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0437/2022

Zusätzliche Hilfen für obdachlose Menschen - Förderprogramm "Weiterentwicklung der Kölner Hilfen für Menschen im Kontext Obdachlosigkeit"

Mitteilung Ausschuss 08.02.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 07.04.2022, TOP 10.2.2

Anlage 1: Beschlussvorlage 0299/2022

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Mitteilung Ausschuss

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Anlage 2: Anlage zur Beschlussvorlage: Förderprogramm "Weiterentwicklung der Kölner Hilfen für Menschen im Kontext Obdachlosigkeit"

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Anlage 3: Vorab-Auszug aus der Niederschrift der Ratssitzung am 03.02.2022 zu 0299/2022

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Anlage 1: Beschlussvorlage 0299/2022

8374 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/50 
 
Vorlagen-Nummer 
 0299/2022 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Zusätzliche Hilfen für obdachlose Menschen - Förderprogramm "Weiterentwicklung der Kölner 
Hilfen für Menschen im Kontext Obdachlosigkeit" 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beschließt die Durchführung des Förderprogramms „Weiterentwicklung der 
Kölner Hilfen für Menschen im Kontext Obdachlosigkeit“ zunächst befristet für die Dauer vom 
01.04.2022 bis 31.03.2023. 
 
Die Verwaltung wird beauftragt die Wirksamkeit der aus dem Förderprogramm resultierenden Maß-
nahmen zum Stichtag 31.12.2022 zu evaluieren. Auf dieser Grundlage wird die Verwaltung dem Rat 
eine erneute Beschlussfassung über eine mögliche Fortschreibung und Anpassung des Förderpro-
gramms vorlegen. 
 
Für die Laufzeit des Förderprogramms werden insgesamt 1 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Im 
Haushaltsplan 2022 ff. stehen für das Jahr 2022 und 2023 Mittel in Höhe von je 1 Mio. Euro im Teil-
ergebnisplan 1005 - Leistungen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit, in der Teilplanzeile 15 – Trans-
feraufwendungen als „Zusätzliche Hilfen für obdachlose Menschen“ zur Verfügung; für das Jahr 2023 
unter dem Vorbehalt des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2023. 
 
 
Rat 03.02.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  1.000.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Im Zuge der Haushaltsplanberatungen 2022 wurden über den Politischen Veränderungsnachweis im 
Teilplan 1005 - Leistungen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit, in der Teilplanzeile 15- Trans-
feraufwendungen jeweils 1 Mio. Euro für „Zusätzliche Hilfen für obdachlose Menschen“ in der mittel-
fristigen Haushaltsplanung 2022 bis 2025 zur Verfügung gestellt. Unter Punkt 6 des Haushaltsbe-
gleitbeschlusses wurde die Verwendung der zugesetzten Mittel wie folgt konkretisiert: 
„Die hinzugesetzten Mittel für obdachlose Menschen sollen u.a. für Aufenthaltsmöglichkeiten und An-
laufstellen an Hotspots, die aufsuchende mobile medizinische und psychiatrische Versorgung, den 
Ausbau des aufsuchenden Streetworks, dezentralen Tagesangeboten und Notschlafstellen genutzt 
werden. Hierbei sollen die Bedürfnisse unterschiedlicher vulnerabler Gruppen besondere Berücksich-
tigung finden. Best-Practice-Modellprojekte des Konfliktmanagement im öffentlichen Raum sollen in 
die Konzeptionierung einfließen.“ 
 
Basierend auf den ersten Arbeitsergebnissen der Stadtarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenpolitik 
(Stadt AG WP) und der von dieser eingerichteten Task Force Wohnungslosenpolitik wurde das För-
derprogramm „Weiterentwicklung der Kölner Hilfen für Menschen im Kontext Obdachlosigkeit“ in Ko-
operation mit der eingerichteten Unterarbeitsgruppe Plätze mit besonderem Handlungsbedarf zur 
Erprobung ergänzender kommunaler Leistungen und Begleitung des weiteren Strategieentwicklungs-

3 
und Umsetzungsprozesses erarbeitet. Die ämterübergreifende Zusammenarbeit bildet bei diesem 
Förderprogramm ein zentrales Erfolgsmoment. 
Zeitgleich tragen die Ergebnisse dieses Förderprogramms auch zur weiteren Entwicklung im Rahmen 
des Fachkreises „Plätze mit besonderem Handlungsbedarf“ bei, den die Stadt Köln im Dezernat für 
Allgemeine Verwaltung und Ordnung zur Bearbeitung übergreifender Anliegen der Menschen, die 
sich in Köln an diesen Plätzen aufhalten, realisiert. 
Mit dem vorliegenden Förderprogramm „Weiterentwicklung der Kölner Hilfen für Menschen im Kon-
text Obdachlosigkeit“ sollen erste Maßnahmen zur Umsetzung erprobt werden.  
Ziel der modellhaften Förderung von Maßnahmen mittels dieses Förderprogramms ist die kontinuierli-
che qualitative und quantitative Weiterentwicklung des Kölner Hilfesystems für Menschen im Kontext 
drohender oder bestehender Obdachlosigkeit in ihren Lebensräumen.  
Die Laufzeit des Förderprogramms wird zunächst auf 1 Jahr befristet. Der Start des Förderpro-
gramms ist erst zum 01.04.2022 realistisch, da Träger Vorlaufzeiten für z.B. Akquise und Einstellung 
von Personal benötigen.  
Die Befristung ist erforderlich, um die Ergebnisse der zeitgleich beauftragten Bedarfsfeststellung von 
Menschen in Obdachlosigkeit und die Ergebnisse des Kölner Strategieentwicklungsprozesses Woh-
nungslosenpolitik sowie die Wirksamkeit der erprobten Maßnahmen durchlässig zum existierenden 
Leistungssystem in die weitere Entwicklung einzubeziehen. 
Durch abgestimmte Wirkungskennzahlen wird eine zügige verwaltungsinterne Evaluation der Maß-
nahmen realisiert. Dies ist durch einfache Wirkungskennzahlen (z.B. Zufriedenheit der Menschen 
innerhalb und um die Maßnahme herum, Zufriedenheit der Kooperationspartner des existierenden 
Leistungssystems) sicherzustellen. Mit dieser Vorgehensweise ist auch für kleine Initiativen der Zu-
gang zu dieser Förderung möglich. Ergänzend werden Kennzahlen über die Inanspruchnahme der 
einzelnen Maßnahmen und deren Reichweite im Stadtgebiet erhoben.  
 
Mit der zeitgleich im Rahmen der Task Force Wohnungslosenpolitik gestarteten Erarbeitung von Par-
tizipationsprozessen werden Ziele und Wirkung verschiedener Modelle der Weiterentwicklung in den 
Blick genommen.  
Auf Basis der Ergebnisse zur Wirksamkeit der Maßnahmen wird ein überarbeitetes Förderprogramm 
zur erneuten Beschlussfassung im Rat eingebracht. 
 
Die Verwaltung beabsichtigt, zusätzlich zu den veranschlagten Haushaltsmitteln Drittmittel zur weite-
ren Unterstützung obdachloser Menschen zu akquirieren und hat nach entsprechender Inaussichtstel-
lung durch eine Stiftung konkrete Fördermittel von 1 Mio. € beantragt. Ein Förderbescheid liegt zum 
Zeitpunkt der Erstellung dieser Ratsvorlage noch nicht vor. Vor diesem Hintergrund wird der Name 
der Stiftung derzeit noch vertraulich behandelt. 
Die Verwaltung kündigt an, im Falle eines Förderbescheids zeitnah eine Dringlichkeitsvorlage zur 
Annahme der Spende vorzulegen, um die Verwendung dieser Mittel unter Beachtung der Förderbe-
dingungen der Stiftung mit dem hier vorgelegten Förderprogramm verknüpfen zu können. 
 
 
Finanzierung 
 
Für die Laufzeit des Förderprogramms werden insgesamt 1 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Im 
Haushaltsplan 2022 ff. stehen für das Jahr 2022 und 2023 Mittel in Höhe von je 1 Mio. Euro im Teil-
ergebnisplan 1005 - Leistungen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit, in der Teilplanzeile 15 – Trans-
feraufwendungen als „Zusätzliche Hilfen für obdachlose Menschen“ zur Verfügung; für das Jahr 2023 
unter dem Vorbehalt des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2023. 
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
Sofern Bauzuschüsse gewährt werden, die energetische Umbaumaßnahmen beinhalten, werden die-
se nur unter Beachtung der energetischen Standards bewilligt.

4 
 
Begründung der Dringlichkeit 
Für die Erstellung des Förderprogramms waren umfangreichen Abstimmungen erforderlich, wodurch 
eine fristgerechte Vorlage zur Sitzung des Rates nicht möglich war. Mit einer Vertagung der Be-
schlussvorlage in die nächste Sitzung des Rates am 17.03.2022 wäre ein realistischer Beginn der 
Maßnahmenumsetzung frühestens ab Mai 2022 zu erwarten. Für die notwendigen zusätzlichen Hilfen 
für obdachlose Menschen ist jedoch ein baldmöglichster Maßnahmenbeginn unbedingt erforderlich.  
Zur Vermeidung einer Dringlichkeitsentscheidung erfolgt die Vorlage an den Rat daher verfristet. Der 
Fachausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren sowie die Bezirksvertretungen werden nach 
Beschlussfassung durch den Rat informiert. 
 
 
Anlage 
Förderprogramm „Weiterentwicklung der Kölner Hilfen für Menschen im Kontext Obdachlosigkeit“

Mitteilung Ausschuss

2149 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/50 
 
Vorlagen-Nummer 08.02.2022 
 0437/2022 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 10.02.2022 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 17.02.2022 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 07.03.2022 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 07.03.2022 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 07.03.2022 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 07.03.2022 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 10.03.2022 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 10.03.2022 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 10.03.2022 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 10.03.2022 
Finanzausschuss 14.03.2022 
 
Zusätzliche Hilfen für obdachlose Menschen - Förderprogramm "Weiterentwicklung der Kölner 
Hilfen für Menschen im Kontext Obdachlosigkeit" 
Die Vorlage Nr. 0299/2022 (Zusätzliche Hilfen für obdachlose Menschen - Förderprogramm 
"Weiterentwicklung der Kölner Hilfen für Menschen im Kontext Obdachlosigkeit") wurde in der Sitzung 
des Rates am 03.02.2022 ungeändert beschlossen. 
 
Für die Erstellung des Förderprogramms waren umfangreichen Abstimmungen erforderlich, wodurch 
eine fristgerechte Vorlage zur Sitzung des Rates nicht möglich war. Mit einer Vertagung der Be-
schlussvorlage in die nächste Sitzung des Rates am 17.03.2022 wäre ein realistischer Beginn der 
Maßnahmenumsetzung frühestens ab Mai 2022 zu erwarten gewesen. Für die notwendigen zusätzli-
chen Hilfen für obdachlose Menschen ist jedoch ein baldmöglichster Maßnahmenbeginn unbedingt 
erforderlich.  
Zur Vermeidung einer Dringlichkeitsentscheidung erfolgte die Vorlage an den Rat daher verfristet. 
 
Der Fachausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, die Bezirksvertretungen und der Finanz-
ausschuss erhalten die o.g. Beschlussvorlage sowie die dazugehörenden Anlagen nach Beschluss-
fassung durch den Rat daher nun im Nachgang zur Kenntnis.

2 
 
 
Anlagen: 
 
 Anlage 1: Beschlussvorlage 0299/2022  
 Anlage 2: Anlage zur Beschlussvorlage: Förderprogramm „Weiterentwicklung der  
Kölner Hilfen für Menschen im Kontext Obdachlosigkeit“ 
 Anlage 3: Vorab-Auszug aus der Niederschrift der Ratssitzung am 03.02.2022 zu 0299/2022 
 
 
Gez. Dr. Rau

Anlage 2: Anlage zur Beschlussvorlage: Förderprogramm "Weiterentwicklung der Kölner Hilfen für Menschen im Kontext Obdachlosigkeit"

16665 Zeichen

1 
 
Förderprogramm der Stadt Köln 
 „Weiterentwicklung der Kölner Hilfen für Menschen im Kontext 
Obdachlosigkeit“ 
27. Januar 2022 
1 Einleitung 
Digitalisierung, Klimawandel und nicht zuletzt die Corona-Pandemie ebenso wie ihre noch zu 
erwartenden wirtschaftlichen und sozialen Folgen stellen die Stadt Köln – wie viele andere 
Großstädte und Gesellschaften – vor neue soziale Herausforderungen. Das soziale Für- und 
Miteinander aus der Mitte der Menschen heraus zu stärken, wird zu einem zentralen 
Handlungsfeld, um den sozialen Zusammenhalt in Köln auch in Zukunft sicherzustellen. 
Die „Weiterentwicklung der Kölner Hilfen für Menschen im Kontext Obdachlosigkeit“ ist ein 
Förderprogramm für Menschen im Kontext drohender oder bestehender Obdachlosigkeit, mit 
dem auch die sozialen Herausforderungen, insbesondere durch verschiedene 
Lebensmodelle ohne zwischenmenschlich abgestimmte Kompromisse, mit in den Blick 
genommen und Modelle des gesellschaftlichen Ausgleichs und des Für- und Miteinanders 
erprobt werden können.  
Das Förderprogramm leistet damit auch einen Beitrag zu den Zielen des Fachkreises „Plätze 
mit besonderem Handlungsbedarf“ des Dezernates für Allgemeine Verwaltung und Ordnung, 
der zielgruppenspezifisch eng von Politik und Dezernat V begleitet wird. 
Mit der Stadtarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenpolitik (Stadt AG WP) werden seit dem 04. 
Oktober 2021 die Kölner Wohnungs- und Obdachlosenhilfen quantitativ und qualitativ 
wirkungsorientiert weiterentwickelt. Grundlagen dieser Entwicklungen bilden insbesondere 
 das Konzeptpapier „Obdachlosigkeit in Köln“ des Dezernates für Soziales, Wohnen und 
Gesundheit 
 die strategischen Vorschläge der Kölner Liga der Wohlfahrtspflege 
 Erfahrungen der verschiedenen Kölner Initiativen und Organisationen der 
Sozialwirtschaft im Kontext Wohnungslosenpolitik 
 die Befragung von Menschen in Obdachlosigkeit durch das Kölner Streetwork (2019) 
sowie 
 das Benchmark „Wohnen in den Großstädten – Steuerungsansätze der 
Sozialverwaltungen“ der Firma Consens im Auftrag des Deutschen Vereins für öffentliche 
und private Fürsorge.

2 
 
Neben den verschiedenen sozial- und ordnungsrechtlichen Pflichtleistungssystemen wird 
hierbei auch ein besonderes Augenmerk auf die Weiterentwicklung (integrierter bzw. 
verzahnter) kommunaler Hilfen gelegt.  
Ziel ist ein rechtskreisübergreifender Kölner Masterplan zur mittel- und langfristigen 
wirkungsvollen Weiterentwicklung der Wohnraumsicherung und -versorgung sowie der 
Unterstützungssysteme für die Menschen und ihrer Lebensräume.  
Kern dieses Förderprogramms ist die Weiterentwicklung der kommunalen 
Unterstützungsleistungen für die einzelnen Menschen im Kontext Obdachlosigkeit und ihrer 
individuellen Bedarfe, dort wo sie sich im Stadtgebiet aufhalten.  
Mittels des vorliegenden Förderprogramms können neue kommunale Handlungsansätze, die 
in Kooperation mit den Leistungsträgern und Expert*innen in eigener Sache erarbeitet 
werden, ebenso erprobt werden, wie gute Ideen aller Menschen, die in Köln leben. Ein 
expliziter Fokus auf die Wirkung der geförderten Maßnahmen (Wirkungskennzahlen) dient 
der parallelen Evaluation weitergehender Finanzierungsmöglichkeiten, auch außerhalb des 
Förderprogramms durch eine Neuausrichtung im pflichtigen System.  
Die mit diesem Förderprogramm finanzierten weiterführenden, ergänzenden kommunalen 
Leistungen im Kontext Obdachlosigkeit werden als Ergänzung zu den vorhandenen sozial- 
und ordnungsrechtlichen Leistungssystemen erprobt und weiterentwickelt. Best-Practice-
Modelle des Konfliktmanagements im öffentlichen Raum (Lebensraumorientierung1) sind 
hierbei in die Konzepte einzubinden.  
Dies dient insbesondere auch der weiteren Entwicklung von 
Verantwortlichengemeinschaften, die alle vorhandenen Kräfte für die Menschen in Köln 
bündeln. 
Auch die bereits in 12 Quartieren etablierte Gemeinwesenarbeit (GWA) – bzw. ihre 
landesgeförderten Vorläufermodelle – wird durch dieses Förderprogramm mit dem speziellen 
Fokus auf Menschen im Kontext Obdachlosigkeit ergänzt. Insbesondere können im Rahmen 
der Gemeinwesenarbeit entwickelte Projekte aus der Zivilgesellschaft nach einem 
gelungenen Empowerment mittels dieses Programms gefördert und damit die geleistete 
Stärkung nachhaltig stabilisiert werden. 
Eine Einbeziehung der Ergebnisse und Maßnahmen in den eingangs erwähnten operativ 
tätigen städtischen Fachkreis „Plätze mit besonderem Handlungsbedarf“ wird sichergestellt. 
                                                 
1 In Köln wird der Begriff des Sozialraums ausschließlich auf Quartiere mit besonderen sozialen 
Herausforderungen im Kontext eines Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) angewandt. Zur 
Sicherstellung einer inhaltlichen Abgrenzung und mit Blick auf d ie nicht immer örtlich begrenzte 
lebensräumliche Orientierung von Menschen, insbes. im digitalen Zeitalter (z.B. Arbeitsnomaden), 
wird hier der allgemeine Begriff der Lebensraumorientierung genutzt.

3 
 
2 Rahmenbedingungen der Förderung 
Für eine Förderung durch die Stadt Köln gelten die in den Allgemeinen 
Bewilligungsbedingungen für die Bereiche Jugend, Schule, Weiterbildung, Senioren, 
Soziales, Beschäftigungsförderung, Wohnen und Gesundheit (Allgemeine 
Bewilligungsbedingungen) genannten Voraussetzungen2. Die Förderung der Stadt erfolgt 
grundsätzlich subsidiär und richtet sich nach den für das jeweilige Haushaltsjahr 
bereitgestellten Haushaltsmitteln der Stadt Köln. Es gelten die haushaltsrechtlichen 
Bestimmungen der Stadt Köln. 
Die Allgemeinen Bewilligungsbedingungen begründen keinen Rechtsanspruch auf 
Förderung. 
3 Ziel und Gegenstand der Förderung  
3.1 Ziel der Förderung 
Ziel der modellhaften Förderung von Maßnahmen mittels dieses Förderprogramms ist die 
kontinuierliche qualitative und quantitative Weiterentwicklung des Kölner Hilfesystems für 
Menschen im Kontext drohender oder bestehender Obdachlosigkeit in ihren Lebensräumen.  
3.2 Gegenstand der Förderung  
Neben sozialrechtlich finanzierten Leistungen und Leistungen der kommunalen 
Existenzsicherung können mittels dieses Förderprogramms insbesondere Maßnahmen 
erprobt werden, die 
 vorhandene existenzsichernde, sozialrechtliche, gewerbliche und ehrenamtliche 
Angebote einbeziehen und abgestimmt ergänzen 
 den Austausch und das Kennenlernen von Interessen und Anliegen zwischen den 
Menschen im Quartier befördern. Sich kennenzulernen, die Anliegen des anderen zu 
verstehen und gemeinsam gute Wege des Umgangs und der gegenseitigen 
Unterstützung zu finden, sind hierbei oft weit wirksamere Maßnahmen als Einzelfallhilfen 
für Betroffene. Die GWA kann diese Entwicklung in den GWA-Gebieten ermutigen und 
unterstützen. 
 die Selbstorganisation der Menschen in Obdachlosigkeit in Kooperation mit den 
Menschen im Quartier zur Stärkung ihres sozialen Für- und Miteinanders unterstützen 
 wirksame Konzepte für ein lebenswertes Quartier für alle Menschen vor Ort realisieren 
und 
                                                 
2 Allgemeine Bewilligungsbedingungen der Stadt Köln für die Bereiche Jugend, Schule, Weiterbildung, 
Senioren, Soziales, Beschäftigtenförderung, Wohnen und Gesundheit, Gültig ab 01.01.2021  
https://buergerinfo.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=794188&type=do

4 
 
 nachhaltige Konzepte zur Fortsetzung der Maßnahmen im Anschluss an eine Förderung 
unterbreiten. 
Förderfähig sind insbesondere Maßnahmen, die  
 dem Ausbau aufsuchender mobiler medizinischer und psychiatrischer Versorgung sowie 
dem aufsuchenden Streetwork dienen und diese insbesondere auch mit ambulanten 
Hilfen nach § 67 SGB XII und einer Lebensraumorientierung effizient vernetzen. Eine 
inhaltliche Anbindung an die zielgruppenspezifischen, kommunalen aufsuchenden Hilfen 
ist hierbei sicherzustellen. 
 die Menschen in Obdachlosigkeit bei der Wahrnehmung der vorhandenen Hilfeleistungen 
unterstützen (z.B. mittels eines Busses, als erster sicherer Ort, nebst Beratung und 
möglicher Unterstützung, Notschlafstellen zu erreichen). 
 dezentrale Leistungen für Menschen in Obdachlosigkeit, die einen niedrigschwelligen 
Zugang eröffnen, auch im Kontext beruflicher Teilhabe oder tagesstrukturierender 
Maßnahmen. 
 die bestehenden Angebote um neue OBG-Unterbringungsangebote für Menschen mit 
besonderen individuellen Bedarfen, wie z.B. der Versorgung von Tieren (z.B. durch 
Tierarztangebote), zur ordnungsbehördlichen Unterbringung für wohnungslose 
Menschen mit tiefgreifenden psychischen Erkrankungen oder in Begleitung von 
Haustieren (primär Hunden) ergänzen. 
 durch die Schaffung geschützter Räume zur sozialen Interaktion 
Tagesaufenthaltsangebote für neue Zielgruppen schaffen. 
 das vorhandene System der Winter- und Humanitären Hilfen für Menschen in 
Obdachlosigkeit zur Schaffung erforderlicher 24/7 Leistungen ergänzen. Bei der 
Gestaltung von 24/7 Angeboten ist eine enge Vernetzung mit den vorhandenen 
Leistungen, insbesondere der Kölner Kontakt- und Beratungsstellen nach § 67 SGB XII 
sicherzustellen. Die Bedürfnisse der verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen in den 
jeweiligen Lebensräumen sind auch einzubeziehen. 
Best-Practice-Modelle des Konfliktmanagements im öffentlichen Raum sollen in die 
Konzepte zu den oben als förderfähig benannten Maßnahmen einfließen. Durch eine 
gezielte Beteiligung der wesentlichen Akteure werden die Verantwortlichengemeinschaft vor 
Ort und der Bezug der verschiedenen Akteursgruppen zur Maßnahme gestärkt. 
Selbstverständlich können auch mehrere Bereiche adressiert werden. 
Im Rahmen dieses Förderprogramms werden  
 insgesamt bis zu 250.000 Euro jährlich für den Ausbau aufsuchender mobiler 
medizinischer und psychiatrischer Versorgung sowie des aufsuchenden Streetworks

5 
 
 insgesamt bis zu 100.000 Euro jährlich für dezentrale Leistungen für Menschen in 
Obdachlosigkeit, die einen niedrigschwelligen Zugang eröffnen, auch im Kontext 
beruflicher Teilhabe oder tagesstrukturierender Maßnahmen mit bis zu 10.000 Euro je 
Maßnahme  
eingesetzt. 
3.3 Förderart  
Die Stadt Köln gewährt für dieses Förderprogramm ausschließlich Projektförderung als 
einmaligen Zuschuss (Maßnahmenförderung). 
Förderfähig sind Personal-, Sach- und Mietkosten, soweit sie für die Projektdurchführung 
erforderlich sind. Die Höhe der Personalkosten wird auf der Basis der geforderten 
Qualifikation maximal in Höhe der vergleichbaren durchschnittlichen Personalkosten der 
Stadt Köln gewährt. 
Soweit  für die Realisierung einer Förderung bauliche oder technische Maßnahmen 
notwendig sind, können auch Baukosten- und Technikzuschüsse beantragt werden, wie z.B. 
bauliche bzw. technische Ertüchtigungen im Innen- bzw. Außenbereich nichtstädtischer 
Liegenschaften sowie Maßnahmen zur barrierefreien Erschließung.  
3.4 Finanzierungsart und Eigenanteil 
Die Förderung erfolgt in Form einer Festbetrags- oder Fehlbedarfsfinanzierung. 
Für die Förderung ist ein Eigenanteil in Höhe von 10 % in Form von Eigenmitteln, 
Sachleistungen oder Eigenleistungen einzubringen. Als Eigenleistung können auch 
unentgeltliche Leistungen, wie ehrenamtliche Leistungen in Form von persönlicher 
Arbeitsleistung, anerkannt werden. 
Eine Vollfinanzierung ist als Ausnahme zu sehen und zu begründen (z.B. bei einem finanziell 
geringen Projektumfang). 
4 Antragsverfahren  
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen.  
Bei juristischen Personen soll, unabhängig von der Rechtsform und der Organisation, ein 
gemeinnütziger oder mildtätiger Zweck im Vordergrund des konkreten Handelns stehen.  
Bei wirtschaftlichen juristischen Personen sind die gemeinnützigen Projekte dieses 
Förderprogramms als solche gesondert buchhalterisch auszuweisen und gegebenenfalls für 
eine Prüfung zur Verfügung zu stellen (Social Entrepreneurship).

6 
 
Bereits in Köln operierende soziale Träger, Bildungseinrichtungen, Vereine und andere 
Akteure, die bereits in den Stadtteilen aktiv sind, können bevorzugt werden.  
Der von Seiten des/der Zuwendungsempfängers/in rechtsverbindlich unterschriebene Antrag 
auf Fördermittel ist mit den geforderten Unterlagen/Angaben beim Amt für Soziales, Arbeit 
und Senioren der Stadt Köln erstmals bis zum 28.02.2022 der ausgeschriebenen 
Förderperiode einzureichen. Soweit mit diesen Anträgen nicht alle Mittel verbraucht werden, 
werden weitere Antragsverfahren umgesetzt.  
Für die Bewilligung von später eingehenden Anträgen ist die Umsetzung auf die Laufzeit des 
Förderprogramms bis zum 31.03.2023 zu beachten. 
Die Antragstellung beinhaltet neben einer Selbstdarstellung ein qualifiziertes Konzept für die 
zu fördernde/n Maßnahme/n. Bedarfe, Ressourcen und eine Bezugnahme auf oben 
genannte strategische Zielsetzungen finden in diesem Konzept ebenso Berücksichtigung wie 
Aussagen zu Ergebnissen, Wirkungen und Vorschläge für Kennzahlen zu deren Nachweis. 
Bedarfsorientierte, messbare Ziele und Indikatoren für eine geeignete Wirkungsanalyse 
werden mit dem Amt für Soziales, Arbeit und Senioren der Stadt Köln abgestimmt und 
stellen die Grundlage für einen Jahresbericht im Rahmen des Verwendungsnachweises dar.  
Für die Antragstellung sind folgende Unterlagen/Angaben erforderlich:  
 ausgeglichener Kosten- und Finanzierungsplan  
 beantragte oder bereits bewilligte Förderungen/Zuschüsse von Dritten und/oder von der 
Stadt Köln  
 Erklärung darüber, sich vorrangig um andere Arten der Finanzierung durch Eigenmittel, 
Eigenleistung oder Fördermittel von Dritten zu bemühen  
 Erklärung, dass mit dem Vorhaben noch nicht begonnen wurde  
Hinweis: Kosten, die vor Bekanntgabe des Bewilligungsbescheides entstehen, werden 
nicht als förderfähig anerkannt, wenn zuvor kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn beantragt 
worden ist.  
 Erklärung über die Berechtigung zum Vorsteuerabzug gemäß § 15 Umsatzsteuergesetz.  
Ergänzender Hinweis für Anträge auf Baukosten-/Technikzuschüsse:  
Bei größeren bautechnischen Verfahren mit Beteiligung mehrerer Gewerke wird die Vorlage 
einer Kostenschätzung gemäß DIN 276 (bzw. nach Beschlussfassung der Ausschüsse des 
Rates der Stadt Köln über die Mittelvergabe einer Kostenberechnung gemäß DIN 276), 
erstellt von einem/einer Fachplaner/in, verlangt. Die hierdurch entstehenden Kosten sind 
durch den/die Antragsteller/in zu tragen. Bei kleineren Baumaßnahmen oder 
Technikförderung ist die Vorlage von drei hinsichtlich Qualität und Menge vergleichbaren

7 
 
Angeboten möglich. Hier ist eine tabellarische Übersicht der drei Angebote zu erstellen 
(„Preisspiegel“).  
Erforderliche Genehmigungen von Behörden, der Liegenschaftseigentümer/in und/ oder 
sonstiger Stellen müssen vor Durchführung der Maßnahme(n) vorliegen.  
Es muss nachgewiesen werden, dass die mit der Förderung verbundenen Maßnahmen und 
Anschaffungen mindestens fünf Jahre genutzt werden. Sofern andere Bindungsfristen durch 
die Fördermittelgeberin festgelegt werden, gelten diese Bindungsfristen. Der Restwert der 
verbleibenden Nutzungsdauer wird von dem/der Fördermittelempfänger/in zurückgefordert, 
sofern die festgelegte Bindungsfrist nicht eingehalten wird. Dies gilt auch bei Auszug, wenn 
Einbauten im Gebäude verbleiben. Da es sich in diesem Fall um eine Wertsteigerung für 
den/die Eigentümer/in handelt, muss mit Antragstellung eine entsprechende rechtlich 
verbindliche Regelung zwischen Fördermittelempfänger/in und Eigentümer/in durch den/die 
Fördermittelempfänger/in veranlasst und der Fördermittelgeberin vorgelegt werden.  
Der Eingang der Unterlagen wird in schriftlicher oder elektronischer Form bestätigt.  
Der Antrag wird auf Vollständigkeit geprüft. Eventuell fehlende Unterlagen werden unter 
Fristsetzung nachgefordert.  
Die Bewilligung bzw. Ablehnung des Förderantrags erfolgt durch einen elektronischen 
oder schriftlichen Bescheid.  
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. 
5 Verwendungsnachweis 
Zum Nachweis einer sachgerechten, zweckentsprechenden und wirtschaftlichen 
Verwendung der Fördermittel ist bis zu dem im Bewilligungsbescheid genannten Zeitpunkt 
ein Verwendungsnachweis entsprechend den in den Allgemeinen Bewilligungsbedingungen 
der Stadt Köln ausgeführten Anforderungen (Sachbericht/qualifizierter Jahresbericht 
einschließlich der vereinbarten Indikatoren und zahlenmäßiger Nachweis) vorzulegen. 
Weitere Anforderungen werden im Rahmen des Bewilligungsbescheides mitgeteilt. 
Um eine kontinuierliche Erprobung und Verbesserung der ergänzenden kommunalen 
Leistungen i.S.d allgemeinen Strategieentwicklung für die Menschen in Obdachlosigkeit 
sicherzustellen, ist einer erster Teilbericht zu den Wirkungszielen bereits 3 Monate vor Ende 
der Maßnahme einzureichen. 
6 Inkrafttreten 
Das Förderprogramm tritt ab sofort in Kraft.

Anlage 3: Vorab-Auszug aus der Niederschrift der Ratssitzung am 03.02.2022 zu 0299/2022

1442 Zeichen

Geschäftsführung  
Rat 
Frau Lange 
Telefon:  (0221) 221-22058  
Fax       :  (0221) 221-26570 
E-Mail:  maria.lange@stadt-koeln.de 
Datum: 07.02.2022 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 14. Sitzung des Rates vom 
03.02.2022 
öffentlich 
10.18 Zusätzliche Hilfen für obdachlose Menschen - Förderprogramm "Wei-
terentwicklung der Kölner Hilfen für Menschen im Kontext Obdachlo-
sigkeit" 
0299/2022 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beschließt die Durchführung des Förderprogramms „Weiter-
entwicklung der Kölner Hilfen für Menschen im Kontext Obdachlosigkeit“ zunächst 
befristet für die Dauer vom 01.04.2022 bis 31.03.2023. 
Die Verwaltung wird beauftragt die Wirksamkeit der aus dem Förderprogramm resul-
tierenden Maßnahmen zum Stichtag 31.12.2022 zu evaluieren. Auf dieser Grundlage 
wird die Verwaltung dem Rat eine erneute Beschlussfassung über eine mögliche 
Fortschreibung und Anpassung des Förderprogramms vorlegen. 
Für die Laufzeit des Förderprogramms werden insgesamt 1 Mio. Euro zur Verfügung 
gestellt. Im Haushaltsplan 2022 ff. stehen für das Jahr 2022 und 2023 Mittel in Höhe 
von je 1 Mio. Euro im Teilergebnisplan 1005 - Leistungen zur Vermeidung von Ob-
dachlosigkeit, in der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen als „Zusätzliche Hilfen 
für obdachlose Menschen“ zur Verfügung; für das Jahr 2023 unter dem Vorbehalt 
des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2023. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

Beratungsverlauf (11)

10.02.2022 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 12.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
17.02.2022 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 10.2.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
07.03.2022 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 11.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
07.03.2022 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 12.11 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
07.03.2022 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 10.2.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
07.03.2022 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 10.2.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
10.03.2022 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 9.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
10.03.2022 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 10.2.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
10.03.2022 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 10.2.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
14.03.2022 Finanzausschuss
TOP 2.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
07.04.2022 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 10.2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0437/2022
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
08.02.2022
Erstellt
07.02.2022 12:01