mandari
Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Kölner Verwaltungspraxis in Sachen gewerbliche Abgabe von Cannabis-Stecklingen

Die PARTEI Anfrage nach § 4 AN/1236/2025 vom 01.09.2025

Stand: Am 04.09.2025 im Rat beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.

Dokumente

  • Die PARTEI Anfrage nach § 4

    PDF

    Herunterladen: Die PARTEI Anfrage nach § 4

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 01.09.2025 AN/1236/2025 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 04.09.2025 Kölner Verwaltungspraxis in Sachen gewerbliche Abgabe von Cannabis-Stecklingen Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, In einer Mitteilung der Verwaltung (2193/2025 vom 30.07.2025) heißt es: „Aktuell erfolgt (…) die Schlie- ßung einer im Gesetz bestehenden Regelungslücke hinsichtlich der unzulässigen Abgabe von Can- nabisvermehrungsmaterial (Stecklinge) durch gewerbliche Betriebe mittels ordnungsbehördlicher Einzel- verfügungen.“ Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen bis zur nächsten Ratssitzung am 04.09.2025: 1. Rechtsgrundlage Auf welche Ermächtigungsgrundlage stützt die Verwaltung die in der Mitteilung erwähnten 2193/2025 Einzelverfügungen? 2. Regelungslücke Wo genau sieht die Verwaltung im Konsumcannabisgesetz eine „Regelungslücke“ im Hinblick auf die Abgabe von Stecklingen, wie in Vorlage 2193/2025 behauptet? 3. Rechtsprechung und Gutachten Wie bewertet die Verwaltung a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 04.11.2024 (Az. 2 StR 441/24), wonach Stecklinge nicht als illegales Cannabis gelten, sowie b) die im Antrag AN/1103/2025 genannten Gutachten, die den gewerblichen Handel mit Stecklingen ausdrücklich als legal ansehen? An die Vorsitzende des Kölner Rates Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Fraktion Die PARTEI Michael Hock Birgit Dickas Walter Wortmann Unter Goldschmied 6 50667 Köln Tel.:+49 (221) 221 – 35606 E-Mail: diepartei@stadt -koeln.de - 2 - 4. Kompetenz der Gemeinde Auf welcher rechtlichen Grundlage stützt die Stadt Köln ihre Befugnis, eine vermeintliche „Regelungslü- cke“ in einem Bundesgesetz durch ordnungsbehördliche Einzelverfügungen zu schließen? 5. Praktische Umsetzung Wie viele ordnungsbehördliche Einzelverfügungen gegen Stecklingshändler wurden bislang erlassen, wie viele Rechtsmittel (Widerspruch/Klage) sind anhängig, und welche Kosten sind der Stadt Köln hie- raus bisher entstanden bzw. absehbar? Gez. Michael Hock Fraktionsgeschäftsführer Die PARTEI im Rat der Stadt Köln _____ Mitteilung 2193/2025 vom 30.7. https://buergerinfo.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=1060677&type=do Antrag AN/1103/2025 am 11.8. https://buergerinfo.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=1061515&type=do

Beratungsverlauf

  1. 04.09.2025

    Rat

    TOP 4.4, Antrag / Anfrage. Ergebnis: Sache ist erledigt

War diese Seite hilfreich?

Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz