0605/2024
Soziale Erhaltungssatzung für das Gebiet Ehrenfeld Ost
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 1 Einladungsflyer Infoveranstaltung
3220 Zeichen
Kontakt Amt für Stadtentwicklung und Statistik Stadthaus Deutz – Westgebäude Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln T: 0221 221-30901 soziale.erhaltungssatzung@stadt-koeln.de Unsere Sprechzeiten Montag bis Donnerstag 9 – 15 Uhr Freitag 9 – 13 Uhr www.stadt-koeln.de/soziale- erhaltungssatzungen Stadtbahnlinien 3 und 4 Haltestellen: Leyendeckerstraße und Venloer Straße/Gürtel Soziale Erhaltungssatzung Ehrenfeld Ost Geltungsbereich nach Ratsbeschluss vom 7. Dezember 2023 Dienstag, 12. März 2024 18:30 – 20 Uhr, Einlass: 18 Uhr Bürgerzentrum Ehrenfeld e. V. Venloer Straße 429, 50825 Köln Die Oberbürgermeisterin Amt für Stadtentwicklung und Statistik Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Gestaltung und Druck Zentrale Dienste der Stadt Köln 13-CS/038-24/15/1.000/02.2024 U Soziale Erhaltungs satzung Ehrenfeld Ost Einladung zur öffentlichen Informationsveranstaltung Dienstag, 12. März 2024 18:30 – 20 Uhr Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Bewohner*innen, das Gebiet Ehrenfeld Ost gehört mit sei- ner typischen Mischung aus Wohnen und Gewerbe zu den attraktiven Wohnstand- orten in Köln. Das Gebiet ist zentral gelegen, verfügt über eine gut gemischte Sozialstruktur und ein vielfältiges Angebot an Wohnungen. Um Aufwertungsprozesse sozial verträg- licher und behutsamer zu steuern und die Wohnbevölkerung vor Verdrängungspro- zessen zu schützen, hat der Rat der Stadt Köln am 7. Dezember 2023 die Soziale Erhaltungssatzung für das Gebiet Ehren- feld Ost beschlossen (gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Baugesetzbuch). In Ehrenfeld Ost stehen nun Rückbau, Änderung und Nutzungsänderung bauli- cher Anlagen unter einem Genehmigungs- vorbehalt durch die Stadt Köln. Dazu gehören auch Maßnahmen, die nach der Bauordnung NRW genehmigungsfrei sind. Bauliche Veränderungen, die über die Herstellung einer zeitgemäßen Ausstattung Programm • Begrüßung • Soziale Erhaltungssatzung Ehrenfeld Ost: Möglichkeiten und Grenzen der Erhaltungssatzung • Erläuterung der Umsetzung der Satzung anhand von Fallbeispielen • Offene Fragerunde • Abschluss und Zusammenfassung • Ausblick Der Veranstaltungsort ist barrierefrei. Gebärdendolmetscher*innen sind im Rahmen der Veranstaltung vor Ort. Soziale Erhaltungs- satzung Ehrenfeld Ost einer durchschnittlichen Wohnung hinaus- gehen, wie zum Beispiel Luxusmodernisie- rungen, können nun unterbunden werden. Entscheidend sind vor allem die Auswirk- ungen auf die Struktur des Wohnungs- bestandes, zum Beispiel Größe der Wohnungen, Anzahl der Räume, die Aus- stattung des vorhandenen Wohnraums, die Miethöhe und die aus dem Vorhaben abgeleitete mögliche Vorbildwirkung. Allerdings sind Mietpreissteigerungen grundsätzlich weiterhin möglich, das städ- tebauliche Instrument dient nicht dem individuellen Mieterschutz. Um die Auswirkungen der Satzung zu erläu- tern und im Detail zu erklären, lade ich Sie herzlich zu der öffentlichen Informations- veranstaltung im Bürgerzentrum Ehrenfeld e. V., Venloer Straße 429 in 50825 Köln, am Dienstag, 12. März 2024 von 18:30 – 20 Uhr, ein und würde mich sehr über Ihre Teilnahme freuen! Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Brigitte Scholz Leiterin Amt für Stadtentwicklung und Statistik der Stadt Köln
Anlage 2 Informationsbroschüre Soziale Erhaltungssatzungen in Köln
10024 Zeichen
Satzungsziele und Anwendungsleitlinien für die Praxis Soziale Erhaltungs sa tzungen in Köln 2 Soziale Erhaltungs satzungen in K öln Was ist eine Soziale Erhaltungssatzung? Soziale Erhaltungssatzungen haben das Ziel, die Wohnbevölker ung des Satzungsgebietes vor Verdrängungsprozessen zu schüt zen. Das Baugesetzbuch (BauGB) gibt Städten die Möglichkeit, für bestimmte Gebiete Soziale Erhaltungssatzungen zu erlassen, um die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung zu erhalten (§ 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BauGB). Bei Bauvorhaben sind vor allem die Auswirkungen auf die Struktur des Wohnungsbestandes, zum Beispiel Größe der Wohnungen, Anzahl der Räume, die Ausstattung des vorhandenen Wohnraums sowie die daraus resultierende Miethöhe bzw. Kostenaufwändig keit entscheidend. Welche Möglichkeiten bieten Soziale Erhaltungs satzungen? In Gebieten einer solchen Sozialen Erhaltungssatzung müssen bauliche Veränderungen und Nutzungsänderungen an Wohn gebäuden besonders genehmigt werden. Damit sollen insbe sondere Luxussanierungen und Modernisierungen verhindert werden, die zu erheblichen Mietsteigerungen führen können. Die Satzung bietet somit die Möglichkeit, Aufwertungsprozesse sozial verträglicher zu steuern und Verdrängungsprozessen vorzubeugen. Beim Verkauf von Wohngebäuden hat die Stadt außerdem die Möglichkeit, ihr Vorkaufsrecht auszuüben, wenn das Wohl der 3 Allgemeinheit dies rechtfertigt (§ 24 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 BauGB). Voraussetzung hierfür ist unter anderem ein wirksam abgeschlossener Kaufvertrag. Die Käufer*innen haben die Mög lichkeit, die Ausübung des Vorkaufsrechts abzuwenden, indem sie eine Vereinbarung mit der Stadt Köln abschließen, mit der sie sich verpflichten, das Kaufgrundstück entsprechend den Zielen und Zwecken der Sozialen Erhaltungssatzung zu verwenden. Wo liegen die Grenzen Sozialer Erhaltungssatzungen? Die Soziale Erhaltungssatzung ist ein rein städtebauliches Instru ment. Das bedeutet, mit ihr kann kein individueller Mieterschutz gewährleistet werden. Sie bietet auch keinen individuellen Schutz vor Verdrängung. Mietpreissteigerungen sind daher im Rahmen des gesetzlichen Spielraums grundsätzlich weiterhin möglich. Des Weiteren kann eine Soziale Erhaltungssatzung nur auf Gebäude, die ganz oder teilweise für Wohnzwecke bestimmt sind, angewendet werden. Bei rein gewerblich genutzten Gebäuden oder unbebauten Grundstücken kann sie nicht angewendet werden, ebenso wenig bei Neubauvorhaben. Was muss ich als Eigentümer*in oder Mieter*in im Satzungsgebiet beachten? Für Rückbau, Änderungen, Modernisierung oder Nutzungsände rungen von Wohngebäuden ist eine zusätzliche erhaltungsrecht liche Genehmigung erforderlich. Das gilt auch für Vorhaben, die gemäß der Bauordnung NordrheinWestfalen genehmigungsfrei sind. Die Durchführung ungenehmigter Baumaßnahmen wie die Änderung des Wohngebäudes, Rückbau oder Nutzungsänderung 4 ohne erhaltungsrechtliche Genehmigung stellt eine Ordnungs widrigkeit dar, die mit einem Bußgeld von bis zu 30.000 Euro geahndet wird (§ 213 BauGB). Auch Vorhaben, die leerstehende Wohnungen betreffen, unterliegen der erhaltungsrechtlichen Genehmigungspflicht. Fragen zu Bauvorhaben Die Soziale Erhaltungssatzung legt noch nicht verbindlich fest, welche konkreten baulichen Änderungen und Nutzungsänderun gen zulässig sind oder nicht. Dies kann aufgrund der Besonder heiten jedes Einzelfalls erst bei der Prüfung und Entscheidung über einen Genehmigungsantrag festgestellt werden. Das Baugesetzbuch regelt, wann eine Genehmigung erteilt werden muss (§ 172 Absatz 4 BauGB). Die folgenden Fall beispiele können hierzu als Orientierungsrahmen dienen. Wann wird eine erhaltungsrechtliche Genehmigung erteilt? Eine erhaltungsrechtliche Genehmigung wird erteilt, wenn • die Änderung einer baulichen Anlage der Herstellung des zeitgemäßen Ausstattungszustands einer durchschnittlichen Wohnung unter Berücksichtigung der bauordnungsrecht lichen Mindestanforderungen dient (§ 172 Absatz 4 Satz 3 Nummer 1 BauGB). 5 • die Änderung einer baulichen Anlage der Anpassung an die bau lichen oder anlagentechnischen Mindestanforderungen des Gebäudeenergiegesetzes oder der Energieeinspar verordnung, in der bei Antragstellung geltenden Fassung dient (§ 172 Absatz 4 Satz 3 Nummer 1a BauGB). Dazu gehören zum Beispiel Tausch von alten Heizkesseln, Dämmung von Heizungsrohren, Dämmung der obersten Geschossdecke, Dämmung der Keller decke. Maßnahmen, die über die vorgenannten Mindestanfor derungen hinausgehen, werden im Einzelfall näher geprüft und können gegebenenfalls auch genehmigungsfähig sein. • unter Berücksichtigung des Allgemeinwohls die Erhaltung des Gebäudes wirtschaftlich nicht mehr zumutbar ist. In der Regel wird eine erhaltungsrechtliche Genehmigung erteilt bei • Schaffung von zusätzlichem Wohnraum, zum Beispiel beim Ausbau eines Dachgeschosses, wenn der bestehende Wohn raum dabei nicht verändert wird, • Anbau Erstbalkon, Loggia oder T errasse, wenn diese nicht besonders kostenaufwändig sind, • Einbau/Anbau von Aufzügen beziehungsweise Fassaden gleitern für Gebäude mit mehr als drei Geschossen, gemäß § 39 Absatz 4 Bauordnung des Landes NordrheinWestfalen, wenn diese nicht besonders kostenaufwändig sind, • Ersteinbau Bad, Sammelheizung. 6 Wann wird in der Regel keine erhaltungsrechtliche Genehmigung erteilt? In der Regel wird keine erhaltungsrechtliche Genehmigung erteilt bei • Rückbau (Abriss) von Gebäuden und Gebäudeteilen, • Nicht erforderliche Grundrissänderungen, insbesondere wenn die Grundrissänderungen zu einer Veränderung der ursprünglichen Zimmeranzahl oder einer Veränderung der Wohnfläche, wie zum Beispiel auch durch die Errichtung oder Vergrößerung von Gauben, führen, • Wohnungsteilungen und zusammenlegungen, auch bei Zusammenlegung von bereits bestehendem mit neu geschaffenem Wohnraum, zum Beispiel bei Maisonette Wohnungen, • Änderung eines Gebäudes, die den zeitgemäßen Ausstattungszustand einer durchschnittlichen Wohnung unter Berücksichtigung der bauordnungsrechtlichen Mindest anforderungen überschreiten (§ 172 Absatz 4 Satz 3 Nummer 1 BauGB), zum Beispiel durch die Schaffung von besonders hochwertiger Gebäudeausstattung, Fußbodenheizung, Einbau Kamin, hochwertiger Bad und Küchenausstattung, bodentiefen Fenstern, repräsentativer Eingangsbereiche und Treppenhäuser, • Vergrößerungen von Balkon, Loggia, T errasse oder Wintergarten, 7 • Einbau/Anbau von Aufzügen beziehungsweise Fassaden gleitern für Gebäude mit mehr als drei Geschossen, gemäß § 39 Absatz 4 Bauordnung des Landes NordrheinWestfalen, wenn diese besonders kostenaufwändig sind. Sind Modernisierungsmaßnahmen genehmigungs pflichtig? Ja, Modernisierungsmaßnahmen sind genehmigungspflichtig. Hierunter sind sämtliche Maßnahmen zu verstehen, die den Gebrauchswert der Wohnung nachhaltig erhöhen, die allgemei nen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern oder nachhaltige Einsparungen von Energie und Wasser bewirken. Dazu zählen zum Beispiel der Einbau oder die Verbesserung von Bädern und sanitären Einrichtungen, Verbesserung der Energieversorgung, Wasserversorgung und Entwässerung, Einbau von Heizungsan lagen, Veränderung von Wohnungsgrundrissen, Aufzugseinbau ten beziehungsweise anbauten, Maßnahmen zur Sicherheit vor Diebstahl und Gewalt. Sind Instandsetzungs oder Instandhaltungs maßnahmen genehmigungspflichtig? Nein, Instandsetzungs oder Instandhaltungsmaßnahmen sind nicht genehmigungspflichtig. Instandsetzungs oder Instandhaltungsmaßnahmen dienen der Behebung von baulichen Mängeln, welche infolge von Abnutzung, Alterungs und Witterungseinflüssen entstanden sind, zum Beispiel Erneuerung der Dacheindeckung, des Dachstuhls, der Fußböden und Decken in gleicher Qualität. 8 Wie wird mit einem Antrag auf Nutzungsänderung umgegangen? Anträge auf Nutzungsänderung von Wohnraum, beispielsweise zur Umwandlung in Büro oder Gewerberaum, sind nach der Sozialen Erhaltungssatzung genehmigungspflichtig. Außerdem gilt in Köln seit dem 01.07.2014 das Verbot der Zweckentfrem dung von Wohnraum nach der Wohnraumschutzsatzung. Für Ausnahmen dieses Verbotes wird daher zusätzlich eine Genehmigung des Amtes für Wohnungswesen benötigt. Wo muss ich einen Antrag stellen? Wenn Ihr Vorhaben auch baurechtlich genehmigungspflichtig ist, wird das erhaltungsrechtliche Genehmigungsverfahren beim Bauaufsichtsamt integriert. Bauaufsichtsamt Stadthaus Deutz – Westgebäude WillyBrandtPlatz 2, 50679 Köln Alle übrigen Anträge auf Rückbau, Änderungen, Modernisierung oder Nutzungsänderung richten Sie bitte an das Amt für Stadtentwicklung und Statistik. Amt für Stadtentwicklung und Statistik Stadthaus Deutz – Westgebäude WillyBrandtPlatz 2, 50679 Köln 9 Ebenfalls besteht die Möglichkeit, den Antrag auf erhaltungs rechtliche Genehmigung (ohne Bauantrag) über das Antragsformular auf der Internetseite zu stellen. Dieses Antragsformular ersetzt nicht den formellen Bauantrag nach der Landesbau or dnung Nordrhein W estfalen. Zur Vermeidung von Bußgeldverfahren nach § 213 BauGB auf grund ungenehmigter Baumaßnahmen, wird den Antragstellen den empfohlen, alle beabsichtigten baulichen Maßnahmen im erhaltungsrechtlichen Antrag anzugeben, denn die Abgrenzung zwischen Instandsetzung bzw. Instandhaltungsmaßnahmen und Modernisierungsmaßnahmen kann oftmals erst im Rahmen einer erhaltungsrechtlichen Prüfung erfolgen. Die Antragstellung und weitere Informationen rund um die Soziale Erhaltungssatzung finden Sie unter: www.stadt koeln.de/soziale erhaltungssatzungen soziale.erhaltungssatzung@stadt koeln.de T: 0221 221 30901 Servicezeiten Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag 9 Uhr bis 15 Uhr, Freitag 9 Uhr bis 13 Uhr 10 Stand: November 2023 Die Oberbürgermeisterin Amt für Stadtentwicklung und Statistik Amt für Presse und Öffentlichkeitsarbeit Gestaltung und Druck Zentrale Dienste der Stadt Köln Druck Pieper GbR/Steinbach Werbedruck 13US/42823 /15/30.600/12.2023
Mitteilung BV
2723 Zeichen
Dezernat, Dienststelle IX/151/1 Vorlagen-Nummer 0605/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 11.03.2024 Soziale Erhaltungssatzung für das Gebiet Ehrenfeld Ost Informationsveranstaltung am 12.03.2024 In seiner Sitzung am 07.12.2023 hat der Rat der Stadt Köln die Soziale Erhaltungssat- zung für das Gebiet Ehrenfeld Ost beschlossen, nachdem im Vorfeld bereits die erfor- derlichen Zustimmungen der beteiligten Gremien erteilt wurden. Die Satzung ist nach der am 24.01.2024 erfolgten öffentlichen Bekanntmachung im Internet und im Amtsblatt der Stadt Köln am 25.01.2024 in Kraft getreten, so dass seit- dem gemäß § 172 Baugesetzbuch(BauGB) im Gebiet Ehrenfeld Ost Rückbau, Ände- rung und Nutzungsänderung baulicher Anlagen unter einem erhaltungsrechtlichen Ge- nehmigungsvorbehalt durch die Stadt Köln stehen. Neben dem Genehmigungsvorbe- halt für bauliche Änderungen kann der Stadt Köln nun auch ein Vorkaufsrecht gemäß § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 BauGB beim Kauf von Grundstücken im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung zustehen. Für alle an dem Thema Interessierten, insbesondere aber für die Einwohner*innen und Grundstückseigentümer*innen des Satzungsgebietes, wird am Dienstag, 12.03.2024 in der Zeit von 18:30 bis ca. 20:00 Uhr im Bürgerzentrum Ehrenfeld eine Informationsveranstaltung rund um das Thema Soziale Erhaltungssatzung Ehrenfeld Ost stattfinden. Neben Erläuterungen zum Zustandekommen der Satzung und der rechtlichen As- pekte hinsichtlich der Möglichkeiten und Grenzen der Sozialen Erhaltungssatzung mit einigen Beispielen aus der Anwendungspraxis, soll den Teilnehmer*innen vor allem auch Gelegenheit gegeben werden, Fragen zum Thema zu stellen. Weitere Informationen zur Veranstaltung können dem als Anlage 1 beigefügten Einla- dungsflyer entnommen werden. Zur Bewerbung der Veranstaltung wurden die Einladungsflyer sowie Informationsbro- schüren mit allgemeinen Hinweisen zu Sozialen Erhaltungssatzungen und gebietsspe- zifischen Informationen mittels einer Beilage zu den Broschüren an die rund 12.000 2 Haushalte im Satzungsgebiet verteilt. Die Informationsbroschüre mit allgemeinen Hin- weisen zu Sozialen Erhaltungssatzungen und die Beilage mit den gebietsspezifischen Informationen sind als Anlage 2 und 3 ebenfalls beigefügt. Des Weiteren wird die Informationsveranstaltung angekündigt auf der Internetseite der Stadt Köln unter https://www.stadt-koeln.de/soziale-erhaltungssatzungen und es er- folgte eine entsprechende Pressemitteilung. Anlage Anlage 1 Einladungsflyer Informationsveranstaltung Anlage 2 Informationsbroschüre „Soziale Erhaltungssatzungen in Köln“ Anlage 3 Beilage „Gebietsspezifische Informationen“
Anlage 3 Beilage Gebietsspezifische Informationen
1756 Zeichen
Soziale Erhaltungssatzung Ehrenfeld Ost Das Gebiet Ehrenfeld Ost gehört mit seiner typischen Mischung aus Wohnen und Gewerbe zu den attraktiven Wohnstandorten in Köln. Seit dem 25. Januar 2024 gilt für das Gebiet Ehrenfeld Ost eine Soziale Erhaltungssatzung nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Bau gesetzbuches. Ziel ist es, die ansässige Wohnbevölkerung vor baulich verursachter Verdrängung zu schützen. In Gebieten einer Sozialen Erhaltungssatzung müssen bauliche Veränderungen und Nutzungsänderungen an Wohngebäuden besonders genehmigt werden. Damit sollen insbesondere Luxussanierungen und Moder- nisierungen verhindert werden, die zu erheblichen Mietsteigerungen führen können und somit letztlich den Erhalt der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gefährden. Das Gebiet Ehrenfeld Ost wird im Wesentlichen vom Ehrenfeldgürtel, d er Subbelrather Straße, der Inneren Kanalstraße und der Weinsberg- s traße eingegrenzt. Soziale Erhaltungssatzung Ehrenfeld-Ost • Was ist eine Soziale Erhaltungssatzung? • Welche Möglichkeiten bieten Soziale Erhaltungssatzungen? • Wo liegen die Grenzen Sozialer Erhaltungssatzungen? • Was müssen Eigentümer* innen oder Mieter*innen im Satzungsgebiet beachten? • Wo muss ich einen Antrag stellen? Wir beraten Sie gerne! Amt für Stadtentwicklung und Statistik Stadthaus Deutz – Westgebäude, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln Kontakt T: 0221 221-30901 soziale.erhaltungssatzung@stadt-koeln.de Unsere Servicezeiten: Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag 9 Uhr bis 15 Uhr, Freitag 9 Uhr bis 13 Uhr Die Informationsbroschüre „Soziale Erhaltungssatzungen in Köln“ ist beim Amt für Stadtentwicklung und Statistik erhältlich sowie im Internet unter: www.stadt-koeln.de/soziale-erhaltungs satzungen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0605/2024
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 23.02.2024
- Erstellt
- 15.02.2024 08:27