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V/0236/2009

Erschließungsstraßen

Vorlagen 26.03.2009

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Hiltrup, Sitzung am 23.04.2009, TOP 5.1

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

2865 Zeichen

V/0236/2009 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Erschließungsstraßen im Industrie- und Gewerbegebiet Amelsbüren Hansa-Businesspark 
Münster, Bebauungsplan Nr. 483 
- Baubeschluss - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
23.04.2009 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die Straßen und Wege im Industrie- und Gewerbegebiet werden auf der Grundlage der Lagepläne 
Reg. Nr. 9864 Blatt 1-8 (8) vom 02.04.2009 ausgebaut. 
Der Ausbau steht unter dem Vorbehalt, dass der Bebauungsplan Nr. 483 rechtskräftig wird. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Die Kosten für die Planung und Herstellung der Straßen und Wege übernimmt die Wirtschaftsför-
derung Münster GmbH als Erschließungsträger. 
 
 
 
Begründung: 
 
Der Bebauungsplan Nr. 483 des Industrie- und Gewerbegebietes Amelsbüren Hansa-Business-
park Münster ist in der Stadtverwaltung in Bearbeitung. Die Rechtskraft soll im II. Quartal 2009 
erlangt werden.  
Die Realisierung der Erschließung des Gebietes wi rd von der Wirtschaftsförderung Münster GmbH 
betrieben. Hierzu wird zwischen der Wirtschaftsförderung und der Stadt ein städtebaulicher Ver-
trag abgeschlossen. 
Auf der Grundlage des Bebauungsplanes hat die Wirtschaftsförderung die Straßenausbauplanung 
erstellen lassen. Das Baugebiet gliedert sich in 2 Teilgebiete. Zum einen ist es das Realisierungs-
gebiet I zwischen Kappenberger Damm, Wiedaustraße und Dortmund-Ems-Kanal, und zum ande-
ren das Realisierungsgebiet II nördlich der Wiedaustraße in Höhe der Gropiusstraße. 
 
Das Gebiet I wird an die Landesstraßen Kappenberger Damm und Wiedaustraße mit Kreisverkeh-
ren angebunden. Ein Erschließungsplan in Schlaufenform bildet die innere Erschließung. 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0236/2009 
Auskunft erteilt: 
Herr Schulte 
Ruf: 
492 66 54 
E-Mail: 
Schulte@stadt-muenster.de  
Datum: 
09.04.2009 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0236/2009 
Die Querschnittsmaße betragen im Einzelnen für: 
 
- Fahrbahnen 6,50 m 
- Parkstreifen mit Bäumen 2,50 m 
- Gehwege 2,10 m 
- Radwege 2,35 m 
- kombinierte Geh- und Radwege 2,50 m 
 
Das Realisierungsgebiet II wird ebenfalls an die Landesstraße Wiedaustraße mit einem Kreisver-
kehr angebunden. Es gelten dort die gleichen Querschnittsmaße wie im Gebiet I. 
 
Die drei geplanten Kreisverkehre in den Landstraßen sind in der Baulast von Straßen NRW. Die 
Wirtschaftsförderung wird diese entsprechend den Bauvereinbarungen zwischen Straßen NRW 
und Stadt Münster ausbauen. 
 
Die Ausbauplanung des Kreisverkehrs im K appenberger Damm ist auf die Planung des BAB-
Anschlusses abgestimmt. 
 
Mit den Erschließungsarbeiten im Realisierungsgebiet I soll vorbehaltlich der Rechtskraft des Be-
bauungsplanes noch in 2009 begonnen werden. 
 
Die Beschlussvorlage zum Kanalbau hat die Nr. V/0243/2009 
 
In Vertretung 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor

Beratungsverlauf (1)

23.04.2009 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 5.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Wiedaustraße
  • Kappenberger Damm
  • Gropiusstraße

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0236/2009
Typ
Vorlagen
Datum
26.03.2009
Erstellt
06.10.2020 14:37