Mandari Insight

4007/2023

Radsportzentrum NRW

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 07.12.2023

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 07.12.2023, TOP 10.35

Beschlussvorlage Rat

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Rat

20981 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/52 
 
Vorlagen-Nummer 
 4007/2023 
Freigabedatum 
07.12.2023  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Radsportzentrum NRW  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln 
 
1. befürwortet den Weiterbau des Radstadions (Albert-Richter-Bahn) zu einer 
ganzjährig nutzbaren Halle zwecks Errichtung eines neuen Bundes- und Lan-
desstützpunktes Bahnradsport mit einer auch für den Breitensport nutzbaren 
Bahn inkl. Innenraum, der ebenfalls breitensportlich vor allem durch Ballsport-
arten genutzt werden kann. Die Baukostenerhöhung um 62,3 Mio. Euro von ur-
sprünglich in 2021 ausgewiesenen 60,4 Mio. Euro ergibt ein neues Gesamtkos-
tenvolumen in Höhe von 122,7 Mio. Euro. 
 
2. stimmt zu, dass der Kölner Sportstätten GmbH (KSS) ein weiteres Gesellschaf-
terdarlehen für die Kostenerhöhung der Maßnahme in Höhe von bis zu 43,92 
Mio. Euro gewährt wird. Der Rat beauftragt die Verwaltung, hierfür eine inves-
tive Auszahlungsermächtigung in Höhe von 43,92 Mio. Euro im Teilfinanzplan 
der Kämmerei in der Produktgruppe 0801, Sportförderung/ Unterhaltung von 
Sportstätten, Teilplanzeile 12, Sonstige Investitionsauszahlungen, Finanzstelle 
2010-0801-0-0002 Radsportzentrum, im Haushaltsplan 2025 vorzusehen.  
 
3. stimmt einer weiteren, über die bereits erfolgte Zuwendung in Höhe von 3,6 
Mio. Euro hinausgehende, Zuwendung an die KSS im Haushaltsjahr 2023 aus 
dem Sportetat in Höhe von 8,38 Mio. Euro zu und beschließt die Freigabe ent-
sprechender investiver Auszahlungsermächtigungen im Teilfinanzplan des 
Sportamtes in der Produktgruppe 0801 - Sportförderung/Unterhaltung von 
Sportstätten, Teilplanzeile 11 – Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen 
bei der Finanzstelle 5200-0801-0-AZ03 – Radstadion. Die entsprechenden 
Auszahlungsermächtigungen werden innerhalb des Amtsbudgets im Rahmen 
der Bewirtschaftung haushaltsneutral bei der Finanzstelle 5200-0801-0-AZ03 – 
Radstadion bereitgestellt. 
 
Finanzausschuss 07.12.2023 
Rat 07.12.2023

2 
4. beauftragt die Verwaltung, gemeinsam mit der Kölner Sportstätten GmbH nach 
Möglichkeiten zu suchen, die zu erwartenden Betriebskosten zu senken.  
 
 
5.  Sofern der Finanzierungsbedarf nicht durch Umschichtungen innerhalb des De-
zernatsbudgets Bildung, Jugend und Sport gedeckt werden kann, beschließt 
der Rat die Finanzierung der aus dem Neubau des Radstadions resultierenden 
laufenden Folgeaufwendungen ab 2026 aus Mehrerträgen i. H. v. 5,36 Mio. 
Euro bei dem Bewohnerparken, Produktgruppe 0204 - Verkehrs- u. Kfz.-We-
sen, Teilplanzeile 04 – Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte (vgl  3760/2023) 
und aus Mitteln des Teilergebnisplans der Kämmerei, Produktgruppe 0110 – 
Controlling, Finanzsteuerung, Rechnungswesen, Kasse und Vollstreckung, 
Teilplanzeile 16 – sonstige ordentliche Aufwendungen (Nicht-Fortführung Bür-
gerhaushalt).

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   92,7 Mio. € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2024 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    s. 
Begründung € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
1. Sportfachlicher Hintergrund 
Die Kölner Sportstätten GmbH (KSS) ist Eigentümerin und Betreiberin des Radstadi-
ons im Sportpark Müngersdorf. Die KSS hat sich gemeinsam mit der Stadt Köln in en-
ger Kooperation mit dem Bund Deutscher Radfahrer und der Deutschen Sporthoch-
schule Köln im Juli 2017 erfolgreich am Bewerbungsverfahren für die Errichtung eines 
neuen Bundesleistungszentrums Radsport beteiligt.  
Das bis 2022 offene Radstadion (Albert-Richter-Bahn) soll durch die KSS als Bauher-
rin zu einer ganzjährig nutzbaren und beheizten, multifunktionalen Halle umgebaut 
und erweitert werden. Dadurch soll eine neue Hochleistungs-Trainingsstätte sowohl 
für die Bundes- und Landeskaderathleten*innen als auch für den Vereins- und Brei-
tensport entstehen. Der Innenraum wird breitensportlich vor allem durch Ballsportver-
eine nutzbar sein. Mit dieser Halle mit max. 4.000 Zuschauerplätzen schließt die Stadt 
Köln im historischen, einhundert Jahre alten und von Konrad Adenauer entwickelten

4 
Sportpark Müngersdorf eine Lücke in der Sportlandschaft, die lange gefordert wurde 
und die dem Bahnradsport sowie dem Basketball- und Volleyballsport gleichermaßen 
großen Auftrieb verleihen wird.  
Das Radsportzentrum soll auch dazu beitragen, mehr nationale und internationale 
Radsportveranstaltungen nach Köln zu ziehen. Die Landesregierung NRW hat sich 
nach umfassendem Auswahlverfahren im Mai 2019 für das Konzept der Stadt Köln 
und der KSS entschieden. 
Der Umbau des Radstadions zu einem Leistungszentrum mit multifunktionaler Nut-
zung ist eine der herausragenden Maßnahmen, die in dem am 04.04.2019 vom Rat 
der Stadt Köln verabschiedeten Gutachten zur Sportentwicklungsplanung von dem 
Professorenteam um Prof. Dr. Robin Kähler der Stadt Köln als sportliches Leuchtturm-
projekt zur Umsetzung empfohlen wurde. 
Damit wird in der Sportstadt Köln ein seit langem bestehender Bedarf für eine Sport-
halle mit einer Zuschauerkapazität von bis zu 3.000 Zuschauern (Radsport bis zu 
4.000 Zuschauern) gedeckt. Diese Lösung ist deutlich günstiger und deutlich schneller 
umsetzbar als der Neubau einer Multifunktionshalle mit einer Zuschauerkapazität von 
bis zu 3.000 Zuschauern. 
Mit Beschluss vom 24.06.2021 hat der Rat der Stadt Köln den Umbau des Radstadi-
ons mit einem Gesamtkostenvolumen von 60,4 Mio. Euro befürwortet. 
2. Bautenstand und Kostenentwicklung 
Umgehend nach dem Ratsbeschluss reichte die Kölner Sportstätten GmbH am 
01.07.2021 den Bauantrag „Umbau und Erweiterung Radsportzentrum Köln-Müngers-
dorf“ ein. Die T eilbaugenehmigung für den Abbruch wurde in 02/2022 und die Bauge-
nehmigung in 09/2022 erteilt. Parallel zur weiteren Planungs- und Ausschreibungs-
phase wurde ab 06/2022 mit den bauvorbereitenden Maßnahmen begonnen (Baum-
fällungen sowie Abbruch- und Rückbauarbeiten). Ab 10/2022 begannen die Kampfmit-
teluntersuchungen für die anschließende Herstellung der Baugrube, die Anfang 
11/2023 fertiggestellt wurde.  
Parallel wurden die weiteren (Haupt-)Bauleistungen für das Radsportzentrum in einem 
europaweiten Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem T eilnahmewettbewerb aus-
geschrieben. Die Bekanntmachung erfolgte in 10/2022. Am 03.03.2023 wurden die 
Bewerber auf Basis des Planungszwischenstandes aufgefordert, ein (indikatives) Er-
stangebot bis 12.05.23 vorzulegen. Nach Vorliegen der Erstangebote folgten Erörte-
rungs- und Verhandlungsgespräche, in deren Rahmen auch über Optimierungsvor-
schläge zur Kostenreduzierung gesprochen wurde. 
Es ist vorgesehen, dass die finalen Angebote der Bewerber auf Basis aktualisierter 
Ausschreibungsunterlagen eingeholt werden. Aufgrund der erheblichen Überschrei-
tung der in 06/2021 vom Rat bewilligten Kosten wurde das Vergabeverfahren ab 
08/2023 ruhend gestellt und weitere Beauftragungen zurückgestellt, bis die erforderli-
che Budgeterhöhung vom Rat beschlossen werden wird. Aktuell bestehen Verbindlich-
keiten aus Planungs- und Bauleistungen in Höhe von rd. 14 Mio. Euro. Hierin enthal-
ten sind folgende bereits erhaltene Zahlungen Dritter, die bei Nichterreichen des Pro-
jektziels zurückgezahlt werden müssten: Fördermittel vom Bund in Höhe von rd. 0,4 
Mio. Euro, Fördermittel vom Land NRW in Höhe von rd. 2,0 Mio. Euro sowie Zuwen-
dungen aus dem Sporthaushalt in Höhe von 3,6 Mio. Euro. 
Mit dem Ratsbeschluss aus 06/2021 wurden Projektkosten in Höhe von 60,4 Mio. 
Euro bewilligt. Die Deckung der Kosten war vorgesehen aus Landeszuschüssen in

5 
Höhe von 16,6 Mio. Euro, Bundeszuschüssen in Höhe von 3,4 Mio. Euro, Gewährung 
eines Gesellschafterdarlehens für die Kölner Sportstätten GmbH in Höhe von 36,8 
Mio. Euro und Zuwendungen aus dem Sportetat in Höhe von 3,6 Mio. Euro. Diese 
Kostenermittlung basierte auf der Entwurfsplanung und Kostenberechnung aus 
06/2020, wobei nach DIN 276 in dieser Planungsphase eine Genauigkeit von +/- 20% 
unterstellt wurde.  
In 09/2022 wurden die Projektkosten auf Basis der Kostenberechnung aus 06/2020 
fortgeschrieben infolge von Planungsfortschreibungen, Risiken aus dem Altbestand 
und behördlichen Auflagen. Die Projektkosten wurden prognostiziert in Höhe von 69,0 
Mio. Euro, enthielten jedoch keine Ansätze für Unvorhergesehenes und Baupreisent-
wicklungen.  
Aktuell werden die Projektkosten in Höhe von 122,7 Mio. Euro prognostiziert, auf Ba-
sis des Erstangebotes, unter Ansatz von Optimierungsvorschlägen (Zustimmung des 
Architekten teilweise noch ausstehend), unter Hinzuziehung der Prognosen für die 
weiteren Bau- und Baunebenkosten (z.B.  Planungskosten).  
Dieser Anstieg der Projektkosten ist nicht auf Planungsänderungen, sondern aus-
schließlich auf die erheblichen Baupreissteigerungen zurückzuführen, die infolge geo-
politischer Einflüsse, Ressourcenknappheit usw. festzustellen sind. Auf Basis von 
Baupreisindizes wie z.B. DESTATIS konnte dieser Anstieg der Projektkosten plausibili-
siert werden. 
3. Finanzierung 
Die prognostizierten Projektkosten betragen rd. 122,7 Mio. Euro. Zu den Projektkosten 
wurden der Kölner Sportstätten GmbH als Eigentümerin des Radstadions und Bauher-
rin von der Staatskanzlei ursprünglich 16,6 Mio. Euro Landeszuschüsse zugesagt, die 
nun um 10 Mio. Euro erhöht werden, insgesamt 26,6 Mio. Euro. Hinzu kommen Bun-
deszuschüsse in Höhe von 3,4 Mio. Euro (insgesamt 30 Mio. Euro). 
Zu finanzieren sind nach Abzug der Zuschüsse von Bund und Land daher nunmehr 
Eigenmittel in Höhe von 92,7 Mio. Euro.  
Die Zuwendungen aus dem Sporthaushalt betragen insgesamt 11,98 Mio. Euro (wei-
terhin 3,6 Mio. Euro und zusätzliche 8,38 Mio. Euro).  
Dies hat zur Folge, dass somit Mittel aus Gesellschafterdarlehen durch die Kölner 
Sportstätten GmbH in Höhe von bis zu 80,72 Mio. Euro erforderlich sind. Mit Ratsbe-
schluss von 06/2021 sind Mittel aus Gesellschafterdarlehen in Höhe von 36,8 Mio. 
Euro. bewilligt, sodass ein weiteres Gesellschafterdarlehen in Höhe von 43,92 Mio. 
Euro erforderlich ist. 
Aus dem bereits vom Rat bewilligten Gesellschafterdarlehen (Ds-Nr.: 1559/2021) wur-
den (Stand 22.11.2023) bisher 6,4 Mio. € abgerufen. Die im Doppelhaushalt 2023/24 
enthaltenen Ansätze des vom Rat bereits bewilligten Gesellschafterdarlehens in Höhe 
von 36,8 Mio. € reichen zusammen mit den Fördermitteln auch für 2024 noch aus, um 
den Investitionsbedarf bzw. die Mittelabflüsse für den Bau des Radsportzentrums ab-
zudecken. Um die Mehrkosten der Maßnahme zu finanzieren, ist ab 2025 die Bereit-
stellung eines weiteren Gesellschafterdarlehens über 43,92 Mio. € notwendig. Die ein-
zelnen Tranchen werden wie bisher bedarfsgerecht entsprechend des Projektfort-
schritts bereitgestellt. Auf der Grundlage eines aktuellen Beihilfegutachtens kann das 
Gesellschafterdarlehen und im Unterschied zum bisherigen Darlehen zu Kommunal-
kreditkonditionen ohne Abschöpfung des Zinsvorteils herausgereicht werden, da das

6 
Radsportzentrum als nicht beihilferelevante Sportstätte eingeschätzt wird. 
Die Verwaltung soll daher damit beauftragt werden, mit der Gesellschaft entspre-
chende Darlehensverträge abzuschließen, wobei sich die Tilgung am Abschreibungs-
verlauf der durch Gesellschafterdarlehen finanzierten Vermögensgegenstände orien-
tieren soll. Die Verzinsung beginnt mit der Auszahlung der jeweiligen Tranche. 
Ein haushaltsrechtliches Verbot eines Gesellschafterdarlehens an ein städtisches Be-
teiligungsunternehmen besteht nicht. Die Gewährung des Gesellschafterdarlehens an 
die KSS stellt weder einen Betrieb eines Bankunternehmens im Sinne von § 107 Abs. 
6 GO NRW noch ein erlaubnispflichtiges Bankgeschäft im Sinne von § 32 KWG dar. 
Die erforderliche investive Auszahlungsermächtigung in Höhe von 43,92 Mio. Euro ist 
im T eilfinanzplan der Kämmerei in der Produktgruppe 0801, Sportförderung/ Unterhal-
tung von Sportstätten, T eilplanzeile 12, Sonstige Investitionsauszahlungen, Finanz-
stelle 2010-0801-0-0002 Radsportzentrum, im Haushaltsplan 2025 vorzusehen. De-
zernat II wird im Rahmen des Haushaltsaufstellungsprozesses 2025 innerhalb des 
dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel vorsehen. 
4. Haushaltsmäßige Auswirkungen 
Mit der Nutzung des Innenraums für z.B. Ballsportarten entstehen Kosten, die der 
KSS als Bauherrin der Maßnahme aus Mitteln für die Sportentwicklungsplanung aus 
dem Budget des Sportamtes bereits in Höhe von 3,6 Mio. Euro zur Verfügung gestellt 
wurden. Des Weiteren werden noch vorhandene, für ihren Zweck nicht mehr benötigte 
Ermächtigungen verschiedener Maßnahmen im Rahmen der unterjährigen Bewirt-
schaftung bei der maßgeblichen Finanzstelle 5200-0801-0-AZ03 – Radstadion bereit-
gestellt und investive Restmittel aus dem Budget des Sportamtes in Höhe von 8,38 
Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Diese Zuwendungen werden mit einer zeitbezoge-
nen Gegenleistungsverpflichtung verbunden, die in einem Fördermittelbescheid der 
Stadt Köln mit der KSS geregelt wird und die mehrjährige, mietfreie Trainingsnutzung 
des Innenraums beinhaltet. Die Laufzeit der Gegenleistungsverpflichtung wird für 20 
Jahre vereinbart. 
Da die zu leistende Zuwendung mit einer mehrjährigen, zeitbezogenen Gegenleis-
tungsverpflichtung verbunden wird, ist diese als Rechnungsabgrenzungsposten zu ak-
tivieren und entsprechend der Erfüllung der Gegenleistungsverpflichtung (20 Jahre) 
aufzulösen. Demnach fallen Folgeaufwendungen ab Beginn der Gegenleistung durch 
die Auflösung des Rechnungsabgrenzungspostens in Höhe von 599.000 Euro p.a. an. 
Hiervon sind 180.000,00 Euro bereits im T eilergebnisplan des Sportamtes in der Pro-
duktgruppe 0801 - Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, T eilplanzeile 16 - 
Sonstige ordentliche Aufwendungen veranschlagt.  
Nach aktueller Praxis erstattet das Sportamt Nutzungsstunden u.a. für den Bahnrad-
sport an die KSS. Diese decken dann die Nutzung der Bundes- und Landeskaderath-
leten*innen sowie für weitere Bahnradsportnutzer*innen inkl. von Radsportveranstal-
tungen, mit Ausnahme von Europa-oder Weltmeisterschaften ab. Nach Fertigstellung 
des Radsportzentrums NRW wird diese Nutzergruppe ca. 2.000 Nutzungsstunden im 
Radsport-zentrum NRW benötigen. Bei insgesamt möglichen 4.500 Nutzungsstunden 
der Radrennbahn wird ein Stundensatz von 1.589 Euro brutto pro Stunde erwartet. 
Damit fallen beim Sportamt insgesamt rund 3.178.000 Euro für 2.000 Nutzungsstun-
den an. 
Als Folgeaufwendungen ergeben sich ab dem Haushaltsjahr 2027 für 2.000 (s.o.) Nut-

7 
zungsstunden Aufwendungen in Höhe von rund 3.178.000 Euro/p.a.. Die Aufwendun-
gen werden in Höhe von 1.180.148,00 Euro über den T eilergebnisplan des Sportam-
tes in der Produktgruppe 0801-Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, T eil-
planzeile 13- Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen aus bereits veranschlag-
ten Aufwendungen für Nutzungsstunden finanziert.   
Eine erste überschlägige Kalkulation der Erträge (Nutzungsentgelte ) geht bei Mietein-
nahmen in Höhe von 45.000 Euro p.a. für die Ausrichtung von Wettbewerbsspielen im 
Hallensport und Werbeerlöse) und Aufwendungen der KSS für die Unterhaltung und 
den Betrieb des künftigen Radsportzentrums einschließlich der Kapitalkosten (s.o., 
Abschreibungen über 50 Jahre, bzw. 15 Jahre auf die technischen Anlagen und einem 
Zinssatz von 4,5%)  von einem verbleibenden jährlichen Defizit im geplanten ersten 
ganzjährigen Betriebsjahr 2028 von rund 3,97 Mio. Euro aus. Die weiteren Betriebs-
kostenzuschüsse 2029ff reduzieren sich infolge der Tilgung um rd. 100 T sd. Euro jähr-
lich im Zinsaufwand.  
Um das gesamtstädtische Defizit aus dem Radsportzentrum NRW so gering wie mög-
lich zu halten ist vom Dezernat für Bildung, Jugend und Sport in Abstimmung mit der 
KSS ein Konzept zu erarbeiten, wie sich diese dauerhafte Deckungslücke reduzieren 
lässt. Eine mögliche Einnahme ließe sich über die mit der RheinEnergie AG bereits 
vorgeplante Photovoltaik Anlage auf dem großen Dach der Halle mit entsprechend po-
sitiven Auswirkungen auf den Klimaschutz erzielen. 
 
Da das aus dem Radsportzentrum resultierende Defizit letztlich über die Verlustabde-
ckung aus dem städtischen Haushalt finanziert wird, ist ein Grundsatzbeschluss des 
Rates der Stadt Köln über die Gesamtmaßnahme Radsportzentrum erforderlich.  
Im Anschluss an einen positiven Ratsbeschluss könnte dann zeitnah der Auftrag ver-
geben werden und im Frühjahr 2024 mit den Weiterbauarbeiten begonnen werden.  
Ziel ist die Fertigstellung des Radsportzentrums in 2027. 
Die Auswirkungen auf den Haushalt bei Fortführung des Projektes "Radsportzentrum" 
stellen sich wie folgt dar:  
 
Um die Fortführung des sportpolitisch bedeutsamen Projekts zu ermöglichen, erfolgt, 
sofern der Finanzierungsbedarf nicht durch Umschichtungen innerhalb des Dezernats-
budgets Bildung, Jugend und Sport gedeckt werden kann, die Finanzierung der Folge-
aufwendungen ab 2026 unter anderem aus Mehrerträgen i. H. v. 5,36 Mio. Euro bei 
dem Bewohnerparken, Produktgruppe 0204 - Verkehrs- u. Kfz.-Wesen, Teilplanzeile 
04 – Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte (vgl 3760/2023). Sofern der ab 2028 dar-
über hinausgehende Finanzierungsbedarf nicht durch Umschichtungen innerhalb des 
Dezernatsbudgets Familie, Bildung und Sport gedeckt werden kann, sollen außerdem 
Mittel aus dem Teilergebnisplan der Kämmerei, Produktgruppe 0110 – Controlling, Fi-

8 
nanzsteuerung, Rechnungswesen, Kasse und Vollstreckung, Teilplanzeile 16 – sons-
tige ordentliche Aufwendungen, die dort für die Fortführung des Bürgerhaushalts vor-
gehalten werden, eingesetzt werden. Nachdem die Evaluation des Deutschen Instituts 
für Urbanistik bei Fortführung eine grundlegende konzeptionelle Neuausrichtung für 
erforderlich gehalten hatte, wurde das Projekt ausgesetzt. Angesichts der finanziellen 
Herausforderungen und des erforderlichen Krisenmanagements im Haushalt wurde 
das Projekt in den letzten Jahren zunächst nicht wieder aufgegriffen. Bei einer dauer-
haften Aufgabendepriorisierung könnten die hierfür vorgehaltenen Finanzmittel daher 
zur Abdeckung der überschießenden Bedarfe herangezogen werden. In diesem Fall 
gilt: Sollte perspektivisch eine Wiederaufnahme politisch gewünscht sein, müssten die 
dafür erforderlichen Finanzmittel im Haushalt neu veranschlagt und das Projekt ggf. 
zu Lasten anderer Sportprojekte wieder priorisiert werden.  
 
Sollte auf einen Weiterbau verzichtet werden, müsste die KSS erhaltene Zuwendun-
gen an Land (2,0 Mio. Euro), Bund (0,4 Mio. Euro) und das Sportamt (3,6 Mio. Euro) 
in Höhe von insgesamt 6,0 Mio. Euro zurückzahlen. Bisher entstandene weitere Auf-
wendungen in Höhe von 8,0 Mio. Euro wären damit im Ergebnis zusätzlich aus dem 
Budget der KSS zu tragen und belasteten über den Verlustausgleich den städtischen 
Haushalt. Zudem wären die Reste des Stadions abzubrechen und die Baugrube zu 
verfüllen. Die Kosten hierfür lägen bei ca. 3 bis 4 Mio. Euro. Die Rückbaukosten sum-
mieren sich damit auf 17 bis 18 Mio. Euro. Damit bestünde weder eine Radsporthalle 
noch eine Spielstätte für Ballsportarten mit einer Kapazität von 3.000 Zuschauern. Da 
die KSS über keine ausreichenden Eigenmittel zur Rückzahlung der Zuschüsse ver-
fügt, die bisherigen Investitionskosten vollständig abgeschrieben werden müssen und 
auch die Rückbaukosten das Budget der KSS belasten, wären letztlich sämtliche Kos-
ten aus dem städtischen Haushalt zu finanzieren. 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
Die Vorlage ist aus folgenden Gründen dringlich:  
- Voraussetzung für die Auszahlung weiterer Bundeszuschüsse in 2023 ist die 
Sicherstellung der Projektfinanzierung durch einen Ratsbeschluss im Jahr 
2023. Ob diese Bundeszuschüsse andernfalls in das Jahr 2024 verschoben 
werden können, ist ungewiss. 
-  Die Bindefrist für das vorliegende Bauleistungsangebot vom 02.05.2023 zur Er-
stellung einer Versickerungsanlage endet am 31.12.2023. Eine Beauftragung 
setzt die Sicherstellung der Projektfinanzierung voraus. Ob eine weitere Verlän-
gerung der Bindefrist vergaberechtlich zulässig ist und vom Anbieter gestattet 
wird, ist ungewiss.  
-  Die Einholung des finalen GU-Angebotes kann erst erfolgen, wenn die Projektfi-
nanzierung gesichert ist, da andernfalls Schadensersatzforderungen drohen. 
Ein späterer Ratsbeschluss führt zu einer Verschiebung der Projektlaufzeit und 
damit zu zusätzlichen Projektkosten.

Beratungsverlauf (2)

07.12.2023 Finanzausschuss
TOP 4.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
07.12.2023 Rat
TOP 10.35 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4007/2023
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
07.12.2023
Erstellt
01.12.2023 16:46