2696/2020
Ausweitung der Außengastronomie - Genehmigungen in Corona-Zeiten; Beantwortung Anfrage AN/1064/2020
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
3313 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/32/321 Vorlagen-Nummer 27.08.2020 2696/2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 31.08.2020 Ausweitung der Außengastronomie - Genehmigungen in Corona-Zeiten Beantwortung Anfrage AN/1064/2020 Beantwortung Anfrage AN/1064/2020 Ausweitung der Außengastronomie - Genehmigungen in Corona-Zeiten Die CDU - Fraktion im Rat der Stadt Köln und die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen im Kölner Rat bitten die Verwaltung um Ihre Erfahrungen mit den Optionen zu der Ausweitung bzw. Neueinrichtung von Außengastronomieflächen. Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt: Zu 1.) - Der Verwaltung liegen rund 260 Anträge zur Erweiterung von Außengastronomieflä- chen bis zum 31.10.2020 vor. 145 Genehmigungen konnten erteilt werden. 2 Anträge wurden abgelehnt und weitere 5 Anträge können mit Stand heute voraus- sichtlich nicht erteilt werden. Hinzu kommen zahlreiche Anfragen zu Außengastrono- mieflächen, die aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht zu realisieren waren. Di e- se zahlreichen, aber statistisch nicht erfassten Anfragen, mündeten aufgrund intensi- ver Beratung nicht in einem Antrag, da keine Erfolgsaussichten bestanden. - Die Einhaltung der Regelungen der CoronSchVO NRW; insbesondere die Abstandre- gelungen, das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes und die zulässige Belegung der T i- sche werden im Rahmen der personellen Ressourcen durch den Ordnungsdienst la u- fend überwacht und, soweit möglich, an Ort und Stelle durchgesetzt. Soweit es wegen erweiterter Außengastronomien im Rahmen der derzeitigen Sonder- regelungen zu Beschwerden kam, betreffen diese meist: die Ausweitung der Flächen, die Nichteinhaltung der Abstandsregelungen, Lärmbeschwerden und die Nichteinhaltung der Sperrzeit, 2 erhöhten Parkdruck für die Anwohner und teilweise unzulässig vorgenommene Erweiterung ohne Genehmigung. Eine wesentliche Zunahme von Beschwerden wegen Straßenverschmutzungen ist nicht zu registrieren. - Die häufigsten Ablehnungsgründe lagen darin, dass Verkehrssicherungspflichten oder auch Pflichten aus Gründen der Barrierefreiheit nicht mit der beabsichtigten Außen- gastronomiefläche eingehalten werden konnten. Hier spielten zumeist eine geringe Restgehwegbreite und sonstige Gefährdungen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs eine Rolle. Zu 2.) Es werden derzeit Überlegungen seitens der Verwaltung angestellt, ob und wie die bis dato möglichen Erweiterungsflächen über den 31.10.2020 hinaus auch bis zum 31.12.2020 ge- nehmigt werden können. Zu 3.) Die Verwaltung sieht eine weitere Ausdehnung von Flächen zur gewerblichen Nutzung auf öffentlichem Straßenland kritisch, da öffentliches Straßenland einfach nur begrenzt zur Ver- fügung steht und grundsätzlich dem Gemeingebrauch unterliegt. Darüber hinaus müssen die unter Punkt 1 genannten Verpflichtungen (Verkehrssicherungspflicht, Barrierefreiheit) be- rücksichtigt werden. Die Verwaltung ist jedoch gewillt, alle Möglichkeiten auszuschöpfen und Außengastronomien da zu realisieren, wo es rechtlich möglich ist. Gez. Blome i.V. für Dr. Keller
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2696/2020
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 27.08.2020
- Erstellt
- 26.08.2020 13:35