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0442/2026

Beantwortung einer Anfrage der SPD betreffend "Arbeitsaufkommen, Bearbeitungsstand und Verfahrenspraxis im Ausländeramt der Stadt Köln" (AN/0230/2026)

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 24.02.2026

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Nächste Beratung: Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration, Sitzung am 24.02.2026, TOP 3.5

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

6728 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/33 
 
Vorlagen-Nummer 24.02.2026 
 0442/2026 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration 24.02.2026 
 
Beantwortung einer Anfrage der SPD betreffend "Arbeitsaufkommen, 
Bearbeitungsstand und Verfahrenspraxis im Ausländeramt der Stadt Köln" 
(AN/0230/2026) 
Die Verwaltung beantwortet die Anfrage der SPD betreffend „Arbeitsaufkommen, Bearbei-
tungsstand und Verfahrenspraxis im Ausländeramt der Stadt Köln“ (AN/0230/2026) wie folgt: 
 
1. Wie viele Anträge und sonstige Arbeitsvorgänge sind in den Jahren 2024 und 2025 je-
weils beim Ausländeramt der Stadt Köln eingegangen, und wie viele davon waren bis 
zum Ende der Jahre 2024 und 2025 noch nicht abgeschlossen? (Bitte nach Jahren 
aufschlüsseln.) 
 
Eine vollständige statistische Erfassung der Anzahl der in den Jahren 2024 und 2025 
beim Ausländeramt der Stadt Köln eingegangenen Anträge sowie der jeweils zum Jah-
resende noch nicht abgeschlossenen Vorgänge ist technisch nicht möglich. Antrags-
eingänge können nicht einheitlich als „Anträge“ statistisch erfasst werden. Die Entge-
gennahme und Bearbeitung von Anträgen erfolgt über unterschiedliche Fachverfahren 
und Eingangskanäle, in denen Vorgänge teilweise als Folge-, Teil- oder Weiterfüh-
rungsverfahren geführt werden. Eine konsolidierte Auswertung nach Kalenderjahren 
sowie eine belastbare Stichtagsbetrachtung offener Verfahren ist daher nicht möglich. 
 
2. Wie lange betrug in den Jahren 2024 und 2025 die durchschnittliche Bearbeitungs-
dauer der Anträge insgesamt sowie – soweit möglich – differenziert nach zentralen An-
tragsarten (insbesondere Aufenthaltsverlängerungen, Aufenthaltstitel und Fiktionsbe-
scheinigungen?) 
 
Eine belastbare Angabe zur durchschnittlichen Bearbeitungsdauer der Anträge in den 
Jahren 2024 und 2025 – sowohl insgesamt als auch differenziert nach einzelnen An-
tragsarten – kann technisch nicht ausgewertet werden. Die einzelnen Bearbeitungs-
schritte und in der Folge die Bearbeitungsdauer kann weder mit dem eingesetzten 
Fachverfahren noch mit der E-Akte (DMS) abgebildet und gemessen werden. Insbe-
sondere sind der Beginn der Bearbeitung, Unterbrechungen durch fehlende Mitwirkung 
sowie Beteiligungen anderer Behörden statistisch nicht standardisiert abgebildet. Eine 
valide Durchschnittsbildung ist daher nicht möglich. 
 
3. Nach welchen Kriterien erfolgt im Ausländeramt eine Priorisierung oder Kategorisie-
rung der eingehenden Anträge, beispielsweise nach Dringlichkeit, rechtlicher Fristbin-
dung oder Komplexität und können diese Priorisierungen bzw. Kategorisierungen zah-
lenmäßig belegt werden (z.B. Anzahl der Kategorie und Jahr?)

2 
 
Die Bearbeitung und Priorisierung der Anträge erfolgt nach fachlichen und rechtlichen 
Kriterien, insbesondere unter Berücksichtigung gesetzlicher Fristen, aufenthaltsrechtli-
cher Dringlichkeit, humanitärer Aspekte sowie der Komplexität der jeweiligen Einzel-
fälle. 
Eine zahlenmäßige Erfassung oder statistische Auswertung dieser Priorisierungen o-
der Kategorien erfolgt nicht. Entsprechend können hierzu keine quantitativen Angaben 
gemacht werden. So werden z.B. Fälle, in denen Personen über kein gültiges Aufent-
haltsdokument (mehr) verfügen, gegenüber Fällen priorisiert, in denen ein gültiges Auf-
enthaltsrecht vorliegt, und ein höherwertigeres Aufenthaltsrecht beantragt wird. 
 
4. Wie viele Anträge wurden in das jeweilige Folgejahr übertragen, und wie geht das Aus-
länderamt mit Vorgängen um, bei denen Unterlagen fehlen (z.B. Ruhendstellung, Frist-
setzung, statistische Berücksichtigung)? 
 
Eine statistische Erfassung der in ein jeweiliges Folgejahr übertragenen Anträge er-
folgt nicht, da die Verfahren fortlaufend bearbeitet werden und keine jahresbezogene 
Abgrenzung auf Vorgangsebene vorgenommen wird. Bei unvollständigen Unterlagen 
werden die Antragstellenden unter Fristsetzung zur Mitwirkung aufgefordert. In diesen 
Fällen kann das Verfahren zeitweise ruhend gestellt werden. Ruhende oder unterbro-
chene Vorgänge werden statistisch nicht gesondert ausgewiesen. 
 
5. Welche konkreten organisatorischen, personellen oder digitalen Maßnahmen wurden 
seit den letzten Sachstandberichten (Vorlagen-Nr. 1311/2025; Vorlagen-Nr.: 
2493/2024) im Ausländeramt umgesetzt, und wie bewertet die Verwaltung deren 
messbare Wirkung auf Bearbeitungszeiten, Rückstände und Servicequalität?  
 
Wie im Jahr 2025 angekündigt erfolgt aktuell eine Fachkräftezentralisierung, d.h. alle 
Ausländer*innen mit einer Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft werden aus der Zustän-
digkeit der Bezirksgruppen in eine zentrale, auf Fachkräfte spezialisierte Gruppe am 
Standort Kalk, Dillenburger Straße verlagert. Der Firmenservice wurde aufgelöst und 
geht organisatorisch ebenfalls in dieser Gruppe auf. Nach dem erfolgreichen Pilotpro-
jekt, in dem alle Fachkräfte der Bezirksgruppe Kalk sowie alle Pflegekräfte in die zent-
rale Bearbeitung überführt wurden, folgte anschließend sukzessive der Anschluss der 
anderen Bezirksgruppen. Im Jahr 2026 wird das Projekt mit der Übernahme der 
Fallakten aus den Bezirken Nippes, Mülheim, Ehrenfeld und Lindenthal abgeschlos-
sen. Der Effekt dieser organisatorischen Maßnahme ist, dass Anträge in einer speziali-
sierten Gruppe schneller bearbeitet werden können. Die Kommunikation mit Arbeitge-
ber*innen/Fachkräften läuft nur noch mit einer zentralen Gruppe und nicht mehr je 
nach Wohnsitz der Fachkraft in neun verschiedene Bezirksgruppen, Die Bezirksgrup-
pen werden um die entsprechenden Fallarten entlastet.  
 
Das Pilotprojekt der Bezirksgruppe Kalk der digitalen Terminbuchung wurde mit positi-
ven Erkenntnissen abgeschlossen. Die Vorbereitung der digitalen Terminbuchungen 
für die anderen acht Bezirksgruppen wurde im Jahr 2025 abgeschlossen. Die Einfüh-
rung der digitalen Terminbuchung erfolgt noch innerhalb des ersten Quartals 2026. An-
tragsteller*inne bekommen so die Möglichkeit, sich direkt und eigenverantwortlich um 
einen Termin für ihre Angelegenheiten zu kümmern. Die vorherige E-Mail zur Termin-
anfrage entfällt. In den Bezirksgruppen entfällt der Aufwand für die Emailsichtung und 
Terminvergaben.  
 
Die Onlineterminvergabe wird durch die sogenannte „digitale Antragstrecke“ ergänzt, 
um sicherzustellen, dass im Termin auch alle Unterlagen für den Antrag vorliegen. Da-
mit wird die Transparenz für den Antragsteller verbessert, ob seine Unterlagen voll-
ständig sind. Die Übersendung von Unterlagen per E-Mail entfällt. Die Verwaltung be-
dauert, dass sich die Einführung der „digitalen Antragstrecken“ nochmals verschiebt. 
Aktuell geht die Verwaltung von der Einführung im 2. Quartal 2026 aus. 
 
 
Gez. Blome

Beratungsverlauf (1)

24.02.2026 Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
TOP 3.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0442/2026
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
24.02.2026
Erstellt
12.02.2026 14:19