V/0627/2017
Aa - Westerholtsche Wiese - Umgestaltung der Münsterschen Aa von der Brücke
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Beschlussvorlage
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V/0627/2017 DER OBERBÜRGERMEISTER Tiefbauamt Betrifft Aa - Westerholtsche Wiese - Umgestaltung der Münsterschen Aa von der Brücke "Am Stadtgraben bis zum Stadtbad Mitte" - Baubeschluss - Beratungsfolge 12.09.2017 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 12.09.2017 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der vom Tiefbauamt der Stadt Münster aufgestellten Planung (Lageplan Nr. WL 10 (P) 2015 Blatt 1, 4.1, 4.2 u. 5 vom 22.01.2015) und der baulichen Ausführung wird zugestimmt. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntni s genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 1.550.000 € entstehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen in Höhe von ca. 1.240.000 €. Zusätzliche Folgekosten fallen nicht an, da es sich um eine Ersatzinvestition handelt. Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1304 Fließende Gewässer Investitionsmaßnah- me 0010 „Gewässer Umbau/ökologische Verbesserung“ Auszahlungen 2017 2018 550.000 1.000.000 Einzahlungen 2017 2018 240.000 1.000.000 Saldo 310.000 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 201 7 bei der o. g. Pro- duktgruppe veranschlagt. Vorlagen-Nr.: V/0627/2017 Auskunft erteilt: Herr Grimm Ruf: 492 66 00 E-Mail: Grimm@stadt-muenster.de Datum: 17.08.2017 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0627/2017 Begründung: Der Baubeschluss für die Umgestaltung der Münsterschen Aa von der Brücke "Am Stadtgraben bis zum Stadtbad Mitte" wurde mit der Vorlage V/0068/2015 am 03.03.2015 im AUKB eingeholt. Im Verlauf der weiteren Ausführungsplanung und Ausschreibung haben sich erhebliche Kostenste i- gerungen gegenüber den im Baubeschluss genannten Kosten ergeben. Bei den im Baubeschluss angesetzten Kosten in Höhe von 495.000,00 € fehlen teilweise zur techni- schen Umsetzung erforderliche Arbeiten und sie basieren auf einem 3 Jahre alten Preisniveau. Die aufwendige Ausführung der Wasserhaltung für den Kanalbau und den Gewässerbau wurde vor dem Ba ubeschluss nicht berücksichtigt . Diese konnte erst nach der eingehenden Beratung mit dem Bodengutachter in der Ausschreibungsphase ermittelt werden. Die aufwendige Ausführung des Sohlsubstrates war zum Baubeschluss noch nicht bekannt . Durch die erhöhten An forderungen an die Erosionsbeständigkeit (Unterhaltungsminimierung im Innenstadtbereich) und an die dichte Lagerung des Sohlsubstrates (Minimierung von Fäulnisg e- rüchen) wurde in Abwägung eines angemessenen Kosten -Nutzen-Verhältnisses ein Sohlsu b- strat aus 4 Bodenfraktionen mit einer Mergelabdeckung festgelegt. Die Festlegung erfolgte im Zuge der Ausschreibungsphase in enger Abstimmung mit dem Gutachter Prof. Mohn, dem Fachplaner IB Sönnichsen und dem Tiefbauamt. Die in den letzten Jahren gestiegenen Auflag en / Anforderungen für die Bodenentsorgung und die daraus resultierende Steigerung der Entsorgungskosten waren damals noch nicht bekannt . Durch fehlende Deponierungsmöglichkeiten / Annahmemöglichkeiten für belasteten Böden im Umland von Münster sind im let zten Jahr und v.a. in den letzten Monaten Preisste igerungen bei der Bodenentsorgung von bis zu 100 % zu verzeichnen. Die Sanierung des vorhandenen S W-Kanals DN 300 kam nachträglich als zusätzliche Lei stung hinzu. Die Überprüfung der Kostenansätze gemeinsa m mit dem planenden Ingenieurbüro Sönnichsen ergab, dass zur damaligen Kostenschätzung einige Positionen erheblich zu niedrig angesetzt wurden: Betongerinne der Aa abbrechen und entsorgen Boden abtragen, laden und entsorgen Blocksteinmauer aus Naturstein als Böschungssicherung Profilschablone Holz einbauen Des Weiteren sind die angebotenen Preise aufgrund der derzeitigen sehr guten wirtschaftlichen Auslastung der Baufirmen insgesamt erheblich erhöht. Der Zuwendungsgeber ist über die Kostensteigerung infor miert und hat einer erhöhten Förderung zugestimmt. Durch die Aufsummierung dieser Mehrkostenanteile entstehen der Stadt Münster nun, abzüglich der Zuwendungen, Kosten in Höhe von 310.000 € (vorher 99.000 €). Ausschreibung und Bau Die Maßnahme wurde inzwischen ausgeschrieben. Die hier genannte Kostenschätzung liegt in der Höhe der zu beauftragenden Arbeiten. Die Auftragsvergabe und der Baubeginn erfolgen unmittelbar nach dem Baubeschluss . Die Gesamtbauzeit wird voraussichtlich abhängig von der Witterung ca. 3 Monate betragen. i. V. - 3 - V/0627/2017 gez. Denstorff Stadtbaurat
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Am Stadtgraben
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Details
- Aktenzeichen
- V/0627/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 19.07.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37