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3557/2022

Neuaufstellung NRWeltoffen in Köln

Mitteilung Ausschuss 31.10.2022

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Nächste Beratung: Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender, Sitzung am 29.11.2022, TOP 8.2

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

6942 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
OB/16/161 
 
Vorlagen-Nummer  31.10.2022 
 3557/2022 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 14.11.2022 
Integrationsrat 15.11.2022 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 17.11.2022 
Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender 29.11.2022 
 
Neuaufstellung NRWeltoffen in Köln 
Im April 2017 hat der Rat der Stadt Köln die Teilnahme der Stadt Köln am kommunalen Förderpro-
gramm NRWeltoffen beschlossen. Im Rahmen des Förderprogramms werden Maßnahmen zum prä-
ventiven Umgang mit rechtsextremen und rassistischen Bestrebungen und zur Stärkung eines auf 
gegenseitiger Akzeptanz und Anerkennung beruhenden Handelns entwickelt und umgesetzt. Refe-
renzrahmen zur Umsetzung der Maßnahmen ist das Konzept zur Stärkung der integrativen Stadtge-
sellschaft. Dem Ratsbeschluss folgend wurde ein Steuerungsgremium eingerichtet. Diesem Steue-
rungsgremium gehörten bisher Vertreter*innen folgender Institutionen an: NS-
Dokumentationszentrum, Amt für Integration und Vielfalt, VHS-Köln, Amt für Kinder, Jugend und Fa-
milie/Fachstelle Gewaltprävention, Integrationsrat, Partnerschaften für Demokratie, Kölner Forum 
gegen Rassismus und Diskriminierung, Kein Veedel für Rassismus und später auch die Interkulturel-
len Zentren. 
 
Bislang koordinierte die Info- und Bildungsstelle gegen Rechtsextremismus im NS-
Dokumentationszentrum der Stadt Köln in Abstimmung mit den zuständigen Gremien und Dienststel-
len den Prozess. Aufgrund der Erweiterung des Handlungskonzeptes um den Schwerpunkt Intersek-
tionalität wird diese Aufgabe ab dem Förderjahr 2023 dem Amt für Integration und Vielfalt, Abteilung 
Vielfalt übertragen. Damit wird der Herausforderung, verschiedene Diskriminierungsformen als sich 
überschneidend (intersektional) zu betrachten, Rechnung getragen. 
 
In der Bestands- und Bedarfsanalyse, die die Grundlage zur Erstellung des Impulspapieres „Intersek-
tionalität NRWeltoffen Köln“ (von 2021) darstellt, wurde deutlich, dass es einen Bedarf für eine Förde-
rung intersektional ausgerichteter Projekte gibt, da diese nicht explizit durch klassische Förderpro-
gramme von Stadt, Land oder Bund bedient werden.  
 
Aus diesem Grund soll die Möglichkeit der Förderung durch NRWeltoffen in Köln neu aufgestellt wer-
den. Ziel ist es, strukturell zur Stärkung von Diversität aus intersektionaler Perspektive beizutragen. 
Hierzu sollen Mittel, die aus NRWeltoffen zur Verfügung stehen, in Höhe von 50.000 € für die Einrich-
tung eines Fördertopfes für intersektionale Projekte genutzt werden. Darüber hinaus soll das Steue-
rungsgremium durch eine intersektional ausgerichtete Jury verändert werden. Der Jury sollen jeweils 
eine Vertretung des Integrationsrates der Stadt Köln, der Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule 
und Transgender, der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik, des Kölner Forums gegen Ras-
sismus und der Interkulturellen Zentren Köln angehören.

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Die zentrale Aufgabe der Jury soll zukünftig in der Bewertung von Anträgen und der Mittelvergabe 
des Fördertopfes für intersektionale Projekte in Höhe von 50.000 € liegen. Dieser Fördertopf steht für 
intersektional ausgerichtete Projekte aus der Stadtgesellschaft offen. Diese Maßnahme trägt zur 
Selbstbestimmung der von Diskriminierung betroffenen Gruppen der Kölner Trägerlandschaft bei und 
stärkt die zielgruppenübergreifende zivilgesellschaftliche Arbeit. Durch die Berücksichtigung der 
Mehrdimensionalität von Individuen gewinnen die Projekte an Anschlussfähigkeit und es können 
nachhaltigere Lösungen gefunden und Synergien geschaffen werden. Die intersektionale Perspektive 
ermöglicht es zudem, Diskriminierungsformen aufzudecken, die zuvor unberücksichtigt geblieben 
sind. Die Mittel, die darüber hinaus vom Land zur Verfügung gestellt werden (derzeit 25.000 €), wer-
den für Maßnahmen des NS-DOK sowie dem Amt für Integration und Vielfalt verausgabt. Diese Maß-
nahmen entsprechen ebenfalls intersektionalen Anforderungen. 
 
Bei Bedarf kann dieses Gremium auch im Nachhinein noch durch weitere Perspektiven erweitert wer-
den. 
 
Das Steuerungsgremium besteht darüber hinaus aus dem fachlichen Tandem, dem das Amt für In-
tegration und Vielfalt, als koordinierende Fachstelle sowie das NS-Dokumentationszentrum angehö-
ren. Der koordinierenden Fachstelle obliegen Mittelbewirtschaftung, Antrags- und Berichtswesen so-
wie die Abstimmung mit dem Land Nordrhein-Westfalen als Mittelgeberin. Das Tandem begleitet und 
koordiniert die Maßnahmen, steht als fachliche Ansprechpartnerin zur Verfügung und bringt sich in 
die für das Programm NRWeltoffen Köln relevanten Netzwerke ein. 
 
Die Neukonzipierung des Steuerungsgremiums und die Einführung der Jury, wird zur Selbstbestim-
mung von Personen, die von Diskriminierung betroffenen sind sowie zur intersektionalen Ausrichtung 
der Projekte im Rahmen von NRWeltoffen Köln beitragen.  
 
Mit diesem Vorgehen wird in Köln erstmalig ein Gremium institutionalisiert, das offizielle Vertre-
ter*innen der unterschiedlichen Zielgruppen zusammenbringt. Gemeinsam sollen diese über die För-
derung von Projekten aus der Stadtgesellschaft entscheiden. Somit wird der Grundstein für einen 
selbstbestimmten intersektionalen Umsetzungsprozess des Förderprojektes NRWeltoffen in Köln ge-
legt. Dies schafft Synergien und ermöglicht den Zielgruppen Widersprüchlichkeiten und Gemeinsam-
keiten als unterschiedlich konstruierte Gruppen besser zu erkennen, um gemeinsam solidarisch zu 
handeln. Mit der Einrichtung eines ersten intersektionalen Gremiums wird im Rahmen von NRWeltof-
fen in Köln ein Paradigmenwechsel hin zu einer solidarischen und zielgruppenverbindenden Interes-
sensvertretung angestoßen.  
 
Neben der Veränderung des Steuerungsgremiums sollen die bisherigen Handlungsfelder (siehe 
Handlungsfelder 1-4) um den Punkt „Arbeit und Projekte gegen Rechtsextremismus und Rechtspopu-
lismus“ erweitert werden sowie das Handlungsfeld 1 a um den Begriff „Diskriminierung“. Daraus er-
geben sich für das Förderjahr 2023 ff. folgende Handlungsfelder:  
 
1. Ausbau und Verstetigung von Bildungsarbeit 
a. gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Diskriminierung 
b. für Demokratie und Vielfalt 
c. rassismuskritische und diskriminierungskritische Bildungsarbeit 
2. Unterstützung der Antidiskriminierungsarbeit (unter Berücksichtigung des Empowerments von 
People of Colour) 
3. Förderung und Würdigung zivilgesellschaftlichen Engagements  
4. Arbeit und Projekte gegen Rechtsextremismus und Rechtspopulismus 
Querschnittsfelder: Partizipation, Förderung von Debattenkultur 
 
Die Stadtarbeitsgemeinschaften Lesben, Schwule und Transgender und Behindertenpolitik sowie der 
Integrationsrat werden gebeten aus ihren Reihen eine Person sowie eine Vertretung zu benennen, 
die die jeweiligen Gremien in der Jury des Steuerungsgremiums von NRWeltoffen vertreten. 
 
Gez. i.V. StD Blome für Frau OB Reker

Beratungsverlauf (4)

14.11.2022 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik
TOP 4.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
15.11.2022 Integrationsrat
TOP 5.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
17.11.2022 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 2.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
29.11.2022 Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender
TOP 8.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3557/2022
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
31.10.2022
Erstellt
24.10.2022 11:58