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1833/2021

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Einrichtung eines Bewohnerparkgebietes im Bereich Johann-Bendel-Straße in Köln-Mülheim (Az.: 02-1600-209/20)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 08.06.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 06.09.2021, TOP 2.1

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage - Eingabe

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

4515 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
III/66/661/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1833/2021 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Einrichtung eines Bewohnerparkgebietes im Bereich 
Johann-Bendel-Straße in Köln-Mülheim (Az.: 02-1600-209/20) 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Mülheim dankt dem Petenten für die Eingabe und beauftragt die Verwaltung mit 
der Durchführung einer Parkraumuntersuchung innerhalb des Wohnquartiers südlich der Mülheimer 
Brücke/westlich des Bergischen Ringes sowie der Vorstellung der Ergebnisse mit einem Parkraum-
konzept in der Bezirksvertretung Mülheim.  
Die Parkraumuntersuchung soll nach Beendigung der Brückensanierung durchgeführt werden.  
 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 06.09.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Petent beklagt die Parkraumsituation in Köln-Mülheim, insbesondere im Bereich der Johann-
Bendel-Straße. Die Einfahrt in die Johann-Bendel-Straße ist nach der vorhandenen Beschilderung 
nur Anliegern gestattet. Trotz des Verbotes der Einfahrt für Nichtanlieger werde die Parkraumsituation 
durch auswärtige Stellplatznachfrager, vor allem Firmenfahrzeuge, verschärft. Hierdurch seien die 
Bewohnenden aufgrund der fehlenden Parkmöglichkeiten in der Johann-Bendel-Straße gezwungen, 
ihre Fahrzeuge ordnungswidrig abzustellen. 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Die Einfahrt in eine Anliegerstraße ist nicht ausschließlich den dort wohnenden Personen gestattet. 
Die Rechtsprechung hat den Begriff „Anlieger“ weit gefasst. Unter Anlieger sind dem-nach auch Per-
sonen zu verstehen, die mit Bewohnenden in Kontakt treten wollen. Dabei spielt es keine Rolle, ob 
der Anlass privat oder geschäftlich ist. Einfahren und parken dürfen also Freunde und Verwandte von 
Anwohner*innen, Kunden/Kundinnen von Geschäften oder Patienten/Patientinnen, die zu ihrem Arzt 
möchten. Ob die gewünschte Person tatsächlich angetroffen wurde beziehungsweise der Laden oder 
die Praxis geöffnet waren, ist hierbei unerheblich. 
Bewohnerparkvorrechte können nicht in einzelnen Straßenzügen angeordnet werden. Nur unter der 
Bedingung, dass die Anordnung einer solchen Regelung für größere Quartiere erfolgt, kann eine Ver-
drängung der Parkwilligen in die Nachbarstraßen vermieden und eine ausgewogene Parkraumpla-
nung gewährleistet werden. Dies ist dort sachgerecht und zulässig, wo mangels privater Stellflächen 
und aufgrund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks im öffentlichen Straßenland die Bewohnen-
den des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüblich fuß-
läufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen legalen Stellplatz für ihr Kraftahrzeug zu fin-
den. Nach der Straßenverkehrsordnung ist in Großstädten wie Köln eine fußläufige Distanz von bis zu 
1.000 m vom Stellplatz des Fahrzeuges bis zur Wohnung zumutbar. 
Bisher liegen für den vorgenannten Bereich jedoch keine Erkenntnisse vor, die eine Parkaumkonzep-
tion mit Bewohnerparkvorrechten begründen. Es sind lediglich punktuelle, in Kernbereichen unver-
meidbare Konkurrenzsituationen zwischen den Nutzenden von Stellplätzen an die Verwaltung heran-
getragen worden.  
Ob ein Parkraumkonzept in diesem Bereich in Köln-Mülheim sachgerecht umgesetzt werden kann, ist 
nur mit einer Parkraumuntersuchung feststellbar. Diese wird von der Verwaltung durchgeführt, wenn 
von der Bezirksvertretung Mülheim ein Untersuchungs- oder Planungs-beschluss gefasst wird. 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen.  
Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infrastruktur und 
trägt somit zur Verbesserung des Verkehrssystems bei.  
Durch die Einführung eines Parkraumkonzeptes wird der Anteil an auswärtigen Stellplatznachfragen-
den reduziert, da diese zum Teil auf den öffentlichen Personennahverkehr umsteigen. Der Parksuch-
verkehr verringert sich und hierdurch auch die durch diesen entstehenden Emissionen und Immissio-
nen. Parkraumbewirtschaftung ist hierbei ein bedeutendes, kommunales Steuerungsinstrument. 
Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet wer-

3 
den. 
 
Anlage 
Eingabe

Anlage - Eingabe

1480 Zeichen

Anlage 
 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, 
Ich richte mich heute an Sie mit folgendem Anliegen an Sie und hoffen auf Gehör. Wir 
Anwohner in 51063 Köln,Johann Bendel Straße 1 möchten erwirken, das in unserer 
Straße  Anliegerparkraum mit entsprechendem Anliegerausweis von der 
Straßenverkehrsbehörde erwirkt wird, da diese Strasse nur für Anlieger befahrbar ist, aber 
zu unserem Leidwesen parken täglich "Nichtanlieger- Fremdparker" zumeist 
Firmenfahrzeuge in der Straße die dann den Anliegern den Parkraum besetzen. Dann 
stehen wir Anwohner im Absoluten Halteverbot und bekommen einen Strafzettel. 
Zumal die Strasser ein Schild hat Einfahrt Verboten und dem Hinweisschild Anlieger frei. Ich 
habe es in der Fahrschule gelernt das man als Fremd KFZ in eine solche Straße nicht 
befahren darf, Ausnahme Anlieger. Desweiteren werden wir ein Bürge- Mieterbegehren mit 
Unterschriftenliste erstellen und diese  Ihnen, b.z.w. der Strassenbehörde einreichen. Wir 
sind nicht gewillt wegen Fremdparker Strafzettel zu bekommen. Selbstverständlich sind wir 
gewillt für den Entsprechenden Parkausweis  Gebühren zu zahlen, was der Stadt Köln 
wieder zu Gunsten der Stadt geschiet. Einige, dazu zähle auch ich sind nicht mehr so gut zu 
Fuß, das es uns auferlegt wird Parkmöglichkeiten im Umkreis von bis zu 1000m zu suchen. 
Ich bitte die Stadt Köln höflichst ein um Ortstermin und sich die Strasse mal selbst 
anzusehen und eine Lösung zu finden. 
Mit freundlichen Grüßen

Beratungsverlauf (1)

06.09.2021 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Johann-Bendel-Straße 1
  • Mülheimer Brücke
  • Straße 1

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Details

Aktenzeichen
1833/2021
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
08.06.2021
Erstellt
14.05.2021 09:44