1316/2019
„Integrationsbudget“: Mittel für die Fortschreibung des Gesundheitswegweisers und die Qualifizierung von herkunftssprachlichen Zuwanderern als „Integrationslotsen Gesundheit“
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/53/530/1 Vorlagen-Nummer 1316/2019 Freigabedatum 13.05.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff „Integrationsbudget“: Mittel für die Fortschreibung des Gesundheitswegweisers und die Qualifizierung von herkunftssprachlichen Zuwanderern als „Integrationslotsen Gesundheit“ Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt im Nachgang zum Ratsbeschluss vom 14.02.2019 (Vorlage Nr. 4173/2018), die restlichen Mittel in Höhe von 40.935,00 € aus dem für 2019 veranschlagten Integrationsbudget in Hö- he von insgesamt 986.093,00 € wie folgt zu verteilen: 1320/2015 Fortschreibung Gesundheitswegweiser für Kölner/innen mit Zuwanderungsgeschichte; GA1 8.435,-€ 1342/2015 Qualifizierung von herkunftssprachlichen Zuwanderern als Integrationslosten Gesundheit; GA 4 32.500,-€. Die Mittel in Höhe von 40.935,00 € werden im Haushaltsjahr 2019 im Teilergebnisplan 0701 – Ge- sundheitsdienste, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen (32.500,-€) und Teilplanzeile 16 – sonsti- ge ordentliche Aufwendungen (8.435,-€) überplanmäßig bereitgestellt. Die Deckung erfolgt durch Wenigeraufwendungen im Teilergebnisplan 0504 – Freiwillige Sozialleis- tungen und Diversity, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen. Integrationsrat 27.05.2019 Ausschuss Soziales und Senioren 24.06.2019 Gesundheitsausschuss 02.07.2019 Finanzausschuss 08.07.2019 Rat 09.07.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 40.935 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 40.935 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung Mit Beschluss des Rates vom 14.02.2019 (Vorlage Nr. 4173/2018) wurden die Finanzmittel des Integ- rationsbudgets - mit Ausnahme der Mittel für den Gesundheitswegweiser und zur Qualifizierung von herkunftssprachlichen Zuwanderern als „Integrationslosten im Gesundheitswesen“- angepasst. Die Entscheidung über die o.g. Maßnahmen wurde vertagt, da für die Verwaltung noch Klärungsbe- darf bestand. Gesundheitswegweiser Der Kölner Gesundheitswegweiser kann in den Echtbetrieb gehen. Wie von der Verwaltung in der Sitzung des Gesundheitsausschusses am 12.12.2017 unter TOP 6.7 „Weiterentwicklung und Fortschreibung des Kölner Gesundheitswegweisers“ (Vorlagen–Nummer 3634/2017) mitgeteilt, wurde der Kölner Gesundheitswegweiser sukzessive weiterentwickelt und kann zeitnah in den Echtbetrieb gehen. Dies bedeutet, dass zunächst die Anbieterseite freigeschaltet wird und die potentiellen Anbieterinnen und Anbieter nach ihrer Registrierung im Kölner Gesundheitswegweiser direkt ihre Gesundheitsange- bote einpflegen können. Potentielle Anbieterinnen und Anbieter können alle Gesundheitsfachberufe/Heilberufe mit gesetzlich geregelter Ausbildung und in selbständiger Berufsausübung sein, wie beispielsweise niedergelassene (Zahn-)Ärztinnen und (Zahn-)Ärzte, Psychiaterinnen und Psychiater, psychologische Psychothera- peutinnen und –therapeuten, Hebammen und Entbindungspfleger, Ergotherapeutinnen und – therapeuten, Logopädinnen und Logopäden, Physiotherapeutinnen und –therapeuten sowie Apothe- ken. Aber auch gesundheitliche Beratungsstellen, zum Beispiel das Gesundheitszentrum für Migran- tinnen und Migranten, die Selbsthilfe-Kontaktstelle und Suchtberatungsstellen können Anbieterinnen und Anbieter im Kölner Gesundheitswegweiser sein. Darüber hinaus können die Sozialpsychiatri- schen Zentren, Kölner Krankenhäuser sowie Einrichtungen in der Palliativ- und Hospizversorgung 3 und viele mehr ihre Gesundheitsangebote in den Wegweiser einpflegen. Angebote aus anderen Bereichen, wie zum Beispiel der Tiermedizin werden nicht in den Kölner Ge- sundheitswegweiser aufgenommen. Die potentiellen Anbieterinnen und Anbieter sollen auf verschiedenen Wegen angesprochen werden: Die Geschäftsstelle der Kommunalen Gesundheitskonferenz Köln spricht sowohl die Mitglieder der Kommunalen Gesundheitskonferenz Köln als auch die Mitglieder der einzelnen Arbeits- gruppen der Kommunalen Gesundheitskonferenz Köln an und bittet diese, bei den jeweils be- troffenen Anbieterinnen und Anbietern für die Registrierung im Kölner Gesundheitswegweiser zu werben. Das Gesundheitsamt bittet weitere Dachverbände und Communities um Werbung für Anbiete- rinnen/ Anbieter zur Registrierung im Kölner Gesundheitswegweiser. Potentielle Anbieterinnen und Anbieter (sowie Nutzerinnen und Nutzer) sollen mit einem in der Erstellung befindlichen Info-Flyer über die Möglichkeiten des Kölner Gesundheitswegweisers in- formiert werden. Es wird eine Pressemitteilung erstellt und veröffentlicht. Nach Dateneingabe durch die Anbieterinnen/ Anbieter prüft das Gesundheitsamt auf offensichtliche Fehler und gibt die Angebote frei. Sobald eine ausreichende Anzahl von Gesundheitsangeboten im Kölner Gesundheitswegweiser frei- geschaltet werden konnte, können die Nutzerinnen/ Nutzer über die Internetseite des Gesundheits- amtes auf diese zugreifen und über die Volltextsuche und/oder verschiedene Suchparameter nach den eingepflegten Angeboten suchen. Es gibt bereits Portale mit spartenbezogenen Suchmöglichkeiten nach Gesundheitsangeboten, wie zum Beispiel die „Arzt- und Psychotherapeutensuche“ der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein. Soweit bekannt, ist der Kölner Gesundheitswegweiser jedoch das einzige Portal in Köln, das, sobald entsprechend gefüllt, „sämtliche“ Gesundheitsangebote der Regelversorgung enthält. Zur Finanzierung stehen Mittel des Integrationsbudgets im Haushalt 2019 in Höhe von 8.435,- € zur Verfügung. 4 Die Informationsveranstaltungen, die durch die Multiplikatoren durchgeführt werden, finden, soweit möglich, in der Muttersprache der jeweiligen Migrantinnen- und Migrantengruppe statt. Die Integrati- onslotsinnen und -losten Gesundheit erhalten pro Veranstaltung eine Aufwandsentschädigung in Hö- he von 150,- €. Das Projekt ist auf ein Jahr angelegt und soll umgehend nach Ratsbeschluss starten. Zur Finanzie- rung stehen Mittel des Integrationsbudgets im Haushalt 2019 in Höhe von 32.500,- € zur Verfügung. Der Betrag setzt sich wie folgt zusammen: Personalkosten (Träger) für die Koordination der Integrationslotsinnen und -lotsen Gesundheit 15.000,-€ p.a. Kosten der Qualifizierung 6.000,-€ p.a. Aufwandsentschädigung für Integrationslotsinnen und -lotsen Gesundheit 11.000,-€ Sonstige Sachkosten (Arbeitsmaterial Integrationslots*innen etc.) 500,- € Qualifizierung von herkunftssprachlichen Zuwanderern „Integrationslotsen im Gesundheits- wesen“ Die zwischenzeitlich geführten Gespräche mit den Qualifizierungsträgern, Caritasverband für die Stadt Köln e.V. und DRK Köln (Deutsches Rotes Kreuz), haben zu einer Klärung der Projektmodalitä- ten geführt. Ziel des Projekts ist es, bei Menschen mit Migrations- und Fluchthintergrund die Eigenverantwortung für ihre Gesundheit und für Maßnahmen zur Prävention zu stärken sowie langfristig einen Beitrag zur Reduzierung von Ungleichheiten bezüglich der Gesundheitschancen zu leisten, indem ihnen die gleichberechtigte Inanspruchnahme von Vorsorgeangeboten der Regelversorgung sowie der Zugang zu relevanten Gesundheitsinformationen ermöglicht beziehungsweise erleichtert wird. Durch die Integration von Migrantinnen und Migranten in das deutsche Gesundheitssystem soll lang- fristig eine gesunde Integration auch auf sozial-gesellschaftlicher Ebene gefördert werden. „Integrationslotsinnen und -lotsen Gesundheit“ Köln knüpft an die Ideen des Projekts „MiMi – Migran- ten für Migranten“ von 2008 – 2012 an. Die zu qualifizierenden Integrationslotsinnen und -lotsen Gesundheit informieren in den Communities von Zugewanderten über das Gesundheitssystem, Zugänge zur Gesundheitsvorsorge und Gesund- heitsversorgung. Weitere wichtige Anliegen sind Themen rund um die pränatale Versorgung, Schwangerschaft und Kindergesundheit sowie Zahngesundheit. Die Qualifizierungsträger, Caritasverband und DRK, teilen entsprechend ihren Schwerpunkten die Themen untereinander auf.
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
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Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1316/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 28.06.2019
- Erstellt
- 09.04.2019 14:28