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V/0244/2021

Antrag der Ratsgruppe AfD (Nr. A-R/0054/2020)

Vorlagen 18.03.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung, Sitzung am 15.06.2021, TOP 13

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

3464 Zeichen

V/0244/2021 
V/0244/2021 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Antrag der Ratsgruppe AfD (Nr. A-R/0054/2020) 
Bahnhof/Windthorststraße: Sicherheit wiederherstellen, Videoüberwachung einrichten und 
Polizeicontainer aufstellen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   11.05.2021 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit 
und Ordnung 
Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Einrichtung einer Videoüberwachung durch die Stadt Münster zur Verhütung von Strafta-
ten ist rechtlich nicht zulässig, das Antragsanliegen wird nicht aufgegriffen. 
2. Die Einrichtung eines gemeinsamen Containers von Polizei und Kommunalem Ordnungs-
dienst im Bereich der Windthorststraße würde nicht zu einer Erhöhung der Sicherheit beitra-
gen. Das Antragsanliegen wird daher nicht aufgegriffen. 
3. Der Antrag der Ratsgruppe AfD an den Rat Nr. A-R/0054/2020 vom 17.08.2020 ist damit erle-
digt. 
 
 
 
 
Begründung: 
 
Der Antrag wurde in der Ratssitzung am 26.08.2020 eingebracht und an den Ausschuss für Personal, 
Organisation, Sicherheit, Ordnung und E -Government (neu: Ausschuss für Persona l, Digitalisierung, 
Organisation, Sicherheit und Ordnung) verwiesen.  
 
Zu 1. Videoüberwachung 
 
Nach § 15 a Abs. 1 PolG NRW darf lediglich die Polizei unter bestimmten Voraussetzungen zur Ver-
hütung von Straftaten einzelne öffentlich zugängliche Orte mittels  Bildübertragung beobachten und 
die übertragenen Bilder aufzeichnen. 
 
Die Einrichtung einer entsprechenden Videoüberwachung durch die Stadt Münster ist rechtlich nicht 
zulässig. 
Ordnungsamt 
 
29.04.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Thomas 
Telefon: 492-3210 
Thomas@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0244/2021 
 
 
Zu 2. Gemeinsamer Container von Polizei und Kommunalem Ordnungsdienst 
 
Durch den Rat wurden für den Kommunalen Ordnungsdienst zum Stellenplan 2019 sechs Stellen 
schwerpunktmäßig für die Etablierung einer Bahnhofsstreife eingerichtet. Nach erfolgter Qualifizie-
rung wurde die Bahnhofsstreife in einem Zweischichtsystem eingerichtet, s o dass die Mitarbeiter/ -
innen des KOD in der Zeit von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr in den verschiedenen Bereichen im Umfeld 
des Hauptbahnhofs präsent sind. Ergänzt wird der Einsatz des KOD durch regelmäßige Streifen des 
Bezirks- und Schwerpunktdienstes der Polizei. In regelmäßigen Abständen finden gemeinsame Eins-
ätze von Polizei und KOD im Bahnhofsumfeld statt. Ein fachlicher Austausch ist durch gemeinsame 
Dienstbesprechungen sichergestellt. Flankiert werden die Einsätze von Stadt und Polizei durch die 
Arbeit de s Quartiersmanagements (siehe Ratsvorlage V/0898/2017). Dieses Maßnahmenbündel 
zeichnet sich durch eine hohe Flexibilität aus und kann lagebedingt intensiviert werden. 
 
Ein gemeinsamer Container hingegen würde die Präsenz von Polizei und KOD auf einen räum lich 
sehr eingeschränkten Bereich reduzieren und der Einsatzflexibilität berauben. Weite Teile des Bahn-
hofsumfelds könnten nicht überwacht werden. Eine gemeinsame Unterbringung in der beantragten 
Art würde somit nicht zu einer Erhöhung des subjektiven Sich erheitsgefühls beitragen und wäre zu-
dem nur mit einem erheblichen Personalmehrbedarf auf beiden Seiten umzusetzen. Dieser Mehrbe-
darf stünde auch nach Auffassung des Polizeipräsidiums Münster in keinem angemessenen Verhält-
nis zum Erfolg der Maßnahme. 
 
 
 
 
 
 
 
i.V. 
 
gez. 
 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat  
 
 
 
Anlage: 
Antrag der Ratsgruppe AfD (Nr. A-R/0054/2020)

Anlage

6583 Zeichen

Anlage zur Vorlage V/0244/2021

Antrag an den Rat A-R/0054/2020

Alternative
Daufschland
AlD-Ratsgruppe Im Rat der Stadt Münster
f r} AfD-
Bah n hofIW i ndthorststraße: ana
Sicherheit wiederherstellen la. a
Videoüberwachung einrichten und „u
3 £ 2 nster
Polizeicontainer aufstellen Tel. (0251) 60688623
martin.schiller@afd-
: muenster.de

Antrag an den Rat der Stadt Münster

Der Rat der Stadt Münster möge beschließen:

1. Die Stadt Münster richtet im Bereich Hauptbahnhof, Berliner Platz und der
Windthorststraße zwischen der Ampel vom Hauptbahnhof bis zur Kreuzung
Engelenschanze (Hotel Windthorst) eine Videoüberwachung mit bis zu 10 Videokameras
ein.

2. Auf der Windthorststraße wird ein Container aufgestellt. In diesem Container wird eine
mobile Station von Polizei und kommunalen Ordnungsdienst eingerichtet.

3. In Zusammenarbeit mit der Polizei Münster wird hierbei sichergestellt, dass diese Station
24 Stunden am Tag mit mindestens 4 Personen besetzt ist. Hiervon mindestens 2
Polizisten und 2 Mitarbeiter des kommunalen Ordnungsdienstes.

Begründung:

Der Bereich rund um den Bahnhof, Berliner Platz und Bremer Platz, der _
Engelenschanze und dem westlichen Teil der Windthorststraße gilt nach Einschätzung
der Polizei als ein gefährlicher Ort. Umgangssprachlich werden solle Orte auch No-Go-
Areas genannt.

Dies ist die Einschätzung der Landespolizei NRW auf eine kleine Anfrage der AfD-NRW-
Landtagsfraktion (Landtagsdrucksache 17/9401 vom 20.05.2020). Aufgeführt sind in
diesem Dokument gefährliche Orte im Sinne von $12 Polizeigesetz NRW. Und zu
diesen Orten gehört nunmehr seit kurzen auch der Bereich rund um den Hauptbahnhof
in Münster.

Die von der Stadtverwaltung in den vergangenen Jahren ergriffenen rein präventiven
Maßnahmen im Sicherheitsbereich, wie das Zurückschneiden von Baumästen, um
Dunkelräume zu vermeiden, haben erkennbar keine Verbesserung der Sicherheitslage
erbracht. :

Auch von der Polizei wurde unter dem vormaligen Polizeipräsidenten Hans-Joachim
Kuhlisch die Sicherheit im Bereich Bahnhofsviertel sträflich vernachlässigt. Er traf sich ja

‚AfD-Ratsgruppe Münster
Leostraße 16 B
48153 Münster

Mitglieder
Marrtin Schiller (Sprecher)
Richard Frederik Mol

] +49(251) 60688623 www.afd-muenster.de

52 martin.schiller@afd-muenster.de

bekanntlich lieber mit Terrorfreunden von der Hisbollah zum Tee, weil er nach eigener
Einschätzung Kontakt zu allen relevanten gesellschaftlichen Gruppen in Münster halten
müsse.

Die Innere Sicherheit im Bereich Bahnhof wurde daher in den letzten Jahren in diesem
Bereich auf grobe Weise vernachlässigt. Als Folge dieser Entwicklung wird mittlerweile
jede 7te Straftat im Bereich rund um den Hauptbahnhof Münster verübt".

In der Folge dieser Entwicklung hat auch das Sicherheitsgefühl der dort ansässigen
Geschäftsleute massiv gelitten. So überschrieben die Westfälischen Nachrichten vom
18.02.2020 einen Bericht über die Situation rund um die Windthorststraße mit der
Überschrift: ‚Natürlich haben wir Angst“.

Denn Gewalt und Drogenhandel sind Alltag im Bahnhof und auf der Windthorststraße.
Bedrohungen und Beleidigungen gegenüber den Inhabern der Geschäfte sind nach wie
vor an der Tagesordnung. Kein Wunder den Dealer handeln direkt und für alle gut
sichtbar vor den Geschäften offen mit Drogen.

Mittlerweile sind auch Massenschlägereien mit 10 Personen keine Seltenheit mehr in
diesem Bereich. Kaufleute, die sich gegen diese Entwicklungen auflehnen und wehren
werden von den Dealern bedroht. So wurde einem Kaufmann der sich weigerte, einem
Drogendealer die Nutzung seiner Toilette zu gestatten, von einem Dealer mit den
Worten bedroht „Wenn du das nochmal machst, dann erledige ich dich“.

Es ist daher kein Wunder, dass die Kaufleute Angst haben und um ihre wirtschaftliche
Existenz fürchten. Denn auch die Kunden gehen an den Geschäften vorbei und nicht
mehr in die Geschäfte, um dort einzukaufen.

In der Hauptumschlagszeit zwischen 17 und 22 Uhr halten sich etwa 30 Personen in
diesem Bereich auf. Sie werden als männlich und meist arabisch sprechend
beschrieben.

Dies macht deutlich, dass diese Entwicklung eine Folge der unkontrollierten Migration
nach Deutschland seit dem Jahr 2015 ist. Als unter der Bundeskanzlerin Dr. Angela
Merkel am 04.September 2015 die bundesdeutschen Grenzen geöffnet wurden.

In der Folge strömten noch im gleichen Jahr über 2 Millionen meist männliche und junge
Migranten aus dem arabisch-muslimischen Kulturkreis nach Deutschland ein. Da keine
Kontrolle der Außengrenzen mehr stattfanden konnten auch Kriminelle und
Drogendealer ungehindert und ungestört nach Deutschland einreisen.

Das taten sie in der Folge dann auch. Und so verwandelte sich der Bereich rund um den
Hauptbahnhof zu einem Kriminalitätsschwerpunkt und einen Drogenumschlagplatz in
Münster.

Seit vielen Jahren hält dieser schleichende Niedergang bereits an. Ohne dass Polizei
und Stadt hier wirklich eingegriffen haben und eine Wende zum Besseren erreicht
hätten. ‘

Daher muss das Vorgehen gegen die kriminellen Strukturen im Bereich Bahnhof
intensiviert und ausgebaut werden. Die verstärkten Kontrollen und Razzien der Polizei
sind hier sicherlich ein erster Schritt hin zu einer Verbesserung der Sicherheitslage.

1 polizeiliche Kriminalitätsstatistik Münster 2019, hier Seite 5 Thema Straßenkriminalität.

Dennoch reicht dies nicht aus, um das Sicherheitsgefühl der Menschen in diesem
Bereich wiederherzustellen. Daher installiert die Stadt Münster in diesem Bereich in
Absprache mit den Kaufleuten an mehreren gefährlichen und kriminalitätsbelasteten
Abschnitten auf der Windthorststraße bis zu 10 Videokameras.

Ebenso wird auf der Windthorststraße ein Container aufgestellt. In dieser richten Polizei
und kommunaler Ordnungsdienst gemeinsam eine mobile Station dieser beiden
Sicherheitsbehörden ein. Polizei und kommunaler Ordnungsdienst müssen sofort
rufbereit vor Ort sein, um bei gemeldeten Straftaten sofort einschreiten. Dies gelingt nur,
wenn die mobile Station täglich 24 Stunden über besetzt ist.

Dies erhöht zudem den Druck auf kriminelle Drogendealer in diesem Bereich massiv.
Und dient zugleich der Abschreckung von Straftaten. Denn es erhöht für Straftäter die
Wahrscheinlichkeit für die Entdeckung und Verurteilung einer Straftat.

Nur so kann aber erreicht werden, dass Kriminelle weitere Straftaten begehen und der
Bahnhof ein kriminalitätsbelasteter Ort ist. Die beiden Maßnahmen sind daher
notwendig und zwingend um die Sicherheit rund um den Bahnhof und das
Sicherheitsgefühl der Menschen im Bahnhofsbereich wieder zu gewinnen.

gez.

Martin Schiller
Richard Mol

Anlage A

884 Zeichen

Anlage A zur V/0244/2021 
Kurzüberblick 
Antrag der Ratsgruppe AfD (Nr. A-R/0054/2020) 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Bahnhof/Windthorststraße: Sicherheit wiederherstellen, Videoüberwachung einrichten und Poli-
zeicontainer aufstellen 
 
 
Finanzierung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
X vollständig 
freiwillig 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Keine

Beratungsverlauf (1)

15.06.2021 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung
TOP 13 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Windthorststraße
  • Berliner Platz
  • Engelenschanze
  • Bremer Platz
  • Leostraße 16b

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Details

Aktenzeichen
V/0244/2021
Typ
Vorlagen
Datum
18.03.2021
Erstellt
18.03.2021 14:12