AN/1292/2020
Baubeschluss für die Umgestaltung der Jesuitengasse im Bereich zwischen Amboßstraße und Schmiedegasse
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anfrage (SPD BV5)
1066 Zeichen
Frau Bezirksbürgermeisterin Dr. Diana Siebert Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 20.11.2020 AN/1292/2020 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Baubeschluss für die Umgestaltung der Jesuitengasse im Bereich zwischen Amboßstraße und Schmiedegasse - Anfrage der SPD - Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, am 09.05.2016 wurde seitens des Finanzausschusses der o.g. Umgestaltung – Mitteilung 0202/2016 – einstimmig zugestimmt. Wir möchten gerne nochmals die bislang nicht umgesetzte Beschlussvorlage zum Umbau der Jesuitengasse zwischen Amboßstraße und Schmiedegasse aufgreifen (Kopie anhängend). Hier gab und gibt es ein klares Konzept, welches in der Bezirksvertretung diskutiert und mehrheitlich genehmigt wurde. Nur eine Umsetzung konnte bis zum heutigen Tag nicht realisiert werden. Wann dürfen wir endlich mit dem Beginn der Umsetzung rechnen? gez. Pinnen gez. Klasen
Anlage 1: Beschlussvorlage Ausschuss
7959 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
VI/66/660/2
Vorlagen-Nummer
0202/2016
Freigabedatum
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Baubeschluss für die Umgestaltung der Jesuitengasse im Bereich zwischen Amboßstraße und
Schmiedegasse sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen - hier:
Finanzstelle 6601-1201-5-1086, Umgestaltung Jesuitengasse
Beschlussorgan
Bezirksvertretung 5 (Nippes) Finanzausschuss
Gremium Datum
Beschluss:
1. Die Bezirksvertretung Nippes stimmt der vorgelegten Ausbauplanung für den Umbau der Je-
suitengasse im Bereich zwischen Amboßstraße und Schmiedegasse einschließlich der Ein-
mündung Jesuitengasse / Feuerstraße / Amboßstraße / Floriansgasse mit Gesamtkosten in
Höhe von 430.000 € zu und beauftragt die Verwaltung – vorbehaltlich der Rechtskraft des
Haushaltes - mit der Umsetzung der Maßnahme.
2. Der Finanzausschuss beschließt – vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushaltes - die Freigabe
einer investiven Auszahlungsermächtigung in Höhe von 250.000 € für die Umgestaltung der
Jesuitengasse zwischen Amboßstraße und Schmiedegasse im Teilfinanzplan 1201, Straßen,
Wege, Plätze, bei Finanzstelle 6601-1201-5-1086, Umgestaltung Jesuitengasse, Teilplanzeile
8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, im Haushaltsjahr 2016.
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 10.03.2016
Finanzausschuss 14.03.2016
2
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen 430.000 €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja wird noch geprüft
%
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 25.000 €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja wird noch geprüft
%
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2017 ff
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
c) bilanzielle Abschreibungen 8.600 €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2017 ff
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten wird noch geprüft €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Begründung:
Die Bezirksvertretung Nippes hat in ihrer Sitzung am 19.03.2009 unter dem TOP 8.1.7 „Jesuitengas-
se“ folgenden Beschluss gefasst:
„Die Verwaltung wird gebeten, den Gehweg in der Jesuitengasse im Bereich zwischen Amboßstraße
und Schmiedegasse so zu gestalten, dass er für Fußgänger nutzbar wird. Weiter wird die Verwaltung
gebeten, das Umlegungsverfahren einzustellen, da die im B-Plan vorgesehene Verlängerung der
Merheimer Straße Richtung Norden nicht mehr gewünscht wird.“
Die Verwaltung hat die baulichen Gegebenheiten und verkehrlichen Belange im Planungsbereich
zwischen der Amboßstraße und der Schmiedegasse untersucht und eine Straßenplanung im Sinne
des o.g. Beschlusses erstellt (siehe Anlage).
Um die heutige Gehwegsituation nachhaltig zu verbessern und die vorhandenen Gehwege für den
Fußgänger zu optimieren, ist eine bauliche Umgestaltung der gesamten Nebenanlagen der Jesuiten-
gasse und der Einmündung Jesuitengasse / Feuerstraße / Amboßstraße / Floriansgasse erforderlich.
Die Verwaltung schlägt vor, im Bereich der Jesuitengasse die geplanten Gehwege von der Amboß-
straße bis zum Kreisverkehr Schmiedegasse mit einer Breite von mindestens 2,00 m auszubauen.
Hierdurch wird sich die Aufenthaltsqualität für den Fußgängerverkehr im Vergleich zum heutigen Zu-
stand wesentlich verbessern.
Gleichzeitig ist vorgesehen, die Einbahnstraße Jesuitengasse für den Radverkehr in beiden Richtun-
gen freizugeben. Um ein verkehrssicheres Begegnen zwischen Pkw und Radverkehr zu gewährleis-
ten, wird die Fahrbahnbreite mit 3,80 m bemessen.
3
Im genannten Abschnitt der Jesuitengasse befindet sich auch die Ein- und Ausfahrt der Firma Tromm
- Wachs- und Ceresin Fabrik. Die Firma Tromm wird mit Sattelzügen mehrmals am Tag angefahren.
Für diesen Bereich wurde die Zufahrtssituation ebenfalls planerisch berücksichtigt und optimiert.
Nach der Umplanung wird das heutige öffentliche Parkplatzangebot mit 30 Stellplätzen nur geringfü-
gig auf zukünftig 25 Stellplätze reduziert.
Die Bezirksvertretung Nippes und der Verkehrsausschuss haben bei den Beratungen zum Verkehrs-
konzept Weidenpesch die vorgeschlagene geänderte Verkehrsführung im Einmündungsbereich Jesu-
itengasse / Feuerstraße / Amboßstraße / Floriansgasse nicht beschlossen. Somit bleibt die bisherige
Verkehrsführung bestehen. Die vorliegende Straßenplanung zur Jesuitengasse (südlicher Teil) be-
rücksichtigt für den Einmündungsbereich Jesuitengasse / Feuerstraße / Amboßstraße / Floriansgasse
die heutige Verkehrsführung und belässt auch diese unverändert.
Die Verwaltung beabsichtigt, den Einmündungsbereich Jesuitengasse / Feuerstraße / Amboßstraße /
Floriansgasse zukünftig ergänzend einzuengen, so dass die heutige Verkehrsführung zum einen ein-
deutiger verläuft und zum anderen die Gehwegbereiche großzügiger ausgestaltet werden können.
In unmittelbarer Nähe zum Einmündungsbereich Jesuitengasse / Feuerstraße / Amboßstraße / Flori-
ansgasse wird die Jesuitengasse im Abschnitt Haus Nr. 35c bis 35d durch viele Schulkinder gequert.
Die Verwaltung sieht daher im Rahmen der Schulwegsicherung einen zusätzlichen Fußgängerüber-
weg vor. Der geplante Fußgängerüberweg wird gemäß dem Ausbaustandard der Stadt Köln einge-
richtet. Der westliche Gehwegbereich wird in Höhe dieses Fußgängerüberweges gleichzeitig verbrei-
tert, um die erforderliche Aufstellfläche für die Fußgänger zu erhalten.
Auf ergänzenden Wunsch der Bezirksvertretung Nippes hat die Verwaltung zusätzlich geprüft, ob auf
der Ostseite der Jesuitengasse der bisher geplante durchgängige Gehweg entfallen kann. Aus Sicht
der Verwaltung ist auf der Ostseite der Jesuitengasse ebenfalls ein durchgängiger Gehweg anzule-
gen, da auf der betreffenden Straßenseite ebenfalls Wohngebäude und Zufahrten vorhanden sind.
Die Baukosten für die Umgestaltung der Jesuitengasse einschließlich des Einmündungsbereichs Je-
suitengasse / Feuerstraße / Amboßstraße / Floriansgasse belaufen sich auf 430.000 €.
Darüber hinaus werden zahlungswirksame Aufwandsermächtigungen für Beleuchtungskosten in Hö-
he von brutto 25.000 € benötigt, da auf Grund der veralteten Technik alle vorhandenen Straßenbe-
leuchtungen durch neue Beleuchtungsanlagen ersetzt werden müssen.
Eine Vorabprüfung durch die Verwaltung hat ergeben, dass die geplante Umgestaltung der Jesuiten-
gasse mit Ausnahme des Einmündungsbereichs Jesuitengasse / Feuerstraße / Amboßstraße / Flori-
ansgasse voraussichtlich geeignet ist, eine Straßenbaubeitragspflicht nach § 8 Kommunalabgaben-
gesetz (KAG) auszulösen. Die abschließende Prüfung zur Beitragspflicht nach dem Kommunalabga-
begesetz (KAG) erfolgt im Rahmen der weiteren Bearbeitung der Baumaßnahme.
Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Investition werden im R ahmen des Hpl. -
Aufstellungsverfahrens 2016/2017 inkl. mittelfristiger Finanzplanung im Teilfinanzplan 1201, Straßen,
Wege, Plätze budgetneutral berücksichtigt. Zur Finanzierung der Maßnahme werden zum Hpl. -
Entwurf 2016/2017 bei Finanzstelle 6601-1201-5-1086, Umgestaltung Jesuitengasse, Teilplanzeile 8 -
Auszahlungen für Baumaßnahmen – Auszahlungsermächtigungen für das Haushaltsjahr 2016 in H ö-
he von 250.000 € sowie für das Haushaltsjahr 2017 in Höhe von 180.000 € im Rahmen des best e-
henden Budgets eingeplant.
Des Weiteren wird im Teilergebnisplan 1201 ab 2017 ff. ein entsprechender Ansatz in der Tei lplanzei-
le 13 – Aufwendungen für Sach - und Dienstleistungen - für die B eleuchtungskosten in Höhe von
25.000 €, in der Teilplanzeile 14 – Bilanzielle Abschreibungen – für die jährlichen A bschreibungen in
Höhe von 8.600 € sowie in der Teilplanzeile 2 – Zuwendungen und allgemeine Umlagen – für die Er-
träge aus der Auflösung von Sonderposten budgetneutral berücksichtigt.
4
Anlagen
Anlage 2: Anlage zur Beschlussvorlage
2673 Zeichen
1.50 1.50
0.80
1.50
1.50
1.50
1.50
140.000
100.000
100.000
140.000
140.000
Legende:
Amtsleiter (66)
Datum
Straßenname/Massnahme
Bezirk/Stadtteil
Abteilungsleiter (661) Gruppenleiter (661/3) Sachbearbeiter (661/3)
Plannummer EDV-Projekt/Dateiname
Planart Bearbeitet/Datum
Massstab
Gezeichnet/Datum
1:
Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum
Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum
Amt für Straßen +
Verkehrstechnik
Pos.
A
B
C
D
Übersichtsplan
Blattgrösse
x
Ausschnitt Plotdatum:
250
1
Jesuitengasse südlicher Teil 1250 mm 594 mm
09.11.2015
Weidenpesch Entwurfsplanung Fr. Eschbach
04.11.2015
Jesuitengasse
von Ambossstraße bis Schmiedegasse
gez. Fr. Eschbach
15.11.2011
gez. Herr Claußen
16.11.2011
gez. Fr. Stolte - Neumann
16.11.2011
gez. Herr Harzendorf
16.11.2011
Anlage 1
662/5
Material und Vorgaben zur Bauausführung
Kostenberechnung
gez. Herr Tkotz
H. Stefanac
06.03.2012
30.09.2015
Vermessungsgrundlage aktualisiert
im Bereich Jesuitengasse Hausnr.: 35
Fr Eschbach
16.09.2014
Rheinenergie Beleuchtung Herr Schneickert
Mail vom
25.11.2011
Änderung Fahrbahnbreite auf 3,80 m, Gehwegverbreiterung,
Fällung vorh.Bäume zw. Hausnr.27 und 13, Versetzung Trafo
Fr.Eschbach
17.11.2014
67 Baumbestand, Grünfläche Herr Schmidt
Mail vom
21.10.2014
geprüft, gez.
Herr Claußen
18.11.2014
gez.
Fr.Stolte-Neumann
18.11.2014
gez.
Herr Harzendorf
20.11.2014
geprüft, gez.
Herr Claußen
18.11.2014
gez.
Fr.Stolte-Neumann
18.11.2014
gez.
Herr Harzendorf
20.11.2014
gez.
Herr Harzendorf
25.06.2015
661/14 taktile Elemente
Fr. Eschbach
19.06.2015 - Multifunktionsfläche im Bereich Hausnr. 27-29,
- Multifunktionsfläche und Stellplatzerweiterung
- zwischen Hausr.1-3 und Ausbauende
- Änderung Gehwegbereich und Stellplatzerweiterung im Bereich Jesitengasse/ Amboßstraße/Floriansgasse
geprüft, gez.
Herr Claußen
19.06.2015
gez.
Fr.Stolte-Neumann
19.06.2015
Herr Sämann
Mail vom
06.11.2015
Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum
Rheinenergie Beleuchtung Herr Schneickert
Mail vom
27.03.2015
Steb Kanalbau Herr Twardon
Mail vom
27.03.2015
Rheinenergie Versetzen Trafo Herr Offermann
Mail vom
18.08.2015
Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum Pos.
D
Ergänzung Zebrastreifen und Verbreiterung Gehweg
im Bereich Jesuitengasse Hausnummer 35
Fr. Eschbach
04.11.2015
gez. Herr Claußen
04.11.2015
gez. Fr.Stolte-Neumann
05.11.2015
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1292/2020
- Typ
- Anfrage nach § 4 BV5 (SPD)
- Datum
- 23.11.2020
- Erstellt
- 23.11.2020 08:25