AN/0730/2021
Umgestaltung des Naumannplatzes in Köln-Riehl
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Gem. Antrag nach § 3 (Grüne BV5)
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Grüne CDU Linke FDP GUT DIE PARTEI Klima Freunde Frau Bezirksbürgermeisterin Dr. Diana Siebert Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 13.04.2021 AN/0730/2021 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Umgestaltung des Naumannplatzes in Köln-Riehl - Gemeinsamer Antrag von Grünen, CDU, Linken, FDP. GUT, DIE PARTEI und Klima Freunden - Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, wir bitten Sie, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der BV Nippes am 29.04.2021 zu setzen. Die Bezirksvertretung möge beschließen: Der Naumannplatz in Köln-Riehl wird in zwei Stufen umgestaltet: 1. Bis spätestens zum 26. Oktober 2021 wird der Platz an der Naumannstraße (genannt Naumannplatz) abgepollert und mit in einer Weise landschaftsarchitektonisch hergerich- tet, die der Würdigung des Architekten Manfred Faber nicht zuwiderläuft. 2. In Abstimmung mit der GAG AG wird der Platz a) entsiegelt, begrünt und b) mit einer nur tagsüber zu nutzenden Boulebahn, c) einem Wasserspender – in Abstimmung mit der Rheinenergie AG und d) Schachtischen (mit nachhaltigem Material) versehen; e) in der Mitte für ein Denkmal freigehalten. - 2 - Begründung: Am 26.10. wird die GAG, Eigentümerin der Häuser in der Naumannsiedlung, am Naumann- platz eine Plakette zum Gedenken an den Architekten der Siedlung, Manfred Faber (* 26. Oktober 1879 in Karlsruhe; † 16. Mai 1944 im KZ Auschwitz) einweihen. Manfred Faber ist ermordet worden, weil er Jude war. Die GAG sieht auch vor, einen ehemaligen Tante-Emma-Laden für sozial-kulturelle Zwecke zu nutzen. Es ist dies eine gute Gelegenheit, auch den Platz selbst seinen eigentlichen Bestimmungen als Verweilort zuzuführen, eine Boulebahn einzurichten, und den Platz für ein Denkmal zu reservieren, (siehe hierzu einen anderen Antrag). Wir wollen sicherstellen, dass dazu das PKW-Parken unterbunden wird. Die GAG ist nicht nur hinzuzuziehen, weil sie Eigentümerin der um den Platz herum befindli- chen Häuser ist, sondern weil sie, wie man hört, auch selbst entsprechende Vorschläge zur Platzgestaltung vorgelegt hat. Zuständig ist aber zunächst die Stadt Köln als Eigentümerin des Platzes. Zu Punkt 2c): Die Rheinenergie AG hat gemeinsam mit dem Verein „a tip: tap!“ (ein Tipp: Leitungswasser!) am 22. März den Stadtbezirk Nippes zum „Wasserquartier“ erklärt, wozu auch die Aufstellung von Trinkwasserspendern gehört. gez. Beckhaus gez. Schmitz gez. Frank gez. Urmetzer gez. Schlieper gez. Duman gez. Feuser
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0730/2021
- Typ
- Gem. Antrag nach § 3 BV5 (Grüne)
- Datum
- 14.04.2021
- Erstellt
- 13.04.2021 10:57