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V/0701/2018

Kanalstraße vom Lublinring bis Nevinghoff

Vorlagen 07.08.2018

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen, Sitzung am 11.09.2018, TOP 4.15

AUKB_V_0701_2018_Kanalstrasse_von_Lublinring_bis_Nevinghoff_Anlage_1

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AUKB_V_0701_2018_Kanalstrasse_Lageplan 1

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Beschlussvorlage

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Anlage A

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AUKB_V_0701_2018_Kanalstrasse_von_Lublinring_bis_Nevinghoff_Anlage_1

301 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage V/0701/2018 
      
Plan Nr.: 10857, Blatt 1 (6) 
Plan Nr.: 10857, Blatt 2 (6)

Anlage 1 zur Vorlage V/0701/2018 
      
Plan Nr.: 10857, Blatt 3 (6) 
Plan Nr.: 10857, Blatt 4 (6)

Anlage 1 zur Vorlage V/0701/2018 
      
Plan Nr.: 10857, Blatt 5 (6) 
Plan Nr.: 10857, Blatt 6 (6)

AUKB_V_0701_2018_Kanalstrasse_Lageplan 1

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III 
530 
IV 
III 
I
II 
III 
III 
-I 
III II II 
-I II 
-I 
III 
VZ 253

AUKB_V_0701_2018_Kanalstrasse_von_Lublinring_bis_Nevinghoff_Anlage_2

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Kanalstraße - Lublinring bis Nevinghoff   Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0701/2018 
 
Anregungen zu dem Ausbauplan Nr.: 10857 Blatt 1-6 (6) 
  
nebst Begründung während der Offenlegung vom: 23.04.2018 bis zum 23.05.2018 
 
Lfd. 
Nr. 
Name Inhalt (in Stichworten) Ergebnis der Prüfung Beschlussvorschlag 
1 Ein Anlieger Es wurde um Prüfung gebeten, ob die neuen 
Stellplätze auf der östlichen Seite der 
Kanalstraße als Bewohnerparkplätze 
ausgewiesen werden können, für die für die 
Nutzung ein Bewohnerparkausweis 
erforderlich ist. 
Bei der Bewohnerparkregelung handelt es sich um eine 
Quartiersregelung – nicht um eine Straßenregelung. 
 
Die Anordnung von Bewohnerparkvorrechten ist nur 
dort zulässig, wo mangels privater Stellflächen und 
aufgrund eines erheblichen allgemeinen Parkdr ucks 
die Bewohner des städtischen Quartiers regelmäßig 
keine ausreichende Möglichkeit haben in ortsüblich 
zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen 
Stellplatz für Ihr Kraftfahrzeug zu finden. Das 
betroffene Quartier weist diese Voraussetzungen nicht 
auf (§ 45 StVO + VwV). Es ist eher geprägt von 
Bebauung mit Stellplätzen auf eigenem Grund.  
 
Der Rat der Stadt Münster hat aktuell lediglich die 
Ausweisung von Bewohnerparkzonen für Bereiche 
innerhalb des 2. Tangentenrings beschlossen.  
Der eingebrachten 
Anregung kann nicht 
gefolgt werden.

AUKB_V_0701_2018_Kanalstrasse_Lageplan 3

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II 
I
I
I
I
I
I
I

AUKB_V_0701_2018_Kanalstrasse_Lageplan 5

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vorh. Bordstein/Hochbord gepl. Bordstein & vorh. Kanaldeckel
vorh. Absenkung/ Tiefbord gepl. Schrägbordstein X vorh. Schachtabdeckung
vorh. Ablauf /Seitenablauf gepl. Absenkung =) vorh. Wasserschieber
vorh. Höhe gepl. Ablauf 50/50 bzw. 30/750 02 & vorh. Hydrant
Asphall gepl. Seitenablauf 50/50 — vorh. Schaltkasten
Betonplatten 24/24/8 cm . gepl. Höhen
‚ vorh. Baum
Betonstein grau 20/10/8 cm Asphalt
Betonstein grau 16/16/14 cm Gussasphalt X vorh. Leuchte
Betonstein anthrazit 20/10/8 cm Betonplatten 24/24/8 cm
Betonstein rot 20/10/8 Betonstein grau 20/10/8 cm &) gepl. Baum
. Markierungsstreifen Betonsteinpfl.
Betonstein rot 16/16/14 cm i
16/16/8 cm, 1x grau u. 3x weiß vorh. Baum erhalten
Verbundsteinpflaster Betonstein anthrazit 20/10/8 cm
Grünfläche Betonstein rot 20/10/8 Ee3 gepl. Leuchte
Natursteinpflaster Kleinpflaster Grünfläche
r i “NEPg,  Hochpunkt Pendelrinne
% RS Beton Natursteinpflaster Kleinpflaster ö
S So
Ss 3

Rasenfugensteine

Markierung (Roteinfärbung) Radweg

059
T= 10,000 m
f= -0,031 m -0,500 % 71500 %
77,805m W/ 68,795 m
a. O N 0,500 % (] 0,500 % x
N 200,500 W/ al=
1
Az al?
I p [ \o N
FM Br] ' | Ex |
FF ı 3% '
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' ” E07
12 1
Art der Änderung Datum Zeichen
Datum Zeichen
bearbeitet August 2017 Ter
0] u gezeichnet August 2017 Hab.
: THOMAS & BÖKAMPR | geprüft September 2017
07 bt. b j. . 3 Tel 02594 510-0. Im Derdel 13
99 Entwurfs - Ilonihomas baekamp.de ven thomas boekamp.de
bearbeitung
Projekt Nr.: 15/008
o .
Plan Nr.: 10857 | | |
STADT ||| MÜNSTER
Blatt Nr:  5(6)
Gelände .
) ; 5 Str. Schlüssel: .
2 Langleichen = Tiefbauamt
L o> Anlage Nr.:
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239 l 9 Lageplan
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A genehmigt :
Münster, den 29.06.2018
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Beschlussvorlage

13229 Zeichen

V/0701/2018 
V/0701/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Kanalstraße vom Lublinring bis Nevinghoff 
- Baubeschluss Straßensanierung und Entscheidung über die Offenlegung - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   04.09.2018 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   11.09.2018 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der vom Tiefbauamt der Stadt Münster aufgestellten Planung (Lageplan Nr. 10857 Blatt 1 -6 
(6) vom  29. Juni 2018 ) zum Ausbau der Kanalstraße zwischen Lublinring und Nevinghoff 
wird zugestimmt. 
2. Dem Ergebnis der Offenlegung (Anlage 2) wird zugestimmt. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukoste n in Höhe von ca. 3.095.000 € 
entstehen. Hierin enthalten sind die Baukosten für die Herstellung der Lichtsignalanlagen und B e-
leuchtungsanlagen. Zudem entstehen für erforderliche passive Lärmschutz maßnahmen an einigen 
Gebäuden Kosten in Höhe von ca. 180.000 €. Dem gegenüber stehen Einnahmen durch Beiträge 
nach dem Kommunalabgabengesetz NRW von ca. 380.000 € und Einnahmen durch Zuwendungen 
des Landes NRW von ca. 1.500.000 €. 
 
Zusätzliche Folgekosten fallen nicht an, da es sich um eine Ersatzinvestition handelt. 
 
Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
Teilfinanzplan  
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ Bemerkungen  
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehr s-
flächen und -anlagen 
   
Investitionsmaßnahme 0007 Verkehrsflächen, Neubau    
Tiefbauamt 
 
21.08.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Grimm 
Telefon: 492 66 00 
Grimm@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0701/2018 
und Erneuerung 
Auszahlungen  
 
2019 1.000.000 Baukosten und 
Kosten für den 
passiven Lär m-
schutz 
   2020 1.000.000  
   2021 1.180.000  
Investitionsmaßnahme 0008 Verkehrsanlagen, Neubau 
und Erneuerung 
   
Auszahlungen  
 
2021 95.000 Lichtsignalan-
lagen, Beleuch-
tung 
Einzahlungen 0007 
 
 
 
 
Verkehrsflächen, Neubau 
und Erneuerung  
 
 
2019 
2020 
2021 
500.000 
500.000 
500.000 
FöRi-kom-Stra, 
60% der z u-
wendungsfähi-
gen Kosten 
 0005 Straßenbaubeiträge nach 
KAG 
2022 380.000  
Saldo    1.395.000  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan-Entwurf 2019 bei der o.g. 
Produktgruppe veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter 
dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2019 bzw. der mittelfristigen 
Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. 
 
 
 
Begründung: 
 
1. Voraussetzungen: 
 
Die vorliegende Straßenplanung wurde auf Basis des am 11.05.2017 durch den Ausschuss für 
Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen gefassten Planungsbeschlusses 
(V/0156/2017) technisch konkretisiert.  
 
Die Aufstellung der Planung erfolgte in enger Abstimmung mit der Maßnahme der Kanalsanierung 
und des Neubaus eines Regenwasserpumpwerkes, die am 27.02.2018 durch den Ausschuss für 
Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen beschlossen wurden (V/0033/2018). 
 
Die Planung wurde darüber hinaus gemäß des am 1 0.04.2018 durch den Ausschuss für Umwel t-
schutz, Klimaschutz und Bauwesen gefassten Offenlegungsbeschlusses für die Bürgerbeteiligung 
nach KAG (V/0161/2018) im Zeitraum vom 23.04. bis zum 23.05.2018 offengelegt.  Die im Zuge 
der Offenlegung eingebrachte Anre gung und das Ergebnis der Prüfung durch die Verwaltung 
können der Anlage 2 entnommen werden. 
 
2. Beschreibung der Baumaßnahme: 
 
Die für den Baubeschluss vorliegende Straßenplanung (Anlage 1) der Kanalstraße sieht einen 
Ausbau der Fahrbahn und der westlichen Geh- und Radwege und die erstmalige Herstellung der 
östlichen Parkstreifen vor. Die Fahrbahn und die Geh - und Radwege weisen teilweise starke 
Schäden auf und sind nach Aussage eines Baugrundgutachtens größtenteils als nicht frostsicher 
eingestuft. Aufgrund der umfangreichen Pumpwerks- und Kanalbaumaßnahmen und der bereits 
umgesetzten Deicherhöhung bestehen zudem Anpassungsbedarfe.  
Die Fahrbahn wird mit einer Breite von 6,50 m in Asphaltbauweise hergestellt und zur Verbesse-
rung der Oberflächenentwässerung in  Abhängigkeit zum Pumpwerk und der Kanalisation h ö-

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V/0701/2018 
henmäßig optimiert. Aufgrund der Verkehrsbelastung auf der Kanalstraße muss das Oberfl ä-
chenwasser mithilfe von beidseitigen Borden gefasst und einer im Kanalnetz integrierten R e-
genwasserbehandlung zugeführt werden.  
 
Der westliche Gehweg wird durchgängig mit einer Breite von 2,00 m mit grauen Gehwegplatten 
aus Beton mit den Abmessungen 24x24x8 cm hergestellt. Die Querungsstellen werden in A b-
stimmung mit der Kommission für die Integration von Menschen mit Beh inderung (KIB) an den 
erforderlichen Stellen barrierefrei ausgebildet.  
 
Der westlich verlaufende Radweg erhält eine Breite von 2,50 m und  wird in einer Breite von 
2,00 m aus rotem Betonstein mit den Abmessungen 20x10x8 cm hergestellt. Der Sicherheit s-
trennstreifen mit 0,50 m Breite ist Bestandteil des Radweges und wird aus anthrazitfarbigem Be-
tonstein mit den Abmessungen 20x10x8 cm hergestellt. Im Bereich der Grundstückszufahrten 
wird der Radweg beidseitig mit einem weiß -anthraziten Markierungsstreifen hervorgehoben und 
durch einen Schrägbord nahezu höhengleich geführt. In den Einmündungen werden die Radw e-
gefurten durch Roteinfärbungen verdeutlicht.  
 
Die östlichen Parkstreifen werden in einer Breite von 2,20 m angelegt. Da unterhalb der Stel l-
plätze der Ver lauf des als Bodendenkmal in der Denkmalliste eingetragenen Max -Klemens-
Kanals vorhanden ist, werden die Parkstreifen in Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde 
zur Verdeutlichung der Geradlinigkeit und des ursprünglichen Verlaufes als Element der Grü n-
fläche mit Rasenfugenpflaster befestigt. 
 
An fünf Standorten innerhalb des Ausbaubereiches werden 2,50 m breite barrierefreie Geh - und 
Radwegerampen erstellt, damit der Geh- und Radweg auf dem Deich an relevanten Punkten e r-
reicht werden kann. Die Rampenanlag en werden nach den Anforderungen der Barrierefreiheit 
mit maximal 6 % Längsneigung und nach spätestens 6,00 m Rampenlänge mit Zwischenpode s-
ten hergestellt. Beidseitig werden 1,30 m hohe Geländer mit einem zusätzlichen Handlauf auf 
0,85 m Höhe angebracht. Die Rampen können darüber hinaus auch für den Radverkehr genutzt 
werden. An drei Standorten werden zusätzlich Treppenanlagen vorgesehen. Die heute vorha n-
denen provisorischen Rampenanlagen werden rückgebaut. Die Rampenanlagen werden an fo l-
genden fünf Standorten hergestellt: 
 Höhe Masurenweg 
 Höhe Jostesstraße 
 Höhe Wibbeltstraße 
 Höhe Kindertagesstätte 
 Höhe Wienburgpark 
 
Am Knotenpunkt Kanalstraße/Wibbeltstraße wird eine neue Lichtsignalanlage aufgestellt, um 
hier die Verkehrssicherheit für insbesondere die Kanalstraße querende Fuß - und Radverkehre  
zu erhöhen (Schulwegsicherung). Die Lichtsignalanlage wird in Abstimmung mit der KIB mit 
Blindensignaltastern ausgerüstet. Darüber hinaus wird die provisorische Bedarfs -
Lichtsignalanlage auf Höhe der Kindertagesstätte in Abhängigkeit zur neuen Rampenanlage a n-
gepasst.  
 
Die vorhandene Beleuchtung wird an die Planungsmaßnahme angepasst und an die Hinterkante 
des Gehwegs versetzt. Im Bereich der Rampenanlagen und Querungsstellen werden teilweise 
Beleuchtungsmasten ergänzt. Auf Länge des Wienburgparks ist heute keine Beleuchtung vo r-
handen. Diese wird mit Umsetzung der Maßnahme ergänzt, damit eine durchgängige Beleuc h-
tung auf gesamter Länge vorhanden ist. 
 
Anpassungen zum Planungsstand der Offenlegung: 
 Um einen vorhandenen stark ausgeprägten Baum auf Höhe der Hausnummer 77 erhalten 
zu können, wurde an dieser Stelle ein Stellplatz entfernt. 
 Nach Abstimmung mit der KIB wurden die taktilen Noppen - und Rippenplatten der südl i-
chen Querungsfurt am Knotenpunkt Kanalstraße/Wibbel tstraße entfernt, da die Vielzahl

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V/0701/2018 
der taktilen Elemente auf dem sehr engen Raum für blinde Menschen als zu verwirrend 
angesehen wurde. Die Lage der übrigen taktilen Noppen - und Rippenplatten wurde ange-
passt. 
 
Aufgrund der baulichen Veränderungen des Straße nverlaufes und der Neueinrichtung von Lich t-
signalanlagen besteht für einige Gebäude der grundsätzliche Anspruch auf passive Lärmschut z-
maßnahmen. Die aufgeführten Kosten für den passiven Lärmschutz wurden auf Basis der ermi t-
telten Lärmpegel und den sich daraus ergebenden Auswirkungen geschätzt. Die genauen Kosten 
können erst nach einer individuellen Begutachtung der betroffenen Gebäude nach Vorliegen des 
Baubeschlusses ermittelt werden. 
 
3. Ausschreibung und Bau: 
 
Die Ausschreibung der Straßenbauarbeiten erfolg t gemeinsam mit den Pumpwerks - und Kanal-
bauarbeiten (V/0033/2018) nach dem Baubeschluss. 
 
Der Baubeginn für den Straßenbau ist abhängig von dem Fortschritt der vorlaufenden 
Pumpwerks- und Kanalbaumaßnahmen. Die Bauzeit für das Pumpwerk wird voraussichtlich  15 
Monate betragen. Die Bauzeit für den Kanalbau wird voraussichtlich 24 Monate betragen. Um die 
Bauzeit insgesamt möglichst gering zu halten, werden die Arbeiten parallel durchgeführt, soweit 
der Baufortschritt und die Baustellenlogistik dies zulassen. 
 
Die gesamte Bauzeit der Pumpwerks -, Kanal - und Straßenbauarbeiten wird voraussichtlich 36 
Monate betragen.   
 
Bedingt durch die umfangreichen Bauarbeiten sind erhebliche Verkehrsbehinderungen nicht zu 
vermeiden. Für die Gesamtmaßnahme ist eine Vollsperrung  der Kanalstraße erforderlich. Es wird 
eine weiträumige Umleitung über die Grevener Straße bzw. über den Nevinghoff eingerichtet. Die 
Vollsperrung wird nur so lange aufrechterhalten , wie dies aus Gründen des Bauablaufes und der 
Baustelleneinrichtung erforderlich ist. Abschließende Arbeiten der Straßenbaumaßnahme können 
in Abhängigkeit zum Baufortschritt der Pumpwerks - und Kanalbaumaßnahme ggf. ohne Vollspe r-
rung erfolgen. 
 
Die Verkehrsregelung und Umleitungsregelung während der Bauzeit wurde mit den jeweilig en 
Fachämtern vorabgestimmt und wird in Absprache mit dem Ordnungsamt durchgeführt. Die Z u-
wegung für Anlieger und Feuerwehr wird jederzeit aufrechterhalten. 
 
Die betroffenen Anlieger, Firmen und Institutionen wurden im Rahmen einer Anliegerinformations-
veranstaltung am 26.04.2018 über die geplante Verkehrsregelung informiert. 
 
4. Beiträge Dritter/Zuschüsse: 
 
Die zuwendungsfähigen Kosten der Maßnahme werden vom Land NRW über die Förderrichtlinien 
kommunaler Straßenbau mit einem Anteil von 60% gefördert. Die Bewilligung aus 2016 für die 
Förderung der Maßnahme liegt der Stadt Münster vor.  
 
Die Planung sieht vor, die Kanalstraße nördlich des Lublinringes neu auszubauen. Erstmalig we r-
den auf der östlichen Straßenseite zwischen Ring und Wienburgpark Parkstände baulich ang e-
legt. Die  vorhandene Fahrbahn und der vorhandene Gehweg und Radweg auf der westlichen 
Straßenseite werden verbessert wiederhergestellt.  
 
Dieser vorgesehene Ausbau erfüllt in dem Bereich zwischen Lublinring und dem Ende der B e-
bauung bei Haus Nr. 161/Beginn Wienburgpark (beitragsrechtlich = „Anlag e") den Tatbestand der 
Verbesserung im Sinne des Straßenbaubeitragsrechts (§ 8 Kommunalabgabe ngesetz NRW). Die 
hier anfallen den beitragsfä higen Kosten der vorgenannten Teileinrichtungen si nd entsprechend 
den in der Stra ßenbaubeitragssatzung der Stadt Münster vorgesehenen Anteilssätzen von den

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V/0701/2018 
Eigentümern der durch die „Anlage“ Kanalstraße erschlossenen Grundstücke zu übernehmen. Da 
es sich bei der Kanalstraße in diesem Abschnitt um eine Kreisstraße (K 13) handelt, sind die Kos-
ten der Fahrbahn nur insoweit beitragsfähig, als sie breiter ist, als die anschließende freie Strecke 
(+ ca. 1,70 m).  
 
Nach einer vorläufigen Beitragsberechnung beträgt der Verteilerwert pro m² Grundstücksgröße für 
1-geschossig bebaute Grundstücke ca. 10,07 €, für 2 -geschossig bebaute Grundstücke 13,09 €, 
für 3 -geschossig bebaute Grundstücke 15,11 € und   für  4-geschossig bebaute Grundstücke 
16,11 €. 
 
5. Genehmigungen/Vereinbarungen: 
 
Für die Herstellung der fünf barrierefreien Rampenanlagen zwischen dem klassifizierten Deich 
und der Kanalstraße ist eine Ergänzung zum Planf eststellungsverfahren gem. § 68  Wasserhaus-
haltsgesetz (WHG) erforderlich. Der Antrag zur Ergänzung ist intensiv mit der Unteren Wasserbe-
hörde (UWB) vorabgestimmt und liegt der UWB zur Genehmigung vor. 
 
6. Liegenschaftliche Regelungen: 
 
Liegenschaftliche Regelungen sind nicht erforderlich. 
 
 
Die Anlieger wurden im Vorfeld über diese Baumaßnahme in zwei Anliegerinformationsveranstaltun-
gen am 14.04.2016 und am 26.04.2018 informiert. Darüber hinaus wurden einige Anlieger in dem 
anlässlich des Starkniederschlagsereignisses eingerichteten Arbeitskrei s in den Planungsprozess 
eingebunden.  
 
Des Weiteren wurden die Anlieger am 12.04.2018 im Rahmen des Serviceversprechens des Tiefbau-
amtes durch ein Informationsschreiben über die Straßenausbaubeiträge informiert. Weitere Informati-
onen über die geplante Baumaßnahme werden den Anliegern rechtzeitig und bedarfsgerecht vor dem 
Ausbau mitgeteilt.  
 
 
 
i. V. 
 
 
 
Denstorff 
Stadtbaurat 
 
Anlagen 
Anlage A 
Anlage 1 
Anlage 2

AUKB_V_0701_2018_Kanalstrasse_Lageplan 2

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-I 
II 
II 
II II 
III III 
II II II 
II 
I

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AUKB_V_0701_2018_Kanalstrasse_Lageplan 4

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I
S
I
S
I
161

Anlage A

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Anlage A zur V/0701/2018 
Kurzüberblick 
Die Straßenbaumaßnahme im Bereich der Kanalstraße von Lublinring bis Nevinghoff sieht einen 
Ausbau der Fahrbahn und der westlichen Geh- und Radwege und die erstmalige Herstellung der 
östlichen Parkstreifen vor. Darüber hinaus werden barrierefreie Rampenanlagen zur Anbindung 
des Geh- und Radweges auf dem Deich hergestellt. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wird 
der Knotenpunkt Kanalstraße/Wibbeltstraße signalisiert. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von sicheren 
sowie bedarfsgerechten Verkehrsflächen und –anlagen“ verfolgt. 
Folgende Teilziele werden verfolgt: 
 Umsetzung des Verkehrssicherheitsprogrammes 
 Umsetzung des Radverkehrskonzeptes / Förderung und Stärkung des Radverkehrs in 
Münster 
 Erhalt der verkehrstechnischen Anlagen (vgl. Verkehrsinfrastrukturbericht) 
 
Nach heutigem Stand ist eine Realisierung der ersten beiden genannten Teilziele bis zum Jahr 
2030 vorgesehen. 
 
Zur Erreichung der Teilziele ist mit einem finanziellen Bedarf von mehreren Millionen €  zu kalku-
lieren. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2018 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des Haushaltsplan 2019 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
x überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Rechtliche Grundlagen: 
Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Straßen- 
und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) 
Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: 
Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich bzw. ist der in der Vorlage aufge-
führten Reduktionsvariante zu entnehmen. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
-

Beratungsverlauf (2)

04.09.2018 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.6 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.09.2018 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 4.15 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (9)

  • Kanalstraße
  • Grevener Straße
  • Lublinring
  • Cheruskerring
  • Wibbeltstraße
  • Jostesstraße
  • Nevinghoff 92
  • Im Derdel 13
  • Masurenweg

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0701/2018
Typ
Vorlagen
Datum
07.08.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37