2010/0045
Außerplanmäßige Auszahlungen gem. § 114 g HGO in Verbindung mit Ziffer 3.4.7 DAH in Höhe von 62.000 Euro bei der Kostenstelle 066-100-1000, Investitions-Nr. 08066-6008 (Umbau Einmündung Alexanderstraße / Am Schloßgraben), für das Haushaltsjahr 2010
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2010/0045
3367 Zeichen
Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 17.03.2010 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat VI Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Straßenverkehrs- und Tiefbauamt Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2010/0045 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Außerplanmäßige Auszah lungen gem. § 114 g HGO in Verbindung mit Ziffer 3.4.7 DAH in Höhe von 62.000 Euro bei der Kostenstelle 066-100-1000, Investitions-Nr. 08066-6008 (Umbau Einmündung Alexanderstraße / Am Schloßgraben), für das Haushaltsjahr 2010 Vorlage vom: 2. 2.2010 Beschlussvorschlag: 1. Bei der Kostenstelle 066-100-1000, Investitionsnummer 08066-6008 (Umbau Ein-mündung Alexanderstraße / Am Schloßgraben), wird eine außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 62.000 Euro erforderlich. Da die Angelegenheit keinen Aufschub duldet, genehmigt der Magistrat diese außerplanmäßige Ausgabe, für die ein unabweisbares Bedürfnis besteht und die unvorhergesehen ist, gem. § 114 g HGO. 2. Die Mehrausgabe wird durch Einsparungen bei der Kostenstelle 066-100-1000, Investitionsnummer 08066-6323 (Ausbau Rodgaustraße), 08066-6331 (Baugebiet A 24), gedeckt. 3. Die Genehmigung der Stadtverordnetenversammlung ist gem. Ziff. 3.4.7 DAH in Ver-bindung mit § 114 g HGO einzuholen. 4. Die Außerplanmäßigen Ausgaben sind dem Regierungspräsidium zur Genehmigung vorzulegen. 2 ... Anlagen: Datenschutzrelevante Anlage: Beschluss des Magistrats vom 3 ... Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 02.02.2010: Die auf Grundlage der Magistratvorlage Nr. 2007/0226 (Verkehrsuntersuchung Umgestaltung des Straßenraums „Schloßgraben“ einschließlich der Einmündungen Alexanderstraße und Landgraf- Georg-Straße) bereitgestellten Finanzierungskosten in Höhe von 425.000 Euro reichen nicht aus. Die erforderlichen provisorischen Sicherungsmaßnahmen für Fußgänger und Radfahrer im Einmündungsbereich der Alexanderstraße und die notwendig werdenden Anpassungen an nicht vorhersehbare Verkehrssituationen führten zu einem Mehraufwand im Bereich der Signalregelung, Markierungen, Hinweisbeschilderung und den verkehrstechnischen Einrichtungen. Allein die außerplanmäßigen Mehrkosten für die Ergänzung der Wegweisung zum „Darmstadtium“ bis in die Zufahrtsbereiche zum Stadtgebiet Darmstadt sowie bauzeitliche Anpassungsmaßnahmen im Bereich des Rechtsabbiegers in die Alexanderstraße belaufen sich auf ca. 44.000 Euro, die bei der Kostenschätzung nicht berücksichtigt werden konnten. Da die betreffende Investitionsnummer aktuell keine Mittel mehr aufweist, sind für die Zahlung der noch ausstehenden Rechnungen Finanzmittel in Höhe von 62.000 Euro kurzfristig bereit-zustellen. Die Mehrauszahlungen werden durch Einsparungen bei der Kostenstelle 066-100-1000, Investitionsnummer 08066-6323 (Ausbau Rodgaustraße), 08066-6331 (Baugebiet A 24), gedeckt. Darmstadt, 02.02.2010 VI-66/A-ha, Nst.: 27 10 Der Dezernent II Der Dezernent VI Wolfgang Glenz Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Bürgermeister Stadtrat
Beratungsverlauf (4)
Orte (4)
- Alexanderstraße
- Schlossgraben
- Landgraf-Georg-Straße
- Rodgaustraße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2010/0045
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 02.02.2010
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00