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AN/1292/2020

Baubeschluss für die Umgestaltung der Jesuitengasse im Bereich zwischen Amboßstraße und Schmiedegasse

Anfrage nach § 4 BV5 (SPD) 23.11.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 03.12.2020, TOP 7.2.2

Anfrage (SPD BV5)

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Anlage 1: Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 2: Anlage zur Beschlussvorlage

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Anfrage (SPD BV5)

1066 Zeichen

Frau Bezirksbürgermeisterin 
Dr. Diana Siebert 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 20.11.2020 
AN/1292/2020 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 5 (Nippes)  
 
Baubeschluss für die Umgestaltung der Jesuitengasse im Bereich zwischen Amboßstraße 
und Schmiedegasse 
- Anfrage der SPD - 
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
am 09.05.2016 wurde seitens des Finanzausschusses der o.g. Umgestaltung – Mitteilung 
0202/2016 – einstimmig zugestimmt.  
 
Wir möchten gerne nochmals die bislang nicht umgesetzte Beschlussvorlage zum Umbau der 
Jesuitengasse zwischen Amboßstraße und Schmiedegasse aufgreifen (Kopie anhängend). Hier 
gab und gibt es ein klares Konzept, welches in der Bezirksvertretung diskutiert und mehrheitlich 
genehmigt wurde. Nur eine Umsetzung konnte bis zum heutigen Tag nicht realisiert werden.  
 
Wann dürfen wir endlich mit dem Beginn der Umsetzung rechnen? 
 
 
 
gez. Pinnen      gez. Klasen

Anlage 1: Beschlussvorlage Ausschuss

7959 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/66/660/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0202/2016 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Baubeschluss für die Umgestaltung der Jesuitengasse im Bereich zwischen Amboßstraße und 
Schmiedegasse sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen - hier: 
Finanzstelle 6601-1201-5-1086, Umgestaltung Jesuitengasse 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Die Bezirksvertretung Nippes stimmt der vorgelegten Ausbauplanung für den Umbau der Je-
suitengasse im Bereich zwischen Amboßstraße und Schmiedegasse einschließlich der Ein-
mündung Jesuitengasse / Feuerstraße / Amboßstraße / Floriansgasse mit Gesamtkosten in 
Höhe von 430.000 € zu und beauftragt die Verwaltung – vorbehaltlich der Rechtskraft des 
Haushaltes - mit der Umsetzung der Maßnahme. 
 
 
2. Der Finanzausschuss beschließt – vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushaltes - die Freigabe 
einer investiven Auszahlungsermächtigung in Höhe von 250.000 € für die Umgestaltung der 
Jesuitengasse zwischen Amboßstraße und Schmiedegasse im Teilfinanzplan 1201, Straßen, 
Wege, Plätze, bei Finanzstelle 6601-1201-5-1086, Umgestaltung Jesuitengasse, Teilplanzeile 
8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, im Haushaltsjahr 2016. 
 
 
 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 10.03.2016 
Finanzausschuss 14.03.2016

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   430.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja wird noch geprüft 
     % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  25.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja wird noch geprüft 
     % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2017 ff 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   8.600 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2017 ff 
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten   wird noch geprüft € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Die Bezirksvertretung Nippes hat in ihrer Sitzung am 19.03.2009 unter dem TOP 8.1.7 „Jesuitengas-
se“ folgenden Beschluss gefasst: 
 
„Die Verwaltung wird gebeten, den Gehweg in der Jesuitengasse im Bereich zwischen Amboßstraße 
und Schmiedegasse so zu gestalten, dass er für Fußgänger nutzbar wird. Weiter wird die Verwaltung 
gebeten, das Umlegungsverfahren einzustellen, da die im B-Plan vorgesehene Verlängerung der 
Merheimer Straße Richtung Norden nicht mehr gewünscht wird.“ 
 
Die Verwaltung hat die baulichen Gegebenheiten und verkehrlichen Belange im Planungsbereich 
zwischen der Amboßstraße und der Schmiedegasse untersucht und eine Straßenplanung im Sinne 
des o.g. Beschlusses erstellt (siehe Anlage).  
 
Um die heutige Gehwegsituation nachhaltig zu verbessern und die vorhandenen Gehwege für den 
Fußgänger zu optimieren, ist eine bauliche Umgestaltung der gesamten Nebenanlagen der Jesuiten-
gasse und der Einmündung Jesuitengasse / Feuerstraße / Amboßstraße / Floriansgasse erforderlich.  
 
Die Verwaltung schlägt vor, im Bereich der Jesuitengasse die geplanten Gehwege von der Amboß-
straße bis zum Kreisverkehr Schmiedegasse mit einer Breite von mindestens 2,00 m auszubauen. 
Hierdurch wird sich die Aufenthaltsqualität für den Fußgängerverkehr im Vergleich zum heutigen Zu-
stand wesentlich verbessern. 
 
Gleichzeitig ist vorgesehen, die Einbahnstraße Jesuitengasse für den Radverkehr in beiden Richtun-
gen freizugeben. Um ein verkehrssicheres Begegnen zwischen Pkw und Radverkehr zu gewährleis-
ten, wird die Fahrbahnbreite mit 3,80 m bemessen.

3 
 
Im genannten Abschnitt der Jesuitengasse befindet sich auch die Ein- und Ausfahrt der Firma Tromm 
- Wachs- und Ceresin Fabrik. Die Firma Tromm wird mit Sattelzügen mehrmals am Tag angefahren. 
Für diesen Bereich wurde die Zufahrtssituation ebenfalls planerisch berücksichtigt und optimiert.  
 
Nach der Umplanung wird das heutige öffentliche Parkplatzangebot mit 30 Stellplätzen nur geringfü-
gig auf zukünftig 25 Stellplätze reduziert. 
 
Die Bezirksvertretung Nippes und der Verkehrsausschuss haben bei den Beratungen zum Verkehrs-
konzept Weidenpesch die vorgeschlagene geänderte Verkehrsführung im Einmündungsbereich Jesu-
itengasse / Feuerstraße / Amboßstraße / Floriansgasse nicht beschlossen. Somit bleibt die bisherige 
Verkehrsführung bestehen. Die vorliegende Straßenplanung zur Jesuitengasse (südlicher Teil) be-
rücksichtigt für den Einmündungsbereich Jesuitengasse / Feuerstraße / Amboßstraße / Floriansgasse 
die heutige Verkehrsführung und belässt auch diese unverändert.  
 
Die Verwaltung beabsichtigt, den Einmündungsbereich Jesuitengasse / Feuerstraße / Amboßstraße / 
Floriansgasse zukünftig ergänzend einzuengen, so dass die heutige Verkehrsführung zum einen ein-
deutiger verläuft und zum anderen die Gehwegbereiche großzügiger ausgestaltet werden können. 
 
In unmittelbarer Nähe zum Einmündungsbereich Jesuitengasse / Feuerstraße / Amboßstraße / Flori-
ansgasse wird die Jesuitengasse im Abschnitt Haus Nr. 35c bis 35d durch viele Schulkinder gequert. 
Die Verwaltung sieht daher im Rahmen der Schulwegsicherung einen zusätzlichen Fußgängerüber-
weg vor. Der geplante Fußgängerüberweg wird gemäß dem Ausbaustandard der Stadt Köln einge-
richtet. Der westliche Gehwegbereich wird in Höhe dieses Fußgängerüberweges gleichzeitig verbrei-
tert, um die erforderliche Aufstellfläche für die Fußgänger zu erhalten. 
 
Auf ergänzenden Wunsch der Bezirksvertretung Nippes hat die Verwaltung zusätzlich geprüft, ob auf 
der Ostseite der Jesuitengasse der bisher geplante durchgängige Gehweg entfallen kann. Aus Sicht 
der Verwaltung ist auf der Ostseite der Jesuitengasse ebenfalls ein durchgängiger Gehweg anzule-
gen, da auf der betreffenden Straßenseite ebenfalls Wohngebäude und Zufahrten vorhanden sind. 
 
Die Baukosten für die Umgestaltung der Jesuitengasse einschließlich des Einmündungsbereichs Je-
suitengasse / Feuerstraße / Amboßstraße / Floriansgasse belaufen sich auf 430.000 €. 
 
Darüber hinaus werden zahlungswirksame Aufwandsermächtigungen für Beleuchtungskosten in Hö-
he von brutto 25.000 € benötigt, da auf Grund der veralteten Technik alle vorhandenen Straßenbe-
leuchtungen durch neue Beleuchtungsanlagen ersetzt werden müssen.  
 
Eine Vorabprüfung durch die Verwaltung hat ergeben, dass die geplante Umgestaltung der Jesuiten-
gasse mit Ausnahme des Einmündungsbereichs Jesuitengasse / Feuerstraße / Amboßstraße / Flori-
ansgasse voraussichtlich geeignet ist, eine Straßenbaubeitragspflicht nach § 8 Kommunalabgaben-
gesetz (KAG) auszulösen. Die abschließende Prüfung zur Beitragspflicht nach dem Kommunalabga-
begesetz (KAG) erfolgt im Rahmen der weiteren Bearbeitung der Baumaßnahme. 
 
Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Investition werden im R ahmen des Hpl. -
Aufstellungsverfahrens 2016/2017 inkl. mittelfristiger Finanzplanung im Teilfinanzplan 1201, Straßen, 
Wege, Plätze budgetneutral berücksichtigt. Zur Finanzierung der Maßnahme werden zum Hpl. -
Entwurf 2016/2017 bei Finanzstelle 6601-1201-5-1086, Umgestaltung Jesuitengasse, Teilplanzeile 8 - 
Auszahlungen für Baumaßnahmen – Auszahlungsermächtigungen für das Haushaltsjahr 2016 in H ö-
he von 250.000 € sowie für das Haushaltsjahr 2017 in Höhe von 180.000 € im Rahmen des best e-
henden Budgets eingeplant. 
 
Des Weiteren wird im Teilergebnisplan 1201 ab 2017 ff. ein entsprechender Ansatz in der Tei lplanzei-
le 13 – Aufwendungen für Sach - und Dienstleistungen - für die B eleuchtungskosten in Höhe von 
25.000 €, in der Teilplanzeile 14 – Bilanzielle Abschreibungen – für die jährlichen A bschreibungen in 
Höhe von 8.600 € sowie in der Teilplanzeile 2 – Zuwendungen und allgemeine Umlagen – für die Er-
träge aus der Auflösung von Sonderposten budgetneutral berücksichtigt.

4 
 
 
 
 
Anlagen

Anlage 2: Anlage zur Beschlussvorlage

2673 Zeichen

1.50 1.50 
0.80 
1.50 
1.50 
1.50 
1.50 
140.000 
100.000 
100.000 
140.000 
140.000 
Legende: 
               
Amtsleiter (66) 
Datum 
Straßenname/Massnahme 
Bezirk/Stadtteil 
Abteilungsleiter (661) Gruppenleiter (661/3) Sachbearbeiter (661/3) 
Plannummer EDV-Projekt/Dateiname 
Planart Bearbeitet/Datum 
Massstab 
Gezeichnet/Datum 
1: 
Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum 
Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum 
Amt für Straßen + 
Verkehrstechnik 
Pos. 
A
B
C
D
Übersichtsplan 
Blattgrösse 
x
Ausschnitt Plotdatum: 
250 
1     
Jesuitengasse südlicher Teil 1250 mm 594 mm 
09.11.2015 
Weidenpesch Entwurfsplanung Fr. Eschbach 
04.11.2015 
Jesuitengasse 
von Ambossstraße bis Schmiedegasse 
gez. Fr. Eschbach 
15.11.2011 
gez. Herr Claußen 
16.11.2011 
gez. Fr. Stolte - Neumann 
16.11.2011 
gez. Herr Harzendorf 
16.11.2011 
Anlage 1 
662/5 
Material und Vorgaben zur Bauausführung 
Kostenberechnung 
gez. Herr Tkotz 
H. Stefanac 
06.03.2012 
30.09.2015 
Vermessungsgrundlage aktualisiert 
im Bereich Jesuitengasse Hausnr.: 35 
Fr Eschbach 
16.09.2014 
Rheinenergie Beleuchtung Herr Schneickert 
Mail vom 
25.11.2011 
Änderung Fahrbahnbreite auf 3,80 m, Gehwegverbreiterung, 
Fällung vorh.Bäume zw. Hausnr.27 und 13, Versetzung Trafo 
Fr.Eschbach 
17.11.2014 
67 Baumbestand, Grünfläche Herr Schmidt 
Mail vom 
21.10.2014 
  geprüft, gez. 
  Herr Claußen 
  18.11.2014 
     gez. 
     Fr.Stolte-Neumann 
    18.11.2014 
                gez. 
                Herr Harzendorf 
                20.11.2014 
 geprüft, gez. 
 Herr Claußen 
 18.11.2014 
     gez. 
     Fr.Stolte-Neumann 
     18.11.2014 
                gez. 
                Herr Harzendorf 
                20.11.2014 
gez. 
Herr Harzendorf 
25.06.2015 
661/14 taktile Elemente 
Fr. Eschbach 
19.06.2015 - Multifunktionsfläche im Bereich Hausnr. 27-29, 
- Multifunktionsfläche und Stellplatzerweiterung 
- zwischen Hausr.1-3 und Ausbauende 
- Änderung Gehwegbereich und Stellplatzerweiterung im Bereich Jesitengasse/ Amboßstraße/Floriansgasse 
  geprüft, gez. 
  Herr Claußen 
  19.06.2015 
      gez. 
      Fr.Stolte-Neumann 
      19.06.2015 
Herr Sämann 
Mail vom 
06.11.2015 
Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum 
Rheinenergie Beleuchtung Herr Schneickert 
Mail vom 
27.03.2015 
Steb Kanalbau Herr Twardon 
Mail vom 
27.03.2015 
Rheinenergie Versetzen Trafo Herr Offermann 
Mail vom 
18.08.2015 
Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum Pos. 
D
Ergänzung Zebrastreifen und Verbreiterung Gehweg 
im Bereich Jesuitengasse Hausnummer 35 
Fr. Eschbach 
04.11.2015 
                 gez. Herr Claußen 
                 04.11.2015 
    gez. Fr.Stolte-Neumann 
    05.11.2015

Beratungsverlauf (1)

03.12.2020 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 7.2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1292/2020
Typ
Anfrage nach § 4 BV5 (SPD)
Datum
23.11.2020
Erstellt
23.11.2020 08:25