V/0261/2011
Zuschussgewährung im Stadtbezirk Münster-Ost für das Jahr 2011
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Anlage_2
3822 Zeichen
Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen Anlage 2 an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Ost 1. Mit diesen Richtlinien zur Förderung von örtlich en Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen und Initiativen in den Stadtbezirken legen die Bezi rksvertretungen die Verfahrensgrundsätze für die Gewährung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendungen, für Einzelveranstaltungen und Jubiläen fest. Die Grundlagen dieser Richtlinien sind § 37 Absatz 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) und § 19 Absatz 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster. 2. Ziel der Gewährung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendun gen , für Einzelveranstaltungen und Jubi- läen ist es, die bezirksbezogenen Aktivitäten der örtlichen Vereine, Verbände und sonstigen Vere ini- gungen und Initiativen zu fördern und zu unterstützen sowie die ehrenamtliche Tätigkeit zu stärken . Besonders förderungswürdig sind alle Maßnahmen, die sich aktiv mit der Einbin dung von Kindern, Ju- gendlichen, älteren Menschen und der Integration vo n Ausländerinnen und Ausländern in den Vereinen und Verbänden befassen. Die besondere Förderungswürdigkeit ist bei der Antragstellung darzulegen. Von der Unterstützung sind in der Regel Vereine, Ve rbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen ausgeschlossen , die bereits von anderen städtischen Stellen Förde rungen für den gleichen Verwen- dungszweck erhalten oder erhalten könnten. 3. Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen können auf Antrag bewilligt werden an örtliche Ver eine, Ver- bände und sonstige Vereinigungen und Initiativen de s Stadtbezirks (z. B Heimatvereine, Vereine der Brauchtumspflege, Gesangvereine), soweit nicht ihne n oder einem für das Stadtgebiet zuständigen Verband, dem sie angehören, direkt oder indirekt ei n städtischer Zuschuss für die Mitgliedsvereine zu- gewiesen wird. 4. Zuschüsse für Einzelveranstaltungen können auf Antrag darüber hinaus auch an örtliche Einrichtungen sowie Kleingartenvereine, Tierzuchtvereine, Schütze nvereine, Karnevalsvereine (außer Bürgeraus- schuss zur Förderung des münsterschen Karnevals) et c. und in besonderen Ausnahme- und Einzelfäl- len auch an Sportvereine bei ausschließlich bezirksbezogenen Aktivitäten gewährt werden. 5. Die Jubiläen (durch 5 teilbares Jubiläumsjahr) der Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiativen können auf Antrag mit einem angemessenen Zuschuss unterstützt werden. Findet aus Anlass des Jubiläums eine Einzelveranstaltung statt, kann dies bei der Zuschusshöhe entsprechend berück- sichtigt werden. 6. Haushaltsmittel : Die Bezirksvertretungen entscheiden jährlich im Rah men der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel, in welcher Gesamthöhe Mittel für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen erfolgen soll. 7. Bei der Höhe der Zuschüsse sollen die Mitglieder zahlen, die Vereinszwecke und die Aktivitäten berück- sichtigt werden. Die Zuschüsse sollen in der Regel 50,00 € nicht unt er- und 500,00 € nicht überschreiten. Die Höhe der Zuschüsse orientiert sich an der Anzahl der Anträge und der bereitgestellten Haushaltsmittel. Der Nachweis über die Verwendung der gewährten Zuschüsse ist nicht erforderlich. 8. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss. 9. Die Anträge sollen bis zum 31.03. des Jahres gestellt werden. Dazu sollen die von der Verwaltun g be- reitgehaltenen Vordrucke verwendet werden. Die Verw altung informiert in geeigneter Weise über die Möglichkeit der Antragstellung. 10. Das weitere Verfahren kann durch die jeweilige Bezirksvertretung geregelt werden. 11. Die Richtlinien treten am 14.03.2001 in Kraft.
Beschlussvorlage
3316 Zeichen
V/0261/2011
DER OBERBÜRGERMEISTER
Bezirksverwaltung Münster-Ost
Betrifft
Zuschussgewährung im Stadtbezirk Münster-Ost für das Jahr 2011
Beratungsfolge
05.05.2011 Bezirksvertretung Münster-Ost Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Die in Anlage 1 aufgeführten Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen
erhalten die aufgeführten Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen, Einzelveranstaltungen oder
Jubiläen.
2. Die Unteroffizierschule des Heeres, Lehrgruppe B, der Lützow-Kaserne in Münster-Handorf,
erhält aufgrund ihres Antrages einen Zuschuss in Höhe von 500,00 Euro.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0101 Bezirksvertretungen 2011
Zeile 15 Transferaufwendungen
a) Zuschüsse an Vereine im
Bezirk Münster-Ost
b) Kontakte zu Bundeswehr-
einheiten
5 800
500
insgesamt 6 300
Vorlagen-Nr.:
V/0261/2011
Auskunft erteilt:
Frau Groh
Ruf:
2 10 97-20
E-Mail:
GrohK@stadt-muenster.de
Datum:
19.04.2011
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
V/0261/2011
Begründung:
Zu 1.
Die Bezirksvertretung Münster-Ost hat in der Sitzung am 04.11.2010 aus ihren frei verfügbaren
Mitteln einen Betrag von 10 000,00 Euro für Zuschüsse an Vereine, Verbände und sonstige Verei-
nigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Ost bereit gestellt.
Termingerecht gingen insgesamt 33 Anträge in der Bezirksverwaltung Ost ein. Sie sind in der Ta-
belle (Anlage 1) zusammengefasst.
Zuschüsse an Vereine und sonstige Initiativen werden auf der Grundlage der von der Bezirksver-
tretung Münster-Ost am 08.01.2001 beschlossenen Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen
an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-
Ost (Anlage 2) bewilligt.
Die Antragsinhalte entsprechen den oben genannten Richtlinien.
Die Höhe der Zuschussbeiträge orientiert sich im Wesentlichen an der Größe, der Mitgliederzahl,
dem Wirkungsbereich und der Aktivitätshäufigkeit des Vereins.
Sportvereine sind grundsätzlich von der Förderung für laufende Aufwendungen und Jubiläen aus-
geschlossen, können aber im Einzelfall Zuschüsse für Einzelveranstaltungen, insbesondere für
Jugendarbeit erhalten. Die Voraussetzungen sind bei den vorliegenden Anträgen der unter 31 und
32 aufgeführten Sportvereine erfüllt.
Die unter 26 und 27 aufgeführten Vereine erfüllen die Voraussetzungen nicht, da grundsätzlich
Ansprüche aus den Sportförderrichtlinien gegeben sind.
Zu 2.
Die Bezirksvertretung Münster-Ost hat in der Sitzung am 04.11.2010 aus ihren frei verfügbaren
Mitteln einen Betrag von 500,00 Euro für Kontakte zu Bundeswehreinheiten bereit gestellt.
Die Unteroffizierschule des Heeres, Lehrgruppe B, beantragt mit Schreiben vom 25.01.2011 einen
Zuschuss zur Durchführung der Gedenkfeierlichkeiten anlässlich des Volkstrauertages am
11.11.2011 sowie zur Durchführung weiterer öffentlichkeitswirksamer Vorhaben.
Im Auftrag
gez.
Groh
Anlagen:
Anlage 1 Übersicht der eingegangenen Anträge
Anlage 2 Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und
sonstiger Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Ost
Anlage_1
1985 Zeichen
Anlage 1 … Nr. Verein Mit- glieder Lfd. Aufwdg. Jubi- läum Einzel- veranstaltg. Zuschuss € 1 Betreuungsgruppe Gelmer HAND IN HAND 9 X 200 € 2 Bürgerschützenverein Sudmühle 1920 e. V. 140 X 25 0 € 3 DJK Grün-Weiß Gelmer 1950 e. V. 681 X 300 € 4 Elternbeirat der städtischen KiTa Eichenaue X 5 Förderverein der Astrid Lindgren-Schule Gelmer e. V. 70 X 250 € 6 Frauenchor Gelmer ’94 17 X X 150 € 7 Gemischter Chor Liederkranz 52 X 150 € 8 Heidenarren Interessengemeinschaft 11 X 100 € 9 Heimatgruppe „Leben in Gelmer“ Gruppe für Heimatpflege und Entwicklung der Schützenbruderschaft St. Josef Gelmer 176 X 250 € 10 Heimatverein Handorf e. V. 650 X 300 € 11 Immelmanngassen-Gemeinschaft 41 X X X 50 € 12 Impulsechor Handorf-Gelmer 22 X 150 € 13 infa-Münster gGmbH Haus Münsterland X 400 € 14 Jagdhornbläserchor „Dorbaumer Jäger“ 23 X 150 € 15 KAB Handorf St. Petronilla 36 X 100 € 16 Kath. Landjugendbewegung Handorf-Wolbeck 30 X 150 € 17 Kfd St. Konrad 178 X X 200 € 18 kfd St. Mariä-Himmelfahrt / kfd St. Petronilla 502 X X 400 € 19 Kleingärtnerverein Große-Dahlkamp e. V. 151 X 150 € 20 Kleingärtnerverein Lammerbach e. V. 74 X 100 € 21 Künstlergruppe „diewerse kunst“ 10 X 200 € 22 Männergesangverein „Cäcilia 1887“ Handorf 36 X 15 0 € 23 Männergesangverein Constantia 1881 Gelmer 45 X X 2 00 € - 2 - Nr. Verein Mit- glieder Lfd. Aufwdg. Jubi- läum Einzel- veranstaltg. Zuschuss € 24 MC „Liederhort“ Sudmühle 37 X 150 € 25 Naturhornbläser Gelmer 16 X 150 € 26 Paddelsport Münster von 1923 e. V. 0 € 27 Schwimmvereinigung Münster von 1891 0 € 28 SeHT Münster e. V. X 29 Soldatenkameradschaft Handorf e. V. 127 X 150 € 30 Spielmannszug „In Treue fest“ Handorf von 1914 e. V. 22 X X 150 € 31 Tennisclub Handorf e. V. 427 X 200 € 32 TSV Handorf 1626 X 600 € 33 Verein zur Förderung der Gelmeraner Weihnachtsbeleuchtung 30 X 50 €
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Eichenaue
- Lammerbach
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0261/2011
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 18.04.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37