2584/2018
Planungskriterien für taktile Elemente
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Mitteilung BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/664/1 664/1 Vorlagen-Nummer 2584/2018 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 11.09.2018 Planungskriterien für taktile Elemente Beschluss der Bezirksvertretung Porz in der Sitzung am 09.07.2018, TOP 8.7 Beschluss: „Die Bezirksvertretung Porz bittet die Verwaltung, die Planungskriterien für den Einbau von takti- len Elementen in Bürgersteigen zur Querung von Straßen zur Prüfung vorzulegen. Des Weiteren bittet die Bezirksvertretung Porz die Verwaltung, die Planungskriterien von Bürgersteigen zur Querung von Straßen von gehbehinderten Menschen insbesondere Rollstuhlfahrer und Benut- zern von Rollatoren zur Prüfung vorzulegen.“ Mitteilung der Verwaltung Die Planungskriterien wurden der Bezirksvertretung Porz nach Beschluss eines gleichlautenden An- trags (AN 246/2016) in der Sitzung am 14.06.2016 vorgelegt (TOP 9.2.6, Mitteilung 1449/2016). Die Planungskriterien haben sich seit dem nicht geändert. Der mit den örtlichen Behindertenverbänden abgestimmte Kompromiss, der an Fußgängerquerungen eine Bordsteinhöhe von 3 cm vorsieht, stellt weiterhin die Regellösung dar. Die Kompromisslösung mit der 3 cm hohen Bordsteinkante kommt auch nicht nur in Köln zur Anwendung, sondern ist deutschlandweit gebräuchlich und steht auch in den aktuell bundesweit gültigen Straßenbauregelwerken (z.B. RASt 06 – Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen) sowie den Regelwerken für barrierefreies Bauen (DIN 18040-3 Planungsgrundla- gen – Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum, DIN 32984 Bodenindikatoren im öffentlichen Raum). In der Fachwelt gibt es aber Bestrebungen, die Situation an Fußgängerquerungsstellen weiter zu ver- bessern. So wurde mit der „getrennten Querungsstelle mit differenzierter Bordhöhe“ eine neue Kom- promisslösung entwickelt, bei der blinde und sehbehinderte Personen sowie Rollstuhl und Rollator Nutzende getrennt voneinander auf die Fahrbahn geführt werden. Im Bereich für Blinde und Sehbe- hinderte weist der Bordstein eine gut ertastbare Höhe von 6 cm auf, während der Bereich für Rollstuhl und Rollator Nutzende bis auf das Fahrbahnniveau abgesenkt wird (Nullabsenkung). Auf Grundlage eines Beschlusses der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik befindet sich ak- tuell auch in Köln eine erste Maßnahme mit einer getrennten Querung als Pilotprojekt in Umsetzung. Zwei weitere Maßnahmen sind zudem in der Planung. An diesen Stellen soll zunächst die grundsätz- liche Eignung für alle am Verkehr Teilnehmenden und vor allem auch die Akzeptanz dieses Que- rungstyps geprüft werden. Die Verwaltung hält dies für erforderlich, da in der Vergangenheit selbst mit den Behindertenverbänden zuvor abgestimmte Ausbaustandards nach Umsetzung zu teilweise hefti- ger Kritik aus der Bürgerschaft führten und nochmalige Änderungen erzwangen. Nach einer positiven Prüfung könnte die getrennte Querung mit differenzierter Bordhöhe an gesicher- ten Querungsstellen (Lichtsignalanlage oder Fußgängerüberweg) zur Regelausführung werden. Bei ungesicherten Querungen wird es jedoch auch dann immer eine Einzelfallentscheidung bleiben, da 2 die DIN 18040-3 bei differenzierten Bordhöhen zwingend die eindeutige Auffindbarkeit des erhöhten Bordes fordert. Ist die eindeutige Auffindbarkeit nicht gegeben, was wegen des an ungesicherten Querungen fehlenden Auffindestreifens möglich ist, stellt nur die Querung mit einer einheitlichen Bordhöhe von 3 cm eine barrierefreie und zugleich sichere Lösung dar. Der Verwaltung sind keine Unfälle bekannt, die auf taktile Elemente zurückzuführen sind.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2584/2018
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 29.08.2018
- Erstellt
- 03.08.2018 10:15