2006/0200
Aktualisierung der Schmutzfrachtberechnung und Überprüfung der Regenwasserableitungen aus den trennentwässerten Gebieten nach ATV-DVWK Merkblatt 153 im Einzugsgebiet des Zentralklärwerks - Gesamtkosten 70.000,-- Euro
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2006/0200
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Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 21.03.2006 an den Magistrat Beteiligt vor Dezernat VI Amt: Straßenverkehrsamt zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats- beschlussfassung: Dezernat II Vorlage-Nr. 2006/0200 Magistratsbeschluss-Nr. an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Internet ja nein Tagesordnung I II Verteiler: OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Betreff: Aktualisierung der Schmutzfrachtberechnung und Überprüfung der Regenwasserableitungen aus den trennentwässerten Gebieten nach ATV-DVWK Merkblatt 153 im Einzugsgebiet des Zentralklärwerks - Gesamtkosten 70.000,-- Euro Vorlage vom: 10.03.2006 Beschlussvorschlag: 1. Der Aktualisierung der Schmutzfrachtberechnung im Einzugsgebiet des Zentralklärwerks mit einem Kostenaufwand von 57.000,-- Euro wird zugestimmt. 2. Der Überprüfung der Regenwasserableitungen aus den trennentwässerten Gebieten nach ATV-DVWK Merkblatt 153 im Einzugsgebiet des Zentralklärwerks mit einem Kostenaufwand von 13.000,-- Euro wird zugestimmt. 3. Zur Finanzierung der Untersuchungen sind im Rahmen der Flexibilitätsklausel des Unterabschnittes 7000 Mittel in Höhe von 70.000,-- Euro von der Haushaltsstelle 02.7000001.960035 „Sanierung von Kanälen bei Grundwassergefährdung“ auf die Haushaltsstelle 02.7000001.960029 „Fortschreibung des Gesamtentwässerungs-planes“ zu übertragen und nach Magistratsbeschluss freizugeben. Anlagen: Beschluss des Magistrats vom 2 ... Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 10. März 2006 Begründung: 1. Schmutzfrachtberechnung Die letzte Schmutzfrachtberechnung für das Einzugsgebiet des Zentralklärwerks wurde 1997 durchgeführt. Eine Aktualisierung der Flächendaten und des Trockenwetterabflusses hat seit 1997 nicht stattgefunden. Da inzwischen durch Ausbau und Sanierung das Kanalnetz erheblich verändert wurde, sowie die Einwohnerzahlen und Schmutzwasserspenden sich geändert haben, ist eine Neuberechnung dringend notwendig. Zudem sind für die Prognoseberechnung neue bzw. geänderte Erweiterungsgebiete zu berücksichtigen. Durch das mittlerweile erheblich verbesserte Berechnungsprogramm können erstmals auch die tatsächlichen Speichervolumina der Kanalrohre und die grundstücksscharf vorliegenden Versiegelungswerte aus den Erhebungen zur Niederschlagswassergebühr berücksichtigt werden. Das Regierungspräsidium hat in dem Festsetzungsbescheid zur Abwasserabga-beerklärung 2004 die Vorlage eines aktualisierten Schmutzfrachtnachweises mit der Abgabeerklärung für das Jahr 2005 gefordert. Um die Aktualisierung der Schmutzfrachtberechnung in Auftrag geben zu können sind entsprechend einem vorliegenden Angebot 57.000,-- Euro erforderlich, die im Rahmen der Flexibilitätsklausel des Unterabschnitts 7000 von der Haushaltsstelle 02.7000001.960035 auf die Haushaltsstelle 02.7000001.960029 zu verlagern sind. 2. Regenwasserableitung Das Regierungspräsidium fordert eine Überprüfung aller Gebiete der Wissenschafts-stadt Darmstadt mit Trennkanalisation auf der Grundlage des ATV DVWK Merkblattes 153: „Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Regenwasser“ als ersten Schritt. Hierbei wird in hydraulischer und stofflicher Hinsicht bezüglich der Abflüsse aus der Fläche und der Belastbarkeit des Gewässers, in das das Regenwasser direkt eingeleitet wird, unterschieden. Sowohl die Einleitmenge als auch der Emissionswert des Regenwassers, der abhängig ist von der Oberflächenverschmutzung der Entwässerungsfläche, wird der verkraftbaren Gewässerbelastung von z. B. Darmbach, Ruthsenbach etc. gegenübergestellt. Nach der Auswertung der Ergebnisse müssen bei negativer Bilanz weitergehende Untersuchungen nach dem „Leitfaden zum Erkennen ökologisch kritischer Gewässerbelastungen durch Abwassereinleitungen“ durchgeführt werden. Hierzu erfolgt ggf. eine gesonderte Vorlage. 3 ... Um die Überprüfung in Auftrag geben zu können sind nach einem Angebot 13.000,-- Euro erforderlich, die im Rahmen der Flexibilitätsklausel des Unterabschnitts 7000 von der Haushaltsstelle 02.7000001.960035 auf die Haushaltsstelle 02.7000001.960029 zu verlagern sind. Darmstadt, 10.03.2006 VI-66/2 K-Hü-Wg Der Dezernent II Der Dezernent VI Wolfgang Glenz Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Bürgermeister Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2006/0200
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 10.03.2006
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00