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1792/2024

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der FDP-Fraktion aus der Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.04.2024 betr. „Neuaufstellung der verkehrlichen Bedarfspläne", AN/0580/2024.

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 07.06.2024

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 11.06.2024

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

3922 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/681/1 
 
Vorlagen-Nummer 07.06.2024 
 1792/2024 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 11.06.2024 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der FDP-Fraktion aus der Sitzung des 
Verkehrsausschusses am 23.04.2024 betr. „Neuaufstellung der verkehrlichen 
Bedarfspläne", AN/0580/2024 
Die FDP-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 
 
„Die Landesregierung will die verkehrlichen Bedarfspläne neu aufstellen. Die Bedarfspläne für 
Landesstraßen und für ÖPNV-Maßnahmen sollen aktualisiert werden. Für Radschnellverbin-
dungen soll erstmals ein verkehrlicher Bedarfsplan aufgestellt werden. 
 
Der Zeitplan der Landesregierung sieht vor, dass die Maßnahmenanmeldungen der kommu-
nalen Gebietskörperschaften bis zum Ende des 3. Quartals vorliegen sollen. 
 
Vor diesem Hintergrund bittet die FDP-Fraktion um die Beantwortung folgender Fragen: 
 
1. Inwieweit plant die Stadt Köln, Maßnahmen zu den verkehrlichen Bedarfsplänen anzumel-
den? 
2. Wie ist der Zeitplan für die Beschlussfassung im Verkehrsausschuss und im Rat? 
3. Inwieweit wird die Verwaltung einzelne Maßnahmen vorher in öffentlichen Fachforen und in 
Fachgesprächen für die zuständigen Gremien des Rates sowie die Bezirksvertretungen vor-
stellen? 
4. GoRheinland plant, zuvor eine Prioritätenliste aufstellen. Inwieweit plant die Verwaltung, die 
städtische Prioritätenliste zunächst mit der Politik abzustimmen? 
5. Liegen bereits Schwerpunkte bei der Anmeldung von Verkehrsmaßnahmen vor und wenn 
ja, welche?“ 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen 
(MUNV NRW) hatte Anfang dieses Jahres die (Neu-)Aufstellung der verkehrlichen Bedarfs-
pläne des Landes Nordrhein-Westfalen angekündigt. Neu zu erstellen sind die beiden Be- 
darfspläne für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) (Teil 1) und Landesstraßen (Teil 
2). Erstmalig wird der Bedarfsplan für Radschnellverbindungen (Teil 3) des Landes aufgestellt. 
Die drei Verfahren sind zeitlich gestaffelt. 
 
Aktuell hat die Stadtverwaltung zu Teil 1, dem ÖPNV-Bedarfsplan, die für das Verfahren not-
wendige Stellungnahme aufbereitet, die dem Verkehrsausschuss zur Sitzung am 11.06.2024 
per Beschlussvorlage (1512/2024) vorliegt. Die Stellungnahme inkl. der vorgeschlagenen 
Maßnahmen können der bereits veröffentlichten Beschlussvorlage 1512/2024 entnommen

2 
 
werden. 
 
Der vorliegende Vorschlag zur Maßnahmenanmeldung ist unabhängig von den aktuellen Dis-
kussionen über die kommunalen Finanzierungsmöglichkeiten künftiger ÖPNV-Neu- bzw. Aus-
bauplanungen zu sehen. Es gilt jetzt sicherzustellen, dass die in Köln zur Diskussion stehen-
den Maßnahmen zunächst vollumfänglich in den Fortschreibungsprozess eingespeist werden, 
da die Aufnahme in den ÖPNV-Bedarfsplan eine Grundvoraussetzung für eine mögliche künf-
tige Förderung der Maßnahme durch das Land darstellt. Es ist nicht auszuschließen, dass im 
weiteren Verfahren seitens des Landes oder der Bezirksregierung eine Priorisierung der ge-
meldeten Maßnahmen eingefordert wird, welche der Politik vorab zur Beschlussfassung vor-
gelegt würde. 
 
Der Zeitlauf zur Abgabe der Stellungnahme ist sehr eng bemessen, weil die Stadtverwaltung 
die zu beschließende Stellungnehme nicht direkt an das MUNV NRW, sondern an go.Rhein-
land weiterleitet. Das Ziel besteht darin, eine mit den kreisfreien Städten, den Kreisen und der 
Städteregion sowie den zugehörigen Kommunen und Verkehrsunternehmen regional abge-
stimmte Maßnahmenanmeldung durch den zuständigen Regionalrat in dessen Sitzung am 
11.10.2024 beschließen zu lassen und anschließend fristwahrend an das MUNV NRW zu 
übermitteln.  
 
Die Beschlussvorlagen zu Teil 2 und Teil 3 der Bedarfspläne werden von den jeweils zustän-
digen Fachbereichen zu gegebener Zeit eingebracht. 
 
 
Gez. Egerer

Beratungsverlauf (1)

11.06.2024 Verkehrsausschuss
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1792/2024
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
07.06.2024
Erstellt
04.06.2024 06:54