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Änderungsantrag zum Masterplan Innenstadt, hier: Höhenentwicklungskonzept für die innere Stadt

Die Linke. Änderungsantrag nach § 13 AN/0761/2023 vom 28.04.2023

Stand: Am 04.05.2023 im Stadtentwicklungsausschuss geändert beschlossen.

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  • Linke Änderungsantrag nach § 13

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    Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln An die Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker An die Ausschussvorsitzende Frau Sabine Pakulat Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin:28.04.2023 AN/0761/2023 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Stadtentwicklungsausschuss 04.05.2023 Änderungsantrag zum Masterplan Innenstadt, hier: Höhenentwicklungskonzept für die innere Stadt Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, sehr geehrte Frau Ausschussvorsitzende Pakulat, die Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Köln bittet darum, folgenden Änderungsantrag zur Vorlage 0426/2023 auf die Tagesordnung des kommenden Stadtentwicklungsausschusses zu setzen. Beschluss: Der zweite Spiegelstrich der o.g. Beschlussvorlage wird wie folgt ergänzt: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die formulierten Qualitätskriterien und Planungsstufen (gemäß Anlage 2) als vorläufiges Bewertungsinstrument von aktuellen Hochhausvorgaben in der wie folgt geänderten und präzisierten Fassung: 1. Das in 2007 beschlossene Höhenkonzept für die linksrheinische Innenstadt bleibt unverändert bestehen. Es wird der Öffentlichkeit unkompliziert zugänglich gemacht. 2. Zwischen den Ringen und dem Militärring, bzw. dem rechtsrheinischen Grüngürtel und dem Rhein sind die geplanten Hochhäuser vor einem qualifizierten Abschluss der Beratung des Höhenentwicklungskonzeptes an die bestehende Bebauung anzupassen und auf max. 60 Meter zu begrenzen. 3. Bei einer relativen Überschreitung von 30 % und mehr zur Umgebung und bei einer Höhe von weniger als 40 m löst das Bauvorhaben durch die Verwaltung noch näher zu definierende Qualifizierungsschritte aus. 4. Bei einer maßgeblichen Übersteigung der Hochhausdefinition gem. § 50 BauO NRW mit einer stadtbild- und steuerungsrelevanten Höhe von 40 m löst das Bauvorhaben die folgenden Kriterien aus: a) Neben der Hauptnutzung (zum Beispiel Büro) sind min. 30 Prozent der Flächen durch andere Nutzungen (zum Beispiel, Wohnen, Kultur, Gesundheitsvorsorge, soziale Einrichtungen) im geplanten Hochhaus zu belegen. Von dieser Regelung kann Abstand genommen werden, wenn die Hauptnutzung Wohnen ist. Auch in diesem Fall sind kulturelle Nutzungen, Einrichtungen der Gesundheitsvorsorge, soziale Einrichtungen etc. im Erdgeschoss möglich. b) Gemäß dem kooperativen Baulandmodell sind im Plangebiet min. 30 % geförderter Wohnraum zu verwirklichen. c) Der Investor ist am Ausbau der erforderlichen Infrastruktur, insbesondere dem ÖPNV zu beteiligen. d) Nachhaltige und klimafreundliche Verwirklichung des Projektes. Die Leitlinien zum Klimaschutz der Stadt Köln (Ratsbeschluss vom 17.3.22) sind verbindlich um zu setzten. Dies gilt auch für die in den Leitlinien nur als Empfehlung formulierten Punkte. e) Das Begleitgremium zum Höhenkonzept tagt grundsätzlich öffentlich. f) Die Bürgerbeteiligung soll in vollem Umfang den Anforderungen der Leitlinien zur Öffentlichkeitsbeteiligung entsprechen. Sie sind also auch umfassend barrierefrei durchzuführen. Begründung: Erfolgt mündlich. Freundliche Grüße gez. Michael Weisenstein, Fraktionsgeschäftsführer DIE LINKE

Beratungsverlauf

  1. 04.05.2023

    Stadtentwicklungsausschuss

    TOP 4.1.1, Entscheidung. Ergebnis: geändert beschlossen

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