zudem sollen sich die individuellen Arbeitszeitwünsche von Männern und Frauen mit Fami- lienpflichten in allen Ebenen wiederfinden. Die Stadt Köln ist Trägerin des Prädikats TOTAL E-QUALITY – Engagement für Chancen- gleichheit von Frauen und Männern sowie des Zusatzprädikats DIVERSITY. Schwerbehinderte und gleichgestellte Bewerber*innen werden bei gleicher Eignung beson- ders berücksichtigt. Die Stadt Köln fördert die Gleichstellung aller Mitarbeiter*innen und begrüßt deshalb Bewer- bungen von Frauen und Männern, unabhängig von deren ethnischer, kultureller oder sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität.
Anlage 1: Ausschreibungstext Ratsbeschluss 16.09.2021
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Anlage 1: Ausschreibungstext gemäß Ratsbeschluss vom 16.09.2021 Beigeordnete beziehungsweise Beigeordneter (m/w/d) für die Stadt Köln Bei der Stadtverwaltung Köln ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle der Beigeordneten beziehungsweise des Beigeordneten (m/w/d) des Dezernates „IX - Stadtentwicklung, Wirtschaft, Digitalisierung und Regionale Zusammenarbeit “ zu besetzen. Machen Sie sich mit uns auf den Weg, die modernste Stadtverwaltung Deutschlands zu wer- den! Köln, größte Stadt in Nordrhein-Westfalen und viertgrößte Stadt Deutschlands ist eine mo- derne und zukunftsorientierte Metropole im Herzen Europas. Die Stadtverwaltung mit ihren über 20.000 Mitarbeitern*innen hat den Anspruch, den digitalen und demographischen Wan- del einer wachsenden Millionenstadt nachhaltig und sozialgerecht im Dialog mit der Stadtge- sellschaft und Politik mitzugestalten. Wir haben den Anspruch „Professionelle Dienstleisterin“, „geschätzte Partnerin für Politik und Stadtgesellschaft“ und „ eine attraktive Arbeitgeberin“ zu sein. Wir machen Köln! Als innovationsfreudige, engagierte und hochqualifizierte Persönlichkeit mit hoher fachlicher Kompetenz, modernem Führungsverständnis, administrativem Geschick und Gestaltungswil- len passen Sie zu uns. Ihre Aufgabe wird es sein, das Wachstum einer Millionenstadt mit zu gestalten, gemeinsam mit der Köln Business Wirtschaftsförderung GmbH die Wirtschaft zu stärken, die Digitalisie- rung voranzutreiben und die Zusammenarbeit in der Region zu intensivieren. Hohe Priorität liegt auf dem Umbau der Stadt Köln zu einer SmartCity und dem Angebot von optimalen Entwicklungsbedingungen für Unternehmen, insbesondere für Gründungen und die Ansiedlung von jungen Unternehmen. Köln soll zu einem Standort für herausragende Wirtschafts- und Industrieprojekte, vorrangig für nachhaltige Branchen und Start-up-Haupt- stadt in NRW werden. Die Stadtentwicklung Kölns wird sich in den kommenden Jahren an den Vorgaben der Stadt- strategie („Kölner Perspektiven 2030+“) ausgerichtet, was ein innovatives Stadtentwicklungs- konzept zur Lösung von Flächenkonkurrenzen erforderlich macht. Im Aufgabenschwerpunkt Digitalisierung ist eine klar erkennbare digitale Transformation in Stadtverwaltung und Wirtschaft zu erreichen. Ein „M asterplan Digitalisierung“ für die städti- sche Digitaloffensive ist zu erstellen und flankierend die Verantwortung für Digitalisierungs- prozesse an einer Stelle in der Stadtverwaltung zu bündeln. Maßnahmen in den Handlungs- feldern „Digitale Bildung“, „Digitale Infrastruktur“ und „Digitale Bürger*innenservices“ sind zu intensivieren. Köln als Metropolstadt im Großraum Köln ist der Motor in der Zukunftsregion Nordrhein- Westfalens. Zur weiteren Stärkung der Metropolregion Rheinland ist eine abgestimmte Regi- onalplanung und eine Intensivierung der Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden des Rheinlandes zu erreichen, um eine leistungsstarke Metropolregion Rheinland zu schaf- fen, die sich im europäischen Wettbewerb behaupten kann. Der Geschäftsbereich des Dezernates IX umfasst die Ämter: Amt für Stadtentwicklung und Statistik Amt für Informationsverarbeitung Stabsstelle Wirtschaftsförderung Stabsstelle Digitalisierung Das Dezernat IX besteht derzeit aus über 520 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Änderungen des Geschäftsbereiches bleiben dem Rat der Stadt Köln vorbehalten. Wir erwarten von Ihnen: ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium operative und strategische Managementerfahrung mehrjährige Berufserfahrung in einer Führungsposition fundiertes Fach- und Methodenwissen zielorientiertes und wertschätzendes Führungsverständnis sowie die besondere Be- reitschaft, sich der Belange der Beschäftigten anzunehmen (zum Beispiel in dem die Ziele der Inklusionsvereinbarung forciert werden) die Fähigkeiten zur Steuerung komplexer Planungen und Realisierung von Projekten und Großvorhaben ausgeprägte Verhandlungskompetenz, insbesondere bei der Darstellung und Umset- zung der Belange des Geschäftsbereiches vernetztes Denken und Durchsetzungsvermögen, ausgeprägte strategische Kompetenzen; sehr gute fachliche Problemlösungskompe- tenz, Innovationsfähigkeit und analytisches Denkvermögen die Fähigkeit und Erfahrungen, Veränderungs- und Change-Prozesse aktiv zu beglei- ten und erfolgreich zu managen ausgeprägte Erfahrungen sowie überdurchschnittliche Kooperations-, Kommunikati- ons- und Integrationsfähigkeiten in der Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern, Bürgerschaft, Politik und Medien Genderkompetenz und Interkulturelle Kompetenz Die Anstellung erfolgt als Beamtin/Beamter auf Zeit für die Dauer von acht Jahren (Wahlbe- amtin/Wahlbeamter) mit Dienstbezügen nach Besoldungsgruppe B 8 Bundesbesoldungsord- nung entsprechend der Besoldungsregelung in Nordrhein-Westfalen. Weitere Auskunft erteilt Ihnen der Berater xxx (Name und PBU)-, Telefon xxx. Wenn Sie diese interessante, vielseitige Tätigkeit in verantwortungsvoller Position gestalten möchten, freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung bis zum xxx an die von uns mit der Durchführung des Auswahlverfahrens beauftragte Personalberatung: xxx Oder bevorzugt in elektronischer Form im PDF-Format per E-Mail an: xxx Eine persönliche Vorstellung setzt eine besondere Einladung voraus. Die Stadt Köln hat sich selbst verpflichtet, den Anteil von Frauen in Leitungsfunktionen und unterrepräsentierten Berufsbereichen zu erhöhen. Frauen sind deshalb ausdrücklich ange- sprochen und gebeten, sich zu bewerben. Zudem sollen sich die individuellen Arbeitszeitwünsche von Männern und Frauen mit Fami- lienpflichten in allen Ebenen wiederfinden. Die Stadt Köln ist Trägerin des Prädikats TOTAL E-QUALITY – Engagement für Chancen- gleichheit von Frauen und Männern sowie des Zusatzprädikats DIVERSITY. Schwerbehinderte und gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eig- nung besonders berücksichtigt. Die Stadt Köln fördert die Gleichstellung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und begrüßt deshalb Bewerbungen von Frauen und Männern, unabhängig von deren ethnischer, kulturel- ler oder sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 0789/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 08.03.2022
- Erstellt
- 03.03.2022 15:41