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2696/2020

Ausweitung der Außengastronomie - Genehmigungen in Corona-Zeiten; Beantwortung Anfrage AN/1064/2020

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 27.08.2020

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 31.08.2020

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

3313 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/32/321 
 
Vorlagen-Nummer 27.08.2020 
 2696/2020 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 31.08.2020 
 
Ausweitung der Außengastronomie - Genehmigungen in Corona-Zeiten 
Beantwortung Anfrage AN/1064/2020 
Beantwortung Anfrage AN/1064/2020 
 
Ausweitung der Außengastronomie - Genehmigungen in Corona-Zeiten 
 
Die CDU - Fraktion im Rat der Stadt Köln und die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen im Kölner 
Rat bitten die Verwaltung um Ihre Erfahrungen mit den Optionen zu der Ausweitung bzw. 
Neueinrichtung von Außengastronomieflächen. 
 
Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt: 
 
 
Zu 1.) 
 
- Der Verwaltung liegen rund 260 Anträge zur Erweiterung von Außengastronomieflä-
chen bis zum 31.10.2020 vor.  
145 Genehmigungen konnten erteilt werden.  
 
2 Anträge wurden abgelehnt und weitere 5 Anträge können mit Stand heute voraus-
sichtlich nicht erteilt werden. Hinzu kommen zahlreiche Anfragen zu Außengastrono-
mieflächen, die aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht zu realisieren waren. Di e-
se zahlreichen, aber statistisch nicht erfassten Anfragen, mündeten aufgrund intensi-
ver Beratung nicht in einem Antrag, da keine Erfolgsaussichten bestanden. 
 
- Die Einhaltung der Regelungen der CoronSchVO NRW; insbesondere die Abstandre-
gelungen, das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes und die zulässige Belegung der T i-
sche werden im Rahmen der personellen Ressourcen durch den Ordnungsdienst la u-
fend überwacht und, soweit möglich, an Ort und Stelle durchgesetzt.  
 
Soweit es wegen erweiterter Außengastronomien im Rahmen der derzeitigen Sonder-
regelungen zu Beschwerden kam, betreffen diese meist:  
 
 die Ausweitung der Flächen,  
 die Nichteinhaltung der Abstandsregelungen,  
 Lärmbeschwerden und die Nichteinhaltung der Sperrzeit,

2 
 
 erhöhten Parkdruck für die Anwohner und 
 teilweise unzulässig vorgenommene Erweiterung ohne Genehmigung. 
 
Eine wesentliche Zunahme von Beschwerden wegen Straßenverschmutzungen ist 
nicht zu registrieren. 
 
 
- Die häufigsten Ablehnungsgründe lagen darin, dass Verkehrssicherungspflichten oder 
auch Pflichten aus Gründen der Barrierefreiheit nicht mit der beabsichtigten Außen-
gastronomiefläche eingehalten werden konnten. Hier spielten zumeist eine geringe 
Restgehwegbreite und sonstige Gefährdungen der Sicherheit und Leichtigkeit des 
Verkehrs eine Rolle. 
 
 
Zu 2.)  
 
Es werden derzeit Überlegungen seitens der Verwaltung angestellt, ob und wie die bis dato 
möglichen Erweiterungsflächen über den 31.10.2020 hinaus auch bis zum 31.12.2020 ge-
nehmigt werden können.  
 
 
Zu 3.)  
 
Die Verwaltung sieht eine weitere Ausdehnung von Flächen zur gewerblichen Nutzung auf 
öffentlichem Straßenland kritisch, da öffentliches Straßenland einfach nur begrenzt zur Ver-
fügung steht und grundsätzlich dem Gemeingebrauch unterliegt. Darüber hinaus müssen die 
unter Punkt 1 genannten Verpflichtungen (Verkehrssicherungspflicht, Barrierefreiheit) be-
rücksichtigt werden.  
 
Die Verwaltung ist jedoch gewillt, alle Möglichkeiten auszuschöpfen und Außengastronomien 
da zu realisieren, wo es rechtlich möglich ist. 
 
 
 
 
 
Gez. Blome i.V. für Dr. Keller

Beratungsverlauf (1)

31.08.2020 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2696/2020
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
27.08.2020
Erstellt
26.08.2020 13:35