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2274/2021

Bürgereingabe nach § 24 GO - "Covid-19-Regelungen an Kindergärten und Schulen" - AZ 183/20

Mitteilung Ausschuss 15.06.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden, Sitzung am 21.06.2021, TOP 2.1.2

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Mitteilung Ausschuss

557 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/02/02-1 
AZ 183/20 S 
Vorlagen-Nummer  15.06.2021 
 2274/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 21.06.2021 
 
Bürgereingabe nach § 24 GO - "Covid-19-Regelungen an Kindergärten und Schulen" - AZ 
183/20 
Die Eingabe und die Antwort des Gesundheitsamts zu den Quarantäneregelungen in Kindertagesstät-
ten und Schulen werden dem Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden beige-
fügt zur Kenntnis gegeben. 
 
gez. Höver

Eingabe

5959 Zeichen

Stadt Köln / Ausschuss für Anregungen und Beschwerden

z.H. Herrn Horst Thelen (Vorsitzender)

nachrichtlich:

Herrn Dr. Ralf Unna (Vorsitzender des Gesundheits-Ausschusses)
Herrn Dr. Johannes Nießen (Leiter des Gesundheitsamts der Stadt Köln)

Eingabe zu Covid-19-Regelungen an Kindergärten und Schulen:

Klares Testkonzept bei betroffenen Kindern und Reduzierung der Präventiv-Quarantäne auf
ein sinnvolles und sicheres Mindestmaß nötig

Köln, den 30.10.2020
Sehr geehrter Herr Thelen,

in Ihrer Funktion als Vorsitzender des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden wenden wir uns heute
stellvertretend für viele besorgte und betroffene Kölner Eltern mit Blick auf die derzeit geltenden Quarantäne-
Regelungen an Kindergärten und Schulen an Sie.

Durch jeweils einen „Corona-Fall“ im Fröbel Kindergarten Sonnenhut und der Montessori Grundschule
Ferdinandstraße konnten wir sowie viele weitere Familien hautnah miterleben, wie die aktuellen Regelungen in
einer solchen Situation für unsere Kinder — und damit auch für uns als Familien - Anwendung finden. Im Fröbel
Kindergarten Sonnenhut mussten sich nach der positiven Testung eines Kindes 51 Kinder in Präventiv-Quarantäne
begeben. Auch in der Montessori Grundschule Ferdinandstraße mussten, nachdem eine Erzieherin der
Öffentlichen Ganztagsbetreuung ein positives Testergebnis aufwies, zwei Klassen für vierzehn Tage in
Quarantäne. Angesichts dieser äußerst herausfordernden Erfahrung und der in Teilen nicht nachvollziehbaren
Regelungen wenden wir uns mit dem Ziel an Sie, dass die derzeitigen Maßnahmen von den zuständigen Stellen
überprüft werden. Neben dem Infektionsgeschehen und dem Ziel, das Virus weiter einzudämmen, muss dabei
stärker als bislang auch das Wohl der Kinder sowie die Vereinbarkeit von Familie/Kinderbetreuung & Beruf in
den Blick genommen werden.

Die aktuellen Regelungen sehen derzeit vor, dass bei Auftreten einer positiv getesteten Person die Kinder der
betroffenen Kita-Gruppe bzw. Schulklasse bei potentiellem, im Einzelfall aber nicht immer nachgewiesenem
Kontakt mit der positiv getesteten Person als Kontaktpersonen der Kategorie I eingestuft werden und gemäß den
geltenden Regelungen des RKI folglich pauschal in eine 14-tägige Präventiv-Quarantäne geschickt werden. Eine
Testung der in Präventiv-Quarantäne stehenden Kinder erfolgt nur dann, wenn sie selbst oder deren
Familienmitglieder Symptome entwickeln. Sofern keine Symptome auftauchen, bleibt demnach ungewiss, ob sich
das unter Präventiv-Quarantäne stehende Kind infiziert hat/haben könnte oder nicht und so ggf. das Virus
unbemerkt weiter verbreitet hat. Ob dies im Sinne der Eindämmung des Virus tatsächlich als sinnvoll und
schlüssig anzusehen ist, bleibt fraglich, da von dem Kind potentiell ein Risiko für die weiteren im selben Haushalt
lebenden Personen und deren Kontaktpersonen ausgeht.

Gemäß den aktuell geltenden Regelungen besteht derzeit keine Möglichkeit, symptomfreie Kinder (zur eigenen
Sicherheit & Abklärung) zu testen sowie die pauschal angeordnete Präventiv-Quarantäne durch ein negatives

Testergebnis zu verkürzen oder aufzuheben. Die verhängte Quarantäne bedeutet jedoch einen erheblichen
Einschnitt in den Familien- und Berufsalltag und schränkt vor allem die betroffenen Kinder in einem großen Maße
in ihren Grundrechten (z.B. auf Bildung und Spiel & Freizeit) und deren Grundbedürfnissen (z.B. nach Bewegung
und sozialem Miteinander) ein. Mit Blick auf die psychische und körperliche Unversehrtheit unserer Kinder sollte
daher jede Anstrengung unternommen werden, eine notwendige häusliche Quarantäne auf ein sinnvolles und
sicheres Mindestmaß zu reduzieren, das heißt die Quarantäne sollte so lange wie nötig, aber so kurz wie möglich
gehalten werden. Jeder Tag weniger in Quarantäne bedeutet eine deutliche Entlastung für die Kinder und deren

Familien. Die Betreuung der Kinder ist zudem — auch nach Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey — für
die betroffenen Kinder und deren Eltern, aber auch für unsere Wirtschaft systemrelevant.

Vor diesem Hintergrund fordern wir ein klares Testkonzept mit dem Ziel, die Quarantänezeit der unter
Präventiv-Quarantäne stehenden Kinder bei Vorliegen eines negativen Testergebnisses zu reduzieren/zu
verkürzen.

Laut RKI reduziert eine Testung ab Tag 5 bis 7 nach Exposition das Restrisiko eines falsch negativen
Testergebnisses bei Symptomfreiheit bereits relevant. Am Tag 10 wird das Restrisiko nach aktuellem Wissen als
sehr gering eingeschätzt. Darüber hinaus besteht für andere „vulnerable Personengruppen“, z.B. in Einrichtungen
für Menschen mit Behinderungen, bereits die Möglichkeit, die Quarantäne durch einen negativen Test für die
entsprechenden Kontaktpersonen aufzuheben. Diese Regelungen sollten auch für unsere Kinder gelten, die mit
ihren besonderen Bedarfen ebenfalls eine „vulnerable Personengruppe“ darstellen. Hinzu kommt, dass nach
bisherigem Kenntnisstand Kinder eine eher untergeordnete Rolle in der Verbreitung des Virus gespielt bzw. das
Infektionsgeschehen nicht maßgeblich „befeuert“ haben.

Wir bitten Sie als Vorsitzenden des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden dafür Sorge zu tragen, dass
unsere Eingabe mit und an den entsprechenden Stellen diskutiert und geprüft wird und uns eine Rückmeldung
zukommt, in welcher öffentlichen Sitzung die Angelegenheit behandelt wird. Uns ist bewusst, dass in der
aktuellen Lage mit sehr hoher Inzidenzzahl eine Frage nach einer solchen Anpassung herausfordernd ist. Jedoch
ist leider davon auszugehen, dass die Schul- und Kitabetreuungsfreien Zeiten in den nächsten Wochen
voraussichtlich zunehmen werden. Vor diesem Hintergrund ist es erst recht wichtig, jede zusätzliche notwendige
Quarantäne-Maßnahme so kurz wie möglich zu halten, um Kinder und Eltern nicht noch weiter zu belasten.

Bei Rücksprachebedarf stehen wir gerne zur Verfügung.

Vielen Dank im Voraus und einen herzlichen Gruß,

- stellvertretend für weitere besorgte und betroffene Kölner Eltern -

Antwortschreiben anonymisiert

3159 Zeichen

/ 2  
Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beant-
wortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0  
 
 
 
  Bürgeramt Innenstadt 
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen 
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln 
Auskunft Frau Shepperson, Zimmer 507 
Telefon 0221 221-22072, Telefax 0221 221-26005 
E-Mail geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de 
Internet www.stadt-koeln.de 
 
Sprechzeiten 
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
 
KVB Haltestellen Dom/Hbf, Heumarkt, Rathaus 
 
 
Stadt Köln - Bürgeramt Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln 
 
 
 
 
Ihr Schreiben Mein Zeichen   Datum 
 196/20  10.06.2021 
 
Bürgereingabe nach § 24 GO – „Covid-19-Regelungen an Kindergärten und Schulen" 
Aktenzeichen 196/20 S 
Sehr geehrte… 
 
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 1. November 2020, in dem Sie Ihre Bedenken zu dem 
Vorgehen des Gesundheitsamtes der Stadt Köln bei den Quarantäneregelungen in Kinderta-
gesstätten und Schulen äußern. 
Zunächst möchte ich mich für die späte Antwort entschuldigen. Aufgrund der täglich vielen 
neuen Herausforderungen, vor die die Coronapandemie das städtische Gesundheitsamt 
stellt, den unzähligen Anfragen und der engen Personaldecke, ist es leider zu einer Verzöge-
rung der Beantwortung Ihres Schreibens gekommen. Das Gesundheitsamt teilt nun zu Ihrer 
Eingabe folgendes mit: 
Seit Beginn der Pandemie im Frühjahr 2020 wird die Kontaktermittlung in Schulen und Kin-
dertagesstätten durch ein eigenes Team, welches aus erfahrenen Schulärzten und geschul-
ten Ärzten anderer Fachrichtungen besteht, durchgeführt. Für jeden Einzelfall erfolgt eine 
differenzierte Ermittlung in enger Zusammenarbeit mit der Einrichtungsleitung. Die Dauer der 
Quarantäne und die Möglichkeit zur Freitestung wurde und wird anhand der aktuell gelten-
den RKI-Richtlinien behandelt und immer wieder angepasst. 
Im Gegensatz zum Vorgehen vieler anderer Gesundheitsämter umliegender Kreise und 
Städte, wird keine pauschale Quarantäne gegenüber Gruppen oder Schulklassen ausge-
sprochen, sondern nur für diejenigen Personen, die laut RKI-Kriterien als enge Kontaktper-
sonen gelten. Das kann zwar unter Umständen, besonders in Kitas, die ganze Gruppe be-
treffen, da dort keine Masken getragen werden und die Abstände auch nicht eingehalten 
werden können. In Schulklassen gibt es aber aufgrund dieses individualisierten Vorgehens 
zum Großteil keine oder nur einzelne engen Kontaktpersonen. 
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Sollten Sie noch Fra-
gen haben, können Sie sich gerne direkt an das Gesundheitsamt, vorzugsweise per E-Mail 
an: 53-Schule-Kita-Corona@STADT-KOELN.DE wenden.

Seite 2 
 
  
 
 
Ich werde Ihre Bürgereingabe und die Stellungnahme dem Ausschussvorsitzenden des Ge-
sundheitsausschusses und dem Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Be-
schwerden zur Kenntnis geben. 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
 
gez. Dr. Ulrich Höver

Beratungsverlauf (1)

21.06.2021 Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden
TOP 2.1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2274/2021
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
15.06.2021
Erstellt
10.06.2021 14:37