V/0701/2018
Kanalstraße vom Lublinring bis Nevinghoff
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
AUKB_V_0701_2018_Kanalstrasse_von_Lublinring_bis_Nevinghoff_Anlage_1
301 Zeichen
Anlage 1 zur Vorlage V/0701/2018
Plan Nr.: 10857, Blatt 1 (6)
Plan Nr.: 10857, Blatt 2 (6)
Anlage 1 zur Vorlage V/0701/2018
Plan Nr.: 10857, Blatt 3 (6)
Plan Nr.: 10857, Blatt 4 (6)
Anlage 1 zur Vorlage V/0701/2018
Plan Nr.: 10857, Blatt 5 (6)
Plan Nr.: 10857, Blatt 6 (6)
AUKB_V_0701_2018_Kanalstrasse_Lageplan 1
120 Zeichen
92 91 69 71 73 75 87 77 81 83 85 91 III 530 IV III I II III III -I III II II -I II -I III VZ 253
AUKB_V_0701_2018_Kanalstrasse_von_Lublinring_bis_Nevinghoff_Anlage_2
1347 Zeichen
Kanalstraße - Lublinring bis Nevinghoff Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0701/2018 Anregungen zu dem Ausbauplan Nr.: 10857 Blatt 1-6 (6) nebst Begründung während der Offenlegung vom: 23.04.2018 bis zum 23.05.2018 Lfd. Nr. Name Inhalt (in Stichworten) Ergebnis der Prüfung Beschlussvorschlag 1 Ein Anlieger Es wurde um Prüfung gebeten, ob die neuen Stellplätze auf der östlichen Seite der Kanalstraße als Bewohnerparkplätze ausgewiesen werden können, für die für die Nutzung ein Bewohnerparkausweis erforderlich ist. Bei der Bewohnerparkregelung handelt es sich um eine Quartiersregelung – nicht um eine Straßenregelung. Die Anordnung von Bewohnerparkvorrechten ist nur dort zulässig, wo mangels privater Stellflächen und aufgrund eines erheblichen allgemeinen Parkdr ucks die Bewohner des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben in ortsüblich zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für Ihr Kraftfahrzeug zu finden. Das betroffene Quartier weist diese Voraussetzungen nicht auf (§ 45 StVO + VwV). Es ist eher geprägt von Bebauung mit Stellplätzen auf eigenem Grund. Der Rat der Stadt Münster hat aktuell lediglich die Ausweisung von Bewohnerparkzonen für Bereiche innerhalb des 2. Tangentenrings beschlossen. Der eingebrachten Anregung kann nicht gefolgt werden.
AUKB_V_0701_2018_Kanalstrasse_Lageplan 3
53 Zeichen
143 147 149 151 139 133 133a II I I I I I I I
AUKB_V_0701_2018_Kanalstrasse_Lageplan 5
2044 Zeichen
vorh. Bordstein/Hochbord gepl. Bordstein & vorh. Kanaldeckel vorh. Absenkung/ Tiefbord gepl. Schrägbordstein X vorh. Schachtabdeckung vorh. Ablauf /Seitenablauf gepl. Absenkung =) vorh. Wasserschieber vorh. Höhe gepl. Ablauf 50/50 bzw. 30/750 02 & vorh. Hydrant Asphall gepl. Seitenablauf 50/50 — vorh. Schaltkasten Betonplatten 24/24/8 cm . gepl. Höhen ‚ vorh. Baum Betonstein grau 20/10/8 cm Asphalt Betonstein grau 16/16/14 cm Gussasphalt X vorh. Leuchte Betonstein anthrazit 20/10/8 cm Betonplatten 24/24/8 cm Betonstein rot 20/10/8 Betonstein grau 20/10/8 cm &) gepl. Baum . Markierungsstreifen Betonsteinpfl. Betonstein rot 16/16/14 cm i 16/16/8 cm, 1x grau u. 3x weiß vorh. Baum erhalten Verbundsteinpflaster Betonstein anthrazit 20/10/8 cm Grünfläche Betonstein rot 20/10/8 Ee3 gepl. Leuchte Natursteinpflaster Kleinpflaster Grünfläche r i “NEPg, Hochpunkt Pendelrinne % RS Beton Natursteinpflaster Kleinpflaster ö S So Ss 3 Rasenfugensteine Markierung (Roteinfärbung) Radweg 059 T= 10,000 m f= -0,031 m -0,500 % 71500 % 77,805m W/ 68,795 m a. O N 0,500 % (] 0,500 % x N 200,500 W/ al= 1 Az al? I p [ \o N FM Br] ' | Ex | FF ı 3% ' vela | ” 3 2 j ' ” E07 12 1 Art der Änderung Datum Zeichen Datum Zeichen bearbeitet August 2017 Ter 0] u gezeichnet August 2017 Hab. : THOMAS & BÖKAMPR | geprüft September 2017 07 bt. b j. . 3 Tel 02594 510-0. Im Derdel 13 99 Entwurfs - Ilonihomas baekamp.de ven thomas boekamp.de bearbeitung Projekt Nr.: 15/008 o . Plan Nr.: 10857 | | | STADT ||| MÜNSTER Blatt Nr: 5(6) Gelände . ) ; 5 Str. Schlüssel: . 2 Langleichen = Tiefbauamt L o> Anlage Nr.: c h . ı|n N - | 239 l 9 Lageplan pe) u | f an jus) A15 ' als 7 z|XRr = | 5 Nabstab Kanalstraße e [%) | oO & u|2 l ' Sr Lageplan 1: 250 . .. S @|® o von Cheruskerring/Lublinring D = ' | (©) Längen 1: / Höhen 1: bis Nevinghoff = ® iS) Ei Dat Na um me o Ne} »|g > oO EN bearbeitet oO + —_ 09 & E23 4 r gezeichnet 1905 a oO a geprüft A genehmigt : Münster, den 29.06.2018 % iA. gez. Reloe S S z S z S S z g Sg S Sg S S S S BZ & & “ Ss & iz; & & u Pal TI
Beschlussvorlage
13229 Zeichen
V/0701/2018 V/0701/2018 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Kanalstraße vom Lublinring bis Nevinghoff - Baubeschluss Straßensanierung und Entscheidung über die Offenlegung - Beratungsfolge 04.09.2018 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 11.09.2018 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der vom Tiefbauamt der Stadt Münster aufgestellten Planung (Lageplan Nr. 10857 Blatt 1 -6 (6) vom 29. Juni 2018 ) zum Ausbau der Kanalstraße zwischen Lublinring und Nevinghoff wird zugestimmt. 2. Dem Ergebnis der Offenlegung (Anlage 2) wird zugestimmt. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukoste n in Höhe von ca. 3.095.000 € entstehen. Hierin enthalten sind die Baukosten für die Herstellung der Lichtsignalanlagen und B e- leuchtungsanlagen. Zudem entstehen für erforderliche passive Lärmschutz maßnahmen an einigen Gebäuden Kosten in Höhe von ca. 180.000 €. Dem gegenüber stehen Einnahmen durch Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz NRW von ca. 380.000 € und Einnahmen durch Zuwendungen des Landes NRW von ca. 1.500.000 €. Zusätzliche Folgekosten fallen nicht an, da es sich um eine Ersatzinvestition handelt. Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehr s- flächen und -anlagen Investitionsmaßnahme 0007 Verkehrsflächen, Neubau Tiefbauamt 21.08.2018 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Grimm Telefon: 492 66 00 Grimm@stadt-muenster.de - 2 - V/0701/2018 und Erneuerung Auszahlungen 2019 1.000.000 Baukosten und Kosten für den passiven Lär m- schutz 2020 1.000.000 2021 1.180.000 Investitionsmaßnahme 0008 Verkehrsanlagen, Neubau und Erneuerung Auszahlungen 2021 95.000 Lichtsignalan- lagen, Beleuch- tung Einzahlungen 0007 Verkehrsflächen, Neubau und Erneuerung 2019 2020 2021 500.000 500.000 500.000 FöRi-kom-Stra, 60% der z u- wendungsfähi- gen Kosten 0005 Straßenbaubeiträge nach KAG 2022 380.000 Saldo 1.395.000 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan-Entwurf 2019 bei der o.g. Produktgruppe veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2019 bzw. der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. Begründung: 1. Voraussetzungen: Die vorliegende Straßenplanung wurde auf Basis des am 11.05.2017 durch den Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen gefassten Planungsbeschlusses (V/0156/2017) technisch konkretisiert. Die Aufstellung der Planung erfolgte in enger Abstimmung mit der Maßnahme der Kanalsanierung und des Neubaus eines Regenwasserpumpwerkes, die am 27.02.2018 durch den Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen beschlossen wurden (V/0033/2018). Die Planung wurde darüber hinaus gemäß des am 1 0.04.2018 durch den Ausschuss für Umwel t- schutz, Klimaschutz und Bauwesen gefassten Offenlegungsbeschlusses für die Bürgerbeteiligung nach KAG (V/0161/2018) im Zeitraum vom 23.04. bis zum 23.05.2018 offengelegt. Die im Zuge der Offenlegung eingebrachte Anre gung und das Ergebnis der Prüfung durch die Verwaltung können der Anlage 2 entnommen werden. 2. Beschreibung der Baumaßnahme: Die für den Baubeschluss vorliegende Straßenplanung (Anlage 1) der Kanalstraße sieht einen Ausbau der Fahrbahn und der westlichen Geh- und Radwege und die erstmalige Herstellung der östlichen Parkstreifen vor. Die Fahrbahn und die Geh - und Radwege weisen teilweise starke Schäden auf und sind nach Aussage eines Baugrundgutachtens größtenteils als nicht frostsicher eingestuft. Aufgrund der umfangreichen Pumpwerks- und Kanalbaumaßnahmen und der bereits umgesetzten Deicherhöhung bestehen zudem Anpassungsbedarfe. Die Fahrbahn wird mit einer Breite von 6,50 m in Asphaltbauweise hergestellt und zur Verbesse- rung der Oberflächenentwässerung in Abhängigkeit zum Pumpwerk und der Kanalisation h ö- - 3 - V/0701/2018 henmäßig optimiert. Aufgrund der Verkehrsbelastung auf der Kanalstraße muss das Oberfl ä- chenwasser mithilfe von beidseitigen Borden gefasst und einer im Kanalnetz integrierten R e- genwasserbehandlung zugeführt werden. Der westliche Gehweg wird durchgängig mit einer Breite von 2,00 m mit grauen Gehwegplatten aus Beton mit den Abmessungen 24x24x8 cm hergestellt. Die Querungsstellen werden in A b- stimmung mit der Kommission für die Integration von Menschen mit Beh inderung (KIB) an den erforderlichen Stellen barrierefrei ausgebildet. Der westlich verlaufende Radweg erhält eine Breite von 2,50 m und wird in einer Breite von 2,00 m aus rotem Betonstein mit den Abmessungen 20x10x8 cm hergestellt. Der Sicherheit s- trennstreifen mit 0,50 m Breite ist Bestandteil des Radweges und wird aus anthrazitfarbigem Be- tonstein mit den Abmessungen 20x10x8 cm hergestellt. Im Bereich der Grundstückszufahrten wird der Radweg beidseitig mit einem weiß -anthraziten Markierungsstreifen hervorgehoben und durch einen Schrägbord nahezu höhengleich geführt. In den Einmündungen werden die Radw e- gefurten durch Roteinfärbungen verdeutlicht. Die östlichen Parkstreifen werden in einer Breite von 2,20 m angelegt. Da unterhalb der Stel l- plätze der Ver lauf des als Bodendenkmal in der Denkmalliste eingetragenen Max -Klemens- Kanals vorhanden ist, werden die Parkstreifen in Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde zur Verdeutlichung der Geradlinigkeit und des ursprünglichen Verlaufes als Element der Grü n- fläche mit Rasenfugenpflaster befestigt. An fünf Standorten innerhalb des Ausbaubereiches werden 2,50 m breite barrierefreie Geh - und Radwegerampen erstellt, damit der Geh- und Radweg auf dem Deich an relevanten Punkten e r- reicht werden kann. Die Rampenanlag en werden nach den Anforderungen der Barrierefreiheit mit maximal 6 % Längsneigung und nach spätestens 6,00 m Rampenlänge mit Zwischenpode s- ten hergestellt. Beidseitig werden 1,30 m hohe Geländer mit einem zusätzlichen Handlauf auf 0,85 m Höhe angebracht. Die Rampen können darüber hinaus auch für den Radverkehr genutzt werden. An drei Standorten werden zusätzlich Treppenanlagen vorgesehen. Die heute vorha n- denen provisorischen Rampenanlagen werden rückgebaut. Die Rampenanlagen werden an fo l- genden fünf Standorten hergestellt: Höhe Masurenweg Höhe Jostesstraße Höhe Wibbeltstraße Höhe Kindertagesstätte Höhe Wienburgpark Am Knotenpunkt Kanalstraße/Wibbeltstraße wird eine neue Lichtsignalanlage aufgestellt, um hier die Verkehrssicherheit für insbesondere die Kanalstraße querende Fuß - und Radverkehre zu erhöhen (Schulwegsicherung). Die Lichtsignalanlage wird in Abstimmung mit der KIB mit Blindensignaltastern ausgerüstet. Darüber hinaus wird die provisorische Bedarfs - Lichtsignalanlage auf Höhe der Kindertagesstätte in Abhängigkeit zur neuen Rampenanlage a n- gepasst. Die vorhandene Beleuchtung wird an die Planungsmaßnahme angepasst und an die Hinterkante des Gehwegs versetzt. Im Bereich der Rampenanlagen und Querungsstellen werden teilweise Beleuchtungsmasten ergänzt. Auf Länge des Wienburgparks ist heute keine Beleuchtung vo r- handen. Diese wird mit Umsetzung der Maßnahme ergänzt, damit eine durchgängige Beleuc h- tung auf gesamter Länge vorhanden ist. Anpassungen zum Planungsstand der Offenlegung: Um einen vorhandenen stark ausgeprägten Baum auf Höhe der Hausnummer 77 erhalten zu können, wurde an dieser Stelle ein Stellplatz entfernt. Nach Abstimmung mit der KIB wurden die taktilen Noppen - und Rippenplatten der südl i- chen Querungsfurt am Knotenpunkt Kanalstraße/Wibbel tstraße entfernt, da die Vielzahl - 4 - V/0701/2018 der taktilen Elemente auf dem sehr engen Raum für blinde Menschen als zu verwirrend angesehen wurde. Die Lage der übrigen taktilen Noppen - und Rippenplatten wurde ange- passt. Aufgrund der baulichen Veränderungen des Straße nverlaufes und der Neueinrichtung von Lich t- signalanlagen besteht für einige Gebäude der grundsätzliche Anspruch auf passive Lärmschut z- maßnahmen. Die aufgeführten Kosten für den passiven Lärmschutz wurden auf Basis der ermi t- telten Lärmpegel und den sich daraus ergebenden Auswirkungen geschätzt. Die genauen Kosten können erst nach einer individuellen Begutachtung der betroffenen Gebäude nach Vorliegen des Baubeschlusses ermittelt werden. 3. Ausschreibung und Bau: Die Ausschreibung der Straßenbauarbeiten erfolg t gemeinsam mit den Pumpwerks - und Kanal- bauarbeiten (V/0033/2018) nach dem Baubeschluss. Der Baubeginn für den Straßenbau ist abhängig von dem Fortschritt der vorlaufenden Pumpwerks- und Kanalbaumaßnahmen. Die Bauzeit für das Pumpwerk wird voraussichtlich 15 Monate betragen. Die Bauzeit für den Kanalbau wird voraussichtlich 24 Monate betragen. Um die Bauzeit insgesamt möglichst gering zu halten, werden die Arbeiten parallel durchgeführt, soweit der Baufortschritt und die Baustellenlogistik dies zulassen. Die gesamte Bauzeit der Pumpwerks -, Kanal - und Straßenbauarbeiten wird voraussichtlich 36 Monate betragen. Bedingt durch die umfangreichen Bauarbeiten sind erhebliche Verkehrsbehinderungen nicht zu vermeiden. Für die Gesamtmaßnahme ist eine Vollsperrung der Kanalstraße erforderlich. Es wird eine weiträumige Umleitung über die Grevener Straße bzw. über den Nevinghoff eingerichtet. Die Vollsperrung wird nur so lange aufrechterhalten , wie dies aus Gründen des Bauablaufes und der Baustelleneinrichtung erforderlich ist. Abschließende Arbeiten der Straßenbaumaßnahme können in Abhängigkeit zum Baufortschritt der Pumpwerks - und Kanalbaumaßnahme ggf. ohne Vollspe r- rung erfolgen. Die Verkehrsregelung und Umleitungsregelung während der Bauzeit wurde mit den jeweilig en Fachämtern vorabgestimmt und wird in Absprache mit dem Ordnungsamt durchgeführt. Die Z u- wegung für Anlieger und Feuerwehr wird jederzeit aufrechterhalten. Die betroffenen Anlieger, Firmen und Institutionen wurden im Rahmen einer Anliegerinformations- veranstaltung am 26.04.2018 über die geplante Verkehrsregelung informiert. 4. Beiträge Dritter/Zuschüsse: Die zuwendungsfähigen Kosten der Maßnahme werden vom Land NRW über die Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau mit einem Anteil von 60% gefördert. Die Bewilligung aus 2016 für die Förderung der Maßnahme liegt der Stadt Münster vor. Die Planung sieht vor, die Kanalstraße nördlich des Lublinringes neu auszubauen. Erstmalig we r- den auf der östlichen Straßenseite zwischen Ring und Wienburgpark Parkstände baulich ang e- legt. Die vorhandene Fahrbahn und der vorhandene Gehweg und Radweg auf der westlichen Straßenseite werden verbessert wiederhergestellt. Dieser vorgesehene Ausbau erfüllt in dem Bereich zwischen Lublinring und dem Ende der B e- bauung bei Haus Nr. 161/Beginn Wienburgpark (beitragsrechtlich = „Anlag e") den Tatbestand der Verbesserung im Sinne des Straßenbaubeitragsrechts (§ 8 Kommunalabgabe ngesetz NRW). Die hier anfallen den beitragsfä higen Kosten der vorgenannten Teileinrichtungen si nd entsprechend den in der Stra ßenbaubeitragssatzung der Stadt Münster vorgesehenen Anteilssätzen von den - 5 - V/0701/2018 Eigentümern der durch die „Anlage“ Kanalstraße erschlossenen Grundstücke zu übernehmen. Da es sich bei der Kanalstraße in diesem Abschnitt um eine Kreisstraße (K 13) handelt, sind die Kos- ten der Fahrbahn nur insoweit beitragsfähig, als sie breiter ist, als die anschließende freie Strecke (+ ca. 1,70 m). Nach einer vorläufigen Beitragsberechnung beträgt der Verteilerwert pro m² Grundstücksgröße für 1-geschossig bebaute Grundstücke ca. 10,07 €, für 2 -geschossig bebaute Grundstücke 13,09 €, für 3 -geschossig bebaute Grundstücke 15,11 € und für 4-geschossig bebaute Grundstücke 16,11 €. 5. Genehmigungen/Vereinbarungen: Für die Herstellung der fünf barrierefreien Rampenanlagen zwischen dem klassifizierten Deich und der Kanalstraße ist eine Ergänzung zum Planf eststellungsverfahren gem. § 68 Wasserhaus- haltsgesetz (WHG) erforderlich. Der Antrag zur Ergänzung ist intensiv mit der Unteren Wasserbe- hörde (UWB) vorabgestimmt und liegt der UWB zur Genehmigung vor. 6. Liegenschaftliche Regelungen: Liegenschaftliche Regelungen sind nicht erforderlich. Die Anlieger wurden im Vorfeld über diese Baumaßnahme in zwei Anliegerinformationsveranstaltun- gen am 14.04.2016 und am 26.04.2018 informiert. Darüber hinaus wurden einige Anlieger in dem anlässlich des Starkniederschlagsereignisses eingerichteten Arbeitskrei s in den Planungsprozess eingebunden. Des Weiteren wurden die Anlieger am 12.04.2018 im Rahmen des Serviceversprechens des Tiefbau- amtes durch ein Informationsschreiben über die Straßenausbaubeiträge informiert. Weitere Informati- onen über die geplante Baumaßnahme werden den Anliegern rechtzeitig und bedarfsgerecht vor dem Ausbau mitgeteilt. i. V. Denstorff Stadtbaurat Anlagen Anlage A Anlage 1 Anlage 2
AUKB_V_0701_2018_Kanalstrasse_Lageplan 2
97 Zeichen
107 113 115 117 91 105 119 121 123 125 133 -I II II II II III III II II II II I
AUKB_V_0701_2018_Kanalstrasse_Lageplan 6
3 Zeichen
209
AUKB_V_0701_2018_Kanalstrasse_Lageplan 4
45 Zeichen
I 82 I 153 I 151 II II 157 I S I S I 161
Anlage A
2186 Zeichen
Anlage A zur V/0701/2018 Kurzüberblick Die Straßenbaumaßnahme im Bereich der Kanalstraße von Lublinring bis Nevinghoff sieht einen Ausbau der Fahrbahn und der westlichen Geh- und Radwege und die erstmalige Herstellung der östlichen Parkstreifen vor. Darüber hinaus werden barrierefreie Rampenanlagen zur Anbindung des Geh- und Radweges auf dem Deich hergestellt. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wird der Knotenpunkt Kanalstraße/Wibbeltstraße signalisiert. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von sicheren sowie bedarfsgerechten Verkehrsflächen und –anlagen“ verfolgt. Folgende Teilziele werden verfolgt: Umsetzung des Verkehrssicherheitsprogrammes Umsetzung des Radverkehrskonzeptes / Förderung und Stärkung des Radverkehrs in Münster Erhalt der verkehrstechnischen Anlagen (vgl. Verkehrsinfrastrukturbericht) Nach heutigem Stand ist eine Realisierung der ersten beiden genannten Teilziele bis zum Jahr 2030 vorgesehen. Zur Erreichung der Teilziele ist mit einem finanziellen Bedarf von mehreren Millionen € zu kalku- lieren. Finanzierung Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2018 enthalten? x Ja Nein teilw. Im Entwurf des Haushaltsplan 2019 enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig x überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Rechtliche Grundlagen: Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich bzw. ist der in der Vorlage aufge- führten Reduktionsvariante zu entnehmen. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) -
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (9)
- Kanalstraße
- Grevener Straße
- Lublinring
- Cheruskerring
- Wibbeltstraße
- Jostesstraße
- Nevinghoff 92
- Im Derdel 13
- Masurenweg
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0701/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 07.08.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37