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Benennung des Vorplatzes am Radstadion in Köln-Müngersdorf in Ernst-Berliner-Platz
Mitteilung BV 2683/2021 vom 30.08.2021
Stand: Am 13.09.2021 in der Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Mitteilung BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/23/235/1 Vorlagen-Nummer 2683/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 13.09.2021 Benennung des Vorplatzes am Radstadion in Köln-Müngersdorf in Ernst-Berliner-Platz Die Bezirksvertretung Lindenthal hat in ihrer Sitzung am 15.03.2021 unter der Antragsnummer AN/0505/2021 die Verwaltung aufgefordert, die notwendigen Schritte nach den Richtlinien des Rates für die Neu- und Umbenennung von Straßen und Plätzen einzuleiten, um die Benennung der Platzflä- che vor dem heutigen Radstadion Köln in Ernst-Berliner-Platz im 80. Geburtsjahr Ernst Berliners im Jahre 2021 vornehmen zu können. Da sich das Radstadion sowie der Vorplatz im Eigentum der Kölner Sportstätten GmbH (KSS) befin- den, musste zunächst das Einverständnis der Eigentümerin eingeholt werden. Das Radstadion, das zum Radsportzentrum NRW umgebaut werden soll, soll ebenfalls benannt werden. Eine entspre- chende Beschlussvorlage mit der vom Sportamt übermittelten Vorlagennummer 2489/2021 für die Benennung in Albert-Richter-Velodrom soll dem Rat der Stadt Köln am 16.09.2021 vorgelegt werden. Der Aufsichtsrat der KSS hat sich darauf verständigt, die Benennung des Vorplatzes erst zu ent- scheiden, wenn der Rat über die Namensgebung des Radstadions entschieden hat. Hierüber wird die Bezirksvertretung Lindenthal unverzüglich in Kenntnis gesetzt. Die Benennungsrichtlinien sehen vor, dass bei einem Benennungsanliegen nach einer Person, das Geschichtsbild abgeklärt werden muss. Das Zentrale Namensarchiv hat das Prüfverfahren durchge- führt. Sämtliche Unterlagen aus Landes- und Bundesarchiv wurden dem NS-Dokumentationszentrum zur Auswertung zur Verfügung gestellt, mit dem Ergebnis, dass einer Benennung nach Ernst Berliner nichts im Wege steht. Jedoch spricht sich das NS-Dokumentationszentrum in seiner Stellungnahme, aufgrund ihrer beruflichen wie persönlichen Verbundenheit und ihres individuellen und gemeinschaft- lichen Einstehens für einander, für die gemeinsame Benennung nach Albert Richter und Ernst Berli- ner aus.
Beratungsverlauf
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