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2683/2021

Benennung des Vorplatzes am Radstadion in Köln-Müngersdorf in Ernst-Berliner-Platz

Mitteilung BV 30.08.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 13.09.2021, TOP 11.2.4

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

2116 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/23/235/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2683/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 13.09.2021 
 
Benennung des Vorplatzes am Radstadion in Köln-Müngersdorf in Ernst-Berliner-Platz 
Die Bezirksvertretung Lindenthal hat in ihrer Sitzung am 15.03.2021 unter der Antragsnummer 
AN/0505/2021 die Verwaltung aufgefordert, die notwendigen Schritte nach den Richtlinien des Rates 
für die Neu- und Umbenennung von Straßen und Plätzen einzuleiten, um die Benennung der Platzflä-
che vor dem heutigen Radstadion Köln in Ernst-Berliner-Platz im 80. Geburtsjahr Ernst Berliners im 
Jahre 2021 vornehmen zu können. 
 
Da sich das Radstadion sowie der Vorplatz im Eigentum der Kölner Sportstätten GmbH (KSS) befin-
den, musste zunächst das Einverständnis der Eigentümerin eingeholt werden. Das Radstadion, das 
zum Radsportzentrum NRW umgebaut werden soll, soll ebenfalls benannt werden. Eine entspre-
chende Beschlussvorlage mit der vom Sportamt übermittelten Vorlagennummer 2489/2021 für die 
Benennung in Albert-Richter-Velodrom soll dem Rat der Stadt Köln am 16.09.2021 vorgelegt werden. 
Der Aufsichtsrat der KSS hat sich darauf verständigt, die Benennung des Vorplatzes erst zu ent-
scheiden, wenn der Rat über die Namensgebung des Radstadions entschieden hat. Hierüber wird die 
Bezirksvertretung Lindenthal unverzüglich in Kenntnis gesetzt. 
 
Die Benennungsrichtlinien sehen vor, dass bei einem Benennungsanliegen nach einer Person, das 
Geschichtsbild abgeklärt werden muss. Das Zentrale Namensarchiv hat das Prüfverfahren durchge-
führt. Sämtliche Unterlagen aus Landes- und Bundesarchiv wurden dem NS-Dokumentationszentrum 
zur Auswertung zur Verfügung gestellt, mit dem Ergebnis, dass einer Benennung nach Ernst Berliner 
nichts im Wege steht. Jedoch spricht sich das NS-Dokumentationszentrum in seiner Stellungnahme, 
aufgrund ihrer beruflichen wie persönlichen Verbundenheit und ihres individuellen und gemeinschaft-
lichen Einstehens für einander, für die gemeinsame Benennung nach Albert Richter und Ernst Berli-
ner aus.

Beratungsverlauf (1)

13.09.2021 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 11.2.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2683/2021
Typ
Mitteilung BV
Datum
30.08.2021
Erstellt
27.07.2021 10:05