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BV4/137/2025

Bauantrag, Heerdter Landstraße 96 – Neubau eines Lagers für Selbsteinlagerung

Beschlussvorlage 28.10.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4, Sitzung am 12.11.2025, TOP 40

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Lageplan

280 Zeichen

375

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Beschlussvorlage

3889 Zeichen

BV4/137/2025 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich   
Beschlussvorlage 
Betrifft: 
Bauantrag, Heerdter Landstraße 96 – Neubau eines Lagers für Selbsteinlagerung 
Fachbereich: 
63 - Bauaufsichtsamt     
 
Dezernentin / Dezernent: 
Beigeordnete  Cornelia Zuschke      
 
Beratungsfolge: 
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität 
Bezirksvertretung 4 12.11.2025 Entscheidung 
 
Beschlussdarstellung: 
 
Die Bezirksvertretung beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiungen von der 
Art der baulichen Nutzung, der Geschossflächenzahl, der Geschossigkeit, der 
Gebäudehöhe, der überbaubaren Grundstücksfläche, der Lage der Zu- und Abfahrten 
sowie der festgesetzten Verkehrsfläche. 
 
 
Sachdarstellung: 
 
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans 4977/28 aus dem 
Jahr 1973, welcher für das Baugrundstück die Art der baulichen Nutzung als 
Gewerbegebiet (GE) festsetzt. Der südliche Teil des geplanten Gebäudes liegt auf 
einer Grundstücksfläche m it der Festsetzung 'Gebäude für Stellplätze als 
Gemeinschaftsanlage für Ge1 und Ge2'.  
 
Des Weiteren werden Baugrenzen, eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8 und eine 
Geschoßflächenzahl (GFZ) von 1,0, Gebäudehöhen sowie eine I und II -geschossige 
Bauweise mit Flachdach festgesetzt. 
 
Beantragt ist der Neubau eines Lagergebäudes für Selbsteinlagerung. Lagerboxen 
können dort individuell von privaten und gewerblichen Kunden gemietet werden. Für 
diese Nutzung ist für den südlichen Teil des Grundstücks eine Befreiun g von der Art 
der baulichen Nutzung erforderlich, da der Bebauungsplan die Nutzung hier als 
'Gebäude für Stellplätze als Gemeinschaftsanlage für Ge1 und Ge2' festsetzt.  
 
Geplant sind ein dreigeschossiges Gebäude sowie ein zweigeschossiger Gebäudeteil

Seite 2 
an der östlichen Grundstücksseite. Die Planung überschreitet die maximal zulässige 
I-II Geschossigkeit sowie die festgesetzte Gebäudehöhe von 5,00 m bzw. 6,50 m mit 
einer Gebäudehöhe von 11,00  m und 7,60 m. Hieraus resultiert ebenfalls eine 
Überschreitung der festgesetzten GFZ von 1,0 um 0,4. 
 
Die geplante bebaute Fläche von 3.340 m² liegt teilweise außerhalb der 
überbaubaren Grundstücksfläche und teilweise auf einer festgesetzten 
Verkehrsfläche. Die Zufahrt zum Baugrundstück entspricht nicht der festgesetzten 
Lage des Bebauungsplanes. 
 
 
Begründung: 
 
Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 4977/28 von 1973 wurde nicht umgesetzt. Die 
Zielsetzung dieses Bebauungsplanes, Gewerbegebiete mit Gleisanschluss anzubieten, 
wurde nie realisiert und hat auch keine Aussicht mehr darauf realisiert zu werden. 
Die dazu n otwendige Güterbahnstrecke wurde schon vor Jahrzehnten stillgelegt. 
Zwischenzeitlich wurde ein neuer Bebauungsplan Nr. 4977/034 im Jahr 1991 mit 
Gewerbegebieten zum Satzungsbeschluss gebracht, jedoch erfolgte keine amtliche 
Bekanntmachung, so dass dieser Bebauungsplan nicht rechtskräftig ist.  
 
Die erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 
4977/28 sind städtebaulich vertretbar und auch unter Würdigung nachbarlicher 
Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar. 
 
Die heute vorhandene Bestandssituation, auch auf dem Nachbargrundstück, weicht 
von den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans ab.  
 
Die geplante Bebauung des Gewerbegrundstücks entspricht der heutigen 
städtebaulichen Situation vor Ort. 
 
Daher bestehen keine Bedenken gegen die Erteilung der Befreiungen. 
 
 
Nachrichtlich: 
 
Für die Umsetzung des Vorhabens sind keine Fällungen von satzungsgeschützten 
Bäumen erforderlich. Die Freiflächenplanung erfolgt in Abstimmung mit dem 
städtischen Grünflächenamt. Die Flachdächer werden extensiv begrünt. 
 
Die erforderlichen PKW - und Fahrrad -Stellplätze werden auf dem Grundstück 
nachgewiesen. 
 
 
Anlagen: 
Katasterplan 
Luftbild 
Bebauungsplan 
Lageplan 
Freiflächenplan 
Grundriss Erdgeschoss 
Ansichten Ost und West

Beratungsverlauf (1)

12.11.2025 Bezirksvertretung 4
TOP 40 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

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Details

Aktenzeichen
BV4/137/2025
Typ
Beschlussvorlage
Datum
28.10.2025
Erstellt
28.10.2025 16:28