AnS/0012/2020
Förderprogramme des Landes für Sportstätten nutzen
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Stellungnahme zur Anregung (nicht barrierefrei)
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... 52.01.0304 Herr Westermann 16.10.2024 5237 Bezirksvertretung Südost über Herrn Stadtdirektor Paal Nutzung und Beantragung von Förderprogrammen Stellungnahme zum CDU -Fraktionsantrag in der BV Südost vom 04.12.2020 „Förderpro- gramme des Landes für Sportstätten nutzen“ Anlässlich einer Nachfrage zum Tennenplatz an der Eichendorffschule in Angelmodde fiel auf, dass zu einer älteren Anregung noch keine förmliche Rückmeldung der Verwaltung vor- liegt. Diese wird hiermit nachgeholt. Am 04.12.2020 brachte die CDU-Fraktion in der BV Südost eine Anregung zum Thema „För- derprogramme des Landes für Sportstätten nutzen“ (AnS/0012/2020). Im Zusammenhang mit der Vorlage 0961/2020 wurde die Verwaltung gebeten zu prüfen, ob bereits Fördermittel des Landes nach den Förderprogrammen Moderne Sportstätten 2022 sowie dem Investitionspaket zur Förderung von Sportstätten 2020 und 2021 des Landes beantragt worden sind. Hier wurde auf die damals teils bereits im Folgemonat auslaufende Antragsfrist verwiesen. Außerdem wird beantragt, die Grundsanierung mit Einrichtung einer Kunstrasenfläche der Sportanlage Eichendorffschule in Angelmodde nach gleichen Förderprogrammen zu beantra- gen und umzusetzen. Begründungen und Erläuterungen: Im Zuge des Investitionspakets zur Förderung von Sportstätten hat sich das Sportamt Münster 2020 und 2021 auf ein Investitionspaket zur Förderung von Sportstätten beworben. Im Jahr 2020 sind die investiven Fördermittel für einen Ausbau einer Skate - bzw. Pumptrack-Anlage verwendet worden. In dem darauffolgenden Jahr wurde das Sportamt Münster bei der Vergabe eines Investitionspakets nicht berücksichtigt. Nachdem im Juli 2021 der Programmaufruf II im Förderprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ veröffentlicht wurde, starteten die antragsberechtigten Kreissportbünde- und Stadtsportbünde das Interessenbekundungsverfahren. Somit wurden die Fördermittel dem Stadtsportbund (SSB) zugeschrieben und von ihm verwaltet. Hintergrund des Förderprogramms ist die Stär- kung der öffentlich zugänglichen Bewegungsräume im Freien. Förderfähig sind hierbei grund- sätzlich die Modernisierung, Instandsetzung, Ausstattung, Erweiterung und Neuerrichtung von Sportanlagen, Sportgeräten und Bewegungsräumen im Außenbereich, die unabhängig von Vereinsmitgliedschaften zu den üblichen Nutzungszeiten für jedermann frei zugänglich sind. Die Möglichkeiten entsprechender Outdoor -Sportanlagen sind vielfältig und reichen vom Trimm-Dich-Pfad, über Pumptracks bis hin zu Bikeparks und mobilen Pop-up-Gym´s. Die bereitgestellten Fördermittel vom SSB hat das Sportamt Münster in Maßnahmen investiert, die außerhalb des Vereinssports liegen. Es wurde n Sportanlagen finanziell gefördert, die im - 2 - K:\PUBLIC\Westermann\Projekte Allgemein\Projekt Förderprogramme des Landes für Sportstätten\Standardvermerk Förderprogramme des Landes für Sportstätten.docx Außenbereich liegen und für jedermann zugänglich sind (wie es die Förderri chtlinie vorgese- hen haben). Somit kann die im CDU-Antrag gestellte Frage nach einer entsprechenden Bean- tragung von Fördermitteln aus dem Förderprogramm Moderne Sportstätte 2022 über den För- derberechtigten Stadtsportbund bejaht werden. Des Weiteren wird im Antrag die Grundsanierung mit Einrichtung einer Kunstrasenfläche der Sportanlage Eichendorffschule in Angelmodde aufgegriffen. Die Bedarfe und die eventuelle Umstrukturierung für diesen Standort werden im Rahmen der Sportentwicklungsplanung über- prüft. Aus den Ergebnissen der Sportentwicklungsplanung für Münster, die Anfang des kom- menden Jahres vorgelegt werden, lassen sich Handlungsempfehlungen und Maßnahmen ab- leiten, die bestenfalls auch für die Sportanlage an der Eichendorffschule in Angelmodde über- tragbar sind und einige Lösungsansätze aufzeigen. Mit freundlichen Grüßen i.A. Julian Westermann
Originalanregung der CDU vom 04-12-2020
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#WIRINMÜNSTER. CDU-Fraktion in der BV Südost Stadt Münster Bezirksverwaltung Südost Münsterstraße 7 48167 Münster Münster, den 04. Dezember 2020 Förderprogramme des Landes für Sportstätten nutzen Die Bezirksvertretung möge beschließen: Für die Instandhaltungsmaßnahmen zur Vorlage 961/2020 wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, ob hier bereits Fördermittel des Landes nach den Förderprogrammen Moderne Sportstätte 2022 sowie dem Investitionspaket zur Förderung von Sportstätten 2020 und 2021 des Landes beantragt worden sind. Sollte dies nicht der Fall sein, wird um eine entsprechende Beantragung gebeten. Achtung : Antragsfristen laufen teilweise bereits im Januar 2021 aus. Weiterhin wird beantragt, die Grundsanierung mit Einrichtung einer Kunstrasenfläche der Sportanlage Eichendorffschule in Angelmodde nach gleichen Förderprogrammen zu beantragen und umzusetzen. Begründung Die beiden beantragten Maßnahmen entsprechen dem Förderungszweck der oben genannten | Richtlinien. Eine Finanzierungsmöglichkeit seitens des Landes sollte in jedem Fall auch zur Schonung des städtischen Haushaltes und zur Ertüchtigung der Sportstätten genutzt werden. Für die CDU-Fraktion: —s- Alf R. Kassenbrock Fraktionsvorsitzender CDU-Kreisverband Münster e.V. Alf R. Kassenbrock Seite 1/1 Mauritzsir. 4-6, 48143 Münster CDU-Fraktionsvorsitzender BV Südost Tel. 60251/418420, Fax 0251/4184244 Kissenkötterweg 18, 48167 Münster post@cdu-muensier.de Tel. 02508 /70879 90 wa.cdu-muenster.de kassenbrock@cdu-muenster.de
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Kissenkötterweg 18
- Münsterstraße 7
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Details
- Aktenzeichen
- AnS/0012/2020
- Typ
- Anregung in der BV Südost
- Datum
- 09.09.2021
- Erstellt
- 14.12.2020 11:25