V/0095/2026
Umweltdaten Münster 2023-2024
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Anlage 1: Umweltdaten_2023_2024
97202 Zeichen
Amt für Grün ächen, Umwelt und Nachhaltigkeit
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Anlage 1 V/0095/2026
Inhaltsverzeichnis
1. Umweltindikatoren für Münster............................................................................ 2
2. Fortschreibung von Umweltdaten und -zielen ..................................................... 2
Abfall ....................................................................................................................... 3
Abwasser ................................................................................................................ 8
Baumschutzsatzung ............................................................................................. 11
Biodiversität .......................................................................................................... 15
Boden/Fläche........................................................................................................ 21
Grün ...................................................................................................................... 25
Klima/Energie ....................................................................................................... 28
Lärmimmissionen .................................................................................................. 31
Luftschadstoffe ..................................................................................................... 34
Natur und Landschaft – Schutzgebiete ................................................................. 37
Natur und Landschaft – Eingriffsregelung ............................................................. 40
Umweltmanagement ............................................................................................. 45
Verkehr/Mobilität ................................................................................................... 47
Wasser ................................................................................................................. 52
Anhang………………………………………………………………………………………55
Fotonachweis Titelseite: © Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit
Umweltdaten Münster 2023 - 2024
2
1. Umweltindikatoren für Münster
Mit den Umweltdaten 2009 hat die Stadt Münster erstmals Umweltindikatoren festge-
legt, mittels derer die Umweltsituation in Münster regelmäßig beobachtet und gesteu-
ert werden kann. Die Umweltdaten werden im 2-jährigen Turnus fortgeschrieben, um
jeweils einen schnellen Überblick über Zustand, Entwicklung und Steuerungsnotwen-
digkeiten der Umwelt zu erlangen.
Zielsetzung der Umweltindikatoren im Überblick
• Zusammenschau der relevanten Umweltbelange
• Kontinuierliche Umweltbeobachtung und –dokumentation
• Darstellung von Entwicklungstrends
• Abgleich mit festgelegten Zielsetzungen zum Umweltschutz
• Ableitung von Handlungserfordernissen
2. Fortschreibung von Umweltdaten und -zielen
Die vorliegende Fortschreibung der Umweltdaten umfasst in dieser Ausgabe die Jahre
2023 bis 2024.
Für folgende Umweltmedien liegen Umweltindikatoren vor:
• Abfall
• Abwasser
• Baumschutzsatzung
• Biodiversität
• Boden/Fläche
• Grün
• Klima/Energie
• Lärmimmissionen
• Luftschadstoffe
• Natur und Landschaft (Schutzgebiete und Eingriffsregelung)
• Umweltmanagement
• Verkehr/Mobilität
• Wasser
Umweltdaten Münster 2023 - 2024
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Umweltmedium/Ressource:
Abfall
Indikator:
Siedlungsabfälle
Definition:
Der Indikator gibt das jährliche Siedlungsabfallaufkommen der Bevölkerung pro Kopf
an [kg/E*Jahr].
Erläuterung:
Die Siedlungsabfälle setzen sich aus den Haushaltsabfällen (Hausmüll, Spe rrmüll,
Wertstoff u. Ä.) und sonstigen Siedlungsabfällen wie Baurestabfälle, Rückstände der
Stadtreinigung und Gewerbeabfälle zusammen. Der Bezug auf die Bevölkerungszahl
stellt die relative Vergleichsmöglichkeit sicher.
Abbildung 1 Entwicklung der spezifischen Gesamtabfallmenge pro Kopf in den Jahren 2016 bis 2024 [Kilogramm
pro Einwohnenden]
Qualitative Ziele:
Bis 2030 wollen die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (awm) gemeinsam mit allen Bür-
gerinnen und Bürgern sowie Kooperations- und Netzwerkpartnerinnen und -partnern
ein ambitioniertes Ziel erreichen, das maßgeblich auf die Klimaziele der Stadt Münster
einzahlt:
Münster soll eine Hauptstadt der Abfallvermeidung werden.
Umweltdaten Münster 2023 - 2024
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Abfälle sollen, wann und wo immer es geht, vermieden werden, n och verbleibende
Wertstoffe werden optimal genutzt. Die awm intensivieren dazu in die Zusammenarbeit
mit Partnerinnen und Partnern sowie in Netzwerken, um so u.a. noch mehr konkrete
Angebote zur Abfallvermeidung in Münster zu schaffen, Wert stofftrennung und Wert-
stoffverwertung zu optimieren, gemeinsam Lösungen für einen nachhaltigen Lebens-
stil zu schaffen und entsprechend auch durch Multiplikatorinnen und Multiplikatoren
aus der Bürgerschaft die Bevölkerung zu sensibilisieren. Auf dem Weg zu einer Zero-
Waste-Kreislaufwirtschaft ist die stoffliche Verwertung der noch verbleibenden Abfälle
erstes Ziel. Wichtige Bedeutung kommt auch der Erzeugung erneuerbarer Energien
aus Abfallsortierresten zu.
Quantitative Ziele:
Im Hinblick auf die ambitionierten Ziele der Vision 2030 werden Prognoseannahmen
getroffen, die bis 2030 erreicht werden sollen. In Anlehnung an das aktuelle Abfallwirt-
schaftskonzept der Stadt Münster (AWK 2023) wurde hierfür der Durchschnitt der in
den Ja hren 2019 bis 2022 erfassten Siedlungsabfallmengen herangezogen. Diese
Durchschnittsmenge liegt bei ca. 478 kg/(E*a).
Zu den Siedlungsabfällen zählen neben den reinen Haushaltsabfällen auch weitere,
von den awm in Münster erfassten bzw. angedienten Abfälle (Gesamtabfallmenge).
Ausgehend von Vermeidungsmaßnahmen und einer angenommenen Verlagerung
von Wertstoffen aus dem Restabfall in die vorhandenen Getrenntsysteme werden die
Gesamtabfallmengen um ca. 21 kg/(E*a) auf etwa 457 kg/(E*a) sinken. Hierbei wurde
auch das zukünftige Bevölkerungswachstum für die Stadt Münster berücksichtigt.
Entwicklung:
In Münster geht die Pro -Kopf-Gesamtabfallmenge seit dem Jahr 2016 kontinuierlich
zurück.
Die Jahre 2020 und 2021 waren durch die COVID-19-Pandemie geprägt. Die Be-
schränkungen, mehr Homeoffice und die grundsätzliche Verlagerung der Aktivitäten in
den häuslichen Bereich (weniger Außer -Haus-Konsum, mehr Take -Away-Produkte
und Versandbestellungen) hatten bei einigen Abfallarten Einfluss auf die Abfallmenge,
was sich insgesamt in einem Anstieg der Gesamtabfallmenge äußert.
Im Jahr 2022 ist die Abfallmenge unter das „Vor -Corona-Niveau“ auf die bisher nied-
rigste Pro-Kopf-Menge von 440 kg gesunken. Mögliche Gründe könnten in der Unsi-
cherheit und einer dadurch ausgelösten Konsumzurückhaltung sowie dem Nachlassen
der (vorgezogenen) Neuanschaffungen liegen.
Für die Jahre 2023 und 2024 stieg das Pro -Kopf-Aufkommen wieder leicht auf 448
bzw. 456 kg.
Erforderliche Maßnahmen zur Zielerreichung:
Über gezielte Aufklärungs- und Informationskampagnen sowie ein umfangreiches und
zielgruppen-spezifisch ausgerichtetes nachhaltigkeitspädagogisches Angebot soll er-
reicht werden, dass die Münsteranerinnen und Münsteraner ihr eigenes Potenzial zur
Abfallvermeidung, richtigen Abfall trennung und Stadtsauberkeit erkennen, entspre-
chend handeln und so auf partnerschaftlicher Ebe ne zur Erreichung der Vision 2030
aktiv beitragen.
Umweltdaten Münster 2023 - 2024
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Die awm intensivieren in diesem Kontext, wie eingangs bereits erwähnt, außerdem die
Zusammenarbeit mit Partnerinnen und Partner n und in Netzwerken, um so u.a. noch
mehr konkrete Angebote zur Abfallvermeidung in Münster zu schaffen, Wertstofftren-
nung und Wertstoffverwertung zu optimieren, gemeinsam Lösungen für einen nach-
haltigen Lebensstil zu schaffen und entsprechend auch durch Mu ltiplikatorinnen und
Multiplikatoren aus der Bürgerschaft die Bevölkerung zu sensibilisieren.
Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit/Bildung für nachhaltige Entwicklung:
Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere über
▪ Pressearbeit
▪ Social-Media-Kommunikation
▪ Kampagnenarbeit (insb. zu den Themen Abfallvermeidung, optimale Wert-
stofftrennung, Stadtsauberkeit) Aktion Biotonne Münster inkl. Biotonnenkontrollen
▪ Internetauftritt
▪ Broschüren/Flyer
▪ Eigene Aktionen und Events zu Schwerpunktthemen
▪ Teilnahme an öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen in Münster zu Schwer-
punkthemen (insb. Nachhaltigkeitsthemen)
▪ Beteiligungsformate, z.B. Fokusprojekte „abfallfreie Quartiere“ innerhalb des Pro-
jekts „Smart Cities“
Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) und Beratung:
▪ Netzwerkarbeit BNE
▪ Exkursionen, insb. für Schulklassen am Deponie-Erlebnispfad (handlungsorien-
tiertes Lernen an 12 Stationen)
▪ Recyclinghofführungen für Kita-Kinder
▪ Beratung vor Ort in Schulen und Kitas für Lehr- und Betreuungspersonal
▪ Telefonische, persönliche und schriftliche Beratung durch den awm-Kundenser-
vice
▪ Schulungen zur Abfallvermeidung/richtigen Abfalltrennung in Unterkünften für ge-
flüchtete Menschen
▪ Vorträge in Präsenz und digital für Erwachsene
▪ Beratung auf Veranstaltungen wie z.B. Mieterfesten, auf Wochen- und Nachhal-
tigkeitsmärkten
▪ Konzeption und Ausleihe von Bildungsmaterialien
▪ Eigene Angebote zur Abfallvermeidung („Wechselstuben“ auf den Recyclinghö-
fen, Online-Tausch-und-Verschenkmarkt, Repair-Café)
▪ Kooperationsprojekte und strategische Zusammenarbeit mit Netzwerkpartnerinnen
und -partnern regional und überregional zu den Themen Abfall, Energie, Klima.
Beispiele für Kooperationen:
▪ Münster für Mehrweg (Vermeidung von Verpackungsabfällen)
Umweltdaten Münster 2023 - 2024
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▪ Fairteilbar Münster (Vermeidung von Lebensmittelabfällen)
▪ Leihothek Münster (Ressourcen sparen durch „Leihen statt Kaufen“)
▪ Studio Formagora (Upcycling)
▪ Stabsstelle Klima (Klimatraining)
▪ Stadtlabor Münster (Kompost-Festival)
▪ Fachhochschule Münster (u.a. Kooperation im Projekt „kreisl/circularHUB)
▪ Stadtbücherei Münster und Repair Café -Initiative Münster (Repair -Café in
der Stadtbücherei)
▪ Münster Marathon e.V. (Plogging/Abfall sammeln beim Joggen)
▪ Stadtsportbund Münster (Stadtsauberkeit)
Ausblick:
Die awm werden die Einbindung der Bürgerinnen und Bürger und Netzwerkpartnerin-
nen und -partner weiter intensivieren.
▪ Sauberkeitspatenschaften unterjährig: Aktuell (Stand Frühjahr 2025) sind 735
Münsteranerinnen und Münsteraner (als Einzelpersonen oder in Gruppen) re-
gelmäßig als Sauberkeitspaten und -patinnen unterwegs und befreien Spiel-
plätze, Grünflächen etc. von achtlos weggeworfenem Abfall. Die awm unterstüt-
zen dieses Engagement mit entsprechendem Sammelequipment und der Ent-
sorgung der gesammelten Abfälle. Um dem hohen Engagement der Bevölke-
rung zukünftig einen noch besseren Rahmen bieten zu können, wird das Kon-
zept der Sammelpatenschaften aktuell überarbeitet.
▪ Die awm weiten ihre Bildungsarbeit aus. Als außerschulischer Lernort bieten
sie bereits Exkursionen auf dem Deponie -Erlebnispfad für Schülerinnen und
Schüler ab der dritten Klasse sowie Recyclinghofführungen für Vorschulkinder
an. Für das im zweiten Halbjahr 2025 beginnende Pilotprojekt „Wertstoff:klasse“
entwickeln die awm aktuell in Kooperation mit zwei Grundschulen innovative
Bildungsmodule zu den Themen Abfallvermeidung, Wertstofftrennung und
Stadtsauberkeit. Die Module werden sowohl von Lehrkräften als auch von Mit-
arbeitenden der awm in den Schulen umgesetzt.
▪ Weitere Einrichtungen/Angebote zur Abfallvermeidung: Im Rahmen der Weiter-
entwicklung des Recyclinghofkonzepts sollen Rücknahmebereiche für wieder-
verwendbare Gegenstände auf einzelnen Höfen entstehen. Ein Gebrauchtwa-
renkaufhaus mit Repair-Einrichtungen an einem getrennten Standort (bzw. an-
gegliedert) und die Integration von ReUse -Projekten an einem der Höfe, sind
ebenfalls vorstellbar.
Datenherkunft/Zuständigkeit:
Geschäftsberichte AWM/Abfallwirtschaftskonzept Stadt Münster
Umweltdaten Münster 2023 - 2024
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Weitere Daten zum Umweltmedium:
2020 2021 2022 2023 2024
Gesamtaufkommen
Siedlungsabfälle [t]
174.975 176.119 175.146 187.704 168.353
Anteil verwertete
Siedlungsabfälle [%]
80 81 82 82 78
Gesamtaufkommen
Abfälle aus Haushal-
ten [t]
131.983 131.739 119.750 122.406 124.913
Umweltdaten Münster 2023 - 2024
8
Umweltmedium/Ressource:
Abwasser
Indikator:
Eliminationsleistungen der kommunalen Kläranlagen
Definition:
Als Indikatoren dienen Kennzahlen, die die Reinigungsleistung der Kläranlagen be-
züglich der Parameter Kohlenstoff (CSB), Stickstoff (TN b) und Phosphor (P ges) be-
schreiben.
Erläuterung:
Ein Ziel kommunaler Abwasserreinigungsanlagen besteht im Abbau von Kohlenstoff-,
Stickstoff- und Phosphorverbindungen. Diese Stoffe sind so weit zu reduzieren, wie
dies nach dem aktuellen Stand der Technik möglich ist.
Für die Beurteilung der Reinigungsleistung einer Kläranlage werden die Reinigungs-
leistungen für CSB, TNb und Pges herangezogen. Diese werden aus den gemessenen
Konzentrationen im Zulauf zur Kläranlage und dem Ablauf der Kläranlage berechnet.
Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) führt
jährlich im Rahmen des DWA-Leistungsnachweises eine bundesweite Datenerhebung
bei Betreibern kommunaler Kläranlagen durch. Anhand dieser Daten werden u. a. die
bundesweiten Mittelwerte für die Reinigungsleistungen bestimmt. In Abbildung 2 sind
die Mittelwerte des DWA-Leistungsnachweises sowie die Ergebnisse der Münsteraner
Kläranlagen aus 2023 dargestellt.
Da die Rahmenbedingungen zum Betrieb von Kläranlagen bundesweit unterschiedlich
sind (z. B. angewandte Verfahrenstechniken, Ausbaugröße, Industrieabwasseranteil),
sind die von der DWA errechneten Mittelwerte als Richtwerte zu verstehen.
Abbildung 2 Ergebnisse der Reinigungsleistungen 2023 (bundesweiter Mittelwert, Münsteraner Kläranlagen)
[Prozent]
95,4
82,9
92,5
95,8
91,5
93,7
96,7
90
97
95,2
95
97,3
94,3
96,9
95,12
80
85
90
95
100
CSB [%] TNb [%] Pges [%]
Reinigungsleistung in Prozent
Ergebnisse der Reinigungsleistung
Mittelwert bundesweiter Kläranlagen Hauptkläranlage Münster
Kläranlage Am Loddenbach Kläranlage Hiltrup
Kläranlage Geist
Umweltdaten Münster 2023 - 2024
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Für die Münsteraner Kläranlagen wird zudem, in Abhängigkeit der jeweils behandel-
ten, jährlichen Abwassermengen, ein gewichteter Jahresmittelwert für die Reinigungs-
leistungen bestimmt. Die Abbildung 3 zeigt die Entwicklung der Münsteraner Abbau-
raten von 2022 bis 2024.
Abbildung 3 Ergebnisse der Münsteraner Abbauraten 2022-2024 [gewichtete Mittelwerte in Prozent]
Ziele:
Neben den Rechtsanforderungen der Abwasserbeseitigung und –reinigung sind für
den Betrieb der Kläranlagen u. a. die Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie
(WRRL) entscheidend. Zur Erreichung der Ziele der WRRL ist eine moderne, leis-
tungsfähige Abwasserbehandlung unumgänglich.
Zur Anpassung an die steigenden Bevölkerungszahlen und an höhere Anforderungen
an die Ablaufqualität des Abwassers wird der Kläranlagenbetrieb, unter Berücksichti-
gung klimafreundlicher, ressourcen - und energiesparender Verfahren, umfangreich
optimiert bzw. erneuert.
Wesentliche Maßnahmen zur Zielerreichung
Anlage Ausbaugröße
[EW]
aktuelle Maßnahmen geplante Fertigstellung
Hauptkläranlage 300.000 Kapazitätserweiterung auf
422.000 EWCSB bzw. 444.200
EWBSB
2029
Erweiterte Phosphatelimination
durch Bau einer Mehrschichtfiltra-
tion
2025/2026
Eliminierung von Spurenstoffen
durch Bau einer 4. Reinigungs-
stufe
2026/2027
96,68
93,08
97,43
95,8
91,77
94,31
96,52
91,64
95,63
90
92
94
96
98
100
CSB [%] TNb [%] Pges [%]
Abbauraten in Prozent
Münsteraner Abbauraten
2022 2023 2024
Umweltdaten Münster 2023 - 2024
10
Am Loddenbach 45.000 Sanierung der Niederspannungs-
hauptverteilung und Optimierung
der Anlagensteuerung
2025
Hiltrup 30.000 Sanierung der Niederspannungs-
hauptverteilung und Optimierung
der Anlagensteuerung
2025
Geist 18.000 Sanierung der Niederspannungs-
hauptverteilung und Optimierung
der Anlagensteuerung
2025
Nienberge-Hä-
ger
500 Umbau/Rückbau der Kläranlage.
Bau eines Pumpwerks zur Ablei-
tung des Abwassers zur HKA
2025
Die Hauptkläranlage Münster mit einer Ausbaugröße von 300.000 EW wird auf
420.000 EW erweitert. Zur Reduzierung von Nährstoffeinträgen und Spurenstoffen (z.
B. Industriechemikalien, Arzneimittelrückstände) wird die Anlage um einen Mehr-
schichtfilter und eine Aktivkohlefiltration (4. Reinigungsstufe) ergänzt. Der Umbau soll
insgesamt ca. 2029 abgeschlossen sein.
Im Süden Münsters ist der Neubau einer zentralen Kläranlage am vorhandenen Stand-
ort der KA Hiltrup für ca. 2033 geplant. Auch hier wird die Ausbaugröße erhöht und die
Anlage mit einer 4. Reinigungsstufe ausgerüstet. Durch Umschlüsse im Kanalnetz sol-
len die bisherigen Kläranlagenstandorte Am Loddenbach (Gremmendorf) und Geist
(Kappenberger Damm) langfristig entfallen.
Ausblick:
Nach Fertigstellung der o. g. Maßnahmen können weitere Indikatoren, z. B. für Ener-
gie- und Klimakennzahlen und/oder die Eliminationsleistungen für Spurenstoffe, gebil-
det werden.
Datenherkunft/Zuständigkeit:
Amt für Mobilität und Tiefbau
Umweltdaten Münster 2023 - 2024
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Umweltmedium/Ressource:
Baumschutzsatzung
Indikator:
Bilanz der Baumschutzsatzung
Definition:
▪ Anzahl der Anträge auf Ausnahme/Befreiung von der Baumschutzsatzung
▪ Umfang der Ersatzpflanzungen auf dem Eingriffsgrundstück/ Ersatzgeldzahlun-
gen
Erläuterung:
Die Baumschutzsatzung (BSS) der Stadt Münster ist am 01.10.2023 in Kraft getreten
(vgl. V/0204/2023). 2023 wurden 75, 2024 266 und 2025 4711 Anträge auf Aus-
nahme/Befreiung von der Baumschutzsatzung gestellt (Abb. 4). Vielfach konnte durch
die telefonische und örtliche Beratung eine Beeinträchtigung oder gar Fällung von Bäu-
men bereits im Vorfeld der Antragstellung vermieden werden (s. Tab. Weitere Daten
zum Umweltmedium).
Nicht bei jedem Antrag ist von einer beabsichtigten Fällung von Bäumen auszugehen.
Der Anteil der genehmigten Anträge, die tatsächlich eine Fällung von Bäumen umfass-
ten, lag im Jahr 2023 bei 84,55 %, im Jahr 2024 bei 33,47 % und im Jahr 2025 bei
45,13 %. Die restlichen Anträge umfassen Eingriffe in den Wurzelbereich oder in die
Baumkrone, z.B. im Zuge von Bauvorhaben.
Die Anträge wurden sowohl im Zuge von Bauanträgen als auch aus sonstigen Grün-
den (z.B. Fällung von kranken oder nicht verkehrssicheren Bäumen) gestellt. Die Ge-
nehmigungsfähigkeit richtet sich nach den in § 5 BSS aufgelisteten Gründen. Lagen
prüffähige Ausnahmegründe gemäß § 5 Abs.1 BSS vor, so waren die Anträge zu ge-
nehmigen (z.B. nach baurechtlichen Vorschriften zulässige Nutzungen). Ein Ermes-
sensspielraum liegt hier nicht vor. Bei atypischen Fallkonstellationen wurde abwägend
eine Befreiungsmöglichkeit nach § 5 Abs. 2 BSS geprüft. Im jeweiligen Bescheid wurde
den Antragstellenden die Begründung für die Entscheidung transparent dargelegt.
1 Hinweis: Die Differenz zwischen der Gesamtzahl der Anträge und den in den einzelnen Kategorien
erfassten Fällen (s. Abb. 4) ergibt sich aus laufenden oder eingestellten Verfahren, z. B. bei fehlender
örtlicher Zuständigkeit oder nicht satzungsrelevanten Bäumen.
Umweltdaten Münster 2023 - 2024
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Abbildung 4 Anträge auf Ausnahme / Befreiung von der Baumschutzsatzung der Stadt Münster, aufgeteilt in die
Kategorien genehmigt, teilw. genehmigt, abgelehnt und zurückgezogen für die Jahre 2023, 2024 und 2025 [Anzahl
Anträge]
Das Fällen von Bäumen ist, außer bei den in der Baumschutzsatzung genannten Aus-
nahmen, mit der Verpflichtung zur Durchführung von Ersatzpflanzungen verbunden.
Falls Ersatzpflanzungen nicht möglich sind, muss eine Ersatzzahlung an die Stadt
Münster geleistet werden (s. Abb. 5). Im Jahr 2023 waren dies insgesamt 31.200 €,
2024 67.600€ und in 2025 235.000 €. Diese Mittel werden zweckgebunden, bevorzugt
für Baumpflanzungen im Stadtgebiet, eingesetzt (s. Tab. Weitere Daten zum Umwelt-
medium). Die Quote der auf dem Eingriffsgrundstück zu realisierenden Ersatzp flan-
zungen lag 2023 bei 82,86 % im Jahr 2024 bei 86,04 % und 2025 bei 80,24 %. Der
geringe Anteil an Ersatzzahlungen ist zu befürworten , da die Ersatzpflanzung unmit-
telbar am Ort des Eingriffs zu bevorzugen ist. Die Ersatzpflanzungen auf den Grund-
stücken müssen innerhalb eines Jahres nach erfolgter Beseitigung des geschützten
Baumes ausgeführt sein. Steht die Beseitigung im Zusammenhang mit einem Bauvor-
haben, müssen die Ersatzpflanzungen innerhalb eines Jahres nach Fertigstellung des
Baukörpers vollständig ausgeführt sein.
Aufgrund der oben genannten Fristen erfolgen die Ersatzpflanzungen zeitversetzt. Die
notwendigen Ersatzpflanzungen werden in einem Geografischen Informationssystem
(GIS) festgehalten und nach Ablauf der Fristen bei Bedarf angemahnt. Umgesetzte
Ersatzpflanzungen werden ebenfalls in das GIS eingepflegt.
48 191 3527
7
10
17
35
48
3
33
15
0
50
100
150
200
250
300
350
400
450
2023 2024 2025
Anträge auf Ausnahme / Befreiung von der
Baumschutzsatzung
genehmigt teilw. genehmigt abgelehnt zurückgezogen
Umweltdaten Münster 2023 - 2024
13
Abbildung 5 Durch Fällung ausgelöste Ersatzleistungen aufgeteilt in Ersatzpflanzung und Ersatzgeld 2023, 2024
und 2025 [Anzahl Ersatzbäume]
Qualitative Ziele:
▪ Ziel der Satzung ist es, den vorhandenen Baumbestand zu schützen und nicht
notwendige Eingriffe und Baumfällungen zu verhindern.
▪ Ziel bei den Ersatzleistungen ist es, dass Ersatzpflanzungen möglichst auf dem
Eingriffsgrundstück selbst erfolgen, um den Eingriff unmittelbar vor Ort auszu-
gleichen.
Entwicklung:
Die Einführung der Baumschutzsatzung hat die Präsenz des Themas Baumschutz in
Münster deutlich gestärkt. Insbesondere im Zusammenhang mit Baumaßnahmen wird
dem Schutz von Bäumen in all seinen Facetten deutlich mehr Aufmerksamkeit ge-
schenkt. So ist die Zahl der beantragten Maßnahmen seit 2023 stark angestiegen
(Abb. 4). Es wurde ein Bewusstsein dafür geschaffen, dass Eingriffe in den Baumbe-
stand genehmigungspflichtig sind. Dass im Jahr 2023 zunächst mehr Fällungen als
Eingriffe in den Schutzbereich oder in die Baumkrone beantragt wurden und sich die-
ses Verhältnis seit 2024 umgekehrt hat, deutet darauf hin, dass die Satzung zu Beginn
noch vergleichsweise unbekannt war. Insbesondere war offenbar noch nicht ausrei-
chend bekannt, dass nicht nur Fällungen, sondern auch Eingriffe in den Schutzbereich
und in die Baumkrone genehmigungspflichtig sind.
Die BSS hat dazu beigetragen, dass bislang verbreitete Mechanismen, wie die „vor-
sorgliche“ Rodung eines Grundstückes vor Durchführung einer Baumaßnahme im Re-
gelfall nicht mehr möglich sind. Auch die erforderlichen Aufwendungen zum Schutz
oder zur Neupflanzung von Bäumen während bzw. nach der Baumaßnahme sind nach
hiesiger Einschätzung gestiegen.
116
322
731
24
52
92
0
100
200
300
400
500
600
700
800
900
2023 2024 2025
Ersatzleistungen
Ersatzpflanzung Ersatzgeld
Umweltdaten Münster 2023 - 2024
14
Erforderliche Maßnahmen zur Zielerreichung:
▪ Satzungskonforme Nachverfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten2
▪ Öffentlichkeitsarbeit
▪ Sensibilisierung der Fachbetriebe
▪ Durchführung von Vorgesprächen und Beratungen vor Ort
Datenherkunft/Zuständigkeit:
Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit
Weitere Daten zum Umweltmedium:
2023 2024 2025
Vorgänge 159 740 821
Eingegangene Ersatzgelder [€] 0 36.400,00 53.300,00
Höhe des verausgabten Ersatzgeldes3 [€] 0 0 54.540,87
Eingenommene Gebühren [€] 1.577,50 19.132,50 47.247,50
2 Aufgrund beschränkter personeller Ressourcen können entsprechende Verfahren aktuell nur in ein-
geschränktem Umfang angestoßen werden.
3 Ersatzgeldzahlungen sollen in der Regel gebündelt zur Förderung des städtischen Baumbestandes
eingesetzt werden. Aufgrund der Bindungen an Pflanzperioden sind die ersten Maßnahmen für den
Pflanzzeitraum 2025/2026 vorgesehen.
Umweltdaten Münster 2023 - 2024
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Umweltmedium/Ressource:
Biodiversität
Indikator:
Repräsentative Arten
Definition:
Für ausgewählte Indikatorarten erfolgt im drei- bis fünfjährigen Turnus im Auftrag der
Stadt Münster eine Erhebung der Bestandssituation bzw. der Populationsentwicklung
in Münster durch die NABU -Naturschutzstation Münsterland e.V.. Die Indikatorarten4
geben stellvertretend Hinweise auf die Entwicklung der Biodiversität der wichtigsten
Lebensraumtypen:
▪ Erhebung: Wiesenschaumkraut (frische-feuchte Wiesen), Laubfrosch (Stillgewäs-
ser), (vgl. Umweltdaten 2010/2011 und 2016-2018)
▪ Erhebung: Steinbeißer (Fließgewässer), Schwanenblume (Gewässerufer),
(vgl. Umweltdaten 2012/2013 und 2016-2018)
▪ Erhebung: Korn-/Mohnblume (Acker/Feldflur), Mehl- und Rauchschwalben (Sied-
lung), (vgl. Umweltdaten 2014/2015 und 2019/2020)
▪ Erhebung: Hohe Schlüsselblume (Wald), Kaisermantel/Kleiner Eisvogel (Waldrän-
der), (vgl. Umweltdaten 2016-2018)
▪ Jährliche Erhebung Kiebitz seit 2014 (Feuchtwiesen, Brachflächen)
Erläuterung:
Die Bestandsentwicklung der repräsentativen Arten steht stellvertretend für die Be-
standsentwicklung vieler anderer Arten. Sie zeigt die Qualität von Biotopen und die
Eignung der Landschaft als Lebensraum.
Qualitative Ziele:
Auf der Grundlage eines Beschlusses des Hauptausschusses vom 29.09.2010 ist die
Stadt Münster dem „Bündnis für biologische Vielfalt“ im Rahmen der Deklaration „Bio-
logische Vielfalt in Kommunen“ beigetreten. Die Stadt verpflichtet sich damit die Bio-
diversität in folgenden Bereichen zu fördern:
1. Grün- und Freiflächen im Siedlungsbereich
2. Arten- und Biotopschutz
3. Nachhaltige Nutzung
4. Bewusstseinsbildung und Kooperation.
Die Zielsetzung weiterer Umweltmedien/Ressourcen sind auch im Sinne der Biodiver-
sität von Relevanz (z. B. Boden/Fläche, Wasser, Grün).
4 Indikatorarten, welche im aktuellen Berichtszeitraum erhoben wurden, sind fett gedruckt. Die Ergeb-
nisse der Erhebungen werden in diesem Kapitel vorgestellt.
Umweltdaten Münster 2023 - 2024
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Als strategisches Entwicklungsteilziel der Nachhaltigkeitsstrategie Münster (Nr. 2.1.3)
ist die regionsspezifische Arten- und Sortenvielfalt (Flora und Fauna) erhalten oder hat
zugenommen.
Quantitative Ziele:
Erreichung nachhaltiger Populationsgrößen bzw. Siedlungsdichten der gewählten Re-
ferenzarten.
1. Mohn/Kornblume
Abbildung 6 Entwicklung der Bestände der Mohn- und Kornblume von 2009 bis 2024 [Anzahl der Bestände]
Entwicklung:
Insgesamt ergibt sich aus den geschätzten Individuenzahlen der Mohn - und Kornblu-
men trotz einer insgesamt leicht sinkenden Anzahl an Beständen ein Anstieg der Indi-
viduenzahl. Bei der Mohnblume stieg die geschätzte Individuenzahl von 5.000 (2014)
und 6.500 (2019) auf etwa 6.900 Individuen im Jahr 2024. Bei der Kornblume erhöhte
sich die geschätzte Zahl von 2.000 (2014) und 3.500 (2019) auf 6.700 Exemplare im
Jahr 2024.
Dieser Anstieg ist jedoch vor allem auf wenige, wildkräuterreiche Getreidefelder zu-
rückzuführen, in denen besonders große Bestände von Mohn - und Kornblumen zu
finden sind. Abgesehen davon kommen in Münster Mohn- oder Kornblumen nur noch
auf etwa jedem sechsten Acker vor, und dann häufig nur in sehr geringer Zahl.
Für den langfristigen Erhalt dieser Arten, die sowohl eine wichtige Nahrungsquelle für
Insekten darstellen als auch das Landschaftsbild bereichern, sind jedoch deutlich grö-
ßere und häufiger vorkommende Bestände erforderlich. Als Ziel sollte daher für die
Stadt Münster weiterhin gelten, dass mittelfristig mindestens die Hälfte aller Getreide-
felder an ihren Randstreifen nennenswerte und optisch ansprechende Bestände von
Mohn- und/oder Kornblumen aufweisen. Um dies zu erreichen, sind Maßnahmen zur
121
164 166
133
39
23
60 55
0
20
40
60
80
100
120
140
160
180
2009 2014 2019 2024
Anzahl der Bestände
Entwicklung der Mohn- und Kornblume
Mohn
Kornblume
Umweltdaten Münster 2023 - 2024
17
allgemeinen Extensivierung der Randbereiche der Äcker erforderlich, etwa durch Pro-
gramme des Vertragsnaturschutzes oder durch entsprechende Bewirtschaftungsauf-
lagen auf verpachteten städtischen Flächen.
2. Schwanenblume
Abbildung 7 Vorkommen der Schwanenblume 2023 am Emmerbach südlich Amelsbüren
Entwicklung:
Die Untersuchungen von 2023 zeigen, dass die Schwanenblume an geeigneten, fla-
chen Uferbereichen weiterhin weit verbreitet ist – wie schon in den Jahren 2013 und
2018, sofern die Ufer nicht zu stark durch Gehölze beschattet werden.
Im Emmerbach wurden die Bestände größtenteils in der gleichen Menge wie in den
Voruntersuchungen festgestellt. Ein leichter Rückgang ist durch methodische Schwie-
rigkeiten mit dem außergewöhnlich hohen Wasserstand zu erklären, der die Erfassung
erschwerte und dazu führte, dass die Schwanenblume in diesem Jahr praktisch nicht
blühte. Stattdessen musste sie anhand der im Wasser treibenden Blätter erfasst wer-
den.
Umweltdaten Münster 2023 - 2024
18
In der Münsterschen Aa fanden in den letzten fünf Jahren umfangreiche Renaturie-
rungsmaßnahmen statt. Die Schwanenblume konnte 2018 im Bereich von Haus Kump
erstmals nachgewiesen werden, und im Bereich der Kanalstraße hatte sich der Be-
stand zuletzt positiv entwickelt. 2023 wurde sie jedoch an beiden Abschnitten nicht
gefunden. Dies dürfte auf den hohen Wasserstand und die damit unzugänglichen
Wuchsstätten zurückzuführen sein. Zudem blühte die Pflanze in diesem Jahr praktisch
nicht, was ihre Entdeckung erschw erte. In einem nahegelegenen, leichter zugängli-
chen Kleingewässer bei der Landwirtschaftskammer wurden jedoch wie in den Vorjah-
ren zahlreiche, nicht blühende Exemplare gefunden.
Die Schwanenblume kommt in Münster an allen naturnahen, größeren Bächen und
Flüssen vor, sofern diese nicht zu stark von Gehölzen beschattet sind, insbesondere
in der Ems, der Werse, dem Emmerbach und der Münsterschen Aa. Eine Verbesse-
rung der Bestandslage durch weitere Renaturierungsmaßnahmen – etwa im Rahmen
der Umsetzung der EU -Wasserrahmenrichtlinie – ist daher möglich und sinnvoll. Die
bereits durchgeführten Renaturierungsmaßnahmen an der Münsterschen Aa werden
sich voraussichtlich positiv auf die Bestandsentwicklung auswirken.
3. Steinbeißer
Entwicklung:
Im Rahmen der Untersuchungen zum vorliegenden Bericht konnten, wie auch in den
Voruntersuchungen Steinbeißer im Emmerbach nachgewiesen werden. Die Ergeb-
nisse in den Untersuchungsjahren 2013, 2019 und 2023 schwanken sehr stark.
In den beiden Probestrecken an der Münsterschen Aa konnten 2024 keine Steinbeißer
nachgewiesen werden. An der Probestrecke bei Haus Coerde war dies bereits im Jahr
2018 der Fall. In der Probestrecke an der Sentruper Höhe wurden im Jahr 2018 noch
etwa 150 S teinbeißer gefangen. Die Ursache für das Ausbleiben der Fänge in den
Befischungen 2024 ist bislang unklar. Möglicherweise ist dies auf die hohen Wasser-
stände während der Befischungen sowie auf die inzwischen fortgeschrittene Sukzes-
sion nach den Renaturierungsmaßnahmen zurückzuführen.
66
280
53
0
50
100
150
200
250
300
2013 2018 2023
Anzahl der Individuen
Steinbeißer im Emmerbach
Abbildung 8 Entwicklung des Steinbeißer Bestands im Emmerbach von 2013 bis 2023 [Anzahl der Individuen]
Umweltdaten Münster 2023 - 2024
19
Zum Schutz und zur positiven Entwicklung von rheophilen Kleinfischbeständen wie
Steinbeißern sind weitere Maßnahmen zur Erreichung der Ziele der Wasserrahmen-
richtlinie unerlässlich.
Hierzu gehören eine grundsätzliche Durchgängigkeit, Entfesselung der Ufer, eine na-
türliche Dynamik der Boden- und Ufersubstrate, der Schutz und die Entsiegelung der
Aue, die Schaffung von einer Substratvielfalt im Gewässerbett und des natürlichen
Wasserregimes, wie beispielsweise der Überflutungsdauer.
Dies betrifft alle mittleren bis mittelgroßen Fließgewässer wie die Werse, Münstersche
Aa, Emmerbach, Kinderbach, Angel und Kreuzbach in Münster.
4. Kiebitz
Abbildung 9 Entwicklung der Brutpaare des Kiebitzes von 2003 bis 2024 [Anzahl der Brutpaare]
Entwicklung:
Bei der Erfassung des Kiebitzbestandes durch die NABU-Naturschutzstation Münster-
land wurden im Jahr 2023 75 Brutpaare, im Jahr 2024 65 Brutpaare gezählt. Laut
Angaben des NABU wurde der für die Bestandserhaltung erforderliche Schwellenwert
von 0,8 flüggen Küken pro Brutpaar im Jahr 2023 mit 0,89 knapp übertroffen. Auch
im Jahr 2024 lag der Bruterfolg mit 0,83 flüggen Jungvögeln pro Brutpaar im be-
standserhaltenden Bereich. Trotz dieser positiven Reproduktionswerte blieb der Ge-
samtbestand auf einem niedrigen Niveau stabil, ohne die zuvor festgestellten drasti-
schen Rückgänge weiter fortzusetzen. Eine nachhaltige Erholung der Population ist
dennoch nicht zu erkennen. Die Zahlen zeigen vielmehr, dass die Population in Müns-
ter weiterhin deutlich von einem günstigen Erhaltungszustand entfernt ist.
Verschiedene Faktoren bedrohen den Fortbestand der Kiebitzpopulation in Münster.
Die Art nutzt häufig Ackerflächen oder Sekundärbiotope wie Gewerbebrachen zur Brut,
da natürliche Lebensräume wie feuchtes Grünland fehlen. Frühjahrstrockenheit,
Ackernutzung und Prädatorendruck führen jedoch häufig zu erfolglosen Bruten auf
diesen Flächen. Hinzu kommt, dass Bauprojekte die standorttreuen Kiebitze aus ihren
Lebensräumen vertreiben.
346
120 120 106
59 59 60 69 75 65
0
50
100
150
200
250
300
350
400
2003 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024
Anzahl der Brutpaare
Entwicklung der Kiebitz-Brutpaare
Umweltdaten Münster 2023 - 2024
20
Laut Einschätzungen des NABU wird die münstersche Kiebitzpopulation ohne erheb-
liche positive Veränderungen in Bezug auf die "ökologische Grundqualität" geeigneter
Flächen und die Freigabe neuer Gebiete voraussichtlich weiter abnehmen.
Auch ein Projekt für den ,,Kiebitzschutz‘‘ in Münster in Zusammenarbeit mit der örtli-
chen Landwirtschaft, der NABU -Naturschutzstation Münsterland und der Stiftung
Westfälische Kulturlandschaft konnte zu keiner positiven Bestandsentwicklung beitra-
gen.
Erforderliche Maßnahmen zur Zielerreichung:
Für die einzelnen Arten des Biodiversitätsmonitorings werden in den Projektberichten
der NABU-Naturschutzstation Münsterland artspezifische Maßnahmen zur Optimie-
rung, zur Ausweitung und zum Schutz der Lebensräume benannt.
Konkrete Maßnahmen sind im Zuge des weiteren Monitorings und nach Definierung
von Zielgrößen noch festzulegen.
Datenherkunft/Zuständigkeit:
NABU-Naturschutzstation Münsterland e.V. im Auftrag des Amtes für Grünflächen und
Umweltschutz.
Weitere Daten: Jahresstatistik des Amtes für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Ver-
kehrsplanung
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein -Westfalen (IT.NRW), Landwirt-
schaftszählung 2020
Umweltdaten Münster 2023 - 2024
21
Umweltmedium/Ressource:
Boden/Fläche
Indikator:
Flächen für Siedlung und Verkehr (FSuV)
Definition:
Die Statistik der Flächenerhebung wurde 2016 bundesweit auf die Auswertung der
„Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssysteme (ALKIS)” umgestellt. IT.NRW
führt hierzu aus: „ Dies führte zu grundlegenden methodischen Änderungen, die eine
Neuzuordnung der Nutzungsarten erforderte. Vergleiche mit früheren Ergebnissen
sind daher nur noch sehr eingeschränkt möglich; dieses betrifft besonders die Nut-
zungsarten Siedlung und Verkehr“ (IT.NRW, Pressemeldung 16.09.2019).
Was bedeutet diese Umstellung der Modellsicht im Liegenschaftskataster im Einzel-
nen? Während sich die Siedlungs- und Verkehrsfläche nach dem „Automatisierten Lie-
genschaftsbuch (ALB)“ aus der Gebäude - und Freifläche, der Betriebsfläche (ohne
Abbauland), der Erholungsfläche sowie der Friedhofsfläche errechnete, änderten sich
mit dem Wechsel der Erhebungsgrundlage von ALB zu ALKIS teilweise die Begriffsin-
halte der für die Nutzungskategorien verwendeten Bezeichnungen. So enthält die Flä-
che für Siedlung und Verkehr nach ALKIS gegenüber der Siedlungs- und Verkehrsflä-
che nach ALB noch zusätzlich folgende Nutzungskategorien: „Betriebsfläche - Abbau-
land“, „Landwirtschaftliche Betriebsfläche“, „Forstwirtschaftliche Betriebsfläche“, „Ver-
kehrsübungsplatz“, „Dressurplatz“, „Freizeitanlage“ sowie „Historische Anlage“. Nicht
mehr zu Flächen von Siedlung und Verkehr zählt dagegen die „Verkehrsbegleitfläche
Wasserstraße“ (Statistische Ämter des Bundes und des Landes, Methodenbericht zur
Flächenerhebung, 2019, Seiten 14-15).
Im Jahr 2023 erfolgte erneut eine Überarbeitung der ALKIS -Modellsicht. Dies betraf
insbesondere die Gliederung innerhalb der Nutzungsartenbereiche Siedlung, Verkehr,
Vegetation und Gewässer auf Basis des neuen Nutzungsartenkataloges „Erweiterte
Tatsächliche Nutzung“ (TN+).5 In der Folge ist laut der Pressemitteilung von IT.NRW
vom 08.10.2025 eine „Darstellung einer langfristigen Entwicklung für einzelne Nut-
zungsarten nur eingeschränkt möglich“6, zumal Änderungen in der Modellsicht von tat-
sächlichen Änderungen in der realen Welt in der Statistik bislang nicht unterschieden
werden können.
Erläuterung:
IT.NRW weist in der vorgenannten Pressemitteilung zum Flächenverbrauch auf die
Entwicklung der Siedlungsfläche hin: Ende 2024 waren 16,9 % der Landesfläche Nord-
rhein-Westfalens als Flächen für „Siedlung“ genutzt.
5 Hinweis in der Landesdatenbank beim Werteabruf aus der Tabelle „Bodenfläche nach Art der tatsäch-
lichen Nutzung (GID7 4-Steller) - Gemeinden - Stichtag (ab 2023)“ (Code 33111-04i) für die präsentier-
ten Daten: „Es ist beim Vergleich mit Angaben aus den Vorj ahren zu beachten, dass im Jahr 2023
Änderungen im System für die Flächenklassifizierung in den Vermessungsverwaltungen vollzogen wur-
den. Das veränderte Klassifizierungssystem enthält nach wie vor die vier Nutzungsartenbereiche Sied-
lung, Verkehr, Vegetation und Gewässer. Diese werden jedoch ab 2023 tiefer gegliedert, wodurch sich
geänderte Zuordnungen von Flächen in Unterkategorien ergeben können. Der Vergleich zu den Vor-
jahren ist dadurch beeinträchtigt und die Berechnung von Veränderungen erschwert.“
6 https://www.it.nrw/thema/gebiet-und-flaeche (letzter Zugriff: 14.11.2025).
Umweltdaten Münster 2023 - 2024
22
Für Münster mit einem Stadtgebiet von insgesamt 30.328 ha lag der vergleichbare
Wert bei 24,5 %, was 7.437 ha entsprach.
Wie oben beschrieben lassen sich tatsächliche Änderungen in den Bodennutzungen
über den Betrachtungszeitraum hinweg nur bedingt quantifizieren. Es ist jedoch davon
auszugehen, dass sich der Anteil an Siedlungsflächen im Betrachtungszeitraum 2016
bis 2024 nicht wesentlich geändert hat (siehe Tabelle 1). Innerhalb der Kategorie Sied-
lung ist bei de r Subkategorie „Wohnbau“ mutmaßlich eine Zunahme zu verzeichnen
(von 40,5 % auf 43,1 % (3 .208 ha)). Der Anteil der Subkategorie „Industrie und Ge-
werbe“ an der Kategorie Siedlung bewegte sich in dieser Zeit um die 16 %.
Bezogen auf die gesamte Bodenfläche der Stadt Münster blieb die Kategorie Verkehr
ebenfalls nahezu unverändert.7 Innerhalb der Verkehrsflächen nahm der Straßenver-
kehr über zwei Drittel ein.
Insgesamt vereinnahmten die beiden Kategorien Siedlung und Verkehr ungefähr ein
Drittel der Bodenfläche der Stadt Münster. Dieser Anteil war stabil (in 2016: 10.130 ha,
in 2024: 10.034 ha, s. Tab. 1).
Tabelle 1 Tatsächliche Nutzung der Bodenflächen der Stadt Münster
Belastbare Aussagen zur Flächenentwicklung, insbesondere zur Entwicklung des In-
dikators „Flächen für Siedlung und Verkehr“ und damit zur Quantifizierung de r Flä-
cheninanspruchnahme, werden nach Einschätzung des Vermessungs - und Kataster-
amtes der Stadt Münster erst in einigen Jahren möglich sein.
Leitlinien und Entwicklungsziele:
Am 12.12.2012 hat der Rat der Stadt Münster mit der Vorlage V/0288/2012/1 einen
Zielwert von 30 ha pro Jahr zur Begrenzung des weiteren Zuwachses an Siedlungs -
und Verkehrsfläche in Münster bis zum Jahr 2020 beschlossen. Eine Überschreitung
ist vom Rat nur begründet als vertretbar benannt worden, um der Entwicklung des
7 Infolge von zwischenzeitlichen Umbuchungen zwischen den Nutzungsartenbereichen Verkehr und
Vegetation spiegelt die leichte Abnahme der Flächenkategorie Verkehr in den Zahlen eher eine Ände-
rung der Modellsicht als eine realweltliche Änderung wider.
Bodenfläche am:
in ha Anteil
an insg. Anteil an… in ha Anteil
an insg. Anteil an… in ha Anteil
an insg. Anteil an…
Siedlung 7.458 24,6 % … Siedlung 7.427 24,5 % … Siedlung 7.437 24,5 % … Siedlung
davon
Wohnbau 3.023 10,0 % 40,5 % 3.156 10,4 % 42,5 % 3.208 10,6 % 43,1 %
Industrie + Gewerbe 1.236 4,1 % 16,6 % 1.177 3,9 % 15,8 % 1.188 3,9 % 16,0 %
Verkehr 2.672 8,8 % ... Verkehr 2.603 8,6 % … Verkehr 2.597 8,6 % … Verkehr
davon
Straßenverkehr 1.835 6,1 % 68,7 % 1.767 5,8 % 67,9 % 1.764 5,8 % 67,9 %
FSuV* 10.130 33,4 % 10.030 33,1 % 10.034 33,1 %
Vegetation 19.563 64,5 % 19.686 64,9 % 19.678 64,9 %
Gewässer 636 2,1 % 612 2,0 % 617 2,0 %
Insgesamt 30.328 100 % 30.328 100 % 30.328 100 %
*Summe Siedlung + Verkehr
Quelle: IT.NRW, Landesdatenbank; Darstellung / Berechnung: Stadt Münster - Stadtplanungsamt | Statistikdienststelle
31.12.2016 31.12.202431.12.2023
Umweltdaten Münster 2023 - 2024
23
Oberzentrums Münster aufgrund der besonderen Funktionen, der Bedarfe aus Ein-
wohnendenentwicklung und aus Arbeitsplatzentwicklung angemessen gerecht werden
zu können. Die Verwaltung wurde beauftragt, angesichts der angespannten Lage auf
dem Wohnungsmarkt insbesondere im Segment des preisgünstigen Wohnraums dafür
Sorge zu tragen, dass eine nachhaltige Flächenentwicklung nicht zu Lasten von Men-
schen mit geringen und mittleren Einkommen geht. Dieser Beschluss gilt bis heute
unverändert weiter.
Darüber hinaus führt die Nachhaltigkeitsstrategie 2030 aus, dass grundsätzlich alle
Menschen die Möglichkeit haben sollen, bezahlbar, umwelt - und sozialgerecht sowie
gesund in Münster zu wohnen . Zugleich sollen die natürlichen Lebensgrundlagen er-
halten bleiben und die biologische Vielfalt verbessert werden. Dies erfolgt unter Be-
rücksichtigung der Notwendigkeit zur Anpassung an den Klimawandel, der Erholungs-
funktion und der Produktion von Lebensmitt eln. Entwicklungspotentiale im bebauten
Bestand sollen grundsätzlich vor der Inanspruchnahme neuer Außenbereichsflächen
genutzt werden (Vorlagen Nr. V/0669/2019 und V/0699/2019/1).
Qualitative und quantitative Ziele:
Der Boden ist aufgrund seiner vielfältigen Funktionen im Naturhaushalt ein unverzicht-
bares Gut. Sein Verlust ist nicht ausgleichbar. Münster hat in der „Allianz für die Flä-
che“ beim Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des
Landes Nordrhein-Westfalen mitgewirkt und dort seine Erfahrungen mit ressourcen-
schonender Siedlungsentwicklung eingebracht. Als eine von sechs Pilotkommunen ist
Münster 2014 vom Umweltministerium Nordrhein -Westfalens mit dem „Meilenstein“
als flächensparende Kommune zertifiziert worden (Meilenstein „Gold“).
Im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030 (Vorlagen Nr. V/0648/2017, Nr.
V/0515/2018 und Nr. V/0669/2019) wurden zum Erhalt der natürlichen Lebensgrund-
lagen strategische Entwicklungsziele formuliert, wonach Entwicklungspotentiale
grundsätzlich im bebauten Bestand vor der Inanspruchnahme neuer Flächen im Au-
ßenbereich genutzt werden sollen. Im operativen Zielmodus bedeutet dies, die Versie-
gelung so gering wie möglich zu halten. Dies in Kenntnis der Tatsache, dass Münster
eine weiterwachsende Stadt ist und von 2013 bis 2023 die Zahl der Einwohnenden
von 298.518 auf 321.421 gestiegen ist und damit um 7,7 Prozent zugenommen hat.
Als weiteres Ziel wurde formuliert, dass das Verhältnis von Flächen für Siedlung und
Verkehr je Einwohnenden kontinuierlich sinken soll.
Mit der Beschlussfassung zum Maßnahmenprogramm 2019-2022 der Nachhaltigkeits-
strategie Münster 2030 (Vorlagen Nr. V/0669/2019) wurden weitere konkrete Maßnah-
men zur flächensparenden Entwicklung formuliert; u.a. wurden im Bereich der Innen-
entwicklung die En twicklung der Kasernenstandorte (Oxford und York) und die Wie-
dernutzung von Flächen wie z. B. im Bereich Stadthafen 1 sowie der ehemaligen Be-
triebsstandorte Beresa und Lancier genannt.
In inhaltlicher Übereinstimmung mit dem von der Landesregierung Nordrhein-Westfa-
lens am 14.03.2025 beschlossenen Entwurf zur 3. Änderung des Landesentwicklungs-
plans NRW, in dem das Ziel der zeitnahen Reduktion der zusätzlichen Flächeninan-
spruchnahme für Siedlungs- und Verkehrszwecke auf 5 ha pro Tag als Grundsatz ver-
ankert wird (5-Hektar-Grundsatz), hält Münster ebenfalls grundsätzlich an seinem Ziel-
wert beim Flächenverbrauch von maximal 30 ha pro Jahr fest.
Auch das vom Rat im September 2024 beschlossene „Integrierte Flächenkonzept
Münster“ (IFM) und die dort dokumentierten, perspektivisch bis 2045 möglichen neuen
Umweltdaten Münster 2023 - 2024
24
Wohn- und Gewerbepotenzialflächen auf vorherigen Freiflächen bleibt mit einem - in
Übereinstimmung mit dem Regionalplan Münsterland - geschätzten Bedarf von maxi-
mal ca. 16 ha pro Jahr Bruttofläche für Wohnbauzwecke und ca. 10 ha pro Jahr Brut-
tofläche für Gewerbe und Industrie unter dem jährlichen Zielwert von 30 ha (Vorlage
Nr. V/0192/2024).
Datenherkunft/Zuständigkeit:
IT.NRW (Flächenerhebung nach Art der tatsächlichen Nutzung) auf der Basis von An-
gaben des Vermessungs - und Katasteramtes der Stadt Münster („Amtliches Liegen-
schaftskataster- Informationssystem – ALKIS“)
Weitere Daten: Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit
Weitere Daten zum Umweltmedium:
2020 2021 2022 2023 2024
Flächen für Siedlung
und Verkehr [ha]
davon:
Siedlung [ha]
Verkehr [ha]
10.021
7.417
2.605
10.042
7.438
2.604
10.022
7.423
2.599
10.030
7.427
2.603
10.034
7.437
2.597
Anzahl erfasster Altlas-
ten-/Verdachts-flächen
[Stück]
682 684 682 684 679
Noch nicht bewertete
Altlasten-/Verdachts-
flächen [%]8
3 3 0 0 0
8 Veränderungen basieren auch auf der Neuaufnahme unbewerteter bzw. Entlassung bereits bewerteter
Altlasten-/Verdachtsflächen.
Umweltdaten Münster 2023 - 2024
25
Umweltmedium/Ressource:
Grün
Indikator:
Bauliche Eingriffe in das Grünsystem
Definition:
Der Indikator gibt die jährliche Anzahl der baulichen Eingriffe in das Grünsystem der
Stadt Münster an. Berücksichtigt werden Eingriffe (> 500 m² versiegelte Fläche) in die
Grünzüge sowie den 1. und 2. Grünring gemäß Grünordnung der Stadt Münster. Aus-
genommen sind privilegierte Vorhaben im Außenbereich.
Erläuterung:
Das Grünsystem der Stadt Münster ist von maßgeblicher Bedeutung für die Frei-
raumsicherung. Es stellt die Grundvoraussetzung dafür dar, dass der Freiraum seine
Funktionen für Freizeit und Erholung einerseits sowie Natur -/Landschaftsschutz und
Stadtökologie andererseits erfüllen kann. Flächenverluste in diesen Bereichen führen
zu nachhaltigen Beeinträchtigungen der Freiraumfunktionen.
Abbildung 10 Eingriffe in das Grünsystem von 2019 bis 2024 [Anzahl der Eingriffe]
Qualitative Ziele:
Sicherung des kohärenten Systems der städtischen Grünzüge und Grünringe gemäß
Grünordnung.
Weitere Ziele mit Bezug zu öffentlichen Grünflächen:
▪ Sicherstellung der Erreichbarkeit und Vernetzung von Grünflächen
▪ Bereitstellung geeigneter Angebote für alle Nutzergruppen
▪ Ausstattung aller Stadtteile mit qualitativ hochwertigen und bedarfsgerechten Grün-
flächen
▪ Bedarfsgerechte Pflege zur nachhaltigen Sicherstellung der Funktionalität
▪ Gewährleistung der stadtökologischen Funktionen von Grünflächen, z. B. für das
Stadtklima oder als Lebensraum für Tiere und Pflanzen
0
1
0 0 0 0
0
1
2
3
4
5
2019 2020 2021 2022 2023 2024
Anzahl der Eingriffe
Eingriffe in das Grünsystem
Umweltdaten Münster 2023 - 2024
26
Quantitative Ziele:
Als maßgeblicher Indikator wird die Anzahl der baulichen Eingriffe in das Grünsystem
der Stadt Münster erhoben. Ziel ist es, derartige Eingriffe gänzlich zu vermeiden. Die
Zielsetzung entspricht der Nachhaltigkeitsstrategie Münster (operatives Ziel Nr. 2.1.4).
Von der Festlegung quantitativer Zielwerte für städtisches Grün wurde bislang weitest-
gehend Abstand genommen, da sich maßgebende Faktoren wie Aufenthaltsqualitä-
ten, räumliche Vernetzung oder stadtökologische Funktionen quantitativ schwierig ab-
bilden lassen. Stattdessen bildet die Grünordnung Münster das Rückgrat der Grünver-
sorgung.
Das Bundesamt für Naturschutz legt mit der Schrift „Stadtnatur erfassen, schützen,
entwickeln: Orientierungswerte und Kenngrößen für das öffentliche Grün“ (BfN-Schrif-
ten 653-2023) hierzu einen Orientierungsrahmen vor, der u.a. folgende Aspekte ab-
deckt:
▪ Orientierungswerte für die Versorgung mit öffentlichen Grünflächen/Freiräumen
▪ Orientierungswerte für klimawirksame Grünflächen
▪ Orientierungswerte für natur-/biodiversitätswirksame Grünflächen
Entwicklung:
In den Jahren 2023 bis 2024 wurden keine Eingriffe von mehr als 500 m² versiegelter
Fläche innerhalb des städtischen Grünsystems vorgenommen bzw. bauplanungs-
rechtlich vorbereitet.
Die 1966 erstmals veröffentlichte Grünordnung Münster, die in den 1990er Jahren in-
haltlich und 2012 räumlich überarbeitet wurde, weist in Anbetracht aktueller und zu-
künftiger Herausforderungen Defizite auf. Um ökologische, soziale und städtebauliche
Qualitätsziele langfristig zu sichern, ist eine Weiterentwicklung der Inhalte erforderlich.
Diese Notwendigkeit wurde unter anderem im Rahmen der Erstellung des "Integrierten
Flächenkonzeptes Münster" (IFM) unterstrichen. Am 2. Juli 2025 beschloss der Rat
die We iterentwicklung der Grünordnung Münster zur „Grünordnung 2.0“. Diese soll
nicht nur als grundlegendes Grünkonzept fungieren, sondern zukünftig auch aktiv als
zeitgemäßes Steuerungsinstrument in der Stadt - und Grünflächenentwicklung einge-
setzt werden. Derzeit werden Fördermittel zur Finanzierung der Erarbeitung und be-
gleitender Prozesse akquiriert.
Erforderliche Maßnahmen zur Zielerreichung:
▪ Vermeidung von Eingriffen in das Grünsystem.
Datenherkunft/Zuständigkeit:
Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit
Weitere Daten zum Umweltmedium:
2020 2021 2022 2023 2024
Öffentliche Grünflächen [ha] 397 397 394 397 396
Umweltdaten Münster 2023 - 2024
27
Öffentliche Grünflächen je
Einwohnenden [m²/EW]
12,7 12,6 12,4 12,9 12,8
Spielplatzflächen [ha] 48 49 49 50 50
Anzahl Spielplätze [Stück] 315 316 320 321 324
Umweltdaten Münster 2023 - 2024
28
Umweltmedium/Ressource:
Klima/Energie
Indikator:
Kohlendioxid-Emissionen
Definition:
Der Indikator gibt die lokale CO2-Emission pro Einwohnenden an. Die Emissionen um-
fassen energiebedingte Emissionen (Raumwärme, Prozesswärme, Elektrizität) und
personenverkehrsbedingte Emissionen. Die Angabe erfolgt in Tonnen CO2 pro Ein-
wohnenden und Jahr [t/E*a].
Die Daten entstammen der stadtweiten Energie - und Treibhausgasbilanz, die nach
dem BISKO-Standard jährlich fortgeschrieben und veröffentlicht wird (V/0573/2024).
Erläuterung:
Der Indikator setzt die stadtweiten Gesamtemissionen ins Verhältnis zu der Einwoh-
nendenzahl und gibt damit die CO2-Emissionen je Einwohnenden aus.
Abbildung 11 Entwicklung der CO2 Emissionen von 1990 bis 2024 [Tonnen pro Einwohnenden]
Qualitative Ziele:
Der Klimawandel zwingt zum Handeln. Durch den sparsamen und effizienten Einsatz
von Energie und die Nutzung regenerativer Energien kann der Ausstoß klimaschädli-
cher CO2-Emissionen begrenzt werden.
Ziele:
▪ Reduzierung der CO2-Emissionen durch Senkung des Energieverbrauchs im Be-
reich Wärme, Strom und Verkehr
10,1
9,4
9,4
9,5
8
6,7
5,7
5,7
5,6
5
5,1
0
2
4
6
8
10
12
1990 1995 2000 2005 2010 2015 2020 2021 2022 2023 2024
Tonnen pro Einwohnerinnen und
Einwohner [t/E]
Entwicklung der CO2 Emissionen je Einwohnenden
Umweltdaten Münster 2023 - 2024
29
▪ Steigerung des Anteils der Nutzung und Erzeugung regenerativer Energien
Quantitative Ziele:
Mit der Konzeptstudie „Münster Klimaneutralität 2030“ wurde aufgezeigt, welche Ver-
änderungen auf lokaler, aber auch auf nationaler Ebene auf den Weg gebracht werden
müssen, um eine Klimaneutralität 2030 erreichen zu können (vgl. Vorlage
V/0628/2021). Seitdem wurden fortlaufend weitere Maßnahmen und Projekte be-
schlossen und auf den Weg gebracht, die auf eine Zielerreichung einzahlen. Für die
Erreichung der bilanziellen Klimaneutralität ist die Reduzierung der Treibhausgasemis-
sionen um 95 % im Vergleich zum Basisjahr 1990 erforderlich.
Entwicklung:
Mit dem stetigen Ausbau der Klimaschutzaktivitäten und dem voranschreitenden Aus-
bau der erneuerbaren Energien konnte in Münster bis Ende des Jahres 20 24 eine
Reduzierung der CO 2-Emissionen pro Kopf der Bevölkerung um knapp 50 % gegen-
über dem Jahr 1990 erreicht werden. Die absolute Reduzierung von 1990 bis 20 24
beläuft sich auf 37 %.
Erforderliche Maßnahmen zur Zielerreichung:
▪ Maßnahmen und Projekte gemäß „Kommunales Klimaschutz-Controlling“ (vgl.
Vorlage V/0573/2024)
Datenherkunft/Zuständigkeit:
Die Daten stammen aus verschiedenen Quellen der Stadt Münster und ihrer Tochter-
unternehmen, insbesondere von der Stadtwerke Münster GmbH, und wurden in der
stadtweiten Energie- und Treibhausgasbilanzierung aggregiert.
Zuständig für die Bilanzierung ist die Stabsstelle Klima/Dez OB.
Weitere Daten zum Umweltmedium:
2020 2021 2022 2023 2024
Sonnenenergie Photovoltaik
[kWp]
65.680 75.777 86.350 114.947 146.688
Sonnenenergie Thermie
(m² Kollektorfläche)
24.296 25.196 25.688 27.225 27.733
Stromverbrauch
[kWh/Einw./Jahr]
4.026 3.991 4.071 3.734 3.800
Heizenergiebedarf
[kWh/Einw./Jahr]
10.020 9.845 9.100 8.454 8.637
Umweltdaten Münster 2023 - 2024
30
Kommunaler Heizenergie-
bedarf
[Mio kWh/Jahr]9
62,2 76,3 64,3 61,4 63,6
Stromverbrauch kommu-
nale Einrichtungen [Mio
kWh/Jahr]10
24,8 25,4 26,2 27,2 27,1
Anteil erneuerbarer Ener-
gien am Gesamt-Energie-
verbrauch der Stadt [%]
7,15 7,8 7,7 9,0 9,7
9 Nicht witterungsbereinigter Heizenergiebedarf.
10 Ggü. den bisherigen Angaben in den Vorjahren unter Einbeziehung aller t echnischen Einrichtungen
wie Lichtsignalanlagen und Pumpwerke.
Umweltdaten Münster 2023 - 2024
31
Umweltmedium/Ressource:
Lärmimmissionen
Indikator:
Lärmbelastung an Hauptverkehrsstraßen
Definition:
Geschätzte Anzahl der Menschen an Hauptverkehrsstraßen, d. h. Straßen mit mehr
als 3 Mio. Kfz/Jahr, die in Häusern wohnen mit Schallpegeln an der Fassade von
Lden >55 dB(A) tags oder Lnight >50 dB(A) nachts bzw.
Lden >70 dB(A) tags oder Lnight >60 dB(A) nachts
Lden repräsentiert die ganztägige Lärmbelastung der Anwohner *innen und L night die
nächtliche Lärmbelastung der Anwohner*innen.
Erläuterung:
In Münster werden auf der Grundlage der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und Bekämpfung von
Umgebungslärm vom 25.06.2022 die Gebiete ermittelt, bei denen die Lärmbelastung
durch Verkehr besonders hoch ist. Die Lärmbelastungen werden im fünfjährigen Tur-
nus aktualisiert.
Abbildung 12 Menschen an Hauptverkehrsstraßen mit Lärmbelastung [Anzahl an Menschen]11
11 Vergleichbarkeit aufgrund der veränderten Berechnungsvorschriften erheblich eingeschränkt.
27575
26600
99500
16496
16700
71300
1952
2200
7800
2535
2900
10700
0
20000
40000
60000
80000
100000
120000
2013 2017 2022
Anzahl an Menschen
Menschen an Hauptverkehrstraßen mit Lärmbelastung
> 55 dB(A) tags bzw. > 50 dB(A) nachts
> 70 dB(A) tags bzw. > 60 dB(A) nachts
tags > 55 nachts > 50 tags > 70 nachts > 60
Umweltdaten Münster 2023 - 2024
32
Qualitative Ziele:
Der allgegenwärtige Lärm hat sich zu einem zentralen Umweltschutzthema entwickelt.
Die Gesundheit gefährdende oder die Lebensqualität mindernde Lärmpegel sollen da-
her vermieden werden.
Zum Vergleich: Die vorsorgeorientierten Orientierungswerte der DIN 18005 für Allge-
meine Wohngebiete betragen 55 dB(A) tags und 45 dB(A) nachts. Lärmimmissionen
>70 dB(A) tags und >60dB(A) nachts sind die Auslösewerte für die Lärmaktionspla-
nung.
Ziele:
Senkung der Anzahl der Münsteranerinnen und Münsteraner, die von gesundheitsge-
fährdenden bzw. erheblich belästigenden Lärmimmissionen betroffen sind.
Kurzfristig: Vermeidung von Gesundheitsgefährdung (> 65 dB(A)/55 dB(A))
Mittelfristig: Minderung der erheblichen Belästigung (>60 dB(A)/50 dB(A))
Langfristig: Vermeidung von erheblicher Belästigung (>55 dB(A)/45 dB(A))
(Immissionswerte = Lden/Lnight)
Quantitative Ziele:
Der aktuelle Lärmaktionsplan ist im Oktober 2024 beschlossen worden. Im Lärmakti-
onsplan wurde eine Priorisierung der besonders lärmbelasteten Maßnahmenbereiche
vorgenommen. Vorrangig wurden für die Maßnahmenbereiche der ersten Priorität
Kurzfristmaßnahmen entwickelt. Durch die Umsetzung der Maßnahmen wären
ca. 11.120 Menschen besser vor Lärm geschützt. Weitere Informationen sind der Vor-
lage V/0268/2024 zu entnehmen.
Entwicklung:
Im Jahr 2012 wurde das für den Umgebungslärm relevante Straßennetz Münsters erst-
mals im Rahmen der 2. Stufe der Lärmaktionsplanung untersucht. Im Jahr 2017 ist die
Lärmkartierung für die 3. Runde12 und 2022 für die 4. Runde der Lärmaktionsplanung
aktualisiert worden.
Folgend sind die Ergebnisse der 4. Runde des Lärmaktionsplans sowie die seiner vo-
rangegangenen Runden grob beschrieben. Die Lärmbelastungen an Hauptverkehrs-
straßen sind 2013 im Vergleich zu 2008 vor allem nachts signifikant zurückgegangen.
Diese Lärmminderung geht überwiegend auf die verminderte Höchstgeschwindigkeit
im Hauptverkehrsstraßennetz zurück. Im Jahr 2017 sind die Lärmbelastungen im
Nachtzeitraum geringfügig höher. Zum Februar 2019 wurden 15 ausgewählte Haupt-
verkehrsstraßen für eine Geschwindigkeitsänderung im Innenstadtbereich auf Tempo
30 vorgeschlagen. Mit der straßenverkehrsrechtlichen Prüfung konnte auf 9 Straßen-
abschnitten Tempo 30 angeordnet werden. Die im Lärmaktionsplan der 3. Runde
12 Seit der „3. Runde“ werden die Fortschreibungen der Lärmaktionspläne mit „Runden“ bezeichnet
(vormals „Stufen“).
Umweltdaten Münster 2023 - 2024
33
(Ratsbeschluss März 2021) empfohlene straßenverkehrsrechtliche Prüfung weiterer
Tempo-30-Abschnitte ist noch nicht umgesetzt.
Die Lärmkartierung für die 4. Runde ist im Jahr 2022 erstellt worden. In der 4. Runde
der Lärmkartierung wurden neue Berechnungsvorschriften eingeführt. Diese überfüh-
ren neue europäische Berechnungsvorschriften in nationales Recht. Die Änderung der
Berechnungsvorschriften hat zur Folge, dass die Ergebnisse der Lärmkartierung der
dritten und der vierten Runde nicht vergleichbar sind. Der Lärmaktionsplan der 4.
Runde wurde im Rat im September 2024 verabschiedet.
Der Lärmaktionsplan weist 55 Streckenabschnitte mit hoher Priorität für Lärmminde-
rungsmaßnahmen auf. Sechs dieser Streckenabschnitte werden für Tempo -30-Ge-
schwindigkeitsbeschränkungen vorgeschlagen. Der aktuelle Lärmaktionsplan ist ge-
kennzeichnet durch eine verstärkte Diskussion über die Problematik , die Hilfsfristen
für Rettungsfahrzeuge einzuhalten, vor dem Hintergrund, dass die Streckenabschnitte
von Tempo 30 im Hauptverkehrsstraßennetz zur Reduzierung von Lärm oder zur Er-
höhung der Verkehrssicherheit zugenommen haben. Die Zeit bis zur Aufstellung des
nächsten Aktionsplanes im Jahr 2029 wird genutzt, um die Priorität der Belange besser
und kleinräumlicher gegeneinander abwägen zu können. Aufgrund der finanziell an-
gespannten Haushaltslage wurde das Schallschutzfensterprogramm zur Förderung
von passiven Schallschutzmaßnahmen bei sehr hohen Verkehrslärmb elastungen ak-
tuell noch nicht umgesetzt.
Erforderliche Maßnahmen zur Zielerreichung:
▪ Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung,
▪ Maßnahmen der Fahrbahnsanierung mit Einsatz von Fahrbahnbelägen mit
lärmmindernder Wirkung und
▪ Straßenräumliche Maßnahmen zur Lärmminderung.
▪ (Förderprogramm Passiver Schallschutz: Ergänzend für Maßnahmenbereiche,
für die sonst keine Möglichkeiten einer aktiven Reduzierung der Lärmemissio-
nen gesehen werden)
Datenherkunft/Zuständigkeit:
LANUV NRW/Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit
Weitere Daten zum Umweltmedium:
2008 2017 2022
Geschätzte Zahl der von Umgebungslärm durch Schienenlärm
der Eisenbahnen des Bundes in ihren Wohnungen belasteten Menschen13:
LDEN > 55 dB(A) tags 14.600 25.790 15.000
LNIGHT > 50 dB(A) nachts 12.100 20.050 11.640
LDEN > 70 dB(A) tags 1.630 1.410 240
LNIGHT > 60 dB(A) nachts 2.790 2.600 1.440
13 Die Vergleichbarkeit ist aufgrund der veränderten Berechnungsvorschriften erheblich eingeschränkt.
Umweltdaten Münster 2023 - 2024
34
Umweltmedium/Ressource:
Luftschadstoffe
Indikator:
Stickstoffdioxid- und Feinstaub-Immissionen
Definition:
Zur Einschätzung der städtischen Luftqualität werden bestimmte Luftschadstoffe
exemplarisch ermittelt und beurteilt. Seit nunmehr 20 Jahren sind diese Leitkompo-
nenten für die Beurteilung der allgemeinen Luftqualität der Jahresmittelwert für NO 2
[µg/m³] und die Anzahl der Tage mit Überschreitung des Tagesgrenzwertes für PM10
(Feinstaub). Für den Umweltbericht werden die Messwerte an der kontinuierlichen Ver-
kehrsmessstation Weseler Straße des Landesamtes für Natur, Umwelt und Klima ver-
wendet. Die Messstation ist repräsentativ für die Hot -Spot-Konzentrationen im Stra-
ßenraum Münsters.
Erläuterung:
Der Grenzwert für das NO 2-Jahresmittel liegt bei 40 µg/m³. Für PM10 gilt ein Tages-
grenzwert von 50 µg/m³, der maximal an 35 Tagen pro Jahr überschritten werden darf.
PM10 umfasst alle Feinstäube <10 Mikrometer, die als gesundheitsgefährdend einzu-
stufen sind. Die maßgebliche Quelle für lokale Feinstaub - und Stickstoffdioxidbelas-
tungen ist der Straßenverkehr.
Abbildung 13 Jahresmittelwert NO2 [µg/m³]
38
33
27
25
24
21
19
10
20
30
40
50
2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024
NO2 µg/m3
Entwicklung der Jahresmittelwerte N02
Umweltdaten Münster 2023 - 2024
35
Abbildung 14 Überschreitungstage PM 10 > 50 µg/m³
Qualitative Ziele:
Feinstäube und Stickoxide stehen im Brennpunkt der Diskussionen zu den städtischen
Luftschadstoffen. Die Konzentrationen an Ozon sind der Hauptverursacher des Som-
mersmogs. Die höchsten Konzentrationen werden hier allerdings nicht verkehrsnah
festgestellt, sondern in städtischen Wohngebieten und in ländlichen Gegenden. Um
mögliche Gesundheitsgefahren und nachteilige Umweltfolgen zu mindern, ist es erfor-
derlich, dass die Schadstoffbelastungen dieser drei Komponenten gemindert werden.
Ziele:
▪ Einhaltung der Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit der EU-Luft-
qualitätsrichtlinie für die Leitsubstanzen Ozon, PM10 und NO2
▪ Verringerung der flächenhaften Stickstoffdepositionen
Quantitative Ziele
Die EU hat die Grenzwerte für die Luftschadstoffe mit Wirkung zum Jahr 2030 deutlich
reduziert. Bei den Zielen sind die geltenden und die zukünftigen Grenzwerte aufge-
führt.
▪ Einhaltung des EU -Grenzwertes für NO 2 von 40 µg/m³ als Jahresmittelwert ; ab
2030 gilt ein Grenzwert von 20 µg/m³
▪ Einhaltung des EU-Grenzwertes für PM10 von ≤ 36 Überschreitungstagen mit
> 50 µg/m³ (24 Std.-Mittel) ab 2030 gilt 18 Überschreitungstage mit > 45 µg/m³
▪ Einhaltung des EU-Grenzwertes für Ozon von ≤ 25 Überschreitungstagen mit 120
µg/m³ (8 Std.-Mittel) ab 2030 gilt ≤ 18 Überschreitungstage
Entwicklung:
Insgesamt ist bei den Indikatoren seit 2016 eine deutliche Abnahme bzw. eine Fluktu-
ation unterhalb der quantitativen Ziele zu verzeichnen. Die neuen EU -Grenzwerte ab
2030 für Feinstaub und Stickstoffdioxid werden – voraussichtlich – einzuhalten sein.
Der Indikator für Ozon unterliegt je nach Witterungsverhältnissen im Sommer deutli-
chen Schwankungen. Eine Abschätzung des Trends kann hier daher nicht gegeben
werden. Die Schadstoffkomponente PM2,5 (Feinstaub <2,5 µm Durchmesser) und der
12
6
2
2
4
0
0
0
10
20
30
2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024
Tage
Überschreitungstage PM 10 > 50 µg/m³
Zielwert 2010: < 36 Überschreitungstage
Umweltdaten Münster 2023 - 2024
36
Jahresmittelwert für Ozon können zukünftig an Bedeutung für die Beurteilung der Luft-
qualität gewinnen.
Erforderliche Maßnahmen zur Zielerreichung:
▪ Mit Hilfe des Luftqualitätsplans (2009) wurden Maßnahmen zur Minderung der
Belastungen eingeleitet (z. B. Umweltzone). Im Jahr 2014 wurde er nochmals
aktualisiert.
Datenherkunft/Zuständigkeit:
LANUV NRW/Bezirksregierung Münster
Weitere Daten zum Umweltmedium:
2020 2021 2022 2023 2024
Ozon-Immissionen Münster Geist
[Überschreitungstage mit 120 µg/m³
(8 Std.-Mittel)]
19 8 16 18 15
Ozon-Immissionen (Jahresmittelwert)
Münster-Geist [µg/m³]
49 46 51 53 51
Umweltdaten Münster 2023 - 2024
37
Umweltmedium/Ressource:
Natur und Landschaft – Schutzgebiete
Indikator:
Schutzgebiete
Definition:
Fläche der Schutzgebiete (Naturschutzgebiete/Landschaftsschutzgebiete) in Hektar
[ha].
Erläuterung:
Der Indikator gibt den Stand der Sicherung der für Natur und Landschaft bedeutsamen
Flächen wieder. Nicht enthalten sind die geschützten Landschaftsbestandteile mit ei-
ner Gesamtgröße von 159 ha.
Abbildung 15 Gesamtfläche der Naturschutzgebiete und Landschaftsschutzgebiete [ha]
Vergleichswert: 4.686 ha BSN-Flächen
(BSN = Bereiche für den Schutz der Natur gemäß Regionalplan 2014)
Qualitative Ziele:
Die unterschiedlichen Naturräume und Nutzungsformen haben zur Ausbildung der für
Münster typischen Landschaften und Lebensräume geführt. Diese gilt es zu sichern
und zu optimieren.
2135 2135 2135 2135 2135 2135
9939 9939 9939 9939 9939 9939
0
2000
4000
6000
8000
10000
12000
2019 2020 2021 2022 2023 2024
Fläche in ha
Naturschutzgebiete und Landschaftschutzgebiete
NSG LSG
Umweltdaten Münster 2023 - 2024
38
Ziele:
▪ Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen
▪ Schutz der bedeutsamen Natur- und Kulturlandschaften
▪ Erhaltung und Entwicklung der natürlichen Vielfalt der Tier - und Pflanzenwelt/Bio-
diversität von Arten und Lebensgemeinschaften
▪ Anreicherung strukturarmer Landschaftsräume mit gliedernden und belebenden
Elementen
▪ Sicherung der Landschaft für die Erholung des Menschen
Quantitative Ziele:
Als Vergleichsmaßstab für die Größe der zu schützenden Gebiete wird näherungs-
weise auf die Flächen, die im Regionalplan 2014 als „Bereiche für den Schutz der
Natur (BSN)“ dargestellt sind, zurückgegriffen. Dabei handelt es sich um ökologisch
hochwertige und daher schutzwürdige und schutzbedürftige Gebiete. „Bei der Umset-
zung der BSN kommt auf die Träger der Landschaftsplanung d ie Aufgabe zu, unter
Beachtung der lokal bestehenden Bedingungen Umsetzungskonzepte zum Aufbau ei-
nes Biotopverbundsystems zu entwick eln. Sie wählen aus den fachplanerischen In-
strumenten die notwendigen Festsetzungen ( z. B. Naturschutzgebiet, Landschafts-
schutzgebiet, geschützte Landschaftsbestandteile) aus und bestimmen deren gebiets-
scharfe Abgrenzung“ (Regionalplan Münsterland 2014). Der Regionalplan verzeichnet
insgesamt 4.686 ha als BSN-Flächen. Die Konkretisierung der Schutzausweisungen
erfolgt somit über die Landschaftspläne. Ziel ist daher auch eine flächendeckende
Landschaftsplanung für den Außenbereich von Münster.
Entwicklung:
Die Entwicklung der Schutzgebiete ist in den letzten Jahren unverändert geblieben.14
Damit stehen zurzeit weiterhin ca. 7 % des Stadtgebietes unter Naturschutz. BSN-
Flächen des Regionalplans umfassen zum Vergleich ca. 15 % des Stadtgebiets. Der
Anteil der Landschaftsschutzgebiete am Stadtgebiet beträgt ca. 33 %.
Mit dem Inkrafttreten der Naturdenkmalverordnung für den bebauten Bereich im Jahr
2021 erhöhte sich die Anzahl der Naturdenkmäler zunächst auf 352. In den Jahren
2023 und 2024 mussten infolge natürlicher Abgänge durch Sturmereignisse oder
Krankheitsbefall Verluste bei insgesamt sechs Naturdenkmalen verzeichnet werden.
Zwei Naturdenkmale fielen vollständig aus, vier Naturdenkmale bestehen aus mehre-
ren Bäumen, sodass jeweils nur einzelne Bäume entnommen werden mussten.
Betroffen war unter anderem das Naturdenkmal Nr. 84 an der Ecke Windthorst-
straße/Stubengasse (Baumgruppe mit zwei Rosskastanien, einer Blutbuche und einer
Hängebuche), bei dem eine Rosskastanie gefällt wurde. Zudem mussten zwischen
Promenade und Philosophenweg beim Naturdenkmal Nr. 99 beide Rotbuchen entfernt
werden.
14 Die geringfügige Verringerung der LSG -Fläche um ca. 2 ha beruht auf grafischen Bereinigungen in
Folge neuer Grundlagenkarten und hat keine materiellen Gründe.
Umweltdaten Münster 2023 - 2024
39
Erforderliche Maßnahmen zur Zielerreichung:
▪ Umsetzung der Landschaftspläne 1-3
▪ Aufstellung des Landschaftsplans 4
Datenherkunft/Zuständigkeit:
Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit
Jahresstatistik des Stadtplanungsamtes
Weitere Daten zum Umweltmedium:
2020 2021 2022 2023 2024
Waldfläche [ha] 4.943 4.981 4.983 5.026 5.029
Landwirtschaftliche Fläche [ha] 13.268 13.200 13.147 13.082 13.074
Städtische landwirtschaftliche
Pachtfläche [ha]
1.012 981 991 1.033 1.030
Anzahl der Naturdenkmale 320 352 352 351 350
Umweltdaten Münster 2023 - 2024
40
Umweltmedium/Ressource:
Natur und Landschaft – Eingriffsregelung
Indikatoren:
1. Ersatzgeld
2. Flächenbilanz Eingriff/Ausgleich im Rahmen von Bebauungsplänen
und Satzungen nach § 34 BauGB
3. Größe des Flächenpools im Kompensationsflächenkataster
Erläuterung:
Die Indikatoren setzen den Beschluss der Vorlage V/0619/2013 um, über die
Abwicklung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung regelmäßig zu berichten.
1. Ersatzgeld
Definition:
Übersicht über Einnahmen, Ausgaben und über die für landschaftspflegerische oder
Artenschutzmaßnahmen noch zur Verfügung stehenden Ersatzgelder [€] nach Lan-
desnaturschutzgesetz im Zusammenhang mit Eingriffen in Boden, Natur und Land-
schaft.
Abbildung 16 Bilanz Finanzmittel Ersatzgeld [Euro]
Das Ersatzgeld steht für landschaftspflegerische und artenschutzspezifische Maßnah-
men zur Verfügung.
14.414
46.240
158.069
111.466
92.843
45.873
65.226
65.592
0
40000
80000
120000
160000
200000
2022
Stand:
31.12.22
2024
Stand:
31.12.24
Euro
Bilanz Finanzmittel Ersatzgeld
Einnahmen Haben Ausgaben Verfügbar
Umweltdaten Münster 2023 - 2024
41
Finanzbilanz Ersatzgelder 2024 – Stand: 31.12.2024
Frei verfügbare Finanzmittel am 31.12.2022: 65.226,00 €
Einnahmen gesamt 2023 - 2024: 46.240,00 €
Haben15: 111.466,00 €
Ausgaben: 45.873,28 €
Frei verfügbares Ersatzgeld 31.12.2024: 65.592,72 €
Eine Übersicht über die im Zeitraum zwischen 2023 und 2024 geplanten, sich bereits
in der Realisierung befindlichen bzw. abgeschlossenen landschaftspflegerischen Maß-
nahmen ist als Anlage beigefügt.
Entwicklung:
Die Entwicklung der Einnahmen über Ersatzgeld ist eng an die Genehmigung von
Windkraftanlagen und Mobilfunkmasten gebunden. Auf der Grundlage des hierfür zu
verwendenden Bewertungsverfahrens für mastenartige Eingriffe wird immer ein Teil
des Ausgleichs über die Zahlung von Ersatzgeld abgegolten. Auch in den nächsten
Jahren ist mit der Errichtung neuer Anlagen zu rechnen, sodass voraussichtlich wei-
tere Mittel vereinnahmt werden. Bei allen anderen Eingriffsvorhaben dringt die Stadt
Münster darauf, dass der entsprechende Ausgleich durch den jeweiligen Vorhabenträ-
ger nachgewiesen wird.
2. Flächenbilanz Eingriff/Ausgleich im Rahmen von Bebauungsplänen und Sat-
zungen nach § 34 BauGB
Definition:
Im Zuge der planrechtlichen Aufstellung von Bebauungsplänen und Satzungen nach
§ 34 (4) BauGB werden Freiflächen im Außenbereich für Siedlungs- und Verkehrsflä-
chen „verbraucht“. Für den naturschutz - und forstrechtlichen Ausgleich der Eingriffe
werden z. T. landwirtschaftliche Produktionsflächen in Anspruch genommen. Darge-
stellt werden der „Flächenverbrauch“ durch entsprechende Verfahren mit zugeordne-
tem Ausgleich und die Entwicklung gegenüber der letzten Berichtsperiode.
15 Ausgaben innerhalb der 2 Jahre + noch verfügbares Geld
Umweltdaten Münster 2023 - 2024
42
Abbildung 17 Flächenbilanz Eingriff/Ausgleich im Rahmen von Bebauungsplänen und Satzungen nach § 34
BauGB [ha]
Im Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2024 sind sechs Bebauungspläne zur Rechts-
kraft gelangt.
Die Satzung nach §34 BauGB mit einer Gesamtfläche von ca. 0,7 ha nimmt landwirt-
schaftlich genutzte Ackerflächen im Wesentlichen für Wohn - und Verkehrszwecke in
Anspruch und gleicht diesen Eingriff auf ca. 0,3 ha auf landwirtschaftlicher Fläche aus.
Insgesamt sind von den sechs zur Rechtskraft gelangten Bebauungsplänen nur drei
ausgleichsrelevant. Die zugeordnete Kompensationsfläche beträgt insgesamt ca.
2,2 ha (2,5 ha mit dem Ausgleich der Satzung nach §34 BauGB) und umfasst aus-
schließlich naturschutzrechtlichen Ausgleich.
Zwei davon umfassen Änderungen bestehender Bebauungspläne vorhandener Ge-
werbebauflächen. Die Bebauungspläne liegen im Innenbereich und sind im Hinblick
auf eine Inanspruchnahme landwirtschaftlich genutzter Flächen irrelevant. Im Detail
handelt es sich dabei vor allem um eine Anpassung der Nutzungsmöglichkeiten inner-
halb von Gewerbegebieten.
Rechtlich sind diese Verfahren in einem Fall nach § 13a BauGB eingestuft, so dass
der erfolgte Eingriff von der Ausgleichsverpflichtung grundsätzlich freigestellt ist. Der
nicht benötigte Ausgleichsbedarf bzgl. der Bebauungspläne 575 und 604 ist darauf
zurückzuführen, dass bereits zuvor Bebauungspläne bestanden und durch die neue
Planung keine weiteren Eingriffe in die Natur vorliegen bzw. die Planung einen höhe-
ren Biotopwert hat als der bisherige Bestand. Die übrigen drei Bebauungspläne sind
ausgleichsrelevant (s. o.).
Über die geplante Entwicklung von neuen Baugebieten im Außenbereich hinaus ist die
Stadt Münster auch weiterhin in erheblichem Maße um eine Reduzierung des Flächen-
verbrauchs durch eine forcierte Innenentwicklung bemüht.
32,4
0,690,6 0
9,6
2,2
0 0,29
0
5
10
15
20
25
30
35
40
2021-2022 2023-2024
ha
Jahr
Flächenbilanz Eingriff/Ausgleich im Rahmen von
Bebauungsplänen und Satzungen nach § 34 BauGB [ha]
Eingriff in landw. Flächen*
Eingriff in forstw. Flächen*
Ausgleich auf landw.
Flächen
Ausgleich auf sonst.
Flächen
* ohne Ausgleich u.
bestehendes Planrecht
Umweltdaten Münster 2023 - 2024
43
3. Größe des Flächenpools im Kompensationsflächenkataster
Definition:
Die nicht für Eingriffe in Boden, Natur und Landschaft gebundenen Flächen im Flä-
chenpool des Kompensationsflächenkatasters („Komkat“) stehen für zukünftige Kom-
pensationsflächenbedarfe zur Verfügung.
Abbildung 18 Poolflächen im Kompensationskataster nach Nutzung [ha]
Entwicklung:
Im städtischen Flächenpool sind insgesamt ca. 32,53 ha zuordnungsfähige Kompen-
sationsflächen vorhanden (Stand: 31.12.2024). Diese teilen sich auf ca. 2,07 ha Ufer-
randstreifen (19 Flächen) und ca. 30,46 ha sonstige Flächen (15 Flächen) auf.
Die letztgenannten Poolflächen gliedern sich derzeit in folgende Flächennutzungen auf
(Flächenanteile geschätzt):
▪ Acker ca. 12,43 ha
▪ Intensiv genutztes Grünland ca. 17,01 ha
▪ Innenbereichsflächen ca. 1,02 ha
-----------------------------------------------------------------------
Summe: ca. 30,46 ha
Die Entwicklung des Flächenpools für Kompensationsmaßnahmen ist mit der städti-
schen Siedlungsentwicklung und sonstigen umweltrelevanten Planungen unmittelbar
verknüpft. Insbesondere die Bebauungsplanverfahren im Innenbereich (nach § 13a
BauGB) führen aufgrund der planungsrechtlichen Bedingungen häufig zu einer Befrei-
ung von Kompensationsverpflichtungen. Ein Teil der zur Rechtskraft gelangenden,
16,04
15,56
2,09
3,30
0,38
1,83
39,20
12,43
17,01
0,00
0,00
1,02
2,07
32,53
0
5
10
15
20
25
30
35
40
45
50
55
Acker
Intensives
Grünland
Brachflächen
Gehölz-/
Gewässer
Innenbereichs-
flächen
Uferrand-
streifen
Gesamt
Fläche in ha
Poolflächen im Kompensationsflächenkataster
Stand:
31.12.22
Stand:
31.12.24
Umweltdaten Münster 2023 - 2024
44
kompensationspflichtigen Verfahren wird vorhabenbezogen durchgeführt. Hierbei stel-
len die jeweiligen Vorhabenträger Kompensationsflächen in entsprechender Größen-
ordnung zur Verfügung.
Die Größe des Flächenpools hat sich im Vergleich zur letzten Berichtsperiode um etwa
7 ha verkleinert. Die Poolflächen im Kompensationsflächenkataster von insgesamt
32,54 ha werden perspektivisch bis 2030 nicht zur Abdeckung des Bedarfs ausreichen.
Hintergrund sind die in den nächsten Jahren voraussichtlich anfallenden erheblichen
Kompensationsbedarfe der großen Baugebiete in den verschiedenen Stadtteilen. Um
handlungsfähig zu bleiben, wird bei Vorliegen entsprechender liegenschaftlicher A n-
gebote von Seiten der Landwirtschaft und gleichzeitiger potenzieller naturschutzfach-
licher Eignung der Flächen weiterer Grunderwerb zur Aufstockung des Flächenpools
vorgenommen. Dadurch können auch mittelfristig Kompensationsflächen in Münster
zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus wird sich die Verwaltung auch um den
Ankauf von Ökopunkten privater Ökokontoträger bemühen, um einem Mangel an Kom-
pensationsflächen entgegenzutreten.
Datenherkunft/Zuständigkeit:
Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit
Umweltdaten Münster 2023 - 2024
45
Umweltmedium/Ressource:
Umweltmanagement
Indikator:
ÖKOPROFIT-Betriebe
Definition:
Anzahl der Betriebe, die sich am Projekt ÖKOPROFIT der Stadt Münster beteiligen.
Erläuterung:
Seit 2001 unterstützte die Stadt Münster im Rahmen des Projektes ÖKOPROFIT Un-
ternehmen bei der Erarbeitung und Umsetzung von Umweltschutzmaßnahmen u.a. in
den Bereichen Energie, Abfall, Wasser und Rohstoffe. Der Indikator war ein Maßstab
für das Umweltengagement von Unternehmen in Münster. Das Projekt wird mit Ende
des Jahres 2023 nicht weitergeführt.
Abbildung 19 Gesamtzahl und Anzahl im Auszeichnungsjahr der Ökoprofit-Betriebe
Qualitative Ziele:
Betriebliche Prozesse haben erheblichen Einfluss auf die Umwelt. Durch Optimierung
dieser Prozesse und Umsetzung von Umwelt - und Nachhaltigkeitsmaßnahmen kann
die Umwelt entlastet werden (z. B. reduzierter Wasserverbrauch, Energieeinsparung,
Abfallvermeidung, Einführung von Managementsystemen, u.a.m.).
Ziele:
▪ Förderung der Nachhaltigkeit und des betrieblichen Umweltschutzes in Münstera-
ner Unternehmen
▪ Ausbau des Umwelt- und Nachhaltigkeitsmanagements im Konzern Stadt Münster
12 10 9 9 6 12 8
84
94 103 112 118
130 138
0
25
50
75
100
125
150
2012 2013 2015 2017 2020 2022 2023
Anzahl Betriebe
ÖKOPROFIT-Betriebe
Gesamtzahl und Anzahl im Auszeichnungsjahr
pro Jahr gesamt
Umweltdaten Münster 2023 - 2024
46
Quantitative Ziele:
Eine konkrete Zielvorgabe für die Anzahl der Betriebe, die sich pro Jahr am ÖKOPRO-
FIT beteiligen, lässt sich nicht benennen.
Entwicklung:
Seit Beginn des Projektes im Jahr 2000 wurden in 13 Durchgängen 138 Münsteraner
Unternehmen und Institutionen erstmalig ausgezeichnet. Darüb er hinaus wurden vor
Ort mittlerweile 51 Betriebe rezertifiziert, d. h. sie unterzogen sich einer erneuten Über-
prüfung ihrer fortgeschrittenen Maßnahmen im betrieblichen Umweltschutz und Nach-
haltigkeitsmanagement. Sie haben damit das Umweltmanagementsystem in ihrem Un-
ternehmen weitergehend etabliert. In den vergangenen Jahren ist es immer schwieri-
ger geworden, ausreichend Betriebe für eine Teilnahme am ÖKOPROFIT -Projekt zu
gewinnen. Viele Unternehmen berichten, dass sie sich in ihrem Nachhaltigkeitsma-
nagement auf andere freiwillige oder verpflichtende Berichtsformate einstellen (z. B.
Deutscher Nachhaltigkeitskodex, Gemeinwohlbilanz oder CSRD -Berichterstattung).
Weiterhin sind in den letzten fünf Jahren in Münster viele parallele Beratungs- und
Vernetzungsangebote für Unternehmen von Kooperationspartnerinnen (wie z. B.
Stabsstelle Klima, Wirtschaf tsförderung Münster, IHK) hinzugekommen, sodass das
Alleinstellungsmerkmal, welches ÖKOPROFIT über viele Jahre innehatte, so nicht
mehr existiert. Daher sollen die Schwerpunkte zum Nachhaltigen Wirtschaften zukünf-
tig neben der Entwicklung von konkreten Angeboten für Unternehmen (z.B. naturnahe
Gestaltung von Firmengeländen) auch auf Beratung und Unterstützung bei der Um-
setzung unterschiedl icher Umwelt -, Energie - und Nachhaltigkeitsmanagementsys-
teme (EMAS, Deutscher Nachhaltigkeitskodex, Gemeinwohlbilanzierung, CSRD) lie-
gen.
Datenherkunft/Zuständigkeit:
Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit
Weitere Daten zum Umweltmedium:
2020 2021 2022 2023 2024
Kontakte/Beratungen in der Um-
weltberatung
3.008 3.121 3.315 k. A.16 k. A.
Elektronische Erfassung/Bearbei-
tung von Kundenanliegen in
IMSware-Umweltservice
3.821 2.517 1.836 k. A.17 k. A.
16 Die städtische Umweltberatung wurde Ende 2023 durch das Haus der Nachhaltigkeit abgelöst. Im
Haus der Nachhaltigkeit führen Stadtverwaltung, die Energieberatung der Verbraucherzentrale NRW,
Vereine, Verbände und Institution en der Zivilgesellschaft ihre Angebote und Beratungsleistungen für
Bürgerinnen und Bürger zentral und innenstadtnah zusammen.
17 2023 wurde die Erfassung und Bearbeitung von Kundenanliegen auf den Mängelmelder der Stadt
Münster umgestellt, wobei eine Vergleichbarkeit mit den bisherigen Daten nicht mehr gegeben ist .
Umweltdaten Münster 2023 - 2024
47
Umweltmedium/Ressource:
Verkehr/Mobilität
Indikator:
Anteil Umweltverbund am Modal Split
Definition:
Anteil des Umweltverbundes (Fußgänger *innen, Radfahrer*innen, ÖPNV/SPNV) am
Modal Split in Prozent [%].
Erläuterung:
Der Modal Split bezeichnet die Verteilung des Verkehrs auf die verschiedenen Ver-
kehrsträger. Für den Indikator relevant ist der Anteil des Umweltverbundes (Fußgän-
ger*innen, Radfahrende, ÖPNV/SPNV) am Gesamtverkehr.
Abbildung 20 Anteile der Verkehrsmittelwahl (M odal Split) aus den Haushaltsbefragungen (HHB) von 1982 bis
2022 [Prozent]
Insgesamt ergibt sich kein konsistentes Bild über die Zeitreihe. Dies liegt insbesondere
daran, dass der Anteil im Fußverkehr stark schwankt. Der Grund dafür sind Differen-
zen in der Methodik zwischen den einzelnen Erhebungen. Der Anteil der „Sonstigen“,
die in 2019 erstmalig erhoben wurden und die starken Schwankungen im Fußverkehr
Umweltdaten Münster 2023 - 2024
48
beeinflussen die anderen Werte signifikant. Um diesen Einfluss auszuschalten, wur-
den in der Abbildung 21 der Fußverkehr und Sonstige heraus gerechnet.
Die Eliminierung der methodischen Verzerrungen führt zu einem konsistenten Ergeb-
nis. Festzustellen ist ein stetiger Rückgang des Pkw -Anteils bei gleichzeitiger Zu-
nahme der Anteile von Fahrrad und ÖPNV. Die Erhebung 2022 zeigt ein nochmals
deutliches Wachstum im Radverkehrsanteil. Der ÖV-Anteil ist durch Verhaltensände-
rungen während der Corona -Pandemie zurückgegangen. Im Rahmen des Master-
plans Mobilität Münster 2035+ wurden jedoch Maßnahmen erarbeitet, die insbeson-
dere die Stärkung des ÖPNV im Fokus haben. D ie Umsetzung wird mit der kommen-
den Aufstellung des 4. Nahverkehrsplans vorangebracht.
Abbildung 21 Anteile der Verkehrsmittelwahl (Modal Split) aus den Haushaltsbefragungen von 1982 bis 2022
[Prozent]
Nachfolgend ist das Verhältnis der Verkehrsmittel bezogen auf die Verkehrsleistung
ausgewertet. Die Verkehrsleistung berücksichtigt nicht nur die Anzahl der Wege, son-
dern auch dessen Wegelänge und ist deshalb in Bezug auf die wahrgenommenen
Verkehrsmengen aussagekräftiger. Bei der Verkehrsleistung wirken sich besonders
lange Wege entsprechend stärker aus. Diese finden gleichzeitig jedoch zum großen
Teil nicht im Stadtgebiet Münster statt.
Die in folgender Abbildung 2 2 dargestellte Auswertung der Verkehrsmittelwahl der
Haushaltsbefragungen 2019 und 2022 zeigt, dass zuletzt der Anteil des Kfz-Verkehrs
an der gesamten Verkehrsleistung zurückgegangen ist. Der Rückgang des ÖV beim
wegebezogenen Modal Split ist bei der Verkehrsleistung nicht festzustellen. Deutlich
gewachsen ist hingegen auch hier der Radverkehrsanteil.
Umweltdaten Münster 2023 - 2024
49
Abbildung 22 Anteile der Verkehrsmittelwahl bezogen auf die Verkehrsleistung von 2019 und 2022 [in Prozent]
Darüber hinausgehend sind für die langfristige Bewertung des Verkehrs unter Nach-
haltigkeitsaspekten aber auch künftige Anteile der Elektromobilität im Kfz-Verkehr so-
wie der Fahrzeugbesetzungsgrad, der zurzeit in Münster 1,15 Personen/Pkw beträgt,
von Relevanz. Die Beeinflussung dessen ist jedoch wesentlich von bundesweiten Rah-
menvorgaben abhängig und weniger auf kommunaler Ebene steuerbar.
Qualitative Ziele:
Der Verkehr wirkt sich maßgeblich auf viele Bereiche der Umwelt aus. So hängt die
Belastung durch Luftschadstoffe, Lärm oder der CO2 -Ausstoß in erheblichem Maße
von der Wahl des Verkehrsmittels ab. Daher soll zum einen der Umweltverbund im
Modal-Split gestärkt und zum anderen die Etablierung von emissionsfreien Antrieben
der Pkw-Flotte vorangetrieben werden (z.B. Elektromobilität). Ebenfalls eine bedeu-
tende Rolle spielen in diesem Zusammenhang die Förderung und der Ausbau von
Sharing-Angeboten (z.B. Carsharing).
▪ Erhöhung des Wegeanteils des Fußgängerverkehrs
▪ Weitere Stärkung des Fahrradverkehrs
▪ Stärkung des ÖPNV/SPNV
▪ Minderung des Kfz-Anteils im Regionalverkehr (Pendler)
▪ Ausbau der Infrastruktur zugunsten emissionsarmer Antriebe (E-Mobilität)
▪ Ausweitung des Carsharing-Angebots auf dem gesamten Stadtgebiet
Quantitative Ziele:
Für den Masterplan Mobilität Münster (MMM 2035+) wurde im Januar 2022 vom Gut-
achterbüro die Bestandsanalyse als Ausgangsbasis für alle kommenden Schritte des
Planungsprozesses erarbeitet. Ein umfangreicher Zwischenbericht wurde dem A us-
schuss für Verkehr und Mobilität zum 02.02.2022 vorgelegt (vgl. V/0897/2021). Im
Weiteren werden auf Basis des Zwischenberichtes und den daraus abzuleitenden
Trends Ziele für den Bereich Mobilität erarbeitet und von der Politik beschlossen. Im
Vergleich zu den vorherigen Umweltdaten (Zielwert 2025: 70 % des Verkehrs der
Umweltdaten Münster 2023 - 2024
50
Münsteraner*innen entfallen auf den Umweltverbund) findet eine Neuausrichtung des
Zielwertes (Zielwert 2035) statt, die aktuelle Beschlüsse aber auch erkennbare Trends
berücksichtigt und in den kommenden Umweltdaten Aufnahme finden soll. Die Ergeb-
nisse des Masterplans Mobilität Münster werden im März/April 2024 vorliegen. Nach
der Beratung des Schlussberichtes werden begründete und belastbare neue Zielwerte
zum Modal Split vorliegen.
Entwicklung:
Die Entwicklung in Münster seit 1982 zeigt im Mittel einen Anstieg des Umweltverbun-
des bis ins Jahr 2013. Der Anteil des Umweltverbundes ist gegenüber der Autonutzung
nochmals deutlich gestiegen, sodass der Umweltverbund 2013 erstmals über 70 %
lag. Die 2019er und auch die 2022er Erhebung bestätigen diese Werte aus 2013 auf
hohem Niveau. Trotz stark wachsender Einwohnendenzahlen verliert der Pkw als Ver-
kehrsmittel weiter an Bedeutung. Inzwischen sind fast dreiviertel aller Fahrten dem
Umweltverbund zuzuordnen. Bezogen auf die Verkehrsleistung stellt der Kfz -Verkehr
jedoch weiterhin das wichtigste Verkehrsmittel dar.
Unter den in Münster zugelassenen Pkw befinden sich mittlerweile rund 10.000 voll-
elektrische Fahrzeuge. Dies entspricht einem Anteil von ca. 6,5%. Zum Vergleich: In
Nordrhein-Westfalen liegt dieser Wert lediglich bei rund 3%.
Das Fahrrad bleibt das am häufigsten genutzte Verkehrsmittel.
Erforderliche Maßnahmen zur Zielerreichung:
Den Rahmen für das zukünftige Verkehrsgeschehen in Münster gibt der Ende 2019 in
Auftrag gegebene „Masterplan Mobilität Münster 2035+“ (MMM2035+) vor. Der Ab-
schlussbericht zum MMM2035+ liegt seit dem Frühjahr 2024 vor. Aktuelle (geplante)
Maßnahmen sind u.a.:
▪ V/0728/2020 Grundsatzbeschluss für ein "Integriertes Parkraumkonzept Müns-
ter“
▪ V/0034/2023 Integriertes Parkraumkonzept Münster: Bestandsanalyse, Ziele
und zweites Pilotprojekt
▪ V/0341/2021 Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens zur
Vergabe von stationsbasierten Carsharing-Stellplätzen
▪ /1052/2020 Multi- und intermodale Mobilität stärken - Neue Mobilstationen
für Münster
▪ V/0312/2021 Elektro-Ladesäulenkonzept Münster 2021 zur Förderung der
Elektromobilität
▪ V/0101/2023 Gestattung privater Ladesäulen im öffentlichen Straßenraum
▪ V/0127/2023 Baubeschluss zur Fortführung des „3.000 Fahrradstellplätze -Pro-
gramms"
▪ V/0456/2024 Sachstand und priorisiertes Umsetzungskonzept zum Fahrrad-
netz 2.0
Datenherkunft/Zuständigkeit:
Stadtplanungsamt; Amt für Mobilität und Tiefbau:
▪ Mobilitätsbefragung 2022 zum werktäglichen Verkehrsverhalten der Bevölkerung
in Münster
Umweltdaten Münster 2023 - 2024
51
▪ Radverkehrskonzept Stadt Münster (V/0647/2016)
▪ Mobilität Münster/Münsterland 2050 (V/0625/2010)
Weitere Daten: Stadtwerke Münster
Weitere Daten zum Umweltmedium:
2020 2021 2022 2023 2024
Entwicklung der
Fahrgastnachfrage
auf den Stadtbus-
sen [Fahrgäste in
Mio./Jahr]18
k.A. 31 47 32 32
Öffentlicher Park-
raum für Fahrräder
in Münster [m2]
13.296 13.467 14.923 15.695 16.247
Jährliche Radver-
kehrsmengen an
der Zählstelle Pro-
menade [1.000
Stück]
4.433,2 4.444,2 5.173,9 5.101,5 5.398,2
Öffentlich zugäng-
liche E-Lade-
punkte [Stück]
59 105 227 340 409
Bestand vollelektri-
scher Pkw [Stück]
1.802 2.847 4.820 7.496 8.801
18 Im Jahr 2020 erfolgte bedingt durch die Pandemie keine Erhebung. Die deutliche Differenz der Jahre
2023 und 2024 zum Jahr 2022 erklärt sich dadurch, dass die tatsächlich gezählten Fahrgäste anstelle
der über die Verkaufsstatistik und angenommenen Nutzungshäufigkeiten ermittelten statistischen Fahr-
gäste angegeben wurden.
Umweltdaten Münster 2023 - 2024
52
Umweltmedium/Ressource:
Wasser
Indikator:
Bewertung des ökologischen Zustands nach PERLODES
Hinweis: Die Gewässergüteuntersuchungen der unteren Wasserbehörde der Stadt
Münster wurden zum Jahr 2024 auf das PERLODES-Verfahren (gem. EG-WRRL) um-
gestellt. Mit der Umstellung können qualitativ bessere Daten zur Beschreibung des
ökologischen Zustands bzw. Potenti als der Fließgewässer gewonnen werden. Dies
führt auch zu einer Umstellung der Informationen in den Umweltdaten.
Definition:
Der gute ökologische Zustand bzw. Potenzial der Fließgewässer ist ein zentrales Ziel
der EU-Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2000/60/EG). Die Zustandsbewertung und
Zielerreichung werden durch ein regelmäßiges Monitoring seitens des Landes NRW
durchgeführt. In diesem Verfahren sind die größeren Fließgewässer (Münstersche Aa,
Werse, Angel, Mecklenbach, Kinderbach, Emmerbach, Kreuzbach, Getterbach, Floth-
bach, Offerbach und Kannenbach) eingebunden.
Die Stadt Münster führt zusätzlich eigene Untersuchungen für die namhaften Fließge-
wässer auf dem Stadtgebiet Münster durch.
Erläuterung:
Der ökologische Zustand bzw. Potential ergibt sich aus dem Vergleich der im unter-
suchten Fließgewässer vorgefundenen lebenden Organismen mit dem Bestand, der
natürlicherweise dort vorhanden sein sollte. Die Lebensgemeinschaft eines Gewäs-
sers spiegelt alle Einflussfaktoren und Störgrößen wider. Das Makrozoobenthos (am
Gewässerboden lebende wirbellose Tiere) ist eines der biologischen Qualitätskompo-
nenten der EU -Wasserrahmenrichtlinie. Mit dem Bewertungsverfahren PERLODES
kann der ökologische Zustand der Fließgewässertypen in Deutschland anhand des
Makrozoobenthos nach den Vorgaben der EG WRRL ermittelt werden.
Das Bewertungssystem PERLODES integriert durch seinen mo dularen Aufbau den
Einfluss verschiedener Stressoren in die Bewertung der ökologischen Qualität eines
Fließgewässers. Aus der Artenliste eines zu bewertenden Gewässers können Infor-
mationen in drei Modulen extrahiert und leitbildbezogen bewertet werden. In den Um-
weltdaten werden die Module „Saprobie“ („biologische Gewässergüte“) zur Bewertung
der Auswirkungen organischer Verschmutzung (auf das Makrozoobenthos ) und das
Modul „Allgemeine Degradation“ darg estellt. Letztgenanntes Modul spiegelt die Aus-
wirkungen verschiedener Stres soren (Degradation der Gewässer morphologie, Nut-
zung im Einzugsgebiet, Pestizide, hormonäquivalente Stoffe) wider, wobei in den
meisten Fällen die Beeinträchtigung der Gewässermorphologie den entscheidendsten
Stressor darstellt.
Die Bewertung erfolgt in fünf Güteklassen. Die Angabe erfolgt in Prozent, bezogen auf
alle Beprobungsstrecken nach PERLODES für das jeweilige Untersuchungsjahr.
Umweltdaten Münster 2023 - 2024
53
Datenlage/Grafik:
Abbildung 23 Bewertung 2024 nach PERLODES für die Module „Saprobie“ und „Allgemeine Degradation“ (Anteil
der Güteklassen in Prozent)
Qualitative Ziele:
Die Fließgewässer sind so zu bewirtschaften, dass eine Verschlechterung ihres öko-
logischen und chemischen Zustands bzw. ökologischen Potentials vermieden und ein
guter ökologischer und chemischer Zustand bzw. ökologisches Potential erhalten oder
erreicht wird (vgl. § 27 WHG).
Quantitative Ziele:
▪ Vermehrte Umsetzung von Entwicklungsmaßnahmen durch die Gewässerunter-
haltung zur Verbesserung der morphologischen Gewässerausprägung
▪ Verbesserung der Zusammenarbeit mit der Landwirtschaft zur weiteren Reduktion
von potenziellen Eintragspfaden von Nährstoffen in die Gewässer
▪ Flächenerwerb zur Gewässerentwicklung
▪ Verbesserung der Einleitungen von Niederschlagswasser in Oberflächengewässer
Entwicklung:
Aus den vorherigen Berichten zu den Umweltdaten Münster geht hervor, dass seit dem
Jahr 2002 eine deutliche Verbesserung der biologischen Gewässergüte (Saprobie),
als Maßstab für die organische Verschmutzung, zu verzeichnen ist. Dies ist auf zahl-
reiche Maßnahmen zurückzuführen, die auf einen konsequenten Gewässerschutz ab-
zielen. Auch die aktuellen Güteuntersuchungen der Stadt Münster bestätigen diese
Entwicklung, sodass für das Modul „Saprobie“ die Zielsetzung der WRRL nahezu er-
reicht ist.
Eine Entwicklung für das Modul „Allgemeine Degradation“ lässt sich auf Grund der
erstmaligen Erhebung durch die stadteigenen Güteuntersuchungen für das Jahr 2024
18
3
1
4
10
2
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
80%
90%
100%
Saprobie AgD
Anteil der Güteklassen in %
Bewertung nach PERLODES 2024
gut mäßig unbefriedigend schlecht
Umweltdaten Münster 2023 - 2024
54
noch nicht beschreiben. Die i.R. durch das Amt für Mobilität und Tiefbau durchgeführ-
ten Renaturierungen und Entwicklungsmaßnahmen der Gewässerunterhaltung kön-
nen hier aber bereits mittelfristig Verbesserungen erwarten lassen.
Die Bewertungen für das Stadtgebiet Münster zeigen eine ähnliche Bewertung wie die
restlichen Fließgewässer in Nordrhein-Westfalen.
Erforderliche Maßnahmen zur Zielerreichung:
▪ Maßnahmen zur Abwasserreinigung und Abwasserableitung aus dem Abwasser-
beseitigungskonzept (ABK)
▪ Programmmaßnahmen aus dem Bewirtschaftungsplan für NRW/Umsetzungsfahr-
pläne zur WRRL
▪ Ökologische Verbesserung der kleineren Gewässer vor allem durch Entwicklungs-
maßnahmen der Gewässerunterhaltung
▪ Erhöhung der Flächenverfügbarkeit an den Gewässern und im Gewässerumfeld
Datenherkunft/Zuständigkeit:
Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit
Stadtwerke Münster
Weitere Daten zum Umweltmedium:
2020 2021 2022 2023 2024
Privater Trinkwasserverbrauch
[l/Tag je Einwohnenden]
107,99 107,51 102,94 99,02 100,06
Nitrat im Trinkwasser (Mittelwert der
vier Wassergewinnungsgebiete) [mg/l]
10,7 10,6 9,6 8,9 9,4
Anhang 1 – Ersatzgeldmaßnahmen 2023-2024
55
Projekt Landschaftspflegerische Maßnahmen NSG
LSG
LB
Nutzung vor
Maßnahme
Nachfolgenutzung Stand des
Projekts
Baukosten
Fledermauskästen in
den Rieselfeldern
• Lieferung und Installation von Fleder-
mauskästen an verschiedenen Standor-
ten in den Rieselfeldern
NSG Gehölz Gehölz Beendet 3.490,65 €
Sohlgleite Wehr
Lackmann u. Gestal-
tung des westl. Ufers
• Rückbau einer vorhandenen Wehranlage
• Bau einer Sohlgleite
• Bepflanzung des Uferrandes mit heimi-
schen Gehölzen
Teils LSG Wehranlage Solgleite
Naturnahes Ufer mit
Gehölz
Beendet 13.616,25 €
Initiieren eines natur-
nahen Bachbettes auf
Höhe der ehem. Hof-
stelle Molkenbur
Kasewinkel
• Verrohrtes Gewässer (Nr. 329492) ent-
lang des Hofgebäudes offengelegt und
naturnah gestaltet
LSG Gewässer stark
anthropogen
Gewässer naturnah Beendet
10.653,08 €
Pflanzmaßnahme
Feldstiege
• Anlage einer 5-reihigen Feldhecke aus
standortheimischen Bäumen und Sträu-
chern
LSG Acker Gehölz Beendet 648,07 €
Biotopmaßnahme
westl. Sportplatz
Teutonia Coerde MS
• Aufforstung eines naturnahen Laubwal-
des, bestehend aus Kern-, Mantel- und
Saumzone
LP2 Wald Wald Beendet 4.855,77 €
Biotopmanagement
Sandtrockenrasen
am Hiltruper See
• Zaunerneuerung zum Verhindern des Be-
tretens der Flächen des Sandtrockenra-
sens
• Wiederbesiedelung der Trampelpfade mit
Heide oder Trockenrasen
LSG Sandtrockenra-
sen
Sandtrockenrasen Beendet 8.711,16 €
Biotopmaßnahme
westl. Sportplatz
Teutonia Coerde MS
• Aufforstung mit standortheimischen Ge-
hölzen
• Saumstreifen
LP2 Wald Wald Beendet 3.898,30 €
45.873,28 €
Berichtsvorlage
16424 Zeichen
V/0095/2026 V/0095/2026 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft Umweltdaten Münster 2023-2024 Beratungsfolge 05.05.2026 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Bericht Bericht: 1. Einleitung Die Umweltdaten Münster sind eine Zusammenstellung wichtiger Daten zur Entwicklung der Umwelt in Münster. Sie umfassen alle wesentlichen Umweltthemen und werden auf Beschluss des Rates der Stadt Münster vom 12.12.2012 kontinuierlich fortgeschrieben. Nunmehr liegen die Umweltdaten für die Fortschreibungsjahre 2023 und 2024 vor und sind in der beigefügten Anlage 1 zur Vorlage doku- mentiert. Neu hinzugekommen ist das Thema der Baumschutzsatzung als neues Umweltmedium. Die Vorlage der vollständigen Daten ist erst zu Beginn des Jahres 2026 möglich, da einzelne Daten erst zu Ende des Folgejahres veröffentlicht werden. Die Datenerhebung erfolgt für die einzelnen Um- weltmedien in einem unterschiedlichen Turnus. Neben jährlichen Datenerfassungen treten vereinzelt auch längere Zeitabstände von 5 oder mehr Jahren zwischen den Erhebungen auf. Dies erklärt die unterschiedlichen Bezugsjahre in der unter Ziffer 2 dargestellten Tabelle. 2. Fortschreibung der Umweltdaten 2023 - 2024 Die Entwicklung der Indikatoren für die einzelnen Umweltthemen werden in nachfolgender Tabelle kurz ausgeführt: Umweltmedium Entwicklung der Indikatoren Abfall In Münster geht die Pro -Kopf-Gesamtabfallmenge seit dem Jahr 2016 kontinuierlich zurück. Die Jahre 2020 und 2021 waren durch die COVID -19-Pandemie ge- prägt. Die Beschränkungen, mehr Homeoffice und die grundsätzliche Verlagerung der Aktivitäten in den häuslichen Bereich (weniger Außer - Haus-Konsum, mehr Take -Away-Produkte und Versandbestellungen) hatten bei einigen Abfallarten Einfluss auf die Abfallmenge, was sich insgesamt in einem Anstieg der Gesamtabfallmenge äußert. Im Jahr 2022 ist die Abfallmenge unter das „Vor-Corona-Niveau“ auf die Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit 08.04.2026 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Bley Telefon: 492-6864 Bley@stadt -muenster.de - 2 - V/0095/2026 bisher niedrigste Pro -Kopf-Menge von 440 kg gesunken. Mögliche Gründe könnten in der Unsicherheit und einer dadurch ausgelösten Konsumzurückhaltung sowie dem Nachlassen der (vorgezogenen) Neu- anschaffungen liegen. Für die Jahre 2023 und 2024 stieg das Pro -Kopf-Aufkommen wieder leicht auf 448 bzw. 456 kg. Abwasser Im Jahr 2023 liegt die Reinigungsleistung der Kläranlage Münster bei den Parametern Kohlenstoff (CSB), Stickstoff (TNb) und Phosphor (Pges) wieder über dem bundesweiten Durchschnitt der Kläranlagen. Ausnahme sind die Kläranlagen Hiltrup und Geist, die beim Parameter CSB eine schlechtere Reinigungsleistung aufweisen. Zwischen 2022-2024 sind die Abbauleistungen in Münster für CSB, TNb und Pges leicht schwankend. Baumschutzsatzung Die Einführung der Baumschutzsatzung hat die Präsenz des Themas Baumschutz in Münster deutlich gestärkt. Insbesondere im Zusammen- hang mit Baumaßnahmen wird dem Schutz von Bäumen in all seinen Facetten deutlich mehr Aufmerksamkeit geschenkt. So ist die Zahl der beantragten Maßnahmen seit 2023 stark angestiegen. Es wurde ein Bewusstsein dafür geschaffen, dass Eingriffe in den Baumbestand ge- nehmigungspflichtig sind. Dass im Jahr 2023 zunächst mehr Fällungen als Eingriffe in den Schutzbereich oder in die Baumkrone beantragt wur- den und sich dieses Verhältnis seit 2024 umgekehrt hat, deutet darauf hin, dass die Satzung zu Beginn noch vergleichsweise unbekannt war. Insbesondere war offenbar noch nicht ausreichend bekannt, dass nicht nur Fällungen, sondern auch Eingriffe in den Schutzbereich und in die Baumkrone genehmigungspflichtig sind. Die BSS hat dazu beigetragen, dass bislang verbreitete Mechanismen, wie die „vorsorgliche“ Rodung eines Grundstückes vor Durchführung einer Baumaßnahme im Regelfall nicht mehr möglich sind. Auch die erforderlichen Aufwendungen zum Schutz oder zur Neupflanzung von Bäumen während bzw. nach der Baumaßnahme sind nach Einschät- zung des Amtes für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit gestiegen. Biodiversität Im Berichtszeitraum wurden folgende Indikatorarten erfasst: 1. Mohn- und Kornblume Bei der Mohnblume stieg die geschätzte Individuenzahl von 5.000 (2014) auf etwa 6.900 Individuen im Jahr 2024. Bei der Kornblume er- höhte sich die geschätzte Zahl von 2.000 (2014) auf 6.700 Exemplare im Jahr 2024. Dieser Anstieg ist jedoch vor allem auf wenige, wildkräuter- reiche Getreidefelder zurückzuführen, in denen besonders große Be- stände von Mohn- und Kornblumen zu finden sind. 2. Schwanenblume Die Untersuchungen von 2023 zeigen, dass die Schwanenblume in fla- chen, wenig beschatteten Uferbereichen weiterhin verbreitet ist, wie be- reits 2013 und 2018. Trotz positiver Entwicklungen nach Renaturie- rungsmaßnahmen an der Münsterschen Aa wurde sie 2023 in zwei zu- vor besiedelten Abschnitten nicht nachgewiesen. Gründe dafür sind vermutlich der hohe Wasserstand und die ausbleibende Blüte. Langfris- tig wird jedoch ein positiver Einfluss der Renaturierung auf den Bestand erwartet. 3. Steinbeißer Der Steinbeißer wurde im Emmerbach weiterhin nachgewiesen, jedoch über die Jahre mit stark schwankenden Ergebnissen. In der Münster- schen Aa konnten 2024 – wie teils schon zuvor – keine Funde gemacht werden, obwohl 2018 stellenweise noch hohe Bestände festgestellt wur- den. Möglicherweise ist dies auf die hohen Wasserstände während der Befischungen sowie auf die inzwischen fortgeschrittene Sukzession - 3 - V/0095/2026 nach den Renaturierungsmaßnahmen zurückzuführen. 5. Kiebitz Bei der Erfassung des Kiebitzbestandes durch die NABU - Naturschutzstation Münsterland wurden im Jahr 2023 75 Brutpaare, im Jahr 2024 65 Brutpaare gezählt. Laut Angaben des NABU wurde der für die Bestandserhaltung erforderliche Schwellenwert von 0,8 flüggen Kü- ken pro Brutpaar im Jahr 2023 mit 0,89 knapp übertroffen. Auch im Jahr 2024 lag der Bruterfolg mit 0,83 flüggen Jungvögeln pro Brutpaar im bestandserhaltenden Bereich. Trotz dieser positiven Reproduktionswer- te blieb der Gesamtbestand auf einem niedrigen Niveau stabil, ohne die zuvor festgest ellten drastischen Rückgänge weiter fortzusetzen. Eine nachhaltige Erholung der Population ist dennoch nicht zu erkennen. Die Zahlen zeigen vielmehr, dass die Population in Münster weiterhin deut- lich von einem günstigen Erhaltungszustand entfernt ist. Boden/Fläche Die Statistik der Flächenerhebung wurde 2016 bundesweit auf die Aus- wertung der „Amtlichen Liegenschaftskataster -Informationssysteme (ALKIS)” umgestellt. Die Umstellung führte nach IT.NRW „zu grundle- genden methodischen Änderungen“. Insbesondere durch die Neuzuord- nung von Nutzungsarten ergibt sich bis heute kein interpretationsfähiges Bild. Belastbare Aussagen zur Flächenentwicklung, insbesondere zur Entwicklung des Indikators „Flächen für Siedlung und Verkehr“ und da- mit zur Quantifizierung der Flächeninanspruchnahme, werden nach Ein- schätzung des Vermessungs- und Katasteramtes der Stadt Münster erst in einigen Jahren möglich sein. Ein Bezug zum Zielwert von 30 ha/Jahr (vgl. Vorlage V/0288/2012/1) ist aktuell nicht herstellbar. Grün In den Jahren 2023 bis 2024 wurden innerhalb des städtischen Grünsys- tems (Grünzüge/ 1. und 2. Grünring) keine Eingriffe von mehr als 500 m² versiegelter Fläche durchgeführt bzw. planungsrechtlich vorbereitet. Die 1966 erstmals veröffentlichte Grünordnung Münster, die in den 1990er Jahren inhaltlich und 2012 räumlich überarbeitet wurde, weist in Anbetracht aktueller und zukünftiger Herausforderungen Defizite auf. Um ökologische, soziale und städtebauliche Qualitätsziele langfristig zu sichern, ist eine Weiterentwicklung der Inhalte erforderlich. Diese Not- wendigkeit wurde unter anderem im Rahmen der Erstellung des "Inte- grierten Flächenkonzeptes Münster" (IFM) unterstrichen. Am 2. Juli 2025 beschloss der Rat die We iterentwicklung der Grünordnung Müns- ter zur „Grünordnung 2.0“. Diese soll nicht nur als grundlegendes Grünkonzept fungieren, sondern zukünftig auch aktiv als zeitgemäßes Steuerungsinstrument in der Stadt- und Grünflächenentwicklung einge- setzt werden. Derzeit werden Fördermittel zur Finanzierung der Erarbei- tung und be-gleitender Prozesse akquiriert. Klima/Energie Mit dem stetigen Ausbau der Klimaschutzaktivitäten und dem voran- schreitenden Ausbau der erneuerbaren Energien konnte in Münster bis Ende des Jahres 2024 eine Reduzierung der CO2-Emissionen pro Kopf der Bevölkerung um knapp 50 % gegen -über dem Jahr 1990 erreicht werden. Die absolute Reduzierung von 1990 bis 2024 beläuft sich auf 37 %. Lärmimmissionen Der Lärmaktionsplan der 4. Runde wurde im Rat im September 2024 verabschiedet. Der Lärmaktionsplan weist 55 Streckenabschnitte mit hoher Priorität für Lärmminderungsmaßnahmen auf. Sechs dieser Stre- ckenabschnitte werden für Tempo-30-Geschwindigkeitsbeschränkungen vorgeschlagen. Der aktuelle Lärmaktionsplan ist gekennzeichnet durch eine verstärkte Diskussion über die Problematik, die Hilfsfristen für Ret- tungsfahrzeuge einzuhalten, vor dem Hintergrund, dass die Streckenab- schnitte von Tempo 30 im Hauptverkehrss traßennetz zur Reduzierung von Lärm oder zur Erhöhung der Verkehrssicherheit zugenommen ha- - 4 - V/0095/2026 ben. Die Zeit bis zur Aufstellung des nächsten Aktionsplanes im Jahr 2029 wird genutzt, um die Priorität der Belange besser und kleinräumli- cher gegeneinander abwägen zu können. Aufgrund der finanziell ange- spannten Haushaltslage wurde das Schallschutzfensterprogramm zur Förderung von passiven Schallschutzmaßnahmen bei sehr hohen Ver- kehrslärmbelastungen aktuell noch nicht umgesetzt. Luftschadstoffe Insgesamt ist bei den Indikatoren seit 2016 eine deutliche Abnahme bzw. eine Fluktuation unterhalb der quantitativen Ziele zu verzeichnen. Die neuen EU -Grenzwerte ab 2030 für Feinstaub und Stickstoffdioxid werden – voraussichtlich – einzuhalten sein. Der Indikator für Ozon un- terliegt je nach Witterungsverhältnissen im Sommer deutlichen Schwan- kungen. Eine Abschätzung des Trends kann hier daher nicht gegeben werden. Die Schadstoffkomponente PM2,5 (Feinstaub <2,5 μm Durch- messer) und der Jahresmittelwert für Ozon können zukünftig an Bedeu- tung für die Beurteilung der Luftqualität gewinnen. Natur und Landschaft - Schutzgebiete Die Entwicklung der Schutzgebiete ist in den letzten Jahren unverändert geblieben. Damit stehen zurzeit weiterhin ca. 7 % des Stadtgebietes unter Naturschutz. BSN-Flächen des Regionalplans umfassen zum Ver- gleich ca. 15 % des Stadtgebiets. Der Anteil der Landschaftsschutzge- biete am Stadtgebiet beträgt ca. 33 %. Mit dem Inkrafttreten der Naturdenkmalverordnung für den bebauten Bereich im Jahr 2021 erhöhte sich die Anzahl der Naturdenkmäler zu- nächst auf 352. In den Jahren 2023 und 2024 mussten infolge natürli- cher Abgänge durch Sturmereignisse oder Krankheitsbefall Verluste bei insgesamt sechs Naturdenkmalen verzeichnet werden. Zwei Natur- denkmale fielen vollständig aus, vier Naturdenkmale bestehen aus meh- reren Bäumen, sodass jeweils nur einzelne Bäume entnommen werden mussten. Betroffen war unter anderem das Naturdenkmal Nr. 84 an der Ecke Windthorststraße/Stubengasse (Baumgruppe mit zwei Rosskasta- nien, einer Blutbuche und einer Hängebuche), bei dem eine Rosskasta- nie gefällt wurde. Zudem mussten zwischen Promenade und Philoso- phenweg beim Naturdenkmal Nr. 99 beide Rotbuchen entfernt werden. Natur und Landschaft - Eingriffsregelung Das frei verfügbare Ersatzgeld betrug zum 31.12.2024 65.592,72 €. Die Entwicklung der Einnahmen über Ersatzgeld ist eng an die Genehmi- gung von Windkraftanlagen und Mobilfunkmasten gebunden. Auf der Grundlage des hierfür zu verwendenden Bewertungsverfahrens für mas- tenartige Eingriffe wird immer ein Teil des Ausgleichs über die Zahlung von Ersatzgeld abgegolten. Im Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2024 sind sechs Bebauungsplä- ne zur Rechtskraft gelangt. Zwei davon umfassen Änderungen beste- hender Bebauungspläne auf vorhandener Gewerbebauflächen. Die Be- bauungspläne liegen im Innenbereich und sind im Hinblick auf eine In- anspruchnahme landwirtschaftlich genutzter Flächen irrelevant. Recht- lich sind diese Verfahren in einem Fall nach § 13a BauGB eingestuft, so dass der erfolgte Eingriff von der Ausgleichsverpflichtung grundsätzlich freigestellt ist. Der nicht benötigte A usgleichsbedarf bzgl. der Bebau- ungspläne 575 und 604 ist darauf zurückzuführen, dass bereits zuvor Bebauungspläne bestanden und durch die neue Planung keine weiteren Eingriffe in die Natur vorliegen bzw. die Planung einen höheren Bio- topwert hat als der bisherige Bestand. Die übrigen drei Bebauungspläne sind ausgleichsrelevant. Umweltmanagement Seit Beginn des Projektes im Jahr 2000 wurden in 13 Durchgängen 138 Münsteraner Unternehmen und Institutionen erstmalig ausgezeichnet. Darüber hinaus wurden vor Ort mittlerweile 51 Betriebe rezertifiziert, d. h. sie unterzogen sich einer erneuten Überprüfung ihrer fortgeschritte- nen Maßnahmen im betrieblichen Umweltschutz und Nachhaltigkeits- - 5 - V/0095/2026 management. Sie haben damit das Umweltmanagementsystem in ihrem Unternehmen weitergehend etabliert. In den vergangenen Jahren ist es immer schwieriger geworden, ausreichend Betriebe für eine Teilnahme am ÖKOPROFIT -Projekt zu gewinnen. Viele Unternehmen berichten, dass sie sich in ihrem Nachhaltigkeitsmanagement auf andere freiwillige oder verpflichtende Berichtsformate einstellen . Weiterhin sind in den letzten fünf Jahren in Münster viele parallele Beratungs - und Vernet- zungsangebote für Unternehmen von Koop erationspartnerinnen hinzu- gekommen, sodass das Alleinstellungsmerkmal, welches ÖKOPROFIT über viele Jahre innehatte, so nicht mehr existiert. Daher sollen die Schwerpunkte zum Nachhaltigen Wirtschaften zukünftig neben der Ent- wicklung von konkreten Angeboten für Unternehmen auch auf Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung unterschiedlicher Umwelt-, Ener- gie- und Nachhaltigkeitsmanagementsysteme liegen. Verkehr/Mobilität Die Entwicklung in Münster seit 1982 zeigt im Mittel einen Anstieg des Umweltverbundes (Fußgänger*innen, Radfahrende, ÖPNV/SPNV) bis ins Jahr 2013. Der Anteil des Umweltverbundes ist gegenüber der Au- tonutzung nochmals deutlich gestiegen, sodass der Umweltverbund 2013 erstmals über 70 % lag. Die 2019er und auch die 2022er Erhebung bestätigen diese Werte aus 2013 auf hohem Niveau. Trotz stark wach- sender Einwohnendenzahlen verliert der Pkw als Verkehrsmittel weiter an Bedeutung. Inzwischen sind fast dreivierte l aller Fahrten dem Um- weltverbund zuzuordnen. Bezogen auf die Verkehrsleistung stellt der Kfz-Verkehr jedoch weiterhin das wichtigste Verkehrsmittel dar. Unter den in Münster zugelassenen Pkw befinden sich mittlerweile rund 10.000 voll-elektrische Fahrzeuge. Dies entspricht einem Anteil von ca. 6,5%. Zum Vergleich: In Nordrhein -Westfalen liegt dieser Wert lediglich bei rund 3%. Das Fahrrad bleibt das am häufigsten genutzte Verkehrsmittel. Wasser Aus den vorherigen Berichten zu den Umweltdaten Münster geht hervor, dass seit dem Jahr 2002 eine deutliche Verbesserung der biologischen Gewässergüte (Saprobie), als Maßstab für die organische Verschmut- zung, zu verzeichnen ist. Dies ist auf zahlreiche Maßnahmen zurückzu- führen, die auf einen konsequenten Gewässerschutz abzielen. Auch die aktuellen Güteuntersuchungen der Stadt Münster bestätigen diese Ent- wicklung, sodass für das Modul „Saprobie“ die Zielsetzung der WRRL nahezu erreicht ist. Eine Entwicklung für das Modul „Allgemeine Degradation“ lässt sich auf Grund der erstmaligen Erhebung durch die stadteigenen Güteuntersu- chungen für das Jahr 2024 noch nicht beschreiben. Die i.R. durch das Amt für Mobilität und Tiefbau durchgeführten Renaturierungen und Ent- wicklungsmaßnahmen der Gewässerunterhaltung können hier aber be- reits mittelfristig Verbesserungen erwarten lassen. Die Bewertungen für das Stadtgebiet Münster zeigen eine ähnliche Be- wertung wie die restlichen Fließgewässer in Nordrhein-Westfalen. 3. Ausblick Anfang 2028 ist die erneute Vorlage der fortgeschriebenen Umweltdaten für die Jahre 2025/2026 vorgesehen. - 6 - V/0095/2026 i.V. gez. Minas Stadtrat Anlagen: - Anlage 1: Umweltdaten Münster 2023-2024
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (13)
- Wasserstraße
- Weseler Straße
- Kappenberger Damm
- Windthorststraße
- Sentruper Höhe
- Am Emmerbach
- Kanalstraße
- Stubengasse
- Kreuzbach
- Promenade
- Kasewinkel
- Feldstiege
- Werse
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0095/2026
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 23.03.2026
- Erstellt
- 28.01.2026 12:15