1833/2021
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Einrichtung eines Bewohnerparkgebietes im Bereich Johann-Bendel-Straße in Köln-Mülheim (Az.: 02-1600-209/20)
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
4515 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/661/2 Vorlagen-Nummer 1833/2021 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Einrichtung eines Bewohnerparkgebietes im Bereich Johann-Bendel-Straße in Köln-Mülheim (Az.: 02-1600-209/20) Beschlussorgan Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Mülheim dankt dem Petenten für die Eingabe und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung einer Parkraumuntersuchung innerhalb des Wohnquartiers südlich der Mülheimer Brücke/westlich des Bergischen Ringes sowie der Vorstellung der Ergebnisse mit einem Parkraum- konzept in der Bezirksvertretung Mülheim. Die Parkraumuntersuchung soll nach Beendigung der Brückensanierung durchgeführt werden. Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 06.09.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Petent beklagt die Parkraumsituation in Köln-Mülheim, insbesondere im Bereich der Johann- Bendel-Straße. Die Einfahrt in die Johann-Bendel-Straße ist nach der vorhandenen Beschilderung nur Anliegern gestattet. Trotz des Verbotes der Einfahrt für Nichtanlieger werde die Parkraumsituation durch auswärtige Stellplatznachfrager, vor allem Firmenfahrzeuge, verschärft. Hierdurch seien die Bewohnenden aufgrund der fehlenden Parkmöglichkeiten in der Johann-Bendel-Straße gezwungen, ihre Fahrzeuge ordnungswidrig abzustellen. Stellungnahme der Verwaltung: Die Einfahrt in eine Anliegerstraße ist nicht ausschließlich den dort wohnenden Personen gestattet. Die Rechtsprechung hat den Begriff „Anlieger“ weit gefasst. Unter Anlieger sind dem-nach auch Per- sonen zu verstehen, die mit Bewohnenden in Kontakt treten wollen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Anlass privat oder geschäftlich ist. Einfahren und parken dürfen also Freunde und Verwandte von Anwohner*innen, Kunden/Kundinnen von Geschäften oder Patienten/Patientinnen, die zu ihrem Arzt möchten. Ob die gewünschte Person tatsächlich angetroffen wurde beziehungsweise der Laden oder die Praxis geöffnet waren, ist hierbei unerheblich. Bewohnerparkvorrechte können nicht in einzelnen Straßenzügen angeordnet werden. Nur unter der Bedingung, dass die Anordnung einer solchen Regelung für größere Quartiere erfolgt, kann eine Ver- drängung der Parkwilligen in die Nachbarstraßen vermieden und eine ausgewogene Parkraumpla- nung gewährleistet werden. Dies ist dort sachgerecht und zulässig, wo mangels privater Stellflächen und aufgrund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks im öffentlichen Straßenland die Bewohnen- den des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüblich fuß- läufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen legalen Stellplatz für ihr Kraftahrzeug zu fin- den. Nach der Straßenverkehrsordnung ist in Großstädten wie Köln eine fußläufige Distanz von bis zu 1.000 m vom Stellplatz des Fahrzeuges bis zur Wohnung zumutbar. Bisher liegen für den vorgenannten Bereich jedoch keine Erkenntnisse vor, die eine Parkaumkonzep- tion mit Bewohnerparkvorrechten begründen. Es sind lediglich punktuelle, in Kernbereichen unver- meidbare Konkurrenzsituationen zwischen den Nutzenden von Stellplätzen an die Verwaltung heran- getragen worden. Ob ein Parkraumkonzept in diesem Bereich in Köln-Mülheim sachgerecht umgesetzt werden kann, ist nur mit einer Parkraumuntersuchung feststellbar. Diese wird von der Verwaltung durchgeführt, wenn von der Bezirksvertretung Mülheim ein Untersuchungs- oder Planungs-beschluss gefasst wird. Auswirkungen auf den Klimaschutz Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infrastruktur und trägt somit zur Verbesserung des Verkehrssystems bei. Durch die Einführung eines Parkraumkonzeptes wird der Anteil an auswärtigen Stellplatznachfragen- den reduziert, da diese zum Teil auf den öffentlichen Personennahverkehr umsteigen. Der Parksuch- verkehr verringert sich und hierdurch auch die durch diesen entstehenden Emissionen und Immissio- nen. Parkraumbewirtschaftung ist hierbei ein bedeutendes, kommunales Steuerungsinstrument. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet wer- 3 den. Anlage Eingabe
Anlage - Eingabe
1480 Zeichen
Anlage Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, Ich richte mich heute an Sie mit folgendem Anliegen an Sie und hoffen auf Gehör. Wir Anwohner in 51063 Köln,Johann Bendel Straße 1 möchten erwirken, das in unserer Straße Anliegerparkraum mit entsprechendem Anliegerausweis von der Straßenverkehrsbehörde erwirkt wird, da diese Strasse nur für Anlieger befahrbar ist, aber zu unserem Leidwesen parken täglich "Nichtanlieger- Fremdparker" zumeist Firmenfahrzeuge in der Straße die dann den Anliegern den Parkraum besetzen. Dann stehen wir Anwohner im Absoluten Halteverbot und bekommen einen Strafzettel. Zumal die Strasser ein Schild hat Einfahrt Verboten und dem Hinweisschild Anlieger frei. Ich habe es in der Fahrschule gelernt das man als Fremd KFZ in eine solche Straße nicht befahren darf, Ausnahme Anlieger. Desweiteren werden wir ein Bürge- Mieterbegehren mit Unterschriftenliste erstellen und diese Ihnen, b.z.w. der Strassenbehörde einreichen. Wir sind nicht gewillt wegen Fremdparker Strafzettel zu bekommen. Selbstverständlich sind wir gewillt für den Entsprechenden Parkausweis Gebühren zu zahlen, was der Stadt Köln wieder zu Gunsten der Stadt geschiet. Einige, dazu zähle auch ich sind nicht mehr so gut zu Fuß, das es uns auferlegt wird Parkmöglichkeiten im Umkreis von bis zu 1000m zu suchen. Ich bitte die Stadt Köln höflichst ein um Ortstermin und sich die Strasse mal selbst anzusehen und eine Lösung zu finden. Mit freundlichen Grüßen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Johann-Bendel-Straße 1
- Mülheimer Brücke
- Straße 1
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 1833/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 08.06.2021
- Erstellt
- 14.05.2021 09:44