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V/0627/2017

Aa - Westerholtsche Wiese - Umgestaltung der Münsterschen Aa von der Brücke

Vorlagen 19.07.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 12.09.2017, TOP 5.2

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

4686 Zeichen

V/0627/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Aa - Westerholtsche Wiese - Umgestaltung der Münsterschen Aa von der Brücke 
"Am Stadtgraben bis zum Stadtbad Mitte" 
- Baubeschluss - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
12.09.2017 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
12.09.2017 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
Der vom Tiefbauamt der Stadt Münster aufgestellten Planung (Lageplan Nr. WL 10 (P) 2015 Blatt 1, 
4.1, 4.2 u. 5 vom 22.01.2015) und der baulichen Ausführung wird zugestimmt.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Es wird zur Kenntni s genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 1.550.000 € 
entstehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen in Höhe von ca. 1.240.000 €. 
Zusätzliche Folgekosten fallen nicht an, da es sich um eine Ersatzinvestition handelt. 
 
Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ Bemerkungen  
Produktgruppe 1304 Fließende Gewässer    
 
 
 
 
Investitionsmaßnah-
me 
0010 „Gewässer Umbau/ökologische 
Verbesserung“ 
  
Auszahlungen 
 
  2017 
2018 
550.000 
1.000.000 
Einzahlungen   2017 
2018 
240.000 
1.000.000 
Saldo 310.000  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 201 7 bei der o.  g. Pro-
duktgruppe veranschlagt. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0627/2017 
Auskunft erteilt: 
Herr Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Grimm@stadt-muenster.de  
Datum: 
17.08.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0627/2017 
 
Begründung: 
 
Der Baubeschluss für die Umgestaltung der Münsterschen Aa von der Brücke "Am Stadtgraben bis 
zum Stadtbad Mitte" wurde mit der Vorlage V/0068/2015 am 03.03.2015 im AUKB eingeholt. 
 
Im Verlauf der weiteren Ausführungsplanung und Ausschreibung haben sich erhebliche Kostenste i-
gerungen gegenüber den im Baubeschluss genannten Kosten ergeben. 
 
Bei den im Baubeschluss angesetzten Kosten in Höhe von 495.000,00 € fehlen teilweise zur techni-
schen Umsetzung erforderliche Arbeiten und sie basieren auf einem 3 Jahre alten Preisniveau. 
 
 Die aufwendige Ausführung der Wasserhaltung für den Kanalbau und den Gewässerbau  wurde 
vor dem Ba ubeschluss nicht berücksichtigt . Diese konnte erst nach der eingehenden Beratung 
mit dem Bodengutachter in der Ausschreibungsphase ermittelt werden. 
 Die aufwendige Ausführung des Sohlsubstrates  war zum Baubeschluss noch nicht bekannt . 
Durch die erhöhten An forderungen an die Erosionsbeständigkeit (Unterhaltungsminimierung im 
Innenstadtbereich) und an die dichte Lagerung des Sohlsubstrates (Minimierung von Fäulnisg e-
rüchen) wurde in Abwägung eines angemessenen Kosten -Nutzen-Verhältnisses ein Sohlsu b-
strat aus 4  Bodenfraktionen mit einer Mergelabdeckung  festgelegt. Die Festlegung erfolgte im 
Zuge der Ausschreibungsphase in enger Abstimmung mit dem Gutachter Prof. Mohn, dem 
Fachplaner IB Sönnichsen und dem Tiefbauamt. 
 Die in den letzten Jahren gestiegenen Auflag en / Anforderungen für die Bodenentsorgung und 
die daraus resultierende Steigerung der Entsorgungskosten  waren damals noch nicht bekannt . 
Durch fehlende Deponierungsmöglichkeiten / Annahmemöglichkeiten für belasteten Böden im 
Umland von Münster sind im let zten Jahr und v.a. in den letzten Monaten Preisste igerungen bei 
der Bodenentsorgung von bis zu 100 % zu verzeichnen. 
 Die Sanierung des vorhandenen S W-Kanals DN 300 kam nachträglich als zusätzliche Lei stung 
hinzu. 
 
Die Überprüfung der Kostenansätze gemeinsa m mit dem planenden Ingenieurbüro Sönnichsen  
ergab, dass zur damaligen Kostenschätzung einige Positionen erheblich zu niedrig angesetzt wurden: 
 Betongerinne der Aa abbrechen und entsorgen 
 Boden abtragen, laden und entsorgen 
 Blocksteinmauer aus Naturstein als Böschungssicherung 
 Profilschablone Holz einbauen 
 
Des Weiteren sind die angebotenen Preise aufgrund der derzeitigen sehr guten wirtschaftlichen 
Auslastung der Baufirmen insgesamt erheblich erhöht. 
 
Der Zuwendungsgeber ist über die Kostensteigerung infor miert und hat einer erhöhten Förderung 
zugestimmt.  
 
Durch die Aufsummierung dieser Mehrkostenanteile entstehen der Stadt Münster nun, abzüglich der 
Zuwendungen, Kosten in Höhe von 310.000 € (vorher 99.000 €). 
 
Ausschreibung und Bau 
 
Die Maßnahme wurde inzwischen ausgeschrieben. Die hier genannte Kostenschätzung liegt in der 
Höhe der zu beauftragenden Arbeiten. Die Auftragsvergabe und der Baubeginn  erfolgen unmittelbar 
nach dem Baubeschluss . Die Gesamtbauzeit wird voraussichtlich abhängig von der Witterung ca. 3 
Monate betragen.  
i. V.

- 3 - 
V/0627/2017 
gez. 
 
Denstorff 
Stadtbaurat

Beratungsverlauf (2)

12.09.2017 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.13 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
12.09.2017 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Am Stadtgraben

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Details

Aktenzeichen
V/0627/2017
Typ
Vorlagen
Datum
19.07.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37