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2584/2018

Planungskriterien für taktile Elemente

Mitteilung BV 29.08.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 11.09.2018, TOP 10.2.9

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

3647 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/664/1 
664/1 
Vorlagen-Nummer 
 2584/2018 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 11.09.2018 
 
Planungskriterien für taktile Elemente 
Beschluss der Bezirksvertretung Porz in der Sitzung am 09.07.2018, TOP 8.7 
Beschluss:  
„Die Bezirksvertretung Porz bittet die Verwaltung, die Planungskriterien für den Einbau von takti-
len Elementen in Bürgersteigen zur Querung von Straßen zur Prüfung vorzulegen. Des Weiteren 
bittet die Bezirksvertretung Porz die Verwaltung, die Planungskriterien von Bürgersteigen zur 
Querung von Straßen von gehbehinderten Menschen insbesondere Rollstuhlfahrer und Benut-
zern von Rollatoren zur Prüfung vorzulegen.“ 
 
 
Mitteilung der Verwaltung 
 
Die Planungskriterien wurden der Bezirksvertretung Porz nach Beschluss eines gleichlautenden An-
trags (AN 246/2016) in der Sitzung am 14.06.2016 vorgelegt (TOP 9.2.6, Mitteilung 1449/2016). Die 
Planungskriterien haben sich seit dem nicht geändert. Der mit den örtlichen Behindertenverbänden 
abgestimmte Kompromiss, der an Fußgängerquerungen eine Bordsteinhöhe von 3 cm vorsieht, stellt 
weiterhin die Regellösung dar. Die Kompromisslösung mit der 3 cm hohen Bordsteinkante kommt 
auch nicht nur in Köln zur Anwendung, sondern ist deutschlandweit gebräuchlich und steht auch in 
den aktuell bundesweit gültigen Straßenbauregelwerken (z.B. RASt 06 – Richtlinien für die Anlage 
von Stadtstraßen) sowie den Regelwerken für barrierefreies Bauen (DIN 18040-3 Planungsgrundla-
gen – Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum, DIN 32984 Bodenindikatoren im öffentlichen 
Raum). 
 
In der Fachwelt gibt es aber Bestrebungen, die Situation an Fußgängerquerungsstellen weiter zu ver-
bessern. So wurde mit der „getrennten Querungsstelle mit differenzierter Bordhöhe“ eine neue Kom-
promisslösung entwickelt, bei der blinde und sehbehinderte Personen sowie Rollstuhl und Rollator 
Nutzende getrennt voneinander auf die Fahrbahn geführt werden. Im Bereich für Blinde und Sehbe-
hinderte weist der Bordstein eine gut ertastbare Höhe von 6 cm auf, während der Bereich für Rollstuhl 
und Rollator Nutzende bis auf das Fahrbahnniveau abgesenkt wird (Nullabsenkung). 
 
Auf Grundlage eines Beschlusses der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik befindet sich ak-
tuell auch in Köln eine erste Maßnahme mit einer getrennten Querung als Pilotprojekt in Umsetzung. 
Zwei weitere Maßnahmen sind zudem in der Planung. An diesen Stellen soll zunächst die grundsätz-
liche Eignung für alle am Verkehr Teilnehmenden und vor allem auch die Akzeptanz dieses Que-
rungstyps geprüft werden. Die Verwaltung hält dies für erforderlich, da in der Vergangenheit selbst mit 
den Behindertenverbänden zuvor abgestimmte Ausbaustandards nach Umsetzung zu teilweise hefti-
ger Kritik aus der Bürgerschaft führten und nochmalige Änderungen erzwangen. 
 
Nach einer positiven Prüfung könnte die getrennte Querung mit differenzierter Bordhöhe an gesicher-
ten Querungsstellen (Lichtsignalanlage oder Fußgängerüberweg) zur Regelausführung werden. Bei 
ungesicherten Querungen wird es jedoch auch dann immer eine Einzelfallentscheidung bleiben, da

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die DIN 18040-3 bei differenzierten Bordhöhen zwingend die eindeutige Auffindbarkeit des erhöhten 
Bordes fordert. Ist die eindeutige Auffindbarkeit nicht gegeben, was wegen des an ungesicherten 
Querungen fehlenden Auffindestreifens möglich ist, stellt nur die Querung mit einer einheitlichen 
Bordhöhe von 3 cm eine barrierefreie und zugleich sichere Lösung dar. 
 
Der Verwaltung sind keine Unfälle bekannt, die auf taktile Elemente zurückzuführen sind.

Beratungsverlauf (1)

11.09.2018 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 10.2.9 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2584/2018
Typ
Mitteilung BV
Datum
29.08.2018
Erstellt
03.08.2018 10:15