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AN/0761/2023

Änderungsantrag zum Masterplan Innenstadt, hier: Höhenentwicklungskonzept für die innere Stadt

Die Linke. Änderungsantrag nach § 13 28.04.2023

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 04.05.2023, TOP 4.1.1

Linke Änderungsantrag nach § 13

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Linke Änderungsantrag nach § 13

3406 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln  
 
An die Oberbürgermeisterin 
Frau Henriette Reker 
 
An die Ausschussvorsitzende  
Frau Sabine Pakulat 
 
Rathaus, Spanischer Bau  
 50667 Köln 
Postanschrift:  
Postfach 103564 · 50475 Köln  
Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841 
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand  
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin:28.04.2023  
AN/0761/2023 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Stadtentwicklungsausschuss 04.05.2023 
 
Änderungsantrag zum Masterplan Innenstadt, hier: Höhenentwicklungskonzept für die 
innere Stadt 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, 
sehr geehrte Frau Ausschussvorsitzende Pakulat, 
 
die Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Köln bittet darum, folgenden Änderungsantrag zur 
Vorlage 0426/2023 auf die Tagesordnung des kommenden Stadtentwicklungsausschusses zu 
setzen.  
 
Beschluss: 
 
Der zweite Spiegelstrich der o.g. Beschlussvorlage wird wie folgt ergänzt: 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die formulierten Qualitätskriterien und Planungsstufen 
(gemäß Anlage 2) als vorläufiges Bewertungsinstrument von aktuellen Hochhausvorgaben in der 
wie folgt geänderten und präzisierten Fassung: 
 
1. Das in 2007 beschlossene Höhenkonzept für die linksrheinische Innenstadt bleibt 
unverändert bestehen. Es wird der Öffentlichkeit unkompliziert zugänglich gemacht. 
2. Zwischen den Ringen und dem Militärring, bzw. dem rechtsrheinischen Grüngürtel und dem 
Rhein sind die geplanten Hochhäuser vor einem qualifizierten Abschluss der Beratung des 
Höhenentwicklungskonzeptes an die bestehende Bebauung anzupassen und auf max. 60 
Meter zu begrenzen. 
3. Bei einer relativen Überschreitung von 30 % und mehr zur Umgebung und bei einer Höhe 
von weniger als 40 m löst das Bauvorhaben durch die Verwaltung noch näher zu 
definierende Qualifizierungsschritte aus. 
4. Bei einer maßgeblichen Übersteigung der Hochhausdefinition gem. § 50 BauO NRW mit 
einer stadtbild- und steuerungsrelevanten Höhe von 40 m löst das Bauvorhaben die 
folgenden Kriterien aus: 
a) Neben der Hauptnutzung (zum Beispiel Büro) sind min. 30 Prozent der Flächen durch 
andere Nutzungen (zum Beispiel, Wohnen, Kultur, Gesundheitsvorsorge, soziale 
Einrichtungen) im geplanten Hochhaus zu belegen. Von dieser Regelung kann Abstand

genommen werden, wenn die Hauptnutzung Wohnen ist. Auch in diesem Fall sind 
kulturelle Nutzungen, Einrichtungen der Gesundheitsvorsorge, soziale Einrichtungen 
etc. im Erdgeschoss möglich. 
b) Gemäß dem kooperativen Baulandmodell sind im Plangebiet min. 30 % geförderter 
Wohnraum zu verwirklichen.  
c) Der Investor ist am Ausbau der erforderlichen Infrastruktur, insbesondere dem ÖPNV 
zu beteiligen. 
d) Nachhaltige und klimafreundliche Verwirklichung des Projektes. Die Leitlinien zum 
Klimaschutz der Stadt Köln (Ratsbeschluss vom 17.3.22) sind verbindlich um zu 
setzten. Dies gilt auch für die in den Leitlinien nur als Empfehlung formulierten Punkte. 
e) Das Begleitgremium zum Höhenkonzept tagt grundsätzlich öffentlich. 
f) Die Bürgerbeteiligung soll in vollem Umfang den Anforderungen der Leitlinien zur 
Öffentlichkeitsbeteiligung entsprechen. Sie sind also auch umfassend barrierefrei 
durchzuführen. 
 
Begründung: 
 
Erfolgt mündlich. 
 
Freundliche Grüße 
gez. 
Michael Weisenstein, Fraktionsgeschäftsführer DIE LINKE

Beratungsverlauf (1)

04.05.2023 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 4.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
AN/0761/2023
Typ
Die Linke. Änderungsantrag nach § 13
Datum
28.04.2023
Erstellt
28.04.2023 11:46