V/0215/2021
Städtebaulicher Wettbewerb "Nienberge - südlich Feldstiege" - Auslobung
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Beschlussvorlage
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V/0215/2021 V/0215/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Städtebaulicher Wettbewerb "Nienberge - südlich Feldstiege" - Auslobung Beratungsfolge 22.04.2021 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 11.05.2021 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 12.05.2021 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Verwaltung wird beauftragt , den städtebaulichen Wettbewerb "Nienberge – südlich Feldstiege" auf der Grundlage des Entwurfes des Auslobungstextes (Anlage 1) durchzuführen. II. Finanzielle Auswirkungen: Für das Wettbewerbsverfahren entstehen voraussichtlich Kosten (Preisgelder, Honorare, Modellbau) von ca. 175.000,- €. Sie umfassen die nach der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013) er- forderlichen Honorarkosten. Die weitere Beauftragung des/der Preisträger /s im Anschluss an de n Wettbewerb wird im Rahmen einer Verhandlungsvergabe erfolgen. Für die weitere Beauftragung werden ergänzende Haushaltsmittel von geschätzt 59.500,- € (brutto) benötigt, welche für 2022 ver- anschlagt sind. Die Finanzmittel stehen in der Produktgruppe 0901 zur Verfügung. Die oben genannte Sachentscheidung wird wie folgt finanziert: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemer- kungen Produktgruppe 0901 Stadt- und Regionalentwicklung, Stadtplanung Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 2021 175.000 2022 59.500 Die erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2021 veranschlagt. Stadtplanungsamt 01.04.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Sauer Telefon: 492-6113 Sauer@stadt-muenster.de - 2 - V/0215/2021 Begründung: Im Zuge der Umsetzung des Baulandprogrammes wurde eine rund 17 Hektar große, bislang landwirt- schaftlich genutzte Fläche südlich der Straße Feldstiege im Stadtteil Nienberge von der Stadt Münster angekauft, von der ca. 13,8 Hektar für eine städtebauliche Entwicklung zur Verfügung stehen. Im Vor- feld des anstehenden Wettbewerbs wurde die Fläche bereits im Rahm en des Stadtteilentwicklungs- konzeptes für Nienberge und Häger thematisiert. Das Projekt wird im 2020 fertiggestellten Stadtteil- entwicklungskonzept als von zentraler Bedeutung für die Stadtteilentwicklung beschrieben (vgl. www.stadt-muenster.de/nienberge-entwicklungskonzept bzw. Vorlage V/0408/2020 ). Aufgrund der Bedeutung der Fläche ist ein städtebauliches Qualifizierungsverfahren zur Vorbereitung der Aufstel- lung eines Bebauungsplans für das Plangebiet angedacht. Die Freigabe der Prozessarchitektur eines zweiphasigen städtebaulichen Wettbewerbs erfolgte am 21.11.2019 in nicht -öffentlicher Sitzung im Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen. Ausgehend von den Er gebnissen des Stadtteilentwicklungskonzeptes wurde die Zielsetzung für das Plangebiet innerhalb der städtischen Ämter weiter konkretisiert. Neben Wohnangeboten für ver- schiedenste Bevölkerungsgruppen soll das Gebiet auch Raum bieten für einen neuen Grundsch ul- standort inklusive Sporthalle, mindestens zwei Kitastandorte, zwei Spielplätze und einen Stadtteilpark sowie für einen gemischt genutzten Bereich (Wohnen und Arbeiten) im Übergang zum nördlich an- grenzenden Gewerbegebiet. Ein Klimaschutz-Modellquartier mit rund 100 Wohneinheiten sowie inno- vative Ansätze in den Bereichen Mobilität (Mobilitätsstationen) und Stadtentwässerung sollen eine zukunftsfähige Quartiersentwicklung unterstützen. Durch die räumlichen Gegebenheiten werden hohe Ansprüche an die Aspekte F reiraumplanung und Entwässerung gestellt. Im Wettbewerb ist daher ein integrales städtebauliches Gesamtkonzept für das Plangebiet zu entwickeln. Um der Aufgabenstellung gerecht zu werden, fordert die Wettbewerbsauslobung Planungsgemein- schaften aus den Dis ziplinen Städtebau, Freiraumplanung und Entwässerungsplanung. Die Teilneh- mer können bei Bedarf weitere Fachberater – beispielsweise aus dem Bereich klimaeffiziente Ener- gieversorgung/Energiekonzepte – hinzuziehen. In der ersten Phase des Wettbewerbs sollen 15 Teams grundlegende raumstrukturelle Aussagen entwickeln, die auch angrenzende Flächen außerhalb des eigentlichen Wettbewerbsgebiets berück- sichtigen. Fünf dieser Teams werden durch etablierte Planungsbüros gebildet (vgl. nicht -öffentliche Vorlage V/0216/2021). Zehn weitere Büros werden durch ein vorgeschaltetes Bewerbungsverfahren gemäß den Regelungen der Vergabeverordnung (VgV) ermittelt (vorgeschalteter Teilnahmewettbe- werb). Im Rahmen der ersten Preisgerichtssitzung wird über die eingereichten Arbeiten beraten. Es ist vor- gesehen, dass voraussichtlich acht Beiträge zur Konkretisierung und weiteren Qualifizierung in der zweiten Phase des Wettbewerbs ausgewählt werden. In der zweiten Phase des Wettbewerbs sind konkrete städtebauliche Entwürfe zu erarbeiten , die die geforderten Nutzungen verorten und die in der Auslobung beschriebenen Rahmenbedingung berück- sichtigen. Im Ergebnis soll durch die Teams ein städtebauliches Konzept vorgelegt werden, welches die Belange der Entwässerungs - und Freiraumplanung als i ntegrale Bestandteile berücksichtigt. Durch diesen integralen Ansatz und ergänzende vorzulegende Berechnungen im Themenfeld Ent- wässerung soll sichergestellt werden, dass der Entwurf der Preisträger im Nachgang zum Wettbe- werb in einen Bebauungsplan für das Plangebiet überführt werden kann. Zur Beurteilung der einzureichenden Entwürfe wird ein Preisgericht gebildet, welches die drei Fach- disziplinen der Planungsteams abdeckt (vgl. nicht-öffentliche Vorlage V/0216/2021). - 3 - V/0215/2021 Die Stadt Münster beabsichtigt unter W ürdigung der Empfehlung des Preis gerichts einen der Preis- träger (in der Regel den Siegerentwurf) gemäß § 8 (2) RPW 2013 mit den weiteren Planungsleistun- gen für den städtebaulichen Entwurf für den Wettbewerbsraum zu beauftragen. Formal wird der Wettbewerb nach den geltenden Regeln der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013) und gemäß den Regelungen der VgV durchgeführt. Bei dem Wettbewerbsverfahren handelt es sich um einen nichtoffenen zweiphasigen Realisierungswettbewerb mit Ideenteil mit vor- geschaltetem Bewerbungsverfahren. Der Zulassungsbereich des Wettbewerbs umfasst die EWR -, WTO- und GPA-Staaten. i.V. gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Anlage 1 – Entwurf der Auslobung
Anlage A
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Anlage A zur V/0215/2021 Kurzüberblick Mit der Vorlage wird die Verwaltung berechtigt den städtebaulichen Wettbewerb "Nienberge – südlich Feldstiege" auf der Grundlage des Auslobungstextes durchzuführen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Ziel der vorliegenden Beschlussvorlage ist es den städtebaulichen Wettbewerb "Nienberge – süd- lich Feldstiege" durchzuführen. Das Wettbewerbsergebnis soll als Grundlage für die Aufstellung eines Bebauungsplans und damit der städtebaulichen Entwicklung des Gebiets dienen. Die städ- tebauliche Entwicklung der Fläche eröffnet neue Chancen für den Stadtteil und bietet neben Raum für Wohnen und Arbeiten die Möglichkeit neue Einrichtungen der sozialen Infrastruktur im Stadtteil zu verorten. Neben Anforderungen an ein hochwertiges Wohnumfeld und Wohnangeboten für verschiedenste Bevölkerungsgruppen ist eine nachhaltige und klimaangepasste Stadtentwicklung eine zentrale Zielsetzung für das Quartier. Finanzierung Produktgruppe: 0901 Stadt- und Regionalentwicklung, Stadtplanung Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2021 enthalten? X Ja Nein teilw. Im Entwurf des Haushaltsplan 2022 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Die Gesamtkosten für das Wettbewerbsverfahren betragen rund 175.000,-€ (Preisgelder, Honora- re, Modellbau). Die Kosten der Weiterbeauftragung eines Preisträgers sind darin nicht enthalten. Die Beauftragung erfolgt im Rahmen einer Verhandlungsvergabe, sobald die Aufgabenstellung des Wettbewerbs realisiert wird. Aktuell werden die Kosten für die Weiterbeauftragung auf ca. 59.500,- € (brutto) geschätzt. Die Finanzmittel stehen in der Produktgruppe 0901 zur Verfügung. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Übergeordnete rechtliche Grundlage: § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB Die Kosten (Preisgelder, Honorare) basieren maßgeblich auf den nach der Richtlinie für Pla- nungswettbewerbe (RPW 2013) erforderlichen Honorarkosten. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) keine
Anlage 1 - Entwurf der Auslobung
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Anlage 1 zur Vorlage V/0215/2021 Städtebaulicher Wettbewerb „Nienberge – Südlich Feldstiege“ Auslobung ENTWURF 1 AUSLOBUNG ZUM WETTBEWERBSVERFAHREN „NIENBERGE – SÜDLICH FELDSTIEGE“ STAND 11.03.2021 plan-lokal Ausloberin Stadt Münster Stadtplanungsamt Albersloher Weg 33 48155 Münster Ansprechpartnerin: Svenja Sauer Telefon 0251/492-6113 Fax 0251/492-7732 E-Mail sauer@stadt-muenster.de Wettbewerbsbetreuung plan-lokal Körbel + Scholle Stadtplaner PartmbB Bovermannstraße 8 44141 Dortmund Ansprechpartnerin: Kathrin Feigs Telefon 0231/952083-28 Fax 0231/952083-6 E-Mail kathrin.feigs@plan-lokal.de www.plan-lokal.de 2 AUSLOBUNG ZUM WETTBEWERBSVERFAHREN „NIENBERGE – SÜDLICH FELDSTIEGE“ STAND 11.03.2021 plan-lokal INHALT 1 Anlass und Ziel 3 2 Wettbewerbsgebiet und Rahmenbedingungen 4 2.1 Lage und Abgrenzung 4 2.2 Stadtteil Nienberge und Nutzungen im Umfeld 5 2.3 Der Planungsraum 12 3 Wettbewerbsaufgabe, Ziele und Restriktionen 20 3.1 Ziele 20 3.2 Planungsaufgabe 21 3.3 Restriktionen und Vorgaben 31 4 Wettbewerbsverfahren 33 4.1 Ausloberin 33 4.2 Wettbewerbsbetreuung 33 4.3 Gegenstand, Art und Zulassungsbereich 34 4.4 Teilnahmeberechtigung und Teilnehmende 34 4.5 Preisgericht 37 4.6 Wettbewerbsunterlagen 38 4.7 Wettbewerbsleistungen und Abgabe 39 4.8 Rückfragen und Kolloquium 43 4.9 Beurteilungskriterien 43 4.10 Preisgelder 44 4.11 Ergebnisse und Ausstellung 45 4.12 Eigentum und Urheberrecht 45 4.13 Weitere Bearbeitung 46 4.14 Termine 46 3 AUSLOBUNG ZUM WETTBEWERBSVERFAHREN „NIENBERGE – SÜDLICH FELDSTIEGE“ STAND 11.03.2021 plan-lokal 1 ANLASS UND ZIEL Die Stadt Münster zählt zu den stark wachsenden Städten in Nordrhein-Westfalen. Auch für die Zukunft ist eine Fortsetzung dieses Wachstumstrends absehbar. Um Wohnungs- bedarfe angemessen decken zu können und eine nachhaltige Stadtentwicklung z u ge- währleisten, wird die Wohnbaulandentwicklung in Münster durch die Stadt aktiv gesteu- ert. Bei Auswahl, Festlegung und (Zwischen-)Erwerb der Flächen werden die Ziele d er Sozialgerechten Bodennutzung Münster, der „Planungswerkstatt 2030“ sowie – auf ope- rativer Ebene – des Baulandprogrammes zugrunde gelegt. Letzteres zeigt auf, welche Flächen für eine zukünftige wohnbauliche Nutzung entwickelt werden sollen. In Münster- Nienberge ist die 13,8 Hektar große, bislang landwirtschaftliche genutzte Fläche südlich der Straße Feldstiege für eine Wohnbauentwicklung vorgesehen. Zur Bearbeitung dieser Entwurfsaufgabe wird nach Beschluss der Stadt Münster ein zwei- phasiger städtebaulicher Wettbewerb durchgeführt. Bei der Entwurfsarb eit gilt es unter- schiedlichen Rahmenbedingungen gerecht zu werden: Bei der Erfüllung der Ziele der Wohnbauflächenentwicklung ist zunächst der Um- gang mit den kleinräumigen Rahmenbedingungen wichtig. Hier ist beispiels- weise die Entwässerungssituation, aber auch der Bestand an naturräu mlichen Elementen oder Lärmemissionen umgebender Nutzungen zu nennen. Gleichzeitig ist der Kontext zur Stadtteilentwicklung zu gewährleisten: Für den etwa 6.000 Einwohner zählenden Außenstadtteil Nienberge im Nordwesten der Münsteraner Kernstadt stellt die anstehende Wohnbauflächenentwicklung Chance und Herausforderung zugleich dar (Bereitstellung von Wohnungsange- boten, aber auch Bedarf einer Verknüpfung des neuen Wohnquartiers mit dem Siedlungsbestand). Die Wohnbauflächenentwicklung an der Feldstiege ist in dem im Jahr 2020 fertiggestellten Stadtteilentwicklungskonzept als ein Projekt von zentraler Bedeutung für die Stadtteilentwicklung beschrieben. Darüber hinaus ist vor dem Hintergrund der Klimaziele Münsters (Klim aneutral 2030) und des Klimawandels mit immer häufiger auftretenden Wetterextr emen eine Konzeption umzusetzen, die den Erfordernissen von Klimaanpassung und Klimaschutz in besonderer Weise Rechnung trägt. 4 AUSLOBUNG ZUM WETTBEWERBSVERFAHREN „NIENBERGE – SÜDLICH FELDSTIEGE“ STAND 11.03.2021 plan-lokal 2 WETTBEWERBSGEBIET UND RAHMENBEDINGUNGEN 2.1 LAGE UND ABGRENZUNG Das Wettbewerbsgebiet liegt im Westen des Stadtteils Nienberge. Der ges amte zu be- trachtende Planungsraum umfasst den eigentlichen Wettbewerbsraum (Teilfläche Reali- sierungswettbewerb, Größe 13,8 Hektar) zuzüglich der nördlich , südlich und westlich angrenzenden Flächen (Teilflächen Ideenwettbewerb, insgesamt 11,9 Hektar). (Abb.: Fläche Realisierungswettbewerb (rot) + zus. Teilflächen Ideenwettbewerb (blau)) 5 AUSLOBUNG ZUM WETTBEWERBSVERFAHREN „NIENBERGE – SÜDLICH FELDSTIEGE“ STAND 11.03.2021 plan-lokal 2.2 STADTTEIL NIENBERGE UND NUTZUNGEN IM UMFELD Nienberge ist einer von mehreren Außenstadtteilen, die im Rahmen der Gebiets reform 1975 Teil der Stadt Münster wurden. Der Stadtteil liegt im Stadtbezirk Münster-West und ist etwa sechs Kilometer vom Stadtzentrum entfernt. Gegenwärtig leben hier etwa 6.000 Menschen. Historische Entwicklung und heutige Siedlungs- und Nutzungsstruktur Mit der St. Sebastians-Kirche und der umgebenden Gräfte verfügt Nienberge über einen alten Kern (11./12. Jahrhundert). Der überwiegende Teil der Besiedlung und Entwicklung erfolgte aber erst wesentlich später: Erst zwischen Mitte der 70er und Ende der 80er Jahre des 20. Jahrhunderts entstanden weite Wohnsiedlungsbereiche, zunächst zwis chen Au- tobahn, Altenberger Straße und Steinfurter Straße. Auch die Hülshoffstraße, angelegt zur Entlastung des Nienberger Siedlungskerns, und das nördlich angrenzende Wohng ebiet sowie das Gewerbegebiet an der Feldstiege stammen aus dieser Zeit. Die neuesten Sied- lungserweiterungen in Nienberge entstanden im Zeitraum nach 2007 im Bereich Waltru- per Weg/Carl-Neuendorff-Weg. Heute ist Nienberge in erster Linie durch Wohnnutzung geprägt. Der Ortsteil weist einen kompakten und klar begrenzten Siedlungsbereich zwischen der Altenberger Straße im Norden, der A1 im Osten und der Steinfurter Straße im Süden auf. Nach Westen hin existiert parallel zur Hülshoffstraße ein gut 300 Meter breiter Streifen mit Wohnbebauung, der durch die freie Landschaft, die Wald- und Sportflächen des SC Nienberge sowie die Gewerbeflächen entlang der Altenberger Straße eingefasst wird. Die Ortsmitte b efindet sich im Bereich nahe der historischen Kirche St. Sebastian. Wohnbebauung Nienberge stellt einen beliebten Wohnstandort insbesondere für Familien dar. Dies hat sich – wie in vielen anderen Außenstadtteilen Münsters auch – in einem hohen Anteil an Einfamilienhäusern niedergeschlagen (gut 50 %; Durchschnitt Stadt Münster 30 %, Zen- sus 2011). So herrscht im überwiegenden Teil der älteren Wohnsiedlungsb ereiche eine gemäßigte bis geringe bauliche Dichte. Bungalowstrukturen, umfangreiche Garagenhöfe und zum Teil breite Straßenquerschnitte lassen die Entstehungszeit der 70er Jahre und die damals dominierenden Planungsleitbilder deutlich erkennen. Dichter ist die Be- bauung mit bis zu viergeschossigen Mehrfamilienhäusern und Wohnanlagen im Bereich 6 AUSLOBUNG ZUM WETTBEWERBSVERFAHREN „NIENBERGE – SÜDLICH FELDSTIEGE“ STAND 11.03.2021 plan-lokal nordwestlich und z.T. südöstlich der Hülshoffstraße (z.B. im Bereich Isol de-Kurz-Straße), aber auch in zentraleren Lagen nahe der Sebastianstraße und Kurneystraße. Der Bereich des vor gut zehn Jahren entstandenen Neubaugebietes Waltruper Weg/Carl- Neuen- dorff-Weg lässt Einfamilienhausbebauung in verdichteter Bauweise erkennen. Einzelhandel Der Ortskern rund um die Kirche St. Sebastian weist einen der Ortsteilgrö ße angemes- senen Besatz mit Einzelhandel, Dienstleistungen und Gastronomie auf (z.B. Lebensmittel- markt mit Bäcker, Getränkemarkt, Apotheken, Haushalts- u. Elektrowaren, Bekleidungs- geschäfte, Optiker, Schreib- u. Spielwaren, Dienstleister, Restaurant/Cafe). Ergänzende Angebote wie z.B. ein Autohaus gibt es außerhalb der Ortsmitte. Der Lebensmittelbedarf wird – neben dem K+K-Markt in der Ortsmitte – auch durch einen weiteren Anbieter (Edeka) am Von-Schonebeck-Ring/Waltruper Weg abgedeckt. Beide Lebensmittelmärkte liegen mindestens einen halben Kilometer (Luftlinie) vom Pla- nungsraum entfernt. Im Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Münster ist darüber hinaus ein weiterer potenzieller Nahversorgungsstandort, angegliedert an den zentralen Versorgungsbereich in der Ortsmitte, nördlich der Altenberger Straße, östlich der Häger- straße, ausgewiesen. Soziale Infrastruktur und Sport Nienberge verfügt über zwei Kindertagesstätten, eine Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit und eine Grundschule. Letztere wird aufgrund von Kapazität sengpässen gegenwärtig erweitert. Zur Abdeckung zukünftiger Bedarfe unter Berü cksichtigung des neuen Wohnquartiers an der Feldstiege reichen die Kapazitäten aber weder im Kinde r- betreuungs- und Grundschulbereich noch im Angebotsbereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit aus. Für ältere Menschen existieren zwei Pflegewohngemeinschaften; eine dritte Einrichtung befindet sich aktuell in Planung (Wohn- und Pflegeareal Lydia-Zentrum an der Sebastian- /Plettenbergstraße). Auch hier ist davon auszugehen, dass darüber hinau s Bedarfe im Bereich des seniorengerechten Wohnens und des Service-Wohnens bestehen. In Bezug auf Sport stellt der DJK SC Nienberge mit 1.300 Mitgliedern den größten Verein in Nienberge dar. Er betreibt umfangreiche Sportanlagen an der Feldstiege, die Bestand- teil der „Ideenflächen“ sind und unter Kapitel 2.3 näher beschrieben werden. 7 AUSLOBUNG ZUM WETTBEWERBSVERFAHREN „NIENBERGE – SÜDLICH FELDSTIEGE“ STAND 11.03.2021 plan-lokal Zu nennen ist zudem ein aktuell weitgehend bedarfsgerechtes Angebot an Kinder spiel- plätzen. Auch soll das breit gefächerte und gut genutzte Angebot der Musikschule Nien- berge e.V. Erwähnung finden. Verkehr und Mobilität Motorisierter Individualverkehr: Nienberge ist für den motorisierten Individualverkehr mit der Autobahn A1 und der Bundesstraße B54 sowohl regional als auch überregional sehr gut angebunden. Die B54 verläuft südlich des Siedlungskörpers von Nienberge in Rich- tung Innenstadt und ist mit etwa 31.000 PKW pro Tag eine der am stärksten belasteten Einfallsstraßen Münsters (Zählpunkt B54/Ortsrand Nienberge, Stand 2020). Der Bun- desstraße kommt als Umgehungsstraße eine wichtige Entlastungsfunktion der Altenberger Straße (Landesstraße 510) zu. Auch die Altenberger Straße ist mit kna pp 10.000 PKW pro Tag stark befahren. Für Anwohnerinnen und Anwohner resultieren die hohen Verkehrsmengen in einer spür- baren Lärmbelastung. Verantwortlich ist v.a. die A1; relevant für den Planungsraum sind aber vielmehr die Lärmemissionen der B54 und der Altenberger Straße. Zur Beurteilung der (verkehrsbedingten) Lärmimmissionen wird im Zuge des Bauleitplanverfahrens ein Verkehrslärmgutachten erstellt. Radverkehr: Für knapp 40 % aller Wege nutzen Münsteranerinnen und Münsteraner das Rad - der Wert liegt damit viermal so hoch wie im bundesdeutschen Durchschnitt. Auch in Nienberge spielt der Fahrradverkehr eine wichtige Rolle. Dies gilt sowohl für den All- tags- als auch für den Freizeitverkehr. Zur Verbesserung der Alltagswege plant die Stadt Münster derzeit die Anlage von stadtregionalen Velorouten. Eine dieser Routen verbindet das Stadtzentrum von Münster mit Altenberge. Die Veloroute soll zukünftig voraussichtlich im Bereich Nienberge straßenbegleitend entlang der Altenberger Straße verlaufen. Ein Realisierungszeitpunkt steht noch nicht fest . Zudem sind die Feldstiege sowie der Han- naschweg inklusive seiner Verlängerung in Richtung Altenberger Straße als Radroute im Radverkehrsnetz NRW ausgewiesen und entsprechend beschildert (Routen führung auf der Fahrbahn). Damit weist der Planungsraum eine gute Anbindung an das lokale und zukünftig auch an das regionale Radwegenetz auf. ÖPNV: Die Stadtbuslinie 5 erschließt den Ortsteil Nienberge flächendeckend im 20-Mi- nuten-Takt und bedient auch die Feldstiege (Haltestellen „Feldstiege“ und „Hannasch- weg“). Zudem stellt Linie die Verbindung zum Ortsteil Gievenbeck und weiter an die Altstadt und den Hauptbahnhof sicher. Neben der Stadtbuslinie 5 v erkehrt entlang der 8 AUSLOBUNG ZUM WETTBEWERBSVERFAHREN „NIENBERGE – SÜDLICH FELDSTIEGE“ STAND 11.03.2021 plan-lokal Feldstiege die N85 (Nachtbus) und die E85. Eine schnelle Anbindung an da s Stadtzen- trum von Münster sowie nach Altenberge gewährleisten die Regionalbuslinien R72 und R73, die auf der Altenberger Straße verkehren. Landschaft und Freiraum, Gewässer Nienberge ist von großen, zusammenhängenden Freiraum- und Landscha ftsstrukturen umgeben. Prägend sind zum einen der in der städtischen Grünordnung ausgewi esene Grünzug Vorbergs Hügel-Gasselstiege, zum anderen die weiten offenen Freiraumberei- che im Westen und Süden des Stadtteils, die sich jenseits der Verkehrsachsen A 1 und B54 erstrecken. Abb.: Grünsystem Freiraumkonzept, Vorrangflächen zur Freiraumsicherung, Stadt Münster 2012 9 AUSLOBUNG ZUM WETTBEWERBSVERFAHREN „NIENBERGE – SÜDLICH FELDSTIEGE“ STAND 11.03.2021 plan-lokal Der Hauptgrünzug Vorbergs Hügel-Gasselstiege verbindet die Freiräum e nördlich von Nienberge mit der Innenstadt und hat laut dem informellen Grünordnungskonzept der Stadt Münster eine hohe Bedeutung für die Stadtgliederung, Erholung und Stadtökologie. Auch stellt der Grünzug einen klimatisch wichtigen Belüftungskorridor für weite Siedlungs- bereiche Münsters dar. Innerhalb des Grünzuges befindet sich nörd lich von Nienberge das über 300 Hektar große Naturschutzgebiet „Vorbergs Hügel“, das die höchsten Er- hebungen Münsters umfasst. Es ist weitgehend bewaldet und wird aufgrund seiner At- traktivität in hohem Maße für die Naherholung genutzt; dies sorgt zunehmend für Kon- flikte mit ökologischen Schutzzielen. Offene Freiraumbereiche schließen sich westlich und südlich – jenseits der B54 – an den Stadtteil Nienberge an. Sie sind überwiegend landwirtschaftlich genutzt und durch Feld- gehölze, Hecken und Wallhecken gegliedert. Weite Teilbereiche (auch Teile des Pla- nungsraumes) stehen unter Landschaftsschutz. Auch sie werden für die Naherholung ge- nutzt, jedoch ist hier der Nutzungsdruck nicht so hoch wie im Bereich Vorbergs Hügel. Einige Gewässer haben ihre Quellgebiete im Bereich des Vorbergs Hügels und entwäs- sern Richtung Norden und Süden. Die offene Landschaft im Westen von Nienberge wird so z.B. vom Gewässer Hunnebecke durchzogen , welches auch Teilbereiche des Pla- nungsraumes prägt. Neben den großen, umgebenden Freiräumen existieren in Nienberge innerörtliche Frei- räume, die neben ihrer ökologischen und klimatischen vor allem eine soziale Funktion als wohnungsnahe Erholungs- und Freiflächen haben. Nahe des Planungsraums existie- ren innerörtliche Freiflächen an der Hunnebecke sowie am Vögedingplatz (inkl. Spiel - platz). (Hinweis: Aufgrund einer geplanten Standortverlagerung des Nienbe rger Feuer- wehrgerätehauses wird sich der Freiflächenanteil im Bereich Vögedingplatz deutlich re- duzieren. Der Spielplatz bleibt jedoch erhalten). Für das Plangebiet erfolgte eine faunistische Erhebung der Vögel, Fledermäuse und Am- phibien. Durch die bisherige extensive Grünlandnutzung, die zahlreichen Gehölzstruktu- ren innerhalb und am Rande des Plangebietes und die vorhandenen Gräben/Gewässer hat das Gebiet eine hohe faunistische Bedeutung, insbesondere als Nahru ngshabitate für Fledermäuse und Vögel. Von einem artenschutzrechtlich erforderlichen Ausgleich mit Realisierung des Gebiets ist auszugehen. 10 AUSLOBUNG ZUM WETTBEWERBSVERFAHREN „NIENBERGE – SÜDLICH FELDSTIEGE“ STAND 11.03.2021 plan-lokal Klimaschutz und Klimafolgenanpassung Im kommunalen Klimaschutz nimmt die Stadt Münster in Deutschland eine Vorreiterrolle ein. 2019 hat die Stadt als erste Großstadt in NRW den Klimanotstand ausgerufen und sich zu dem Ziel bekannt, bis zum Jahr 2030 klimaneutral zu werden. Dafür müssen die CO2-Emissionen drastisch gesenkt werden. Gerade der Wohnungsneubau spielt eine wichtige Rolle bei der Umsetzung der genann- ten Ziele. Um die Klimaschutzziele im Gebäudesektor zu erreichen, dürfen Neubaupro- jekte möglichst keine zusätzlichen CO2-Emissionen verursachen. Vor diesem Hintergrund sind die Anforderungen an eine energieoptimierte Gestaltung der einzelnen Ge bäude sowie des gesamten Wohnquartiers bzw. die darüberhinausgehende Entwick lung einer Klimaschutz-Siedlung mit Innovationscharakter zu sehen (s. Kap. 3.2). 24 % der CO2-Emission werden in Münster laut Klimaschutzkonzept durch den Verkehrs- sektor erzeugt. Den größten Anteil daran hat der motorisierte Individualverkehr (MIV). Deshalb haben Maßnahmen zur MIV-Vermeidung bzw. zur Verlagerung a uf emissions- ärmere oder emissionsfreie Verkehrsmittel des Umweltverbundes ein großes Minderungs- potenzial. Für Nienberge und die Wohnbaufläche an der Feldstiege ergeben sich beson- dere Potenziale aus der Umsetzung der Veloroute an der Altenberger St raße sowie aus einer gezielten Verknüpfung unterschiedlicher Verkehrsarten, bspw. durch die Einrichtung von Mobilitätsstationen. In den vergangenen Jahren waren die Folgen der Klimaveränderungen au ch im Stadt- gebiet Münsters deutlich zu spüren: im Juli 2014 ging das bislang stärk ste jemals in Deutschland gemessene Starkregenereignis auf das Stadtgebiet nieder und führte dort zu erheblichen Schäden. Von diesem Ereignis waren Nienberge, Häger und Kinderhaus be- sonders stark betroffen. Es kam zu immensen Überflutungen von Kellern und Erdgeschos- sen, zu unpassierbaren Straßen und weiträumigen Stromausfällen wegen Wassereintritts in die technischen Einrichtungen. Auch zwei Personenschäden waren zu beklagen. Als Reaktion darauf hat die Stadt Münster mittlerweile bereits eine Vielzahl teils sehr aufwän- diger Maßnahmen zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit der Entwässerungssyst eme und Gewässer umgesetzt. Eine dieser Maßnahmen wurde auch in Nienberge bereits fertigge- stellt, indem der Durchlass der Hunnebecke unter der B54 wesentlich vergrößert und das Gewässer ökologisch und hochwassertechnisch verbessert worden ist. Die auf 2014 folgenden Sommer waren maßgeblich geprägt durch lange, extreme Hitze- und Trockenperioden, die nicht nur für die Landwirtschaft, sondern auch für Stadtgrün 11 AUSLOBUNG ZUM WETTBEWERBSVERFAHREN „NIENBERGE – SÜDLICH FELDSTIEGE“ STAND 11.03.2021 plan-lokal und Gewässer enorme Probleme hervorriefen. Um in beiden Extremen lebenswerte Be - dingungen in Siedlungsgebieten darbieten zu können, ist eine gezielte Bewirtschaf tung des Regenwassers in den Siedlungsgebieten unerlässlich. Vor diesem Hintergrund ist das Thema „Wasser“ nicht nur bezüglich des Überflutungsschutzes, sondern insbesondere als wertvolles Gut zur Minderung von Hitzeinseln und Trockenheit sowie zur landschaftlichen Gestaltung als untrennbarer Bestandteil in das Konzept zu integrieren. Darüber hinaus ist der Erhalt der Frischluftfunktion als thermischer Ausgleich für das Gebiet und die daran angrenzenden Siedlungsflächen zu gewährleisten. Hierfür sind vor allem auch Grünver- bindungen entscheidend, die nächtliche Kaltluft in die Siedlungsbereiche leiten. Stadtteilentwicklungskonzept Für Nienberge und den nördlich angrenzenden Ortsteil Häger wurde 2020 ein Stadttei- lentwicklungskonzept erarbeitet. Dabei war es ein wichtiges Ziel, die anstehenden Wohn- bauflächenentwicklungen – südlich der Feldstiege in Nienberge, sowie weitere Wohn- bauflächenentwicklungen in Häger – im Kontext weiterer Aspekte der Stadtteilentwicklung wie Ortskernentwicklung, Bedarfe an sozialer Infrastruktur, Mobilitätsentwick lung, Frei- raumaspekten und Bedarfen der Stadtteilgesellschaft zu betrachten und Perspektiven auf- zuzeigen. Der Planungsprozess verlief unter intensiver Beteiligung von Bü rgerinnen und Bürgern. Die Durchführung des hier ausgelobten Wettbewerbs stellt ein zentrales Projekt zur Umsetzung des Stadtteilentwicklungskonzeptes dar. Im Bericht sind wichtige Anforde- rungen an die Entwicklung der Wohnbaufläche formuliert (s. www.stadt-muenster.de/ni- enberge-entwicklungskonzept bzw. bereitgestelltes Material). 12 AUSLOBUNG ZUM WETTBEWERBSVERFAHREN „NIENBERGE – SÜDLICH FELDSTIEGE“ STAND 11.03.2021 plan-lokal 2.3 DER PLANUNGSRAUM Der Planungsraum umfasst das eigentliche Wettbewerbsgebiet (Realisierun gsteil, 13,8 Hektar) sowie drei weitere nördlich, südlich und westlich angrenzende Teilflächen (Ideen- flächen mit insgesamt 11,9 Hektar) (s. Abbildung auf S . 4). Die aktuell gültigen pla- nungsrechtlichen Festsetzungen sind dem in Abbildung xx (wird später ergänzt) darge- stellten Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan (FNP) zu entnehmen. Im Zu ge der Wohnbauflächenentwicklung ist eine entsprechende Änderung des Flächennutzung- und des Regionalplanes erfolgt. Folgende Flächenbereiche werden voraussichtlich nicht planungsrechtlich geändert: Ideenflächen im Norden und Süden: diese werden bis auf weiteres ihren aktuel- len planungsrechtlichen Status im FNP behalten und sollen ggf. langfristig ent- wickelt werden; Ideenfläche im Westen: diese soll ihren Status als Landschaftsschutzgebiet (LSG Schonebeck, Rüschenfeld und Alvingheide) behalten und gleichzeitig Allgemei- ner Freiraum und Agrarbereich (Regionalplan) bleiben. Ob sich für den Flächen- nutzungsplan hier mit der Landschaftsplanung kompatible Änderungen ergeben werden, ist noch nicht klar (aktuell Fläche für die Landwirtschaft mit besonderer Bedeutung für diese). Wettbewerbsgebiet Das Wettbewerbsgebiet wird überwiegend extensiv landwirtschaftlich genutzt (Weideflä- chen). Mit seinem Strukturreichtum entspricht es dem Charakter der Münsterländischen Parklandschaft. 13 AUSLOBUNG ZUM WETTBEWERBSVERFAHREN „NIENBERGE – SÜDLICH FELDSTIEGE“ STAND 11.03.2021 plan-lokal Nienberge – Feldstiege, Beerwiede – Potenziale, Stadt Münster, Stand 25.02.21 (Hinweis: im späteren Layout wird die Karte mit Legende dargestellt) Das Wettbewerbsgebiet ist über die Straße „Feldstiege“ einerseits mit dem Ortskern von Nienberge, andererseits auch – über die nahe Altenberger Straße – mit dem Stadtzentrum von Münster, der Nachbargemeinde Altenberge und der Autobahn A1 v erbunden. In Zusammenhang mit der Entwicklung des neuen Wohnquartiers wird die Feldstieg e als Tempo-30-Straße u.a. unter Berücksichtigung eines weiteren Gehwegs (Südseite) ausge- baut werden. Im Zuge des Ausbaus der Feldstiege wird auch eine entsprechende Schul- wegsicherung für den neuen Schulstandort mitgedacht. 14 AUSLOBUNG ZUM WETTBEWERBSVERFAHREN „NIENBERGE – SÜDLICH FELDSTIEGE“ STAND 11.03.2021 plan-lokal Zwischen Altenberger Straße und Feldstiege gibt es gegenwärtig nahe des Wettbewerbs- gebietes eine Verbindungsstraße (in Höhe der Sporthalle). Durch entsprechend e Flä- chenankäufe besteht langfristig auch die Option einer zweiten Anbindung nordwe stlich des Plangebiets in Verlängerung des Hannaschweg. Nienberge – Feldstiege, Beerwiede – Restriktionen , Stadt Münster, Stand 25.02.21 (Hinweis: im späteren Layout wird die Karte mit Legende dargestellt) Im Westen schließt das Wettbewerbsgebiet an den offenen Landschaftsraum, im Nord- Osten an das Gewerbegebiet Feldstiege ( „Gebiet mit stadtteilorientierten Betrieben“ lt. 15 AUSLOBUNG ZUM WETTBEWERBSVERFAHREN „NIENBERGE – SÜDLICH FELDSTIEGE“ STAND 11.03.2021 plan-lokal Gewerbeentwicklungskonzept der Stadt Münster (2016)) an. Neben einem großen Be- kleidungshaus finden sich hier unterschiedliche handwerkliche Betriebe (z.B. Tisch lerei, Kfz-Betrieb, Sanitärbetrieb), Groß- und Einzelhändler und Dienstleister. D ie zulässigen Emissionen haben Einfluss auf die Nutzungsmöglichkeiten im Wettbewerbsgebiet. Die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 306 erfordern aktuell 100 m bi s 200 m breite Abstände. Da keine Betriebe mit 200 m Abstandserfordernis im Gewerbegebiet angesie- delt sind, wird eine Änderung des Bebauungsplans angestrebt, um d ie erforderlichen Abstände auch langfristig auf 100 m zu begrenzen (siehe auch Restriktionsplan). Im Süd-Osten grenzt das Wettbewerbsgebiet an die Sportflächen des SC Nienberge (ge- nauer beschrieben unter „Ideenflächen“). Im Bereich des Parkplatzes finden zudem Schützenfeste statt. Die Nutzungen erzeugen Lärmemissionen, die in einem Lärmgutach- ten untersucht wurden. Die für den Wettbewerb relevanten Restriktionen sind in die Aus- lobung eingeflossen. Die im Süden liegenden Waldflächen wurden bereits benannt. Sie bilden eine räumliche Barriere zum weiter südwestlich angrenzenden Siedlungsbereich von Nienberge. Um diese Barrierewirkung abzumildern, wurde durch die Stadt eine Parzelle im Wald (entlang der Hochspannungsleitung) erworben, welche zukünftig als direkte Fuß- und Radweg e- verbindung zwischen dem neuen Wohnquartier und dem Siedlungsbestand von Nien- berge genutzt werden soll (s. Potenzialplan). Weitere Fuß- oder Radwegev erbindungen zwischen der neuen Wohnbaufläche und dem Siedlungsbestand (abseits der Straßen ) sind aktuell aufgrund der eigentumsrechtlichen Situation nicht möglich. Bei dem zwischen Wettbewerbsgebiet und Wald liegenden Gebäude (Feldstiege 61) han- delt es sich um ein Wohnhaus mit landwirtschaftlich genutzten Gebäudeteilen, welche s an dieser Stelle erhalten bleiben wird. Die zum Gebäude führende Erschließung zwischen Plangebiet und Sportflächen befindet sich nicht im Eigentum der Stadt Münster und kann daher im Rahmen der Entwicklung des Plangebiets nicht mit genutzt werden. 16 AUSLOBUNG ZUM WETTBEWERBSVERFAHREN „NIENBERGE – SÜDLICH FELDSTIEGE“ STAND 11.03.2021 plan-lokal (Abb. Nienberge – Feldstiege, Beerwiede – Grünplanerische Rahmenbedingungen (Stadt Münster, Stand 17.02.21 – Hinweis: im späteren Layout wird die Karte mit Legende dar- gestellt) 17 AUSLOBUNG ZUM WETTBEWERBSVERFAHREN „NIENBERGE – SÜDLICH FELDSTIEGE“ STAND 11.03.2021 plan-lokal Das Wettbewerbsgebiet selbst weist verschiedene gliedernde naturräumliche St rukturen auf (s. auch Plan „Grünplanerische Rahmenbedingungen“): Gewässer Hunnebecke (Fließgewässer Nr. 3323000.11, Gewässerordnung 2). Zwischen Gewerbegebiet und Wettbewerbsgebiet verläuft die Hunnebecke ver- rohrt, durchquert dann – begleitet von einem Erlengehölzstreifen – das Wettbe- werbsgebiet und verläuft später zum Teil entlang der westlichen Grenze des Wett- bewerbsgebietes. Im Bereich des Wohngebietes Carl-Neuendorff-Weg wird die Hunnebecke offen in einem naturnahen Korridor geführt, bevor sie verrohrt unter dem Waltruper Weg und der B54 hindurch weiter in Richtung Süden fließt. (Hin- weis: Später ggf. erforderliche wasserrechtliche Verfahren sollen parallel z um Bebauungsplanverfahren durchgeführt werden.) Teiche: Im Wettbewerbsgebiet liegt ein an das vorhandene Grabensystem ange- bundener Teich (Stillgewässer Nr. 812, Festsetzung im Landschafts plan als ge- schützter Landschaftsbestandteil, Ziel: Erhaltung eines naturnahen Kleing ewäs- sers als Lebensraum für Flora und Fauna). Regenrückhaltebecken: Ein Regenrückhaltebecken befindet sich im Bereich Feld- stiege/Hunnebecke. Südlich des Wettbewerbsgebietes im Bereich der Wohnge- biete gibt es ein weiteres Regenrückhaltebecken. Das Thema „Rückhalt von Nie- derschlagswasser“ im Plangebiet stellt eine der Komponenten der Regenwasser- bewirtschaftung dar. Da ein ganzheitliches Konzept auf Grundlage der Wasser- bilanz neu aufzustellen ist, können beide Becken bei Bedarf vollständig überplant werden. Hecken/Wald: Mehrere Hecken und Gehölzstreifen mit z.T. markanten Einzel- bäumen verlaufen durch den Planungsraum. Sie sind überwiegend zu erhalten. Begrenzt wird der Planungsraum im Süden und Westen durch Waldflächen. Zur Sicherung der späteren Bebauung sind entsprechende Waldabstände einzuhal- ten. Die innerhalb der Waldflächen (Gemarkung Nienberge, Flur 19, Flu rstück 252) vorhandenen Gräben befinden sich nicht im Eigentum der Stadt Münster und können daher im Rahmen des Entwässerungskonzeptes nicht überplant wer- den. Der Planungsraum liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplan es 3 (Roxeler Riedel) dargestellt. Für die nördlichen Bereiche ist das Ziel einer temporären Erhaltung formuliert (bis zum Zeitpunkt einer städtebaulichen Überplanung). Für den südlichen Bereich ent- 18 AUSLOBUNG ZUM WETTBEWERBSVERFAHREN „NIENBERGE – SÜDLICH FELDSTIEGE“ STAND 11.03.2021 plan-lokal lang Wald und Sportflächen lautet das Ziel „Erhaltung einer mit naturnahen Lebensräu- men oder sonstigen natürlichen Landschaftselementen reich oder vielfältig ausgestatteten Landschaft“. Dieser Bereich wird z.T. im Zuge des Wettbewerbs überplant. Über die Fläche verläuft eine 110 KV-Hochspannungsleitung. Innerhalb des erfor derli- chen Schutzstreifens sind bestimmte Auflagen zu beachten (siehe auch unter Kap. 3.3). Hinsichtlich der Abwasserentsorgung ist anzumerken, dass Kanäle (Trenn system) in der Feldstiege und im Hannaschweg vorhanden sind. Ideenflächen In der ersten Wettbewerbsphase ist der Wettbewerbsraum um drei Ideenflächen erweitert (s. Abb. S. 4). Die nördliche der beiden Ideenflächen ist etwa 1,4 Hektar groß und befindet sich an der Einmündung des Hannaschweges in die Feldstiege. Die Fläche wird aktuell als W eide genutzt. Die Fläche befindet sich nicht im Eigentum der Stadt Münster und steht damit mittelfristig nicht für eine Entwicklung zur Verfügung. Da sich die Fläche langfristig grund- sätzlich zur Arrondierung des Plangebiets eignet, ist sie Bestandteil der Planungsaufgabe in der ersten Wettbewerbsphase. Die südliche Ideenfläche mit einer Größe von etwa 7,1 Hektar umfasst die kommunale Sportanlage Feldstiege, welche vertraglich an den SC Nienberge überlassen wurde. Die Sportanlage verfügt über verschiedene Sportflächen wie Tennis- und Fußballplätze sowie eine vereinseigene Zweifach-Sporthalle. Letztere weist umfangreiche Sanierungsbedarfe auf und soll daher durch einen Sporthallen-Neubau im Wettbewerbsgebiet ersetzt werden (s. Kap. 3.2). Der Parkplatz östlich der Sporthalle wird zeitweise als Schützenp latz und andere Freizeitaktivitäten im Stadtteil genutzt. Sowohl seitens der Stadt als auch seitens der Bürgerschaft besteht der Wunsch, die Sport- flächen langfristig an eine andere Stelle im Stadtteil zu verlegen, um die Flächen für eine Verknüpfung des Siedlungsbestandes mit dem neuen Wohnquartier an der Feldstiege zu nutzen (siehe auch Stadtteilentwicklungskonzept). Kurz- und mittelfristig i st die Verlage- rung aufgrund der offenen Frage nach einem Alternativstandort keine Option. Um die Potenziale der ggf. langfristig zu erreichende Zielsetzung (Perspektive ca. 15 Jah re) be- reits im Rahmen der Entwicklung des Plangebiets aufzuzeigen, sind die heutigen Sport- flächen Bestandteil der Planungsaufgabe in der ersten Wettbewerbsphase. 19 AUSLOBUNG ZUM WETTBEWERBSVERFAHREN „NIENBERGE – SÜDLICH FELDSTIEGE“ STAND 11.03.2021 plan-lokal Der westliche Ideenbereich zwischen den Waldflächen (ca. 3,3 Hektar) ist entsprechend des Regionalplans von einer baulichen Entwicklung ausgeschlossen. Er kann extensi v entwickelt werden. Die zu verfolgenden Ziele sind in Kapitel 3.2 dargestellt. 20 AUSLOBUNG ZUM WETTBEWERBSVERFAHREN „NIENBERGE – SÜDLICH FELDSTIEGE“ STAND 11.03.2021 plan-lokal 3 WETTBEWERBSAUFGABE, ZIELE UND RESTRIKTIONEN 3.1 ZIELE Im Wettbewerb ist ein integrales städtebauliches Gesamtkonzept zu entwickeln. Elemente der Regenwasserbewirtschaftung und Freiraumplanung sind darin elementa re Bestand- teile und ebenso einzusetzen wie Gebäude und Verkehrsflächen. Grundlegende raumstrukturelle Aussagen sollen über das Wettbewerbsgebiet hinausge- hen und die Ideenflächen einbeziehen (Phase 1, s.u.). Folgende Ziele werden für das Wettbewerbsgebiet verfolgt: Schaffung von neuen Wohnangeboten in Nienberge – inkl. gefördertem Woh- nungsbau, gemeinschaftlichem/genossenschaftlichem und inklusivem Wohnen, klimaangepasstem Wohnen – sowie der notwendigen sozialen Infrastruktur; Schaffung eines Mischgebiets mit Nutzungen wie Dienstleistungs- und Büroge- bäuden, nicht wesentlich störenden Gewerbebetrieben sowie Wohnen im Über- gang zum bestehenden Gewerbegebiet; Städtebauliche und funktionale Verknüpfung des neuen Wohnquartiers mit dem Siedlungsbestand (dieses Ziel soll insbesondere bei Bearbeitung der Ideen flä- chen mitverfolgt werden); Freiraumgestaltung unter Einbeziehung vorhandener landschaftlicher Strukturen und Berücksichtigung der Lage des Quartiers im Übergangsbereich zur offenen Landschaft; Integration von Wasser und wasserwirtschaftlichen Belangen in den Entwurf: Si- cherstellung der zukünftigen Entwässerung des Quartiers sowie Nachweise de s Überflutungsschutzes bei Starkregen für das Plan- und das Bestandsgebiet, akti- ves Einbeziehen des Elementes Wasser in die Gestaltung; Konsequente und zukunftsorientierte Umsetzung von Erfordernissen des Klim a- schutzes und der Klimaanpassung im gesamten Wettbewerbsgebiet und zusätz- lich Planung einer innovativen Modellsiedlung für Klimaschutz. 21 AUSLOBUNG ZUM WETTBEWERBSVERFAHREN „NIENBERGE – SÜDLICH FELDSTIEGE“ STAND 11.03.2021 plan-lokal 3.2 PLANUNGSAUFGABE Im Folgenden ist die Planungsaufgabe nach Handlungsfeldern dargestellt. Es wird aus- drücklich darauf hingewiesen, dass die einzelnen Handlungsfelder in einem integrierten Konzept darzustellen sind. Die Vernetzung der einzelnen Handlungsfelder ist darzulegen. Grundsätzlich wird in den folgenden Ausführungen Bezug auf das Wettb ewerbsgebiet (Realisierungsfläche) genommen. Dort, wo Aussagen sich auch auf die Ideenflächen be- ziehen, wird gesondert darauf verwiesen: Wohnen und Mischnutzung Schaffung eines Wohnquartiers mit rund 500 Wohneinheiten (ca. 200 in Einfa- milienhäusern, ca. 300 Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern) bei einer Dichte von ca. 55 bis 60 Wohneinheiten je Hektar Nettowohnbauland. Dort, wo auf den Ideenflächen eine Wohnnutzung vorgesehen wird, ist diese Dichtevorg abe ebenso anzuwenden. Als Bauformen im Bereich Einfamilienhausbau sind vor allem Doppelhaushälften und Reihenhausgruppen mit drei bis fünf Einheiten vorzusehen. Einfamilienhaus- grundstücke sind ebenfalls möglich, sollten mit Blick auf die Dichtevorgab en aber eher eine untergeordnete Rolle spielen. Einfamilien-, Doppelhaus- und Rei- henhaus-Grundstücke werden nach den städtischen Vergaberichtlinien verge- ben. Die jeweiligen Einheiten sollten daher mindestens 130 m² Wohnfläche um- fassen. Mit Blick auf die Grundstücksgrößen sollten Reihenmittelhausgrunds tü- cke zwischen rund 180 und 200 m²; Grundstücke von Reiheneckhäusern bzw. Doppelhaushälften sollten bei maximal 300 m² liegen. Bei Hausgruppen, die im rückwärtigen Bereich nicht an eine Erschließungsfläche angrenzen, sind „Dung- wege“ zur rückwärtigen Erschließung einzuplanen. Ein Zielwert von 60 % der entstehenden Wohnflächen im Bereich der Mehrfami- lienhausbebauung ist zur anteiligen Errichtung von gefördertem Mietwohnraum vorgesehen. Flächen für den geförderten Wohnungsbau müssen ausgewog en über die gesamte Fläche verteilt werden. Umgesetzt werden sollen geförderte Wohnraumangebote vorwiegend im Geschosswohnungsbau aber auch in Form von 15 Mietreihenhäusern (max. zwei Vollgeschosse optional zzgl. Staffelge- schoss) an drei bis fünf Standorten im Plangebiet. Im Bereich des Geschosswoh- 22 AUSLOBUNG ZUM WETTBEWERBSVERFAHREN „NIENBERGE – SÜDLICH FELDSTIEGE“ STAND 11.03.2021 plan-lokal nungsbaus ist mindestens ein Drittel der Grundstücksfläche als nutzbare G rün- fläche außerhalb der Stellplätze und ungeachtet einer Dach- oder Fassadenbe- grünung zu sichern. Wohnangebote für die Zielgruppe älterer und/oder mobilitätseingeschränkter Personen sollen so verortet werden, dass örtliche Versorgungs- und Infrastruktur- angebote (inkl. ÖPNV) optimal (fußläufig) erreichbar sind. Zur Erreichung der Förderfähigkeit anteiliger Wohnangebote (Geschosswohnun- gen, Mietreihenhäuser) sind in den städtebaulichen Konzepten entsprechend der Wohnraumförderungsbestimmungen des Landes NRW (WFB 2021) bestimmte Voraussetzungen aufzugreifen (Übersicht beigefügt). Für gemeinschaftliche, genossenschaftliche oder inklusive Wohnformen soll ein Bereich mit rd. 5.000 bis 6.000 m² bereitgestellt und entsprechend beplant wer- den. Die Fläche soll an einer für das neue Quartier strategisch wichtigen Stelle liegen (z.B. am Eingang oder im Zentrum des Quartiers oder am Quartiersplatz) (s. auch Hinweise Gemeinschaftliche Wohnformen). Im Übergang zum bestehenden Gewerbegebiet soll ein Mischgebiet mit Nutzun- gen wie Dienstleistungs- und Bürogebäuden, nicht wesentlich störenden Gewer- bebetrieben sowie Wohnen vorgesehen werden (s. Potenzialplan). Die Anord- nung der Nutzungen muss dabei auf die Immissionen aus dem Gewerbegeb iet reagieren. Soziale Infrastruktur Vorzusehen ist ein vierzügiger Grundschulstandort im Übergangsbereich zu den Sportflächen (s. Potenzialplan). Die Bedarfe befinden sich aktuell noch in der Prüfung, so dass ggf. auch nur ein dreizügiger Standort realisiert werden wird. Die Schule soll als Stadtteilschule multifunktional ausgerichtet sein und Funktio- nen für den Stadtteil übernehmen, z.B. o offene Kinder- und Jugendeinrichtung, o multifunktionale 3-fach-Sporthalle mit Tribüne (zur Nutzung durch die Grundschule, den benachbarten Sportverein SCN sowie ggf. durch die Stadtteilgemeinschaft i.R.v. Veranstaltungen), o oder auch Aula und Klassenräume zur Mitnutzung durch Musikschule und für Veranstaltungen, 23 AUSLOBUNG ZUM WETTBEWERBSVERFAHREN „NIENBERGE – SÜDLICH FELDSTIEGE“ STAND 11.03.2021 plan-lokal Alle genannten Nutzungen sind auf der im Potenzialplan gekennzeichneten Flä- che unterzubringen. Die Fläche ist ausreichend groß dimensioniert für die vo - raussichtlichen Flächenbedarfe von ca. 15.000 m² und berücksichtig t zudem noch einen Reserveflächenanteil. Auf Ebene des städtebaulichen Entwurfs sollte bereits eine verträgliche Ab wick- lung der Bring- und Holverkehre in die Überlegungen mit einbezogen werden. Für das Plangebiet sind zehn Kitagruppen erforderlich. Diese sind an zw ei im Wettbewerbsraum verteilten Standorten in einer Baukombination von Kita und Wohnen (in den Obergeschossen; Hinweis: nicht für gefördertes Wohnen geeig- net) mit einer jeweiligen Kitagröße von vier bis sechs Gruppen vorzusehen. Die erforderliche Flächengrößen betragen bei einer: o 4-Gruppen Kita: 715 m² Grundfläche (netto), 1.200 m² Außenfläche o 5-Gruppen Kita: 900 m² Grundfläche (netto), 1.500 m² Außenfläche o 6-Gruppen Kita: 1.060 m² Grundfläche (netto), 1.800 m² Außenfläche Die Kitanutzung kann ebenerdig oder aufgeteilt auf zwei Geschosse geplant wer- den. Im Nahbereich der Kitas sind entsprechende Flächen für die Bring- und Holver- kehre der Eltern im öffentlichen Raum zu berücksichtigen. Zusätzlich zu den beschriebenen zehn Gruppen sind an einem dritten S tandort Reserveflächen für bis zu vier Gruppen vorzuhalten. Es gelten die oben beschrie- benen Rahmenbedingungen. Der Standort ist so zu konzipieren, dass bei einem ausbleibenden Bedarf eine sinnvolle Nutzung des Grundstücks möglich ist. Nicht erforderliche Außenflächen sollten mit einem optionalen Baukörper beplant wer- den. Vorzusehen ist eine Übergangswohneinrichtung für 50 Personen. Dazu ist ein Grundstück für die Unterbringung einer Wohn- bzw. Nutzfläche von 700 b is 750 m² einzuplanen (bei dreigeschossiger Flachdachbauweise und einer GRZ von 0,4 ist ein Grundstück von ca. 1000 m² erforderlich). An zentraler Stelle im Plangebiet ist ein Quartierstreffpunkt zu verorten (Ge- schossfläche ca. 150 – 250 m²). 24 AUSLOBUNG ZUM WETTBEWERBSVERFAHREN „NIENBERGE – SÜDLICH FELDSTIEGE“ STAND 11.03.2021 plan-lokal Städtebauliche und funktionale Verknüpfungen Die Bearbeitung der folgenden Aufgabenstellungen bezieht sich auf das Wettbewerbsge- biet, in besonderer Weise aber auch auf die Ideenflächen: Die städtebauliche und funktionale Verknüpfung des neuen Wohnquartiers mit dem Bestand ist sicherzustellen. Ziel ist die Entwicklung einer dem Charakter von Stadtteil und Umfeld Rechnung tragenden, lebendigen baulich-räumlichen – bzw. bezogen auf die westliche Ideenfläche – landschaftlichen Struktur, die den Vorgaben des Wettbewerbs ent- spricht und insbesondere die aufgezeigten Schutzansprüche berücksichtigt (letz- teres bezieht sich v.a. auf die westliche Ideenfläche). Es soll eine eigenständige Identität und Nutzungsstruktur ausgebildet werden. Verkehr/Mobilität/technische Infrastruktur Die Erschließung des Quartiers bzw. die verkehrliche Verknüpfung mit dem Um- feld ist für alle Verkehrsarten sicherzustellen. Grundsätzlich ist eine hohe Durchlässigkeit des Quartiers für den Fuß- und Rad- verkehr, gerade auch in Richtung der südlich angrenzenden Wohnsiedlungsbe- reiche, herzustellen (Anschluss an die durch die Stadt erworbene Wegetrasse). Bei der Führung des Radverkehrs sind Anbindungen an vorhandene Radr outen (Radverkehrsnetz NRW, Veloroute) mitzudenken. Für die Dimensionierung der inneren Erschließung sind die „Hinweise zur Wohn- straßendimensionierung“ zu beachten (beigefügt). Die Integration einer wasser- sensiblen Regenwasserbewirtschaftung kann einen wesentlichen Einfluss auf die Querschnitte des Verkehrsraums haben. Es ist sicherzustellen, dass der ö ffentli- che Straßenraum alle Belange – insbesondere die Anforderung durch den Kli- mawandel – berücksichtigt und die entsprechend erforderlichen Flächen vorhält. Im Kontext der bestehenden Bushaltestelle „Feldstiege“ soll eine „Mobilstation“ zur Verknüpfung verschiedener Verkehrsarten in den Entwurf integriert werden. Zu berücksichtigen sind dabei insbesondere Bike&Ride-Angebote , Ladeinfra- struktur für E-Mobilität sowie Car-Sharing. Die Teams sollen sich dabei zu m einen an den lokalen Rahmenbedingungen, zum anderen am Gestaltungsleitfa- den des Landes NRW orientieren (beigefügt). Je nach Entwurfskonzept können 25 AUSLOBUNG ZUM WETTBEWERBSVERFAHREN „NIENBERGE – SÜDLICH FELDSTIEGE“ STAND 11.03.2021 plan-lokal ggf. weitere Standorte für Angebote wie E-Ladesäulen und Car-Sharing sinnvoll sein. Als Option ist denkbar, dass die Buslinie 5 durch das neue Wohnquar tier hin- durchgeführt werden kann (inkl. optionaler Verlegung der Endhaltestelle) , um z.B. für altengerechte Wohnformen kurze Wege sicher zu stellen. Dabei sind An- forderungen an Ausbau und spätere Verkehrsführung (Vorrang Bus, Berücksich- tigung von Überhangs- und Warteflächen) zu berücksichtigen. In diesem Zusam- menhang kann auch die Mobilstation im Plangebiet verortet werden. Der Stellplatzschlüssel ist für die privaten Stellplätze der aktuell gültigen Stell- platzsatzung zu entnehmen (https://www.stadt-muenster.de/recht/ortsrecht/sat- zungen/detailansicht/satzungsnummer/6313.html). Wichtig ist: Private Stell- plätze sind auf privatem Grund zu platzieren und können nicht in den öffentli- chen Raum gelegt werden. Dies gilt auch für Schulen, Kitas und sonstige soziale Infrastruktur. Private Stellplatzsammelanlagen sind ebenso wie öffentliche Stellplatzanlagen zu begrünen. Je angefangener sechs Stellplätze ist daher ein Baumstandort mit einer Baumscheibe von mindestens 6 m² (2 x 3 m) vorzusehen. Private Stellplätze können zur Verbesserung des Wohnumfeldes zudem mit begrünter Überdachung vorgesehen werden. In Bereichen für den geförderten Geschosswohnungsbau sind anteilige Stell- platzangebote für mobilitätseingeschränkte Personen oberirdisch auszuweisen . Tiefgaragen sind mit Blick auf den nach den WFB 2021 geforderten Ante il an nutzbarer Grünfläche möglich, sollten aber möglichst nicht mehr als 40 % der erforderlichen Stellplätze umfassen. Öffentliche Stellplätze sind Besuchern vorbehalten. Die Anzahl der im öffentli- chen Straßenraum zu verortenden Stellplätze soll 30 % der Anzahl der vorgese- henen Wohneinheiten betragen. Mehrbedarfe bzw. eine hohe Nachfrage im Be- reich von sozialer Infrastruktur (insb. Kita) sollten bei der Anordnung der Stell- plätze entsprechend berücksichtigt werden. Neben den PKW-Stellplätzen sind in den Entwürfen zudem Fahrradstellplätze vor- zusehen und darzustellen (s. ebenfalls Stellplatzsatzung der Stadt Münster). Auch vor Reihenhäusern sind ausreichend Flächen zum Abstellen von Fahrrädern vor- zusehen. 26 AUSLOBUNG ZUM WETTBEWERBSVERFAHREN „NIENBERGE – SÜDLICH FELDSTIEGE“ STAND 11.03.2021 plan-lokal Für Mehrfamilienhäuser und Bereiche, die ggf. nicht durch Müllfahrzeuge ange- fahren werden können, sind für die Abfuhrtage Abstellflächen für Mülltonnen an der nächstgelegenen öffentlichen bzw. befahrbaren Verkehrsfläche vorzusehen. Die Flächen sind möglichst auf privatem Grundstück vorzusehen und so a nzu- ordnen, dass Mülltonnen verkehrssicher abgestellt werden können und die Ver- kehrsteilnehmer nicht behindern. Für Glascontainer sind Flächen im öffentlichen Verkehrsraum vorzusehen. Zu - dem sind Standorte für Trafostationen zu berücksichtigen. Landschaft und Freiraum Die Freiraumgestaltung soll der Lage des Wohnquartiers im Übergangsbe reich zum offenen Landschaftsraum Rechnung tragen. Öffentliche Räume sollen so gestaltet werden, dass eine hohe Aufenthaltsqualität mit einer anspruchsvollen Freiraumgestaltung und einer hohen ökologischen Qualität in Einklang gebracht werden. Grün- und Freiflächen sind im Sinne einer klimaangepassten, wassersensiti ven Stadtteilentwicklung multifunktional zu nutzen. Der westliche Bereich zwischen den Waldflächen (Ideenfläche, ca. 3,3 Hektar, s. Karte Potenziale) ist entsprechend der zeichnerischen Darstellung des Reg io- nalplans von einer baulichen Entwicklung ausgeschlossen. Hier sollen folgende Ziele erreicht werden: Erhalt und Weiterentwicklung der naturschutzfachlichen Kernfunktionen der Fläche; Optimierung von Maßnahmen zum Biotopverbund; Wahrung des landschaftlichen Übergangs in Richtung Niederung der Hun- nebecke; Entwicklung für die Erholung (ggf. inklusive Etablierung von verträglichen „Outdoor-Aktivitäten“ auch zur Entlastung von Bereichen wie z.B. dem Vor- bergs Hügel und angrenzender Waldbereiche); Übernahme von Ausgleichsfunktionen für zu erwartende Eingriffe in Natur und Landschaft bzw. den Artenschutz; 27 AUSLOBUNG ZUM WETTBEWERBSVERFAHREN „NIENBERGE – SÜDLICH FELDSTIEGE“ STAND 11.03.2021 plan-lokal Vorzusehen sind zwei Spielplätze. Einer davon ist in der Kategorie A, d.h. für alle Altersgruppen, einer in der Kategorie B/C, d.h. für Kleinkinder, vorzusehen. Die Gesamtgröße der Spielflächen hat gemäß der Zielwerte der Grünordnung für Spielflächen ca. 2.500 m² aufzuweisen. Einzelflächen sollen 800 m² nicht un- terschreiten. Eine gute Erschließung, möglichst mit Anbindung an das zu pla- nende Grünsystem, ist zu berücksichtigen; es sollte eine direkte Lage an PKW - Stellflächen vermieden werden. Vorzusehen ist ein Stadtteilpark mit Funktionen für verschiedene Nutzergruppen, insbesondere mit Bezug zur Mehrfamilienhausbebauung (Größe ca. 2.500 m²). Öffentliche Grünflächen mit Wegen entlang der (privaten) Waldflächen sind wünschenswert, um notwendige bauliche Abstände zum Wald sinnvoll nutzen zu können. Zu erhaltende Hecken und Gehölzstreifen sind nach Möglichkeit in öffentliche (Grün-)Flächen zu integrieren. Die Flächen müssen dabei für eine Pflege der Gehölze zugänglich sein. Im öffentlichen Straßenraum sind vorrangig einheimische, standortgerech te Bäume zu wählen; Das Kronenvolumen ist dem Straßentyp anzupassen. Der Stra- ßenraum ist entsprechend der Richtlinie zur Planung und Ausführung von Baum- und Strauchpflanzungen im Verkehrsgrün auszubauen. Baumstandorte im Stra- ßenraum sind klimaangepasst zu planen, d.h. die Standorte sind insbesondere hinsichtlich Baumarten, Größe und Wasserversorgung zukunftsfähig zu ge stal- ten. Wasser und Entwässerung Konzept zur Bewirtschaftung des Regenwassers als integraler Bestandteil des städtebaulichen Gesamtkonzepts: Nachweis einer größtmöglichen Annäherung der Wasserhaushaltsbilanz des Plangebiets an den lokalen, naturnahen Zustand. Die Stadt Münster stellt die Zielgrößen zur Aufstellung der Wasserbilan z sowie eine Berechnung der Oberflächenabflüsse (Ist-Zustand, Szenario gem. Leitfaden „Kommunales Starkregenrisikomanagement NRW“) für das Plangebiet zur Ver - fügung. Die beiden vorhandenen RRBs können bei Bedarf vollständig überplant werden. Der Leitfaden „Kommunales Starkregenrisikomanagement NRW“ ist zu berücksichtigen. 28 AUSLOBUNG ZUM WETTBEWERBSVERFAHREN „NIENBERGE – SÜDLICH FELDSTIEGE“ STAND 11.03.2021 plan-lokal Aussagen zur positiven Wirkung der Regenwasserbewirtschaftung im Hinblick auf zu erwartende Wetterextreme (z.B. Starkregen, Hitze/Trockenheit) und das Mikroklima. Ableitung von Niederschlagswasser ausschließlich mittels, offener, oberflächen- naher, naturnah gestalteter und verdunstungsstarker Elemente. Kastenrinne n o.ä. sind nur in technisch notwendigen Ausnahmefällen vorzusehen. Sämtliche Bestandteile des Regenwasserbewirtschaftungskonzepts sind vorrangig aus bzw. in Verbindung mit Grünelementen vorzusehen (Dach-/Fassadenbegrü- nungen, Baumrigolen, multifunktional genutzte Flächen, etc.); Einsatz des The- mas „Wasser“ als städtebauliches Gestaltungselement. Sicherstellung der Entwässerung (Schmutz-/Regenwasser, Oberflächenabflüsse) und gezielte Bewirtschaftung des Regenwassers zum Ausgleich von Wetterextre- men. Bei der Entwässerungsplanung sind die natürlichen oberflächlichen Fließwege als Basis zugrunde zu legen. Die städtebauliche und freiraumplanerische Kon- zeption ist so anzulegen, dass das Überflutungsrisiko der Bestands bebauung durch die Neuplanung nicht steigt. Die Geländemodellierung ist zudem für den Starkregenfall zu entwickeln, so dass Notwasserwege das Überflutungsrisiko minimieren. Frei- und Verkehrsflächen sind als multifunktional nutzbare Flächen in die Konzeption der Notwasserwege mit einzubeziehen und darzustellen. Zur Sicherstellung der Entwässerung sind ggf. Erdbewegungen bzw. Aufschüttun- gen in Teilbereichen nötig. Notwendige Erdbewegungen sind möglichst gering zu halten und darzustellen. Die Hunnebecke, die durch das Plangebiet bzw. an seinem Rand verläuft, ist gemäß EG-Wasserrahmenrichtlinie ökologisch sowie hochwassertechnisch auf- zuwerten und attraktiv in die Umgebung einzugliedern. Das vorhandene Er- lenufergehölz kann hierzu ggf. zum Teil aufgelöst werden. Zwangspunkte sind nur durch den Ein- bzw. Auslaufpunkt in das Gebiet gegeben. Unmittelbar außerhalb des Wettbewerbsgebietes liegende Gräben, Teiche und Teile von Gewässern, die Bezug zum System der Hunnebecke und der Entwäs- serung im Wettbewerbsgebiet haben, sind im Rahmen des Entwässerungsk on- 29 AUSLOBUNG ZUM WETTBEWERBSVERFAHREN „NIENBERGE – SÜDLICH FELDSTIEGE“ STAND 11.03.2021 plan-lokal zepts mit zu betrachten. Die größtmögliche Erhaltung graben- bzw. gewässerbe- gleitender Gehölze ist zu beachten. Aufgrund der Eigentumsverhältnisse können sie aber nicht überplant werden. Querungen des Gewässers müssen sowohl hochwasserschutztechnischen als auch ökologischen Anforderungen genügen. Im Ergebnis sind großzügige, filig- rane Brücken vorzusehen. Die Niederschlagwassereinleitung aus dem Plangebiet in das Gewässer ist auf den natürlichen Abfluss von 3 l/s ha bezogen auf das befestigte Einzugs gebiet zu drosseln. Um die Gesamteinleitungsmenge aus dem Plangebiet auf ein na- turnahes Maß zu reduzieren, sind Maßnahmen zu Verdunstung, Rückha lt, Nut- zung, etc. des Regenwassers bereits unmittelbar am Ort des Niederschlagswas- seranfalls in allen Teilflächen innerhalb des Plangebiets vorzusehen. Die Rück- haltung der Niederschlagsabflüsse muss damit dezentral und naturnah organi- siert sein. Auf technische Anlagen, mit geringem Verdunstungsfaktor, ist zu ver- zichten. Für das angrenzende Gewerbegebiet und für die Straßenflächen ist abhän gig von der Verkehrsbelastung eine Regenwasserbehandlungsanlage vorzusehen. Aufgrund des zu erwartenden Verschmutzungsgrades und weg en der sensiblen Lage des Plangebiets (Einzugsgebiet des Aasees) ist eine hochwirksame Anlage in Form eines Retentionsbodenfilters vorzusehen. Eine entsprechende Fläche für diese Anlage ist innerhalb des Plangebiets im Konzept vorzuhalten. Klimaschutz/Klimaanpassung Neue Gebäude sind klimaeffizient zu konzipieren (mindestens KfW-Effizienzhaus- standard 40 oder Passivhaus) auch unter Berücksichtigung von Belichtung/Ver- schattung etc. für die aktive und passive Nutzung von Solarenergie. D arüber hinaus sollten möglichst nachwachsende/ökologische Baumaterialien bzw. Bau- stoffe mit geringem Ressourcenbedarf bei der Herstellung verwendet werden (wie z.B. Holzbauweise). Die Wettbewerbsteilnehmer sind aufgefordert, für städtische Gebäude wie die Schule, auch über die Mindestanforderungen der in den Gebäudeleitlinien der Stadt Münster formulierten Standards (s. Material) hinausgehende Konzepte und 30 AUSLOBUNG ZUM WETTBEWERBSVERFAHREN „NIENBERGE – SÜDLICH FELDSTIEGE“ STAND 11.03.2021 plan-lokal Ansätze zum Klimaschutz und zur Nachhaltigkeit vorzuschlagen und im Rahmen des Wettbewerbs einzubringen. Es ist ein fachlich fundiertes Energiekonzept zur überwiegenden Versorgung des Gebietes mit lokal erzeugten erneuerbaren Energien zu erstellen. Technische Maßnahmen für die Erzeugung, Nutzung und Speicherung von Strom, Wärme und Kälte aus erneuerbaren Energien (Photovoltaik, Solarthermie, Wärmepumpen etc.) oder Kraft-Wärme-Kopplung sind mit vorzusehen (gem. BauGB §9 Abs. 1 Nr. 23). In der ersten Phase des Wettbewerbs können sich die Ansätze auch auf die Ideenfläche im Westen beziehen, sofern die Vereinbarkeit mit den Schutzzielen sichergestellt ist (s. unter Landschaft). Neben den genannten grundsätzlich geltenden Anforderungen an die Bebau- ungsstruktur ist ein Klimaschutz-Modellquartier mit ca. 100 Wohneinheiten zu konzipieren. Bereits auf Ebene des Städtebaus sollen Beispielhaftigkeit und Inno- vationscharakter ablesbar sein. Versorgungsvarianten, die eine energieeffiziente Kühlung der Gebäude ermöglichen (Kaltes Nahwärmenetz), sind zu bevorzugen. Vorzusehen ist eine optimierte Geometrie und Ausrichtung der Baukörper hin- sichtlich der Hauptwindrichtung bzw. der Lage der Kaltluftbahnen (Berücksichti- gung stadtklimatischer Verhältnisse) sowie hinsichtlich der Bauweise und Gestal- tung der Baukörper (u. a. A/V-Verhältnisse der jeweiligen Gebäudetypen, Farb- gestaltung der Fassaden zum Umgang mit Überhitzung). Auch Freiflächen sind so zu planen, dass die Kaltluftentstehung gefördert wird (z.B. mithilfe von Wasserflächen). Begrünungsmaßnahmen sind in den Entwurf zu integrieren (z.B. Dach-, F assa- denbegrünung, Auswahl standortgerechter Baumarten, Verschattung der PKW- Stellflächen durch Baumpflanzungen, Einsatz von z.B. Baumrigolen zur Verbes- serung der Bewässerungssituation). Mobilitätsangebote sind so zu konzipieren, dass eine umweltfreundliche Mobili- tät gefördert wird (z.B. „Mobilstation“, Anbindung Radrouten/Veloroute). Ideenflächen Erwünscht sind (innovative) Grundüberlegungen zu Bebauungs-, Nutzungs- und Freiraumstrukturen zur Entwicklung der Flächen als Bindeglied zwischen Wettbe- werbsraum und angrenzenden Siedlungsstrukturen. Hier dürfen nur Nutzungen 31 AUSLOBUNG ZUM WETTBEWERBSVERFAHREN „NIENBERGE – SÜDLICH FELDSTIEGE“ STAND 11.03.2021 plan-lokal verortet werden, die nicht zwingend für das Wettbewerbsgebiet (Realisierungsflä- chen) erforderlich sind. Die Überlegungen können und sollten gerade für die Ideenfläche im Bereich der heutigen Sportanlagen über eine reine Wohnnutzung hinausgehen und der Si- tuation im Gefüge des Stadtteils gerecht werden. Für die Ideenfläche im Westen sind Entwicklungsoptionen entsprechend der in Kap. 3.1 formulierten Ziele aufzuzeigen. Im Sinne einer integralen Herangehensweise sollten bereits auf Ebene der Ideen- flächen Grundüberlegungen zur Regenwasserbewirtschaftung berücksichtig t werden, um die Funktionalität des Gesamtkonzepts schlüssig abzubilden. 3.3 RESTRIKTIONEN UND VORGABEN Die im Plan „Restriktionen“ dargestellten Bindungen und Restriktionen sind zu beachten (s. Abb. S. 14). Die im Plan „Grünplanerische Rahmenbedingungen“ (s. Abb. S. 16) dargestell- ten Restriktionen sind zu beachten (zu erhaltende Einzelbäume, Hecken und Ge- büsche, Ufergehölze, von Bebauung freizuhaltende Fläche); weitere Hinweise sind als Vorschläge zu werten. In den beiden zuvor benannten Plänen sind die erforderlichen Abstände bezogen auf die jeweilige Situation dargestellt. I.d.R. orientieren sich die dargestellten Ab- stände an den folgenden allgemeinen Vorgaben: 15 m beidseits der Gewässerachse 10 m beidseits zu den Hecken/Gehölzstreifen (gemessen vom Außenrand) 10 m zum Teich (geschützter Landschaftsbestandtteil) 30 m zum Wald (gilt für Gebäude; Grünanlagen, öffentliche Wege, private Gar- tenbereiche und offene Ableitungen in diesem Bereich sind möglich) 20 m beidseits zur 110 KV-Freileitung Ergänzend zu den dargestellten Abständen ist zu berücksichtigen, dass insbeson- dere der zentrale Ost- West“Grünzug“ durch die ehemalige Weidenutzung tief beastete Bäume enthält, die sich nicht aufasten lassen. Wege, Spielgeräte und 32 AUSLOBUNG ZUM WETTBEWERBSVERFAHREN „NIENBERGE – SÜDLICH FELDSTIEGE“ STAND 11.03.2021 plan-lokal ggf. Mulden müssen außerhalb geführt werden, wenn diese Strukturen erhalten bleiben sollen. Innerhalb des Schutzabstandes zur 110 KV-Freileitung ist zudem Folgende s zu beachten: o keine Hochbauten und auch keine Nebenanlagen zulässig; o im gekennzeichneten Umkreis des Mastes (s. Restriktionsplan) keinerlei Bodeneingriffe zulässig; o Private Gartenbereiche sind möglichst zu vermeiden, da trotz Festsetzun- gen im Bebauungsplan Nebenanlagen und hoher Bewuchs nicht dau- erhaft ausgeschlossen werden können; o Vermeidung öffentlicher Spielplätze; o Hinweis: die Art der hier zulässigen Straßenbeleuchtung ist mit dem Ver- sorgungsträger abzustimmen. Unter Beachtung der genannten Restriktionen sind folgende Nutzungen inner- halb des Schutzstreifens möglich: Stellplätze, Verkehrsflächen, Schulhofflächen, etc.. Gehölze sind möglich, allerdings nur Arten mit Wuchshöhen von max. 3 m. Bei der Planung der öffentlichen Verkehrsflächen ist die Einschränkung hinsicht- lich der Beleuchtung zu berücksichtigen. Eine ausreichende Beleuchtung ist ggf. durch Vorschläge zu alternativen Konzepten sicherzustellen. Anlagenbezogene Lärmvorbelastung durch Sportanlage und Festplatz: Es liegt ein Lärmschutzgutachten vor, das zu folgenden Ergebnissen kommt: Es ist damit zu rechnen, dass gerade aufgrund der Lärm-Emissionen der Festplatz- Nutzung eine Wohnnutzung nicht in unmittelbarer Nähe möglich sein wird. Die Vorgabe, im unmittelbar an Sport- und Festplatz angrenzenden Bereich mit Blick auf die Nachtzeit und am Wochenende eher unempfindliche Nutzungen der sozialen Infrastruktur (Grundschule, Kita, Sporthalle) vorzusehen, gilt daher verpflichtend. Auch für die südliche Gemeinbedarfsfläche (s. Plan „Potenziale“ S. 13, schraffiert dargestellt) ist ein Nutzungsvorschlag zu entwickeln, der keine schutzbedürftig e Wohnnutzung umfasst. 33 AUSLOBUNG ZUM WETTBEWERBSVERFAHREN „NIENBERGE – SÜDLICH FELDSTIEGE“ STAND 11.03.2021 plan-lokal 4 WETTBEWERBSVERFAHREN 4.1 AUSLOBERIN Stadt Münster Stadtplanungsamt Albersloher Weg 33 48155 Münster Ansprechpartnerin: Svenja Sauer Telefon 0251/492-6113 Fax 0251/492-7732 E-Mail sauer@stadt-muenster.de 4.2 WETTBEWERBSBETREUUNG plan-lokal Körbel + Scholle Stadtplaner PartmbB Bovermannstraße 8 44141 Dortmund Ansprechpartnerin: Kathrin Feigs Telefon 0231/952083-28 Fax 0231/952083-6 E-Mail kathrin.feigs@plan-lokal.de www.plan-lokal.de 34 AUSLOBUNG ZUM WETTBEWERBSVERFAHREN „NIENBERGE – SÜDLICH FELDSTIEGE“ STAND 11.03.2021 plan-lokal 4.3 GEGENSTAND, ART UND ZULASSUNGSBEREICH Bei dem Wettbewerbsverfahren handelt es sich um einen nichtoffenen zweiphasigen Re- alisierungswettbewerb mit Ideenteil mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren. Der Zu- lassungsbereich des Wettbewerbs umfasst die EWR-, WTO- und GPA-Staaten. Die Wett- bewerbssprache ist deutsch. Der Wettbewerb wird nach den geltenden Regeln der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013) und gemäß den Regelungen der VgV durchgeführt. Die Übereinstimm ung mit der RPW wurde von der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen (AKNW) mit der Registriernummer xxx [wird noch mitgeteilt] bestätigt. Das Verfahren wird in zwei Phasen durchgeführt. In der ersten Bearbeitungsphase soll ein räumliches Strukturkonzept (Ideenteil) erarbeitet werden. Neben dem eigentlichen Wett- bewerbsraum (13,8 Hektar) sollen dabei auch weitere Flächen (11,9 Hektar) mitbetrach- tet werden. Die Teilnehmerzahl ist auf maximal 15 Teams begrenzt; fünf davon sind ge- setzt (s. Teilnahmeberechtigung). Im Rahmen der ersten Preisgerichtssitzung wird über die eingereichten Arbeiten beraten. Ca. acht Beiträge werden zur Konkretisierung und wei- teren Qualifizierung in der zweiten Phase des Wettbewerbs ausgewählt. Sich ggf. aus der ersten Phase ergebende Überarbeitungshinweise sind in der zweiten Phase zu be rück- sichtigen. Die zweite Phase – unter Teilnahme von ca. acht Teams – hat die vertiefende Bearbeitung im eigentlichen Wettbewerbsraum zur Aufgabe. Diese umfasst – neben dem städtebauli- chen Konzept – die integrale Erstellung eines Freiraum-, Entwässerungs- und Energie- konzeptes. Im Rahmen der zweiten Preisgerichtssitzung wird der Siegerentwurf des Wett- bewerbs gekürt. Das Preisgericht beurteilt die Beiträge unter Ausschluss der Öffentlichkeit in beiden Pha- sen in gleicher Besetzung. Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren erfolgt ein Verhandlungsverfahren gemäß § 17 VgV mit den Preisträgerinnen/Preisträgern/Preisträgergemeinschaften. Die/der zu fin- dende Auftragnehmerin/Auftragnehmer/Auftragnehmergemeinschaft wird gemäß d er Zuschlagskriterien im Verhandlungsverfahren ermittelt. Das Auftragsversprechen im Rah- men des Realisierungswettbewerbs gilt für den als Realisierungsbereich ( eigentlicher Wettbewerbsraum) gekennzeichneten Bereich des Wettbewerbsgebietes (siehe Abbildung S. 4) sofern und alsbald die im Wettbewerbsverfahren konkretisierten Maßna hmen um- gesetzt werden. 35 AUSLOBUNG ZUM WETTBEWERBSVERFAHREN „NIENBERGE – SÜDLICH FELDSTIEGE“ STAND 11.03.2021 plan-lokal 4.4 TEILNAHMEBERECHTIGUNG UND TEILNEHMENDE Der Wettbewerb richtet sich an Stadtplaner und/oder Architekten in Bewerbergem ein- schaft mit Landschaftsarchitekten und Fachexperten aus dem Bereich Siedlungswas ser- wirtschaft. Der Stadtplaner/Architekt ist der federführende und bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft. Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahme- berechtigt sein. Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie am Tag der Ausschreibung bevollmächtigt sind, die Berufsbezeichnung Stadtplaner/ Architekt bzw. Landschaftsarchitekt nach geltendem Recht des jeweiligen Heimatstaates im Bereich des EWR-Abkommens oder GATS zu führen. Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbe- zeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer am Tag der Auslobung über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigun gsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der EU-Richtlinie 2005/36/EG (Berufsanerkennungs- richtlinie) gewährleistet ist. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, sofern ihr satz ungs- gemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Aufgabe in den Bereichen Städtebau bzw. Landschaftsarchitektur entsprechen. Juristische Pers onen ha- ben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung ver- antwortlich ist. Der bevollmächtigte Vertreter und der Verfasser der Wettbewer bsarbeit müssen die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllen. Die Fachexperten für Siedlungswasserwirtschaft müssen in geeigneter Weise nachweisen, dass sie die fachlichen Anforderungen erfüllen (Abschluss „Bauingenieur mit dem Schwerpunkt Siedlungswasserwirtschaft“ oder vergleichbar). Die Teilnehmer können weitere Fachberater hinzuziehen (z.B. aus dem Bereich klimaef- fiziente Energieversorgung/Energiekonzepte). Die Fachberater müssen nicht entspre - chend den genannten Kriterien teilnahmeberechtigt sein. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Bewerber, die als Einzelner und/oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft mehrere Bewerbungen einreichen, oder am Tag der B e- kanntmachung angestellter oder freier Mitarbeiter eines Bewerbers/eines Mitglieds einer Bewerbergemeinschaft sind oder die im Sinne des § 79 Abs. 2 VgV 2016 bevorzugt sein oder Einfluss haben können. 36 AUSLOBUNG ZUM WETTBEWERBSVERFAHREN „NIENBERGE – SÜDLICH FELDSTIEGE“ STAND 11.03.2021 plan-lokal Folgende fünf Planungsteams wurden im Vorfeld zur Teilnahme am Wettbewerb aufge- rufen und nehmen als gesetzte Teilnehmer am Wettbewerb teil (an dieser Stelle wird je- weils nur das federführende Büro genannt): [Büros] Im vorgeschalteten Bewerbungsverfahren wurden zehn weitere Bewerberinnen/Bewe r- ber/Bewerbergemeinschaften gemäß den Maßgaben und Kriterien der veröffen tlichten EU-Bekanntmachung Nr. xxx [wird noch mitgeteilt] ausgewählt und zur Teilnahme am Verfahren aufgefordert. Das vorgeschaltete Bewerbungsverfahren erstreckte sich vom 18.05.2021 bis 18.06.2021. Für die Bewerbung waren folgende Unt erlagen einzu- reichen: Teilnahmeantrag mit Namens- und Adressangabe des Bewerbers bzw. der Mit- glieder derBewerbergemeinschaft, unterzeichnete Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Formblatt 521 EU) unterzeichnetes Formblatt mit a) Versicherung, dass sich kein weiteres Mitglied der Arbeitsgemeinschaft (Partner, freie Mitarbeiter, Angestellte) bewirbt, und dass die Bewerberin oder der Bewerber akzeptiert, dass Verstöße hiergegen zu ihrem oder seinem nachträglichen Ausschluss und ggf. dem seiner Arbeit führen. Und b) Erklärung, dass der Teilnehmer im Falle der Auslosung am Wettbewerbs- verfahren verbindlich teilnehmen wird. Nachweis der Führung der Berufsbezeichnung: durch Kopie der letzten Beitrags- rechnung oder eine Bescheinigung der jeweiligen Architektenkammer, die nicht älter als ein Jahr ist; bzw. Abschluss- Zeugnis „Bauingenieur mit dem Schwer- punkt Siedlungswasserwirtschaft“ oder vergleichbar). Als Stichtag gilt der Tag dieser Bekanntmachung (bei ausländischen Bewerbern Nachweis entsprechend der Richtlinie 2005/36/EG). Benennung eines bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft, Erklärung der Mitglieder zur Bildung einer Bewerbergemeinschaft. [Folgender Absatz kommt nur bei entsprechender Bewerberzahl zum Tragen] Gemäß § 51 VgV konnte die Auswahl für den Fall, dass mehrere Bewerberinnen/Bewer- ber/Bewerbergemeinschaften gleichermaßen die Anforderungen erfüllen und d ie Zahl 37 AUSLOBUNG ZUM WETTBEWERBSVERFAHREN „NIENBERGE – SÜDLICH FELDSTIEGE“ STAND 11.03.2021 plan-lokal der Bewerberinnen/Bewerber/Bewerbergemeinschaften auch nach einer objektiven Aus- wahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien und hinsichtlic h der in der EU-Bekanntmachung Nr. xxx [wird noch mitgeteilt] bekanntgemachten Höchstzahl der Teilnehmerinnen/Teilnehmer/Teilnehmergemeinschaften zu hoch ist, unter den ve rblie- benen Bewerberinnen/Bewerber/Bewerbergemeinschaften durch Los getroffen we rden. Am 23.06.2021 fand die Auslosung der zehn Teilnahmeplätze unter insgesamt xx [ggf. zu ergänzen] eingegangenen Bewerbungen statt. Folgende Teilnehmer haben ihre Teil- nahme am Wettbewerb zugesagt (Auflistung in alphabetischer Reihenfolge): [ggf. zu ergänzen nach Auslosung] 4.5 PREISGERICHT Das Preisgericht zur Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten setzt sich au s folgenden Mit- gliedern zusammen: Stimmberechtigte Mitglieder Fachpreisrichter/innen Stadtplanung [Drei Personen + Vertreter/in] Landschaftsarchitektur [Zwei Personen + Vertreter/in] Entwässerungsplanung/Siedlungswasserwirtschaft [Eine Person + Vertreter/in] Sachpreisrichter/innen [Fünf Personen + Vertreter/in] Nicht-stimmberechtigte Sachverständige [Drei Personen + Vertreter/in] 38 AUSLOBUNG ZUM WETTBEWERBSVERFAHREN „NIENBERGE – SÜDLICH FELDSTIEGE“ STAND 11.03.2021 plan-lokal Vorprüfer Im Verfahren wirken zudem die nachfolgenden Personen als Sachverständige und Vor- prüferinnen/Vorprüfer mit: [Vertreter des betreuenden Büros und der Fachämter] Die Ausloberin behält sich vor, andere und weitere fachkundige Personen als Sac hver- ständige und Vorprüferinnen/Vorprüfer hinzuzuziehen. 4.6 WETTBEWERBSUNTERLAGEN Die Wettbewerbsunterlagen werden den Wettbewerbsteilnehmern ab dem 01.07.2021 digital zur Verfügung gestellt. Dazu wird ihnen per E-Mail ein Download-Link übermit- telt. Folgende Unterlagen werden zur Verfügung gestellt: [zu ergänzen] I Auslobung zum Wettbewerb II Planunterlagen III Informationsmaterial IV Formblätter Sämtliche Wettbewerbsunterlagen sind vertraulich zu behandeln, dürfen auss chließlich für Zwecke des Wettbewerbs verwendet und nicht an Dritte weitergegeben werden. 39 AUSLOBUNG ZUM WETTBEWERBSVERFAHREN „NIENBERGE – SÜDLICH FELDSTIEGE“ STAND 11.03.2021 plan-lokal 4.7 WETTBEWERBSLEISTUNGEN UND ABGABE Folgende Leistungen werden von den Teilnehmenden gefordert: Phase 1 Räumliches Strukturkonzept (Ideenteil) Räumliches Strukturkonzept mit Aussagen für den Wettbewerbsraum zuzüglich der nördlich, südlich und westlich angrenzenden Ideenflächen im Maßstab 1:2.000, mit Darstellung der konzeptionellen Entwurfsidee mit Aussagen zu Bebauungs- und Nutzungsstruktur (inklusive Verortung geförderter Geschoss- wohnraum und Mietreihenhäuser im Wettbewerbsraum) Freiraumstruktur, Erschließung und zur Verknüpfung der Planung in den Bestand (Hinweis: die Nutzungsstruktur ist so zu wählen, dass alle geforderten Nutzungen im eigentlichen Wettbewerbsraum untergebracht werden.) Freie Darstellung weiterer Aspekte bzw. konzeptioneller Elemente (z.B. zum Thema Ent- wässerung) Schriftliche Erläuterung des Konzeptes (auf max. zwei Seiten). Die Wettbewerbsarbeiten für die 1. Phase sind wie folgt einzureichen: 1 Präsentationsplan, farbig gerollt, im DIN A0-Hochformat 1 Präsentationsplan als Verkleinerung im DIN A3-Format 1 Vorprüfplan, farbig, gerollt, im Originalformat Ausdruck des Erläuterungsberichts auf max. 2 Seiten im DIN A4-Format Digitale Daten auf Datenträger (CD/USB-Stick) o Präsentations- und Vorprüfpläne als jpg-Dateien mit 300 dpi im DIN A3-Format und pdf-Dateien im DIN A0-Originalformat o dxf- oder dwg-Dateien des Lageplans in 1:2.000 o Erläuterungsbericht als pdf-Datei 40 AUSLOBUNG ZUM WETTBEWERBSVERFAHREN „NIENBERGE – SÜDLICH FELDSTIEGE“ STAND 11.03.2021 plan-lokal Verfassererklärung (gemäß Formblatt) in einem verschlossenen, undurchsichti- gen Umschlag, eindeutig versehen mit der Kennziffer Phase 2 Städtbaulicher Entwurf (Realisierungsteil) Städtebaulicher Entwurf für den eigentlichen Wettbewerbsraum im Maßstab 1:1.000 mit Aussagen zum Bebauungskonzept (Bautypologien, Dachaufsichten, Geschosszahlen und Ge- bäudeerschließung); Nutzungskonzept (Wohnformen, geförderter Wohnungsbau, soziale Infrastruk- tur (Kitas, Grundschule/Angebote offene Kinder-/Jugendarbeit, Sporthalle, Quartierstreffpunkt), Nutzungen im öffentlichen Raum (u.a. Spielplätze)); Erschließungskonzept (Straßenflächen, Fuß- und Radwege, Stellplätze (PKW und Fahrräder), „Mobilstation(en)“, Begrünung); Freiraumkonzept als integraler Bestandteil des städtebaulichen Konzeptes (pri- vate, öffentliche und halb-öffentliche Grünflächen (z.B. Stadtteilpark, besonders schutzwürdige Grün- und Gewässerstrukturen), Berücksichtigung bestehender Grünstrukturen, zukunftsfähige Anpassung an den Klimawandel); Entwässerungskonzept als integraler Bestandteil des städtebaulichen Konzeptes mit Aussagen zum Umgang mit der Regenwasserbewirtschaftung im Plangebiet und Erstellung einer Wasserbilanzierung für den Planzustand (vgl. vertiefend Kap. 3.2). Die Leistungen im Detail: o Geländemodulation/Höhenplanung (im Maßstab 1:1.000) (muss nicht auf den Entwurfsplänen dargestellt werden; eine Darstel- lung auf den Vorprüfplänen sowie eine digitale Abgabe (s.u.) reichen aus); o Entwässerungskonzept mit integraler Regenwasserbewirtschaftung ba- sierend auf dem natürlichen Wasserhaushalt; o Überflutungsbetrachtung und Risikoanalyse zum Planungsentwurf. 41 AUSLOBUNG ZUM WETTBEWERBSVERFAHREN „NIENBERGE – SÜDLICH FELDSTIEGE“ STAND 11.03.2021 plan-lokal Energiekonzept o mit fundierten Aussagen für den gesamten Wettbewerbsraum über Möglichkeiten zu Klimaschutz und Klimaanpassung, zur Nutzung er- neuerbarer Energien, zur Steigerung der Energieeffizienz und für eine nachhaltige Mobilität; o mit ergänzender Darstellung eines in den Wettbewerbsraum integrier- ten Klimaschutz-Modellquartiers mit rd. 100 Wohneinheiten; o mit der Berücksichtigung der Ausrichtung und Gestaltung der Baukör- per hinsichtlich der stadtklimatischen Anforderungen. Zwei vertiefende Darstellungen von Einzelsituationen im Maßstab 1:500; eine dieser Darstellungen soll die Klimaschutz-Modellsiedlung zum Inhalt haben; für die zweite Darstellung ist der Bereich frei wählbar. Zwei Straßenquerschnitte durch innere Erschließungsstraßen (Tempo 30-Zone und ver- kehrsberuhigter Bereich) im Maßstab 1:200 zur schematischen Verdeutlichung der Raumaufteilung für die unterschiedlichen Funktionen Verkehr/Mobilität, Entwässerung, Begrünung. Eine frei wählbare perspektivische Darstellung zur Verdeutlichung des Entwurfsansatzes. (z.B. Collage, Handzeichnung; Rendering wird ausgeschlossen) Weitere erläuternde Darstellungen (z.B. Skizzen, Schaubilder, Piktogramme, perspektivi- sche Darstellungen oder Schnitte) sind zulässig. Massenmodell im Maßstab 1:1.000 (unter Berücksichtigung der Material- und Farbvor- gaben) Städtebauliche Kenndaten (GRZ, GFZ, Wohneinheiten, Grün- und Spielplatzflächen, Erschließungsflächen, Stellplätze etc.); ein Formblatt wird zur Verfügung gestellt. Erläuterungsbericht auf max. 5 Seiten DIN A4 mit Aussagen zur Entwurfsidee, zur Be- bauungs- und Nutzungsstruktur, Freiraumstruktur, Erschließung, zum Entwässerungs- konzept (Wasserbilanzierung), Energiekonzept und zum Umgang mit den Klimaschutz-/ Klimaanpassungsanforderungen. 42 AUSLOBUNG ZUM WETTBEWERBSVERFAHREN „NIENBERGE – SÜDLICH FELDSTIEGE“ STAND 11.03.2021 plan-lokal Die Wettbewerbsarbeiten für die 2. Phase sind wie folgt einzureichen: Präsentationspläne (max. 2), farbig gerollt, im DIN A0-Hochformat Präsentationspläne (max. 2) als Verkleinerung im DIN A3-Format Vorprüfplan/-pläne (max. 2), farbig, gerollt, im Originalformat mit Vermaßung; zuzüglich eines Vorprüfplans mit Darstellung der Geländemodulation 1:1.000 (technischer Beiplan) Ausdruck des Erläuterungsberichts auf max. 5 Seiten im DIN A4-Format Digitale Daten auf Datenträger (CD/USB-Stick) o Präsentations- und Vorprüfpläne als jpg-Dateien mit 300 dpi im DIN A3-Format und pdf-Dateien im DIN A0-Originalformat (inkl. Plan der Geländemodulation) o dxf- oder dwg-Dateien des Lageplans sowie der Geländemodulation in 1:1.000 o Flächenangaben im xls- und pdf-Format o Erläuterungsbericht als pdf-Datei Verfassererklärung (gemäß Formblatt) in einem verschlossenen, undurchsichti- gen Umschlag, eindeutig versehen mit der Kennziffer. Form und Fristen zur Abgabe der Wettbewerbsarbeiten Jeder Teilnehmende darf nur einen Entwurf einreichen. Die geforderten Leistungen sind in allen Teilen in der rechten oberen Ecke mit einer sechsstelligen Kennzahl aus unterschiedlichen arabischen Ziffern zu versehen, die keine Rückschlüsse auf den Verfasser zulassen. Alle digitalen Daten sind ebenfalls zu anonymi- sieren. Die Verfassererklärungen sind in einem mit gleicher Kennzahl versehenen, ver- schlossenen und undurchsichtigen Umschlag einzureichen. Die Wettbewerbsarbeiten für die erste Phase sind bis einschließlich 28.10.2021, 12.00 Uhr, für die zweite Phase bis einschließlich 03.02.2022, 12.00 Uhr bei folgender Adresse einzureichen: 43 AUSLOBUNG ZUM WETTBEWERBSVERFAHREN „NIENBERGE – SÜDLICH FELDSTIEGE“ STAND 11.03.2021 plan-lokal plan-lokal PartmbB z. Hd. Kathrin Feigs Bovermannstraße 8 44141 Dortmund Es gilt der Poststempel. Zur Wahrung der Anonymität ist als Absender die Ansc hrift des Empfängers zu verwenden. 4.8 RÜCKFRAGEN UND KOLLOQUIUM Am 27.08.2021 findet das Rückfragenkolloquium inklusive Besichtigung des Planungs- raumes statt. Schriftliche Rückfragen können bis einschließlich 23.07.2021 per E-Mail an kathrin.feigs@plan-lokal.de gesendet werden. Die Beantwortung der eingereichten Fragen erfolgt nach Möglichkeit während des Kolloquiums. Über die Sitzung wird eine Niederschrift angefertig t, die Be- standteil der Auslobung ist und innerhalb von sieben Kalendertagen nach dem Kollo- quium per E-Mail an die Teilnehmer versandt wird. 4.9 BEURTEILUNGSKRITERIEN Folgende Kriterien werden der Prüfung bzw. der Beurteilung der Wettbewerbsar beiten durch das Preisgericht zugrunde gelegt. Die Reihenfolge der Kriterien hat auf deren Wer- tigkeit keinen Einfluss. Erfüllung der Aufgabenstellung, insb. mit Blick auf die geforderten Dichtewerte, den integralen Planungsansatz (Städtebau, Freiraumplanung, Entwässerung , Mobilität / Verkehr), die Berücksichtigung der Restriktionen und Vorgaben sowie dem Nachweis der geforderten Infrastruktur. Qualität des städtebaulichen Gesamtkonzeptes, Verknüpfung mit vorhandenen Siedlungsbereichen, funktional sinnvolle Anordnung der verschiedenen Nutzun- gen, multifunktionale Nutzbarkeit von Flächen, realistisch umsetzbare Flächen- aufteilung für alle Belange, Schaffung von Übergängen zu angrenzenden Nut- zungen und zur freien Landschaft. 44 AUSLOBUNG ZUM WETTBEWERBSVERFAHREN „NIENBERGE – SÜDLICH FELDSTIEGE“ STAND 11.03.2021 plan-lokal Qualität der städtebaulichen Struktur und Gestalt (Schaffung von differenzierten Räumen, Identitätsbildung) Qualität der Freiraumgestaltung (in der Siedlung liegende Freiräume, Einbezie- hung der vorhandenen Strukturen, Gestaltung des Übergangs zur freien Lan d- schaft) Qualität der verkehrlichen Erschließung (Einhaltung der städtischen Standa rds, Differenzierung von Funktionsräumen, Schaffung von Aufenthaltsqualität und multifunktionalen Räumen) Qualität des Entwässerungskonzeptes (wasserwirtschaftliche Leistungsfähi gkeit, Innovationsgehalt, Integration in die städtebauliche Gestaltung und in die Frei- raumplanung) Klimafreundliche Gebäude (hoher Energiestandard, Nutzung der Dachflä chen für Solarenergie und Dachbegrünung, ökologische und nachwachsende Bau- materialen) Qualität und Innovationsgrad des Energiekonzeptes (inkl. Berücksichtigung des Modellquartiers, Vorschläge zur klimafreundlichen Energieversorgung des G e- biets, Nutzung erneuerbarer Energien) Nachhaltigkeit (sparsamer Umgang mit Grund und Boden, möglichst geringer Versiegelungsanteil, Durchgrünung des Quartiers) und Wirtschaftlichkeit (Ve r- meidung von Restflächen, angemessenes Verhältnis von privaten und öffentli- chen Flächen) 4.10 PREISGELDER Für die Prämierung der Arbeiten in der zweiten Phase des Verfahrens steht eine Wettbe- werbssumme von insgesamt 112.000 Euro (zzgl. geltender MwSt.) zur Verfügung. Es ist beabsichtigt, die Wettbewerbssumme für drei Preise und zwei Anerkennungen wie folgt aufzuteilen (jeweils zuzüglich geltender Mwst.): 45 AUSLOBUNG ZUM WETTBEWERBSVERFAHREN „NIENBERGE – SÜDLICH FELDSTIEGE“ STAND 11.03.2021 plan-lokal 1. Preis 45.000 Euro 2. Preis 28.000 Euro 3. Preis 17.000 Euro 2 Anerkennungen je 11.000 Euro Das Preisgericht kann durch einstimmigen Beschluss unter Beibehaltung der Ges amt- summe eine andere Aufteilung der Wettbewerbssumme festlegen. 4.11 ERGEBNISSE UND AUSSTELLUNG Die Ausloberin teilt den Wettbewerbsteilnehmern das Ergebnis des Wettbewerbs unver- züglich per E-Mail mit. Die Entscheidungen des Preisgerichts sind endgültig und unterlie- gen nicht der gerichtlichen Nachprüfung. Rügen (Verstöße gegen das in der Auslobung festgelegte Verfahren oder das Preisgerichtsverfahren) sind innerhalb von 15 Tagen nach Zugang des Preisgerichtsprotokolls an die Ausloberin zu richten. Die Wettbewerbsergebnisse aller Teilnehmer werden im Anschluss an den Wettbewer b mit den Namen der Verfasser ausgestellt. Die Ausloberin wird das Erge bnis der Fach- presse zwecks Veröffentlichung zur Verfügung stellen. 4.12 EIGENTUM UND URHEBERRECHT Die eingereichten Unterlagen der mit Preisen und Anerkennungen versehenen Arbeiten werden Eigentum der Ausloberin. Das Urheberrecht verbleibt bei dem Verfasser oder den Verfassern. Die Ausloberin ist berechtigt, sämtliche Wettbewerbsarbeiten nach dem Ab- schluss des Verfahrens unter Angabe der Verfasser ohne weitere Prüfung und Vergütung zu dokumentieren, auszustellen und zu veröffentlichen, gegebenenfalls auch über Dritte. Arbeiten, die nicht ausgezeichnet wurden, können nach Beendigung der Ausstellung von dem Verfasser innerhalb von 14 Tagen per Post angefordert werden. Für Beschädigung oder Verlust von Arbeiten haften weder Ausloberin noch Wettbewerbsbetreuer. 46 AUSLOBUNG ZUM WETTBEWERBSVERFAHREN „NIENBERGE – SÜDLICH FELDSTIEGE“ STAND 11.03.2021 plan-lokal 4.13 WEITERE BEARBEITUNG Die Stadt Münster beabsichtigt unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts einen der Preisträger, in der Regel den Gewinner, gemäß § 8 (2) RPW 2013 mit den weiteren Planungsleistungen für den Wettbewerbsraum zu beauftragen. Diese umfassen die Überarbeitung der städtebaulichen Leistungen (Überarbeitung des Wettbe- werbsergebnisses zum städtebaulichen Entwurf entsprechend dem Merkblatt 51 der AKBW, Leistungsphase 3), die Überarbeitung des Entwässerungskonzeptes inkl. der Anpassung der entspre- chenden Dokumente (Nachweis Wasserbilanz, aktualisierte Querschnitte, etc.), sowie vorbereitende Leistungen zum Grünordnungsplan im Sinne einer Überarbeitung des Freiraumkonzeptes (umfasst u.a. nicht das Bearbeiten der naturschutzrecht- lichen Eingriffsregelung). Die vorgesehene Bearbeitungstiefe und Maßstäblichkeit der freiraumplanerisc hen Leis- tungen sowie des Entwässerungskonzeptes entspricht der des städtebaulichen K onzepts (Weiterverfolgung des integralen Planungsansatzes). Grundlage für die Überarb eitung stellen die Empfehlungen des Preisgerichts sowie sich aus Abstimmungen mit den Fachämtern ergebende Anpassungserfordernisse dar. Die Beauftragung soll erfolgen, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert wird, und sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht. Die Wettbewerbsteilnehmenden verpflichten sich, im Falle einer Beauftragung durch die Ausloberin, die weitere Bearbeitung zu übernehmen und durchzuführen. Die im Wettbewerb bereits erbrachten Leistungen der Teilnehmer werden bis z ur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn die Wettbewerbsarbeit in seinen we- sentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. 47 AUSLOBUNG ZUM WETTBEWERBSVERFAHREN „NIENBERGE – SÜDLICH FELDSTIEGE“ STAND 11.03.2021 plan-lokal 4.14 TERMINE Einsendeschluss der Bewerbungen 18. Juni 2021 Auswahlverfahren und Benachrichtigung der Teilnehmer bis zum 01. Juli 2021 Versand der Auslobung 01. Juli 2021 Rückfragenkolloquium/Preisrichtervorge- spräch 27. August 2021 Abgabe Phase 1 28. Oktober 2021 Preisgericht Phase 1 26. November 2021 Versand Überarbeitungsempfehlungen 03. Dezember 2021 Abgabe Phase 2 03. Februar 2022 Preisgericht Phase 2 04. März 2022 Ausstellung Vorauss. ab Ende März 2022
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (18)
- Hülshoffstraße
- Steinfurter Straße
- Altenberger Straße
- Albersloher Weg 33
- Von-Schonebeck-Ring
- Hannaschweg
- Waltruper Weg
- Carl-Neuendorff-Weg
- Umgehungsstraße
- Sebastianstraße
- Vorbergs Hügel
- Kurneystraße
- Gasselstiege
- Feldstiege 61
- Kinderhaus
- Schonebeck
- Alvingheide
- Beerwiede
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0215/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 16.03.2021
- Erstellt
- 10.03.2021 10:57