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V/0095/2026

Umweltdaten Münster 2023-2024

Vorlagen 23.03.2026

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Anlage 1: Umweltdaten_2023_2024

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Ansehen

Berichtsvorlage

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Anlage 1: Umweltdaten_2023_2024

97202 Zeichen

Amt für Grün ächen, Umwelt und Nachhaltigkeit
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Anlage 1 V/0095/2026

Inhaltsverzeichnis 
1. Umweltindikatoren für Münster............................................................................ 2 
2. Fortschreibung von Umweltdaten und -zielen ..................................................... 2 
Abfall ....................................................................................................................... 3 
Abwasser ................................................................................................................ 8 
Baumschutzsatzung ............................................................................................. 11 
Biodiversität .......................................................................................................... 15 
Boden/Fläche........................................................................................................ 21 
Grün ...................................................................................................................... 25 
Klima/Energie ....................................................................................................... 28 
Lärmimmissionen .................................................................................................. 31 
Luftschadstoffe ..................................................................................................... 34 
Natur und Landschaft – Schutzgebiete ................................................................. 37 
Natur und Landschaft – Eingriffsregelung ............................................................. 40 
Umweltmanagement ............................................................................................. 45 
Verkehr/Mobilität ................................................................................................... 47 
Wasser ................................................................................................................. 52 
Anhang………………………………………………………………………………………55 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Fotonachweis Titelseite: © Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit

Umweltdaten Münster 2023 - 2024 
 2 
1. Umweltindikatoren für Münster 
Mit den Umweltdaten 2009 hat die Stadt Münster erstmals Umweltindikatoren festge-
legt, mittels derer die Umweltsituation in Münster regelmäßig beobachtet und gesteu-
ert werden kann. Die Umweltdaten werden im 2-jährigen Turnus fortgeschrieben, um 
jeweils einen schnellen Überblick über Zustand, Entwicklung und Steuerungsnotwen-
digkeiten der Umwelt zu erlangen. 
Zielsetzung der Umweltindikatoren im Überblick 
• Zusammenschau der relevanten Umweltbelange 
• Kontinuierliche Umweltbeobachtung und –dokumentation 
• Darstellung von Entwicklungstrends 
• Abgleich mit festgelegten Zielsetzungen zum Umweltschutz 
• Ableitung von Handlungserfordernissen 
 
2. Fortschreibung von Umweltdaten und -zielen 
Die vorliegende Fortschreibung der Umweltdaten umfasst in dieser Ausgabe die Jahre 
2023 bis 2024. 
Für folgende Umweltmedien liegen Umweltindikatoren vor: 
• Abfall 
• Abwasser 
• Baumschutzsatzung 
• Biodiversität 
• Boden/Fläche 
• Grün 
• Klima/Energie 
• Lärmimmissionen  
• Luftschadstoffe 
• Natur und Landschaft (Schutzgebiete und Eingriffsregelung) 
• Umweltmanagement 
• Verkehr/Mobilität 
• Wasser

Umweltdaten Münster 2023 - 2024 
 3 
Umweltmedium/Ressource: 
Abfall 
 
Indikator: 
Siedlungsabfälle 
Definition: 
Der Indikator gibt das jährliche Siedlungsabfallaufkommen der Bevölkerung pro Kopf 
an [kg/E*Jahr]. 
 
Erläuterung:  
Die Siedlungsabfälle setzen sich aus den Haushaltsabfällen (Hausmüll, Spe rrmüll, 
Wertstoff u. Ä.) und sonstigen Siedlungsabfällen wie Baurestabfälle, Rückstände der 
Stadtreinigung und Gewerbeabfälle zusammen. Der Bezug auf die Bevölkerungszahl 
stellt die relative Vergleichsmöglichkeit sicher. 
 
Abbildung 1 Entwicklung der spezifischen Gesamtabfallmenge pro Kopf in den Jahren 2016 bis 2024 [Kilogramm 
pro Einwohnenden] 
 
Qualitative Ziele: 
Bis 2030 wollen die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (awm) gemeinsam mit allen Bür-
gerinnen und Bürgern sowie Kooperations- und Netzwerkpartnerinnen und -partnern 
ein ambitioniertes Ziel erreichen, das maßgeblich auf die Klimaziele der Stadt Münster 
einzahlt:  
Münster soll eine Hauptstadt der Abfallvermeidung werden.

Umweltdaten Münster 2023 - 2024 
 4 
Abfälle sollen, wann und wo immer es geht, vermieden werden, n och verbleibende 
Wertstoffe werden optimal genutzt. Die awm intensivieren dazu in die Zusammenarbeit 
mit Partnerinnen und Partnern sowie in Netzwerken, um so u.a. noch mehr konkrete 
Angebote zur Abfallvermeidung in Münster zu schaffen, Wert stofftrennung und Wert-
stoffverwertung zu optimieren, gemeinsam Lösungen für einen nachhaltigen Lebens-
stil zu schaffen und entsprechend auch durch Multiplikatorinnen und Multiplikatoren 
aus der Bürgerschaft die Bevölkerung zu sensibilisieren. Auf dem Weg zu einer Zero-
Waste-Kreislaufwirtschaft ist die stoffliche Verwertung der noch verbleibenden Abfälle 
erstes Ziel. Wichtige Bedeutung kommt auch der Erzeugung erneuerbarer Energien 
aus Abfallsortierresten zu.  
 
Quantitative Ziele: 
Im Hinblick auf die ambitionierten Ziele der Vision 2030 werden Prognoseannahmen 
getroffen, die bis 2030 erreicht werden sollen. In Anlehnung an das aktuelle Abfallwirt-
schaftskonzept der Stadt Münster (AWK 2023) wurde hierfür der Durchschnitt der in 
den Ja hren 2019 bis 2022 erfassten Siedlungsabfallmengen herangezogen. Diese 
Durchschnittsmenge liegt bei ca. 478 kg/(E*a).  
Zu den Siedlungsabfällen zählen neben den reinen Haushaltsabfällen auch weitere, 
von den awm in Münster erfassten bzw. angedienten Abfälle (Gesamtabfallmenge). 
Ausgehend von Vermeidungsmaßnahmen und einer angenommenen Verlagerung 
von Wertstoffen aus dem Restabfall in die vorhandenen Getrenntsysteme werden die 
Gesamtabfallmengen um ca. 21 kg/(E*a) auf etwa 457 kg/(E*a) sinken. Hierbei wurde 
auch das zukünftige Bevölkerungswachstum für die Stadt Münster berücksichtigt. 
 
Entwicklung: 
In Münster geht die Pro -Kopf-Gesamtabfallmenge seit dem Jahr 2016 kontinuierlich 
zurück.  
Die Jahre 2020 und 2021 waren durch die COVID-19-Pandemie geprägt. Die Be-
schränkungen, mehr Homeoffice und die grundsätzliche Verlagerung der Aktivitäten in 
den häuslichen Bereich (weniger Außer -Haus-Konsum, mehr Take -Away-Produkte 
und Versandbestellungen) hatten bei einigen Abfallarten Einfluss auf die Abfallmenge, 
was sich insgesamt in einem Anstieg der Gesamtabfallmenge äußert.  
Im Jahr 2022 ist die Abfallmenge unter das „Vor -Corona-Niveau“ auf die bisher nied-
rigste Pro-Kopf-Menge von 440 kg gesunken. Mögliche Gründe könnten in der Unsi-
cherheit und einer dadurch ausgelösten Konsumzurückhaltung sowie dem Nachlassen 
der (vorgezogenen) Neuanschaffungen liegen.  
Für die Jahre 2023 und 2024 stieg das Pro -Kopf-Aufkommen wieder leicht auf 448 
bzw. 456 kg. 
 
Erforderliche Maßnahmen zur Zielerreichung: 
Über gezielte Aufklärungs- und Informationskampagnen sowie ein umfangreiches und 
zielgruppen-spezifisch ausgerichtetes nachhaltigkeitspädagogisches Angebot soll er-
reicht werden, dass die Münsteranerinnen und Münsteraner ihr eigenes Potenzial zur 
Abfallvermeidung, richtigen Abfall trennung und Stadtsauberkeit erkennen, entspre-
chend handeln und so auf partnerschaftlicher Ebe ne zur Erreichung der Vision 2030 
aktiv beitragen.

Umweltdaten Münster 2023 - 2024 
 5 
Die awm intensivieren in diesem Kontext, wie eingangs bereits erwähnt, außerdem die 
Zusammenarbeit mit Partnerinnen und Partner n und in Netzwerken, um so u.a. noch 
mehr konkrete Angebote zur Abfallvermeidung in Münster zu schaffen, Wertstofftren-
nung und Wertstoffverwertung zu optimieren, gemeinsam Lösungen für einen nach-
haltigen Lebensstil zu schaffen und entsprechend auch durch Mu ltiplikatorinnen und 
Multiplikatoren aus der Bürgerschaft die Bevölkerung zu sensibilisieren. 
Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit/Bildung für nachhaltige Entwicklung:  
 
Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere über  
▪ Pressearbeit 
▪ Social-Media-Kommunikation 
▪ Kampagnenarbeit (insb. zu den Themen Abfallvermeidung, optimale Wert-
stofftrennung, Stadtsauberkeit) Aktion Biotonne Münster inkl. Biotonnenkontrollen 
▪ Internetauftritt 
▪ Broschüren/Flyer 
▪ Eigene Aktionen und Events zu Schwerpunktthemen 
▪ Teilnahme an öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen in Münster zu Schwer-
punkthemen (insb. Nachhaltigkeitsthemen) 
▪ Beteiligungsformate, z.B. Fokusprojekte „abfallfreie Quartiere“ innerhalb des Pro-
jekts „Smart Cities“   
 
Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) und Beratung:  
▪ Netzwerkarbeit BNE 
▪ Exkursionen, insb. für Schulklassen am Deponie-Erlebnispfad (handlungsorien-
tiertes Lernen an 12 Stationen) 
▪ Recyclinghofführungen für Kita-Kinder 
▪ Beratung vor Ort in Schulen und Kitas für Lehr- und Betreuungspersonal 
▪ Telefonische, persönliche und schriftliche Beratung durch den awm-Kundenser-
vice  
▪ Schulungen zur Abfallvermeidung/richtigen Abfalltrennung in Unterkünften für ge-
flüchtete Menschen 
▪ Vorträge in Präsenz und digital für Erwachsene  
▪ Beratung auf Veranstaltungen wie z.B. Mieterfesten, auf Wochen- und Nachhal-
tigkeitsmärkten  
▪ Konzeption und Ausleihe von Bildungsmaterialien 
▪ Eigene Angebote zur Abfallvermeidung („Wechselstuben“ auf den Recyclinghö-
fen, Online-Tausch-und-Verschenkmarkt, Repair-Café) 
▪ Kooperationsprojekte und strategische Zusammenarbeit mit Netzwerkpartnerinnen 
und -partnern regional und überregional zu den Themen Abfall, Energie, Klima. 
Beispiele für Kooperationen:  
▪ Münster für Mehrweg (Vermeidung von Verpackungsabfällen)

Umweltdaten Münster 2023 - 2024 
 6 
▪ Fairteilbar Münster (Vermeidung von Lebensmittelabfällen) 
▪ Leihothek Münster (Ressourcen sparen durch „Leihen statt Kaufen“) 
▪ Studio Formagora (Upcycling) 
▪ Stabsstelle Klima (Klimatraining) 
▪ Stadtlabor Münster (Kompost-Festival) 
▪ Fachhochschule Münster (u.a. Kooperation im Projekt „kreisl/circularHUB) 
▪ Stadtbücherei Münster und Repair Café -Initiative Münster (Repair -Café in 
der Stadtbücherei) 
▪ Münster Marathon e.V. (Plogging/Abfall sammeln beim Joggen) 
▪ Stadtsportbund Münster (Stadtsauberkeit) 
 
Ausblick:  
Die awm werden die Einbindung der Bürgerinnen und Bürger und Netzwerkpartnerin-
nen und -partner weiter intensivieren.  
▪ Sauberkeitspatenschaften unterjährig: Aktuell (Stand Frühjahr 2025) sind 735 
Münsteranerinnen und Münsteraner (als Einzelpersonen oder in Gruppen) re-
gelmäßig als Sauberkeitspaten  und -patinnen unterwegs und befreien Spiel-
plätze, Grünflächen etc. von achtlos weggeworfenem Abfall. Die awm unterstüt-
zen dieses Engagement mit entsprechendem Sammelequipment und der Ent-
sorgung der gesammelten Abfälle. Um dem hohen Engagement der Bevölke-
rung zukünftig einen noch besseren Rahmen bieten zu können, wird das Kon-
zept der Sammelpatenschaften aktuell überarbeitet.  
▪ Die awm weiten ihre Bildungsarbeit aus. Als außerschulischer Lernort bieten 
sie bereits Exkursionen auf dem Deponie -Erlebnispfad für Schülerinnen und 
Schüler ab der dritten Klasse sowie Recyclinghofführungen für Vorschulkinder 
an. Für das im zweiten Halbjahr 2025 beginnende Pilotprojekt „Wertstoff:klasse“ 
entwickeln die awm aktuell in Kooperation mit zwei Grundschulen innovative 
Bildungsmodule zu den Themen Abfallvermeidung, Wertstofftrennung und 
Stadtsauberkeit. Die Module werden sowohl von Lehrkräften als auch von Mit-
arbeitenden der awm in den Schulen umgesetzt.  
▪ Weitere Einrichtungen/Angebote zur Abfallvermeidung: Im Rahmen der Weiter-
entwicklung des Recyclinghofkonzepts sollen Rücknahmebereiche für wieder-
verwendbare Gegenstände auf einzelnen Höfen entstehen. Ein Gebrauchtwa-
renkaufhaus mit Repair-Einrichtungen an einem getrennten Standort (bzw. an-
gegliedert) und die Integration von ReUse -Projekten an einem der Höfe, sind 
ebenfalls vorstellbar.  
 
Datenherkunft/Zuständigkeit: 
Geschäftsberichte AWM/Abfallwirtschaftskonzept Stadt Münster

Umweltdaten Münster 2023 - 2024 
 7 
Weitere Daten zum Umweltmedium: 
 2020 2021 2022 2023 2024 
Gesamtaufkommen 
Siedlungsabfälle [t] 
174.975 176.119 175.146 187.704 168.353 
Anteil verwertete 
Siedlungsabfälle [%] 
80 81 82 82 78 
Gesamtaufkommen 
Abfälle aus Haushal-
ten [t] 
131.983 131.739 119.750 122.406 124.913

Umweltdaten Münster 2023 - 2024 
 8 
Umweltmedium/Ressource: 
Abwasser 
 
Indikator:    
Eliminationsleistungen der kommunalen Kläranlagen 
 
Definition: 
Als Indikatoren dienen Kennzahlen, die die Reinigungsleistung der Kläranlagen be-
züglich der Parameter Kohlenstoff (CSB), Stickstoff (TN b) und Phosphor (P ges) be-
schreiben. 
 
Erläuterung:  
Ein Ziel kommunaler Abwasserreinigungsanlagen besteht im Abbau von Kohlenstoff-, 
Stickstoff- und Phosphorverbindungen. Diese Stoffe sind so weit zu reduzieren, wie 
dies nach dem aktuellen Stand der Technik möglich ist. 
Für die Beurteilung der Reinigungsleistung einer Kläranlage werden die Reinigungs-
leistungen für CSB, TNb und Pges herangezogen. Diese werden aus den gemessenen 
Konzentrationen im Zulauf zur Kläranlage und dem Ablauf der Kläranlage berechnet. 
Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) führt 
jährlich im Rahmen des DWA-Leistungsnachweises eine bundesweite Datenerhebung 
bei Betreibern kommunaler Kläranlagen durch. Anhand dieser Daten werden u. a. die 
bundesweiten Mittelwerte für die Reinigungsleistungen bestimmt. In Abbildung 2 sind 
die Mittelwerte des DWA-Leistungsnachweises sowie die Ergebnisse der Münsteraner 
Kläranlagen aus 2023 dargestellt.  
Da die Rahmenbedingungen zum Betrieb von Kläranlagen bundesweit unterschiedlich 
sind (z. B. angewandte Verfahrenstechniken, Ausbaugröße, Industrieabwasseranteil), 
sind die von der DWA errechneten Mittelwerte als Richtwerte zu verstehen. 
 
Abbildung 2 Ergebnisse der Reinigungsleistungen 2023 (bundesweiter Mittelwert, Münsteraner Kläranlagen) 
[Prozent] 
95,4
82,9
92,5
95,8
91,5
93,7
96,7
90
97
95,2
95
97,3
94,3
96,9
95,12
80
85
90
95
100
CSB [%] TNb [%] Pges [%]
Reinigungsleistung in Prozent
Ergebnisse der Reinigungsleistung 
Mittelwert bundesweiter Kläranlagen Hauptkläranlage Münster
Kläranlage Am Loddenbach Kläranlage Hiltrup
Kläranlage Geist

Umweltdaten Münster 2023 - 2024 
 9 
Für die Münsteraner Kläranlagen wird zudem, in Abhängigkeit  der jeweils behandel-
ten, jährlichen Abwassermengen, ein gewichteter Jahresmittelwert für die Reinigungs-
leistungen bestimmt. Die Abbildung 3 zeigt die Entwicklung der  Münsteraner Abbau-
raten von 2022 bis 2024. 
 
Abbildung 3 Ergebnisse der Münsteraner Abbauraten 2022-2024 [gewichtete Mittelwerte in Prozent] 
 
Ziele: 
Neben den Rechtsanforderungen der Abwasserbeseitigung und –reinigung sind für 
den Betrieb der Kläranlagen u. a. die Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie 
(WRRL) entscheidend. Zur Erreichung der Ziele der WRRL ist eine moderne, leis-
tungsfähige Abwasserbehandlung unumgänglich.  
Zur Anpassung an die steigenden Bevölkerungszahlen und an höhere Anforderungen 
an die Ablaufqualität des Abwassers wird der Kläranlagenbetrieb, unter Berücksichti-
gung klimafreundlicher, ressourcen - und energiesparender Verfahren, umfangreich 
optimiert bzw. erneuert.    
 
Wesentliche Maßnahmen zur Zielerreichung 
Anlage Ausbaugröße 
[EW] 
aktuelle Maßnahmen geplante Fertigstellung 
Hauptkläranlage 300.000 Kapazitätserweiterung auf 
422.000 EWCSB bzw. 444.200 
EWBSB 
2029 
 
 
     
Erweiterte Phosphatelimination 
durch Bau einer Mehrschichtfiltra-
tion 
 
2025/2026 
     
Eliminierung von Spurenstoffen 
durch Bau einer 4. Reinigungs-
stufe 
 
2026/2027 
96,68
93,08
97,43
95,8
91,77
94,31
96,52
91,64
95,63
90
92
94
96
98
100
CSB [%] TNb [%] Pges [%]
Abbauraten in Prozent
Münsteraner Abbauraten
2022 2023 2024

Umweltdaten Münster 2023 - 2024 
 10 
Am Loddenbach 45.000  Sanierung der Niederspannungs-
hauptverteilung und Optimierung 
der Anlagensteuerung 
2025 
 Hiltrup 30.000 Sanierung der Niederspannungs-
hauptverteilung und Optimierung 
der Anlagensteuerung 
2025 
Geist 18.000 Sanierung der Niederspannungs-
hauptverteilung und Optimierung 
der Anlagensteuerung 
2025 
Nienberge-Hä-
ger 
500 Umbau/Rückbau der Kläranlage. 
Bau eines Pumpwerks zur Ablei-
tung des Abwassers zur HKA 
2025 
 
Die Hauptkläranlage Münster mit einer Ausbaugröße von 300.000 EW wird auf 
420.000 EW erweitert. Zur Reduzierung von Nährstoffeinträgen und Spurenstoffen (z. 
B. Industriechemikalien, Arzneimittelrückstände) wird die Anlage um einen Mehr-
schichtfilter und eine Aktivkohlefiltration (4. Reinigungsstufe) ergänzt. Der Umbau soll 
insgesamt ca. 2029 abgeschlossen sein. 
Im Süden Münsters ist der Neubau einer zentralen Kläranlage am vorhandenen Stand-
ort der KA Hiltrup für ca. 2033 geplant. Auch hier wird die Ausbaugröße erhöht und die 
Anlage mit einer 4. Reinigungsstufe ausgerüstet. Durch Umschlüsse im Kanalnetz sol-
len die bisherigen Kläranlagenstandorte Am Loddenbach (Gremmendorf) und Geist 
(Kappenberger Damm) langfristig entfallen.  
 
Ausblick: 
Nach Fertigstellung der o. g. Maßnahmen können weitere Indikatoren, z. B.  für Ener-
gie- und Klimakennzahlen und/oder die Eliminationsleistungen für Spurenstoffe, gebil-
det werden. 
 
Datenherkunft/Zuständigkeit: 
Amt für Mobilität und Tiefbau

Umweltdaten Münster 2023 - 2024 
 11 
Umweltmedium/Ressource: 
Baumschutzsatzung 
 
Indikator: 
Bilanz der Baumschutzsatzung 
 
Definition: 
▪ Anzahl der Anträge auf Ausnahme/Befreiung von der Baumschutzsatzung  
▪ Umfang der Ersatzpflanzungen auf dem Eingriffsgrundstück/ Ersatzgeldzahlun-
gen 
 
Erläuterung: 
Die Baumschutzsatzung (BSS) der Stadt Münster ist am 01.10.2023 in Kraft getreten 
(vgl. V/0204/2023). 2023 wurden 75, 2024 266 und 2025 4711 Anträge auf Aus-
nahme/Befreiung von der Baumschutzsatzung gestellt (Abb. 4). Vielfach konnte durch 
die telefonische und örtliche Beratung eine Beeinträchtigung oder gar Fällung von Bäu-
men bereits im Vorfeld der Antragstellung vermieden werden  (s. Tab. Weitere Daten 
zum Umweltmedium). 
Nicht bei jedem Antrag ist von einer beabsichtigten Fällung von Bäumen auszugehen. 
Der Anteil der genehmigten Anträge, die tatsächlich eine Fällung von Bäumen umfass-
ten, lag im Jahr 2023 bei 84,55 %, im Jahr 2024 bei 33,47 % und im Jahr 2025 bei 
45,13 %. Die restlichen Anträge umfassen Eingriffe in den Wurzelbereich oder in die 
Baumkrone, z.B. im Zuge von Bauvorhaben. 
Die Anträge wurden sowohl im Zuge von Bauanträgen als auch aus sonstigen Grün-
den (z.B. Fällung von kranken oder nicht verkehrssicheren Bäumen) gestellt. Die Ge-
nehmigungsfähigkeit richtet sich nach den in § 5 BSS aufgelisteten Gründen. Lagen 
prüffähige Ausnahmegründe gemäß § 5 Abs.1 BSS vor, so waren die Anträge zu ge-
nehmigen (z.B. nach baurechtlichen Vorschriften zulässige Nutzungen). Ein Ermes-
sensspielraum liegt hier nicht vor. Bei atypischen Fallkonstellationen wurde abwägend 
eine Befreiungsmöglichkeit nach § 5 Abs. 2 BSS geprüft. Im jeweiligen Bescheid wurde 
den Antragstellenden die Begründung für die Entscheidung transparent dargelegt.  
 
 
1 Hinweis: Die Differenz zwischen der Gesamtzahl der Anträge und den in den einzelnen Kategorien 
erfassten Fällen (s. Abb. 4) ergibt sich aus laufenden oder eingestellten Verfahren, z. B. bei fehlender 
örtlicher Zuständigkeit oder nicht satzungsrelevanten Bäumen.

Umweltdaten Münster 2023 - 2024 
 12 
 
Abbildung 4  Anträge auf Ausnahme / Befreiung von der Baumschutzsatzung der Stadt Münster, aufgeteilt in die 
Kategorien genehmigt, teilw. genehmigt, abgelehnt und zurückgezogen für die Jahre 2023, 2024 und 2025 [Anzahl 
Anträge] 
Das Fällen von Bäumen ist, außer bei den in der Baumschutzsatzung genannten Aus-
nahmen, mit der Verpflichtung zur Durchführung von Ersatzpflanzungen verbunden. 
Falls Ersatzpflanzungen nicht möglich sind, muss eine Ersatzzahlung an die Stadt  
Münster geleistet werden (s.  Abb. 5). Im Jahr 2023 waren dies insgesamt 31.200 €, 
2024 67.600€ und in 2025 235.000 €.  Diese Mittel werden zweckgebunden, bevorzugt 
für Baumpflanzungen im Stadtgebiet, eingesetzt (s. Tab. Weitere Daten zum Umwelt-
medium). Die Quote der auf dem Eingriffsgrundstück zu realisierenden Ersatzp flan-
zungen lag 2023 bei 82,86 % im Jahr 2024 bei 86,04 % und 2025 bei 80,24 %. Der 
geringe Anteil an Ersatzzahlungen ist zu befürworten , da die Ersatzpflanzung unmit-
telbar am Ort des Eingriffs zu bevorzugen ist. Die Ersatzpflanzungen auf den Grund-
stücken müssen innerhalb eines Jahres nach erfolgter Beseitigung des geschützten 
Baumes ausgeführt sein. Steht die Beseitigung im Zusammenhang mit einem Bauvor-
haben, müssen die Ersatzpflanzungen innerhalb eines Jahres nach Fertigstellung des 
Baukörpers vollständig ausgeführt sein. 
Aufgrund der oben genannten Fristen erfolgen die Ersatzpflanzungen zeitversetzt.  Die 
notwendigen Ersatzpflanzungen werden in einem Geografischen Informationssystem  
(GIS) festgehalten und nach Ablauf der Fristen bei Bedarf angemahnt. Umgesetzte 
Ersatzpflanzungen werden ebenfalls in das GIS eingepflegt. 
 
48 191 3527
7
10
17
35
48
3
33
15
0
50
100
150
200
250
300
350
400
450
2023 2024 2025
Anträge auf Ausnahme / Befreiung von der 
Baumschutzsatzung
genehmigt teilw. genehmigt abgelehnt zurückgezogen

Umweltdaten Münster 2023 - 2024 
 13 
 
Abbildung 5 Durch Fällung ausgelöste Ersatzleistungen aufgeteilt in Ersatzpflanzung und Ersatzgeld 2023, 2024 
und 2025 [Anzahl Ersatzbäume] 
 
Qualitative Ziele: 
▪ Ziel der Satzung ist es, den vorhandenen Baumbestand zu schützen und nicht 
notwendige Eingriffe und Baumfällungen zu verhindern.  
▪ Ziel bei den Ersatzleistungen ist es, dass Ersatzpflanzungen möglichst auf dem 
Eingriffsgrundstück selbst erfolgen, um den Eingriff unmittelbar vor Ort auszu-
gleichen. 
 
Entwicklung: 
Die Einführung der Baumschutzsatzung hat die Präsenz des Themas Baumschutz in 
Münster deutlich gestärkt. Insbesondere im Zusammenhang mit Baumaßnahmen wird 
dem Schutz von Bäumen in all seinen Facetten deutlich mehr Aufmerksamkeit ge-
schenkt. So ist die Zahl  der beantragten Maßnahmen seit 2023 stark angestiegen 
(Abb. 4). Es wurde ein Bewusstsein dafür geschaffen, dass Eingriffe in den Baumbe-
stand genehmigungspflichtig sind. Dass im Jahr 2023 zunächst mehr Fällungen als 
Eingriffe in den Schutzbereich oder in die Baumkrone beantragt wurden und sich die-
ses Verhältnis seit 2024 umgekehrt hat, deutet darauf hin, dass die Satzung zu Beginn 
noch vergleichsweise unbekannt war. Insbesondere war offenbar noch nicht ausrei-
chend bekannt, dass nicht nur Fällungen, sondern auch Eingriffe in den Schutzbereich 
und in die Baumkrone genehmigungspflichtig sind.  
Die BSS hat dazu beigetragen, dass bislang verbreitete Mechanismen, wie die „vor-
sorgliche“ Rodung eines Grundstückes vor Durchführung einer Baumaßnahme im Re-
gelfall nicht mehr möglich sind. Auch die erforderlichen  Aufwendungen zum Schutz 
oder zur Neupflanzung von Bäumen während bzw. nach der Baumaßnahme sind nach 
hiesiger Einschätzung gestiegen. 
 
 
116
322
731
24
52
92
0
100
200
300
400
500
600
700
800
900
2023 2024 2025
Ersatzleistungen
Ersatzpflanzung Ersatzgeld

Umweltdaten Münster 2023 - 2024 
 14 
Erforderliche Maßnahmen zur Zielerreichung: 
▪ Satzungskonforme Nachverfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten2 
▪ Öffentlichkeitsarbeit  
▪ Sensibilisierung der Fachbetriebe 
▪ Durchführung von Vorgesprächen und Beratungen vor Ort  
 
Datenherkunft/Zuständigkeit: 
Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit 
 
Weitere Daten zum Umweltmedium: 
 2023 2024 2025 
Vorgänge  159 740 821 
Eingegangene Ersatzgelder [€] 0 36.400,00 53.300,00 
Höhe des verausgabten Ersatzgeldes3 [€] 0 0 54.540,87 
Eingenommene Gebühren [€] 1.577,50 19.132,50 47.247,50 
  
 
2 Aufgrund beschränkter personeller Ressourcen können entsprechende Verfahren aktuell nur in ein-
geschränktem Umfang angestoßen werden. 
3 Ersatzgeldzahlungen sollen in der Regel gebündelt zur Förderung des städtischen Baumbestandes 
eingesetzt werden. Aufgrund der Bindungen an Pflanzperioden sind die ersten Maßnahmen für den 
Pflanzzeitraum 2025/2026 vorgesehen.

Umweltdaten Münster 2023 - 2024 
 15 
Umweltmedium/Ressource: 
Biodiversität 
 
Indikator: 
Repräsentative Arten 
 
Definition: 
Für ausgewählte Indikatorarten erfolgt im drei- bis fünfjährigen Turnus im Auftrag der 
Stadt Münster eine Erhebung der Bestandssituation bzw. der Populationsentwicklung 
in Münster durch die NABU -Naturschutzstation Münsterland e.V.. Die Indikatorarten4 
geben stellvertretend Hinweise auf die Entwicklung der Biodiversität der wichtigsten 
Lebensraumtypen: 
▪ Erhebung: Wiesenschaumkraut (frische-feuchte Wiesen), Laubfrosch (Stillgewäs-
ser), (vgl. Umweltdaten 2010/2011 und 2016-2018) 
▪ Erhebung: Steinbeißer (Fließgewässer), Schwanenblume (Gewässerufer),  
(vgl. Umweltdaten 2012/2013 und 2016-2018) 
▪ Erhebung: Korn-/Mohnblume (Acker/Feldflur), Mehl- und Rauchschwalben (Sied-
lung), (vgl. Umweltdaten 2014/2015 und 2019/2020) 
▪ Erhebung: Hohe Schlüsselblume (Wald), Kaisermantel/Kleiner Eisvogel (Waldrän-
der), (vgl. Umweltdaten 2016-2018) 
▪ Jährliche Erhebung Kiebitz seit 2014 (Feuchtwiesen, Brachflächen) 
 
Erläuterung: 
Die Bestandsentwicklung der repräsentativen Arten steht stellvertretend für die Be-
standsentwicklung vieler anderer Arten. Sie zeigt die Qualität von Biotopen und die 
Eignung der Landschaft als Lebensraum.  
 
Qualitative Ziele: 
Auf der Grundlage eines Beschlusses des Hauptausschusses vom 29.09.2010 ist die 
Stadt Münster dem „Bündnis für biologische Vielfalt“ im Rahmen der Deklaration „Bio-
logische Vielfalt in Kommunen“ beigetreten. Die Stadt verpflichtet sich damit die Bio-
diversität in folgenden Bereichen zu fördern: 
1. Grün- und Freiflächen im Siedlungsbereich 
2. Arten- und Biotopschutz 
3. Nachhaltige Nutzung  
4. Bewusstseinsbildung und Kooperation.  
Die Zielsetzung weiterer Umweltmedien/Ressourcen sind auch im Sinne der Biodiver-
sität von Relevanz (z. B. Boden/Fläche, Wasser, Grün). 
 
4 Indikatorarten, welche im aktuellen Berichtszeitraum erhoben wurden, sind fett gedruckt. Die Ergeb-
nisse der Erhebungen werden in diesem Kapitel vorgestellt.

Umweltdaten Münster 2023 - 2024 
 16 
Als strategisches Entwicklungsteilziel der Nachhaltigkeitsstrategie Münster (Nr. 2.1.3) 
ist die regionsspezifische Arten- und Sortenvielfalt (Flora und Fauna) erhalten oder hat 
zugenommen. 
 
Quantitative Ziele: 
Erreichung nachhaltiger Populationsgrößen bzw. Siedlungsdichten der gewählten Re-
ferenzarten.  
 
1. Mohn/Kornblume 
 
Abbildung 6 Entwicklung der Bestände der Mohn- und Kornblume von 2009 bis 2024 [Anzahl der Bestände] 
   
Entwicklung: 
Insgesamt ergibt sich aus den geschätzten Individuenzahlen der Mohn - und Kornblu-
men trotz einer insgesamt leicht sinkenden Anzahl an Beständen ein Anstieg der Indi-
viduenzahl. Bei der Mohnblume stieg die geschätzte Individuenzahl von 5.000 (2014) 
und 6.500 (2019) auf etwa 6.900 Individuen im Jahr 2024. Bei der Kornblume erhöhte 
sich die geschätzte Zahl von 2.000 (2014) und 3.500 (2019) auf 6.700 Exemplare im 
Jahr 2024. 
Dieser Anstieg ist jedoch vor allem auf wenige, wildkräuterreiche Getreidefelder  zu-
rückzuführen, in denen besonders große Bestände von Mohn - und Kornblumen zu 
finden sind. Abgesehen davon kommen in Münster Mohn- oder Kornblumen nur noch 
auf etwa jedem sechsten Acker vor, und dann häufig nur in sehr geringer Zahl. 
Für den langfristigen Erhalt dieser Arten, die sowohl eine wichtige Nahrungsquelle für 
Insekten darstellen als auch das Landschaftsbild bereichern, sind jedoch deutlich grö-
ßere und häufiger vorkommende Bestände erforderlich. Als Ziel sollte daher für die 
Stadt Münster weiterhin gelten, dass mittelfristig mindestens die Hälfte aller Getreide-
felder an ihren Randstreifen nennenswerte und optisch ansprechende Bestände von 
Mohn- und/oder Kornblumen aufweisen. Um dies zu erreichen, sind Maßnahmen zur 
121
164 166
133
39
23
60 55
0
20
40
60
80
100
120
140
160
180
2009 2014 2019 2024
Anzahl der Bestände
Entwicklung der Mohn- und Kornblume
Mohn
Kornblume

Umweltdaten Münster 2023 - 2024 
 17 
allgemeinen Extensivierung der Randbereiche der Äcker erforderlich, etwa durch Pro-
gramme des Vertragsnaturschutzes oder durch entsprechende Bewirtschaftungsauf-
lagen auf verpachteten städtischen Flächen. 
 
2. Schwanenblume  
 
Abbildung 7 Vorkommen der Schwanenblume 2023 am Emmerbach südlich Amelsbüren  
 
Entwicklung: 
Die Untersuchungen von 2023 zeigen, dass die Schwanenblume an geeigneten, fla-
chen Uferbereichen weiterhin weit verbreitet ist – wie schon in den Jahren 2013 und 
2018, sofern die Ufer nicht zu stark durch Gehölze beschattet werden. 
Im Emmerbach wurden die Bestände größtenteils in der gleichen Menge wie in den 
Voruntersuchungen festgestellt. Ein leichter Rückgang ist durch methodische Schwie-
rigkeiten mit dem außergewöhnlich hohen Wasserstand zu erklären, der die Erfassung 
erschwerte und dazu führte, dass die Schwanenblume in diesem Jahr praktisch nicht 
blühte. Stattdessen musste sie anhand der im Wasser treibenden Blätter erfasst wer-
den.

Umweltdaten Münster 2023 - 2024 
 18 
In der Münsterschen Aa fanden in den letzten fünf Jahren umfangreiche Renaturie-
rungsmaßnahmen statt. Die Schwanenblume konnte 2018 im Bereich von Haus Kump 
erstmals nachgewiesen werden, und im Bereich der Kanalstraße hatte sich der Be-
stand zuletzt positiv entwickelt. 2023 wurde sie jedoch an beiden Abschnitten nicht 
gefunden. Dies dürfte auf den hohen Wasserstand und die damit unzugänglichen 
Wuchsstätten zurückzuführen sein. Zudem blühte die Pflanze in diesem Jahr praktisch 
nicht, was ihre Entdeckung erschw erte. In einem nahegelegenen, leichter zugängli-
chen Kleingewässer bei der Landwirtschaftskammer wurden jedoch wie in den Vorjah-
ren zahlreiche, nicht blühende Exemplare gefunden. 
Die Schwanenblume kommt in Münster an allen naturnahen, größeren Bächen und 
Flüssen vor, sofern diese nicht zu stark von Gehölzen beschattet sind, insbesondere 
in der Ems, der Werse, dem Emmerbach und der Münsterschen Aa. Eine Verbesse-
rung der Bestandslage durch weitere Renaturierungsmaßnahmen – etwa im Rahmen 
der Umsetzung der EU -Wasserrahmenrichtlinie – ist daher möglich und sinnvoll. Die 
bereits durchgeführten Renaturierungsmaßnahmen an der Münsterschen Aa werden 
sich voraussichtlich positiv auf die Bestandsentwicklung auswirken. 
 
3. Steinbeißer 
 
 
Entwicklung: 
Im Rahmen der Untersuchungen zum vorliegenden Bericht konnten, wie auch in den 
Voruntersuchungen Steinbeißer im Emmerbach nachgewiesen werden. Die Ergeb-
nisse in den Untersuchungsjahren 2013, 2019 und 2023 schwanken sehr stark. 
In den beiden Probestrecken an der Münsterschen Aa konnten 2024 keine Steinbeißer 
nachgewiesen werden. An der Probestrecke bei Haus Coerde war dies bereits im Jahr 
2018 der Fall. In der Probestrecke an der Sentruper Höhe wurden im Jahr 2018 noch 
etwa 150 S teinbeißer gefangen. Die Ursache für das Ausbleiben der Fänge in den 
Befischungen 2024 ist bislang unklar. Möglicherweise ist dies auf die hohen Wasser-
stände während der Befischungen sowie auf die inzwischen fortgeschrittene Sukzes-
sion nach den Renaturierungsmaßnahmen zurückzuführen. 
66
280
53
0
50
100
150
200
250
300
2013 2018 2023
Anzahl der Individuen
Steinbeißer im Emmerbach
Abbildung 8 Entwicklung des Steinbeißer Bestands im Emmerbach von 2013 bis 2023 [Anzahl der Individuen]

Umweltdaten Münster 2023 - 2024 
 19 
Zum Schutz und zur positiven Entwicklung von rheophilen Kleinfischbeständen wie 
Steinbeißern sind weitere Maßnahmen zur Erreichung der Ziele der Wasserrahmen-
richtlinie unerlässlich.  
Hierzu gehören eine grundsätzliche Durchgängigkeit, Entfesselung der Ufer, eine na-
türliche Dynamik der Boden- und Ufersubstrate, der Schutz und die Entsiegelung der 
Aue, die Schaffung von einer Substratvielfalt im Gewässerbett und des natürlichen 
Wasserregimes, wie beispielsweise der Überflutungsdauer.  
Dies betrifft alle mittleren bis mittelgroßen Fließgewässer wie die Werse, Münstersche 
Aa, Emmerbach, Kinderbach, Angel und Kreuzbach in Münster. 
 
4. Kiebitz 
 
Abbildung 9 Entwicklung der Brutpaare des Kiebitzes von 2003 bis 2024 [Anzahl der Brutpaare] 
 
Entwicklung: 
Bei der Erfassung des Kiebitzbestandes durch die NABU-Naturschutzstation Münster-
land wurden im Jahr 2023 75 Brutpaare, im Jahr 2024 65 Brutpaare gezählt. Laut 
Angaben des NABU wurde der für die Bestandserhaltung erforderliche Schwellenwert 
von 0,8 flüggen Küken pro Brutpaar im Jahr 2023 mit 0,89 knapp übertroffen. Auch 
im Jahr 2024 lag der Bruterfolg mit 0,83 flüggen Jungvögeln pro Brutpaar im be-
standserhaltenden Bereich. Trotz dieser positiven Reproduktionswerte blieb der Ge-
samtbestand auf einem niedrigen Niveau stabil, ohne die zuvor festgestellten drasti-
schen Rückgänge weiter fortzusetzen. Eine nachhaltige Erholung der Population ist 
dennoch nicht zu erkennen. Die Zahlen zeigen vielmehr, dass die Population in Müns-
ter weiterhin deutlich von einem günstigen Erhaltungszustand entfernt ist. 
Verschiedene Faktoren bedrohen den Fortbestand der Kiebitzpopulation in Münster. 
Die Art nutzt häufig Ackerflächen oder Sekundärbiotope wie Gewerbebrachen zur Brut, 
da natürliche Lebensräume wie feuchtes Grünland fehlen. Frühjahrstrockenheit, 
Ackernutzung und Prädatorendruck führen jedoch häufig zu erfolglosen Bruten auf 
diesen Flächen. Hinzu kommt, dass Bauprojekte die standorttreuen Kiebitze aus ihren 
Lebensräumen vertreiben. 
346
120 120 106
59 59 60 69 75 65
0
50
100
150
200
250
300
350
400
2003 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024
Anzahl der Brutpaare
Entwicklung der Kiebitz-Brutpaare

Umweltdaten Münster 2023 - 2024 
 20 
Laut Einschätzungen des NABU wird die münstersche Kiebitzpopulation ohne erheb-
liche positive Veränderungen in Bezug auf die "ökologische Grundqualität" geeigneter 
Flächen und die Freigabe neuer Gebiete voraussichtlich weiter abnehmen.  
Auch ein Projekt für den ,,Kiebitzschutz‘‘ in Münster in Zusammenarbeit mit der örtli-
chen Landwirtschaft, der NABU -Naturschutzstation Münsterland und der Stiftung 
Westfälische Kulturlandschaft konnte zu keiner positiven Bestandsentwicklung beitra-
gen.  
 
Erforderliche Maßnahmen zur Zielerreichung: 
Für die einzelnen Arten des Biodiversitätsmonitorings werden in den Projektberichten 
der NABU-Naturschutzstation Münsterland artspezifische Maßnahmen zur Optimie-
rung, zur Ausweitung und zum Schutz der Lebensräume benannt. 
Konkrete Maßnahmen sind im Zuge des weiteren Monitorings und nach Definierung 
von Zielgrößen noch festzulegen. 
 
Datenherkunft/Zuständigkeit: 
NABU-Naturschutzstation Münsterland e.V. im Auftrag des Amtes für Grünflächen und 
Umweltschutz. 
Weitere Daten:  Jahresstatistik des Amtes für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Ver-
kehrsplanung 
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein -Westfalen (IT.NRW), Landwirt-
schaftszählung 2020

Umweltdaten Münster 2023 - 2024 
 21 
Umweltmedium/Ressource: 
Boden/Fläche 
Indikator: 
Flächen für Siedlung und Verkehr (FSuV) 
Definition: 
Die Statistik der Flächenerhebung wurde 2016 bundesweit auf die Auswertung der 
„Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssysteme (ALKIS)” umgestellt. IT.NRW 
führt hierzu aus: „ Dies führte zu grundlegenden methodischen Änderungen, die eine 
Neuzuordnung der Nutzungsarten erforderte. Vergleiche mit früheren Ergebnissen 
sind daher nur noch sehr eingeschränkt möglich; dieses betrifft besonders die Nut-
zungsarten Siedlung und Verkehr“ (IT.NRW, Pressemeldung 16.09.2019). 
Was bedeutet diese Umstellung der Modellsicht im Liegenschaftskataster  im Einzel-
nen? Während sich die Siedlungs- und Verkehrsfläche nach dem „Automatisierten Lie-
genschaftsbuch (ALB)“ aus der Gebäude - und Freifläche, der Betriebsfläche (ohne 
Abbauland), der Erholungsfläche sowie der Friedhofsfläche errechnete, änderten sich 
mit dem Wechsel der Erhebungsgrundlage von ALB zu ALKIS teilweise die Begriffsin-
halte der für die Nutzungskategorien verwendeten Bezeichnungen. So enthält die Flä-
che für Siedlung und Verkehr nach ALKIS gegenüber der Siedlungs- und Verkehrsflä-
che nach ALB noch zusätzlich folgende Nutzungskategorien: „Betriebsfläche - Abbau-
land“, „Landwirtschaftliche Betriebsfläche“, „Forstwirtschaftliche Betriebsfläche“, „Ver-
kehrsübungsplatz“, „Dressurplatz“, „Freizeitanlage“ sowie „Historische Anlage“. Nicht 
mehr zu Flächen von Siedlung und Verkehr zählt dagegen die „Verkehrsbegleitfläche 
Wasserstraße“ (Statistische Ämter des Bundes und des Landes, Methodenbericht zur 
Flächenerhebung, 2019, Seiten 14-15). 
Im Jahr 2023 erfolgte erneut eine Überarbeitung der ALKIS -Modellsicht. Dies betraf 
insbesondere die Gliederung innerhalb der Nutzungsartenbereiche Siedlung, Verkehr, 
Vegetation und Gewässer auf Basis des neuen Nutzungsartenkataloges „Erweiterte 
Tatsächliche Nutzung“ (TN+).5 In der Folge ist laut der Pressemitteilung von IT.NRW 
vom 08.10.2025 eine  „Darstellung einer langfristigen Entwicklung für einzelne Nut-
zungsarten nur eingeschränkt möglich“6, zumal Änderungen in der Modellsicht von tat-
sächlichen Änderungen in der realen Welt in der Statistik bislang nicht unterschieden 
werden können.  
 
Erläuterung: 
IT.NRW weist in der vorgenannten Pressemitteilung zum Flächenverbrauch auf die 
Entwicklung der Siedlungsfläche hin: Ende 2024 waren 16,9 % der Landesfläche Nord-
rhein-Westfalens als Flächen für „Siedlung“ genutzt. 
 
5 Hinweis in der Landesdatenbank beim Werteabruf aus der Tabelle „Bodenfläche nach Art der tatsäch-
lichen Nutzung (GID7 4-Steller) - Gemeinden - Stichtag (ab 2023)“ (Code 33111-04i) für die präsentier-
ten Daten: „Es ist beim Vergleich mit Angaben aus den Vorj ahren zu beachten, dass im Jahr 2023 
Änderungen im System für die Flächenklassifizierung in den Vermessungsverwaltungen vollzogen wur-
den. Das veränderte Klassifizierungssystem enthält nach wie vor die vier Nutzungsartenbereiche Sied-
lung, Verkehr, Vegetation und Gewässer. Diese werden jedoch ab 2023 tiefer gegliedert, wodurch sich 
geänderte Zuordnungen von Flächen in Unterkategorien ergeben können. Der Vergleich zu den Vor-
jahren ist dadurch beeinträchtigt und die Berechnung von Veränderungen erschwert.“  
6 https://www.it.nrw/thema/gebiet-und-flaeche (letzter Zugriff: 14.11.2025).

Umweltdaten Münster 2023 - 2024 
 22 
Für Münster mit einem Stadtgebiet von insgesamt 30.328 ha lag der vergleichbare 
Wert bei 24,5 %, was 7.437 ha entsprach.  
Wie oben beschrieben lassen sich tatsächliche Änderungen in den Bodennutzungen 
über den Betrachtungszeitraum hinweg nur bedingt quantifizieren. Es ist jedoch davon 
auszugehen, dass sich der Anteil an Siedlungsflächen im Betrachtungszeitraum 2016 
bis 2024 nicht wesentlich geändert hat (siehe Tabelle 1). Innerhalb der Kategorie Sied-
lung ist bei de r Subkategorie „Wohnbau“ mutmaßlich eine Zunahme zu verzeichnen 
(von 40,5 % auf 43,1 % (3 .208 ha)). Der Anteil der Subkategorie „Industrie und Ge-
werbe“ an der Kategorie Siedlung bewegte sich in dieser Zeit um die 16 %.  
Bezogen auf die gesamte Bodenfläche der Stadt Münster blieb die Kategorie Verkehr 
ebenfalls nahezu unverändert.7 Innerhalb der Verkehrsflächen nahm der Straßenver-
kehr über zwei Drittel ein.  
Insgesamt vereinnahmten die beiden Kategorien Siedlung und Verkehr ungefähr ein 
Drittel der Bodenfläche der Stadt Münster. Dieser Anteil war stabil (in 2016: 10.130 ha, 
in 2024: 10.034 ha, s. Tab. 1).  
 
Tabelle 1 Tatsächliche Nutzung der Bodenflächen der Stadt Münster 
 
Belastbare Aussagen zur Flächenentwicklung, insbesondere zur Entwicklung des In-
dikators „Flächen für Siedlung und Verkehr“ und damit zur Quantifizierung de r Flä-
cheninanspruchnahme, werden nach Einschätzung des Vermessungs - und Kataster-
amtes der Stadt Münster erst in einigen Jahren möglich sein.  
 
Leitlinien und Entwicklungsziele: 
Am 12.12.2012 hat der Rat der Stadt Münster mit der Vorlage V/0288/2012/1 einen 
Zielwert von 30 ha pro Jahr zur Begrenzung des weiteren Zuwachses an Siedlungs - 
und Verkehrsfläche in Münster bis zum Jahr 2020 beschlossen. Eine Überschreitung 
ist vom Rat nur begründet als vertretbar benannt worden, um der Entwicklung des 
 
7 Infolge von zwischenzeitlichen Umbuchungen zwischen den Nutzungsartenbereichen Verkehr und 
Vegetation spiegelt die leichte Abnahme der Flächenkategorie Verkehr in den Zahlen eher eine Ände-
rung der Modellsicht als eine realweltliche Änderung wider.  
 Bodenfläche am:
in ha Anteil
an insg. Anteil an… in ha Anteil 
an insg. Anteil an… in ha Anteil 
an insg. Anteil an…
Siedlung 7.458 24,6 % … Siedlung 7.427 24,5 % … Siedlung 7.437 24,5 % … Siedlung
   davon
    Wohnbau 3.023 10,0 % 40,5 % 3.156 10,4 % 42,5 % 3.208 10,6 % 43,1 %
    Industrie + Gewerbe 1.236 4,1 % 16,6 % 1.177 3,9 % 15,8 % 1.188 3,9 % 16,0 %
Verkehr 2.672 8,8 % ... Verkehr 2.603 8,6 % … Verkehr 2.597 8,6 % … Verkehr
   davon
    Straßenverkehr 1.835 6,1 % 68,7 % 1.767 5,8 % 67,9 % 1.764 5,8 % 67,9 %
FSuV* 10.130 33,4 % 10.030 33,1 % 10.034 33,1 %
Vegetation 19.563 64,5 % 19.686 64,9 % 19.678 64,9 %
Gewässer 636 2,1 % 612 2,0 % 617 2,0 %
Insgesamt 30.328 100 % 30.328 100 % 30.328 100 %
*Summe Siedlung + Verkehr 
Quelle: IT.NRW, Landesdatenbank; Darstellung / Berechnung: Stadt Münster - Stadtplanungsamt | Statistikdienststelle
31.12.2016 31.12.202431.12.2023

Umweltdaten Münster 2023 - 2024 
 23 
Oberzentrums Münster aufgrund der besonderen Funktionen, der Bedarfe aus Ein-
wohnendenentwicklung und aus Arbeitsplatzentwicklung angemessen gerecht werden 
zu können. Die Verwaltung wurde beauftragt, angesichts der angespannten Lage auf 
dem Wohnungsmarkt insbesondere im Segment des preisgünstigen Wohnraums dafür 
Sorge zu tragen, dass eine nachhaltige Flächenentwicklung nicht zu Lasten von Men-
schen mit geringen und mittleren Einkommen geht. Dieser Beschluss gilt bis heute 
unverändert weiter.  
Darüber hinaus führt die Nachhaltigkeitsstrategie 2030 aus, dass grundsätzlich alle 
Menschen die Möglichkeit haben sollen, bezahlbar, umwelt - und sozialgerecht sowie 
gesund in Münster zu wohnen . Zugleich sollen die natürlichen Lebensgrundlagen er-
halten bleiben und die biologische Vielfalt verbessert werden. Dies erfolgt unter Be-
rücksichtigung der Notwendigkeit zur Anpassung an den Klimawandel, der Erholungs-
funktion und der Produktion von Lebensmitt eln. Entwicklungspotentiale im bebauten 
Bestand sollen grundsätzlich vor der Inanspruchnahme neuer Außenbereichsflächen 
genutzt werden (Vorlagen Nr. V/0669/2019 und V/0699/2019/1).  
 
Qualitative und quantitative Ziele: 
Der Boden ist aufgrund seiner vielfältigen Funktionen im Naturhaushalt ein unverzicht-
bares Gut. Sein Verlust ist nicht ausgleichbar. Münster hat in der „Allianz für die Flä-
che“ beim Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des 
Landes Nordrhein-Westfalen mitgewirkt und dort seine Erfahrungen mit ressourcen-
schonender Siedlungsentwicklung eingebracht. Als eine von sechs Pilotkommunen ist 
Münster 2014 vom Umweltministerium Nordrhein -Westfalens mit dem „Meilenstein“ 
als flächensparende Kommune zertifiziert worden (Meilenstein „Gold“).  
Im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030 (Vorlagen Nr. V/0648/2017, Nr. 
V/0515/2018 und Nr. V/0669/2019) wurden zum Erhalt der natürlichen Lebensgrund-
lagen strategische Entwicklungsziele formuliert, wonach Entwicklungspotentiale 
grundsätzlich im bebauten Bestand vor der Inanspruchnahme neuer Flächen im Au-
ßenbereich genutzt werden sollen. Im operativen Zielmodus bedeutet dies, die Versie-
gelung so gering wie möglich zu halten. Dies in Kenntnis der Tatsache, dass Münster 
eine weiterwachsende Stadt ist und von 2013 bis 2023 die Zahl der Einwohnenden 
von 298.518 auf 321.421 gestiegen ist und damit um 7,7 Prozent zugenommen hat. 
Als weiteres Ziel wurde formuliert, dass das Verhältnis von Flächen für Siedlung und 
Verkehr je Einwohnenden kontinuierlich sinken soll. 
Mit der Beschlussfassung zum Maßnahmenprogramm 2019-2022 der Nachhaltigkeits-
strategie Münster 2030 (Vorlagen Nr. V/0669/2019) wurden weitere konkrete Maßnah-
men zur flächensparenden Entwicklung formuliert; u.a. wurden im Bereich der Innen-
entwicklung die En twicklung der Kasernenstandorte (Oxford und York) und die Wie-
dernutzung von Flächen wie z. B. im Bereich Stadthafen 1 sowie der ehemaligen Be-
triebsstandorte Beresa und Lancier genannt. 
In inhaltlicher Übereinstimmung mit dem von der Landesregierung Nordrhein-Westfa-
lens am 14.03.2025 beschlossenen Entwurf zur 3. Änderung des Landesentwicklungs-
plans NRW, in dem das Ziel der zeitnahen Reduktion der zusätzlichen Flächeninan-
spruchnahme für Siedlungs- und Verkehrszwecke auf 5 ha pro Tag als Grundsatz ver-
ankert wird (5-Hektar-Grundsatz), hält Münster ebenfalls grundsätzlich an seinem Ziel-
wert beim Flächenverbrauch von maximal 30 ha pro Jahr fest. 
Auch das vom Rat im September 2024 beschlossene „Integrierte Flächenkonzept 
Münster“ (IFM) und die dort dokumentierten, perspektivisch bis 2045 möglichen neuen

Umweltdaten Münster 2023 - 2024 
 24 
Wohn- und Gewerbepotenzialflächen auf vorherigen Freiflächen bleibt mit einem - in 
Übereinstimmung mit dem Regionalplan Münsterland - geschätzten Bedarf von maxi-
mal ca. 16 ha pro Jahr Bruttofläche für Wohnbauzwecke und ca. 10 ha pro Jahr Brut-
tofläche für Gewerbe und Industrie unter dem jährlichen Zielwert von 30 ha (Vorlage 
Nr. V/0192/2024). 
 
Datenherkunft/Zuständigkeit: 
IT.NRW (Flächenerhebung nach Art der tatsächlichen Nutzung) auf der Basis von An-
gaben des Vermessungs - und Katasteramtes der Stadt Münster („Amtliches Liegen-
schaftskataster- Informationssystem – ALKIS“) 
Weitere Daten: Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit 
 
Weitere Daten zum Umweltmedium: 
 2020 2021 2022 2023 2024 
Flächen für Siedlung 
und Verkehr [ha] 
davon:                  
Siedlung [ha]               
Verkehr [ha] 
10.021 
 
7.417 
2.605 
10.042 
 
7.438 
2.604 
10.022 
 
7.423 
2.599 
10.030 
 
7.427 
2.603 
10.034 
 
7.437 
2.597 
Anzahl erfasster Altlas-
ten-/Verdachts-flächen 
[Stück] 
682 684 682 684 679 
Noch nicht bewertete 
Altlasten-/Verdachts-
flächen [%]8 
3 3 0 0 0 
 
 
  
 
8 Veränderungen basieren auch auf der Neuaufnahme unbewerteter bzw. Entlassung bereits bewerteter 
Altlasten-/Verdachtsflächen.

Umweltdaten Münster 2023 - 2024 
 25 
Umweltmedium/Ressource: 
Grün 
 
Indikator: 
Bauliche Eingriffe in das Grünsystem 
 
Definition: 
Der Indikator gibt die jährliche Anzahl der baulichen Eingriffe  in das Grünsystem der 
Stadt Münster an. Berücksichtigt werden Eingriffe (> 500 m² versiegelte Fläche) in die 
Grünzüge sowie den 1. und 2. Grünring gemäß Grünordnung der Stadt Münster. Aus-
genommen sind privilegierte Vorhaben im Außenbereich. 
 
Erläuterung: 
Das Grünsystem der Stadt Münster ist von maßgeblicher Bedeutung für die Frei-
raumsicherung. Es stellt die Grundvoraussetzung dafür dar, dass der Freiraum seine 
Funktionen für Freizeit und Erholung einerseits sowie Natur -/Landschaftsschutz und 
Stadtökologie andererseits erfüllen kann. Flächenverluste in diesen Bereichen führen 
zu nachhaltigen Beeinträchtigungen der Freiraumfunktionen. 
 
Abbildung 10 Eingriffe in das Grünsystem von 2019 bis 2024 [Anzahl der Eingriffe] 
 
Qualitative Ziele: 
Sicherung des kohärenten Systems der städtischen Grünzüge und Grünringe gemäß 
Grünordnung. 
Weitere Ziele mit Bezug zu öffentlichen Grünflächen:  
▪ Sicherstellung der Erreichbarkeit und Vernetzung von Grünflächen 
▪ Bereitstellung geeigneter Angebote für alle Nutzergruppen 
▪ Ausstattung aller Stadtteile mit qualitativ hochwertigen und bedarfsgerechten Grün-
flächen 
▪ Bedarfsgerechte Pflege zur nachhaltigen Sicherstellung der Funktionalität 
▪ Gewährleistung der stadtökologischen Funktionen von Grünflächen, z. B. für das 
Stadtklima oder als Lebensraum für Tiere und Pflanzen 
0
1
0 0 0 0
0
1
2
3
4
5
2019 2020 2021 2022 2023 2024
Anzahl der Eingriffe
Eingriffe in das Grünsystem

Umweltdaten Münster 2023 - 2024 
 26 
Quantitative Ziele: 
Als maßgeblicher Indikator wird die Anzahl der baulichen Eingriffe in das Grünsystem 
der Stadt Münster erhoben. Ziel ist es,  derartige Eingriffe gänzlich zu vermeiden. Die 
Zielsetzung entspricht der Nachhaltigkeitsstrategie Münster (operatives Ziel Nr. 2.1.4). 
Von der Festlegung quantitativer Zielwerte für städtisches Grün wurde bislang weitest-
gehend Abstand genommen, da sich maßgebende Faktoren wie Aufenthaltsqualitä-
ten, räumliche Vernetzung oder stadtökologische Funktionen quantitativ schwierig ab-
bilden lassen. Stattdessen bildet die Grünordnung Münster das Rückgrat der Grünver-
sorgung.  
Das Bundesamt für Naturschutz legt mit der Schrift „Stadtnatur erfassen, schützen, 
entwickeln: Orientierungswerte und Kenngrößen für das öffentliche Grün“ (BfN-Schrif-
ten 653-2023) hierzu einen Orientierungsrahmen vor, der u.a. folgende Aspekte ab-
deckt: 
▪ Orientierungswerte für die Versorgung mit öffentlichen Grünflächen/Freiräumen 
▪ Orientierungswerte für klimawirksame Grünflächen 
▪ Orientierungswerte für natur-/biodiversitätswirksame Grünflächen 
 
Entwicklung: 
In den Jahren 2023 bis 2024 wurden keine Eingriffe von mehr als 500 m² versiegelter 
Fläche innerhalb des städtischen Grünsystems vorgenommen  bzw. bauplanungs-
rechtlich vorbereitet.  
Die 1966 erstmals veröffentlichte Grünordnung Münster, die in den 1990er Jahren in-
haltlich und 2012 räumlich überarbeitet wurde, weist in Anbetracht aktueller und zu-
künftiger Herausforderungen Defizite auf. Um ökologische, soziale und städtebauliche 
Qualitätsziele langfristig zu sichern, ist eine Weiterentwicklung der Inhalte erforderlich. 
Diese Notwendigkeit wurde unter anderem im Rahmen der Erstellung des "Integrierten 
Flächenkonzeptes Münster" (IFM) unterstrichen. Am 2. Juli 2025 beschloss der Rat 
die We iterentwicklung der Grünordnung Münster zur „Grünordnung 2.0“. Diese soll 
nicht nur als grundlegendes Grünkonzept fungieren, sondern zukünftig auch aktiv als 
zeitgemäßes Steuerungsinstrument in der Stadt - und Grünflächenentwicklung einge-
setzt werden. Derzeit werden Fördermittel zur Finanzierung der Erarbeitung und be-
gleitender Prozesse akquiriert. 
 
Erforderliche Maßnahmen zur Zielerreichung: 
▪ Vermeidung von Eingriffen in das Grünsystem. 
 
Datenherkunft/Zuständigkeit:  
Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit 
 
Weitere Daten zum Umweltmedium: 
 2020 2021 2022 2023 2024 
Öffentliche Grünflächen [ha] 397 397 394 397 396

Umweltdaten Münster 2023 - 2024 
 27 
Öffentliche Grünflächen je 
Einwohnenden [m²/EW] 
12,7 12,6 12,4 12,9 12,8 
Spielplatzflächen [ha] 48 49 49 50 50 
Anzahl Spielplätze [Stück] 315 316 320 321 324

Umweltdaten Münster 2023 - 2024 
 28 
Umweltmedium/Ressource: 
Klima/Energie 
 
Indikator: 
Kohlendioxid-Emissionen 
 
Definition: 
Der Indikator gibt die lokale CO2-Emission pro Einwohnenden an. Die Emissionen um-
fassen energiebedingte Emissionen (Raumwärme, Prozesswärme, Elektrizität) und 
personenverkehrsbedingte Emissionen. Die Angabe erfolgt in Tonnen CO2 pro Ein-
wohnenden und Jahr [t/E*a]. 
Die Daten entstammen der stadtweiten Energie - und Treibhausgasbilanz, die nach 
dem BISKO-Standard jährlich fortgeschrieben und veröffentlicht wird (V/0573/2024). 
 
Erläuterung: 
Der Indikator setzt die stadtweiten Gesamtemissionen ins Verhältnis zu der Einwoh-
nendenzahl und gibt damit die CO2-Emissionen je Einwohnenden aus.  
 
Abbildung 11 Entwicklung der CO2 Emissionen von 1990 bis 2024 [Tonnen pro Einwohnenden] 
 
Qualitative Ziele: 
Der Klimawandel zwingt zum Handeln. Durch den sparsamen und effizienten Einsatz 
von Energie und die Nutzung regenerativer Energien kann der Ausstoß klimaschädli-
cher CO2-Emissionen begrenzt werden.  
 
Ziele: 
▪ Reduzierung der CO2-Emissionen durch Senkung des Energieverbrauchs im Be-
reich Wärme, Strom und Verkehr 
10,1
9,4
9,4
9,5
8
6,7
5,7
5,7
5,6
5
5,1
0
2
4
6
8
10
12
1990 1995 2000 2005 2010 2015 2020 2021 2022 2023 2024
Tonnen pro Einwohnerinnen und 
Einwohner  [t/E]
Entwicklung der CO2 Emissionen je Einwohnenden

Umweltdaten Münster 2023 - 2024 
 29 
▪ Steigerung des Anteils der Nutzung und Erzeugung regenerativer Energien 
 
Quantitative Ziele: 
Mit der Konzeptstudie „Münster Klimaneutralität 2030“ wurde aufgezeigt, welche Ver-
änderungen auf lokaler, aber auch auf nationaler Ebene auf den Weg gebracht werden 
müssen, um eine Klimaneutralität 2030 erreichen zu können (vgl. Vorlage 
V/0628/2021). Seitdem wurden fortlaufend weitere Maßnahmen und Projekte be-
schlossen und auf den Weg gebracht, die auf eine Zielerreichung einzahlen.  Für die 
Erreichung der bilanziellen Klimaneutralität ist die Reduzierung der Treibhausgasemis-
sionen um 95 % im Vergleich zum Basisjahr 1990 erforderlich. 
 
Entwicklung:  
Mit dem stetigen Ausbau der Klimaschutzaktivitäten und dem voranschreitenden Aus-
bau der erneuerbaren Energien konnte in Münster bis Ende des Jahres 20 24 eine 
Reduzierung der CO 2-Emissionen pro Kopf der Bevölkerung um knapp 50 % gegen-
über dem Jahr 1990 erreicht werden. Die absolute Reduzierung von 1990 bis 20 24 
beläuft sich auf 37 %.  
 
Erforderliche Maßnahmen zur Zielerreichung: 
▪ Maßnahmen und Projekte gemäß „Kommunales Klimaschutz-Controlling“ (vgl. 
Vorlage V/0573/2024) 
 
Datenherkunft/Zuständigkeit: 
Die Daten stammen aus verschiedenen Quellen der Stadt Münster und ihrer Tochter-
unternehmen, insbesondere von der Stadtwerke Münster GmbH, und wurden in der 
stadtweiten Energie- und Treibhausgasbilanzierung aggregiert. 
Zuständig für die Bilanzierung ist die Stabsstelle Klima/Dez OB. 
 
Weitere Daten zum Umweltmedium: 
 2020 2021 2022 2023 2024 
Sonnenenergie Photovoltaik 
[kWp] 
65.680 75.777 86.350 114.947 146.688 
Sonnenenergie Thermie 
(m² Kollektorfläche) 
24.296 25.196 25.688 27.225 27.733 
Stromverbrauch 
[kWh/Einw./Jahr] 
4.026 3.991 4.071 3.734 3.800 
Heizenergiebedarf 
[kWh/Einw./Jahr] 
10.020 9.845 9.100 8.454 8.637

Umweltdaten Münster 2023 - 2024 
 30 
Kommunaler Heizenergie-
bedarf  
[Mio kWh/Jahr]9 
62,2 76,3 64,3 61,4 63,6 
Stromverbrauch kommu-
nale Einrichtungen [Mio 
kWh/Jahr]10 
24,8 25,4 26,2 27,2 27,1 
Anteil erneuerbarer Ener-
gien am Gesamt-Energie-
verbrauch der Stadt [%] 
7,15 7,8 7,7 9,0 9,7 
 
 
9 Nicht witterungsbereinigter Heizenergiebedarf. 
10 Ggü. den bisherigen Angaben in den Vorjahren unter Einbeziehung aller t echnischen Einrichtungen 
wie Lichtsignalanlagen und Pumpwerke.

Umweltdaten Münster 2023 - 2024 
 31 
Umweltmedium/Ressource: 
Lärmimmissionen 
 
Indikator: 
 Lärmbelastung an Hauptverkehrsstraßen  
 
Definition: 
Geschätzte Anzahl der Menschen an Hauptverkehrsstraßen, d. h. Straßen mit mehr 
als 3 Mio. Kfz/Jahr, die in Häusern wohnen mit Schallpegeln an der Fassade von  
Lden >55 dB(A) tags oder Lnight >50 dB(A) nachts bzw. 
Lden >70 dB(A) tags oder Lnight >60 dB(A) nachts  
Lden repräsentiert die ganztägige Lärmbelastung der Anwohner *innen und L night die 
nächtliche Lärmbelastung der Anwohner*innen. 
 
Erläuterung: 
In Münster werden auf der Grundlage der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG des 
Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und Bekämpfung von 
Umgebungslärm vom 25.06.2022 die Gebiete ermittelt, bei denen die Lärmbelastung 
durch Verkehr besonders hoch ist. Die Lärmbelastungen werden im fünfjährigen Tur-
nus aktualisiert. 
 
 
Abbildung 12 Menschen an Hauptverkehrsstraßen mit Lärmbelastung [Anzahl an Menschen]11 
 
11 Vergleichbarkeit aufgrund der veränderten Berechnungsvorschriften erheblich eingeschränkt. 
27575
26600
99500
16496
16700
71300
1952
2200
7800
2535
2900
10700
0
20000
40000
60000
80000
100000
120000
2013 2017 2022
Anzahl an Menschen
Menschen an Hauptverkehrstraßen mit Lärmbelastung 
> 55 dB(A) tags bzw. > 50 dB(A) nachts
> 70 dB(A) tags bzw. > 60 dB(A) nachts
tags > 55 nachts > 50 tags > 70 nachts > 60

Umweltdaten Münster 2023 - 2024 
 32 
Qualitative Ziele: 
Der allgegenwärtige Lärm hat sich zu einem zentralen Umweltschutzthema entwickelt. 
Die Gesundheit gefährdende oder die Lebensqualität mindernde Lärmpegel sollen da-
her vermieden werden.  
Zum Vergleich: Die vorsorgeorientierten Orientierungswerte der DIN 18005 für Allge-
meine Wohngebiete betragen 55 dB(A) tags und 45 dB(A) nachts. Lärmimmissionen 
>70 dB(A) tags und >60dB(A) nachts sind die Auslösewerte für die Lärmaktionspla-
nung.  
 
Ziele:  
Senkung der Anzahl der Münsteranerinnen und Münsteraner, die von gesundheitsge-
fährdenden bzw. erheblich belästigenden Lärmimmissionen betroffen sind.  
Kurzfristig:  Vermeidung von Gesundheitsgefährdung (> 65 dB(A)/55 dB(A)) 
Mittelfristig: Minderung der erheblichen Belästigung (>60 dB(A)/50 dB(A)) 
Langfristig: Vermeidung von erheblicher Belästigung (>55 dB(A)/45 dB(A)) 
     (Immissionswerte = Lden/Lnight) 
 
Quantitative Ziele: 
Der aktuelle Lärmaktionsplan ist im Oktober 2024 beschlossen worden. Im Lärmakti-
onsplan wurde eine Priorisierung der besonders lärmbelasteten Maßnahmenbereiche 
vorgenommen. Vorrangig wurden für die Maßnahmenbereiche der ersten Priorität 
Kurzfristmaßnahmen entwickelt. Durch die Umsetzung der Maßnahmen wären 
ca. 11.120 Menschen besser vor Lärm geschützt. Weitere Informationen sind der Vor-
lage V/0268/2024 zu entnehmen. 
 
Entwicklung: 
Im Jahr 2012 wurde das für den Umgebungslärm relevante Straßennetz Münsters erst-
mals im Rahmen der 2. Stufe der Lärmaktionsplanung untersucht. Im Jahr 2017 ist die 
Lärmkartierung für die 3. Runde12 und 2022 für die 4. Runde der Lärmaktionsplanung 
aktualisiert worden. 
Folgend sind die Ergebnisse der 4. Runde des Lärmaktionsplans sowie die seiner vo-
rangegangenen Runden grob beschrieben. Die Lärmbelastungen an Hauptverkehrs-
straßen sind 2013 im Vergleich zu 2008 vor allem nachts signifikant zurückgegangen. 
Diese Lärmminderung geht überwiegend auf die verminderte Höchstgeschwindigkeit 
im Hauptverkehrsstraßennetz zurück. Im Jahr 2017 sind die Lärmbelastungen im 
Nachtzeitraum geringfügig höher. Zum Februar 2019 wurden 15 ausgewählte Haupt-
verkehrsstraßen für eine Geschwindigkeitsänderung im Innenstadtbereich auf Tempo 
30 vorgeschlagen. Mit der straßenverkehrsrechtlichen Prüfung konnte auf 9 Straßen-
abschnitten Tempo 30 angeordnet werden. Die im Lärmaktionsplan der 3. Runde 
 
12 Seit der „3. Runde“ werden die Fortschreibungen der Lärmaktionspläne mit „Runden“ bezeichnet 
(vormals „Stufen“).

Umweltdaten Münster 2023 - 2024 
 33 
(Ratsbeschluss März 2021) empfohlene straßenverkehrsrechtliche Prüfung weiterer 
Tempo-30-Abschnitte ist noch nicht umgesetzt. 
Die Lärmkartierung für die 4. Runde ist im Jahr 2022 erstellt worden. In der 4. Runde 
der Lärmkartierung wurden neue Berechnungsvorschriften eingeführt. Diese überfüh-
ren neue europäische Berechnungsvorschriften in nationales Recht. Die Änderung der 
Berechnungsvorschriften hat zur Folge, dass die Ergebnisse der Lärmkartierung der 
dritten und der vierten Runde nicht vergleichbar sind. Der Lärmaktionsplan der 4. 
Runde wurde im Rat im September 2024 verabschiedet. 
Der Lärmaktionsplan weist 55 Streckenabschnitte mit hoher Priorität für Lärmminde-
rungsmaßnahmen auf.  Sechs dieser Streckenabschnitte werden für Tempo -30-Ge-
schwindigkeitsbeschränkungen vorgeschlagen. Der aktuelle Lärmaktionsplan  ist ge-
kennzeichnet durch eine  verstärkte Diskussion über die Problematik , die Hilfsfristen 
für Rettungsfahrzeuge einzuhalten, vor dem Hintergrund, dass die Streckenabschnitte 
von Tempo 30 im Hauptverkehrsstraßennetz zur Reduzierung von Lärm oder zur Er-
höhung der Verkehrssicherheit zugenommen haben. Die Zeit bis zur Aufstellung des 
nächsten Aktionsplanes im Jahr 2029 wird genutzt, um die Priorität der Belange besser 
und kleinräumlicher gegeneinander abwägen zu können. Aufgrund der finanziell an-
gespannten Haushaltslage wurde das Schallschutzfensterprogramm zur Förderung 
von passiven Schallschutzmaßnahmen bei sehr hohen Verkehrslärmb elastungen ak-
tuell noch nicht umgesetzt.  
 
Erforderliche Maßnahmen zur Zielerreichung: 
▪ Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung, 
▪ Maßnahmen der Fahrbahnsanierung mit Einsatz von Fahrbahnbelägen mit 
lärmmindernder Wirkung und 
▪ Straßenräumliche Maßnahmen zur Lärmminderung. 
▪ (Förderprogramm Passiver Schallschutz: Ergänzend für Maßnahmenbereiche, 
für die sonst keine Möglichkeiten einer aktiven Reduzierung der Lärmemissio-
nen gesehen werden) 
 
Datenherkunft/Zuständigkeit: 
LANUV NRW/Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit  
 
Weitere Daten zum Umweltmedium: 
 2008 2017 2022 
Geschätzte Zahl der von Umgebungslärm durch Schienenlärm  
der Eisenbahnen des Bundes in ihren Wohnungen belasteten Menschen13: 
LDEN     > 55 dB(A) tags 14.600 25.790 15.000 
LNIGHT   > 50 dB(A) nachts 12.100 20.050 11.640 
LDEN     > 70 dB(A) tags   1.630 1.410 240 
LNIGHT   > 60 dB(A) nachts   2.790 2.600 1.440 
 
13 Die Vergleichbarkeit ist aufgrund der veränderten Berechnungsvorschriften erheblich eingeschränkt.

Umweltdaten Münster 2023 - 2024 
 34 
Umweltmedium/Ressource: 
Luftschadstoffe 
 
Indikator: 
Stickstoffdioxid- und Feinstaub-Immissionen 
 
Definition: 
Zur Einschätzung der städtischen Luftqualität werden bestimmte Luftschadstoffe 
exemplarisch ermittelt und beurteilt. Seit nunmehr 20 Jahren sind diese Leitkompo-
nenten für die Beurteilung der allgemeinen Luftqualität der Jahresmittelwert für NO 2 
[µg/m³] und die Anzahl der Tage mit Überschreitung des Tagesgrenzwertes für PM10 
(Feinstaub). Für den Umweltbericht werden die Messwerte an der kontinuierlichen Ver-
kehrsmessstation Weseler Straße des Landesamtes für Natur, Umwelt und Klima ver-
wendet. Die Messstation ist repräsentativ für die Hot -Spot-Konzentrationen im Stra-
ßenraum Münsters. 
 
Erläuterung: 
Der Grenzwert für das NO 2-Jahresmittel liegt bei 40 µg/m³. Für PM10 gilt ein Tages-
grenzwert von 50 µg/m³, der maximal an 35 Tagen pro Jahr überschritten werden darf. 
PM10 umfasst alle Feinstäube <10 Mikrometer, die als gesundheitsgefährdend einzu-
stufen sind. Die maßgebliche Quelle  für lokale Feinstaub - und Stickstoffdioxidbelas-
tungen ist der Straßenverkehr. 
 
Abbildung 13 Jahresmittelwert NO2 [µg/m³] 
 
38
33
27
25
24
21
19
10
20
30
40
50
2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024
NO2 µg/m3 
Entwicklung der Jahresmittelwerte N02

Umweltdaten Münster 2023 - 2024 
 35 
 
Abbildung 14 Überschreitungstage PM 10 > 50 µg/m³ 
 
Qualitative Ziele: 
Feinstäube und Stickoxide stehen im Brennpunkt der Diskussionen zu den städtischen 
Luftschadstoffen. Die Konzentrationen an Ozon sind der Hauptverursacher des Som-
mersmogs. Die höchsten Konzentrationen werden hier allerdings nicht verkehrsnah 
festgestellt, sondern in städtischen Wohngebieten und in ländlichen Gegenden. Um 
mögliche Gesundheitsgefahren und nachteilige Umweltfolgen zu mindern, ist es erfor-
derlich, dass die Schadstoffbelastungen dieser drei Komponenten gemindert werden.  
Ziele:  
▪ Einhaltung der Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit der EU-Luft-
qualitätsrichtlinie für die Leitsubstanzen Ozon, PM10 und NO2 
▪ Verringerung der flächenhaften Stickstoffdepositionen 
 
Quantitative Ziele 
Die EU hat die Grenzwerte für die Luftschadstoffe mit Wirkung zum Jahr 2030 deutlich 
reduziert. Bei den Zielen sind die geltenden und die zukünftigen Grenzwerte aufge-
führt.  
▪ Einhaltung des EU -Grenzwertes für NO 2 von 40 µg/m³ als Jahresmittelwert ; ab 
2030 gilt ein Grenzwert von 20 µg/m³ 
▪ Einhaltung des EU-Grenzwertes für PM10 von ≤ 36 Überschreitungstagen mit  
> 50 µg/m³ (24 Std.-Mittel) ab 2030 gilt 18 Überschreitungstage mit > 45 µg/m³ 
▪ Einhaltung des EU-Grenzwertes für Ozon von ≤ 25 Überschreitungstagen mit 120 
µg/m³ (8 Std.-Mittel) ab 2030 gilt ≤ 18 Überschreitungstage  
 
Entwicklung: 
Insgesamt ist bei den Indikatoren seit 2016 eine deutliche Abnahme bzw. eine Fluktu-
ation unterhalb der quantitativen Ziele zu verzeichnen. Die neuen EU -Grenzwerte ab 
2030 für Feinstaub und Stickstoffdioxid werden – voraussichtlich – einzuhalten sein. 
Der Indikator für Ozon unterliegt je nach Witterungsverhältnissen im Sommer deutli-
chen Schwankungen. Eine Abschätzung des Trends kann hier daher nicht gegeben 
werden. Die Schadstoffkomponente PM2,5 (Feinstaub <2,5 µm Durchmesser) und der 
12
6
2
2
4
0
0
0
10
20
30
2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024
Tage
Überschreitungstage PM 10 > 50 µg/m³
Zielwert 2010: < 36 Überschreitungstage

Umweltdaten Münster 2023 - 2024 
 36 
Jahresmittelwert für Ozon können zukünftig an Bedeutung für die Beurteilung der Luft-
qualität gewinnen. 
 
Erforderliche Maßnahmen zur Zielerreichung: 
▪ Mit Hilfe des Luftqualitätsplans (2009) wurden Maßnahmen zur Minderung der 
Belastungen eingeleitet (z. B. Umweltzone). Im Jahr 2014 wurde er nochmals 
aktualisiert. 
 
Datenherkunft/Zuständigkeit: 
LANUV NRW/Bezirksregierung Münster 
 
Weitere Daten zum Umweltmedium: 
 2020 2021 2022 2023 2024 
Ozon-Immissionen Münster Geist 
[Überschreitungstage mit 120 µg/m³  
(8 Std.-Mittel)] 
19 8 16 18 15 
Ozon-Immissionen (Jahresmittelwert) 
Münster-Geist [µg/m³] 
49 46 51 53 51

Umweltdaten Münster 2023 - 2024 
 37 
Umweltmedium/Ressource: 
Natur und Landschaft – Schutzgebiete 
 
Indikator: 
Schutzgebiete 
 
Definition: 
Fläche der Schutzgebiete (Naturschutzgebiete/Landschaftsschutzgebiete) in Hektar 
[ha]. 
 
Erläuterung: 
Der Indikator gibt den Stand der Sicherung der für Natur und Landschaft bedeutsamen 
Flächen wieder. Nicht enthalten sind die geschützten Landschaftsbestandteile mit ei-
ner Gesamtgröße von 159 ha. 
 
 
Abbildung 15 Gesamtfläche der Naturschutzgebiete und Landschaftsschutzgebiete [ha] 
 
Vergleichswert: 4.686 ha BSN-Flächen 
(BSN = Bereiche für den Schutz der Natur gemäß Regionalplan 2014) 
 
Qualitative Ziele: 
Die unterschiedlichen Naturräume und Nutzungsformen haben zur Ausbildung der für 
Münster typischen Landschaften und Lebensräume geführt. Diese gilt es zu sichern 
und zu optimieren.  
 
 
 
2135 2135 2135 2135 2135 2135
9939 9939 9939 9939 9939 9939
0
2000
4000
6000
8000
10000
12000
2019 2020 2021 2022 2023 2024
Fläche in ha
Naturschutzgebiete und Landschaftschutzgebiete
NSG LSG

Umweltdaten Münster 2023 - 2024 
 38 
Ziele: 
▪ Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen 
▪ Schutz der bedeutsamen Natur- und Kulturlandschaften  
▪ Erhaltung und Entwicklung der natürlichen Vielfalt der Tier - und Pflanzenwelt/Bio-
diversität von Arten und Lebensgemeinschaften 
▪ Anreicherung strukturarmer Landschaftsräume mit gliedernden und belebenden 
Elementen 
▪ Sicherung der Landschaft für die Erholung des Menschen 
 
Quantitative Ziele: 
Als Vergleichsmaßstab für die Größe der zu schützenden Gebiete wird näherungs-
weise auf die Flächen, die im Regionalplan  2014 als „Bereiche für den Schutz der 
Natur (BSN)“ dargestellt sind, zurückgegriffen. Dabei handelt es sich um ökologisch 
hochwertige und daher schutzwürdige und schutzbedürftige Gebiete. „Bei der Umset-
zung der BSN kommt auf die Träger der Landschaftsplanung d ie Aufgabe zu, unter 
Beachtung der lokal bestehenden Bedingungen Umsetzungskonzepte zum Aufbau ei-
nes Biotopverbundsystems zu entwick eln. Sie wählen aus den fachplanerischen In-
strumenten die notwendigen Festsetzungen ( z. B. Naturschutzgebiet, Landschafts-
schutzgebiet, geschützte Landschaftsbestandteile) aus und bestimmen deren gebiets-
scharfe Abgrenzung“ (Regionalplan Münsterland 2014). Der Regionalplan verzeichnet 
insgesamt 4.686 ha als BSN-Flächen. Die Konkretisierung der Schutzausweisungen 
erfolgt somit über die Landschaftspläne. Ziel ist daher auch eine flächendeckende 
Landschaftsplanung für den Außenbereich von Münster. 
 
Entwicklung: 
Die Entwicklung der Schutzgebiete ist in den letzten Jahren unverändert geblieben.14 
Damit stehen zurzeit weiterhin ca. 7 % des Stadtgebietes unter Naturschutz.  BSN-
Flächen des Regionalplans umfassen zum Vergleich ca. 15 % des Stadtgebiets. Der 
Anteil der Landschaftsschutzgebiete am Stadtgebiet beträgt ca. 33 %.  
Mit dem Inkrafttreten der Naturdenkmalverordnung für den bebauten Bereich im Jahr 
2021 erhöhte sich die Anzahl der Naturdenkmäler  zunächst auf 352. In den Jahren 
2023 und 2024 mussten infolge natürlicher Abgänge durch Sturmereignisse oder 
Krankheitsbefall Verluste bei insgesamt sechs Naturdenkmalen verzeichnet werden. 
Zwei Naturdenkmale fielen vollständig aus, vier Naturdenkmale bestehen aus mehre-
ren Bäumen, sodass jeweils nur einzelne Bäume entnommen werden mussten. 
Betroffen war unter anderem das Naturdenkmal Nr. 84 an der Ecke  Windthorst-
straße/Stubengasse (Baumgruppe mit zwei Rosskastanien, einer Blutbuche und einer 
Hängebuche), bei dem eine Rosskastanie gefällt wurde. Zudem mussten  zwischen 
Promenade und Philosophenweg beim Naturdenkmal Nr. 99 beide Rotbuchen entfernt 
werden. 
 
 
14 Die geringfügige Verringerung der LSG -Fläche um ca. 2 ha beruht auf grafischen Bereinigungen in 
Folge neuer Grundlagenkarten und hat keine materiellen Gründe.

Umweltdaten Münster 2023 - 2024 
 39 
Erforderliche Maßnahmen zur Zielerreichung: 
▪ Umsetzung der Landschaftspläne 1-3 
▪ Aufstellung des Landschaftsplans 4 
 
Datenherkunft/Zuständigkeit: 
Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit 
Jahresstatistik des Stadtplanungsamtes  
 
Weitere Daten zum Umweltmedium: 
 2020 2021 2022 2023 2024 
Waldfläche [ha] 4.943 4.981 4.983 5.026 5.029 
Landwirtschaftliche Fläche [ha] 13.268 13.200 13.147 13.082 13.074 
Städtische landwirtschaftliche 
Pachtfläche [ha]  
1.012 981 991 1.033 1.030 
Anzahl der Naturdenkmale 320 352 352 351 350

Umweltdaten Münster 2023 - 2024 
 40 
Umweltmedium/Ressource: 
Natur und Landschaft – Eingriffsregelung 
 
Indikatoren: 
1. Ersatzgeld 
2. Flächenbilanz Eingriff/Ausgleich im Rahmen von Bebauungsplänen 
und Satzungen nach § 34 BauGB 
3. Größe des Flächenpools im Kompensationsflächenkataster 
 
Erläuterung: 
Die Indikatoren setzen den Beschluss der Vorlage V/0619/2013 um, über die 
Abwicklung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung regelmäßig zu berichten. 
 
1. Ersatzgeld 
Definition: 
Übersicht über Einnahmen, Ausgaben und über die für landschaftspflegerische oder 
Artenschutzmaßnahmen noch zur Verfügung stehenden Ersatzgelder [€] nach Lan-
desnaturschutzgesetz im Zusammenhang mit Eingriffen in Boden, Natur und Land-
schaft. 
 
Abbildung 16 Bilanz Finanzmittel Ersatzgeld [Euro] 
Das Ersatzgeld steht für landschaftspflegerische und artenschutzspezifische Maßnah-
men zur Verfügung. 
 
14.414  
46.240  
158.069  
111.466  
92.843  
45.873  
65.226  
65.592  
0
40000
80000
120000
160000
200000
2022
Stand:
31.12.22
2024
Stand:
31.12.24
Euro
Bilanz Finanzmittel Ersatzgeld
Einnahmen Haben Ausgaben Verfügbar

Umweltdaten Münster 2023 - 2024 
 41 
Finanzbilanz Ersatzgelder 2024 – Stand: 31.12.2024 
 
Frei verfügbare Finanzmittel am 31.12.2022: 65.226,00 € 
 
Einnahmen gesamt 2023 - 2024: 46.240,00 € 
 
Haben15: 111.466,00 € 
 
Ausgaben: 45.873,28 € 
 
Frei verfügbares Ersatzgeld 31.12.2024: 65.592,72 € 
 
Eine Übersicht über die im Zeitraum zwischen 2023 und 2024 geplanten, sich bereits 
in der Realisierung befindlichen bzw. abgeschlossenen landschaftspflegerischen Maß-
nahmen ist als Anlage beigefügt. 
 
Entwicklung: 
Die Entwicklung der Einnahmen über Ersatzgeld ist eng an die Genehmigung von 
Windkraftanlagen und Mobilfunkmasten gebunden. Auf der Grundlage des hierfür zu 
verwendenden Bewertungsverfahrens für mastenartige Eingriffe wird immer ein  Teil 
des Ausgleichs über die Zahlung von Ersatzgeld abgegolten. Auch in den nächsten 
Jahren ist mit der Errichtung neuer Anlagen zu rechnen, sodass voraussichtlich wei-
tere Mittel vereinnahmt werden. Bei allen anderen Eingriffsvorhaben dringt die Stadt 
Münster darauf, dass der entsprechende Ausgleich durch den jeweiligen Vorhabenträ-
ger nachgewiesen wird. 
 
2. Flächenbilanz Eingriff/Ausgleich im Rahmen von Bebauungsplänen und Sat-
zungen nach § 34 BauGB 
Definition: 
Im Zuge der planrechtlichen Aufstellung von Bebauungsplänen und Satzungen nach 
§ 34 (4) BauGB werden Freiflächen im Außenbereich für Siedlungs- und Verkehrsflä-
chen „verbraucht“. Für den naturschutz - und forstrechtlichen Ausgleich der Eingriffe 
werden z. T. landwirtschaftliche Produktionsflächen in Anspruch genommen. Darge-
stellt werden der „Flächenverbrauch“ durch entsprechende Verfahren mit zugeordne-
tem Ausgleich und die Entwicklung gegenüber der letzten Berichtsperiode. 
 
 
15 Ausgaben innerhalb der 2 Jahre + noch verfügbares Geld

Umweltdaten Münster 2023 - 2024 
 42 
 
Abbildung 17 Flächenbilanz Eingriff/Ausgleich im Rahmen von Bebauungsplänen und Satzungen nach § 34 
BauGB [ha] 
Im Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2024 sind sechs Bebauungspläne zur Rechts-
kraft gelangt. 
Die Satzung nach §34 BauGB mit einer Gesamtfläche von ca. 0,7 ha nimmt landwirt-
schaftlich genutzte Ackerflächen im Wesentlichen für Wohn - und Verkehrszwecke in 
Anspruch und gleicht diesen Eingriff auf ca. 0,3 ha auf landwirtschaftlicher Fläche aus. 
Insgesamt sind von den sechs zur Rechtskraft gelangten Bebauungsplänen nur drei 
ausgleichsrelevant. Die zugeordnete Kompensationsfläche beträgt insgesamt ca. 
2,2 ha (2,5 ha mit dem Ausgleich der Satzung nach §34 BauGB) und umfasst aus-
schließlich naturschutzrechtlichen Ausgleich. 
Zwei davon umfassen Änderungen bestehender Bebauungspläne vorhandener Ge-
werbebauflächen. Die Bebauungspläne liegen im Innenbereich und sind im Hinblick 
auf eine Inanspruchnahme landwirtschaftlich genutzter Flächen irrelevant. Im Detail 
handelt es sich dabei vor allem um eine Anpassung der Nutzungsmöglichkeiten inner-
halb von Gewerbegebieten.  
Rechtlich sind diese Verfahren in einem Fall nach §  13a BauGB eingestuft, so dass 
der erfolgte Eingriff von der Ausgleichsverpflichtung grundsätzlich freigestellt ist. Der 
nicht benötigte Ausgleichsbedarf bzgl. der Bebauungspläne 575 und 604 ist darauf 
zurückzuführen, dass bereits zuvor Bebauungspläne bestanden und durch die neue 
Planung keine weiteren Eingriffe in die Natur vorliegen bzw. die Planung einen höhe-
ren Biotopwert hat als der bisherige Bestand.  Die übrigen drei Bebauungspläne sind 
ausgleichsrelevant (s. o.). 
Über die geplante Entwicklung von neuen Baugebieten im Außenbereich hinaus ist die 
Stadt Münster auch weiterhin in erheblichem Maße um eine Reduzierung des Flächen-
verbrauchs durch eine forcierte Innenentwicklung bemüht. 
32,4
0,690,6 0
9,6
2,2
0 0,29
0
5
10
15
20
25
30
35
40
2021-2022 2023-2024
ha
Jahr
Flächenbilanz Eingriff/Ausgleich im Rahmen von 
Bebauungsplänen und Satzungen nach § 34 BauGB [ha]
Eingriff in landw. Flächen*
Eingriff in forstw. Flächen*
Ausgleich auf landw.
Flächen
Ausgleich auf sonst.
Flächen
* ohne Ausgleich u.
bestehendes Planrecht

Umweltdaten Münster 2023 - 2024 
 43 
3. Größe des Flächenpools im Kompensationsflächenkataster 
Definition: 
Die nicht für Eingriffe in Boden, Natur und Landschaft gebundenen Flächen im Flä-
chenpool des Kompensationsflächenkatasters („Komkat“) stehen für zukünftige Kom-
pensationsflächenbedarfe zur Verfügung.  
 
Abbildung 18 Poolflächen im Kompensationskataster nach Nutzung [ha] 
 
Entwicklung: 
Im städtischen Flächenpool sind insgesamt ca. 32,53 ha zuordnungsfähige Kompen-
sationsflächen vorhanden (Stand: 31.12.2024). Diese teilen sich auf ca. 2,07 ha Ufer-
randstreifen (19 Flächen) und ca. 30,46 ha sonstige Flächen (15 Flächen) auf. 
Die letztgenannten Poolflächen gliedern sich derzeit in folgende Flächennutzungen auf 
(Flächenanteile geschätzt): 
▪ Acker      ca. 12,43 ha 
▪ Intensiv genutztes Grünland  ca. 17,01 ha 
▪ Innenbereichsflächen   ca.   1,02 ha 
 ----------------------------------------------------------------------- 
     Summe:  ca. 30,46 ha 
 
Die Entwicklung des Flächenpools für Kompensationsmaßnahmen ist mit der städti-
schen Siedlungsentwicklung und sonstigen umweltrelevanten Planungen  unmittelbar 
verknüpft. Insbesondere die Bebauungsplanverfahren im Innenbereich (nach § 13a 
BauGB) führen aufgrund der planungsrechtlichen Bedingungen häufig zu einer Befrei-
ung von Kompensationsverpflichtungen. Ein Teil der zur Rechtskraft gelangenden, 
16,04
15,56
2,09
3,30
0,38
1,83
39,20
12,43
17,01
0,00
0,00
1,02
2,07
32,53
0
5
10
15
20
25
30
35
40
45
50
55
Acker
Intensives
Grünland
Brachflächen
Gehölz-/
Gewässer
Innenbereichs-
flächen
Uferrand-
streifen
Gesamt
Fläche in ha
Poolflächen im Kompensationsflächenkataster
Stand:
31.12.22
Stand:
31.12.24

Umweltdaten Münster 2023 - 2024 
 44 
kompensationspflichtigen Verfahren wird vorhabenbezogen durchgeführt. Hierbei stel-
len die jeweiligen Vorhabenträger Kompensationsflächen in entsprechender Größen-
ordnung zur Verfügung. 
Die Größe des Flächenpools hat sich im Vergleich zur letzten Berichtsperiode um etwa 
7 ha verkleinert. Die Poolflächen im Kompensationsflächenkataster von insgesamt 
32,54 ha werden perspektivisch bis 2030 nicht zur Abdeckung des Bedarfs ausreichen. 
Hintergrund sind die in den nächsten Jahren voraussichtlich anfallenden erheblichen 
Kompensationsbedarfe der großen Baugebiete in den verschiedenen Stadtteilen. Um 
handlungsfähig zu bleiben, wird bei Vorliegen entsprechender liegenschaftlicher A n-
gebote von Seiten der Landwirtschaft und gleichzeitiger potenzieller naturschutzfach-
licher Eignung der Flächen weiterer Grunderwerb zur Aufstockung des Flächenpools 
vorgenommen. Dadurch können auch mittelfristig Kompensationsflächen in Münster 
zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus wird sich die Verwaltung auch um den 
Ankauf von Ökopunkten privater Ökokontoträger bemühen, um einem Mangel an Kom-
pensationsflächen entgegenzutreten. 
 
Datenherkunft/Zuständigkeit: 
Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit

Umweltdaten Münster 2023 - 2024 
 45 
Umweltmedium/Ressource: 
Umweltmanagement 
 
Indikator: 
ÖKOPROFIT-Betriebe  
 
Definition: 
Anzahl der Betriebe, die sich am Projekt ÖKOPROFIT der Stadt Münster beteiligen.  
 
Erläuterung: 
Seit 2001 unterstützte die Stadt Münster im Rahmen des Projektes ÖKOPROFIT Un-
ternehmen bei der Erarbeitung und Umsetzung von Umweltschutzmaßnahmen u.a. in 
den Bereichen Energie, Abfall, Wasser und Rohstoffe. Der Indikator war ein Maßstab 
für das Umweltengagement von Unternehmen in Münster.  Das Projekt wird mit Ende 
des Jahres 2023 nicht weitergeführt. 
 
Abbildung 19 Gesamtzahl und Anzahl im Auszeichnungsjahr der Ökoprofit-Betriebe 
 
Qualitative Ziele: 
Betriebliche Prozesse haben erheblichen Einfluss auf die Umwelt. Durch Optimierung 
dieser Prozesse und Umsetzung von Umwelt - und Nachhaltigkeitsmaßnahmen kann 
die Umwelt entlastet werden (z. B. reduzierter Wasserverbrauch, Energieeinsparung, 
Abfallvermeidung, Einführung von Managementsystemen, u.a.m.).  
Ziele: 
▪ Förderung der Nachhaltigkeit und des betrieblichen Umweltschutzes in Münstera-
ner Unternehmen 
▪ Ausbau des Umwelt- und Nachhaltigkeitsmanagements im Konzern Stadt Münster 
 
12 10 9 9 6 12 8
84
94 103 112 118
130 138
0
25
50
75
100
125
150
2012 2013 2015 2017 2020 2022 2023
Anzahl Betriebe
ÖKOPROFIT-Betriebe
Gesamtzahl und  Anzahl im Auszeichnungsjahr
pro Jahr gesamt

Umweltdaten Münster 2023 - 2024 
 46 
Quantitative Ziele: 
Eine konkrete Zielvorgabe für die Anzahl der Betriebe, die sich pro Jahr am ÖKOPRO-
FIT beteiligen, lässt sich nicht benennen.  
 
Entwicklung: 
Seit Beginn des Projektes im Jahr 2000 wurden in 13 Durchgängen 138 Münsteraner 
Unternehmen und Institutionen erstmalig ausgezeichnet. Darüb er hinaus wurden vor 
Ort mittlerweile 51 Betriebe rezertifiziert, d. h. sie unterzogen sich einer erneuten Über-
prüfung ihrer fortgeschrittenen Maßnahmen im betrieblichen Umweltschutz und Nach-
haltigkeitsmanagement. Sie haben damit das Umweltmanagementsystem in ihrem Un-
ternehmen weitergehend etabliert. In den vergangenen Jahren ist es immer schwieri-
ger geworden, ausreichend Betriebe für eine Teilnahme am ÖKOPROFIT -Projekt zu 
gewinnen. Viele Unternehmen berichten, dass sie sich in ihrem Nachhaltigkeitsma-
nagement auf andere freiwillige oder verpflichtende Berichtsformate einstellen (z. B. 
Deutscher Nachhaltigkeitskodex, Gemeinwohlbilanz oder CSRD -Berichterstattung). 
Weiterhin sind in den letzten fünf Jahren in Münster viele parallele  Beratungs- und 
Vernetzungsangebote für Unternehmen von Kooperationspartnerinnen (wie z. B. 
Stabsstelle Klima, Wirtschaf tsförderung Münster, IHK) hinzugekommen, sodass das 
Alleinstellungsmerkmal, welches ÖKOPROFIT über viele Jahre innehatte, so nicht 
mehr existiert. Daher sollen die Schwerpunkte zum Nachhaltigen Wirtschaften zukünf-
tig neben der Entwicklung von konkreten Angeboten für Unternehmen (z.B. naturnahe 
Gestaltung von Firmengeländen) auch auf Beratung und Unterstützung bei der Um-
setzung unterschiedl icher Umwelt -, Energie - und Nachhaltigkeitsmanagementsys-
teme (EMAS, Deutscher Nachhaltigkeitskodex, Gemeinwohlbilanzierung, CSRD) lie-
gen.  
 
Datenherkunft/Zuständigkeit: 
Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit  
  
Weitere Daten zum Umweltmedium: 
 2020 2021 2022 2023 2024 
Kontakte/Beratungen in der Um-
weltberatung 
3.008 3.121 3.315 k. A.16 k. A. 
Elektronische Erfassung/Bearbei-
tung von Kundenanliegen in 
IMSware-Umweltservice 
3.821 2.517 1.836 k. A.17 k. A. 
 
16 Die städtische Umweltberatung wurde Ende 2023 durch das Haus der Nachhaltigkeit abgelöst. Im 
Haus der Nachhaltigkeit führen  Stadtverwaltung, die Energieberatung der Verbraucherzentrale NRW, 
Vereine, Verbände und Institution en der Zivilgesellschaft ihre Angebote und Beratungsleistungen für 
Bürgerinnen und Bürger zentral und innenstadtnah zusammen. 
17 2023 wurde die Erfassung und Bearbeitung von Kundenanliegen auf den Mängelmelder der Stadt 
Münster umgestellt, wobei eine Vergleichbarkeit mit den bisherigen Daten nicht mehr gegeben ist .

Umweltdaten Münster 2023 - 2024 
 47 
Umweltmedium/Ressource: 
Verkehr/Mobilität 
 
Indikator: 
Anteil Umweltverbund am Modal Split 
 
Definition: 
Anteil des Umweltverbundes (Fußgänger *innen, Radfahrer*innen, ÖPNV/SPNV) am 
Modal Split in Prozent [%]. 
 
Erläuterung: 
Der Modal Split bezeichnet die Verteilung des Verkehrs auf die verschiedenen Ver-
kehrsträger. Für den Indikator relevant ist der Anteil des Umweltverbundes (Fußgän-
ger*innen, Radfahrende, ÖPNV/SPNV) am Gesamtverkehr. 
 
Abbildung 20 Anteile der Verkehrsmittelwahl (M odal Split) aus den Haushaltsbefragungen (HHB) von  1982 bis 
2022 [Prozent] 
Insgesamt ergibt sich kein konsistentes Bild über die Zeitreihe. Dies liegt insbesondere 
daran, dass der Anteil im Fußverkehr stark schwankt. Der Grund dafür sind Differen-
zen in der Methodik zwischen den einzelnen Erhebungen. Der Anteil der „Sonstigen“, 
die in 2019 erstmalig erhoben wurden und die starken Schwankungen im Fußverkehr

Umweltdaten Münster 2023 - 2024 
 48 
beeinflussen die anderen Werte signifikant. Um diesen Einfluss auszuschalten, wur-
den in der Abbildung 21 der Fußverkehr und Sonstige heraus gerechnet. 
Die Eliminierung der methodischen Verzerrungen führt zu einem konsistenten Ergeb-
nis. Festzustellen ist ein stetiger Rückgang des Pkw -Anteils bei gleichzeitiger Zu-
nahme der Anteile von Fahrrad und ÖPNV. Die Erhebung 2022 zeigt ein nochmals 
deutliches Wachstum im Radverkehrsanteil. Der ÖV-Anteil ist durch Verhaltensände-
rungen während der Corona -Pandemie zurückgegangen. Im Rahmen des Master-
plans Mobilität Münster 2035+ wurden jedoch Maßnahmen erarbeitet, die insbeson-
dere die Stärkung des ÖPNV im Fokus haben. D ie Umsetzung wird mit der kommen-
den Aufstellung des 4. Nahverkehrsplans vorangebracht.  
 
Abbildung 21 Anteile der Verkehrsmittelwahl (Modal Split)  aus den Haushaltsbefragungen  von 1982 bis 2022 
[Prozent] 
Nachfolgend ist das Verhältnis der Verkehrsmittel bezogen auf die Verkehrsleistung 
ausgewertet. Die Verkehrsleistung berücksichtigt nicht nur die Anzahl der Wege, son-
dern auch dessen Wegelänge und ist deshalb in Bezug auf die wahrgenommenen 
Verkehrsmengen aussagekräftiger. Bei der Verkehrsleistung wirken sich besonders 
lange Wege entsprechend stärker aus.  Diese finden gleichzeitig jedoch zum großen 
Teil nicht im Stadtgebiet Münster statt.  
Die in folgender Abbildung 2 2 dargestellte Auswertung der Verkehrsmittelwahl der 
Haushaltsbefragungen 2019 und 2022 zeigt, dass zuletzt der Anteil des Kfz-Verkehrs 
an der gesamten Verkehrsleistung zurückgegangen ist. Der Rückgang des ÖV beim 
wegebezogenen Modal Split ist bei der Verkehrsleistung nicht festzustellen. Deutlich 
gewachsen ist hingegen auch hier der Radverkehrsanteil.

Umweltdaten Münster 2023 - 2024 
 49 
 
Abbildung 22 Anteile der Verkehrsmittelwahl bezogen auf die Verkehrsleistung von 2019 und 2022 [in Prozent] 
Darüber hinausgehend sind für die langfristige Bewertung des Verkehrs unter Nach-
haltigkeitsaspekten aber auch künftige Anteile der Elektromobilität im Kfz-Verkehr so-
wie der Fahrzeugbesetzungsgrad, der zurzeit in Münster 1,15 Personen/Pkw beträgt, 
von Relevanz. Die Beeinflussung dessen ist jedoch wesentlich von bundesweiten Rah-
menvorgaben abhängig und weniger auf kommunaler Ebene steuerbar. 
 
Qualitative Ziele: 
Der Verkehr wirkt sich maßgeblich auf viele Bereiche der Umwelt aus. So hängt die 
Belastung durch Luftschadstoffe, Lärm oder der CO2 -Ausstoß in erheblichem Maße 
von der Wahl des Verkehrsmittels ab. Daher soll zum einen der Umweltverbund im 
Modal-Split gestärkt und zum anderen die Etablierung von emissionsfreien Antrieben 
der Pkw-Flotte vorangetrieben werden (z.B. Elektromobilität). Ebenfalls eine bedeu-
tende Rolle spielen in diesem Zusammenhang die Förderung und der Ausbau von 
Sharing-Angeboten (z.B. Carsharing).  
▪ Erhöhung des Wegeanteils des Fußgängerverkehrs  
▪ Weitere Stärkung des Fahrradverkehrs  
▪ Stärkung des ÖPNV/SPNV 
▪ Minderung des Kfz-Anteils im Regionalverkehr (Pendler) 
▪ Ausbau der Infrastruktur zugunsten emissionsarmer Antriebe (E-Mobilität) 
▪ Ausweitung des Carsharing-Angebots auf dem gesamten Stadtgebiet 
 
Quantitative Ziele: 
Für den Masterplan Mobilität Münster (MMM 2035+) wurde im Januar 2022 vom Gut-
achterbüro die Bestandsanalyse als Ausgangsbasis für alle kommenden Schritte des 
Planungsprozesses erarbeitet. Ein umfangreicher Zwischenbericht wurde dem A us-
schuss für Verkehr und Mobilität  zum 02.02.2022 vorgelegt (vgl. V/0897/2021). Im 
Weiteren werden auf Basis des Zwischenberichtes und den daraus abzuleitenden 
Trends Ziele für den Bereich Mobilität erarbeitet und von der Politik beschlossen. Im 
Vergleich zu den vorherigen Umweltdaten (Zielwert 2025: 70 % des Verkehrs der

Umweltdaten Münster 2023 - 2024 
 50 
Münsteraner*innen entfallen auf den Umweltverbund) findet eine Neuausrichtung des 
Zielwertes (Zielwert 2035) statt, die aktuelle Beschlüsse aber auch erkennbare Trends 
berücksichtigt und in den kommenden Umweltdaten Aufnahme finden soll. Die Ergeb-
nisse des Masterplans Mobilität Münster werden im März/April 2024 vorliegen. Nach 
der Beratung des Schlussberichtes werden begründete und belastbare neue Zielwerte 
zum Modal Split vorliegen. 
 
Entwicklung: 
Die Entwicklung in Münster seit 1982 zeigt im Mittel einen Anstieg des Umweltverbun-
des bis ins Jahr 2013. Der Anteil des Umweltverbundes ist gegenüber der Autonutzung 
nochmals deutlich gestiegen, sodass der Umweltverbund 2013 erstmals über 70 % 
lag. Die 2019er und auch die 2022er Erhebung bestätigen diese Werte aus 2013 auf 
hohem Niveau. Trotz stark wachsender Einwohnendenzahlen verliert der Pkw als Ver-
kehrsmittel weiter an Bedeutung. Inzwischen sind fast dreiviertel aller Fahrten dem 
Umweltverbund zuzuordnen. Bezogen auf die Verkehrsleistung stellt der Kfz -Verkehr 
jedoch weiterhin das wichtigste Verkehrsmittel dar.  
Unter den in Münster zugelassenen Pkw befinden sich mittlerweile rund 10.000 voll-
elektrische Fahrzeuge. Dies entspricht einem Anteil von ca. 6,5%. Zum Vergleich: In 
Nordrhein-Westfalen liegt dieser Wert lediglich bei rund 3%. 
Das Fahrrad bleibt das am häufigsten genutzte Verkehrsmittel. 
 
Erforderliche Maßnahmen zur Zielerreichung: 
Den Rahmen für das zukünftige Verkehrsgeschehen in Münster gibt der Ende 2019 in 
Auftrag gegebene „Masterplan Mobilität Münster 2035+“ (MMM2035+) vor. Der Ab-
schlussbericht zum MMM2035+ liegt seit dem Frühjahr 2024 vor. Aktuelle (geplante) 
Maßnahmen sind u.a.:  
▪ V/0728/2020 Grundsatzbeschluss für ein "Integriertes Parkraumkonzept Müns-
ter“ 
▪ V/0034/2023 Integriertes Parkraumkonzept Münster: Bestandsanalyse, Ziele 
und zweites Pilotprojekt 
▪ V/0341/2021 Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens zur 
Vergabe von stationsbasierten Carsharing-Stellplätzen 
▪ /1052/2020 Multi- und intermodale Mobilität stärken - Neue Mobilstationen 
   für Münster 
▪ V/0312/2021 Elektro-Ladesäulenkonzept Münster 2021 zur Förderung der  
Elektromobilität 
▪ V/0101/2023 Gestattung privater Ladesäulen im öffentlichen Straßenraum 
▪ V/0127/2023 Baubeschluss zur Fortführung des „3.000 Fahrradstellplätze -Pro-
gramms" 
▪ V/0456/2024 Sachstand und priorisiertes Umsetzungskonzept zum Fahrrad-
netz 2.0 
 
Datenherkunft/Zuständigkeit: 
Stadtplanungsamt; Amt für Mobilität und Tiefbau: 
▪ Mobilitätsbefragung 2022 zum werktäglichen Verkehrsverhalten der Bevölkerung 
in Münster

Umweltdaten Münster 2023 - 2024 
 51 
▪ Radverkehrskonzept Stadt Münster (V/0647/2016) 
▪ Mobilität Münster/Münsterland 2050 (V/0625/2010) 
Weitere Daten: Stadtwerke Münster 
 
Weitere Daten zum Umweltmedium: 
 2020 2021 2022 2023 2024 
Entwicklung der 
Fahrgastnachfrage 
auf den Stadtbus-
sen [Fahrgäste in 
Mio./Jahr]18 
k.A. 31 47 32 32 
Öffentlicher Park-
raum für Fahrräder 
in Münster [m2] 
13.296 13.467 14.923 15.695 16.247 
Jährliche Radver-
kehrsmengen an 
der Zählstelle Pro-
menade [1.000 
Stück] 
4.433,2 4.444,2 5.173,9 5.101,5 5.398,2 
Öffentlich zugäng-
liche E-Lade-
punkte [Stück] 
59 105 227 340 409 
Bestand vollelektri-
scher Pkw [Stück] 
1.802 2.847 4.820 7.496 8.801 
 
 
 
  
 
18 Im Jahr 2020 erfolgte bedingt durch die Pandemie keine Erhebung. Die deutliche Differenz der Jahre 
2023 und 2024 zum Jahr 2022 erklärt sich dadurch, dass die tatsächlich gezählten Fahrgäste anstelle 
der über die Verkaufsstatistik und angenommenen Nutzungshäufigkeiten ermittelten statistischen Fahr-
gäste angegeben wurden.

Umweltdaten Münster 2023 - 2024 
 52 
Umweltmedium/Ressource: 
Wasser 
 
Indikator: 
Bewertung des ökologischen Zustands nach PERLODES 
Hinweis: Die Gewässergüteuntersuchungen der unteren Wasserbehörde der Stadt 
Münster wurden zum Jahr 2024 auf das PERLODES-Verfahren (gem. EG-WRRL) um-
gestellt. Mit der Umstellung können qualitativ bessere Daten zur Beschreibung des 
ökologischen Zustands bzw. Potenti als der Fließgewässer gewonnen werden. Dies 
führt auch zu einer Umstellung der Informationen in den Umweltdaten.    
 
Definition: 
Der gute ökologische Zustand bzw. Potenzial der Fließgewässer ist ein zentrales Ziel 
der EU-Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2000/60/EG). Die Zustandsbewertung und 
Zielerreichung werden durch ein regelmäßiges Monitoring seitens des Landes NRW 
durchgeführt. In diesem Verfahren sind die größeren Fließgewässer (Münstersche Aa, 
Werse, Angel, Mecklenbach, Kinderbach, Emmerbach, Kreuzbach, Getterbach, Floth-
bach, Offerbach und Kannenbach) eingebunden.  
Die Stadt Münster führt zusätzlich eigene Untersuchungen für die namhaften Fließge-
wässer auf dem Stadtgebiet Münster durch. 
 
Erläuterung: 
Der ökologische Zustand bzw. Potential ergibt sich aus dem Vergleich der im unter-
suchten Fließgewässer vorgefundenen  lebenden Organismen mit dem Bestand, der 
natürlicherweise dort vorhanden sein sollte. Die Lebensgemeinschaft eines Gewäs-
sers spiegelt alle Einflussfaktoren und Störgrößen wider. Das Makrozoobenthos (am 
Gewässerboden lebende wirbellose Tiere) ist eines der biologischen Qualitätskompo-
nenten der EU -Wasserrahmenrichtlinie. Mit dem Bewertungsverfahren PERLODES 
kann der ökologische Zustand der Fließgewässertypen in Deutschland anhand des 
Makrozoobenthos nach den Vorgaben der EG WRRL ermittelt werden.   
Das Bewertungssystem PERLODES integriert durch seinen mo dularen Aufbau den 
Einfluss verschiedener Stressoren in die Bewertung der ökologischen Qualität eines 
Fließgewässers. Aus der Artenliste eines zu bewertenden Gewässers können Infor-
mationen in drei Modulen extrahiert und leitbildbezogen bewertet werden. In den Um-
weltdaten werden die Module „Saprobie“ („biologische Gewässergüte“) zur Bewertung 
der Auswirkungen organischer Verschmutzung (auf das Makrozoobenthos ) und das 
Modul „Allgemeine Degradation“ darg estellt. Letztgenanntes Modul spiegelt die Aus-
wirkungen verschiedener Stres soren (Degradation der Gewässer morphologie, Nut-
zung im Einzugsgebiet, Pestizide, hormonäquivalente Stoffe) wider, wobei in den 
meisten Fällen die Beeinträchtigung der Gewässermorphologie den entscheidendsten 
Stressor darstellt. 
Die Bewertung erfolgt in fünf Güteklassen. Die Angabe erfolgt in Prozent, bezogen auf 
alle Beprobungsstrecken nach PERLODES für das jeweilige Untersuchungsjahr.

Umweltdaten Münster 2023 - 2024 
 53 
Datenlage/Grafik: 
 
Abbildung 23 Bewertung 2024 nach PERLODES für die Module „Saprobie“ und „Allgemeine Degradation“ (Anteil 
der Güteklassen in Prozent) 
Qualitative Ziele: 
Die Fließgewässer sind so zu bewirtschaften, dass eine Verschlechterung ihres öko-
logischen und chemischen Zustands bzw. ökologischen Potentials vermieden und ein 
guter ökologischer und chemischer Zustand bzw. ökologisches Potential erhalten oder 
erreicht wird (vgl. § 27 WHG).   
 
Quantitative Ziele: 
▪ Vermehrte Umsetzung von Entwicklungsmaßnahmen durch die Gewässerunter-
haltung zur Verbesserung der morphologischen Gewässerausprägung 
▪ Verbesserung der Zusammenarbeit mit der Landwirtschaft zur weiteren Reduktion 
von potenziellen Eintragspfaden von Nährstoffen in die Gewässer 
▪ Flächenerwerb zur Gewässerentwicklung 
▪ Verbesserung der Einleitungen von Niederschlagswasser in Oberflächengewässer  
 
Entwicklung: 
Aus den vorherigen Berichten zu den Umweltdaten Münster geht hervor, dass seit dem 
Jahr 2002 eine deutliche Verbesserung  der biologischen Gewässergüte (Saprobie), 
als Maßstab für die organische Verschmutzung, zu verzeichnen ist. Dies ist auf zahl-
reiche Maßnahmen zurückzuführen, die auf einen konsequenten Gewässerschutz ab-
zielen. Auch die aktuellen Güteuntersuchungen der Stadt Münster bestätigen diese 
Entwicklung, sodass für das Modul „Saprobie“ die Zielsetzung der WRRL nahezu er-
reicht ist.   
Eine Entwicklung für das Modul „Allgemeine Degradation“ lässt sich auf Grund der 
erstmaligen Erhebung durch die stadteigenen Güteuntersuchungen für das Jahr 2024 
18
3
1
4
10
2
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
80%
90%
100%
Saprobie AgD
Anteil der Güteklassen in %
Bewertung nach PERLODES 2024
gut mäßig unbefriedigend schlecht

Umweltdaten Münster 2023 - 2024 
 54 
noch nicht beschreiben. Die i.R. durch das Amt für Mobilität und Tiefbau durchgeführ-
ten Renaturierungen und Entwicklungsmaßnahmen der Gewässerunterhaltung kön-
nen hier aber bereits mittelfristig Verbesserungen erwarten lassen. 
Die Bewertungen für das Stadtgebiet Münster zeigen eine ähnliche Bewertung wie die 
restlichen Fließgewässer in Nordrhein-Westfalen. 
 
Erforderliche Maßnahmen zur Zielerreichung: 
▪ Maßnahmen zur Abwasserreinigung und Abwasserableitung aus dem Abwasser-
beseitigungskonzept (ABK) 
▪ Programmmaßnahmen aus dem Bewirtschaftungsplan für NRW/Umsetzungsfahr-
pläne zur WRRL 
▪ Ökologische Verbesserung der kleineren Gewässer vor allem durch Entwicklungs-
maßnahmen der Gewässerunterhaltung 
▪ Erhöhung der Flächenverfügbarkeit an den Gewässern und im Gewässerumfeld 
 
Datenherkunft/Zuständigkeit: 
 
Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit  
Stadtwerke Münster 
 
Weitere Daten zum Umweltmedium: 
 2020 2021 2022 2023 2024 
Privater Trinkwasserverbrauch 
[l/Tag je Einwohnenden] 
107,99 107,51 102,94 99,02 100,06 
Nitrat im Trinkwasser (Mittelwert der 
vier Wassergewinnungsgebiete) [mg/l] 
10,7 10,6 9,6 8,9 9,4

Anhang 1 – Ersatzgeldmaßnahmen 2023-2024 
 55 
Projekt Landschaftspflegerische Maßnahmen NSG 
LSG 
LB 
Nutzung vor 
Maßnahme 
Nachfolgenutzung Stand des 
Projekts 
Baukosten 
Fledermauskästen in 
den Rieselfeldern 
• Lieferung und Installation von Fleder-
mauskästen an verschiedenen Standor-
ten in den Rieselfeldern 
NSG Gehölz Gehölz Beendet 3.490,65 € 
Sohlgleite Wehr 
Lackmann u. Gestal-
tung des westl. Ufers 
• Rückbau einer vorhandenen Wehranlage 
• Bau einer Sohlgleite 
• Bepflanzung des Uferrandes mit heimi-
schen Gehölzen 
Teils LSG Wehranlage Solgleite  
Naturnahes Ufer mit 
Gehölz 
Beendet 13.616,25 € 
Initiieren eines natur-
nahen Bachbettes auf 
Höhe der ehem. Hof-
stelle Molkenbur  
Kasewinkel 
• Verrohrtes Gewässer (Nr. 329492) ent-
lang des Hofgebäudes offengelegt und 
naturnah gestaltet 
LSG Gewässer stark 
anthropogen 
Gewässer naturnah Beendet 
 
10.653,08 € 
Pflanzmaßnahme 
Feldstiege 
• Anlage einer 5-reihigen Feldhecke aus 
standortheimischen Bäumen und Sträu-
chern 
LSG Acker  Gehölz Beendet 648,07 € 
Biotopmaßnahme 
westl. Sportplatz  
Teutonia Coerde MS 
• Aufforstung eines naturnahen Laubwal-
des, bestehend aus Kern-, Mantel- und 
Saumzone 
LP2 Wald Wald Beendet 4.855,77 € 
Biotopmanagement 
Sandtrockenrasen 
am Hiltruper See 
• Zaunerneuerung zum Verhindern des Be-
tretens der Flächen des Sandtrockenra-
sens 
• Wiederbesiedelung der Trampelpfade mit 
Heide oder Trockenrasen 
LSG Sandtrockenra-
sen 
Sandtrockenrasen Beendet 8.711,16 € 
Biotopmaßnahme 
westl. Sportplatz  
Teutonia Coerde MS 
• Aufforstung mit standortheimischen Ge-
hölzen  
• Saumstreifen 
LP2 Wald Wald Beendet 3.898,30 € 
      45.873,28 €

Berichtsvorlage

16424 Zeichen

V/0095/2026 
V/0095/2026 
 
 
Öffentliche  Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Umweltdaten Münster 2023-2024 
 
 
 
Beratungsfolge  
 
   05.05.2026 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Bericht 
 
 
Bericht: 
 
1. Einleitung 
 
Die Umweltdaten Münster sind eine Zusammenstellung wichtiger Daten zur Entwicklung der Umwelt 
in Münster. Sie umfassen alle wesentlichen Umweltthemen und werden auf Beschluss des Rates der 
Stadt Münster vom 12.12.2012 kontinuierlich fortgeschrieben. Nunmehr liegen die Umweltdaten für 
die Fortschreibungsjahre 2023 und 2024 vor und sind in der beigefügten Anlage 1 zur Vorlage doku-
mentiert. Neu hinzugekommen ist das Thema der Baumschutzsatzung als neues Umweltmedium.  
Die Vorlage der vollständigen Daten ist erst zu Beginn des Jahres 2026 möglich, da einzelne Daten 
erst zu Ende des Folgejahres veröffentlicht werden. Die Datenerhebung erfolgt für die einzelnen Um-
weltmedien in einem unterschiedlichen Turnus. Neben jährlichen Datenerfassungen treten vereinzelt 
auch längere Zeitabstände von 5 oder mehr Jahren zwischen den Erhebungen auf. Dies erklärt die 
unterschiedlichen Bezugsjahre in der unter Ziffer 2 dargestellten Tabelle.  
 
2. Fortschreibung der Umweltdaten 2023 - 2024 
 
Die Entwicklung der Indikatoren für die einzelnen Umweltthemen werden in nachfolgender 
Tabelle kurz ausgeführt: 
 
Umweltmedium Entwicklung der Indikatoren 
Abfall In Münster geht die Pro -Kopf-Gesamtabfallmenge seit dem Jahr 2016 
kontinuierlich zurück.  
Die Jahre 2020 und 2021 waren durch die COVID -19-Pandemie ge-
prägt. Die Beschränkungen, mehr Homeoffice und die grundsätzliche 
Verlagerung der Aktivitäten in den häuslichen Bereich (weniger Außer -
Haus-Konsum, mehr Take -Away-Produkte und Versandbestellungen) 
hatten bei einigen Abfallarten Einfluss auf die Abfallmenge, was sich 
insgesamt in einem Anstieg der Gesamtabfallmenge äußert. 
Im Jahr 2022 ist die Abfallmenge unter das „Vor-Corona-Niveau“ auf die 
Amt für Grünflächen, Umwelt 
und Nachhaltigkeit  
 
08.04.2026  
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Bley 
Telefon: 492-6864 
Bley@stadt -muenster.de

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V/0095/2026 
bisher niedrigste Pro -Kopf-Menge von 440 kg gesunken. Mögliche 
Gründe könnten in der Unsicherheit und einer dadurch ausgelösten 
Konsumzurückhaltung sowie dem Nachlassen der (vorgezogenen) Neu-
anschaffungen liegen. 
Für die Jahre 2023 und 2024 stieg das Pro -Kopf-Aufkommen wieder 
leicht auf 448 bzw. 456 kg. 
Abwasser Im Jahr 2023 liegt die Reinigungsleistung der Kläranlage Münster bei 
den Parametern Kohlenstoff (CSB), Stickstoff (TNb) und Phosphor 
(Pges) wieder über dem bundesweiten Durchschnitt der Kläranlagen. 
Ausnahme sind die Kläranlagen Hiltrup und Geist, die beim Parameter 
CSB eine schlechtere Reinigungsleistung aufweisen.  
Zwischen 2022-2024 sind die Abbauleistungen in Münster für CSB, TNb 
und Pges leicht schwankend. 
Baumschutzsatzung Die Einführung der Baumschutzsatzung hat die Präsenz des Themas 
Baumschutz in Münster deutlich gestärkt. Insbesondere im Zusammen-
hang mit Baumaßnahmen wird dem Schutz von Bäumen in all seinen 
Facetten deutlich mehr Aufmerksamkeit geschenkt. So ist die Zahl der 
beantragten Maßnahmen seit 2023 stark angestiegen. Es wurde ein 
Bewusstsein dafür geschaffen, dass Eingriffe in den Baumbestand ge-
nehmigungspflichtig sind. Dass im Jahr 2023 zunächst mehr Fällungen 
als Eingriffe in den Schutzbereich oder in die Baumkrone beantragt wur-
den und sich dieses Verhältnis seit 2024 umgekehrt hat, deutet darauf 
hin, dass die Satzung zu Beginn noch vergleichsweise unbekannt war. 
Insbesondere war offenbar noch nicht ausreichend bekannt, dass nicht 
nur Fällungen, sondern auch Eingriffe in den Schutzbereich und in die 
Baumkrone genehmigungspflichtig sind. 
Die BSS hat dazu beigetragen, dass bislang verbreitete Mechanismen, 
wie die „vorsorgliche“ Rodung eines Grundstückes vor Durchführung 
einer Baumaßnahme im Regelfall nicht mehr möglich sind. Auch die 
erforderlichen Aufwendungen zum Schutz oder zur Neupflanzung von 
Bäumen während bzw. nach der Baumaßnahme sind nach Einschät-
zung des Amtes für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit gestiegen. 
Biodiversität Im Berichtszeitraum wurden folgende Indikatorarten erfasst: 
1. Mohn- und Kornblume 
Bei der Mohnblume stieg die geschätzte Individuenzahl von 5.000 
(2014) auf etwa 6.900 Individuen im Jahr 2024. Bei der Kornblume er-
höhte sich die geschätzte Zahl von 2.000 (2014) auf 6.700 Exemplare im 
Jahr 2024. Dieser Anstieg ist jedoch vor allem auf wenige, wildkräuter-
reiche Getreidefelder zurückzuführen, in denen besonders große Be-
stände von Mohn- und Kornblumen zu finden sind.  
2. Schwanenblume 
Die Untersuchungen von 2023 zeigen, dass die Schwanenblume in fla-
chen, wenig beschatteten Uferbereichen weiterhin verbreitet ist, wie be-
reits 2013 und 2018. Trotz positiver Entwicklungen nach Renaturie-
rungsmaßnahmen an der Münsterschen Aa wurde sie 2023 in zwei zu-
vor besiedelten Abschnitten nicht nachgewiesen. Gründe dafür sind 
vermutlich der hohe Wasserstand und die ausbleibende Blüte. Langfris-
tig wird jedoch ein positiver Einfluss der Renaturierung auf den Bestand 
erwartet. 
3. Steinbeißer 
Der Steinbeißer wurde im Emmerbach weiterhin nachgewiesen, jedoch 
über die Jahre  mit stark schwankenden Ergebnissen.  In der Münster-
schen Aa konnten 2024 – wie teils schon zuvor – keine Funde gemacht 
werden, obwohl 2018 stellenweise noch hohe Bestände festgestellt wur-
den. Möglicherweise ist dies auf die hohen Wasserstände während der 
Befischungen sowie auf die inzwischen fortgeschrittene Sukzession

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V/0095/2026 
nach den Renaturierungsmaßnahmen zurückzuführen. 
5. Kiebitz 
Bei der Erfassung des Kiebitzbestandes  durch die NABU -
Naturschutzstation Münsterland wurden im Jahr 2023 75 Brutpaare, im 
Jahr 2024 65 Brutpaare gezählt. Laut Angaben des NABU wurde der für 
die Bestandserhaltung erforderliche Schwellenwert von 0,8 flüggen Kü-
ken pro Brutpaar im Jahr 2023 mit 0,89 knapp übertroffen. Auch im Jahr 
2024 lag der Bruterfolg mit 0,83 flüggen Jungvögeln pro Brutpaar im 
bestandserhaltenden Bereich. Trotz dieser positiven Reproduktionswer-
te blieb der Gesamtbestand auf einem niedrigen Niveau stabil, ohne die 
zuvor festgest ellten drastischen Rückgänge weiter fortzusetzen. Eine 
nachhaltige Erholung der Population ist dennoch nicht zu erkennen. Die 
Zahlen zeigen vielmehr, dass die Population in Münster weiterhin deut-
lich von einem günstigen Erhaltungszustand entfernt ist. 
Boden/Fläche Die Statistik der Flächenerhebung wurde 2016 bundesweit auf die Aus-
wertung der „Amtlichen Liegenschaftskataster -Informationssysteme 
(ALKIS)” umgestellt. Die Umstellung führte nach IT.NRW „zu grundle-
genden methodischen Änderungen“. Insbesondere durch die Neuzuord-
nung von Nutzungsarten ergibt sich bis heute kein interpretationsfähiges 
Bild. Belastbare Aussagen zur Flächenentwicklung, insbesondere zur 
Entwicklung des Indikators „Flächen für Siedlung und Verkehr“ und da-
mit zur Quantifizierung der Flächeninanspruchnahme, werden nach Ein-
schätzung des Vermessungs- und Katasteramtes der Stadt Münster erst 
in einigen Jahren möglich sein. Ein Bezug zum Zielwert von 30 ha/Jahr 
(vgl. Vorlage V/0288/2012/1) ist aktuell nicht herstellbar. 
Grün In den Jahren 2023 bis 2024 wurden innerhalb des städtischen Grünsys-
tems (Grünzüge/ 1. und 2. Grünring) keine Eingriffe von mehr als 500 m² 
versiegelter Fläche durchgeführt bzw. planungsrechtlich vorbereitet. 
Die 1966 erstmals veröffentlichte Grünordnung Münster, die in den 
1990er Jahren inhaltlich und 2012 räumlich überarbeitet wurde, weist in 
Anbetracht aktueller und zukünftiger Herausforderungen Defizite auf. 
Um ökologische, soziale und städtebauliche Qualitätsziele langfristig zu 
sichern, ist eine Weiterentwicklung der Inhalte erforderlich. Diese Not-
wendigkeit wurde unter anderem im Rahmen der Erstellung des "Inte-
grierten Flächenkonzeptes Münster" (IFM) unterstrichen. Am 2. Juli 
2025 beschloss der Rat die We iterentwicklung der Grünordnung Müns-
ter zur „Grünordnung 2.0“. Diese soll nicht nur als grundlegendes 
Grünkonzept fungieren, sondern zukünftig auch aktiv als zeitgemäßes 
Steuerungsinstrument in der Stadt- und Grünflächenentwicklung einge-
setzt werden. Derzeit werden Fördermittel zur Finanzierung der Erarbei-
tung und be-gleitender Prozesse akquiriert. 
Klima/Energie Mit dem stetigen Ausbau der Klimaschutzaktivitäten und dem voran-
schreitenden Ausbau der erneuerbaren Energien konnte in Münster bis 
Ende des Jahres 2024 eine Reduzierung der CO2-Emissionen pro Kopf 
der Bevölkerung um knapp 50 % gegen -über dem Jahr 1990 erreicht 
werden. Die absolute Reduzierung von 1990 bis 2024 beläuft sich auf 37 
%. 
Lärmimmissionen Der Lärmaktionsplan der 4. Runde wurde im Rat im September 2024 
verabschiedet. Der Lärmaktionsplan weist 55 Streckenabschnitte mit 
hoher Priorität für Lärmminderungsmaßnahmen auf. Sechs dieser Stre-
ckenabschnitte werden für Tempo-30-Geschwindigkeitsbeschränkungen 
vorgeschlagen. Der aktuelle Lärmaktionsplan ist gekennzeichnet durch 
eine verstärkte Diskussion über die Problematik, die Hilfsfristen für Ret-
tungsfahrzeuge einzuhalten, vor dem Hintergrund, dass die Streckenab-
schnitte von Tempo 30 im Hauptverkehrss traßennetz zur Reduzierung 
von Lärm oder zur Erhöhung der Verkehrssicherheit zugenommen ha-

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V/0095/2026 
ben. Die Zeit bis zur Aufstellung des nächsten Aktionsplanes im Jahr 
2029 wird genutzt, um die Priorität der Belange besser und kleinräumli-
cher gegeneinander abwägen zu können. Aufgrund der finanziell ange-
spannten Haushaltslage wurde das Schallschutzfensterprogramm zur 
Förderung von passiven Schallschutzmaßnahmen bei sehr hohen Ver-
kehrslärmbelastungen aktuell noch nicht umgesetzt. 
Luftschadstoffe Insgesamt ist bei den Indikatoren seit 2016 eine deutliche Abnahme 
bzw. eine Fluktuation unterhalb der quantitativen Ziele zu verzeichnen. 
Die neuen EU -Grenzwerte ab 2030 für Feinstaub und Stickstoffdioxid 
werden – voraussichtlich – einzuhalten sein. Der Indikator für Ozon un-
terliegt je nach Witterungsverhältnissen im Sommer deutlichen Schwan-
kungen. Eine Abschätzung des Trends kann hier daher nicht gegeben 
werden. Die Schadstoffkomponente PM2,5 (Feinstaub <2,5 μm Durch-
messer) und der Jahresmittelwert für Ozon können zukünftig an Bedeu-
tung für die Beurteilung der Luftqualität gewinnen. 
Natur und Landschaft - 
Schutzgebiete 
Die Entwicklung der Schutzgebiete ist in den letzten Jahren unverändert 
geblieben. Damit stehen zurzeit weiterhin ca. 7 % des Stadtgebietes 
unter Naturschutz. BSN-Flächen des Regionalplans umfassen zum Ver-
gleich ca. 15 % des Stadtgebiets. Der Anteil der Landschaftsschutzge-
biete am Stadtgebiet beträgt ca. 33 %. 
Mit dem Inkrafttreten der Naturdenkmalverordnung für den bebauten 
Bereich im Jahr 2021 erhöhte sich die Anzahl der Naturdenkmäler zu-
nächst auf 352. In den Jahren 2023 und 2024 mussten infolge natürli-
cher Abgänge durch Sturmereignisse oder Krankheitsbefall Verluste bei 
insgesamt sechs Naturdenkmalen verzeichnet werden. Zwei Natur-
denkmale fielen vollständig aus, vier Naturdenkmale bestehen aus meh-
reren Bäumen, sodass jeweils nur einzelne Bäume entnommen werden 
mussten. Betroffen war unter anderem das Naturdenkmal Nr. 84 an der 
Ecke Windthorststraße/Stubengasse (Baumgruppe mit zwei Rosskasta-
nien, einer Blutbuche und einer Hängebuche), bei dem eine Rosskasta-
nie gefällt wurde. Zudem mussten zwischen Promenade und Philoso-
phenweg beim Naturdenkmal Nr. 99 beide Rotbuchen entfernt werden. 
Natur und Landschaft - 
Eingriffsregelung 
Das frei verfügbare Ersatzgeld betrug zum 31.12.2024 65.592,72 €. Die 
Entwicklung der Einnahmen über Ersatzgeld ist eng an die Genehmi-
gung von Windkraftanlagen und Mobilfunkmasten gebunden. Auf der 
Grundlage des hierfür zu verwendenden Bewertungsverfahrens für mas-
tenartige Eingriffe wird immer ein Teil des Ausgleichs über die Zahlung 
von Ersatzgeld abgegolten.  
Im Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2024 sind sechs Bebauungsplä-
ne zur Rechtskraft gelangt. Zwei davon umfassen Änderungen beste-
hender Bebauungspläne auf vorhandener Gewerbebauflächen. Die Be-
bauungspläne liegen im Innenbereich und sind im Hinblick auf eine In-
anspruchnahme landwirtschaftlich genutzter Flächen irrelevant. Recht-
lich sind diese Verfahren in einem Fall nach § 13a BauGB eingestuft, so 
dass der erfolgte Eingriff von der Ausgleichsverpflichtung grundsätzlich 
freigestellt ist. Der nicht benötigte A usgleichsbedarf bzgl. der Bebau-
ungspläne 575 und 604 ist darauf zurückzuführen, dass bereits zuvor 
Bebauungspläne bestanden und durch die neue Planung keine weiteren 
Eingriffe in die Natur vorliegen bzw. die Planung einen höheren Bio-
topwert hat als der bisherige Bestand. Die übrigen drei Bebauungspläne 
sind ausgleichsrelevant.  
Umweltmanagement Seit Beginn des Projektes im Jahr 2000 wurden in 13 Durchgängen 138 
Münsteraner Unternehmen und Institutionen erstmalig ausgezeichnet. 
Darüber hinaus wurden vor Ort mittlerweile 51 Betriebe rezertifiziert, d. 
h. sie unterzogen sich einer erneuten Überprüfung ihrer fortgeschritte-
nen Maßnahmen im betrieblichen Umweltschutz und Nachhaltigkeits-

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management. Sie haben damit das Umweltmanagementsystem in ihrem 
Unternehmen weitergehend etabliert. In den vergangenen Jahren ist es 
immer schwieriger geworden, ausreichend Betriebe für eine Teilnahme 
am ÖKOPROFIT -Projekt zu gewinnen. Viele Unternehmen berichten, 
dass sie sich in ihrem Nachhaltigkeitsmanagement auf andere freiwillige 
oder verpflichtende Berichtsformate einstellen . Weiterhin sind in den 
letzten fünf Jahren in Münster viele parallele Beratungs - und Vernet-
zungsangebote für Unternehmen von Koop erationspartnerinnen hinzu-
gekommen, sodass das Alleinstellungsmerkmal, welches ÖKOPROFIT 
über viele Jahre innehatte, so nicht mehr existiert. Daher sollen die 
Schwerpunkte zum Nachhaltigen Wirtschaften zukünftig neben der Ent-
wicklung von konkreten Angeboten für Unternehmen auch auf Beratung 
und Unterstützung bei der Umsetzung unterschiedlicher Umwelt-, Ener-
gie- und Nachhaltigkeitsmanagementsysteme liegen. 
Verkehr/Mobilität Die Entwicklung in Münster seit 1982 zeigt im Mittel einen Anstieg des 
Umweltverbundes (Fußgänger*innen, Radfahrende, ÖPNV/SPNV)  bis 
ins Jahr 2013. Der Anteil des Umweltverbundes ist gegenüber der Au-
tonutzung nochmals deutlich gestiegen, sodass der Umweltverbund 
2013 erstmals über 70 % lag. Die 2019er und auch die 2022er Erhebung 
bestätigen diese Werte aus 2013 auf hohem Niveau. Trotz stark wach-
sender Einwohnendenzahlen verliert der Pkw als Verkehrsmittel weiter 
an Bedeutung. Inzwischen sind fast dreivierte l aller Fahrten dem Um-
weltverbund zuzuordnen. Bezogen auf die Verkehrsleistung stellt der 
Kfz-Verkehr jedoch weiterhin das wichtigste Verkehrsmittel dar. 
Unter den in Münster zugelassenen Pkw befinden sich mittlerweile rund 
10.000 voll-elektrische Fahrzeuge. Dies entspricht einem Anteil von ca. 
6,5%. Zum Vergleich: In Nordrhein -Westfalen liegt dieser Wert lediglich 
bei rund 3%. 
Das Fahrrad bleibt das am häufigsten genutzte Verkehrsmittel. 
Wasser Aus den vorherigen Berichten zu den Umweltdaten Münster geht hervor, 
dass seit dem Jahr 2002 eine deutliche Verbesserung der biologischen 
Gewässergüte (Saprobie), als Maßstab für die organische Verschmut-
zung, zu verzeichnen ist. Dies ist auf zahlreiche Maßnahmen zurückzu-
führen, die auf einen konsequenten Gewässerschutz abzielen. Auch die 
aktuellen Güteuntersuchungen der Stadt Münster bestätigen diese Ent-
wicklung, sodass für das Modul „Saprobie“ die Zielsetzung der WRRL 
nahezu erreicht ist. 
Eine Entwicklung für das Modul „Allgemeine Degradation“ lässt sich auf 
Grund der erstmaligen Erhebung durch die stadteigenen Güteuntersu-
chungen für das Jahr 2024 noch nicht beschreiben. Die i.R. durch das 
Amt für Mobilität und Tiefbau durchgeführten Renaturierungen und Ent-
wicklungsmaßnahmen der Gewässerunterhaltung können hier aber be-
reits mittelfristig Verbesserungen erwarten lassen. 
Die Bewertungen für das Stadtgebiet Münster zeigen eine ähnliche Be-
wertung wie die restlichen Fließgewässer in Nordrhein-Westfalen. 
 
3. Ausblick 
 
Anfang 2028 ist die erneute Vorlage der fortgeschriebenen Umweltdaten für die Jahre 2025/2026 
vorgesehen.

- 6 - 
V/0095/2026 
i.V. 
 
gez.  
Minas 
Stadtrat 
 
Anlagen: 
 
- Anlage 1: Umweltdaten Münster 2023-2024

Beratungsverlauf (1)

05.05.2026 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (13)

  • Wasserstraße
  • Weseler Straße
  • Kappenberger Damm
  • Windthorststraße
  • Sentruper Höhe
  • Am Emmerbach
  • Kanalstraße
  • Stubengasse
  • Kreuzbach
  • Promenade
  • Kasewinkel
  • Feldstiege
  • Werse

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0095/2026
Typ
Vorlagen
Datum
23.03.2026
Erstellt
28.01.2026 12:15