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AN/0730/2021

Umgestaltung des Naumannplatzes in Köln-Riehl

Gem. Antrag nach § 3 BV5 (Grüne) 14.04.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 29.04.2021, TOP 8.1.13

Gem. Antrag nach § 3 (Grüne BV5)

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Gem. Antrag nach § 3 (Grüne BV5)

2675 Zeichen

Grüne 
CDU 
Linke 
FDP 
GUT 
DIE PARTEI 
Klima Freunde 
 
Frau Bezirksbürgermeisterin  
Dr. Diana Siebert 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 13.04.2021 
AN/0730/2021 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 5 (Nippes)  
Umgestaltung des Naumannplatzes in Köln-Riehl 
- Gemeinsamer Antrag von Grünen, CDU, Linken, FDP. GUT, DIE PARTEI und Klima 
Freunden - 
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
wir bitten Sie, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der BV Nippes am 
29.04.2021 zu setzen. 
 
Die Bezirksvertretung möge beschließen: 
 
Der Naumannplatz in Köln-Riehl wird in zwei Stufen umgestaltet: 
 
1. Bis spätestens zum 26. Oktober 2021 wird der Platz an der Naumannstraße (genannt 
Naumannplatz) abgepollert und mit in einer Weise landschaftsarchitektonisch hergerich-
tet, die der Würdigung des Architekten Manfred Faber nicht zuwiderläuft. 
 
2. In Abstimmung mit der GAG AG wird der Platz  
a) entsiegelt, begrünt und  
b) mit einer nur tagsüber zu nutzenden Boulebahn, 
c) einem Wasserspender – in Abstimmung mit der Rheinenergie AG und  
d) Schachtischen (mit nachhaltigem Material) versehen; 
e) in der Mitte für ein Denkmal freigehalten.

- 2 - 
 
Begründung: 
 
Am 26.10. wird die GAG, Eigentümerin der Häuser in der Naumannsiedlung, am Naumann-
platz eine Plakette zum Gedenken an den Architekten der Siedlung, Manfred Faber (* 26. 
Oktober 1879 in Karlsruhe; † 16. Mai 1944 im KZ Auschwitz) einweihen. Manfred Faber ist 
ermordet worden, weil er Jude war. 
 
Die GAG sieht auch vor, einen ehemaligen Tante-Emma-Laden für sozial-kulturelle Zwecke 
zu nutzen.  
 
Es ist dies eine gute Gelegenheit, auch den Platz selbst seinen eigentlichen Bestimmungen 
als Verweilort zuzuführen, eine Boulebahn einzurichten, und den Platz für ein Denkmal zu 
reservieren, (siehe hierzu einen anderen Antrag). Wir wollen sicherstellen, dass dazu das 
PKW-Parken unterbunden wird.  
 
Die GAG ist nicht nur hinzuzuziehen, weil sie Eigentümerin der um den Platz herum befindli-
chen Häuser ist, sondern weil sie, wie man hört, auch selbst entsprechende Vorschläge zur 
Platzgestaltung vorgelegt hat. Zuständig ist aber zunächst die Stadt Köln als Eigentümerin 
des Platzes.  
 
Zu Punkt 2c): Die Rheinenergie AG hat gemeinsam mit dem Verein „a tip: tap!“ (ein Tipp: 
Leitungswasser!) am 22. März den Stadtbezirk Nippes zum „Wasserquartier“ erklärt, wozu 
auch die Aufstellung von Trinkwasserspendern gehört. 
 
 
 
 
gez. Beckhaus gez. Schmitz gez. Frank gez. Urmetzer 
 
 
 
gez. Schlieper gez. Duman gez. Feuser

Beratungsverlauf (1)

29.04.2021 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 8.1.13 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0730/2021
Typ
Gem. Antrag nach § 3 BV5 (Grüne)
Datum
14.04.2021
Erstellt
13.04.2021 10:57