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2010/0045

Außerplanmäßige Auszahlungen gem. § 114 g HGO in Verbindung mit Ziffer 3.4.7 DAH in Höhe von 62.000 Euro bei der Kostenstelle 066-100-1000, Investitions-Nr. 08066-6008 (Umbau Einmündung Alexanderstraße / Am Schloßgraben), für das Haushaltsjahr 2010

Magistratsvorlage 02.02.2010

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2010/0045

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2010/0045

3367 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
17.03.2010 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat VI Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Straßenverkehrs- und 
Tiefbauamt 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2010/0045 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Außerplanmäßige Auszah lungen gem. § 114 g HGO in Verbindung mit Ziffer 3.4.7 DAH 
in Höhe von 62.000 Euro bei der Kostenstelle 066-100-1000, Investitions-Nr. 08066-6008 
(Umbau Einmündung Alexanderstraße / Am Schloßgraben), für das Haushaltsjahr 2010 
 
Vorlage vom:  2. 2.2010 
 
Beschlussvorschlag: 
1. Bei der Kostenstelle 066-100-1000, Investitionsnummer 08066-6008 (Umbau Ein-mündung 
Alexanderstraße / Am Schloßgraben), wird eine außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 
62.000 Euro erforderlich. Da die Angelegenheit keinen Aufschub duldet, genehmigt der Magistrat 
diese außerplanmäßige Ausgabe, für die ein unabweisbares Bedürfnis besteht und die 
unvorhergesehen ist, gem. § 114 g HGO. 
2. Die Mehrausgabe wird durch Einsparungen bei der Kostenstelle 066-100-1000, 
Investitionsnummer 08066-6323 (Ausbau Rodgaustraße), 08066-6331 (Baugebiet A 24), 
gedeckt. 
3. Die Genehmigung der Stadtverordnetenversammlung ist gem. Ziff. 3.4.7 DAH in Ver-bindung mit 
§ 114 g HGO einzuholen. 
4. Die Außerplanmäßigen Ausgaben sind dem Regierungspräsidium zur Genehmigung vorzulegen.

2 
... 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

3 
... 
 
 
 
Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 02.02.2010:
 
 
Die auf Grundlage der Magistratvorlage Nr. 2007/0226 (Verkehrsuntersuchung Umgestaltung des 
Straßenraums „Schloßgraben“ einschließlich der Einmündungen Alexanderstraße und Landgraf-
Georg-Straße) bereitgestellten Finanzierungskosten in Höhe von 425.000 Euro reichen nicht aus. 
 
Die erforderlichen provisorischen Sicherungsmaßnahmen für Fußgänger und Radfahrer im 
Einmündungsbereich der Alexanderstraße und die notwendig werdenden Anpassungen an nicht 
vorhersehbare Verkehrssituationen führten zu einem Mehraufwand im Bereich der Signalregelung, 
Markierungen, Hinweisbeschilderung und den verkehrstechnischen Einrichtungen. 
 
Allein die außerplanmäßigen Mehrkosten für die Ergänzung der Wegweisung zum „Darmstadtium“ bis 
in die Zufahrtsbereiche zum Stadtgebiet Darmstadt sowie bauzeitliche Anpassungsmaßnahmen im 
Bereich des Rechtsabbiegers in die Alexanderstraße belaufen sich auf ca. 44.000 Euro, die bei der 
Kostenschätzung nicht berücksichtigt werden konnten. 
 
Da die betreffende Investitionsnummer aktuell keine Mittel mehr aufweist, sind für die Zahlung der 
noch ausstehenden Rechnungen Finanzmittel in Höhe von 62.000 Euro kurzfristig bereit-zustellen. 
Die Mehrauszahlungen werden durch Einsparungen bei der Kostenstelle 066-100-1000, 
Investitionsnummer 08066-6323 (Ausbau Rodgaustraße), 08066-6331 (Baugebiet 
A 24), gedeckt. 
 
Darmstadt, 02.02.2010 
VI-66/A-ha, Nst.: 27 10 
 
 
Der Dezernent II Der Dezernent VI 
 
 
Wolfgang Glenz Dipl.-Ing. Dieter Wenzel 
Bürgermeister Stadtrat

Beratungsverlauf (4)

TOP 6
TOP 145
TOP 18
TOP 6

Orte (4)

  • Alexanderstraße
  • Schlossgraben
  • Landgraf-Georg-Straße
  • Rodgaustraße

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Details

Vorlagen-Nr.
2010/0045
Typ
Magistratsvorlage
Datum
02.02.2010
Erstellt
29.09.2026 00:00