V/0244/2021
Antrag der Ratsgruppe AfD (Nr. A-R/0054/2020)
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Beschlussvorlage
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V/0244/2021 V/0244/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Antrag der Ratsgruppe AfD (Nr. A-R/0054/2020) Bahnhof/Windthorststraße: Sicherheit wiederherstellen, Videoüberwachung einrichten und Polizeicontainer aufstellen Beratungsfolge 11.05.2021 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Einrichtung einer Videoüberwachung durch die Stadt Münster zur Verhütung von Strafta- ten ist rechtlich nicht zulässig, das Antragsanliegen wird nicht aufgegriffen. 2. Die Einrichtung eines gemeinsamen Containers von Polizei und Kommunalem Ordnungs- dienst im Bereich der Windthorststraße würde nicht zu einer Erhöhung der Sicherheit beitra- gen. Das Antragsanliegen wird daher nicht aufgegriffen. 3. Der Antrag der Ratsgruppe AfD an den Rat Nr. A-R/0054/2020 vom 17.08.2020 ist damit erle- digt. Begründung: Der Antrag wurde in der Ratssitzung am 26.08.2020 eingebracht und an den Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E -Government (neu: Ausschuss für Persona l, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung) verwiesen. Zu 1. Videoüberwachung Nach § 15 a Abs. 1 PolG NRW darf lediglich die Polizei unter bestimmten Voraussetzungen zur Ver- hütung von Straftaten einzelne öffentlich zugängliche Orte mittels Bildübertragung beobachten und die übertragenen Bilder aufzeichnen. Die Einrichtung einer entsprechenden Videoüberwachung durch die Stadt Münster ist rechtlich nicht zulässig. Ordnungsamt 29.04.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Thomas Telefon: 492-3210 Thomas@stadt-muenster.de - 2 - V/0244/2021 Zu 2. Gemeinsamer Container von Polizei und Kommunalem Ordnungsdienst Durch den Rat wurden für den Kommunalen Ordnungsdienst zum Stellenplan 2019 sechs Stellen schwerpunktmäßig für die Etablierung einer Bahnhofsstreife eingerichtet. Nach erfolgter Qualifizie- rung wurde die Bahnhofsstreife in einem Zweischichtsystem eingerichtet, s o dass die Mitarbeiter/ - innen des KOD in der Zeit von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr in den verschiedenen Bereichen im Umfeld des Hauptbahnhofs präsent sind. Ergänzt wird der Einsatz des KOD durch regelmäßige Streifen des Bezirks- und Schwerpunktdienstes der Polizei. In regelmäßigen Abständen finden gemeinsame Eins- ätze von Polizei und KOD im Bahnhofsumfeld statt. Ein fachlicher Austausch ist durch gemeinsame Dienstbesprechungen sichergestellt. Flankiert werden die Einsätze von Stadt und Polizei durch die Arbeit de s Quartiersmanagements (siehe Ratsvorlage V/0898/2017). Dieses Maßnahmenbündel zeichnet sich durch eine hohe Flexibilität aus und kann lagebedingt intensiviert werden. Ein gemeinsamer Container hingegen würde die Präsenz von Polizei und KOD auf einen räum lich sehr eingeschränkten Bereich reduzieren und der Einsatzflexibilität berauben. Weite Teile des Bahn- hofsumfelds könnten nicht überwacht werden. Eine gemeinsame Unterbringung in der beantragten Art würde somit nicht zu einer Erhöhung des subjektiven Sich erheitsgefühls beitragen und wäre zu- dem nur mit einem erheblichen Personalmehrbedarf auf beiden Seiten umzusetzen. Dieser Mehrbe- darf stünde auch nach Auffassung des Polizeipräsidiums Münster in keinem angemessenen Verhält- nis zum Erfolg der Maßnahme. i.V. gez. Wolfgang Heuer Stadtrat Anlage: Antrag der Ratsgruppe AfD (Nr. A-R/0054/2020)
Anlage
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Anlage zur Vorlage V/0244/2021 Antrag an den Rat A-R/0054/2020 Alternative Daufschland AlD-Ratsgruppe Im Rat der Stadt Münster f r} AfD- Bah n hofIW i ndthorststraße: ana Sicherheit wiederherstellen la. a Videoüberwachung einrichten und „u 3 £ 2 nster Polizeicontainer aufstellen Tel. (0251) 60688623 martin.schiller@afd- : muenster.de Antrag an den Rat der Stadt Münster Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 1. Die Stadt Münster richtet im Bereich Hauptbahnhof, Berliner Platz und der Windthorststraße zwischen der Ampel vom Hauptbahnhof bis zur Kreuzung Engelenschanze (Hotel Windthorst) eine Videoüberwachung mit bis zu 10 Videokameras ein. 2. Auf der Windthorststraße wird ein Container aufgestellt. In diesem Container wird eine mobile Station von Polizei und kommunalen Ordnungsdienst eingerichtet. 3. In Zusammenarbeit mit der Polizei Münster wird hierbei sichergestellt, dass diese Station 24 Stunden am Tag mit mindestens 4 Personen besetzt ist. Hiervon mindestens 2 Polizisten und 2 Mitarbeiter des kommunalen Ordnungsdienstes. Begründung: Der Bereich rund um den Bahnhof, Berliner Platz und Bremer Platz, der _ Engelenschanze und dem westlichen Teil der Windthorststraße gilt nach Einschätzung der Polizei als ein gefährlicher Ort. Umgangssprachlich werden solle Orte auch No-Go- Areas genannt. Dies ist die Einschätzung der Landespolizei NRW auf eine kleine Anfrage der AfD-NRW- Landtagsfraktion (Landtagsdrucksache 17/9401 vom 20.05.2020). Aufgeführt sind in diesem Dokument gefährliche Orte im Sinne von $12 Polizeigesetz NRW. Und zu diesen Orten gehört nunmehr seit kurzen auch der Bereich rund um den Hauptbahnhof in Münster. Die von der Stadtverwaltung in den vergangenen Jahren ergriffenen rein präventiven Maßnahmen im Sicherheitsbereich, wie das Zurückschneiden von Baumästen, um Dunkelräume zu vermeiden, haben erkennbar keine Verbesserung der Sicherheitslage erbracht. : Auch von der Polizei wurde unter dem vormaligen Polizeipräsidenten Hans-Joachim Kuhlisch die Sicherheit im Bereich Bahnhofsviertel sträflich vernachlässigt. Er traf sich ja ‚AfD-Ratsgruppe Münster Leostraße 16 B 48153 Münster Mitglieder Marrtin Schiller (Sprecher) Richard Frederik Mol ] +49(251) 60688623 www.afd-muenster.de 52 martin.schiller@afd-muenster.de bekanntlich lieber mit Terrorfreunden von der Hisbollah zum Tee, weil er nach eigener Einschätzung Kontakt zu allen relevanten gesellschaftlichen Gruppen in Münster halten müsse. Die Innere Sicherheit im Bereich Bahnhof wurde daher in den letzten Jahren in diesem Bereich auf grobe Weise vernachlässigt. Als Folge dieser Entwicklung wird mittlerweile jede 7te Straftat im Bereich rund um den Hauptbahnhof Münster verübt". In der Folge dieser Entwicklung hat auch das Sicherheitsgefühl der dort ansässigen Geschäftsleute massiv gelitten. So überschrieben die Westfälischen Nachrichten vom 18.02.2020 einen Bericht über die Situation rund um die Windthorststraße mit der Überschrift: ‚Natürlich haben wir Angst“. Denn Gewalt und Drogenhandel sind Alltag im Bahnhof und auf der Windthorststraße. Bedrohungen und Beleidigungen gegenüber den Inhabern der Geschäfte sind nach wie vor an der Tagesordnung. Kein Wunder den Dealer handeln direkt und für alle gut sichtbar vor den Geschäften offen mit Drogen. Mittlerweile sind auch Massenschlägereien mit 10 Personen keine Seltenheit mehr in diesem Bereich. Kaufleute, die sich gegen diese Entwicklungen auflehnen und wehren werden von den Dealern bedroht. So wurde einem Kaufmann der sich weigerte, einem Drogendealer die Nutzung seiner Toilette zu gestatten, von einem Dealer mit den Worten bedroht „Wenn du das nochmal machst, dann erledige ich dich“. Es ist daher kein Wunder, dass die Kaufleute Angst haben und um ihre wirtschaftliche Existenz fürchten. Denn auch die Kunden gehen an den Geschäften vorbei und nicht mehr in die Geschäfte, um dort einzukaufen. In der Hauptumschlagszeit zwischen 17 und 22 Uhr halten sich etwa 30 Personen in diesem Bereich auf. Sie werden als männlich und meist arabisch sprechend beschrieben. Dies macht deutlich, dass diese Entwicklung eine Folge der unkontrollierten Migration nach Deutschland seit dem Jahr 2015 ist. Als unter der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel am 04.September 2015 die bundesdeutschen Grenzen geöffnet wurden. In der Folge strömten noch im gleichen Jahr über 2 Millionen meist männliche und junge Migranten aus dem arabisch-muslimischen Kulturkreis nach Deutschland ein. Da keine Kontrolle der Außengrenzen mehr stattfanden konnten auch Kriminelle und Drogendealer ungehindert und ungestört nach Deutschland einreisen. Das taten sie in der Folge dann auch. Und so verwandelte sich der Bereich rund um den Hauptbahnhof zu einem Kriminalitätsschwerpunkt und einen Drogenumschlagplatz in Münster. Seit vielen Jahren hält dieser schleichende Niedergang bereits an. Ohne dass Polizei und Stadt hier wirklich eingegriffen haben und eine Wende zum Besseren erreicht hätten. ‘ Daher muss das Vorgehen gegen die kriminellen Strukturen im Bereich Bahnhof intensiviert und ausgebaut werden. Die verstärkten Kontrollen und Razzien der Polizei sind hier sicherlich ein erster Schritt hin zu einer Verbesserung der Sicherheitslage. 1 polizeiliche Kriminalitätsstatistik Münster 2019, hier Seite 5 Thema Straßenkriminalität. Dennoch reicht dies nicht aus, um das Sicherheitsgefühl der Menschen in diesem Bereich wiederherzustellen. Daher installiert die Stadt Münster in diesem Bereich in Absprache mit den Kaufleuten an mehreren gefährlichen und kriminalitätsbelasteten Abschnitten auf der Windthorststraße bis zu 10 Videokameras. Ebenso wird auf der Windthorststraße ein Container aufgestellt. In dieser richten Polizei und kommunaler Ordnungsdienst gemeinsam eine mobile Station dieser beiden Sicherheitsbehörden ein. Polizei und kommunaler Ordnungsdienst müssen sofort rufbereit vor Ort sein, um bei gemeldeten Straftaten sofort einschreiten. Dies gelingt nur, wenn die mobile Station täglich 24 Stunden über besetzt ist. Dies erhöht zudem den Druck auf kriminelle Drogendealer in diesem Bereich massiv. Und dient zugleich der Abschreckung von Straftaten. Denn es erhöht für Straftäter die Wahrscheinlichkeit für die Entdeckung und Verurteilung einer Straftat. Nur so kann aber erreicht werden, dass Kriminelle weitere Straftaten begehen und der Bahnhof ein kriminalitätsbelasteter Ort ist. Die beiden Maßnahmen sind daher notwendig und zwingend um die Sicherheit rund um den Bahnhof und das Sicherheitsgefühl der Menschen im Bahnhofsbereich wieder zu gewinnen. gez. Martin Schiller Richard Mol
Anlage A
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Anlage A zur V/0244/2021 Kurzüberblick Antrag der Ratsgruppe AfD (Nr. A-R/0054/2020) Ziele/Teilziele/Zielerreichung Bahnhof/Windthorststraße: Sicherheit wiederherstellen, Videoüberwachung einrichten und Poli- zeicontainer aufstellen Finanzierung Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig X vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Keine
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Windthorststraße
- Berliner Platz
- Engelenschanze
- Bremer Platz
- Leostraße 16b
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Details
- Aktenzeichen
- V/0244/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 18.03.2021
- Erstellt
- 18.03.2021 14:12