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V/0215/2021

Städtebaulicher Wettbewerb "Nienberge - südlich Feldstiege" - Auslobung

Vorlagen 16.03.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung, Sitzung am 17.06.2021, TOP 6.5

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Anlage 1 - Entwurf der Auslobung

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Ansehen

Beschlussvorlage

6414 Zeichen

V/0215/2021 
V/0215/2021 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Städtebaulicher Wettbewerb "Nienberge - südlich Feldstiege" - Auslobung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   22.04.2021 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
   11.05.2021 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   12.05.2021 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt , den städtebaulichen Wettbewerb "Nienberge – südlich Feldstiege" 
auf der Grundlage des Entwurfes des Auslobungstextes (Anlage 1) durchzuführen. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Für das Wettbewerbsverfahren entstehen voraussichtlich Kosten (Preisgelder, Honorare, Modellbau) 
von ca. 175.000,- €. Sie umfassen die nach der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013) er-
forderlichen Honorarkosten. Die weitere Beauftragung des/der Preisträger /s im Anschluss an de n 
Wettbewerb wird im Rahmen einer Verhandlungsvergabe erfolgen.  Für die weitere Beauftragung 
werden ergänzende Haushaltsmittel von geschätzt 59.500,- € (brutto) benötigt, welche für 2022 ver-
anschlagt sind. Die Finanzmittel stehen in der Produktgruppe 0901 zur Verfügung. 
Die oben genannte Sachentscheidung wird wie folgt finanziert: 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemer-
kungen 
Produktgruppe 0901 Stadt- und Regionalentwicklung, Stadtplanung    
Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 2021 175.000  
   2022 59.500  
Die erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2021 veranschlagt. 
Stadtplanungsamt 
 
01.04.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Sauer 
Telefon: 492-6113 
Sauer@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0215/2021 
Begründung: 
Im Zuge der Umsetzung des Baulandprogrammes wurde eine rund 17 Hektar große, bislang landwirt-
schaftlich genutzte Fläche südlich der Straße Feldstiege im Stadtteil Nienberge von der Stadt Münster 
angekauft, von der ca. 13,8 Hektar für eine städtebauliche Entwicklung zur Verfügung stehen. Im Vor-
feld des anstehenden Wettbewerbs wurde die Fläche bereits im Rahm en des Stadtteilentwicklungs-
konzeptes für Nienberge und Häger thematisiert. Das Projekt wird im 2020 fertiggestellten Stadtteil-
entwicklungskonzept als von zentraler Bedeutung für die Stadtteilentwicklung beschrieben (vgl. 
www.stadt-muenster.de/nienberge-entwicklungskonzept bzw. Vorlage V/0408/2020 ). Aufgrund der 
Bedeutung der Fläche ist ein städtebauliches Qualifizierungsverfahren zur Vorbereitung der Aufstel-
lung eines Bebauungsplans für das Plangebiet angedacht. Die Freigabe der Prozessarchitektur eines 
zweiphasigen städtebaulichen Wettbewerbs erfolgte am 21.11.2019 in nicht -öffentlicher Sitzung im 
Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen. 
Ausgehend von den Er gebnissen des Stadtteilentwicklungskonzeptes wurde die Zielsetzung für das 
Plangebiet innerhalb der städtischen Ämter weiter konkretisiert. Neben Wohnangeboten für ver-
schiedenste Bevölkerungsgruppen soll das Gebiet auch Raum bieten für einen neuen Grundsch ul-
standort inklusive Sporthalle, mindestens zwei Kitastandorte, zwei Spielplätze und einen Stadtteilpark 
sowie für einen gemischt genutzten Bereich (Wohnen und Arbeiten) im Übergang zum nördlich an-
grenzenden Gewerbegebiet. Ein Klimaschutz-Modellquartier mit rund 100 Wohneinheiten sowie inno-
vative Ansätze in den  Bereichen Mobilität (Mobilitätsstationen) und Stadtentwässerung sollen eine 
zukunftsfähige Quartiersentwicklung unterstützen. Durch die räumlichen Gegebenheiten werden hohe 
Ansprüche an die Aspekte F reiraumplanung und Entwässerung gestellt. Im Wettbewerb ist daher ein 
integrales städtebauliches Gesamtkonzept für das Plangebiet zu entwickeln.  
Um der Aufgabenstellung gerecht zu werden, fordert die Wettbewerbsauslobung Planungsgemein-
schaften aus den Dis ziplinen Städtebau, Freiraumplanung und Entwässerungsplanung. Die Teilneh-
mer können bei Bedarf weitere Fachberater – beispielsweise aus dem Bereich klimaeffiziente Ener-
gieversorgung/Energiekonzepte – hinzuziehen. 
In der ersten Phase des Wettbewerbs sollen 15 Teams grundlegende raumstrukturelle Aussagen 
entwickeln, die auch angrenzende Flächen außerhalb des eigentlichen Wettbewerbsgebiets berück-
sichtigen. Fünf dieser Teams werden durch etablierte Planungsbüros gebildet (vgl. nicht -öffentliche 
Vorlage V/0216/2021). Zehn weitere Büros werden durch ein vorgeschaltetes Bewerbungsverfahren 
gemäß den Regelungen der Vergabeverordnung (VgV) ermittelt (vorgeschalteter Teilnahmewettbe-
werb). 
Im Rahmen der ersten Preisgerichtssitzung wird über die eingereichten Arbeiten beraten. Es ist vor-
gesehen, dass voraussichtlich acht Beiträge zur Konkretisierung und weiteren Qualifizierung in der 
zweiten Phase des Wettbewerbs ausgewählt werden.  
In der zweiten Phase des Wettbewerbs sind konkrete städtebauliche Entwürfe zu erarbeiten , die die 
geforderten Nutzungen verorten und die in der Auslobung beschriebenen Rahmenbedingung berück-
sichtigen. Im Ergebnis soll durch die Teams ein städtebauliches Konzept vorgelegt werden, welches 
die Belange der Entwässerungs - und Freiraumplanung als i ntegrale Bestandteile berücksichtigt. 
Durch diesen integralen Ansatz und ergänzende vorzulegende Berechnungen im Themenfeld Ent-
wässerung soll sichergestellt werden, dass der Entwurf der Preisträger im Nachgang zum Wettbe-
werb in einen Bebauungsplan für das Plangebiet überführt werden kann.  
Zur Beurteilung der einzureichenden Entwürfe wird ein Preisgericht gebildet, welches die drei Fach-
disziplinen der Planungsteams abdeckt (vgl. nicht-öffentliche Vorlage V/0216/2021).

- 3 - 
V/0215/2021 
Die Stadt Münster beabsichtigt unter W ürdigung der Empfehlung des Preis gerichts einen der Preis-
träger (in der Regel den Siegerentwurf) gemäß § 8 (2) RPW 2013 mit den weiteren Planungsleistun-
gen für den städtebaulichen Entwurf für den Wettbewerbsraum zu beauftragen. 
Formal wird der Wettbewerb  nach den geltenden Regeln der Richtlinie für Planungswettbewerbe 
(RPW 2013) und gemäß den Regelungen der VgV durchgeführt. Bei dem Wettbewerbsverfahren 
handelt es sich um einen nichtoffenen zweiphasigen Realisierungswettbewerb mit Ideenteil mit vor-
geschaltetem Bewerbungsverfahren. Der Zulassungsbereich des Wettbewerbs umfasst die EWR -, 
WTO- und GPA-Staaten. 
 
 
i.V. 
 
gez. 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Anlage 1 – Entwurf der Auslobung

Anlage A

2321 Zeichen

Anlage A zur V/0215/2021 
Kurzüberblick 
Mit der Vorlage wird die Verwaltung berechtigt den städtebaulichen Wettbewerb "Nienberge – 
südlich Feldstiege" auf der Grundlage des Auslobungstextes durchzuführen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Ziel der vorliegenden Beschlussvorlage ist es den städtebaulichen Wettbewerb "Nienberge – süd-
lich Feldstiege" durchzuführen. Das Wettbewerbsergebnis soll als Grundlage für die Aufstellung 
eines Bebauungsplans und damit der städtebaulichen Entwicklung des Gebiets dienen. Die städ-
tebauliche Entwicklung der Fläche eröffnet neue Chancen für den Stadtteil und bietet neben 
Raum für Wohnen und Arbeiten die Möglichkeit neue Einrichtungen der sozialen Infrastruktur im 
Stadtteil zu verorten.  
Neben Anforderungen an ein hochwertiges Wohnumfeld und Wohnangeboten für verschiedenste 
Bevölkerungsgruppen ist eine nachhaltige und klimaangepasste Stadtentwicklung eine zentrale 
Zielsetzung für das Quartier. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0901 Stadt- und Regionalentwicklung, Stadtplanung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2021 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des Haushaltsplan 2022 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
Die Gesamtkosten für das Wettbewerbsverfahren betragen rund 175.000,-€ (Preisgelder, Honora-
re, Modellbau). 
Die Kosten der Weiterbeauftragung eines Preisträgers sind darin nicht enthalten. Die Beauftragung 
erfolgt im Rahmen einer Verhandlungsvergabe, sobald die Aufgabenstellung des Wettbewerbs 
realisiert wird. Aktuell werden die Kosten für die Weiterbeauftragung auf ca. 59.500,- € (brutto) 
geschätzt. 
Die Finanzmittel stehen in der Produktgruppe 0901 zur Verfügung. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Übergeordnete rechtliche Grundlage: § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB 
Die Kosten (Preisgelder, Honorare) basieren maßgeblich auf den nach der Richtlinie für Pla-
nungswettbewerbe (RPW 2013) erforderlichen Honorarkosten.

Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
keine

Anlage 1 - Entwurf der Auslobung

83983 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage V/0215/2021 
 
 
 
Städtebaulicher Wettbewerb 
„Nienberge – Südlich Feldstiege“  
 
Auslobung 
 
 
 
 
 
 
ENTWURF

1 AUSLOBUNG ZUM WETTBEWERBSVERFAHREN „NIENBERGE – SÜDLICH FELDSTIEGE“ 
STAND 11.03.2021  
 
plan-lokal 
Ausloberin  
Stadt Münster  
Stadtplanungsamt 
Albersloher Weg 33 
48155 Münster 
 
Ansprechpartnerin: 
Svenja Sauer 
Telefon 0251/492-6113 
Fax 0251/492-7732 
E-Mail sauer@stadt-muenster.de 
Wettbewerbsbetreuung 
plan-lokal Körbel + Scholle Stadtplaner PartmbB 
Bovermannstraße 8 
44141 Dortmund 
 
Ansprechpartnerin: 
Kathrin Feigs 
Telefon 0231/952083-28 
Fax 0231/952083-6 
E-Mail kathrin.feigs@plan-lokal.de 
www.plan-lokal.de

2 AUSLOBUNG ZUM WETTBEWERBSVERFAHREN „NIENBERGE – SÜDLICH FELDSTIEGE“ 
STAND 11.03.2021  
 
plan-lokal 
INHALT 
1 Anlass und Ziel 3 
2 Wettbewerbsgebiet und Rahmenbedingungen 4 
2.1 Lage und Abgrenzung 4  
2.2 Stadtteil Nienberge und Nutzungen im Umfeld 5  
2.3 Der Planungsraum 12 
3 Wettbewerbsaufgabe, Ziele und Restriktionen 20 
3.1 Ziele 20 
3.2 Planungsaufgabe 21 
3.3 Restriktionen und Vorgaben 31 
4 Wettbewerbsverfahren 33 
4.1 Ausloberin 33 
4.2 Wettbewerbsbetreuung 33 
4.3 Gegenstand, Art und Zulassungsbereich 34 
4.4 Teilnahmeberechtigung und Teilnehmende 34 
4.5 Preisgericht 37 
4.6 Wettbewerbsunterlagen 38 
4.7 Wettbewerbsleistungen und Abgabe 39 
4.8 Rückfragen und Kolloquium 43 
4.9 Beurteilungskriterien 43 
4.10 Preisgelder 44 
4.11 Ergebnisse und Ausstellung 45 
4.12 Eigentum und Urheberrecht 45 
4.13 Weitere Bearbeitung 46 
4.14 Termine 46

3 AUSLOBUNG ZUM WETTBEWERBSVERFAHREN „NIENBERGE – SÜDLICH FELDSTIEGE“ 
STAND 11.03.2021  
 
plan-lokal 
1 ANLASS UND ZIEL 
Die Stadt Münster zählt zu den stark wachsenden Städten in Nordrhein-Westfalen. Auch 
für die Zukunft ist eine Fortsetzung dieses Wachstumstrends absehbar. Um Wohnungs-
bedarfe angemessen decken zu können und eine nachhaltige Stadtentwicklung z u ge-
währleisten, wird die Wohnbaulandentwicklung in Münster durch die Stadt aktiv gesteu-
ert. Bei Auswahl, Festlegung und (Zwischen-)Erwerb der Flächen werden die Ziele d er 
Sozialgerechten Bodennutzung Münster, der „Planungswerkstatt 2030“ sowie – auf ope-
rativer Ebene – des Baulandprogrammes zugrunde gelegt. Letzteres zeigt auf, welche  
Flächen für eine zukünftige wohnbauliche Nutzung entwickelt werden sollen. In Münster-
Nienberge ist die 13,8 Hektar große, bislang landwirtschaftliche genutzte Fläche südlich 
der Straße Feldstiege für eine Wohnbauentwicklung vorgesehen. 
Zur Bearbeitung dieser Entwurfsaufgabe wird nach Beschluss der Stadt Münster ein zwei-
phasiger städtebaulicher Wettbewerb durchgeführt. Bei der Entwurfsarb eit gilt es unter-
schiedlichen Rahmenbedingungen gerecht zu werden: 
 Bei der Erfüllung der Ziele der Wohnbauflächenentwicklung ist zunächst der Um-
gang mit den kleinräumigen Rahmenbedingungen wichtig. Hier ist beispiels-
weise die Entwässerungssituation, aber auch der Bestand an naturräu mlichen 
Elementen oder Lärmemissionen umgebender Nutzungen zu nennen. 
 Gleichzeitig ist der Kontext zur Stadtteilentwicklung zu gewährleisten: Für den 
etwa 6.000 Einwohner zählenden Außenstadtteil Nienberge im Nordwesten der 
Münsteraner Kernstadt stellt die anstehende Wohnbauflächenentwicklung 
Chance und Herausforderung zugleich dar (Bereitstellung von Wohnungsange-
boten, aber auch Bedarf einer Verknüpfung des neuen Wohnquartiers mit dem 
Siedlungsbestand). Die Wohnbauflächenentwicklung an der Feldstiege ist in dem 
im Jahr 2020 fertiggestellten Stadtteilentwicklungskonzept als ein Projekt von 
zentraler Bedeutung für die Stadtteilentwicklung beschrieben.  
 Darüber hinaus ist vor dem Hintergrund der Klimaziele Münsters (Klim aneutral 
2030) und des Klimawandels mit immer häufiger auftretenden Wetterextr emen 
eine Konzeption umzusetzen, die den Erfordernissen von Klimaanpassung und 
Klimaschutz in besonderer Weise Rechnung trägt.

4 AUSLOBUNG ZUM WETTBEWERBSVERFAHREN „NIENBERGE – SÜDLICH FELDSTIEGE“ 
STAND 11.03.2021  
 
plan-lokal 
2 WETTBEWERBSGEBIET UND RAHMENBEDINGUNGEN 
2.1 LAGE UND ABGRENZUNG 
Das Wettbewerbsgebiet liegt im Westen des Stadtteils Nienberge. Der ges amte zu be-
trachtende Planungsraum umfasst den eigentlichen Wettbewerbsraum (Teilfläche Reali-
sierungswettbewerb, Größe 13,8 Hektar) zuzüglich der nördlich , südlich und westlich 
angrenzenden Flächen (Teilflächen Ideenwettbewerb, insgesamt 11,9 Hektar). 
(Abb.: Fläche Realisierungswettbewerb (rot) + zus. Teilflächen Ideenwettbewerb (blau))

5 AUSLOBUNG ZUM WETTBEWERBSVERFAHREN „NIENBERGE – SÜDLICH FELDSTIEGE“ 
STAND 11.03.2021  
 
plan-lokal 
2.2 STADTTEIL NIENBERGE UND NUTZUNGEN IM UMFELD 
Nienberge ist einer von mehreren Außenstadtteilen, die im Rahmen der Gebiets reform 
1975 Teil der Stadt Münster wurden. Der Stadtteil liegt im Stadtbezirk Münster-West und 
ist etwa sechs Kilometer vom Stadtzentrum entfernt. Gegenwärtig leben hier etwa 6.000 
Menschen. 
Historische Entwicklung und heutige Siedlungs- und Nutzungsstruktur 
Mit der St. Sebastians-Kirche und der umgebenden Gräfte verfügt Nienberge über einen 
alten Kern (11./12. Jahrhundert). Der überwiegende Teil der Besiedlung und Entwicklung 
erfolgte aber erst wesentlich später: Erst zwischen Mitte der 70er und Ende der 80er Jahre 
des 20. Jahrhunderts entstanden weite Wohnsiedlungsbereiche, zunächst zwis chen Au-
tobahn, Altenberger Straße und Steinfurter Straße. Auch die Hülshoffstraße, angelegt zur 
Entlastung des Nienberger Siedlungskerns, und das nördlich angrenzende Wohng ebiet 
sowie das Gewerbegebiet an der Feldstiege stammen aus dieser Zeit. Die neuesten Sied-
lungserweiterungen in Nienberge entstanden im Zeitraum nach 2007 im Bereich Waltru-
per Weg/Carl-Neuendorff-Weg. 
Heute ist Nienberge in erster Linie durch Wohnnutzung geprägt. Der Ortsteil weist einen 
kompakten und klar begrenzten Siedlungsbereich zwischen der Altenberger  Straße im 
Norden, der A1 im Osten und der Steinfurter Straße im Süden auf. Nach Westen hin 
existiert parallel zur Hülshoffstraße ein gut 300 Meter breiter Streifen mit Wohnbebauung, 
der durch die freie Landschaft, die Wald- und Sportflächen des SC Nienberge sowie die 
Gewerbeflächen entlang der Altenberger Straße eingefasst wird. Die Ortsmitte b efindet 
sich im Bereich nahe der historischen Kirche St. Sebastian.   
Wohnbebauung 
Nienberge stellt einen beliebten Wohnstandort insbesondere für Familien dar. Dies hat 
sich – wie in vielen anderen Außenstadtteilen Münsters auch – in einem hohen Anteil an 
Einfamilienhäusern niedergeschlagen (gut 50 %; Durchschnitt Stadt Münster 30 %, Zen-
sus 2011). So herrscht im überwiegenden Teil der älteren Wohnsiedlungsb ereiche eine 
gemäßigte bis geringe bauliche Dichte. Bungalowstrukturen, umfangreiche Garagenhöfe 
und zum Teil breite Straßenquerschnitte lassen die Entstehungszeit der 70er  Jahre und 
die damals dominierenden Planungsleitbilder deutlich erkennen. Dichter ist die Be- 
bauung mit bis zu viergeschossigen Mehrfamilienhäusern und Wohnanlagen im Bereich

6 AUSLOBUNG ZUM WETTBEWERBSVERFAHREN „NIENBERGE – SÜDLICH FELDSTIEGE“ 
STAND 11.03.2021  
 
plan-lokal 
nordwestlich und z.T. südöstlich der Hülshoffstraße (z.B. im Bereich Isol de-Kurz-Straße), 
aber auch in zentraleren Lagen nahe der Sebastianstraße und Kurneystraße. Der Bereich 
des vor gut zehn Jahren entstandenen Neubaugebietes Waltruper Weg/Carl- Neuen-
dorff-Weg lässt Einfamilienhausbebauung in verdichteter Bauweise erkennen. 
Einzelhandel 
Der Ortskern rund um die Kirche St. Sebastian weist einen der Ortsteilgrö ße angemes-
senen Besatz mit Einzelhandel, Dienstleistungen und Gastronomie auf (z.B. Lebensmittel-
markt mit Bäcker, Getränkemarkt, Apotheken, Haushalts- u. Elektrowaren, Bekleidungs-
geschäfte, Optiker, Schreib- u. Spielwaren, Dienstleister, Restaurant/Cafe). Ergänzende 
Angebote wie z.B. ein Autohaus gibt es außerhalb der Ortsmitte.  
Der Lebensmittelbedarf wird – neben dem K+K-Markt in der Ortsmitte – auch durch 
einen weiteren Anbieter (Edeka) am Von-Schonebeck-Ring/Waltruper Weg abgedeckt. 
Beide Lebensmittelmärkte liegen mindestens einen halben Kilometer (Luftlinie) vom Pla-
nungsraum entfernt. Im Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Münster ist darüber 
hinaus ein weiterer potenzieller Nahversorgungsstandort, angegliedert an den zentralen 
Versorgungsbereich in der Ortsmitte, nördlich der Altenberger Straße, östlich der Häger-
straße, ausgewiesen. 
Soziale Infrastruktur und Sport 
Nienberge verfügt über zwei Kindertagesstätten, eine Einrichtung der offenen Kinder- und 
Jugendarbeit und eine Grundschule. Letztere wird aufgrund von Kapazität sengpässen 
gegenwärtig erweitert. Zur Abdeckung zukünftiger Bedarfe unter Berü cksichtigung des 
neuen Wohnquartiers an der Feldstiege reichen die Kapazitäten aber weder im Kinde r-
betreuungs- und Grundschulbereich noch im Angebotsbereich der offenen Kinder- und 
Jugendarbeit aus.  
Für ältere Menschen existieren zwei Pflegewohngemeinschaften; eine dritte Einrichtung  
befindet sich aktuell in Planung (Wohn- und Pflegeareal Lydia-Zentrum an der Sebastian-
/Plettenbergstraße). Auch hier ist davon auszugehen, dass darüber hinau s Bedarfe im 
Bereich des seniorengerechten Wohnens und des Service-Wohnens bestehen. 
In Bezug auf Sport stellt der DJK SC Nienberge mit 1.300 Mitgliedern den größten Verein 
in Nienberge dar. Er betreibt umfangreiche Sportanlagen an der Feldstiege, die Bestand-
teil der „Ideenflächen“ sind und unter Kapitel 2.3 näher beschrieben werden.

7 AUSLOBUNG ZUM WETTBEWERBSVERFAHREN „NIENBERGE – SÜDLICH FELDSTIEGE“ 
STAND 11.03.2021  
 
plan-lokal 
Zu nennen ist zudem ein aktuell weitgehend bedarfsgerechtes Angebot an Kinder spiel-
plätzen. Auch soll das breit gefächerte und gut genutzte Angebot der Musikschule Nien-
berge e.V. Erwähnung finden. 
Verkehr und Mobilität 
Motorisierter Individualverkehr: Nienberge ist für den motorisierten Individualverkehr mit 
der Autobahn A1 und der Bundesstraße B54 sowohl regional als auch überregional sehr 
gut angebunden. Die B54 verläuft südlich des Siedlungskörpers von Nienberge in Rich-
tung Innenstadt und ist mit etwa 31.000 PKW pro Tag eine der am stärksten belasteten 
Einfallsstraßen Münsters (Zählpunkt B54/Ortsrand Nienberge, Stand 2020). Der Bun-
desstraße kommt als Umgehungsstraße eine wichtige Entlastungsfunktion der Altenberger 
Straße (Landesstraße 510) zu. Auch die Altenberger Straße ist mit kna pp 10.000 PKW 
pro Tag stark befahren. 
Für Anwohnerinnen und Anwohner resultieren die hohen Verkehrsmengen in einer spür-
baren Lärmbelastung. Verantwortlich ist v.a. die A1; relevant für den Planungsraum sind 
aber vielmehr die Lärmemissionen der B54 und der Altenberger Straße. Zur Beurteilung 
der (verkehrsbedingten) Lärmimmissionen wird im Zuge des Bauleitplanverfahrens ein 
Verkehrslärmgutachten erstellt. 
Radverkehr: Für knapp 40 % aller Wege nutzen Münsteranerinnen und Münsteraner das 
Rad - der Wert liegt damit viermal so hoch wie im bundesdeutschen Durchschnitt. Auch 
in Nienberge spielt der Fahrradverkehr eine wichtige Rolle. Dies gilt sowohl für den All-
tags- als auch für den Freizeitverkehr. Zur Verbesserung der Alltagswege plant die Stadt 
Münster derzeit die Anlage von stadtregionalen Velorouten. Eine dieser Routen verbindet 
das Stadtzentrum von Münster mit Altenberge. Die Veloroute soll zukünftig voraussichtlich 
im Bereich Nienberge straßenbegleitend entlang der Altenberger Straße verlaufen. Ein 
Realisierungszeitpunkt steht noch nicht fest . Zudem sind die Feldstiege sowie der Han-
naschweg inklusive seiner Verlängerung in Richtung Altenberger Straße als Radroute im 
Radverkehrsnetz NRW ausgewiesen und entsprechend beschildert (Routen führung auf 
der Fahrbahn). Damit weist der Planungsraum eine gute Anbindung an das lokale und 
zukünftig auch an das regionale Radwegenetz auf. 
ÖPNV: Die Stadtbuslinie 5 erschließt den Ortsteil Nienberge flächendeckend im 20-Mi-
nuten-Takt und bedient auch die Feldstiege (Haltestellen „Feldstiege“ und „Hannasch-
weg“). Zudem stellt Linie die Verbindung zum Ortsteil Gievenbeck und weiter an die 
Altstadt und den Hauptbahnhof sicher. Neben der Stadtbuslinie 5 v erkehrt entlang der

8 AUSLOBUNG ZUM WETTBEWERBSVERFAHREN „NIENBERGE – SÜDLICH FELDSTIEGE“ 
STAND 11.03.2021  
 
plan-lokal 
Feldstiege die N85 (Nachtbus) und die E85. Eine schnelle Anbindung an da s Stadtzen-
trum von Münster sowie nach Altenberge gewährleisten die Regionalbuslinien R72  und 
R73, die auf der Altenberger Straße verkehren. 
Landschaft und Freiraum, Gewässer 
Nienberge ist von großen, zusammenhängenden Freiraum- und Landscha ftsstrukturen 
umgeben. Prägend sind zum einen der in der städtischen Grünordnung ausgewi esene 
Grünzug Vorbergs Hügel-Gasselstiege, zum anderen die weiten offenen Freiraumberei-
che im Westen und Süden des Stadtteils, die sich jenseits der Verkehrsachsen A 1 und 
B54 erstrecken. 
Abb.: Grünsystem Freiraumkonzept, Vorrangflächen zur Freiraumsicherung,   
Stadt Münster 2012

9 AUSLOBUNG ZUM WETTBEWERBSVERFAHREN „NIENBERGE – SÜDLICH FELDSTIEGE“ 
STAND 11.03.2021  
 
plan-lokal 
Der Hauptgrünzug Vorbergs Hügel-Gasselstiege verbindet die Freiräum e nördlich von 
Nienberge mit der Innenstadt und hat laut dem informellen Grünordnungskonzept der 
Stadt Münster eine hohe Bedeutung für die Stadtgliederung, Erholung und Stadtökologie. 
Auch stellt der Grünzug einen klimatisch wichtigen Belüftungskorridor für weite Siedlungs-
bereiche Münsters dar. Innerhalb des Grünzuges befindet sich nörd lich von Nienberge 
das über 300 Hektar große Naturschutzgebiet „Vorbergs Hügel“, das  die höchsten Er-
hebungen Münsters umfasst. Es ist weitgehend bewaldet und wird aufgrund  seiner At-
traktivität in hohem Maße für die Naherholung genutzt; dies sorgt zunehmend für Kon-
flikte mit ökologischen Schutzzielen. 
Offene Freiraumbereiche schließen sich westlich und südlich – jenseits der B54 – an den 
Stadtteil Nienberge an. Sie sind überwiegend landwirtschaftlich genutzt und durch Feld-
gehölze, Hecken und Wallhecken gegliedert. Weite Teilbereiche (auch Teile des Pla-
nungsraumes) stehen unter Landschaftsschutz. Auch sie werden für die Naherholung ge-
nutzt, jedoch ist hier der Nutzungsdruck nicht so hoch wie im Bereich Vorbergs Hügel. 
Einige Gewässer haben ihre Quellgebiete im Bereich des Vorbergs Hügels und entwäs-
sern Richtung Norden und Süden. Die offene Landschaft im Westen von Nienberge wird 
so z.B. vom Gewässer Hunnebecke durchzogen , welches auch Teilbereiche des Pla-
nungsraumes prägt. 
Neben den großen, umgebenden Freiräumen existieren in Nienberge innerörtliche Frei-
räume, die neben ihrer ökologischen und klimatischen vor allem eine soziale Funktion 
als wohnungsnahe Erholungs- und Freiflächen haben. Nahe des Planungsraums existie-
ren innerörtliche Freiflächen an der Hunnebecke sowie am Vögedingplatz (inkl. Spiel -
platz). (Hinweis: Aufgrund einer geplanten Standortverlagerung des Nienbe rger Feuer-
wehrgerätehauses wird sich der Freiflächenanteil im Bereich Vögedingplatz deutlich re-
duzieren. Der Spielplatz bleibt jedoch erhalten). 
Für das Plangebiet erfolgte eine faunistische Erhebung der Vögel, Fledermäuse und Am-
phibien. Durch die bisherige extensive Grünlandnutzung, die zahlreichen Gehölzstruktu-
ren innerhalb und am Rande des Plangebietes und die vorhandenen Gräben/Gewässer 
hat das Gebiet eine hohe faunistische Bedeutung, insbesondere als Nahru ngshabitate 
für Fledermäuse und Vögel. Von einem artenschutzrechtlich erforderlichen Ausgleich mit 
Realisierung des Gebiets ist auszugehen.

10 AUSLOBUNG ZUM WETTBEWERBSVERFAHREN „NIENBERGE – SÜDLICH FELDSTIEGE“ 
STAND 11.03.2021  
 
plan-lokal 
Klimaschutz und Klimafolgenanpassung 
Im kommunalen Klimaschutz nimmt die Stadt Münster in Deutschland eine Vorreiterrolle 
ein. 2019 hat die Stadt als erste Großstadt in NRW den Klimanotstand ausgerufen und 
sich zu dem Ziel bekannt, bis zum Jahr 2030 klimaneutral zu werden. Dafür müssen die 
CO2-Emissionen drastisch gesenkt werden. 
Gerade der Wohnungsneubau spielt eine wichtige Rolle bei der Umsetzung der genann-
ten Ziele. Um die Klimaschutzziele im Gebäudesektor zu erreichen, dürfen Neubaupro-
jekte möglichst keine zusätzlichen CO2-Emissionen verursachen. Vor diesem Hintergrund 
sind die Anforderungen an eine energieoptimierte Gestaltung der einzelnen Ge bäude 
sowie des gesamten Wohnquartiers bzw. die darüberhinausgehende Entwick lung einer 
Klimaschutz-Siedlung mit Innovationscharakter zu sehen (s. Kap. 3.2). 
24 % der CO2-Emission werden in Münster laut Klimaschutzkonzept durch den Verkehrs-
sektor erzeugt. Den größten Anteil daran hat der motorisierte Individualverkehr  (MIV). 
Deshalb haben Maßnahmen zur MIV-Vermeidung bzw. zur Verlagerung a uf emissions-
ärmere oder emissionsfreie Verkehrsmittel des Umweltverbundes ein großes Minderungs-
potenzial. Für Nienberge und die Wohnbaufläche an der Feldstiege ergeben sich beson-
dere Potenziale aus der Umsetzung der Veloroute an der Altenberger St raße sowie aus 
einer gezielten Verknüpfung unterschiedlicher Verkehrsarten, bspw. durch die Einrichtung 
von Mobilitätsstationen. 
In den vergangenen Jahren waren die Folgen der Klimaveränderungen au ch im Stadt-
gebiet Münsters deutlich zu spüren: im Juli 2014 ging das bislang stärk ste jemals in 
Deutschland gemessene Starkregenereignis auf das Stadtgebiet nieder und führte dort zu 
erheblichen Schäden. Von diesem Ereignis waren Nienberge, Häger und Kinderhaus be-
sonders stark betroffen. Es kam zu immensen Überflutungen von Kellern und Erdgeschos-
sen, zu unpassierbaren Straßen und weiträumigen Stromausfällen wegen Wassereintritts 
in die technischen Einrichtungen. Auch zwei Personenschäden waren zu beklagen. Als  
Reaktion darauf hat die Stadt Münster mittlerweile bereits eine Vielzahl teils sehr aufwän-
diger Maßnahmen zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit der Entwässerungssyst eme und 
Gewässer umgesetzt. Eine dieser Maßnahmen wurde auch in Nienberge bereits fertigge-
stellt, indem der Durchlass der Hunnebecke unter der B54 wesentlich vergrößert und das 
Gewässer ökologisch und hochwassertechnisch verbessert worden ist. 
Die auf 2014 folgenden Sommer waren maßgeblich geprägt durch lange, extreme Hitze- 
und Trockenperioden, die nicht nur für die Landwirtschaft, sondern auch für Stadtgrün

11 AUSLOBUNG ZUM WETTBEWERBSVERFAHREN „NIENBERGE – SÜDLICH FELDSTIEGE“ 
STAND 11.03.2021  
 
plan-lokal 
und Gewässer enorme Probleme hervorriefen. Um in beiden Extremen lebenswerte Be -
dingungen in Siedlungsgebieten darbieten zu können, ist eine gezielte Bewirtschaf tung 
des Regenwassers in den Siedlungsgebieten unerlässlich. Vor diesem Hintergrund ist das 
Thema „Wasser“ nicht nur bezüglich des Überflutungsschutzes, sondern insbesondere als 
wertvolles Gut zur Minderung von Hitzeinseln und Trockenheit sowie zur landschaftlichen 
Gestaltung als untrennbarer Bestandteil in das Konzept zu integrieren. Darüber hinaus 
ist der Erhalt der Frischluftfunktion als thermischer Ausgleich für das Gebiet und die daran 
angrenzenden Siedlungsflächen zu gewährleisten. Hierfür sind vor allem auch Grünver-
bindungen entscheidend, die nächtliche Kaltluft in die Siedlungsbereiche leiten. 
Stadtteilentwicklungskonzept  
Für Nienberge und den nördlich angrenzenden Ortsteil Häger wurde 2020 ein Stadttei-
lentwicklungskonzept erarbeitet. Dabei war es ein wichtiges Ziel, die anstehenden Wohn-
bauflächenentwicklungen – südlich der Feldstiege in Nienberge, sowie weitere Wohn-
bauflächenentwicklungen in Häger – im Kontext weiterer Aspekte der Stadtteilentwicklung 
wie Ortskernentwicklung, Bedarfe an sozialer Infrastruktur, Mobilitätsentwick lung, Frei-
raumaspekten und Bedarfen der Stadtteilgesellschaft zu betrachten und Perspektiven auf-
zuzeigen. Der Planungsprozess verlief unter intensiver Beteiligung von Bü rgerinnen und 
Bürgern. Die Durchführung des hier ausgelobten Wettbewerbs stellt ein zentrales Projekt 
zur Umsetzung des Stadtteilentwicklungskonzeptes dar. Im Bericht sind wichtige Anforde-
rungen an die Entwicklung der Wohnbaufläche formuliert (s. 
www.stadt-muenster.de/ni-
enberge-entwicklungskonzept bzw. bereitgestelltes Material).

12 AUSLOBUNG ZUM WETTBEWERBSVERFAHREN „NIENBERGE – SÜDLICH FELDSTIEGE“ 
STAND 11.03.2021  
 
plan-lokal 
2.3 DER PLANUNGSRAUM 
Der Planungsraum umfasst das eigentliche Wettbewerbsgebiet (Realisierun gsteil, 13,8 
Hektar) sowie drei weitere nördlich, südlich und westlich angrenzende Teilflächen (Ideen-
flächen mit insgesamt 11,9 Hektar) (s. Abbildung auf S . 4). Die aktuell gültigen pla-
nungsrechtlichen Festsetzungen sind dem in Abbildung xx (wird später ergänzt) darge-
stellten Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan (FNP) zu entnehmen. Im Zu ge der 
Wohnbauflächenentwicklung ist eine entsprechende Änderung des Flächennutzung- und 
des Regionalplanes erfolgt.  
Folgende Flächenbereiche werden voraussichtlich nicht planungsrechtlich geändert: 
 Ideenflächen im Norden und Süden: diese werden bis auf weiteres ihren aktuel-
len planungsrechtlichen Status im FNP behalten und sollen ggf. langfristig ent-
wickelt werden; 
 Ideenfläche im Westen: diese soll ihren Status als Landschaftsschutzgebiet (LSG 
Schonebeck, Rüschenfeld und Alvingheide) behalten und gleichzeitig Allgemei-
ner Freiraum und Agrarbereich (Regionalplan) bleiben. Ob sich für den Flächen-
nutzungsplan hier mit der Landschaftsplanung kompatible Änderungen ergeben 
werden, ist noch nicht klar (aktuell Fläche für die Landwirtschaft mit besonderer 
Bedeutung für diese). 
Wettbewerbsgebiet 
Das Wettbewerbsgebiet wird überwiegend extensiv landwirtschaftlich genutzt (Weideflä-
chen). Mit seinem Strukturreichtum entspricht es dem Charakter der Münsterländischen  
Parklandschaft.

13 AUSLOBUNG ZUM WETTBEWERBSVERFAHREN „NIENBERGE – SÜDLICH FELDSTIEGE“ 
STAND 11.03.2021  
 
plan-lokal 
Nienberge – Feldstiege, Beerwiede – Potenziale, Stadt Münster, Stand 25.02.21   
(Hinweis: im späteren Layout wird die Karte mit Legende dargestellt) 
Das Wettbewerbsgebiet ist über die Straße „Feldstiege“ einerseits mit dem Ortskern von 
Nienberge, andererseits auch – über die nahe Altenberger Straße – mit dem Stadtzentrum 
von Münster, der Nachbargemeinde Altenberge und der Autobahn A1 v erbunden. In 
Zusammenhang mit der Entwicklung des neuen Wohnquartiers wird die Feldstieg e als 
Tempo-30-Straße u.a. unter Berücksichtigung eines weiteren Gehwegs (Südseite) ausge-
baut werden. Im Zuge des Ausbaus der Feldstiege wird auch eine entsprechende Schul-
wegsicherung für den neuen Schulstandort mitgedacht.

14 AUSLOBUNG ZUM WETTBEWERBSVERFAHREN „NIENBERGE – SÜDLICH FELDSTIEGE“ 
STAND 11.03.2021  
 
plan-lokal 
Zwischen Altenberger Straße und Feldstiege gibt es gegenwärtig nahe des Wettbewerbs-
gebietes eine Verbindungsstraße (in Höhe der Sporthalle). Durch entsprechend e Flä-
chenankäufe besteht langfristig auch die Option einer zweiten Anbindung nordwe stlich 
des Plangebiets in Verlängerung des Hannaschweg. 
 
Nienberge – Feldstiege, Beerwiede – Restriktionen , Stadt Münster, Stand 25.02.21 
(Hinweis: im späteren Layout wird die Karte mit Legende dargestellt) 
Im Westen schließt das Wettbewerbsgebiet an den offenen Landschaftsraum, im  Nord-
Osten an das Gewerbegebiet Feldstiege ( „Gebiet mit stadtteilorientierten Betrieben“ lt.

15 AUSLOBUNG ZUM WETTBEWERBSVERFAHREN „NIENBERGE – SÜDLICH FELDSTIEGE“ 
STAND 11.03.2021  
 
plan-lokal 
Gewerbeentwicklungskonzept der Stadt Münster (2016)) an. Neben einem großen Be-
kleidungshaus finden sich hier unterschiedliche handwerkliche Betriebe (z.B. Tisch lerei, 
Kfz-Betrieb, Sanitärbetrieb), Groß- und Einzelhändler und Dienstleister. D ie zulässigen 
Emissionen haben Einfluss auf die Nutzungsmöglichkeiten im Wettbewerbsgebiet. Die 
Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 306 erfordern aktuell 100 m bi s 200 m breite 
Abstände. Da keine Betriebe mit 200 m Abstandserfordernis im Gewerbegebiet angesie-
delt sind, wird eine Änderung des Bebauungsplans angestrebt, um d ie erforderlichen 
Abstände auch langfristig auf 100 m zu begrenzen (siehe auch Restriktionsplan).  
Im Süd-Osten grenzt das Wettbewerbsgebiet an die Sportflächen des SC Nienberge (ge-
nauer beschrieben unter „Ideenflächen“).  Im Bereich des Parkplatzes finden zudem 
Schützenfeste statt. Die Nutzungen erzeugen Lärmemissionen, die in einem Lärmgutach-
ten untersucht wurden. Die für den Wettbewerb relevanten Restriktionen sind in die Aus-
lobung eingeflossen. 
Die im Süden liegenden Waldflächen wurden bereits benannt. Sie bilden eine räumliche 
Barriere zum weiter südwestlich angrenzenden Siedlungsbereich von Nienberge. Um  
diese Barrierewirkung abzumildern, wurde durch die Stadt eine Parzelle im Wald (entlang 
der Hochspannungsleitung) erworben, welche zukünftig als direkte Fuß- und Radweg e-
verbindung zwischen dem neuen Wohnquartier und dem Siedlungsbestand von Nien-
berge genutzt werden soll (s. Potenzialplan). Weitere Fuß- oder Radwegev erbindungen 
zwischen der neuen Wohnbaufläche und dem Siedlungsbestand (abseits der Straßen ) 
sind aktuell aufgrund der eigentumsrechtlichen Situation nicht möglich. 
Bei dem zwischen Wettbewerbsgebiet und Wald liegenden Gebäude (Feldstiege 61) han-
delt es sich um ein Wohnhaus mit landwirtschaftlich genutzten Gebäudeteilen, welche s 
an dieser Stelle erhalten bleiben wird. Die zum Gebäude führende Erschließung zwischen 
Plangebiet und Sportflächen befindet sich nicht im Eigentum der Stadt Münster und kann 
daher im Rahmen der Entwicklung des Plangebiets nicht mit genutzt werden.

16 AUSLOBUNG ZUM WETTBEWERBSVERFAHREN „NIENBERGE – SÜDLICH FELDSTIEGE“ 
STAND 11.03.2021  
 
plan-lokal 
(Abb. Nienberge – Feldstiege, Beerwiede – Grünplanerische Rahmenbedingungen (Stadt 
Münster, Stand 17.02.21 – Hinweis: im späteren Layout wird die Karte mit Legende dar-
gestellt)

17 AUSLOBUNG ZUM WETTBEWERBSVERFAHREN „NIENBERGE – SÜDLICH FELDSTIEGE“ 
STAND 11.03.2021  
 
plan-lokal 
Das Wettbewerbsgebiet selbst weist verschiedene gliedernde naturräumliche St rukturen 
auf (s. auch Plan „Grünplanerische Rahmenbedingungen“):  
 Gewässer Hunnebecke (Fließgewässer Nr. 3323000.11, Gewässerordnung 2). 
Zwischen Gewerbegebiet und Wettbewerbsgebiet verläuft die Hunnebecke ver-
rohrt, durchquert dann – begleitet von einem Erlengehölzstreifen – das Wettbe-
werbsgebiet und verläuft später zum Teil entlang der westlichen Grenze des Wett-
bewerbsgebietes. Im Bereich des Wohngebietes Carl-Neuendorff-Weg wird die 
Hunnebecke offen in einem naturnahen Korridor geführt, bevor sie verrohrt unter 
dem Waltruper Weg und der B54 hindurch weiter in Richtung Süden fließt. (Hin-
weis: Später ggf. erforderliche wasserrechtliche Verfahren sollen parallel z um 
Bebauungsplanverfahren durchgeführt werden.) 
 Teiche: Im Wettbewerbsgebiet liegt ein an das vorhandene Grabensystem ange-
bundener Teich (Stillgewässer Nr. 812, Festsetzung im Landschafts plan als ge-
schützter Landschaftsbestandteil, Ziel: Erhaltung eines naturnahen Kleing ewäs-
sers als Lebensraum für Flora und Fauna).  
 Regenrückhaltebecken: Ein Regenrückhaltebecken befindet sich im Bereich Feld-
stiege/Hunnebecke. Südlich des Wettbewerbsgebietes im Bereich der Wohnge-
biete gibt es ein weiteres Regenrückhaltebecken. Das Thema „Rückhalt von Nie-
derschlagswasser“ im Plangebiet stellt eine der Komponenten der Regenwasser-
bewirtschaftung dar. Da ein ganzheitliches Konzept auf Grundlage der Wasser-
bilanz neu aufzustellen ist, können beide Becken bei Bedarf vollständig überplant 
werden.  
 Hecken/Wald: Mehrere Hecken und Gehölzstreifen mit z.T. markanten Einzel-
bäumen verlaufen durch den Planungsraum. Sie sind überwiegend zu erhalten. 
Begrenzt wird der Planungsraum im Süden und Westen durch Waldflächen. Zur 
Sicherung der späteren Bebauung sind entsprechende Waldabstände einzuhal-
ten. Die innerhalb der Waldflächen (Gemarkung Nienberge, Flur 19, Flu rstück 
252) vorhandenen Gräben befinden sich nicht im Eigentum der Stadt Münster 
und können daher im Rahmen des Entwässerungskonzeptes nicht überplant wer-
den. 
Der Planungsraum liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplan es 3 (Roxeler Riedel) 
dargestellt. Für die nördlichen Bereiche ist das Ziel einer temporären Erhaltung formuliert 
(bis zum Zeitpunkt einer städtebaulichen Überplanung). Für den südlichen Bereich  ent-

18 AUSLOBUNG ZUM WETTBEWERBSVERFAHREN „NIENBERGE – SÜDLICH FELDSTIEGE“ 
STAND 11.03.2021  
 
plan-lokal 
lang Wald und Sportflächen lautet das Ziel „Erhaltung einer mit naturnahen Lebensräu-
men oder sonstigen natürlichen Landschaftselementen reich oder vielfältig ausgestatteten 
Landschaft“. Dieser Bereich wird z.T. im Zuge des Wettbewerbs überplant. 
Über die Fläche verläuft eine 110 KV-Hochspannungsleitung. Innerhalb des erfor derli-
chen Schutzstreifens sind bestimmte Auflagen zu beachten (siehe auch unter Kap. 3.3). 
Hinsichtlich der Abwasserentsorgung ist anzumerken, dass Kanäle (Trenn system) in der 
Feldstiege und im Hannaschweg vorhanden sind. 
Ideenflächen 
In der ersten Wettbewerbsphase ist der Wettbewerbsraum um drei Ideenflächen erweitert 
(s. Abb. S. 4). 
Die nördliche der beiden Ideenflächen ist etwa 1,4 Hektar groß und befindet sich an der 
Einmündung des Hannaschweges in die Feldstiege. Die Fläche wird aktuell als W eide 
genutzt. Die Fläche befindet sich nicht im Eigentum der Stadt Münster und steht damit 
mittelfristig nicht für eine Entwicklung zur Verfügung. Da sich die Fläche langfristig grund-
sätzlich zur Arrondierung des Plangebiets eignet, ist sie Bestandteil der Planungsaufgabe 
in der ersten Wettbewerbsphase.  
Die südliche Ideenfläche mit einer Größe von etwa 7,1 Hektar umfasst die kommunale 
Sportanlage Feldstiege, welche vertraglich an den SC Nienberge überlassen wurde. Die 
Sportanlage verfügt über verschiedene Sportflächen wie Tennis- und Fußballplätze sowie 
eine vereinseigene Zweifach-Sporthalle. Letztere weist umfangreiche Sanierungsbedarfe 
auf und soll daher durch einen Sporthallen-Neubau im Wettbewerbsgebiet ersetzt werden 
(s. Kap. 3.2). Der Parkplatz östlich der Sporthalle wird zeitweise als Schützenp latz und 
andere Freizeitaktivitäten im Stadtteil genutzt.  
Sowohl seitens der Stadt als auch seitens der Bürgerschaft besteht der Wunsch, die Sport-
flächen langfristig an eine andere Stelle im Stadtteil zu verlegen, um die Flächen für eine 
Verknüpfung des Siedlungsbestandes mit dem neuen Wohnquartier an der Feldstiege zu 
nutzen (siehe auch Stadtteilentwicklungskonzept). Kurz- und mittelfristig i st die Verlage-
rung aufgrund der offenen Frage nach einem Alternativstandort keine Option. Um die 
Potenziale der ggf. langfristig zu erreichende Zielsetzung (Perspektive ca. 15 Jah re) be-
reits im Rahmen der Entwicklung des Plangebiets aufzuzeigen, sind die heutigen Sport-
flächen Bestandteil der Planungsaufgabe in der ersten Wettbewerbsphase.

19 AUSLOBUNG ZUM WETTBEWERBSVERFAHREN „NIENBERGE – SÜDLICH FELDSTIEGE“ 
STAND 11.03.2021  
 
plan-lokal 
Der westliche Ideenbereich zwischen den Waldflächen (ca. 3,3 Hektar) ist entsprechend 
des Regionalplans von einer baulichen Entwicklung ausgeschlossen. Er kann extensi v 
entwickelt werden. Die zu verfolgenden Ziele sind in Kapitel 3.2 dargestellt.

20 AUSLOBUNG ZUM WETTBEWERBSVERFAHREN „NIENBERGE – SÜDLICH FELDSTIEGE“ 
STAND 11.03.2021  
 
plan-lokal 
3 WETTBEWERBSAUFGABE, ZIELE UND RESTRIKTIONEN 
3.1 ZIELE 
Im Wettbewerb ist ein integrales städtebauliches Gesamtkonzept zu entwickeln. Elemente 
der Regenwasserbewirtschaftung und Freiraumplanung sind darin elementa re Bestand-
teile und ebenso einzusetzen wie Gebäude und Verkehrsflächen.  
Grundlegende raumstrukturelle Aussagen sollen über das Wettbewerbsgebiet hinausge-
hen und die Ideenflächen einbeziehen (Phase 1, s.u.). 
Folgende Ziele werden für das Wettbewerbsgebiet verfolgt: 
 Schaffung von neuen Wohnangeboten in Nienberge – inkl. gefördertem Woh-
nungsbau, gemeinschaftlichem/genossenschaftlichem und inklusivem Wohnen, 
klimaangepasstem Wohnen – sowie der notwendigen sozialen Infrastruktur; 
 Schaffung eines Mischgebiets mit Nutzungen wie Dienstleistungs- und Büroge-
bäuden, nicht wesentlich störenden Gewerbebetrieben sowie Wohnen im Über-
gang zum bestehenden Gewerbegebiet; 
 Städtebauliche und funktionale Verknüpfung des neuen Wohnquartiers mit dem 
Siedlungsbestand (dieses Ziel soll insbesondere bei Bearbeitung der Ideen flä-
chen mitverfolgt werden); 
 Freiraumgestaltung unter Einbeziehung vorhandener landschaftlicher Strukturen 
und Berücksichtigung der Lage des Quartiers im Übergangsbereich zur offenen 
Landschaft; 
 Integration von Wasser und wasserwirtschaftlichen Belangen in den Entwurf: Si-
cherstellung der zukünftigen Entwässerung des Quartiers sowie Nachweise de s 
Überflutungsschutzes bei Starkregen für das Plan- und das Bestandsgebiet, akti-
ves Einbeziehen des Elementes Wasser in die Gestaltung;  
 Konsequente und zukunftsorientierte Umsetzung von Erfordernissen des Klim a-
schutzes und der Klimaanpassung im gesamten Wettbewerbsgebiet und zusätz-
lich Planung einer innovativen Modellsiedlung für Klimaschutz.

21 AUSLOBUNG ZUM WETTBEWERBSVERFAHREN „NIENBERGE – SÜDLICH FELDSTIEGE“ 
STAND 11.03.2021  
 
plan-lokal 
3.2 PLANUNGSAUFGABE  
Im Folgenden ist die Planungsaufgabe nach Handlungsfeldern dargestellt. Es wird aus-
drücklich darauf hingewiesen, dass die einzelnen Handlungsfelder in einem integrierten 
Konzept darzustellen sind. Die Vernetzung der einzelnen Handlungsfelder ist darzulegen. 
Grundsätzlich wird in den folgenden Ausführungen Bezug auf das Wettb ewerbsgebiet 
(Realisierungsfläche) genommen. Dort, wo Aussagen sich auch auf die Ideenflächen be-
ziehen, wird gesondert darauf verwiesen: 
Wohnen und Mischnutzung 
 Schaffung eines Wohnquartiers mit rund 500 Wohneinheiten (ca. 200 in Einfa-
milienhäusern, ca. 300 Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern) bei einer Dichte 
von ca. 55 bis 60 Wohneinheiten je Hektar Nettowohnbauland. Dort, wo auf 
den Ideenflächen eine Wohnnutzung vorgesehen wird, ist diese Dichtevorg abe 
ebenso anzuwenden. 
 Als Bauformen im Bereich Einfamilienhausbau sind vor allem Doppelhaushälften 
und Reihenhausgruppen mit drei bis fünf Einheiten vorzusehen. Einfamilienhaus-
grundstücke sind ebenfalls möglich, sollten mit Blick auf die Dichtevorgab en 
aber eher eine untergeordnete Rolle spielen. Einfamilien-, Doppelhaus- und Rei-
henhaus-Grundstücke werden nach den städtischen Vergaberichtlinien verge-
ben. Die jeweiligen Einheiten sollten daher mindestens 130 m² Wohnfläche um-
fassen. Mit Blick auf die Grundstücksgrößen sollten Reihenmittelhausgrunds tü-
cke zwischen rund 180 und 200 m²; Grundstücke von Reiheneckhäusern bzw.  
Doppelhaushälften sollten bei maximal 300 m² liegen. Bei Hausgruppen, die im 
rückwärtigen Bereich nicht an eine Erschließungsfläche angrenzen, sind „Dung-
wege“ zur rückwärtigen Erschließung einzuplanen. 
 Ein Zielwert von 60 % der entstehenden Wohnflächen im Bereich der Mehrfami-
lienhausbebauung ist zur anteiligen Errichtung von gefördertem Mietwohnraum 
vorgesehen. Flächen für den geförderten Wohnungsbau müssen ausgewog en 
über die gesamte Fläche verteilt werden. Umgesetzt werden sollen geförderte 
Wohnraumangebote vorwiegend im Geschosswohnungsbau aber auch in Form 
von 15 Mietreihenhäusern (max. zwei Vollgeschosse optional zzgl. Staffelge-
schoss) an drei bis fünf Standorten im Plangebiet. Im Bereich des Geschosswoh-

22 AUSLOBUNG ZUM WETTBEWERBSVERFAHREN „NIENBERGE – SÜDLICH FELDSTIEGE“ 
STAND 11.03.2021  
 
plan-lokal 
nungsbaus ist mindestens ein Drittel der Grundstücksfläche als nutzbare G rün-
fläche außerhalb der Stellplätze und ungeachtet einer Dach- oder Fassadenbe-
grünung zu sichern.     
 Wohnangebote für die Zielgruppe älterer und/oder mobilitätseingeschränkter 
Personen sollen so verortet werden, dass örtliche Versorgungs- und Infrastruktur-
angebote (inkl. ÖPNV) optimal (fußläufig) erreichbar sind. 
 Zur Erreichung der Förderfähigkeit anteiliger Wohnangebote (Geschosswohnun-
gen, Mietreihenhäuser) sind in den städtebaulichen Konzepten entsprechend der 
Wohnraumförderungsbestimmungen des Landes NRW (WFB 2021) bestimmte 
Voraussetzungen aufzugreifen (Übersicht beigefügt). 
 Für gemeinschaftliche, genossenschaftliche oder inklusive Wohnformen soll ein 
Bereich mit rd. 5.000 bis 6.000 m² bereitgestellt und entsprechend beplant wer-
den. Die Fläche soll an einer für das neue Quartier strategisch wichtigen Stelle 
liegen (z.B. am Eingang oder im Zentrum des Quartiers oder am Quartiersplatz) 
(s. auch Hinweise Gemeinschaftliche Wohnformen). 
 Im Übergang zum bestehenden Gewerbegebiet soll ein Mischgebiet mit Nutzun-
gen wie Dienstleistungs- und Bürogebäuden, nicht wesentlich störenden Gewer-
bebetrieben sowie Wohnen vorgesehen werden (s. Potenzialplan). Die Anord-
nung der Nutzungen muss dabei auf die Immissionen aus dem Gewerbegeb iet 
reagieren.  
Soziale Infrastruktur 
 Vorzusehen ist ein vierzügiger Grundschulstandort im Übergangsbereich zu den 
Sportflächen (s. Potenzialplan). Die Bedarfe befinden sich aktuell noch in der 
Prüfung, so dass ggf. auch nur ein dreizügiger Standort realisiert werden wird. 
Die Schule soll als Stadtteilschule multifunktional ausgerichtet sein und Funktio-
nen für den Stadtteil übernehmen, z.B. 
o offene Kinder- und Jugendeinrichtung, 
o multifunktionale 3-fach-Sporthalle mit Tribüne (zur Nutzung durch die 
Grundschule, den benachbarten Sportverein SCN sowie ggf. durch die 
Stadtteilgemeinschaft i.R.v. Veranstaltungen), 
o oder auch Aula und Klassenräume zur Mitnutzung durch Musikschule 
und für Veranstaltungen,

23 AUSLOBUNG ZUM WETTBEWERBSVERFAHREN „NIENBERGE – SÜDLICH FELDSTIEGE“ 
STAND 11.03.2021  
 
plan-lokal 
Alle genannten Nutzungen sind auf der im Potenzialplan gekennzeichneten Flä-
che unterzubringen. Die Fläche ist ausreichend groß dimensioniert für die vo -
raussichtlichen Flächenbedarfe von ca. 15.000 m² und berücksichtig t zudem 
noch einen Reserveflächenanteil. 
Auf Ebene des städtebaulichen Entwurfs sollte bereits eine verträgliche Ab wick-
lung der Bring- und Holverkehre in die Überlegungen mit einbezogen werden. 
 Für das Plangebiet sind zehn Kitagruppen erforderlich. Diese sind an zw ei im 
Wettbewerbsraum verteilten Standorten in einer Baukombination von Kita und 
Wohnen (in den Obergeschossen; Hinweis: nicht für gefördertes Wohnen geeig-
net) mit einer jeweiligen Kitagröße von vier bis sechs Gruppen vorzusehen. Die 
erforderliche Flächengrößen betragen bei einer:  
o 4-Gruppen Kita: 715 m² Grundfläche (netto), 1.200 m² Außenfläche 
o 5-Gruppen Kita: 900 m² Grundfläche (netto), 1.500 m² Außenfläche 
o 6-Gruppen Kita: 1.060 m² Grundfläche (netto), 1.800 m² Außenfläche 
Die Kitanutzung kann ebenerdig oder aufgeteilt auf zwei Geschosse geplant wer-
den. 
Im Nahbereich der Kitas sind entsprechende Flächen für die Bring- und Holver-
kehre der Eltern im öffentlichen Raum zu berücksichtigen. 
Zusätzlich zu den beschriebenen zehn Gruppen sind an einem dritten S tandort 
Reserveflächen für bis zu vier Gruppen vorzuhalten. Es gelten die oben beschrie-
benen Rahmenbedingungen. Der Standort ist so zu konzipieren, dass bei einem 
ausbleibenden Bedarf eine sinnvolle Nutzung des Grundstücks möglich ist. Nicht 
erforderliche Außenflächen sollten mit einem optionalen Baukörper beplant wer-
den.  
 Vorzusehen ist eine Übergangswohneinrichtung für 50 Personen. Dazu ist ein 
Grundstück für die Unterbringung einer Wohn- bzw. Nutzfläche von 700 b is  
750 m² einzuplanen (bei dreigeschossiger Flachdachbauweise und einer GRZ 
von 0,4 ist ein Grundstück von ca. 1000 m² erforderlich). 
 An zentraler Stelle im Plangebiet ist ein Quartierstreffpunkt zu verorten (Ge-
schossfläche ca. 150 – 250 m²).

24 AUSLOBUNG ZUM WETTBEWERBSVERFAHREN „NIENBERGE – SÜDLICH FELDSTIEGE“ 
STAND 11.03.2021  
 
plan-lokal 
Städtebauliche und funktionale Verknüpfungen 
Die Bearbeitung der folgenden Aufgabenstellungen bezieht sich auf das Wettbewerbsge-
biet, in besonderer Weise aber auch auf die Ideenflächen: 
 Die städtebauliche und funktionale Verknüpfung des neuen Wohnquartiers mit 
dem Bestand ist sicherzustellen. 
 Ziel ist die Entwicklung einer dem Charakter von Stadtteil und Umfeld Rechnung 
tragenden, lebendigen baulich-räumlichen – bzw. bezogen auf die westliche 
Ideenfläche – landschaftlichen Struktur, die den Vorgaben des Wettbewerbs ent-
spricht und insbesondere die aufgezeigten Schutzansprüche berücksichtigt (letz-
teres bezieht sich v.a. auf die westliche Ideenfläche). 
 Es soll eine eigenständige Identität und Nutzungsstruktur ausgebildet werden.  
Verkehr/Mobilität/technische Infrastruktur  
 Die Erschließung des Quartiers bzw. die verkehrliche Verknüpfung mit dem Um-
feld ist für alle Verkehrsarten sicherzustellen. 
 Grundsätzlich ist eine hohe Durchlässigkeit des Quartiers für den Fuß- und Rad-
verkehr, gerade auch in Richtung der südlich angrenzenden Wohnsiedlungsbe-
reiche, herzustellen (Anschluss an die durch die Stadt erworbene Wegetrasse). 
Bei der Führung des Radverkehrs sind Anbindungen an vorhandene Radr outen 
(Radverkehrsnetz NRW, Veloroute) mitzudenken. 
 Für die Dimensionierung der inneren Erschließung sind die „Hinweise zur Wohn-
straßendimensionierung“ zu beachten (beigefügt). Die Integration einer wasser-
sensiblen Regenwasserbewirtschaftung kann einen wesentlichen Einfluss auf die 
Querschnitte des Verkehrsraums haben. Es ist sicherzustellen, dass der ö ffentli-
che Straßenraum alle Belange – insbesondere die Anforderung durch den Kli-
mawandel – berücksichtigt und die entsprechend erforderlichen Flächen vorhält. 
 Im Kontext der bestehenden Bushaltestelle „Feldstiege“ soll eine „Mobilstation“ 
zur Verknüpfung verschiedener Verkehrsarten in den Entwurf integriert werden.  
Zu berücksichtigen sind dabei insbesondere Bike&Ride-Angebote , Ladeinfra-
struktur für E-Mobilität sowie Car-Sharing. Die Teams sollen sich dabei zu m  
einen an den lokalen Rahmenbedingungen, zum anderen am Gestaltungsleitfa-
den des Landes NRW orientieren (beigefügt). Je nach Entwurfskonzept können

25 AUSLOBUNG ZUM WETTBEWERBSVERFAHREN „NIENBERGE – SÜDLICH FELDSTIEGE“ 
STAND 11.03.2021  
 
plan-lokal 
ggf. weitere Standorte für Angebote wie E-Ladesäulen und Car-Sharing sinnvoll 
sein. 
 Als Option ist denkbar, dass die Buslinie 5 durch das neue Wohnquar tier hin-
durchgeführt werden kann (inkl. optionaler Verlegung der Endhaltestelle) , um 
z.B. für altengerechte Wohnformen kurze Wege sicher zu stellen. Dabei sind An-
forderungen an Ausbau und spätere Verkehrsführung (Vorrang Bus, Berücksich-
tigung von Überhangs- und Warteflächen) zu berücksichtigen. In diesem Zusam-
menhang kann auch die Mobilstation im Plangebiet verortet werden. 
 Der Stellplatzschlüssel ist für die privaten Stellplätze der aktuell gültigen Stell-
platzsatzung zu entnehmen (https://www.stadt-muenster.de/recht/ortsrecht/sat-
zungen/detailansicht/satzungsnummer/6313.html). Wichtig ist: Private Stell-
plätze sind auf privatem Grund zu platzieren und können nicht in den öffentli-
chen Raum gelegt werden. Dies gilt auch für Schulen, Kitas und sonstige soziale 
Infrastruktur.  
 Private Stellplatzsammelanlagen sind ebenso wie öffentliche Stellplatzanlagen zu 
begrünen. Je angefangener sechs Stellplätze ist daher ein Baumstandort mit  
einer Baumscheibe von mindestens 6 m² (2 x 3 m) vorzusehen. Private Stellplätze 
können zur Verbesserung des Wohnumfeldes zudem mit begrünter Überdachung 
vorgesehen werden.  
 In Bereichen für den  geförderten Geschosswohnungsbau sind anteilige Stell-
platzangebote für mobilitätseingeschränkte Personen oberirdisch auszuweisen . 
Tiefgaragen sind mit Blick auf den nach den WFB 2021 geforderten Ante il an 
nutzbarer Grünfläche möglich, sollten aber möglichst nicht mehr als 40 % der  
erforderlichen Stellplätze umfassen. 
 Öffentliche Stellplätze sind Besuchern vorbehalten. Die Anzahl der im öffentli-
chen Straßenraum zu verortenden Stellplätze soll 30 % der Anzahl der vorgese-
henen Wohneinheiten betragen. Mehrbedarfe bzw. eine hohe Nachfrage im Be-
reich von sozialer Infrastruktur (insb. Kita) sollten bei der Anordnung der Stell-
plätze entsprechend berücksichtigt werden. 
 Neben den PKW-Stellplätzen sind in den Entwürfen zudem Fahrradstellplätze vor-
zusehen und darzustellen (s. ebenfalls Stellplatzsatzung der Stadt Münster). Auch 
vor Reihenhäusern sind ausreichend Flächen zum Abstellen von Fahrrädern vor-
zusehen.

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STAND 11.03.2021  
 
plan-lokal 
 Für Mehrfamilienhäuser und Bereiche, die ggf. nicht durch Müllfahrzeuge ange-
fahren werden können, sind für die Abfuhrtage Abstellflächen für Mülltonnen an 
der nächstgelegenen öffentlichen bzw. befahrbaren Verkehrsfläche vorzusehen. 
Die Flächen sind möglichst auf privatem Grundstück vorzusehen und so a nzu-
ordnen, dass Mülltonnen verkehrssicher abgestellt werden können und die Ver-
kehrsteilnehmer nicht behindern. 
 Für Glascontainer sind Flächen im öffentlichen Verkehrsraum vorzusehen. Zu -
dem sind Standorte für Trafostationen zu berücksichtigen. 
Landschaft und Freiraum 
 Die Freiraumgestaltung soll der Lage des Wohnquartiers im Übergangsbe reich 
zum offenen Landschaftsraum Rechnung tragen. 
 Öffentliche Räume sollen so gestaltet werden, dass eine hohe Aufenthaltsqualität 
mit einer anspruchsvollen Freiraumgestaltung und einer hohen ökologischen 
Qualität in Einklang gebracht werden. 
 Grün- und Freiflächen sind im Sinne einer klimaangepassten, wassersensiti ven 
Stadtteilentwicklung multifunktional zu nutzen. 
 Der westliche Bereich zwischen den Waldflächen (Ideenfläche, ca. 3,3 Hektar, 
s. Karte Potenziale) ist entsprechend der zeichnerischen Darstellung des Reg io-
nalplans von einer baulichen Entwicklung ausgeschlossen. Hier sollen folgende 
Ziele erreicht werden: 
 Erhalt und Weiterentwicklung der naturschutzfachlichen Kernfunktionen der 
Fläche; 
 Optimierung von Maßnahmen zum Biotopverbund; 
 Wahrung des landschaftlichen Übergangs in Richtung Niederung der Hun-
nebecke; 
 Entwicklung für die Erholung (ggf. inklusive Etablierung von verträglichen 
„Outdoor-Aktivitäten“ auch zur Entlastung von Bereichen wie z.B. dem Vor-
bergs Hügel und angrenzender Waldbereiche); 
 Übernahme von Ausgleichsfunktionen für zu erwartende Eingriffe in Natur 
und Landschaft bzw. den Artenschutz;

27 AUSLOBUNG ZUM WETTBEWERBSVERFAHREN „NIENBERGE – SÜDLICH FELDSTIEGE“ 
STAND 11.03.2021  
 
plan-lokal 
 Vorzusehen sind zwei Spielplätze. Einer davon ist in der Kategorie A, d.h. für alle 
Altersgruppen, einer in der Kategorie B/C, d.h. für Kleinkinder, vorzusehen. Die 
Gesamtgröße der Spielflächen hat gemäß der Zielwerte der Grünordnung für 
Spielflächen ca. 2.500 m² aufzuweisen. Einzelflächen sollen 800 m² nicht un-
terschreiten. Eine gute Erschließung, möglichst mit Anbindung an das zu pla-
nende Grünsystem, ist zu berücksichtigen; es sollte eine direkte Lage an PKW -
Stellflächen vermieden werden. 
 Vorzusehen ist ein Stadtteilpark mit Funktionen für verschiedene Nutzergruppen, 
insbesondere mit Bezug zur Mehrfamilienhausbebauung (Größe ca. 2.500 m²). 
 Öffentliche Grünflächen mit Wegen entlang der (privaten) Waldflächen sind 
wünschenswert, um notwendige bauliche Abstände zum Wald sinnvoll nutzen zu 
können. 
 Zu erhaltende Hecken und Gehölzstreifen sind nach Möglichkeit in öffentliche 
(Grün-)Flächen zu integrieren. Die Flächen müssen dabei für eine Pflege der  
Gehölze zugänglich sein. 
 Im öffentlichen Straßenraum sind vorrangig einheimische, standortgerech te 
Bäume zu wählen; Das Kronenvolumen ist dem Straßentyp anzupassen. Der Stra-
ßenraum ist entsprechend der Richtlinie zur Planung und Ausführung von Baum- 
und Strauchpflanzungen im Verkehrsgrün auszubauen. Baumstandorte im Stra-
ßenraum sind klimaangepasst zu planen, d.h. die Standorte sind insbesondere 
hinsichtlich Baumarten, Größe und Wasserversorgung zukunftsfähig zu ge stal-
ten. 
Wasser und Entwässerung 
 Konzept zur Bewirtschaftung des Regenwassers als integraler Bestandteil des 
städtebaulichen Gesamtkonzepts: Nachweis einer größtmöglichen Annäherung 
der Wasserhaushaltsbilanz des Plangebiets an den lokalen, naturnahen Zustand. 
Die Stadt Münster stellt die Zielgrößen zur Aufstellung der Wasserbilan z sowie 
eine Berechnung der Oberflächenabflüsse (Ist-Zustand, Szenario gem. Leitfaden 
„Kommunales Starkregenrisikomanagement NRW“) für das Plangebiet zur Ver -
fügung. Die beiden vorhandenen RRBs können bei Bedarf vollständig überplant 
werden. Der Leitfaden „Kommunales Starkregenrisikomanagement NRW“ ist zu 
berücksichtigen.

28 AUSLOBUNG ZUM WETTBEWERBSVERFAHREN „NIENBERGE – SÜDLICH FELDSTIEGE“ 
STAND 11.03.2021  
 
plan-lokal 
 Aussagen zur positiven Wirkung der Regenwasserbewirtschaftung im Hinblick auf 
zu erwartende Wetterextreme (z.B. Starkregen, Hitze/Trockenheit) und das 
Mikroklima. 
 Ableitung von Niederschlagswasser ausschließlich mittels, offener, oberflächen-
naher, naturnah gestalteter und verdunstungsstarker Elemente. Kastenrinne n 
o.ä. sind nur in technisch notwendigen Ausnahmefällen vorzusehen.  
 Sämtliche Bestandteile des Regenwasserbewirtschaftungskonzepts sind vorrangig 
aus bzw. in Verbindung mit Grünelementen vorzusehen (Dach-/Fassadenbegrü-
nungen, Baumrigolen, multifunktional genutzte Flächen, etc.); Einsatz des The-
mas „Wasser“ als städtebauliches Gestaltungselement. 
 Sicherstellung der Entwässerung (Schmutz-/Regenwasser, Oberflächenabflüsse) 
und gezielte Bewirtschaftung des Regenwassers zum Ausgleich von Wetterextre-
men.  
 Bei der Entwässerungsplanung sind die natürlichen oberflächlichen Fließwege  
als Basis zugrunde zu legen. Die städtebauliche und freiraumplanerische Kon-
zeption ist so anzulegen, dass das Überflutungsrisiko der Bestands bebauung 
durch die Neuplanung nicht steigt.  
 Die Geländemodellierung ist zudem für den Starkregenfall zu entwickeln, so dass 
Notwasserwege das Überflutungsrisiko minimieren. Frei- und Verkehrsflächen 
sind als multifunktional nutzbare Flächen in die Konzeption der Notwasserwege 
mit einzubeziehen und darzustellen. 
 Zur Sicherstellung der Entwässerung sind ggf. Erdbewegungen bzw. Aufschüttun-
gen in Teilbereichen nötig. Notwendige Erdbewegungen sind möglichst gering 
zu halten und darzustellen. 
 Die Hunnebecke, die durch das Plangebiet bzw. an seinem Rand verläuft,  ist 
gemäß EG-Wasserrahmenrichtlinie ökologisch sowie hochwassertechnisch auf-
zuwerten und attraktiv in die Umgebung einzugliedern. Das vorhandene  Er-
lenufergehölz kann hierzu ggf. zum Teil aufgelöst werden. Zwangspunkte sind 
nur durch den Ein- bzw. Auslaufpunkt in das Gebiet gegeben. 
 Unmittelbar außerhalb des Wettbewerbsgebietes liegende Gräben, Teiche und 
Teile von Gewässern, die Bezug zum System der Hunnebecke und der Entwäs-
serung im Wettbewerbsgebiet haben, sind im Rahmen des Entwässerungsk on-

29 AUSLOBUNG ZUM WETTBEWERBSVERFAHREN „NIENBERGE – SÜDLICH FELDSTIEGE“ 
STAND 11.03.2021  
 
plan-lokal 
zepts mit zu betrachten. Die größtmögliche Erhaltung graben- bzw. gewässerbe-
gleitender Gehölze ist zu beachten. Aufgrund der Eigentumsverhältnisse können 
sie aber nicht überplant werden. 
 Querungen des Gewässers müssen sowohl hochwasserschutztechnischen als 
auch ökologischen Anforderungen genügen. Im Ergebnis sind großzügige, filig-
rane Brücken vorzusehen. 
 Die Niederschlagwassereinleitung aus dem Plangebiet in das Gewässer ist auf 
den natürlichen Abfluss von 3 l/s ha bezogen auf das befestigte Einzugs gebiet 
zu drosseln. Um die Gesamteinleitungsmenge aus dem Plangebiet auf ein na-
turnahes Maß zu reduzieren, sind Maßnahmen zu Verdunstung, Rückha lt, Nut-
zung, etc. des Regenwassers bereits unmittelbar am Ort des Niederschlagswas-
seranfalls in allen Teilflächen innerhalb des Plangebiets vorzusehen. Die Rück-
haltung der Niederschlagsabflüsse muss damit dezentral und naturnah organi-
siert sein. Auf technische Anlagen, mit geringem Verdunstungsfaktor, ist zu ver-
zichten. 
 Für das angrenzende Gewerbegebiet und für die Straßenflächen ist abhän gig 
von der Verkehrsbelastung eine Regenwasserbehandlungsanlage vorzusehen.  
Aufgrund des zu erwartenden Verschmutzungsgrades und weg en der sensiblen 
Lage des Plangebiets (Einzugsgebiet des Aasees) ist eine hochwirksame Anlage 
in Form eines Retentionsbodenfilters vorzusehen. Eine entsprechende Fläche für 
diese Anlage ist innerhalb des Plangebiets im Konzept vorzuhalten.  
Klimaschutz/Klimaanpassung 
 Neue Gebäude sind klimaeffizient zu konzipieren (mindestens KfW-Effizienzhaus-
standard 40 oder Passivhaus) auch unter Berücksichtigung von Belichtung/Ver-
schattung etc. für die aktive und passive Nutzung von Solarenergie. D arüber 
hinaus sollten möglichst nachwachsende/ökologische Baumaterialien bzw. Bau-
stoffe mit geringem Ressourcenbedarf bei der Herstellung verwendet werden (wie 
z.B. Holzbauweise). 
 Die Wettbewerbsteilnehmer sind aufgefordert, für städtische Gebäude wie die 
Schule, auch über die Mindestanforderungen der in den Gebäudeleitlinien der  
Stadt Münster formulierten Standards (s. Material) hinausgehende Konzepte und

30 AUSLOBUNG ZUM WETTBEWERBSVERFAHREN „NIENBERGE – SÜDLICH FELDSTIEGE“ 
STAND 11.03.2021  
 
plan-lokal 
Ansätze zum Klimaschutz und zur Nachhaltigkeit vorzuschlagen und im Rahmen 
des Wettbewerbs einzubringen.  
 Es ist ein fachlich fundiertes Energiekonzept zur überwiegenden Versorgung des 
Gebietes mit lokal erzeugten erneuerbaren Energien zu erstellen.  
 Technische Maßnahmen für die Erzeugung, Nutzung und Speicherung von 
Strom, Wärme und Kälte aus erneuerbaren Energien (Photovoltaik, Solarthermie, 
Wärmepumpen etc.) oder Kraft-Wärme-Kopplung sind mit vorzusehen (gem. 
BauGB §9 Abs. 1 Nr. 23). In der ersten Phase des Wettbewerbs können sich die 
Ansätze auch auf die Ideenfläche im Westen beziehen, sofern die Vereinbarkeit 
mit den Schutzzielen sichergestellt ist (s. unter Landschaft). 
 Neben den genannten grundsätzlich geltenden Anforderungen an die Bebau-
ungsstruktur ist ein Klimaschutz-Modellquartier mit ca. 100 Wohneinheiten zu 
konzipieren. Bereits auf Ebene des Städtebaus sollen Beispielhaftigkeit und Inno-
vationscharakter ablesbar sein. Versorgungsvarianten, die eine energieeffiziente 
Kühlung der Gebäude ermöglichen (Kaltes Nahwärmenetz), sind zu bevorzugen. 
 Vorzusehen ist eine optimierte Geometrie und Ausrichtung der Baukörper hin-
sichtlich der Hauptwindrichtung bzw. der Lage der Kaltluftbahnen (Berücksichti-
gung stadtklimatischer Verhältnisse) sowie hinsichtlich der Bauweise und Gestal-
tung der Baukörper (u. a. A/V-Verhältnisse der jeweiligen Gebäudetypen, Farb-
gestaltung der Fassaden zum Umgang mit Überhitzung). 
 Auch Freiflächen sind so zu planen, dass die Kaltluftentstehung gefördert wird 
(z.B. mithilfe von Wasserflächen). 
 Begrünungsmaßnahmen sind in den Entwurf zu integrieren (z.B. Dach-, F assa-
denbegrünung, Auswahl standortgerechter Baumarten, Verschattung der PKW-
Stellflächen durch Baumpflanzungen, Einsatz von z.B. Baumrigolen zur Verbes-
serung der Bewässerungssituation). 
 Mobilitätsangebote sind so zu konzipieren, dass eine umweltfreundliche Mobili-
tät gefördert wird (z.B. „Mobilstation“, Anbindung Radrouten/Veloroute). 
Ideenflächen 
 Erwünscht sind (innovative) Grundüberlegungen zu Bebauungs-, Nutzungs- und 
Freiraumstrukturen zur Entwicklung der Flächen als Bindeglied zwischen Wettbe-
werbsraum und angrenzenden Siedlungsstrukturen. Hier dürfen nur Nutzungen

31 AUSLOBUNG ZUM WETTBEWERBSVERFAHREN „NIENBERGE – SÜDLICH FELDSTIEGE“ 
STAND 11.03.2021  
 
plan-lokal 
verortet werden, die nicht zwingend für das Wettbewerbsgebiet (Realisierungsflä-
chen) erforderlich sind. 
 Die Überlegungen können und sollten gerade für die Ideenfläche im Bereich der 
heutigen Sportanlagen über eine reine Wohnnutzung hinausgehen und der Si-
tuation im Gefüge des Stadtteils gerecht werden.  
 Für die Ideenfläche im Westen sind Entwicklungsoptionen entsprechend der in  
Kap. 3.1 formulierten Ziele aufzuzeigen.  
 Im Sinne einer integralen Herangehensweise sollten bereits auf Ebene der Ideen-
flächen Grundüberlegungen zur Regenwasserbewirtschaftung berücksichtig t 
werden, um die Funktionalität des Gesamtkonzepts schlüssig abzubilden.  
3.3 RESTRIKTIONEN UND VORGABEN 
 Die im Plan „Restriktionen“ dargestellten Bindungen und Restriktionen sind zu 
beachten (s. Abb. S. 14). 
 Die im Plan „Grünplanerische Rahmenbedingungen“ (s. Abb. S. 16) dargestell-
ten Restriktionen sind zu beachten (zu erhaltende Einzelbäume, Hecken und Ge-
büsche, Ufergehölze, von Bebauung freizuhaltende Fläche); weitere Hinweise 
sind als Vorschläge zu werten. 
 In den beiden zuvor benannten Plänen sind die erforderlichen Abstände bezogen 
auf die jeweilige Situation dargestellt. I.d.R. orientieren sich die dargestellten Ab-
stände an den folgenden allgemeinen Vorgaben: 
15 m beidseits der Gewässerachse 
10 m beidseits zu den Hecken/Gehölzstreifen (gemessen vom Außenrand) 
10 m zum Teich (geschützter Landschaftsbestandtteil) 
30 m zum Wald (gilt für Gebäude; Grünanlagen, öffentliche Wege, private Gar-
tenbereiche und offene Ableitungen in diesem Bereich sind möglich) 
20 m beidseits zur 110 KV-Freileitung 
 Ergänzend zu den dargestellten Abständen ist zu berücksichtigen, dass insbeson-
dere der zentrale Ost- West“Grünzug“ durch die ehemalige Weidenutzung tief 
beastete Bäume enthält, die sich nicht aufasten lassen. Wege, Spielgeräte und

32 AUSLOBUNG ZUM WETTBEWERBSVERFAHREN „NIENBERGE – SÜDLICH FELDSTIEGE“ 
STAND 11.03.2021  
 
plan-lokal 
ggf. Mulden müssen außerhalb geführt werden, wenn diese Strukturen erhalten 
bleiben sollen. 
 Innerhalb des Schutzabstandes zur 110 KV-Freileitung ist zudem Folgende s zu 
beachten: 
o keine Hochbauten und auch keine Nebenanlagen zulässig; 
o im gekennzeichneten Umkreis des Mastes (s. Restriktionsplan) keinerlei 
Bodeneingriffe zulässig; 
o Private Gartenbereiche sind möglichst zu vermeiden, da trotz Festsetzun-
gen im Bebauungsplan Nebenanlagen und hoher Bewuchs nicht dau-
erhaft ausgeschlossen werden können; 
o Vermeidung öffentlicher Spielplätze; 
o Hinweis: die Art der hier zulässigen Straßenbeleuchtung ist mit dem Ver-
sorgungsträger abzustimmen. 
Unter Beachtung der genannten Restriktionen sind folgende Nutzungen inner-
halb des Schutzstreifens möglich: Stellplätze, Verkehrsflächen, Schulhofflächen, 
etc.. Gehölze sind möglich, allerdings nur Arten mit Wuchshöhen von max. 3 m. 
Bei der Planung der öffentlichen Verkehrsflächen ist die Einschränkung hinsicht-
lich der Beleuchtung zu berücksichtigen. Eine ausreichende Beleuchtung ist ggf. 
durch Vorschläge zu alternativen Konzepten sicherzustellen. 
 Anlagenbezogene Lärmvorbelastung durch Sportanlage und Festplatz: Es liegt 
ein Lärmschutzgutachten vor, das zu folgenden Ergebnissen kommt: Es ist damit 
zu rechnen, dass gerade aufgrund der Lärm-Emissionen der Festplatz- Nutzung 
eine Wohnnutzung nicht in unmittelbarer Nähe möglich sein wird. Die Vorgabe, 
im unmittelbar an Sport- und Festplatz angrenzenden Bereich mit Blick auf die 
Nachtzeit und am Wochenende eher unempfindliche Nutzungen der sozialen 
Infrastruktur (Grundschule, Kita, Sporthalle) vorzusehen, gilt daher verpflichtend. 
Auch für die südliche Gemeinbedarfsfläche (s. Plan „Potenziale“ S. 13, schraffiert 
dargestellt) ist ein Nutzungsvorschlag zu entwickeln, der keine schutzbedürftig e 
Wohnnutzung umfasst.

33 AUSLOBUNG ZUM WETTBEWERBSVERFAHREN „NIENBERGE – SÜDLICH FELDSTIEGE“ 
STAND 11.03.2021  
 
plan-lokal 
4 WETTBEWERBSVERFAHREN 
4.1 AUSLOBERIN 
Stadt Münster  
Stadtplanungsamt 
Albersloher Weg 33 
48155 Münster 
 
Ansprechpartnerin: 
Svenja Sauer 
Telefon 0251/492-6113 
Fax 0251/492-7732 
E-Mail sauer@stadt-muenster.de 
4.2 WETTBEWERBSBETREUUNG 
plan-lokal Körbel + Scholle Stadtplaner PartmbB 
Bovermannstraße 8 
44141 Dortmund 
 
Ansprechpartnerin: 
Kathrin Feigs 
Telefon 0231/952083-28 
Fax 0231/952083-6 
E-Mail kathrin.feigs@plan-lokal.de 
www.plan-lokal.de

34 AUSLOBUNG ZUM WETTBEWERBSVERFAHREN „NIENBERGE – SÜDLICH FELDSTIEGE“ 
STAND 11.03.2021  
 
plan-lokal 
4.3 GEGENSTAND, ART UND ZULASSUNGSBEREICH 
Bei dem Wettbewerbsverfahren handelt es sich um einen nichtoffenen zweiphasigen Re-
alisierungswettbewerb mit Ideenteil mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren. Der Zu-
lassungsbereich des Wettbewerbs umfasst die EWR-, WTO- und GPA-Staaten. Die Wett-
bewerbssprache ist deutsch. 
Der Wettbewerb wird nach den geltenden Regeln der Richtlinie für Planungswettbewerbe 
(RPW 2013) und gemäß den Regelungen der VgV durchgeführt. Die Übereinstimm ung 
mit der RPW wurde von der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen (AKNW) mit der 
Registriernummer xxx 
[wird noch mitgeteilt] bestätigt. 
Das Verfahren wird in zwei Phasen durchgeführt. In der ersten Bearbeitungsphase soll ein 
räumliches Strukturkonzept (Ideenteil) erarbeitet werden. Neben dem eigentlichen Wett-
bewerbsraum (13,8 Hektar) sollen dabei auch weitere Flächen (11,9 Hektar) mitbetrach-
tet werden. Die Teilnehmerzahl ist auf maximal 15 Teams begrenzt; fünf davon sind ge-
setzt (s. Teilnahmeberechtigung). Im Rahmen der ersten Preisgerichtssitzung wird über die 
eingereichten Arbeiten beraten. Ca. acht Beiträge werden zur Konkretisierung und wei-
teren Qualifizierung in der zweiten Phase des Wettbewerbs ausgewählt. Sich ggf. aus der 
ersten Phase ergebende Überarbeitungshinweise sind in der zweiten Phase zu be rück-
sichtigen. 
Die zweite Phase – unter Teilnahme von ca. acht Teams – hat die vertiefende Bearbeitung 
im eigentlichen Wettbewerbsraum zur Aufgabe. Diese umfasst – neben dem städtebauli-
chen Konzept – die integrale Erstellung eines Freiraum-, Entwässerungs- und Energie-
konzeptes. Im Rahmen der zweiten Preisgerichtssitzung wird der Siegerentwurf des Wett-
bewerbs gekürt.  
Das Preisgericht beurteilt die Beiträge unter Ausschluss der Öffentlichkeit in beiden Pha-
sen in gleicher Besetzung. 
Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren erfolgt ein Verhandlungsverfahren gemäß § 
17 VgV mit den Preisträgerinnen/Preisträgern/Preisträgergemeinschaften. Die/der zu fin-
dende Auftragnehmerin/Auftragnehmer/Auftragnehmergemeinschaft wird gemäß d er 
Zuschlagskriterien im Verhandlungsverfahren ermittelt. Das Auftragsversprechen im Rah-
men des Realisierungswettbewerbs gilt für den als Realisierungsbereich ( eigentlicher 
Wettbewerbsraum) gekennzeichneten Bereich des Wettbewerbsgebietes (siehe Abbildung 
S. 4) sofern und alsbald die im Wettbewerbsverfahren konkretisierten Maßna hmen um-
gesetzt werden.

35 AUSLOBUNG ZUM WETTBEWERBSVERFAHREN „NIENBERGE – SÜDLICH FELDSTIEGE“ 
STAND 11.03.2021  
 
plan-lokal 
4.4 TEILNAHMEBERECHTIGUNG UND TEILNEHMENDE 
Der Wettbewerb richtet sich an Stadtplaner und/oder Architekten in Bewerbergem ein-
schaft mit Landschaftsarchitekten und Fachexperten aus dem Bereich Siedlungswas ser-
wirtschaft. Der Stadtplaner/Architekt ist der federführende und bevollmächtigte Vertreter 
der Bewerbergemeinschaft. Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahme-
berechtigt sein. Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen.  
Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie am Tag der 
Ausschreibung bevollmächtigt sind, die Berufsbezeichnung Stadtplaner/ Architekt bzw. 
Landschaftsarchitekt nach geltendem Recht des jeweiligen Heimatstaates im Bereich des 
EWR-Abkommens oder GATS zu führen. Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbe-
zeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer am Tag 
der Auslobung über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigun gsnachweis 
verfügt, dessen Anerkennung nach der EU-Richtlinie 2005/36/EG (Berufsanerkennungs-
richtlinie) gewährleistet ist. 
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, sofern ihr satz ungs-
gemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Aufgabe in den 
Bereichen Städtebau bzw. Landschaftsarchitektur entsprechen. Juristische Pers onen ha-
ben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung ver-
antwortlich ist. Der bevollmächtigte Vertreter und der Verfasser der Wettbewer bsarbeit 
müssen die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllen. 
Die Fachexperten für Siedlungswasserwirtschaft müssen in geeigneter Weise nachweisen, 
dass sie die fachlichen Anforderungen erfüllen (Abschluss „Bauingenieur mit dem 
Schwerpunkt Siedlungswasserwirtschaft“ oder vergleichbar). 
Die Teilnehmer können weitere Fachberater hinzuziehen (z.B. aus dem Bereich klimaef-
fiziente Energieversorgung/Energiekonzepte). Die Fachberater müssen nicht entspre -
chend den genannten Kriterien teilnahmeberechtigt sein.  
Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Bewerber, die als Einzelner und/oder Mitglied 
einer Bewerbergemeinschaft mehrere Bewerbungen einreichen, oder am Tag der B e-
kanntmachung angestellter oder freier Mitarbeiter eines Bewerbers/eines Mitglieds einer 
Bewerbergemeinschaft sind oder die im Sinne des § 79 Abs. 2 VgV 2016 bevorzugt sein 
oder Einfluss haben können.

36 AUSLOBUNG ZUM WETTBEWERBSVERFAHREN „NIENBERGE – SÜDLICH FELDSTIEGE“ 
STAND 11.03.2021  
 
plan-lokal 
Folgende fünf Planungsteams wurden im Vorfeld zur Teilnahme am Wettbewerb aufge-
rufen und nehmen als gesetzte Teilnehmer am Wettbewerb teil (an dieser Stelle wird je-
weils nur das federführende Büro genannt): 
 
 [Büros] 
Im vorgeschalteten Bewerbungsverfahren wurden zehn weitere Bewerberinnen/Bewe r-
ber/Bewerbergemeinschaften gemäß den Maßgaben und Kriterien der veröffen tlichten 
EU-Bekanntmachung Nr. xxx [wird noch mitgeteilt] ausgewählt und zur Teilnahme am 
Verfahren aufgefordert. Das vorgeschaltete Bewerbungsverfahren erstreckte sich vom 
18.05.2021 bis 18.06.2021. Für die Bewerbung waren folgende Unt erlagen einzu-
reichen: 
 Teilnahmeantrag mit Namens- und Adressangabe des Bewerbers bzw. der Mit-
glieder derBewerbergemeinschaft, 
 unterzeichnete Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB 
(Formblatt 521 EU) 
 unterzeichnetes Formblatt mit a) Versicherung, dass sich kein weiteres Mitglied 
der Arbeitsgemeinschaft (Partner, freie Mitarbeiter, Angestellte) bewirbt, und dass 
die Bewerberin oder der Bewerber akzeptiert, dass Verstöße hiergegen zu ihrem 
oder seinem nachträglichen Ausschluss und ggf. dem seiner Arbeit führen. 
Und b) Erklärung, dass der Teilnehmer im Falle der Auslosung am Wettbewerbs-
verfahren verbindlich teilnehmen wird. 
 Nachweis der Führung der Berufsbezeichnung: durch Kopie der letzten Beitrags-
rechnung oder eine Bescheinigung der jeweiligen Architektenkammer, die nicht 
älter als ein Jahr ist; bzw. Abschluss- Zeugnis „Bauingenieur mit dem Schwer-
punkt Siedlungswasserwirtschaft“ oder vergleichbar). Als Stichtag gilt der Tag 
dieser Bekanntmachung (bei ausländischen Bewerbern Nachweis entsprechend 
der Richtlinie 2005/36/EG). 
 Benennung eines bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft, 
 Erklärung der Mitglieder zur Bildung einer Bewerbergemeinschaft. 
[Folgender Absatz kommt nur bei entsprechender Bewerberzahl zum Tragen] 
Gemäß § 51 VgV konnte die Auswahl für den Fall, dass mehrere Bewerberinnen/Bewer-
ber/Bewerbergemeinschaften gleichermaßen die Anforderungen erfüllen und d ie Zahl

37 AUSLOBUNG ZUM WETTBEWERBSVERFAHREN „NIENBERGE – SÜDLICH FELDSTIEGE“ 
STAND 11.03.2021  
 
plan-lokal 
der Bewerberinnen/Bewerber/Bewerbergemeinschaften auch nach einer objektiven Aus-
wahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien und hinsichtlic h der in der 
EU-Bekanntmachung Nr. xxx [wird noch mitgeteilt] bekanntgemachten Höchstzahl der 
Teilnehmerinnen/Teilnehmer/Teilnehmergemeinschaften zu hoch ist, unter den ve rblie-
benen Bewerberinnen/Bewerber/Bewerbergemeinschaften durch Los getroffen we rden. 
Am 23.06.2021 fand die Auslosung der zehn Teilnahmeplätze unter insgesamt xx [ggf. 
zu ergänzen] eingegangenen Bewerbungen statt. Folgende Teilnehmer haben ihre Teil-
nahme am Wettbewerb zugesagt (Auflistung in alphabetischer Reihenfolge): 
  [ggf. zu ergänzen nach Auslosung] 
4.5 PREISGERICHT 
Das Preisgericht zur Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten setzt sich au s folgenden Mit-
gliedern zusammen:  
Stimmberechtigte Mitglieder 
Fachpreisrichter/innen 
Stadtplanung 
 [Drei Personen + Vertreter/in] 
Landschaftsarchitektur  
 [Zwei Personen + Vertreter/in] 
Entwässerungsplanung/Siedlungswasserwirtschaft 
 [Eine Person + Vertreter/in] 
 
Sachpreisrichter/innen 
 [Fünf Personen + Vertreter/in] 
Nicht-stimmberechtigte Sachverständige 
 [Drei Personen + Vertreter/in]

38 AUSLOBUNG ZUM WETTBEWERBSVERFAHREN „NIENBERGE – SÜDLICH FELDSTIEGE“ 
STAND 11.03.2021  
 
plan-lokal 
Vorprüfer 
Im Verfahren wirken zudem die nachfolgenden Personen als Sachverständige und Vor-
prüferinnen/Vorprüfer mit: 
 [Vertreter des betreuenden Büros und der Fachämter] 
Die Ausloberin behält sich vor, andere und weitere fachkundige Personen als Sac hver-
ständige und Vorprüferinnen/Vorprüfer hinzuzuziehen. 
4.6 WETTBEWERBSUNTERLAGEN 
Die Wettbewerbsunterlagen werden den Wettbewerbsteilnehmern ab dem 01.07.2021 
digital zur Verfügung gestellt. Dazu wird ihnen per E-Mail ein Download-Link übermit-
telt. Folgende Unterlagen werden zur Verfügung gestellt: [zu ergänzen] 
I Auslobung zum Wettbewerb  
II Planunterlagen 
III Informationsmaterial 
IV Formblätter 
 
Sämtliche Wettbewerbsunterlagen sind vertraulich zu behandeln, dürfen auss chließlich 
für Zwecke des Wettbewerbs verwendet und nicht an Dritte weitergegeben werden.

39 AUSLOBUNG ZUM WETTBEWERBSVERFAHREN „NIENBERGE – SÜDLICH FELDSTIEGE“ 
STAND 11.03.2021  
 
plan-lokal 
4.7 WETTBEWERBSLEISTUNGEN UND ABGABE 
Folgende Leistungen werden von den Teilnehmenden gefordert: 
Phase 1 Räumliches Strukturkonzept (Ideenteil) 
Räumliches Strukturkonzept mit Aussagen für den Wettbewerbsraum zuzüglich der 
nördlich, südlich und westlich angrenzenden Ideenflächen im Maßstab 1:2.000, mit 
Darstellung der konzeptionellen Entwurfsidee mit Aussagen zu  
 Bebauungs- und Nutzungsstruktur (inklusive Verortung geförderter Geschoss-
wohnraum und Mietreihenhäuser im Wettbewerbsraum)  
 Freiraumstruktur,  
 Erschließung und zur  
 Verknüpfung der Planung in den Bestand  
(Hinweis: die Nutzungsstruktur ist so zu wählen, dass alle geforderten Nutzungen im  
eigentlichen Wettbewerbsraum untergebracht werden.) 
Freie Darstellung weiterer Aspekte bzw. konzeptioneller Elemente (z.B. zum Thema Ent-
wässerung) 
Schriftliche Erläuterung des Konzeptes (auf max. zwei Seiten). 
Die Wettbewerbsarbeiten für die 1. Phase sind wie folgt einzureichen: 
 1 Präsentationsplan, farbig gerollt, im DIN A0-Hochformat 
 1 Präsentationsplan als Verkleinerung im DIN A3-Format 
 1 Vorprüfplan, farbig, gerollt, im Originalformat  
 Ausdruck des Erläuterungsberichts auf max. 2 Seiten im DIN A4-Format 
 Digitale Daten auf Datenträger (CD/USB-Stick) 
o Präsentations- und Vorprüfpläne als jpg-Dateien mit 300 dpi im  
DIN A3-Format und pdf-Dateien im DIN A0-Originalformat 
o dxf- oder dwg-Dateien des Lageplans in 1:2.000 
o Erläuterungsbericht als pdf-Datei

40 AUSLOBUNG ZUM WETTBEWERBSVERFAHREN „NIENBERGE – SÜDLICH FELDSTIEGE“ 
STAND 11.03.2021  
 
plan-lokal 
 Verfassererklärung (gemäß Formblatt) in einem verschlossenen, undurchsichti-
gen Umschlag, eindeutig versehen mit der Kennziffer 
Phase 2 Städtbaulicher Entwurf (Realisierungsteil) 
Städtebaulicher Entwurf für den eigentlichen Wettbewerbsraum im Maßstab 1:1.000 
mit Aussagen zum 
 Bebauungskonzept (Bautypologien, Dachaufsichten, Geschosszahlen und Ge-
bäudeerschließung); 
 Nutzungskonzept (Wohnformen, geförderter Wohnungsbau, soziale Infrastruk-
tur (Kitas, Grundschule/Angebote offene Kinder-/Jugendarbeit, Sporthalle, 
Quartierstreffpunkt), Nutzungen im öffentlichen Raum (u.a. Spielplätze)); 
 Erschließungskonzept (Straßenflächen, Fuß- und Radwege, Stellplätze (PKW 
und Fahrräder), „Mobilstation(en)“, Begrünung);  
 Freiraumkonzept als integraler Bestandteil des städtebaulichen Konzeptes (pri-
vate, öffentliche und halb-öffentliche Grünflächen (z.B. Stadtteilpark, besonders 
schutzwürdige Grün- und Gewässerstrukturen), Berücksichtigung bestehender 
Grünstrukturen, zukunftsfähige Anpassung an den Klimawandel);  
 Entwässerungskonzept als integraler Bestandteil des städtebaulichen Konzeptes 
mit Aussagen zum Umgang mit der Regenwasserbewirtschaftung im Plangebiet 
und Erstellung einer Wasserbilanzierung für den Planzustand (vgl. vertiefend 
Kap. 3.2).  
Die Leistungen im Detail:  
o Geländemodulation/Höhenplanung (im Maßstab 1:1.000) 
(muss nicht auf den Entwurfsplänen dargestellt werden; eine Darstel-
lung auf den Vorprüfplänen sowie eine digitale Abgabe (s.u.) reichen 
aus); 
o Entwässerungskonzept mit integraler Regenwasserbewirtschaftung ba-
sierend auf dem natürlichen Wasserhaushalt;  
o Überflutungsbetrachtung und Risikoanalyse zum Planungsentwurf.

41 AUSLOBUNG ZUM WETTBEWERBSVERFAHREN „NIENBERGE – SÜDLICH FELDSTIEGE“ 
STAND 11.03.2021  
 
plan-lokal 
 Energiekonzept  
o mit fundierten Aussagen für den gesamten Wettbewerbsraum über 
Möglichkeiten zu Klimaschutz und Klimaanpassung, zur Nutzung er-
neuerbarer Energien, zur Steigerung der Energieeffizienz und für eine 
nachhaltige Mobilität; 
o mit ergänzender Darstellung eines in den Wettbewerbsraum integrier-
ten Klimaschutz-Modellquartiers mit rd. 100 Wohneinheiten; 
o mit der Berücksichtigung der Ausrichtung und Gestaltung der Baukör-
per hinsichtlich der stadtklimatischen Anforderungen. 
Zwei vertiefende Darstellungen von Einzelsituationen im Maßstab 1:500; eine dieser 
Darstellungen soll die Klimaschutz-Modellsiedlung zum Inhalt haben; für die zweite 
Darstellung ist der Bereich frei wählbar. 
Zwei Straßenquerschnitte durch innere Erschließungsstraßen (Tempo 30-Zone und ver-
kehrsberuhigter Bereich) im Maßstab 1:200 zur schematischen Verdeutlichung der 
Raumaufteilung für die unterschiedlichen Funktionen Verkehr/Mobilität, Entwässerung, 
Begrünung.   
Eine frei wählbare perspektivische Darstellung zur Verdeutlichung des Entwurfsansatzes. 
(z.B. Collage, Handzeichnung; Rendering wird ausgeschlossen) 
Weitere 
erläuternde Darstellungen (z.B. Skizzen, Schaubilder, Piktogramme, perspektivi-
sche Darstellungen oder Schnitte) sind zulässig. 
Massenmodell im Maßstab 1:1.000 (unter Berücksichtigung der Material- und Farbvor-
gaben) 
Städtebauliche Kenndaten (GRZ, GFZ, Wohneinheiten, Grün- und Spielplatzflächen, 
Erschließungsflächen, Stellplätze etc.); ein Formblatt wird zur Verfügung gestellt. 
Erläuterungsbericht auf max. 5 Seiten DIN A4 mit Aussagen zur Entwurfsidee, zur Be-
bauungs- und Nutzungsstruktur, Freiraumstruktur, Erschließung, zum Entwässerungs-
konzept (Wasserbilanzierung), Energiekonzept und zum Umgang mit den Klimaschutz-/ 
Klimaanpassungsanforderungen.

42 AUSLOBUNG ZUM WETTBEWERBSVERFAHREN „NIENBERGE – SÜDLICH FELDSTIEGE“ 
STAND 11.03.2021  
 
plan-lokal 
Die Wettbewerbsarbeiten für die 2. Phase sind wie folgt einzureichen: 
 Präsentationspläne (max. 2), farbig gerollt, im DIN A0-Hochformat 
 Präsentationspläne (max. 2) als Verkleinerung im DIN A3-Format 
 Vorprüfplan/-pläne (max. 2), farbig, gerollt, im Originalformat mit Vermaßung; 
zuzüglich eines Vorprüfplans mit Darstellung der Geländemodulation 1:1.000 
(technischer Beiplan) 
 Ausdruck des Erläuterungsberichts auf max. 5 Seiten im DIN A4-Format 
 Digitale Daten auf Datenträger (CD/USB-Stick) 
o Präsentations- und Vorprüfpläne als jpg-Dateien mit 300 dpi im  
DIN A3-Format und pdf-Dateien im DIN A0-Originalformat 
(inkl. Plan der Geländemodulation) 
o dxf- oder dwg-Dateien des Lageplans sowie der Geländemodulation in 
1:1.000 
o Flächenangaben im xls- und pdf-Format 
o Erläuterungsbericht als pdf-Datei 
 Verfassererklärung (gemäß Formblatt) in einem verschlossenen, undurchsichti-
gen Umschlag, eindeutig versehen mit der Kennziffer. 
Form und Fristen zur Abgabe der Wettbewerbsarbeiten  
Jeder Teilnehmende darf nur einen Entwurf einreichen.  
Die geforderten Leistungen sind in allen Teilen in der rechten oberen Ecke mit einer 
sechsstelligen Kennzahl aus unterschiedlichen arabischen Ziffern zu versehen, die keine 
Rückschlüsse auf den Verfasser zulassen. Alle digitalen Daten sind ebenfalls zu anonymi-
sieren. Die Verfassererklärungen sind in einem mit gleicher Kennzahl versehenen, ver-
schlossenen und undurchsichtigen Umschlag einzureichen. 
Die Wettbewerbsarbeiten für die 
erste Phase sind bis einschließlich 28.10.2021,  
12.00 Uhr, für die zweite Phase bis einschließlich 03.02.2022, 12.00 Uhr bei folgender 
Adresse einzureichen:

43 AUSLOBUNG ZUM WETTBEWERBSVERFAHREN „NIENBERGE – SÜDLICH FELDSTIEGE“ 
STAND 11.03.2021  
 
plan-lokal 
plan-lokal PartmbB 
z. Hd. Kathrin Feigs 
Bovermannstraße 8 
44141 Dortmund 
Es gilt der Poststempel. Zur Wahrung der Anonymität ist als Absender die Ansc hrift des 
Empfängers zu verwenden.
 
4.8 RÜCKFRAGEN UND KOLLOQUIUM 
Am 27.08.2021 findet das Rückfragenkolloquium inklusive Besichtigung des Planungs-
raumes statt. Schriftliche Rückfragen können bis einschließlich 23.07.2021 per E-Mail 
an  
kathrin.feigs@plan-lokal.de  
gesendet werden. Die Beantwortung der eingereichten Fragen erfolgt nach Möglichkeit 
während des Kolloquiums. Über die Sitzung wird eine Niederschrift angefertig t, die Be-
standteil der Auslobung ist und innerhalb von sieben Kalendertagen  nach dem Kollo-
quium per E-Mail an die Teilnehmer versandt wird. 
4.9 BEURTEILUNGSKRITERIEN 
Folgende Kriterien werden der Prüfung bzw. der Beurteilung der Wettbewerbsar beiten 
durch das Preisgericht zugrunde gelegt. Die Reihenfolge der Kriterien hat auf deren Wer-
tigkeit keinen Einfluss.  
 Erfüllung der Aufgabenstellung, insb. mit Blick auf die geforderten Dichtewerte, 
den integralen Planungsansatz (Städtebau, Freiraumplanung, Entwässerung , 
Mobilität / Verkehr), die Berücksichtigung der Restriktionen und Vorgaben sowie 
dem Nachweis der geforderten Infrastruktur. 
 Qualität des städtebaulichen Gesamtkonzeptes, Verknüpfung mit vorhandenen 
Siedlungsbereichen, funktional sinnvolle Anordnung der verschiedenen Nutzun-
gen, multifunktionale Nutzbarkeit von Flächen, realistisch umsetzbare Flächen-
aufteilung für alle Belange, Schaffung von Übergängen zu angrenzenden  Nut-
zungen und zur freien Landschaft.

44 AUSLOBUNG ZUM WETTBEWERBSVERFAHREN „NIENBERGE – SÜDLICH FELDSTIEGE“ 
STAND 11.03.2021  
 
plan-lokal 
 Qualität der städtebaulichen Struktur und Gestalt (Schaffung von differenzierten 
Räumen, Identitätsbildung) 
 Qualität der Freiraumgestaltung (in der Siedlung liegende Freiräume, Einbezie-
hung der vorhandenen Strukturen, Gestaltung des Übergangs zur freien Lan d-
schaft) 
 Qualität der verkehrlichen Erschließung (Einhaltung der städtischen Standa rds, 
Differenzierung von Funktionsräumen, Schaffung von Aufenthaltsqualität und  
multifunktionalen Räumen) 
 Qualität des Entwässerungskonzeptes (wasserwirtschaftliche Leistungsfähi gkeit, 
Innovationsgehalt, Integration in die städtebauliche Gestaltung und in die Frei-
raumplanung) 
 Klimafreundliche Gebäude (hoher Energiestandard, Nutzung der Dachflä chen 
für Solarenergie und Dachbegrünung, ökologische und nachwachsende Bau-
materialen) 
 Qualität und Innovationsgrad des Energiekonzeptes (inkl. Berücksichtigung des 
Modellquartiers, Vorschläge zur klimafreundlichen Energieversorgung des G e-
biets, Nutzung erneuerbarer Energien) 
 Nachhaltigkeit (sparsamer Umgang mit Grund und Boden, möglichst geringer  
Versiegelungsanteil, Durchgrünung des Quartiers) und Wirtschaftlichkeit (Ve r-
meidung von Restflächen, angemessenes Verhältnis von privaten und öffentli-
chen Flächen) 
4.10 PREISGELDER 
Für die Prämierung der Arbeiten in der zweiten Phase des Verfahrens steht eine Wettbe-
werbssumme von insgesamt 112.000 Euro (zzgl. geltender MwSt.) zur Verfügung.   
Es ist beabsichtigt, die Wettbewerbssumme für drei Preise und zwei Anerkennungen wie 
folgt aufzuteilen (jeweils zuzüglich geltender Mwst.):

45 AUSLOBUNG ZUM WETTBEWERBSVERFAHREN „NIENBERGE – SÜDLICH FELDSTIEGE“ 
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plan-lokal 
1. Preis 45.000 Euro  
2. Preis 28.000 Euro  
3. Preis 17.000 Euro  
2 Anerkennungen je 11.000 Euro  
Das Preisgericht kann durch einstimmigen Beschluss unter Beibehaltung der Ges amt-
summe eine andere Aufteilung der Wettbewerbssumme festlegen. 
4.11 ERGEBNISSE UND AUSSTELLUNG 
Die Ausloberin teilt den Wettbewerbsteilnehmern das Ergebnis des Wettbewerbs  unver-
züglich per E-Mail mit. Die Entscheidungen des Preisgerichts sind endgültig und unterlie-
gen nicht der gerichtlichen Nachprüfung. Rügen (Verstöße gegen das in der Auslobung 
festgelegte Verfahren oder das Preisgerichtsverfahren) sind innerhalb von 15 Tagen nach 
Zugang des Preisgerichtsprotokolls an die Ausloberin zu richten.  
Die Wettbewerbsergebnisse aller Teilnehmer werden im Anschluss an den Wettbewer b 
mit den Namen der Verfasser ausgestellt. Die Ausloberin wird das Erge bnis der Fach-
presse zwecks Veröffentlichung zur Verfügung stellen.  
4.12 EIGENTUM UND URHEBERRECHT 
Die eingereichten Unterlagen der mit Preisen und Anerkennungen versehenen Arbeiten 
werden Eigentum der Ausloberin. Das Urheberrecht verbleibt bei dem Verfasser oder den 
Verfassern. Die Ausloberin ist berechtigt, sämtliche Wettbewerbsarbeiten nach dem Ab-
schluss des Verfahrens unter Angabe der Verfasser ohne weitere Prüfung und Vergütung 
zu dokumentieren, auszustellen und zu veröffentlichen, gegebenenfalls auch über Dritte.  
Arbeiten, die nicht ausgezeichnet wurden, können nach Beendigung der Ausstellung von 
dem Verfasser innerhalb von 14 Tagen per Post angefordert werden. Für Beschädigung 
oder Verlust von Arbeiten haften weder Ausloberin noch Wettbewerbsbetreuer.

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STAND 11.03.2021  
 
plan-lokal 
4.13 WEITERE BEARBEITUNG 
Die Stadt Münster beabsichtigt unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts einen 
der Preisträger, in der Regel den Gewinner, gemäß § 8 (2) RPW 2013 mit den weiteren 
Planungsleistungen für den Wettbewerbsraum zu beauftragen. Diese umfassen  
 die Überarbeitung der städtebaulichen Leistungen (Überarbeitung des Wettbe-
werbsergebnisses zum städtebaulichen Entwurf entsprechend dem Merkblatt 51 
der AKBW, Leistungsphase 3),  
 die Überarbeitung des Entwässerungskonzeptes inkl. der Anpassung der entspre-
chenden Dokumente (Nachweis Wasserbilanz, aktualisierte Querschnitte, etc.), 
sowie 
 vorbereitende Leistungen zum Grünordnungsplan im Sinne einer Überarbeitung 
des Freiraumkonzeptes (umfasst u.a. nicht das Bearbeiten der naturschutzrecht-
lichen Eingriffsregelung). 
Die vorgesehene Bearbeitungstiefe und Maßstäblichkeit der freiraumplanerisc hen Leis-
tungen sowie des Entwässerungskonzeptes entspricht der des städtebaulichen K onzepts 
(Weiterverfolgung des integralen Planungsansatzes). Grundlage für die Überarb eitung 
stellen die Empfehlungen des Preisgerichts sowie sich aus Abstimmungen mit  den 
Fachämtern ergebende Anpassungserfordernisse dar. 
Die Beauftragung soll erfolgen,  
 soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert 
wird, und 
 sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht. 
Die Wettbewerbsteilnehmenden verpflichten sich, im Falle einer Beauftragung durch die 
Ausloberin, die weitere Bearbeitung zu übernehmen und durchzuführen.  
Die im Wettbewerb bereits erbrachten Leistungen der Teilnehmer werden bis z ur Höhe 
des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn die Wettbewerbsarbeit in seinen we-
sentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.

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plan-lokal 
4.14 TERMINE 
Einsendeschluss der Bewerbungen  18. Juni 2021 
Auswahlverfahren und Benachrichtigung 
der Teilnehmer bis zum 
01. Juli 2021 
Versand der Auslobung  01. Juli 2021 
Rückfragenkolloquium/Preisrichtervorge-
spräch 
27. August 2021 
Abgabe Phase 1  28. Oktober 2021 
Preisgericht Phase 1  26. November 2021 
Versand Überarbeitungsempfehlungen  03. Dezember 2021 
Abgabe Phase 2  03. Februar 2022 
Preisgericht Phase 2  04. März 2022 
Ausstellung  Vorauss. ab Ende März 2022

Beratungsverlauf (3)

27.05.2021 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
15.06.2021 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
17.06.2021 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung
TOP 6.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (18)

  • Hülshoffstraße
  • Steinfurter Straße
  • Altenberger Straße
  • Albersloher Weg 33
  • Von-Schonebeck-Ring
  • Hannaschweg
  • Waltruper Weg
  • Carl-Neuendorff-Weg
  • Umgehungsstraße
  • Sebastianstraße
  • Vorbergs Hügel
  • Kurneystraße
  • Gasselstiege
  • Feldstiege 61
  • Kinderhaus
  • Schonebeck
  • Alvingheide
  • Beerwiede

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Details

Aktenzeichen
V/0215/2021
Typ
Vorlagen
Datum
16.03.2021
Erstellt
10.03.2021 10:57