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2046/2020

Wahl der sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner in den Ausschüssen gemäß Ratsbeschluss vom 05.11.2020

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 19.11.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 03.12.2020, TOP 2.4.1

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

4542 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
OB/01 
 
Vorlagen-Nummer 
 2046/2020 
Freigabedatum 
26.10.2020  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Wahl der sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner in den Ausschüssen gemäß 
Ratsbeschluss vom 05.11.2020 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat wählt auf der Grundlage seines Beschlusses vom 05.11.2020 die folgenden sachkundigen 
Einwohnerinnen und Einwohner als beratende Mitglieder in den  
 
Ausschuss:  _____________________ Liste 1 (_____________):  __________________ 
__________________ 
__________________ 
 Liste 2 (_____________):  __________________ 
__________________ 
__________________ 
 Liste 3 (_____________):  __________________ 
__________________ 
__________________ 
 [….] 
(Der Beschluss wird in der Sitzung ergänzt.) 
 
 
 
Rat 03.12.2020

2 
Begründung:  
Der Rat kann volljährige sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner als Mitglieder mit beratender 
Stimme in die Ausschüssen entsenden, § 58 Absatz 4 Gemeindeordnung NRW.  
Er legt in seiner konstituierenden Sitzung am 05.11.2020 die Zahl der sachkundigen Einwohnerinnen 
und Einwohner in den verschiedenen Ausschüssen fest (Beschlussvorlage 1648/2020). Auf der 
Grundlage dieses Beschlusses werden die einzelnen sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner 
vom Rat im Verfahren nach § 50 Absatz 3 Gemeindeordnung NRW als beratende Mitglieder in die 
Ausschüsse gewählt.  
Für den Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – wird eine separate Be-
schlussvorlage vorgelegt.  
I. Sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner  
Für die Besetzung der sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner sieht die Gemeindeordnung 
NRW (GO NRW) zwei Möglichkeiten vor: 
1. Einheitlicher Wahlvorschlag gemäß § 50 Absatz 3 Satz 1 GO NRW 
“Haben sich die Ratsmitglieder zur Besetzung der Ausschüsse auf einen einheitlichen Wahlvorschlag 
geeinigt, ist der einstimmige Beschluss der Ratsmitglieder über die Annahme dieses Wahlvorschlags 
ausreichend.“ 
Voraussetzungen für dieses Verfahren sind demnach:  
- einheitlicher Wahlvorschlag 
- Einigung der Ratsmitglieder 
- einstimmiger Beschluss der Ratsmitglieder 
 
2. Verhältniswahlverfahren gemäß § 50 Absatz 3 Satz 2 bis 6 GO NRW 
“Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande, so wird nach den Grundsätzen der Verhält-
niswahl in einem Wahlgang abgestimmt. Dabei sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Frak-
tionen und Gruppen des Rates entsprechend dem Verhältnis der Stimmenzahlen, die auf die einzel-
nen Wahlvorschläge entfallen, zur Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen zu verteilen. Je-
dem Wahlvorschlag werden zunächst so viele Sitze zugeteilt, wie sich für ihn ganze Zahlen ergeben. 
Sind danach noch Sitze zu vergeben, so sind sie in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile 
zuzuteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los.“ 
Ablauf des Verhältniswahlverfahrens: 
- Wahlvorschläge von Fraktionen und Gruppen 
Bei gemeinsamen Listen mehrerer Fraktionen oder Gruppen dürfen auf die gemeinsame Liste 
nicht mehr Sitze als auf die getrennten Listen der einzelnen Gruppierungen entfallen (Spiegel-
bildlichkeitsgrundsatz). Darüber hinaus muss der Zusammenschluss zu einer verfestigten Zu-
sammenarbeit auf einer gemeinsamen politischen Zielsetzung basieren. 
- Abstimmung 
- Feststellung des Abstimmungsergebnisses 
- Anwendung des Proportionalverfahrens  
- Verteilung der Ausschusssitze.  
II. Weitere Sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner  
Über die Aufnahme weiterer Sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner in die Ausschüsse für 
Kunst und Kultur, Soziales und Senioren sowie Schule und Weiterbildung entscheidet der Rat am 
10.11.2020 (Vorlage 2048/2020). Für die Entsendung die Ausschüsse, die in diesen Fällen durch 
Mehrheitsbeschluss des Rates erfolgt, werden getrennte Beschlussvorlagen vorgelegt.  
Von der Entscheidung zu I. unberührt bleiben auch die Benennungsrechte entsprechend der Haupt-
satzung der Stadt Köln, zu denen die Vorschläge später vorgelegt werden:

3 
- gemäß § 22 Absatz 10: Vorschläge des Integrationsrates 
- gemäß § 23 Absatz 4: Vorschläge der Seniorenvertretung 
- gemäß § 23 a Absatz 3: Vorschläge der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 
- gemäß § 23 b Absatz 3: Vorschläge der Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule  
 und Transgender. 
Anlage: Auszug aus der Sitzung des Rates vom 05.11.2020 mit Übersicht der betreffenden Aus-
schüsse 
Hinweis: Die Anlage wird nach der Entscheidung des Rates nachgereicht.

Beratungsverlauf (1)

03.12.2020 Rat
TOP 2.4.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2046/2020
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
19.11.2020
Erstellt
07.07.2020 14:56