2046/2020
Wahl der sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner in den Ausschüssen gemäß Ratsbeschluss vom 05.11.2020
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/01 Vorlagen-Nummer 2046/2020 Freigabedatum 26.10.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Wahl der sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner in den Ausschüssen gemäß Ratsbeschluss vom 05.11.2020 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat wählt auf der Grundlage seines Beschlusses vom 05.11.2020 die folgenden sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner als beratende Mitglieder in den Ausschuss: _____________________ Liste 1 (_____________): __________________ __________________ __________________ Liste 2 (_____________): __________________ __________________ __________________ Liste 3 (_____________): __________________ __________________ __________________ [….] (Der Beschluss wird in der Sitzung ergänzt.) Rat 03.12.2020 2 Begründung: Der Rat kann volljährige sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner als Mitglieder mit beratender Stimme in die Ausschüssen entsenden, § 58 Absatz 4 Gemeindeordnung NRW. Er legt in seiner konstituierenden Sitzung am 05.11.2020 die Zahl der sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner in den verschiedenen Ausschüssen fest (Beschlussvorlage 1648/2020). Auf der Grundlage dieses Beschlusses werden die einzelnen sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner vom Rat im Verfahren nach § 50 Absatz 3 Gemeindeordnung NRW als beratende Mitglieder in die Ausschüsse gewählt. Für den Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – wird eine separate Be- schlussvorlage vorgelegt. I. Sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner Für die Besetzung der sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner sieht die Gemeindeordnung NRW (GO NRW) zwei Möglichkeiten vor: 1. Einheitlicher Wahlvorschlag gemäß § 50 Absatz 3 Satz 1 GO NRW “Haben sich die Ratsmitglieder zur Besetzung der Ausschüsse auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt, ist der einstimmige Beschluss der Ratsmitglieder über die Annahme dieses Wahlvorschlags ausreichend.“ Voraussetzungen für dieses Verfahren sind demnach: - einheitlicher Wahlvorschlag - Einigung der Ratsmitglieder - einstimmiger Beschluss der Ratsmitglieder 2. Verhältniswahlverfahren gemäß § 50 Absatz 3 Satz 2 bis 6 GO NRW “Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande, so wird nach den Grundsätzen der Verhält- niswahl in einem Wahlgang abgestimmt. Dabei sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Frak- tionen und Gruppen des Rates entsprechend dem Verhältnis der Stimmenzahlen, die auf die einzel- nen Wahlvorschläge entfallen, zur Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen zu verteilen. Je- dem Wahlvorschlag werden zunächst so viele Sitze zugeteilt, wie sich für ihn ganze Zahlen ergeben. Sind danach noch Sitze zu vergeben, so sind sie in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile zuzuteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los.“ Ablauf des Verhältniswahlverfahrens: - Wahlvorschläge von Fraktionen und Gruppen Bei gemeinsamen Listen mehrerer Fraktionen oder Gruppen dürfen auf die gemeinsame Liste nicht mehr Sitze als auf die getrennten Listen der einzelnen Gruppierungen entfallen (Spiegel- bildlichkeitsgrundsatz). Darüber hinaus muss der Zusammenschluss zu einer verfestigten Zu- sammenarbeit auf einer gemeinsamen politischen Zielsetzung basieren. - Abstimmung - Feststellung des Abstimmungsergebnisses - Anwendung des Proportionalverfahrens - Verteilung der Ausschusssitze. II. Weitere Sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner Über die Aufnahme weiterer Sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner in die Ausschüsse für Kunst und Kultur, Soziales und Senioren sowie Schule und Weiterbildung entscheidet der Rat am 10.11.2020 (Vorlage 2048/2020). Für die Entsendung die Ausschüsse, die in diesen Fällen durch Mehrheitsbeschluss des Rates erfolgt, werden getrennte Beschlussvorlagen vorgelegt. Von der Entscheidung zu I. unberührt bleiben auch die Benennungsrechte entsprechend der Haupt- satzung der Stadt Köln, zu denen die Vorschläge später vorgelegt werden: 3 - gemäß § 22 Absatz 10: Vorschläge des Integrationsrates - gemäß § 23 Absatz 4: Vorschläge der Seniorenvertretung - gemäß § 23 a Absatz 3: Vorschläge der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik - gemäß § 23 b Absatz 3: Vorschläge der Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender. Anlage: Auszug aus der Sitzung des Rates vom 05.11.2020 mit Übersicht der betreffenden Aus- schüsse Hinweis: Die Anlage wird nach der Entscheidung des Rates nachgereicht.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 2046/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 19.11.2020
- Erstellt
- 07.07.2020 14:56