0437/2022
Zusätzliche Hilfen für obdachlose Menschen - Förderprogramm "Weiterentwicklung der Kölner Hilfen für Menschen im Kontext Obdachlosigkeit"
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Anlage 1: Beschlussvorlage 0299/2022
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/50 Vorlagen-Nummer 0299/2022 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Zusätzliche Hilfen für obdachlose Menschen - Förderprogramm "Weiterentwicklung der Kölner Hilfen für Menschen im Kontext Obdachlosigkeit" Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt die Durchführung des Förderprogramms „Weiterentwicklung der Kölner Hilfen für Menschen im Kontext Obdachlosigkeit“ zunächst befristet für die Dauer vom 01.04.2022 bis 31.03.2023. Die Verwaltung wird beauftragt die Wirksamkeit der aus dem Förderprogramm resultierenden Maß- nahmen zum Stichtag 31.12.2022 zu evaluieren. Auf dieser Grundlage wird die Verwaltung dem Rat eine erneute Beschlussfassung über eine mögliche Fortschreibung und Anpassung des Förderpro- gramms vorlegen. Für die Laufzeit des Förderprogramms werden insgesamt 1 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Im Haushaltsplan 2022 ff. stehen für das Jahr 2022 und 2023 Mittel in Höhe von je 1 Mio. Euro im Teil- ergebnisplan 1005 - Leistungen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit, in der Teilplanzeile 15 – Trans- feraufwendungen als „Zusätzliche Hilfen für obdachlose Menschen“ zur Verfügung; für das Jahr 2023 unter dem Vorbehalt des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2023. Rat 03.02.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 1.000.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Im Zuge der Haushaltsplanberatungen 2022 wurden über den Politischen Veränderungsnachweis im Teilplan 1005 - Leistungen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit, in der Teilplanzeile 15- Trans- feraufwendungen jeweils 1 Mio. Euro für „Zusätzliche Hilfen für obdachlose Menschen“ in der mittel- fristigen Haushaltsplanung 2022 bis 2025 zur Verfügung gestellt. Unter Punkt 6 des Haushaltsbe- gleitbeschlusses wurde die Verwendung der zugesetzten Mittel wie folgt konkretisiert: „Die hinzugesetzten Mittel für obdachlose Menschen sollen u.a. für Aufenthaltsmöglichkeiten und An- laufstellen an Hotspots, die aufsuchende mobile medizinische und psychiatrische Versorgung, den Ausbau des aufsuchenden Streetworks, dezentralen Tagesangeboten und Notschlafstellen genutzt werden. Hierbei sollen die Bedürfnisse unterschiedlicher vulnerabler Gruppen besondere Berücksich- tigung finden. Best-Practice-Modellprojekte des Konfliktmanagement im öffentlichen Raum sollen in die Konzeptionierung einfließen.“ Basierend auf den ersten Arbeitsergebnissen der Stadtarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenpolitik (Stadt AG WP) und der von dieser eingerichteten Task Force Wohnungslosenpolitik wurde das För- derprogramm „Weiterentwicklung der Kölner Hilfen für Menschen im Kontext Obdachlosigkeit“ in Ko- operation mit der eingerichteten Unterarbeitsgruppe Plätze mit besonderem Handlungsbedarf zur Erprobung ergänzender kommunaler Leistungen und Begleitung des weiteren Strategieentwicklungs- 3 und Umsetzungsprozesses erarbeitet. Die ämterübergreifende Zusammenarbeit bildet bei diesem Förderprogramm ein zentrales Erfolgsmoment. Zeitgleich tragen die Ergebnisse dieses Förderprogramms auch zur weiteren Entwicklung im Rahmen des Fachkreises „Plätze mit besonderem Handlungsbedarf“ bei, den die Stadt Köln im Dezernat für Allgemeine Verwaltung und Ordnung zur Bearbeitung übergreifender Anliegen der Menschen, die sich in Köln an diesen Plätzen aufhalten, realisiert. Mit dem vorliegenden Förderprogramm „Weiterentwicklung der Kölner Hilfen für Menschen im Kon- text Obdachlosigkeit“ sollen erste Maßnahmen zur Umsetzung erprobt werden. Ziel der modellhaften Förderung von Maßnahmen mittels dieses Förderprogramms ist die kontinuierli- che qualitative und quantitative Weiterentwicklung des Kölner Hilfesystems für Menschen im Kontext drohender oder bestehender Obdachlosigkeit in ihren Lebensräumen. Die Laufzeit des Förderprogramms wird zunächst auf 1 Jahr befristet. Der Start des Förderpro- gramms ist erst zum 01.04.2022 realistisch, da Träger Vorlaufzeiten für z.B. Akquise und Einstellung von Personal benötigen. Die Befristung ist erforderlich, um die Ergebnisse der zeitgleich beauftragten Bedarfsfeststellung von Menschen in Obdachlosigkeit und die Ergebnisse des Kölner Strategieentwicklungsprozesses Woh- nungslosenpolitik sowie die Wirksamkeit der erprobten Maßnahmen durchlässig zum existierenden Leistungssystem in die weitere Entwicklung einzubeziehen. Durch abgestimmte Wirkungskennzahlen wird eine zügige verwaltungsinterne Evaluation der Maß- nahmen realisiert. Dies ist durch einfache Wirkungskennzahlen (z.B. Zufriedenheit der Menschen innerhalb und um die Maßnahme herum, Zufriedenheit der Kooperationspartner des existierenden Leistungssystems) sicherzustellen. Mit dieser Vorgehensweise ist auch für kleine Initiativen der Zu- gang zu dieser Förderung möglich. Ergänzend werden Kennzahlen über die Inanspruchnahme der einzelnen Maßnahmen und deren Reichweite im Stadtgebiet erhoben. Mit der zeitgleich im Rahmen der Task Force Wohnungslosenpolitik gestarteten Erarbeitung von Par- tizipationsprozessen werden Ziele und Wirkung verschiedener Modelle der Weiterentwicklung in den Blick genommen. Auf Basis der Ergebnisse zur Wirksamkeit der Maßnahmen wird ein überarbeitetes Förderprogramm zur erneuten Beschlussfassung im Rat eingebracht. Die Verwaltung beabsichtigt, zusätzlich zu den veranschlagten Haushaltsmitteln Drittmittel zur weite- ren Unterstützung obdachloser Menschen zu akquirieren und hat nach entsprechender Inaussichtstel- lung durch eine Stiftung konkrete Fördermittel von 1 Mio. € beantragt. Ein Förderbescheid liegt zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Ratsvorlage noch nicht vor. Vor diesem Hintergrund wird der Name der Stiftung derzeit noch vertraulich behandelt. Die Verwaltung kündigt an, im Falle eines Förderbescheids zeitnah eine Dringlichkeitsvorlage zur Annahme der Spende vorzulegen, um die Verwendung dieser Mittel unter Beachtung der Förderbe- dingungen der Stiftung mit dem hier vorgelegten Förderprogramm verknüpfen zu können. Finanzierung Für die Laufzeit des Förderprogramms werden insgesamt 1 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Im Haushaltsplan 2022 ff. stehen für das Jahr 2022 und 2023 Mittel in Höhe von je 1 Mio. Euro im Teil- ergebnisplan 1005 - Leistungen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit, in der Teilplanzeile 15 – Trans- feraufwendungen als „Zusätzliche Hilfen für obdachlose Menschen“ zur Verfügung; für das Jahr 2023 unter dem Vorbehalt des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2023. Auswirkungen auf den Klimaschutz Sofern Bauzuschüsse gewährt werden, die energetische Umbaumaßnahmen beinhalten, werden die- se nur unter Beachtung der energetischen Standards bewilligt. 4 Begründung der Dringlichkeit Für die Erstellung des Förderprogramms waren umfangreichen Abstimmungen erforderlich, wodurch eine fristgerechte Vorlage zur Sitzung des Rates nicht möglich war. Mit einer Vertagung der Be- schlussvorlage in die nächste Sitzung des Rates am 17.03.2022 wäre ein realistischer Beginn der Maßnahmenumsetzung frühestens ab Mai 2022 zu erwarten. Für die notwendigen zusätzlichen Hilfen für obdachlose Menschen ist jedoch ein baldmöglichster Maßnahmenbeginn unbedingt erforderlich. Zur Vermeidung einer Dringlichkeitsentscheidung erfolgt die Vorlage an den Rat daher verfristet. Der Fachausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren sowie die Bezirksvertretungen werden nach Beschlussfassung durch den Rat informiert. Anlage Förderprogramm „Weiterentwicklung der Kölner Hilfen für Menschen im Kontext Obdachlosigkeit“
Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/50 Vorlagen-Nummer 08.02.2022 0437/2022 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 10.02.2022 Bezirksvertretung 7 (Porz) 17.02.2022 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 07.03.2022 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 07.03.2022 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 07.03.2022 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 07.03.2022 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 10.03.2022 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 10.03.2022 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 10.03.2022 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 10.03.2022 Finanzausschuss 14.03.2022 Zusätzliche Hilfen für obdachlose Menschen - Förderprogramm "Weiterentwicklung der Kölner Hilfen für Menschen im Kontext Obdachlosigkeit" Die Vorlage Nr. 0299/2022 (Zusätzliche Hilfen für obdachlose Menschen - Förderprogramm "Weiterentwicklung der Kölner Hilfen für Menschen im Kontext Obdachlosigkeit") wurde in der Sitzung des Rates am 03.02.2022 ungeändert beschlossen. Für die Erstellung des Förderprogramms waren umfangreichen Abstimmungen erforderlich, wodurch eine fristgerechte Vorlage zur Sitzung des Rates nicht möglich war. Mit einer Vertagung der Be- schlussvorlage in die nächste Sitzung des Rates am 17.03.2022 wäre ein realistischer Beginn der Maßnahmenumsetzung frühestens ab Mai 2022 zu erwarten gewesen. Für die notwendigen zusätzli- chen Hilfen für obdachlose Menschen ist jedoch ein baldmöglichster Maßnahmenbeginn unbedingt erforderlich. Zur Vermeidung einer Dringlichkeitsentscheidung erfolgte die Vorlage an den Rat daher verfristet. Der Fachausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, die Bezirksvertretungen und der Finanz- ausschuss erhalten die o.g. Beschlussvorlage sowie die dazugehörenden Anlagen nach Beschluss- fassung durch den Rat daher nun im Nachgang zur Kenntnis. 2 Anlagen: Anlage 1: Beschlussvorlage 0299/2022 Anlage 2: Anlage zur Beschlussvorlage: Förderprogramm „Weiterentwicklung der Kölner Hilfen für Menschen im Kontext Obdachlosigkeit“ Anlage 3: Vorab-Auszug aus der Niederschrift der Ratssitzung am 03.02.2022 zu 0299/2022 Gez. Dr. Rau
Anlage 2: Anlage zur Beschlussvorlage: Förderprogramm "Weiterentwicklung der Kölner Hilfen für Menschen im Kontext Obdachlosigkeit"
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Förderprogramm der Stadt Köln
„Weiterentwicklung der Kölner Hilfen für Menschen im Kontext
Obdachlosigkeit“
27. Januar 2022
1 Einleitung
Digitalisierung, Klimawandel und nicht zuletzt die Corona-Pandemie ebenso wie ihre noch zu
erwartenden wirtschaftlichen und sozialen Folgen stellen die Stadt Köln – wie viele andere
Großstädte und Gesellschaften – vor neue soziale Herausforderungen. Das soziale Für- und
Miteinander aus der Mitte der Menschen heraus zu stärken, wird zu einem zentralen
Handlungsfeld, um den sozialen Zusammenhalt in Köln auch in Zukunft sicherzustellen.
Die „Weiterentwicklung der Kölner Hilfen für Menschen im Kontext Obdachlosigkeit“ ist ein
Förderprogramm für Menschen im Kontext drohender oder bestehender Obdachlosigkeit, mit
dem auch die sozialen Herausforderungen, insbesondere durch verschiedene
Lebensmodelle ohne zwischenmenschlich abgestimmte Kompromisse, mit in den Blick
genommen und Modelle des gesellschaftlichen Ausgleichs und des Für- und Miteinanders
erprobt werden können.
Das Förderprogramm leistet damit auch einen Beitrag zu den Zielen des Fachkreises „Plätze
mit besonderem Handlungsbedarf“ des Dezernates für Allgemeine Verwaltung und Ordnung,
der zielgruppenspezifisch eng von Politik und Dezernat V begleitet wird.
Mit der Stadtarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenpolitik (Stadt AG WP) werden seit dem 04.
Oktober 2021 die Kölner Wohnungs- und Obdachlosenhilfen quantitativ und qualitativ
wirkungsorientiert weiterentwickelt. Grundlagen dieser Entwicklungen bilden insbesondere
das Konzeptpapier „Obdachlosigkeit in Köln“ des Dezernates für Soziales, Wohnen und
Gesundheit
die strategischen Vorschläge der Kölner Liga der Wohlfahrtspflege
Erfahrungen der verschiedenen Kölner Initiativen und Organisationen der
Sozialwirtschaft im Kontext Wohnungslosenpolitik
die Befragung von Menschen in Obdachlosigkeit durch das Kölner Streetwork (2019)
sowie
das Benchmark „Wohnen in den Großstädten – Steuerungsansätze der
Sozialverwaltungen“ der Firma Consens im Auftrag des Deutschen Vereins für öffentliche
und private Fürsorge.
2
Neben den verschiedenen sozial- und ordnungsrechtlichen Pflichtleistungssystemen wird
hierbei auch ein besonderes Augenmerk auf die Weiterentwicklung (integrierter bzw.
verzahnter) kommunaler Hilfen gelegt.
Ziel ist ein rechtskreisübergreifender Kölner Masterplan zur mittel- und langfristigen
wirkungsvollen Weiterentwicklung der Wohnraumsicherung und -versorgung sowie der
Unterstützungssysteme für die Menschen und ihrer Lebensräume.
Kern dieses Förderprogramms ist die Weiterentwicklung der kommunalen
Unterstützungsleistungen für die einzelnen Menschen im Kontext Obdachlosigkeit und ihrer
individuellen Bedarfe, dort wo sie sich im Stadtgebiet aufhalten.
Mittels des vorliegenden Förderprogramms können neue kommunale Handlungsansätze, die
in Kooperation mit den Leistungsträgern und Expert*innen in eigener Sache erarbeitet
werden, ebenso erprobt werden, wie gute Ideen aller Menschen, die in Köln leben. Ein
expliziter Fokus auf die Wirkung der geförderten Maßnahmen (Wirkungskennzahlen) dient
der parallelen Evaluation weitergehender Finanzierungsmöglichkeiten, auch außerhalb des
Förderprogramms durch eine Neuausrichtung im pflichtigen System.
Die mit diesem Förderprogramm finanzierten weiterführenden, ergänzenden kommunalen
Leistungen im Kontext Obdachlosigkeit werden als Ergänzung zu den vorhandenen sozial-
und ordnungsrechtlichen Leistungssystemen erprobt und weiterentwickelt. Best-Practice-
Modelle des Konfliktmanagements im öffentlichen Raum (Lebensraumorientierung1) sind
hierbei in die Konzepte einzubinden.
Dies dient insbesondere auch der weiteren Entwicklung von
Verantwortlichengemeinschaften, die alle vorhandenen Kräfte für die Menschen in Köln
bündeln.
Auch die bereits in 12 Quartieren etablierte Gemeinwesenarbeit (GWA) – bzw. ihre
landesgeförderten Vorläufermodelle – wird durch dieses Förderprogramm mit dem speziellen
Fokus auf Menschen im Kontext Obdachlosigkeit ergänzt. Insbesondere können im Rahmen
der Gemeinwesenarbeit entwickelte Projekte aus der Zivilgesellschaft nach einem
gelungenen Empowerment mittels dieses Programms gefördert und damit die geleistete
Stärkung nachhaltig stabilisiert werden.
Eine Einbeziehung der Ergebnisse und Maßnahmen in den eingangs erwähnten operativ
tätigen städtischen Fachkreis „Plätze mit besonderem Handlungsbedarf“ wird sichergestellt.
1 In Köln wird der Begriff des Sozialraums ausschließlich auf Quartiere mit besonderen sozialen
Herausforderungen im Kontext eines Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) angewandt. Zur
Sicherstellung einer inhaltlichen Abgrenzung und mit Blick auf d ie nicht immer örtlich begrenzte
lebensräumliche Orientierung von Menschen, insbes. im digitalen Zeitalter (z.B. Arbeitsnomaden),
wird hier der allgemeine Begriff der Lebensraumorientierung genutzt.
3
2 Rahmenbedingungen der Förderung
Für eine Förderung durch die Stadt Köln gelten die in den Allgemeinen
Bewilligungsbedingungen für die Bereiche Jugend, Schule, Weiterbildung, Senioren,
Soziales, Beschäftigungsförderung, Wohnen und Gesundheit (Allgemeine
Bewilligungsbedingungen) genannten Voraussetzungen2. Die Förderung der Stadt erfolgt
grundsätzlich subsidiär und richtet sich nach den für das jeweilige Haushaltsjahr
bereitgestellten Haushaltsmitteln der Stadt Köln. Es gelten die haushaltsrechtlichen
Bestimmungen der Stadt Köln.
Die Allgemeinen Bewilligungsbedingungen begründen keinen Rechtsanspruch auf
Förderung.
3 Ziel und Gegenstand der Förderung
3.1 Ziel der Förderung
Ziel der modellhaften Förderung von Maßnahmen mittels dieses Förderprogramms ist die
kontinuierliche qualitative und quantitative Weiterentwicklung des Kölner Hilfesystems für
Menschen im Kontext drohender oder bestehender Obdachlosigkeit in ihren Lebensräumen.
3.2 Gegenstand der Förderung
Neben sozialrechtlich finanzierten Leistungen und Leistungen der kommunalen
Existenzsicherung können mittels dieses Förderprogramms insbesondere Maßnahmen
erprobt werden, die
vorhandene existenzsichernde, sozialrechtliche, gewerbliche und ehrenamtliche
Angebote einbeziehen und abgestimmt ergänzen
den Austausch und das Kennenlernen von Interessen und Anliegen zwischen den
Menschen im Quartier befördern. Sich kennenzulernen, die Anliegen des anderen zu
verstehen und gemeinsam gute Wege des Umgangs und der gegenseitigen
Unterstützung zu finden, sind hierbei oft weit wirksamere Maßnahmen als Einzelfallhilfen
für Betroffene. Die GWA kann diese Entwicklung in den GWA-Gebieten ermutigen und
unterstützen.
die Selbstorganisation der Menschen in Obdachlosigkeit in Kooperation mit den
Menschen im Quartier zur Stärkung ihres sozialen Für- und Miteinanders unterstützen
wirksame Konzepte für ein lebenswertes Quartier für alle Menschen vor Ort realisieren
und
2 Allgemeine Bewilligungsbedingungen der Stadt Köln für die Bereiche Jugend, Schule, Weiterbildung,
Senioren, Soziales, Beschäftigtenförderung, Wohnen und Gesundheit, Gültig ab 01.01.2021
https://buergerinfo.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=794188&type=do
4
nachhaltige Konzepte zur Fortsetzung der Maßnahmen im Anschluss an eine Förderung
unterbreiten.
Förderfähig sind insbesondere Maßnahmen, die
dem Ausbau aufsuchender mobiler medizinischer und psychiatrischer Versorgung sowie
dem aufsuchenden Streetwork dienen und diese insbesondere auch mit ambulanten
Hilfen nach § 67 SGB XII und einer Lebensraumorientierung effizient vernetzen. Eine
inhaltliche Anbindung an die zielgruppenspezifischen, kommunalen aufsuchenden Hilfen
ist hierbei sicherzustellen.
die Menschen in Obdachlosigkeit bei der Wahrnehmung der vorhandenen Hilfeleistungen
unterstützen (z.B. mittels eines Busses, als erster sicherer Ort, nebst Beratung und
möglicher Unterstützung, Notschlafstellen zu erreichen).
dezentrale Leistungen für Menschen in Obdachlosigkeit, die einen niedrigschwelligen
Zugang eröffnen, auch im Kontext beruflicher Teilhabe oder tagesstrukturierender
Maßnahmen.
die bestehenden Angebote um neue OBG-Unterbringungsangebote für Menschen mit
besonderen individuellen Bedarfen, wie z.B. der Versorgung von Tieren (z.B. durch
Tierarztangebote), zur ordnungsbehördlichen Unterbringung für wohnungslose
Menschen mit tiefgreifenden psychischen Erkrankungen oder in Begleitung von
Haustieren (primär Hunden) ergänzen.
durch die Schaffung geschützter Räume zur sozialen Interaktion
Tagesaufenthaltsangebote für neue Zielgruppen schaffen.
das vorhandene System der Winter- und Humanitären Hilfen für Menschen in
Obdachlosigkeit zur Schaffung erforderlicher 24/7 Leistungen ergänzen. Bei der
Gestaltung von 24/7 Angeboten ist eine enge Vernetzung mit den vorhandenen
Leistungen, insbesondere der Kölner Kontakt- und Beratungsstellen nach § 67 SGB XII
sicherzustellen. Die Bedürfnisse der verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen in den
jeweiligen Lebensräumen sind auch einzubeziehen.
Best-Practice-Modelle des Konfliktmanagements im öffentlichen Raum sollen in die
Konzepte zu den oben als förderfähig benannten Maßnahmen einfließen. Durch eine
gezielte Beteiligung der wesentlichen Akteure werden die Verantwortlichengemeinschaft vor
Ort und der Bezug der verschiedenen Akteursgruppen zur Maßnahme gestärkt.
Selbstverständlich können auch mehrere Bereiche adressiert werden.
Im Rahmen dieses Förderprogramms werden
insgesamt bis zu 250.000 Euro jährlich für den Ausbau aufsuchender mobiler
medizinischer und psychiatrischer Versorgung sowie des aufsuchenden Streetworks
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insgesamt bis zu 100.000 Euro jährlich für dezentrale Leistungen für Menschen in
Obdachlosigkeit, die einen niedrigschwelligen Zugang eröffnen, auch im Kontext
beruflicher Teilhabe oder tagesstrukturierender Maßnahmen mit bis zu 10.000 Euro je
Maßnahme
eingesetzt.
3.3 Förderart
Die Stadt Köln gewährt für dieses Förderprogramm ausschließlich Projektförderung als
einmaligen Zuschuss (Maßnahmenförderung).
Förderfähig sind Personal-, Sach- und Mietkosten, soweit sie für die Projektdurchführung
erforderlich sind. Die Höhe der Personalkosten wird auf der Basis der geforderten
Qualifikation maximal in Höhe der vergleichbaren durchschnittlichen Personalkosten der
Stadt Köln gewährt.
Soweit für die Realisierung einer Förderung bauliche oder technische Maßnahmen
notwendig sind, können auch Baukosten- und Technikzuschüsse beantragt werden, wie z.B.
bauliche bzw. technische Ertüchtigungen im Innen- bzw. Außenbereich nichtstädtischer
Liegenschaften sowie Maßnahmen zur barrierefreien Erschließung.
3.4 Finanzierungsart und Eigenanteil
Die Förderung erfolgt in Form einer Festbetrags- oder Fehlbedarfsfinanzierung.
Für die Förderung ist ein Eigenanteil in Höhe von 10 % in Form von Eigenmitteln,
Sachleistungen oder Eigenleistungen einzubringen. Als Eigenleistung können auch
unentgeltliche Leistungen, wie ehrenamtliche Leistungen in Form von persönlicher
Arbeitsleistung, anerkannt werden.
Eine Vollfinanzierung ist als Ausnahme zu sehen und zu begründen (z.B. bei einem finanziell
geringen Projektumfang).
4 Antragsverfahren
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen.
Bei juristischen Personen soll, unabhängig von der Rechtsform und der Organisation, ein
gemeinnütziger oder mildtätiger Zweck im Vordergrund des konkreten Handelns stehen.
Bei wirtschaftlichen juristischen Personen sind die gemeinnützigen Projekte dieses
Förderprogramms als solche gesondert buchhalterisch auszuweisen und gegebenenfalls für
eine Prüfung zur Verfügung zu stellen (Social Entrepreneurship).
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Bereits in Köln operierende soziale Träger, Bildungseinrichtungen, Vereine und andere
Akteure, die bereits in den Stadtteilen aktiv sind, können bevorzugt werden.
Der von Seiten des/der Zuwendungsempfängers/in rechtsverbindlich unterschriebene Antrag
auf Fördermittel ist mit den geforderten Unterlagen/Angaben beim Amt für Soziales, Arbeit
und Senioren der Stadt Köln erstmals bis zum 28.02.2022 der ausgeschriebenen
Förderperiode einzureichen. Soweit mit diesen Anträgen nicht alle Mittel verbraucht werden,
werden weitere Antragsverfahren umgesetzt.
Für die Bewilligung von später eingehenden Anträgen ist die Umsetzung auf die Laufzeit des
Förderprogramms bis zum 31.03.2023 zu beachten.
Die Antragstellung beinhaltet neben einer Selbstdarstellung ein qualifiziertes Konzept für die
zu fördernde/n Maßnahme/n. Bedarfe, Ressourcen und eine Bezugnahme auf oben
genannte strategische Zielsetzungen finden in diesem Konzept ebenso Berücksichtigung wie
Aussagen zu Ergebnissen, Wirkungen und Vorschläge für Kennzahlen zu deren Nachweis.
Bedarfsorientierte, messbare Ziele und Indikatoren für eine geeignete Wirkungsanalyse
werden mit dem Amt für Soziales, Arbeit und Senioren der Stadt Köln abgestimmt und
stellen die Grundlage für einen Jahresbericht im Rahmen des Verwendungsnachweises dar.
Für die Antragstellung sind folgende Unterlagen/Angaben erforderlich:
ausgeglichener Kosten- und Finanzierungsplan
beantragte oder bereits bewilligte Förderungen/Zuschüsse von Dritten und/oder von der
Stadt Köln
Erklärung darüber, sich vorrangig um andere Arten der Finanzierung durch Eigenmittel,
Eigenleistung oder Fördermittel von Dritten zu bemühen
Erklärung, dass mit dem Vorhaben noch nicht begonnen wurde
Hinweis: Kosten, die vor Bekanntgabe des Bewilligungsbescheides entstehen, werden
nicht als förderfähig anerkannt, wenn zuvor kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn beantragt
worden ist.
Erklärung über die Berechtigung zum Vorsteuerabzug gemäß § 15 Umsatzsteuergesetz.
Ergänzender Hinweis für Anträge auf Baukosten-/Technikzuschüsse:
Bei größeren bautechnischen Verfahren mit Beteiligung mehrerer Gewerke wird die Vorlage
einer Kostenschätzung gemäß DIN 276 (bzw. nach Beschlussfassung der Ausschüsse des
Rates der Stadt Köln über die Mittelvergabe einer Kostenberechnung gemäß DIN 276),
erstellt von einem/einer Fachplaner/in, verlangt. Die hierdurch entstehenden Kosten sind
durch den/die Antragsteller/in zu tragen. Bei kleineren Baumaßnahmen oder
Technikförderung ist die Vorlage von drei hinsichtlich Qualität und Menge vergleichbaren
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Angeboten möglich. Hier ist eine tabellarische Übersicht der drei Angebote zu erstellen
(„Preisspiegel“).
Erforderliche Genehmigungen von Behörden, der Liegenschaftseigentümer/in und/ oder
sonstiger Stellen müssen vor Durchführung der Maßnahme(n) vorliegen.
Es muss nachgewiesen werden, dass die mit der Förderung verbundenen Maßnahmen und
Anschaffungen mindestens fünf Jahre genutzt werden. Sofern andere Bindungsfristen durch
die Fördermittelgeberin festgelegt werden, gelten diese Bindungsfristen. Der Restwert der
verbleibenden Nutzungsdauer wird von dem/der Fördermittelempfänger/in zurückgefordert,
sofern die festgelegte Bindungsfrist nicht eingehalten wird. Dies gilt auch bei Auszug, wenn
Einbauten im Gebäude verbleiben. Da es sich in diesem Fall um eine Wertsteigerung für
den/die Eigentümer/in handelt, muss mit Antragstellung eine entsprechende rechtlich
verbindliche Regelung zwischen Fördermittelempfänger/in und Eigentümer/in durch den/die
Fördermittelempfänger/in veranlasst und der Fördermittelgeberin vorgelegt werden.
Der Eingang der Unterlagen wird in schriftlicher oder elektronischer Form bestätigt.
Der Antrag wird auf Vollständigkeit geprüft. Eventuell fehlende Unterlagen werden unter
Fristsetzung nachgefordert.
Die Bewilligung bzw. Ablehnung des Förderantrags erfolgt durch einen elektronischen
oder schriftlichen Bescheid.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
5 Verwendungsnachweis
Zum Nachweis einer sachgerechten, zweckentsprechenden und wirtschaftlichen
Verwendung der Fördermittel ist bis zu dem im Bewilligungsbescheid genannten Zeitpunkt
ein Verwendungsnachweis entsprechend den in den Allgemeinen Bewilligungsbedingungen
der Stadt Köln ausgeführten Anforderungen (Sachbericht/qualifizierter Jahresbericht
einschließlich der vereinbarten Indikatoren und zahlenmäßiger Nachweis) vorzulegen.
Weitere Anforderungen werden im Rahmen des Bewilligungsbescheides mitgeteilt.
Um eine kontinuierliche Erprobung und Verbesserung der ergänzenden kommunalen
Leistungen i.S.d allgemeinen Strategieentwicklung für die Menschen in Obdachlosigkeit
sicherzustellen, ist einer erster Teilbericht zu den Wirkungszielen bereits 3 Monate vor Ende
der Maßnahme einzureichen.
6 Inkrafttreten
Das Förderprogramm tritt ab sofort in Kraft.
Anlage 3: Vorab-Auszug aus der Niederschrift der Ratssitzung am 03.02.2022 zu 0299/2022
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Geschäftsführung Rat Frau Lange Telefon: (0221) 221-22058 Fax : (0221) 221-26570 E-Mail: maria.lange@stadt-koeln.de Datum: 07.02.2022 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 14. Sitzung des Rates vom 03.02.2022 öffentlich 10.18 Zusätzliche Hilfen für obdachlose Menschen - Förderprogramm "Wei- terentwicklung der Kölner Hilfen für Menschen im Kontext Obdachlo- sigkeit" 0299/2022 Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt die Durchführung des Förderprogramms „Weiter- entwicklung der Kölner Hilfen für Menschen im Kontext Obdachlosigkeit“ zunächst befristet für die Dauer vom 01.04.2022 bis 31.03.2023. Die Verwaltung wird beauftragt die Wirksamkeit der aus dem Förderprogramm resul- tierenden Maßnahmen zum Stichtag 31.12.2022 zu evaluieren. Auf dieser Grundlage wird die Verwaltung dem Rat eine erneute Beschlussfassung über eine mögliche Fortschreibung und Anpassung des Förderprogramms vorlegen. Für die Laufzeit des Förderprogramms werden insgesamt 1 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Im Haushaltsplan 2022 ff. stehen für das Jahr 2022 und 2023 Mittel in Höhe von je 1 Mio. Euro im Teilergebnisplan 1005 - Leistungen zur Vermeidung von Ob- dachlosigkeit, in der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen als „Zusätzliche Hilfen für obdachlose Menschen“ zur Verfügung; für das Jahr 2023 unter dem Vorbehalt des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2023. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Beratungsverlauf (11)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0437/2022
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 08.02.2022
- Erstellt
- 07.02.2022 12:01