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V/0261/2011

Zuschussgewährung im Stadtbezirk Münster-Ost für das Jahr 2011

Vorlagen 18.04.2011

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Ost, Sitzung am 05.05.2011, TOP 2.1

Anlage_2

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Beschlussvorlage

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Anlage_1

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Anlage_2

3822 Zeichen

Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen       Anlage 2  
an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen  
im Stadtbezirk Münster-Ost  
 
 
 
1. Mit diesen Richtlinien zur Förderung von örtlich en Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen 
und Initiativen in den Stadtbezirken legen die Bezi rksvertretungen die Verfahrensgrundsätze für die 
Gewährung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendungen, für Einzelveranstaltungen und Jubiläen fest. 
 
Die Grundlagen dieser Richtlinien sind § 37 Absatz 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land 
Nordrhein-Westfalen (GO NW) und § 19 Absatz 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster. 
 
2. Ziel 
der Gewährung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendun gen , für Einzelveranstaltungen  und Jubi- 
läen  ist es, die bezirksbezogenen  Aktivitäten  der örtlichen Vereine, Verbände und sonstigen Vere ini- 
gungen und Initiativen zu fördern und zu unterstützen sowie die ehrenamtliche Tätigkeit zu stärken . 
 
Besonders förderungswürdig  sind alle Maßnahmen, die sich aktiv mit der Einbin dung von Kindern, Ju- 
gendlichen, älteren Menschen und der Integration vo n Ausländerinnen und Ausländern  in den Vereinen 
und Verbänden befassen. Die besondere Förderungswürdigkeit ist bei der Antragstellung darzulegen. 
 
Von der Unterstützung sind in der Regel Vereine, Ve rbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen 
ausgeschlossen , die bereits von anderen städtischen Stellen Förde rungen für den gleichen Verwen- 
dungszweck erhalten oder erhalten könnten.  
 
3. Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen 
 können auf Antrag bewilligt werden an örtliche Ver eine, Ver- 
bände und sonstige Vereinigungen und Initiativen de s Stadtbezirks (z. B Heimatvereine, Vereine der 
Brauchtumspflege, Gesangvereine), soweit nicht ihne n oder einem für das Stadtgebiet zuständigen 
Verband, dem sie angehören, direkt oder indirekt ei n städtischer Zuschuss für die Mitgliedsvereine zu-
gewiesen wird. 
 
4. Zuschüsse für Einzelveranstaltungen 
 können auf Antrag darüber hinaus auch an örtliche Einrichtungen 
sowie Kleingartenvereine, Tierzuchtvereine, Schütze nvereine, Karnevalsvereine (außer Bürgeraus- 
schuss zur Förderung des münsterschen Karnevals) et c. und in besonderen Ausnahme- und Einzelfäl- 
len auch an Sportvereine bei ausschließlich bezirksbezogenen Aktivitäten  gewährt werden. 
 
5. Die Jubiläen 
 (durch 5 teilbares Jubiläumsjahr) der Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und 
Initiativen können auf Antrag mit einem angemessenen Zuschuss unterstützt werden. Findet aus Anlass 
des Jubiläums eine Einzelveranstaltung statt, kann dies bei der Zuschusshöhe entsprechend berück- 
sichtigt werden. 
 
6. Haushaltsmittel 
: 
Die Bezirksvertretungen entscheiden jährlich im Rah men der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel, 
in welcher Gesamthöhe Mittel für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und 
sonstige Vereinigungen und Initiativen erfolgen soll. 
 
7. Bei der Höhe der Zuschüsse sollen die Mitglieder zahlen, die Vereinszwecke und die Aktivitäten berück- 
sichtigt werden. 
 
Die Zuschüsse sollen in der Regel 50,00 € nicht unt er- und 500,00 € nicht überschreiten. Die Höhe der 
Zuschüsse orientiert sich an der Anzahl der Anträge und der bereitgestellten Haushaltsmittel. 
 
Der Nachweis über die Verwendung der gewährten Zuschüsse ist nicht erforderlich. 
 
8. Es besteht kein Rechtsanspruch 
 auf einen Zuschuss. 
 
9. Die Anträge sollen bis zum 31.03. des Jahres 
 gestellt werden. Dazu sollen die von der Verwaltun g be- 
reitgehaltenen Vordrucke verwendet werden. Die Verw altung informiert in geeigneter Weise über die 
Möglichkeit der Antragstellung. 
 
10. Das weitere Verfahren kann durch die jeweilige Bezirksvertretung geregelt werden. 
 
11. Die Richtlinien treten am 14.03.2001 in Kraft.

Beschlussvorlage

3316 Zeichen

V/0261/2011 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Bezirksverwaltung Münster-Ost 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Zuschussgewährung im Stadtbezirk Münster-Ost für das Jahr 2011 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
05.05.2011 Bezirksvertretung Münster-Ost Entscheidung
 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die in Anlage 1 aufgeführten Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen 
erhalten die aufgeführten Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen, Einzelveranstaltungen oder 
Jubiläen. 
 
2. Die Unteroffizierschule des Heeres, Lehrgruppe B, der Lützow-Kaserne in Münster-Handorf, 
erhält aufgrund ihres Antrages einen Zuschuss in Höhe von 500,00 Euro. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0101 Bezirksvertretungen 2011   
Zeile 15 Transferaufwendungen 
a) Zuschüsse an Vereine im 
    Bezirk Münster-Ost 
b) Kontakte zu Bundeswehr- 
    einheiten 
  
5 800 
 
   500 
 
insgesamt 6 300  
 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0261/2011 
Auskunft erteilt: 
Frau Groh 
Ruf: 
2 10 97-20 
E-Mail: 
GrohK@stadt-muenster.de  
Datum: 
19.04.2011 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0261/2011 
Begründung: 
 
Zu 1. 
Die Bezirksvertretung Münster-Ost hat in der Sitzung am 04.11.2010 aus ihren frei verfügbaren 
Mitteln einen Betrag von 10 000,00 Euro für Zuschüsse an Vereine, Verbände und sonstige Verei-
nigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Ost bereit gestellt. 
 
Termingerecht gingen insgesamt 33 Anträge in der Bezirksverwaltung Ost ein. Sie sind in der Ta-
belle (Anlage 1) zusammengefasst. 
 
Zuschüsse an Vereine und sonstige Initiativen werden auf der Grundlage der von der Bezirksver-
tretung Münster-Ost am 08.01.2001 beschlossenen Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen 
an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-
Ost (Anlage 2) bewilligt. 
 
Die Antragsinhalte entsprechen den oben genannten Richtlinien. 
 
Die Höhe der Zuschussbeiträge orientiert sich im Wesentlichen an der Größe, der Mitgliederzahl, 
dem Wirkungsbereich und der Aktivitätshäufigkeit des Vereins. 
 
Sportvereine sind grundsätzlich von der Förderung für laufende Aufwendungen und Jubiläen aus-
geschlossen, können aber im Einzelfall Zuschüsse für Einzelveranstaltungen, insbesondere für 
Jugendarbeit erhalten. Die Voraussetzungen sind bei den vorliegenden Anträgen der unter 31 und 
32 aufgeführten Sportvereine erfüllt. 
 
Die unter 26 und 27 aufgeführten Vereine erfüllen die Voraussetzungen nicht, da grundsätzlich 
Ansprüche aus den Sportförderrichtlinien gegeben sind. 
 
Zu 2. 
Die Bezirksvertretung Münster-Ost hat in der Sitzung am 04.11.2010 aus ihren frei verfügbaren 
Mitteln einen Betrag von 500,00 Euro für Kontakte zu Bundeswehreinheiten bereit gestellt. 
 
Die Unteroffizierschule des Heeres, Lehrgruppe B, beantragt mit Schreiben vom 25.01.2011 einen 
Zuschuss zur Durchführung der Gedenkfeierlichkeiten anlässlich des Volkstrauertages am 
11.11.2011 sowie zur Durchführung weiterer öffentlichkeitswirksamer Vorhaben. 
 
 
 
Im Auftrag 
 
gez. 
Groh 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1 Übersicht der eingegangenen Anträge 
Anlage 2 Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und 
 sonstiger Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Ost

Anlage_1

1985 Zeichen

Anlage 1  
 
… 
Nr.  Verein Mit-
glieder  
Lfd. 
Aufwdg. 
Jubi-
läum 
Einzel- 
veranstaltg. 
Zuschuss 
€ 
1 Betreuungsgruppe Gelmer HAND IN HAND 9 X   200 € 
2 Bürgerschützenverein Sudmühle 1920 e. V. 140   X 25 0 € 
3 DJK Grün-Weiß Gelmer 1950 e. V. 681   X 300 € 
4 Elternbeirat der städtischen KiTa Eichenaue    X  
5 Förderverein der 
Astrid Lindgren-Schule Gelmer e. V. 70   X 250 € 
6 Frauenchor Gelmer ’94 17 X  X 150 € 
7 Gemischter Chor Liederkranz 52 X   150 € 
8 Heidenarren Interessengemeinschaft 11   X 100 € 
9 
Heimatgruppe „Leben in Gelmer“ 
Gruppe für Heimatpflege und Entwicklung der 
Schützenbruderschaft St. Josef Gelmer 
176 X   250 € 
10  Heimatverein Handorf e. V. 650 X   300 € 
11  Immelmanngassen-Gemeinschaft 41 X X X 50 € 
12  Impulsechor Handorf-Gelmer 22 X   150 € 
13  infa-Münster gGmbH 
Haus Münsterland  X   400 € 
14  Jagdhornbläserchor „Dorbaumer Jäger“ 23 X   150 € 
15  KAB Handorf St. Petronilla 36 X   100 € 
16  Kath. Landjugendbewegung Handorf-Wolbeck 30 X   150  € 
17  Kfd St. Konrad 178 X  X 200 € 
18  kfd St. Mariä-Himmelfahrt / kfd St. Petronilla 502 X  X 400 € 
19  Kleingärtnerverein Große-Dahlkamp e. V. 151  X  150  € 
20  Kleingärtnerverein Lammerbach e. V. 74 X   100 € 
21  Künstlergruppe „diewerse kunst“ 10   X 200 € 
22 Männergesangverein „Cäcilia 1887“ Handorf 36 X   15 0 € 
23  Männergesangverein Constantia 1881 Gelmer 45 X X  2 00 €

- 2 - 
Nr.  Verein Mit-
glieder  
Lfd. 
Aufwdg. 
Jubi-
läum 
Einzel- 
veranstaltg. 
Zuschuss 
€ 
24  MC „Liederhort“ Sudmühle 37 X   150 € 
25  Naturhornbläser Gelmer 16 X   150 € 
26  Paddelsport Münster von 1923 e. V.     0 € 
27  Schwimmvereinigung Münster von 1891     0 € 
28  SeHT Münster e. V.    X  
29  Soldatenkameradschaft Handorf e. V. 127 X   150 € 
30  Spielmannszug „In Treue fest“ Handorf  
von 1914 e. V. 22 X  X 150 € 
31  Tennisclub Handorf e. V. 427   X 200 € 
32  TSV Handorf 1626   X 600 € 
33  Verein zur Förderung der  
Gelmeraner Weihnachtsbeleuchtung 30   X 50 €

Beratungsverlauf (1)

05.05.2011 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Eichenaue
  • Lammerbach

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0261/2011
Typ
Vorlagen
Datum
18.04.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37