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AN/1236/2025

Kölner Verwaltungspraxis in Sachen gewerbliche Abgabe von Cannabis-Stecklingen

Die PARTEI Anfrage nach § 4 01.09.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 04.09.2025, TOP 4.4

Die PARTEI Anfrage nach § 4

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Die PARTEI Anfrage nach § 4

2424 Zeichen

Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 01.09.2025 
 
AN/1236/2025 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 04.09.2025 
 
Kölner Verwaltungspraxis in Sachen gewerbliche Abgabe von Cannabis-Stecklingen 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
In einer Mitteilung der Verwaltung (2193/2025 vom 30.07.2025) heißt es: „Aktuell erfolgt (…) die Schlie-
ßung einer im Gesetz bestehenden Regelungslücke hinsichtlich der unzulässigen Abgabe von Can-
nabisvermehrungsmaterial (Stecklinge) durch gewerbliche Betriebe mittels ordnungsbehördlicher Einzel-
verfügungen.“ 
 
Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen bis zur 
nächsten Ratssitzung am 04.09.2025: 
 
1. Rechtsgrundlage 
Auf welche Ermächtigungsgrundlage stützt die Verwaltung die in der Mitteilung erwähnten 2193/2025 
Einzelverfügungen?   
 
2. Regelungslücke 
Wo genau sieht die Verwaltung im Konsumcannabisgesetz eine „Regelungslücke“ im Hinblick auf die 
Abgabe von Stecklingen, wie in Vorlage 2193/2025 behauptet? 
 
3. Rechtsprechung und Gutachten  
Wie bewertet die Verwaltung  
a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 04.11.2024 (Az. 2 StR 441/24), wonach Stecklinge nicht 
als illegales Cannabis gelten, sowie  
b) die im Antrag AN/1103/2025 genannten Gutachten, die den gewerblichen Handel mit Stecklingen 
ausdrücklich als legal ansehen? 
 
 
An die Vorsitzende des Kölner Rates 
Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker 
 
 
Fraktion Die PARTEI 
Michael Hock 
Birgit Dickas  
Walter Wortmann  
Unter Goldschmied 6  
50667 Köln 
Tel.:+49 (221) 221 – 35606  
E-Mail: diepartei@stadt -koeln.de

- 2 - 
 
4. Kompetenz der Gemeinde 
Auf welcher rechtlichen Grundlage stützt die Stadt Köln ihre Befugnis, eine vermeintliche „Regelungslü-
cke“ in einem Bundesgesetz durch ordnungsbehördliche Einzelverfügungen zu schließen? 
 
5. Praktische Umsetzung 
Wie viele ordnungsbehördliche Einzelverfügungen gegen Stecklingshändler wurden bislang erlassen, 
wie viele Rechtsmittel (Widerspruch/Klage) sind anhängig, und welche Kosten sind der Stadt Köln hie-
raus bisher entstanden bzw. absehbar? 
 
Gez. Michael Hock 
Fraktionsgeschäftsführer 
Die PARTEI im Rat der Stadt Köln 
 
_____ 
Mitteilung 2193/2025 vom 30.7. https://buergerinfo.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=1060677&type=do  
Antrag AN/1103/2025 am 11.8. https://buergerinfo.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=1061515&type=do

Beratungsverlauf (1)

04.09.2025 Rat
TOP 4.4 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1236/2025
Typ
Die PARTEI Anfrage nach § 4
Datum
01.09.2025
Erstellt
01.09.2025 11:33