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Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln - Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2024
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Anlage - Veranstaltungszenrum der Stadt Köln_Prüfungsbericht 31.12.2024
173126 Zeichen
Eigenbetriebsähnliche Einrichtung
Veranstaltungszentrum der Stadt Köln,
Köln
Wirtschaftsjahr 2024
Bericht
über die Prüfung des
Jahresabschlusses und Lageberichts zum
31. Dezember 2024
DORNBACH GMBH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft . Steuerberatungsgesellschaft
KOBLENZ
Seite 1
Inhaltsverzeichnis
Seite
A. Prüfungsauftrag 3
B. Grundsätzliche Feststellungen 5
I. Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch die Betriebsleitung 5
II. Feststellungen gemäß § 321 Abs. 1 Satz 3 HGB 7
Entwicklungsbeeinträchtigende oder bestandsgefährdende Tatsachen 7
C. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks 9
D. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 15
E. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung 18
I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 18
1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen 18
2. Jahresabschluss 19
3. Lagebericht 19
II. Gesamtaussage des Jahresabschlusses 20
1. Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses 20
2. Wesentliche Bewertungsgrundlagen und deren Änderungen 20
3. Sachverhaltsgestaltende Maßnahmen 20
4. Zusammenfassende Beurteilung 21
III. Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 22
1. Vermögenslage 23
2. Finanzlage 26
3. Ertragslage 27
4. Wirtschaftsplan 29
F. Feststellungen aus Erweiterungen des Prüfungsauftrags 30
Feststellungen im Rahmen der Prüfung nach § 53 HGrG 30
G. Schlussbemerkung 31
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Anlagen
1. Bilanz zum 31. Dezember 2024
2. Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2024
3. Anhang für das Wirtschaftsjahr 2024
4. Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2024
5. Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
6. Fragenkatalog zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und
der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 HGrG (IDW PS 720)
7. Rechtliche und steuerrechtliche Verhältnisse
8. Aufgliederung und Erläuterung der Posten des Jahresabschlusses zum
31. Dezember 2024
Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüferinnen, Wirtschaftsprüfer und
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2024
Seite 3
A. Prüfungsauftrag
Die Betriebsleitung der
Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln, Köln,
- im Folgenden auch „Veranstaltungszentrum“ oder
„eigenbetriebsähnliche Einrichtung“ genannt -
hat uns beauftragt, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 unter Einbeziehung der
zugrunde liegenden Buchführung und den Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2024 der
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung nach berufsüblichen Grundsätzen zu prüfen und über
das Ergebnis unserer Prüfung schriftlich Bericht zu erstatten.
Der vorliegende Prüfungsbericht ist an die geprüfte eigenbetriebsähnliche Einrichtung gerich-
tet.
Dem Prüfungsauftrag lag der Beschluss des Betriebsausschusses vom 23. September 2024
zugrunde, durch den wir zum Abschlussprüfer bestellt wurden. Wir haben den Auftrag mit
Schreiben vom 21. Oktober 2024 angenommen.
Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung ist aufgrund handelsrechtlicher Vorschriften nicht prü-
fungspflichtig. Die Prüfungspflicht ergibt sich aus § 21 der Eigenbetriebsverordnung für das
Land Nordrhein-Westfalen sowie der Betriebssatzung. Gemäß der Betriebssatzung kommen
die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften zur Anwendung.
Bei unserer Prüfung waren auftragsgemäß auch die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2
HGrG zu beachten; wegen Einzelheiten siehe Abschnitt D. und F. des Berichts.
Wir bestätigen gemäß § 321 Abs. 4a HGB, dass wir bei unserer Abschlussprüfung die an-
wendbaren Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet haben.
Über Art und Umfang sowie über das Ergebnis unserer Prüfung erstatten wir den nachfol-
genden Bericht, der in Übereinstimmung mit den Grundsätzen ordnungsmäßiger Erstellung
von Prüfungsberichten (IDW PS 450 n.F. (10.2021)) erstellt wurde.
Der Bericht enthält in Abschnitt B. vorweg unsere Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch
die Betriebsleitung und Feststellungen gemäß § 321 Abs. 1 Satz 3 HGB.
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Der aufgrund der Prüfung erteilte uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wird in
Abschnitt C. wiedergegeben. Die Prüfungsdurchführung und die Prüfungsergebnisse sind in
den Abschnitten D. und E. im Einzelnen dargestellt.
Unserem Bericht haben wir den geprüften Jahresabschluss, bestehend aus der Bilanz
(Anlage 1), der Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 2) und dem Anhang (Anlage 3), sowie
den geprüften Lagebericht (Anlage 4), beigefügt.
Die rechtlichen und steuerrechtlichen Verhältnisse haben wir in der Anlage 7 dargestellt.
Weitergehende Aufgliederungen und Erläuterungen der Posten der Bilanz und der Gewinn-
und Verlustrechnung ergeben sich aus Anlage 8.
Der Durchführung des Auftrags und unsere Verantwortlichkeit, auch im Verhältnis zu Dritten,
liegen die vereinbarten und diesem Bericht als Anlage beigefügten „Allgemeine Auftrags-
bedingungen für Wirtschaftsprüferinnen, Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesell-
schaften vom 1. Januar 2024“ zugrunde. Wir verweisen ergänzend auf die dort in Ziffer 9
enthaltenen Haftungsregelungen und auf den Haftungsausschluss gegenüber Dritten.
Seite 5
B. Grundsätzliche Feststellungen
I. Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch die Betriebsleitung
Die Betriebsleitung hat im Lagebericht (Anlage 4) und im Jahresabschluss (Anlagen 1 bis 3),
insbesondere im Anhang, die wirtschaftliche Lage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung be-
urteilt.
Gemäß § 321 Abs. 1 Satz 2 HGB nehmen wir als Abschlussprüfer mit den anschließenden
Ausführungen vorweg zur Lagebeurteilung durch die Betriebsleitung im Jahresabschluss und
im Lagebericht Stellung. Dabei gehen wir insbesondere auf die Beurteilung des Fortbestands
und der zukünftigen Entwicklung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung unter
Berücksichtigung des Lageberichts ein. Unsere Stellungnahme geben wir aufgrund unserer
eigenen Beurteilung der Lage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung ab, die wir im Rahmen
unserer Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts gewonnen haben.
Folgende Kernaussagen im Lagebericht sind hervorzuheben:
– Das Veranstaltungszentrum nimmt - mit Ausnahme der Vermietung und Verpachtung der
betriebsnotwendigen Immobilien an die Betriebsgesellschaften - keine eigenen geschäft-
lichen Tätigkeiten wahr.
– Geprägt wurde das Geschäftsjahr 2024 von dem Erwerb des nördlichen Messegeländes
der Kölner Messe. Mit Beschluss vom 16. Mai 2024 hat der Rat die Betriebsleitung der
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung ermächtigt, einen Kaufvertrag zum Erwerb des
Nordgeländes der Kölner Messe, der sog. „Nordhallen“, abzuschließen. Der Kaufvertrag
wurde am 5. Juli 2024 geschlossen, der Besitz- bzw. Eigentumsübergang der Immobilien
mit allen Rechten und Pflichten erfolgte am 9. August 2024. Der Kaufpreis betrug
EUR 350 Mio. Die Finanzierung erfolgt durch einen Kredit der Stadt Köln. Anschließend
wurde ein Mietvertrag mit der Koelnmesse GmbH mit Übernahme der Instandhaltungs-
und Instandsetzungskosten durch die Mieterin mit einer Laufzeit von 30 Jahren
geschlossen.
– Das Veranstaltungszentrum wird in den nächsten Folgejahren weiterhin strukturelle
Jahresfehlbeträge erzielen und ist dauerhaft auf Zuschüsse bzw. auf einen
Verlustausgleich durch den städtischen Haushalt gemäß der Eigenbetriebsverordnung für
das Land Nordrhein-Westfalen angewiesen. Unter Berücksichtigung dieser landes-
rechtlichen Regelung wurde der Jahresabschluss unter der Annahme der Unternehmens-
fortführung aufgestellt.
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– Die im Wege der Verpachtung an die Betriebsgesellschaften KölnMusik GmbH und
Koelncongress GmbH sowie aus der Bestellung der Erbbaurechte an die Koelnmesse
GmbH und aus der Vermietung der Nordhallen an die Koelnmesse GmbH erzielten
Umsatzerlöse reichten nicht aus, um die aus der Sanierung des Gürzenich, der
Generalinstandsetzung der Flora und der Renovierung des Tanzbrunnens resultierenden
Zinsaufwendungen, die Abschreibungen und die Instandsetzungsaufwendungen zu
kompensieren.
– Trotz eines Zuschusses aus dem städtischen Haushalt in Höhe von EUR 3,0 Mio. ist ein
Jahresfehlbetrag von TEUR 3.751 entstanden (Vorjahr: Jahresfehlbetrag von
TEUR 1.495).
– Das Eigenkapital beträgt zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 EUR 175,3 Mio.
(Vorjahr: EUR 174,2 Mio.).
– Der am 12. Dezember 2024 vom Rat der Stadt Köln beschlossene Wirtschaftsplan 2025
weist einen Jahresfehlbetrag von TEUR 5.362 aus. Er beinhaltet einen Zuschuss der
Stadt Köln in Höhe von EUR 3,0 Mio. und EUR 2,2 Mio. Schuldendiensthilfe der Stadt
Köln.
Die oben angeführten Hervorhebungen werden in Abschnitt E. III. durch analysierende Dar-
stellungen wesentlicher Aspekte der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ergänzt.
Nach dem Ergebnis unserer Prüfung und den dabei gewonnenen Erkenntnissen ist die Beur-
teilung der Lage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung einschließlich der dargestellten
Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung plausibel und folgerichtig abgeleitet. Die
Lagebeurteilung durch die Betriebsleitung ist dem Umfang nach angemessen und inhaltlich
zutreffend.
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II. Feststellungen gemäß § 321 Abs. 1 Satz 3 HGB
Entwicklungsbeeinträchtigende oder bestandsgefährdende Tatsachen
Nach § 321 Abs. 1 Satz 3 HGB haben wir als Abschlussprüfer über bei Durchführung der
Prüfung festgestellte Tatsachen zu berichten, die die Entwicklung der eigenbetriebsähnlichen
Einrichtung wesentlich beeinträchtigen können oder ihren Bestand gefährden.
US-Lease
Die Stadt Köln hat am 19. November 2002 gemeinsam mit der Koelnmesse GmbH eine US-
Cross-Border-Leasing-Vereinbarung abgeschlossen. Gegenstand dieser Vereinbarung sind
die Grundstücke des Messegeländes sowie die Messehallen 9 - 14 (Trust I) und die Halle 4
(Trust II). Die Grundstücke sind im Eigentum der Stadt Köln, die der Koelnmesse GmbH ein
Erbbaurecht an den Grundstücken eingeräumt hat, vgl. Anlage 7. Die eigenbetriebsähnliche
Einrichtung als Sondervermögen der Stadt Köln ohne eigene Rechtspersönlichkeit wurde
zwar nicht zivilrechtlich unmittelbarer Vertragspartner im Rahmen der Leasing-Vereinbarung,
wird aber wirtschaftlich so gestellt. Wir verweisen auf die Darstellung der Transaktion in
Anlage 7.
Der Fremdkapitalanteil der Transaktion wurde in 2019 zurückgezahlt, so dass insoweit keine
Risiken mehr bestehen.
Den deutschen Vertragsparteien wird am Ende der Laufzeit des Vertrags das Recht
eingeräumt, die Rechte der Trusts aus dem Hauptleasingvertrag gegen Zahlung eines Kauf-
optionspreises zu erwerben. Sofern das Leasingverhältnis nicht mit Ausübung der Kaufoption
am 1. Januar 2033 beendet wird, trägt die eigenbetriebsähnliche Einrichtung bzw. die
Koelnmesse GmbH das Risiko, die Messe oder eine andere Geschäftstätigkeit für die Ge-
samtdauer des Hauptleasingvertrags (99 Jahre) weiter zu betreiben.
Hinsichtlich der Zahlungen für den Eigenkapitalanteil der Transaktion während der verblei-
benden Mietzeit bis zum Zeitpunkt der Kaufoption im Jahr 2033 und für den bereits bei Ver-
tragsbeginn vereinbarten Kaufoptionspreis für den Fall der Ausübung der Kaufoption ist die
Erfüllungsübernahme durch Erfüllungsübernehmer, verschiedene Banken, vertraglich verein-
bart. Sofern die Erfüllungsübernehmer ihren Verpflichtungen nachkommen, werden von der
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln keine Zahlungen
zu leisten sein. Derzeit bestehen auf der Grundlage der uns vorliegenden Unterlagen keine
Anhaltspunkte dafür, dass die Erfüllungsübernehmer ihren Verpflichtungen nicht nachkom-
men können.
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Die Koelnmesse GmbH trägt sämtliche Betriebs- sowie Objektrisiken. Aus der Vereinbarung
resultiert ferner die Sachgefahr (Untergang der Sache) für die Koelnmesse GmbH.
Sollte die Koelnmesse GmbH ihren Verpflichtungen aus der Leasingvereinbarung nicht nach-
kommen können, könnte ein Rückgriff auf die Stadt Köln bzw. auf die eigenbetriebsähnliche
Einrichtung erfolgen.
Finanzlage der eigenbetrieblichen Einrichtung
Zur Finanzierung der Geschäfts- und Investitionstätigkeit und des laufenden Schuldendiens-
tes nimmt die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Kredite auf, was zu einem kontinuierlichen
Anstieg der Verschuldung bei gleichzeitigem entwicklungsbeeinträchtigenden Eigenkapital-
verzehr führt.
Die Betriebsleitung geht davon aus, dass die im Berichtsjahr erfolgte Investition in die Messe-
hallen Nord nach Anfangsverlusten in den ersten 10 Jahren ansteigende Überschüsse er-
zielt, die das Veranstaltungszentrum langfristig wirtschaftlich entlasten. Aufgrund der Anlauf-
verluste führt das Geschäft jedoch zunächst zu einer Verschlechterung der mittelfristigen Er-
gebnisentwicklung.
Ohne die Bereitstellung finanzieller Mittel durch die Stadt Köln wäre die eigenbetriebsähnli-
che Einrichtung, durch die auch zukünftig zunächst weiter zu erwartenden strukturellen Jah-
resfehlbeträge und des damit verbundenen kontinuierlichen Eigenkapitalverzehrs mittelfristig
in ihrer Entwicklung beeinträchtigt.
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C. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks
Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir dem Jahresabschluss zum
31. Dezember 2024 (Anlagen 1 bis 3) und dem Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2024
(Anlage 4) der Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln,
Köln, unter dem Datum vom 11. Juli 2025 den folgenden uneingeschränkten Bestätigungs-
vermerk erteilt, der hier wiedergegeben wird:
„Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln, Köln
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Eigenbetriebsähnliche Einrichtung
Veranstaltungszentrum der Stadt Köln, Köln, - bestehend aus der Bilanz zum
31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom
1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebe-
richt der Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln, Köln, für
das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
• entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den
Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen i.V.m den
einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vor-
schriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung sowie der landesrechtlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der eigenbetriebsähnlichen
Einrichtung zum 31. Dezember 2024 sowie ihrer Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom
1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 und
• vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein unter Beachtung der
landesrechtlichen Vorschriften zutreffendes Bild von der Lage der eigenbetriebsähnlichen
Einrichtung. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem
Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen i.V.m den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften gelten-
den handelsrechtlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen
Entwicklung zutreffend dar.
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Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendun-
gen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstim-
mung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festge-
stellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere
Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung
des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres
Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der eigenbetriebsähnlichen
Einrichtung unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und be-
rufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Über-
einstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns er-
langten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere
Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Hinweis zur Hervorhebung eines Sachverhalts
Wir verweisen auf die Ausführungen in Abschnitt „E. Prognosebericht“ des Lageberichts, in
dem die gesetzlichen Vertreter beschreiben, dass die eigenbetriebsähnliche Einrichtung dau-
erhaft auf Zuschüsse bzw. mittelfristig auf einen Verlustausgleich durch die Stadt Köln ange-
wiesen ist. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht sind diesbe-
züglich nicht modifiziert.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsorgans für den Jahresabschluss
und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der
den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen i.V.m. den
einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschrif-
ten in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter
Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der landesrecht-
lichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung vermittelt. Ferner sind die
gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung
mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt ha-
ben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen
falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rech-
nungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
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Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwort-
lich, die Fähigkeit der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zur Fortführung der Unternehmens-
tätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusam-
menhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben.
Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungs-
grundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tat-
sächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts,
der insgesamt ein unter Beachtung der landesrechtlichen Vorschriften zutreffendes Bild von
der Lage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung vermittelt sowie in allen wesentlichen Belan-
gen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den Vorschriften der Eigenbetriebsverord-
nung für das Land Nordrhein-Westfalen i.V.m. den einschlägigen deutschen, für
Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften entspricht und die Chancen
und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen
Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als not-
wendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den
anzuwendenden Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-
Westfalen i.V.m. den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handels-
rechtlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die
Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Betriebsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungspro-
zesses zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lage-
berichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss
als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen
oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein unter Beachtung der landesrechtli-
chen Vorschriften zutreffendes Bild von der Lage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung ver-
mittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den Vorschriften der Eigenbetriebs-
verordnung für das Land Nordrhein-Westfalen i.V.m. den einschlägigen deutschen, für
Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften entspricht und die Chancen
und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsver-
merk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht be-
inhaltet.
Seite 12
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass ei-
ne in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprü-
fer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchge-
führte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich ange-
sehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die
auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen
Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische
Grundhaltung. Darüber hinaus
• identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahres-
abschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen
und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prü-
fungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prü-
fungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass eine aus dolosen Handlungen resultierende we-
sentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, ist höher als das Risiko, dass eine aus
Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, da dolose
Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkei-
ten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten
können.
• erlangen wir ein Verständnis von den für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten
Kontrollen und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maß-
nahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den Umständen angemessen sind,
jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen der
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung bzw. dieser Vorkehrungen und Maßnahmen abzuge-
ben.
• beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten
Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern
dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
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• ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertre-
tern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstä-
tigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche
Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeut-
same Zweifel an der Fähigkeit der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine
wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die da-
zugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen
oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifi-
zieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum un-
seres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder
Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die eigenbetriebsähnliche Einrichtung
ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
• beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt ein-
schließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Ge-
schäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der landesrechtlichen Vor-
schriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung vermittelt.
• beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzes-
entsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der eigenbetriebsähnlichen
Einrichtung.
• führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zu-
kunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter
Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Anga-
ben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach
und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen
Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie
zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches un-
vermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten
Angaben abweichen.
Seite 14
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten
Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, ein-
schließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer
Prüfung feststellen.“
Seite 15
D. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung
Gegenstand unserer Prüfung waren die Buchführung, der Jahresabschluss zum
31. Dezember 2024 (Anlagen 1 bis 3) und der Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2024
(Anlage 4) sowie die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Rechnungs-
legung und der sie ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung.
Den Lagebericht haben wir auch daraufhin geprüft, ob er mit dem Jahresabschluss und den
bei unserer Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht und ob er insgesamt ein
zutreffendes Bild von der Lage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung vermittelt; dabei ha-
ben wir auch geprüft, ob die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar-
gestellt sind. Die Prüfung hat sich auch darauf erstreckt, ob die gesetzlichen Vorschriften zur
Aufstellung des Lageberichts beachtet worden sind.
Durch die Betriebsleitung wurde der Gegenstand der Prüfung um die Prüfung nach § 53
Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) erweitert.
Die Betriebsleitung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung ist für die Buchführung und die
Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht, die dazu eingerichteten internen Kontrol-
len sowie für die uns gemachten Angaben verantwortlich. Unsere Aufgabe ist es, die von der
Betriebsleitung vorgelegten Unterlagen und die gemachten Angaben im Rahmen unserer
pflichtgemäßen Prüfung zu beurteilen.
Soweit nichts anderes bestimmt ist, hat sich unsere Prüfung nicht darauf zu erstrecken, ob
der Fortbestand der geprüften Einrichtung oder die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der
Betriebsführung zugesichert werden kann (§ 317 Abs. 4a HGB).
Die Prüfungsarbeiten haben wir in der Zeit vom 30. Juni bis zum 11. Juli 2025 in den Ge-
schäftsräumen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung in Köln und in unserem Büro in
Koblenz durchgeführt. Anschließend erfolgte die Fertigstellung des Prüfungsberichts.
Ausgangspunkt unserer Prüfung war der von uns geprüfte und mit einem uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk vom 19. Juli 2024 versehene Vorjahresabschluss zum
31. Dezember 2023. Er wurde vom Rat der Stadt Köln am 1. Oktober 2024 unverändert fest-
gestellt.
Als Prüfungsunterlagen dienten uns die Buchhaltungsunterlagen und die Belege sowie das
Akten- und Schriftgut der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung.
Seite 16
Alle von uns erbetenen Auskünfte, Aufklärungen und Nachweise sind uns von der
Betriebsleitung und den zur Auskunft benannten Personen bereitwillig erbracht worden.
Ergänzend hierzu hat uns die Betriebsleitung in der berufsüblichen Vollständigkeitserklärung
schriftlich bestätigt, dass in der Buchführung und in dem zu prüfenden Jahresabschluss alle
bilanzierungspflichtigen Vermögensgegenstände, Verpflichtungen, Wagnisse und Abgren-
zungen berücksichtigt, sämtliche Aufwendungen und Erträge enthalten, alle erforderlichen
Angaben gemacht und uns alle bestehenden Haftungsverhältnisse bekannt gegeben worden
sind. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Wirtschaftsjahres haben
sich nicht ergeben und sind uns bei unserer Prüfung nicht bekannt geworden.
In der Erklärung wird auch versichert, dass der Lagebericht hinsichtlich erwarteter Entwick-
lungen alle für die Beurteilung der Lage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung wesentlichen
Gesichtspunkte sowie die nach § 289 HGB erforderlichen Angaben enthält.
Bei Durchführung unserer Jahresabschlussprüfung haben wir die Vorschriften der §§ 317 ff.
HGB und die vom IDW festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschluss-
prüfung beachtet. Danach haben wir unsere Prüfung problemorientiert - jedoch ohne speziel-
le Ausrichtung auf eine Unterschlagungsprüfung - so angelegt, dass wir Unregelmäßigkeiten
und Verstöße gegen die gesetzlichen Vorschriften, die sich auf die Darstellung des den tat-
sächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit
hätten erkennen müssen.
Im Rahmen der Prüfung werden die Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresab-
schluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.
Wir erlangen ein Verständnis von den für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten in-
ternen Kontrollen und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und
Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den Umständen angemessen
sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen
der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung bzw. dieser Vorkehrungen und Maßnahmen abzuge-
ben.
Seite 17
Der Prüfung lag eine Planung der Prüfungsschwerpunkte unter Berücksichtigung unserer
vorläufigen Lageeinschätzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung und eine Einschätzung
der Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems (IKS) zugrunde
(risikoorientierter Prüfungsansatz). Die Einschätzung basierte insbesondere auf Erkenntnis-
sen über die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Branchenrisiken, Unter-
nehmensstrategie und die daraus resultierenden Geschäftsrisiken sind aus der Prüfung des
Vorjahresabschlusses und aus Gesprächen mit den verantwortlichen Personen bekannt.
Aus den im Rahmen der Prüfungsplanung festgestellten Risikobereichen ergaben sich fol-
gende Prüfungsschwerpunkte:
• Überprüfung der Prämisse der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
• Entwicklung des Anlagevermögens
• Bewertung der Beteiligungen
• Vollständigkeit und Bewertung der Rückstellungen
Ausgehend von einer vorläufigen Beurteilung des IKS haben wir bei der Festlegung der wei-
teren Prüfungshandlungen die Grundsätze der Wesentlichkeit und der Wirtschaftlichkeit
beachtet. Sowohl die analytischen Prüfungshandlungen als auch die Einzelfallprüfungen wur-
den daher nach Art und Umfang unter Berücksichtigung der Bedeutung der Prüfungsgebiete
und der Organisation des Rechnungswesens in ausgewählten Stichproben durchgeführt. Die
Stichproben wurden so ausgewählt, dass sie der wirtschaftlichen Bedeutung der einzelnen
Posten des Jahresabschlusses Rechnung tragen und es ermöglichen, die Einhaltung der ge-
setzlichen Rechnungslegungsvorschriften ausreichend zu prüfen.
Analytische Prüfungshandlungen haben wir im Rahmen von Vorjahresvergleichen einzelner
Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sowie bei der Analyse der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage vorgenommen.
Einzelfallprüfungen haben wir in Stichproben durch bewusste Auswahl durchgeführt.
Zur Prüfung des Nachweises der Vermögens- und Schuldposten der eigenbetriebsähnlichen
Einrichtung haben wir u.a. Bankbestätigungen, Steuerberaterbestätigungen sowie Saldenbe-
stätigungen für Forderungen und Verbindlichkeiten eingeholt.
Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unse-
re Beurteilung bildet.
Art, Umfang und Ergebnis der im Einzelnen durchgeführten Prüfungshandlungen sind in un-
seren Arbeitspapieren festgehalten.
Seite 18
E. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung
I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung
1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen
Das Rechnungswesen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung erfolgt auf einer EDV-Anlage
der Stadt Köln unter Verwendung des Programms GDI Finanzbuchhaltung der Firma GDI
Gesellschaft für Datentechnik und Informationssysteme mbH, Landau in der Pfalz. Der
Hinweis auf die Zertifizierung nach IDW PS 880 vom Februar 2019 der interev GmbH,
Langenhagen, ist auf der Internetseite der Gesellschaft einsehbar.
Das von der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung eingerichtete rechnungslegungsbezogene
interne Kontrollsystem (IKS) sieht dem Geschäftszweck und -umfang angemessene Rege-
lungen zur Organisation und Kontrolle der Arbeitsabläufe vor. Die Verfahrensabläufe in der
Buchführung haben im Berichtszeitraum keine nennenswerten organisatorischen Verände-
rungen erfahren.
Die Organisation der Buchführung und das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsys-
tem ermöglichen die vollständige, richtige, zeitgerechte und geordnete Erfassung und Bu-
chung der Geschäftsvorfälle. Der Kontenplan ist ausreichend gegliedert, das Belegwesen ist
klar und übersichtlich geordnet. Die Bücher wurden zutreffend mit den Zahlen der von uns
geprüften Vorjahresbilanz eröffnet und insgesamt während des gesamten Wirtschaftsjahres
ordnungsgemäß geführt.
Insgesamt lässt sich feststellen, dass die Buchführung und die weiteren geprüften Unterla-
gen (einschließlich Belegwesen, internes Kontrollsystem, Kostenrechnung und Planungs-
rechnungen) nach unseren Feststellungen in allen wesentlichen Belangen den gesetzlichen
Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und den ergän-
zenden Bestimmungen der Betriebssatzung entsprechen. Die Prüfung ergab keine wesentli-
chen Beanstandungen.
Seite 19
2. Jahresabschluss
Der vorliegende Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 wurde nach den handelsrechtlich
geltenden Vorschriften für große Kapitalgesellschaften und den ergänzenden Bestimmungen
der Betriebssatzung aufgestellt.
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sind ordnungsgemäß aus der Buchführung und den
weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet. Die Gliederung der Bilanz (Anlage 1) erfolgt nach
dem Schema des § 266 Abs. 2 und 3 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 2)
wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.
Soweit in der Bilanz oder in der Gewinn- und Verlustrechnung Darstellungswahlrechte beste-
hen, erfolgen die entsprechenden Angaben im Anhang.
In dem von der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung aufgestellten Anhang (Anlage 3) sind die
auf die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewer-
tungsmethoden ausreichend erläutert. Alle gesetzlich geforderten Einzelangaben sowie die
wahlweise in den Anhang übernommenen Angaben zur Bilanz sowie zur Gewinn- und Ver-
lustrechnung sind vollständig und zutreffend dargestellt.
Die Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB ist bezüglich der Angaben zu den Gesamtbezügen
der Betriebsleitung (§ 285 Nr. 9a HGB) im Anhang zu Recht in Anspruch genommen worden.
Der Jahresabschluss entspricht nach unseren Feststellungen in allen wesentlichen Belangen
den gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung. Die Prüfung ergab keine Bean-
standungen.
3. Lagebericht
Der Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2024 (Anlage 4) entspricht in allen wesentlichen Be-
langen den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssat-
zung. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss sowie mit den von uns bei
der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen. Er vermittelt insgesamt eine zutreffende Vorstel-
lung von der Lage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung. Unsere Prüfung hat zu dem Er-
gebnis geführt, dass im Lagebericht die wesentlichen Chancen und Risiken der künftigen
Entwicklung zutreffend dargestellt und die Angaben nach § 289 Abs. 2 HGB vollständig und
zutreffend sind.
Seite 20
II. Gesamtaussage des Jahresabschlusses
1. Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses
Unsere Prüfung hat ergeben, dass der Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den
gesetzlichen Vorschriften entspricht und in seiner Gesamtaussage, wie sie sich aus dem Zu-
sammenwirken von Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang ergibt, unter Beach-
tung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung oder sonstiger maßgeblicher
Rechnungslegungsgrundsätze ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung vermittelt
(§ 264 Abs. 2 HGB).
Im Übrigen verweisen wir hierzu auch auf die analysierende Darstellung der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage in Abschnitt E. III. sowie auf die weitergehenden Aufgliederungen
und Erläuterungen der Posten des Jahresabschlusses in Anlage 8.
2. Wesentliche Bewertungsgrundlagen und deren Änderungen
Die Bilanzierung und Bewertung erfolgte unter der Annahme der Fortführung der Unterneh-
menstätigkeit (going concern; § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).
Die allgemeinen Grundsätze über die Bewertung und die Wertansätze der Vermögensgegen-
stände und Schulden wurden beachtet. Hinsichtlich der einzelnen angewandten und geprüf-
ten Bewertungsgrundlagen und -methoden verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang
(Anlage 3) sowie auf unsere Darstellungen unter „D. Gegenstand, Art und Umfang der Prü-
fung“.
Bilanzierungswahlrechte wurden nicht in Anspruch genommen. Bewertungswahlrechte wur-
den unverändert gegenüber dem Vorjahr angewandt. Eine Änderung bei der Ausnutzung von
Ermessensspielräumen ergab sich nicht. Ermessensspielräume wurden dem Grundsatz der
kaufmännischen Vorsicht folgend ausgeübt.
3. Sachverhaltsgestaltende Maßnahmen
Über sachverhaltsgestaltende Maßnahmen, die einen wesentlichen Einfluss auf die Darstel-
lung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben, ist nicht zu berichten.
Seite 21
4. Zusammenfassende Beurteilung
Nach unserer pflichtgemäß durchgeführten Prüfung sind wir zu der in unserem Bestätigungs-
vermerk getroffenen Beurteilung gelangt, dass der Jahresabschluss insgesamt unter Beach-
tung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen ent-
sprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der eigenbetriebsähnlichen
Einrichtung vermittelt.
Seite 22
III. Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Zur Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben wir die Posten der Bilanz und
der Gewinn- und Verlustrechnung nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten geordnet,
wobei sich die Darstellung auf eine kurze Entwicklungsanalyse beschränkt. Die Analyse ist
nicht auf eine umfassende Beurteilung der wirtschaftlichen Lage der eigenbetriebsähnlichen
Einrichtung ausgerichtet. Zudem ist die Aussagekraft von Bilanzdaten - insbesondere auf-
grund des Stichtagsbezugs der Daten - relativ begrenzt.
Die Anlage 8 enthält über den Anhang (Anlage 3) hinaus weitergehende Aufgliederungen
und Erläuterungen der Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung.
Seite 23
1. Vermögenslage
31.12.2024 31.12.2023 Veränderung
TEUR % % TEUR % TEUR
A. Vermögen
I. Anlagevermögen
1. Sachanlagen 448.762 57,3 19,4 80.447 * 368.315
2. Finanzanlagen 333.560 42,6 80,4 333.121 0,1 439
3. Summe 782.322 99,9 99,8 413.568 89,2 368.754
II. Umlaufvermögen & RAP
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen338 0,1 0,0 0 - 338
2. Forderungen im Verbundbereich 136 0,0 0,0 20 * 116
3. Sonstige Vermögensgegenstände 20 0,0 0,0 60 -66,7 -40
4. Liquide Mittel 0 0,0 0,2 933 -100,0 -933
5. Rechnungsabgrenzungsposten 245 0,0 0,0 0 - 245
6. Summe 739 0,1 0,2 1.013 -27,0 -274
III. Vermögen gesamt 783.061 100,0 100,0 414.581 88,9 368.480
B. Kapital
I. Eigenkapital
Eigenkapital 175.316 22,4 42,0 174.161 0,7 1.155
II. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen 349 0,0 0,0 150 * 199
2. Kurzfristige Sonstige Rückstellungen 1.292 0,2 0,3 889 45,3 403
3. Summe 1.641 0,2 0,3 1.039 57,9 602
III. Fremdkapital
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten225.405 28,8 57,3 237.769 -5,2 -12.364
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen 42 0,0 0,0 0 - 42
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen 426 0,1 0,0 29 * 397
4. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Köln380.229 48,5 0,4 1.582 * 378.647
5. Übrige Verbindlichkeiten und
Rechnungsabgrenzungsposten 2 0,0 0,0 1 100,0 1
6. Summe 606.104 77,4 57,7 239.381 * 366.723
IV. Kapital gesamt 783.061 100,0 100,0 414.581 88,9 368.480
* Veränderungen über 100 % werden nicht ausgewiesen.
- Nicht vergleichbar.
Rundungsdifferenzen bei den Prozentwerten sind EDV-bedingt.
Seite 24
Aufgliederung und Erläuterung der Posten des Jahresabschlusses
Die Investitionen des Berichtsjahres in das Sachanlagevermögen betreffen folgende Be-
triebsteile:
TEUR
- Philharmonie 838
- Bastei 405
- Tanzbrunnen 244
- Gürzenich 8
- Nordhallen Messe 372.886
374.381
Die Abschreibungen des Berichtsjahres des Sachanlagevermögens betragen TEUR 6.065.
Der Zugang beim Finanzanlagevermögen betrifft eine Einlage in die Kapitalrücklage der
KölnMusik Betriebs- und Servicegesellschaft mbH mit TEUR 5.929 aufgrund der Verlustsitua-
tion dieser Gesellschaft. Die Abschreibung in Höhe von TEUR 5.490 betrifft den Jahresfehl-
betrag 2024 der KölnMusik Betriebs- und Servicegesellschaft mbH.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen Forderungen aus der Abrech-
nung der Mieteinnahmen und Nebenkosten der Nordhallen der Messe Köln gegenüber dem
vorherigen Eigentümer für die Zeit bis zum Eigentumsübergang.
Die Forderungen im Verbundbereich betreffen die KölnMusik Betriebs- und Servicegesell-
schaft mbH.
Der Rechnungsabgrenzungsposten betrifft die über die Darlehenslaufzeit abgegrenzten Fi-
nanzierungsnebenkosten aus einem Darlehen zur Finanzierung des Erwerbs der Nordhallen
der Messe Köln.
Das Eigenkapital hat sich folgendermaßen verändert:
Das Stammkapital ist unverändert. Die Kapitalrücklagen haben sich erhöht um den Tilgungs-
anteil der Schuldendiensthilfe der Stadt Köln von TEUR 4.906 und verringert um TEUR 811
durch die Entnahme zum Verlustausgleich 2018 gemäß § 10 Abs. 6 EigVO NRW aufgrund
des Ratsbeschlusses der Stadt Köln vom 1. Oktober 2024. Entsprechend hat sich der Ver-
lustvortrag verringert. Der Jahresfehlbetrag beträgt TEUR 3.751. Insgesamt hat sich das Ei-
genkapital um TEUR 1.155 erhöht und beträgt 22,4 % der Bilanzsumme.
Seite 25
Die Steuerrückstellungen betreffen die Gewerbesteuer 2008 aus der Betriebsprüfung.
Die sonstigen Rückstellungen setzen sich folgendermaßen zusammen:
Stand Inanspruch- Stand
1.1.2024 nahme Auflösung Zuführung 31.12.2024
EUR EUR EUR EUR EUR
Nachzahlungszin-
sen Gewerbesteuer
2008 92.250,00 0,00 0,00 122.988,00 215.238,00
Jahresabschluss-
kosten/Steuerer-
klärungen 93.486,30 32.201,70 75,00 46.679,90 107.889,50
Rückstellung für
ausstehende Rech-
nungen 664.014,47 592.124,82 0,00 862.283,91 934.173,56
Verpflichtungen
US-Lease 39.093,76 4.686,64 0,00 706,05 35.113,17
Gesamt 888.844,53 629.013,16 75,00 1.032.657,861.292.414,23
Zur Entwicklung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten verweisen wir auf
Anlage 8, Seite 8.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen mit TEUR 396 die
Koelnmesse GmbH aus dem Mietverhältnis über die Nordhallen der Messe Köln und mit
TEUR 30 die Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH für die Bewachung
des Heinrich-Böll-Platzes.
Die Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Köln beinhalten mit TEUR 372.677 das von
der Stadt Köln zur Finanzierung des Erwerbs der Nordhallen der Messe Köln gewährte Darle-
hen sowie mit TEUR 5.957 die daraus auf das Wirtschaftsjahr 2024 entfallenden Zinsaufwen-
dungen, mit TEUR 284 die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln, mit TEUR 196 das Darlehen
Philharmonie und mit TEUR 1.115 Umsatzsteuer aufgrund der Organschaft mit der Stadt
Köln.
Seite 26
2. Finanzlage
TEUR TEUR
A. Ordentliche Geschäftstätigkeit
1. Jahresergebnis -3.751
2. Abschreibungen auf Gegenstände des Sachanlagevermögens 6.065
3. Abschreibungen auf Finanzanlagen 5.490
4. Veränderung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen -338
5. Veränderung der Forderungen im Verbundbereich -116
6. Veränderung sonstige Aktiva -204
7. Veränderung der Rückstellungen 602
8. Veränderung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 41
9. Veränderung der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen397
10. Veränderung der kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Köln6.145
11. Veränderung der kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten-12
12. Veränderung sonstige Passiva 1
B. Zunahme des Finanzvermögens aus der ordentlichen Geschäftstätigkeit
14.320
C. Investitionstätigkeit
1. Zugänge Sachanlagen -374.381
2. Zugänge Finanzanlagen -5.929
D. Abnahme des Finanzvermögens aus der Investitionstätigkeit -380.310
E. Finanzierungstätigkeit
1. Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten 372.859
2. Tilgung Bankdarlehen -10.469
3. Tilgung Darlehen Philharmonie (Stadt Köln) -175
4. Tilgung Darlehen Nordhallen Messe (Stadt Köln) -182
F. Zunahme des Finanzvermögens aus Finanzierungstätigkeit 362.033
G. Kapitalbewegungen
Zuführung Kapitalrücklage 4.906
H. Zunahme des Finanzvermögens aus Kapitalbewegungen 4.906
I. Zunahme des Finanzvermögens 949
J. Barvermögen am Beginn des Wirtschaftsjahres -9.067
K. Barvermögen am Ende des Wirtschaftsjahres -8.118
Das Barvermögen am Beginn des Wirtschaftsjahres setzt sich zusammen aus Bankguthaben
von TEUR 933 und einem kurzfristigen Kredit von TEUR 10.000. Am Ende des Wirtschafts-
jahres setzt es sich zusammen aus einem Kontokorrentkredit von TEUR 3.118 und einem
kurzfristigen Kredit von TEUR 5.000.
Aufgrund der erhaltenen Zuschüsse und der Einbindung in den Zahlungsverkehr mit der
Stadt Köln war die Zahlungsfähigkeit der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung jederzeit gege-
ben.
Seite 27
3. Ertragslage
2024 2023
I. Vgl.
z. Vj.
Ergeb-
nisaus-
wirkung
TEUR % % TEUR % TEUR
A. Betriebsleistung
1. Umsatzerlöse 11.619 51,4 22,0 3.122 * 8.497
2. Sonstige betriebliche Erträge 10.990 48,6 78,0 11.067 -0,7 -77
3. Betriebsleistung 22.609 100,0 100,0 14.189 59,3 8.420
B. Aufwendungen
1. Abschreibungen 6.065 26,8 16,6 2.347 * -3.718
2. Sonstige betriebliche Aufwendungen 3.769 16,7 28,3 4.016 -6,2 247
3. Sonstige Steuern 379 1,7 0,0 3 * -376
4. Aufwendungen 10.213 45,2 44,9 6.366 60,4 -3.847
C. Betriebsergebnis (A - B) 12.396 54,8 55,1 7.823 58,5 4.573
D. Finanzergebnis
1. Abschreibungen auf Finanzanlagen 5.490 24,3 43,5 6.173 -11,1 683
2. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 10.396 46,0 22,2 3.145 * -7.251
3. Finanzergebnis -15.886 -70,3 -65,7 -9.318 70,5 -6.568
E. Ertragsteuern 261 1,1 0,0 0 - -261
F. Jahresfehlbetrag -3.751 -16,6 -10,6 -1.495 * -2.256
* Veränderungen über 100 % werden nicht ausgewiesen.
- Nicht vergleichbar.
Rundungsdifferenzen bei den Prozentwerten sind EDV-bedingt.
Seite 28
Aufgliederung und Erläuterung der Posten des Jahresabschlusses
Die Umsatzerlöse betreffen mit TEUR 7.398 Mieterträge aus der Vermietung der Nordhallen
der Messe Köln, mit TEUR 630 die damit in Verbindung stehenden vereinnahmten Mietne-
benkosten, mit TEUR 3.380 Erbbauzinsen der Koelnmesse GmbH und mit TEUR 211 Pacht-
einnahmen aus vier Pachtverträgen.
Die sonstigen betrieblichen Erträge haben sich folgendermaßen entwickelt:
31.12.2024
EUR
31.12.2023
EUR
Betriebskostenzuschuss der Stadt Köln zur Weiterleitung
an KölnMusik als Einzahlung in die Kapitalrücklage5.929.400,006.291.390,58
Zinszuschuss der Stadt Köln 2.043.761,161.714.975,80
Allgemeiner Betriebskostenzuschuss der Stadt Köln3.000.000,003.000.000,00
Finanzhilfe aus dem Kulturfonds Energie des Bundes0,00 35.548,94
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 75,03 13.322,60
Sonstige Erträge 16.920,00 11.485,39
10.990.156,1911.066.723,31
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten Betriebsaufwendungen von
TEUR 3.372 (Vorjahr: TEUR 3.868) und Verwaltungsaufwendungen von TEUR 397 (Vorjahr:
TEUR 148). Zur Zusammensetzung verweisen wir auf Anlage 8, Seite 11.
Insgesamt ergibt sich ein um TEUR 4.573 höheres Betriebsergebnis von TEUR 12.396.
Die Abschreibungen auf Finanzanlagen erfolgten in Höhe des Jahresfehlbetrags 2024 der
KölnMusik Betriebs- und Servicegesellschaft mbH.
Der Zinsaufwand beinhaltet mit TEUR 6.428 Zinsen für das Darlehen der Stadt Köln zur Fi-
nanzierung des Erwerbs der Nordhallen der Messe Köln, mit TEUR 3.380 Zinsen für langfris-
tige Bankkredite (Vorjahr: TEUR 2.766) und mit TEUR 428 Zinsen für kurzfristige Bankkredi-
te (Vorjahr: TEUR 376).
Seite 29
4. Wirtschaftsplan
Gegenüberstellung des am 27. Juni 2024 vom Rat der Stadt Köln beschlossenen geänderten
Erfolgsplans mit der Gewinn- und Verlustrechnung 2024:
Erfolgsplan
TEUR
Gewinn- und
Verlustrechnung
TEUR
Ergebnis-
auswirkung
TEUR
A. Betriebsleistung 23.953 22.609 -1.344
B. Aufwendungen für Betriebsleistungen10.078 10.213 -135
C. Betriebsergebnis (A - B) 13.875 12.396 -1.479
D. Finanzergebnis -16.027 -15.886 141
E. Steuern vom Einkommen und vom
Ertrag -3 -261 -258
F. Jahresverlust (C + D + E) -2.155 -3.751 -1.596
Seite 30
F. Feststellungen aus Erweiterungen des Prüfungsauftrags
Feststellungen im Rahmen der Prüfung nach § 53 HGrG
Bei unserer Prüfung haben wir auftragsgemäß die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2
HGrG und den hierzu vom IDW nach Abstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen,
dem Bundesrechnungshof und den Landesrechnungshöfen veröffentlichten IDW PS 720
„Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG“ beachtet.
Dementsprechend haben wir auch geprüft, ob die Geschäfte ordnungsgemäß, d.h. mit der
erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen handelsrechtlichen
Vorschriften und den Bestimmungen der Betriebssatzung geführt worden sind.
Die erforderlichen Feststellungen haben wir in der Anlage 6 dargestellt. Über diese Feststel-
lungen hinaus hat unsere Prüfung keine Besonderheiten ergeben, die nach unserer Auffas-
sung für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Betriebsführung von Bedeutung sind.
Seite 31
G. Schlussbemerkung
Wir erstatten diesen Prüfungsbericht in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften
und unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Ab-
schlussprüfungen (IDW PS 450 n.F. (10.2021)).
Eine Verwendung des unter C. wiedergegebenen Bestätigungsvermerks außerhalb dieses
Prüfungsberichts bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Bei Veröffentlichungen oder Wei-
tergabe des Jahresabschlusses und des Lageberichts in einer von der bestätigten Fassung
abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) bedarf es zuvor
unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf
unsere Prüfung hingewiesen wird; auf § 328 HGB wird verwiesen.
Koblenz, 11. Juli 2025
DORNBACH GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Bokelmann Dr. Müller
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
Anlage 1
Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln, Köln
Bilanz zum 31. Dezember 2024
A K T I V A
31.12.2024 31.12.2023
EUR EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene
Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte
und Werte sowie Lizenzen an
solchen Rechten und Werten 1,00 1,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche
Rechte und Bauten einschließlich
der Bauten auf fremden
Grundstücken 442.449.986,98 75.383.031,55
2. Technische Anlagen und Maschinen143.835,00 251.336,00
3. Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung 504.139,00 642.885,00
4. Geleistete Anzahlungen und
Anlagen im Bau 5.664.476,87 4.169.675,39
448.762.437,85 80.446.927,94
III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen
Unternehmen 333.560.262,90 333.120.983,48
782.322.701,75413.567.912,42
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen 338.171,40 0,00
2. Forderungen gegen verbundene
Unternehmen 136.257,83 20.065,94
3. Sonstige Vermögensgegenstände19.496,17 60.240,45
493.925,40 80.306,39
II. Guthaben bei Kreditinstituten 0,00 932.622,50
493.925,40 1.012.928,89
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 244.502,78 0,00
783.061.129,93414.580.841,31
P A S S I V A
31.12.2024 31.12.2023
EUR EUR
A. EIGENKAPITAL
I. Stammkapital 21.000.000,00 21.000.000,00
II. Kapitalrücklage 167.362.692,11 163.267.867,17
III. Verlustvortrag -9.295.439,11 -8.611.588,08
IV.Jahresfehlbetrag -3.751.322,82 -1.495.311,79
175.315.930,18174.160.967,30
B. RÜCKSTELLUNGEN
1. Steuerrückstellungen 348.844,50 150.000,00
2. Sonstige Rückstellungen 1.292.414,23 888.844,53
1.641.258,731.038.844,53
C. VERBINDLICHKEITEN
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten225.405.277,14 237.768.858,35
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen41.423,27 0,00
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen426.420,79 29.255,24
4. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Köln 380.229.211,76 1.582.043,31
5. Sonstige Verbindlichkeiten 1.608,06 872,58
606.103.941,02239.381.029,48
783.061.129,93414.580.841,31
Anlage 2
Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln, Köln
Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2024
2024 2023
EUR EUR
1. Umsatzerlöse 11.618.502,453.122.276,71
2. Sonstige betriebliche Erträge 10.990.156,1911.066.723,31
3. Abschreibungen auf immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und
Sachanlagen 6.065.228,08 2.347.365,76
4. Sonstige betriebliche Aufwendungen 3.768.915,60 4.016.107,68
5. Abschreibungen auf Finanzanlagen 5.490.120,58 6.172.590,74
6. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 10.395.671,513.145.012,81
7. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 261.050,46 0,00
8. Ergebnis nach Steuern -3.372.327,59-1.492.076,97
9. Sonstige Steuern 378.995,23 3.234,82
10.Jahresfehlbetrag -3.751.322,82-1.495.311,79
Anlage 3
Seite
1
Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungs
-
zentrum der Stadt Köln, Köln
Anh
ang für das Wirtschaftsjahr 202
4
I. Bilanzierungs
-
und Bewertungsmethoden
Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum
der Stadt Köln
hat nach §
14
Abs. 3 der Betriebssatzung für die Aufstellung
des
Jahresabschlusses und des Lageberichtes
die
für große Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Dritten Buches des Handels
-
gesetzbuches
entsprechend
anzuwenden.
Ergänzend sind die §§ 22 bis 26 der EigVO NRW
zu beachten.
Die Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den gesetzlichen Vorschriften der §§
266
und 275 HGB i.V.
m.
§ 22
und § 2
3
der EigVO N
R
W.
Die Gliederung der Gewinn
-
und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren
gem
äß
§
275 Abs. 2 HGB.
Die angewandten
Bilanzierungs
-
und
Bewertungsmethoden berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken; sie sind im Einzelnen bei der Erläuterung der
Bi
lanzposten dargestellt.
Die Ausweisstetigkeit wurde gewahrt.
II. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn
-
und Verlustrechnung
Bilanz
Anlagevermögen
Die Entwicklung der Anschaffungs
-
oder Herstellungskosten sowie der Wertbe
richti
gungen al
-
ler Positionen des Anlagevermögens i
m
Wirtschaftsjahr
202
4
ist aus dem
nachfolgenden
An
-
lage
n
spiegel ersichtlich:
Anlage 3
Seite 2
Anschaffungs-/Herstellungskosten
Buchwerte
Stand
Stand
Stand
Stand
Stand
Stand
1.1.2024
Zugang
Abgang
Umbuchungen
31.12.2024
1.1.2024
Zugang
Abgang
Umbuchungen
31.12.2024
31.12.2024
31.12.2023
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
I.
Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte
sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten
1.410,00
0,00
0,00
0,00
1.410,00
1.409,00
0,00
0,00
0,00
1.409,00
1,00
1,00
II.
Sachanlagen
1.
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte
und Bauten einschließlich der Bauten auf
fremden Grundstücken
151.798.611,73
372.885.936,51
0,00
0,00
524.684.548,24
76.415.580,18
5.818.981,08
0,00
0,00
82.234.561,26
442.449.986,98
75.383.031,55
2.
Technische Anlagen und Maschinen
3.490.527,39
0,00
0,00
0,00
3.490.527,39
3.239.191,39
107.501,00
0,00
0,00
3.346.692,39
143.835,00
251.336,00
3.
Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung
1.364.630,67
0,00
0,00
0,00
1.364.630,67
721.745,67
138.746,00
0,00
0,00
860.491,67
504.139,00
642.885,00
4.
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
4.169.675,39
1.494.801,48
0,00
0,00
5.664.476,87
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
5.664.476,87
4.169.675,39
160.823.445,18
374.380.737,99
0,00
0,00
535.204.183,17
80.376.517,24
6.065.228,08
0,00
0,00
86.441.745,32
448.762.437,85
80.446.927,94
III.
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen
449.077.474,79
5.929.400,00
0,00
0,00
455.006.874,79
115.956.491,31
5.490.120,58
0,00
0,00
121.446.611,89
333.560.262,90
333.120.983,48
609.902.329,97
380.310.137,99
0,00
0,00
990.212.467,96
196.334.417,55
11.555.348,66
0,00
0,00
207.889.766,21
782.322.701,75
413.567.912,42
Abschreibungen
Entwicklung des Anlagevermögens im Wirtschaftsjahr 2024
Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln, Köln
Anlage 3
Seite
3
Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungs
-
zentrum der Stadt Köln, Köln
Immaterielle Vermögensgegenstände und
Sachanlagen
Die immateriellen Vermögensgegenstände und das
Sachanlage
vermögen
wurden zu An
-
schaffungs
kosten, vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen bewertet
.
Die planmäßigen Abschreibungen sind entsprechend den betriebsgewöhnlichen Nutzungs
-
dauern linear berechnet. Gebäude werden zwischen 20 und 50 Jahren abgeschrieben.
Die Anlagen im Bau betreffen verschiedene Maßnahmen für die Philharmonie
,
den Gürzenich
und den Tanzbrunnen
sowie die Bastei
.
Finanzanlagen
Die Anteile an verbundenen Unternehmen
sind zu Anschaffungskosten
bzw.
zu niedrigeren
beizulegenden Werten
angesetzt
.
Zum 31.12.20
2
4
stellt sich der
Anteils
besitz
der
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung
wie folgt
dar:
Gezeichnetes
Ergebnis
Eigen
-
Kapital
Besitzanteil
Gj. 20
2
4
kapita
l
Tsd. Euro
Tsd.
Euro
%
Tsd.
Euro
Tsd.
Euro
Koelnmesse GmbH, Köln
51.200
40.486
79,07
12
.
735
1
67
.
330
K
öln
M
usik
Betriebs
-
und
Servicegesellschaft mbH,
Köln
285
256
89,93
-
5
.
490
2
.
801
Auf die Anteile an der K
ölnMusik
Betriebs
-
und Servicegesellschaft mbH, Köln, wurde eine
außerplanmäßige Abschreibung in Höhe von
5
.
490
T
sd. Euro v
orgenommen. Zuschreibungen
zur Rückgängigmachung in Vorjahren vorgenommener außerplanmäßiger Abschreibungen
sind nicht erfolgt.
Anlage 3
Seite
4
Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungs
-
zentrum der Stadt Köln, Köln
Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zu Nominalwerten angesetzt.
Forderungen mit Restlaufzeiten über einem Jahr bestehen nicht.
Die sonstigen Vermögensgegenstände resultieren im Wesentlichen
aus
Steuerfor
derungen.
Der Bestand an liquiden Mitteln wird mit Nominalwerten bewertet.
Eigenkapital
Das Stammkapital der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum
der Stadt
Köln
beträgt unverändert 21.000
Tsd. Euro
.
Kapitalrücklage
Die
Kapitalrücklage
resultier
t
aus Einbringungen sowie aus de
n
sonstigen Zuführung
en und
Entnahmen
von Kapital.
Entwicklung des Eigenkapitals
Stand
Zugänge
Entnahmen
Stand
01.01.2024
31.12.2024
Tsd. Euro
Tsd. Euro
Tsd. Euro
Tsd. Euro
Stammkapital
21.000
0
0
21.000
Kapitalrücklage
163.268
4.906
-811
167.363
Verlustvortrag
-10.107
0
811
-9.295
Jahresverlust
0
-3.751
0
-3.751
174.161
1.155
0
175.316
Anlage 3
Seite
5
Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungs
-
zentrum der Stadt Köln, Köln
Rückstellungen
Die Rü
ckstellungen wurden
in Höhe des
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
not
-
wendigen Erfüllungsbetrages
angesetzt und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und un
-
gewisse Verpflichtungen.
Entwicklung der Rückstellungen
Bezeichnung
Stand
01.01.2024
€
Verbrauch
€
Auflösung
€
Zuführung
€
Stand
31.12.2024
€
Steuerrückstellungen
150.000,00
0,00
0,00
198.844,50
348.844,50
Zinsen § 233 AO
92.250,00
0,00
0,00
122.988,00
215.238,00
Jahresabschluss/Steuererklärungen
93.486,30
32.201,70
75,00
46.679,90
107.889,50
Rückstellung ausstehende Rechnungen
664.014,47
592.124,82
0,00
862.283,91
934.173,56
Rückstellung US Lease
39.093,76
4.686,64
0,00
706,05
35.113,17
Gesamt
1.038.844,53
629.013,16
75,00
1.231.502,36
1.641.258,73
Anlage 3
Seite
6
Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungs
-
zentrum der Stadt Köln, Köln
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind mit ihre
m
jeweiligen
Erfüllungsbetrag
passiviert.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betreffen mehrere Darlehen.
In d
en Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind Zins
abgrenzungen
in Hö
he von
328
Tsd. Euro (i.Vj.
337
Tsd. Euro) enthalten
.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von
426
Tsd. Euro (i.Vj.
29
Tsd. Euro) bestehen gegenüber
der Koelnmesse Gmb
H
aus dem Mietverhältnis über die
Nordhallen
(396 Tsd. Euro)
sowie gegenüber
der Kölner Gesellschaft für Arbeits
-
und Berufs
-
förderung mbH
aus der Bewachung des Heinrich
-
Böll
-
Platzes (30 Tsd. Euro)
.
Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Köln
bestehen
in Höhe von
380
.
229
Tsd. Euro (i.Vj.
1.582
Tsd.
Euro). Dieser Betrag
umfasst
insbesondere
weiterbelastete Darlehen zur Finanzie
-
rung des Nordhallen
-
Erwerbs
incl. Zinsabgrenzung
(378.634 Tsd. Euro), das
Darlehen Philhar
-
monie
(
196
Tsd.
Euro)
, Verbindlichkeiten gege
nüber der Gebäudewirtschaft
(
284
Tsd.
Euro)
und
Umsatzsteuerverrechnungen
(
1.115
Tsd. Euro).
Verbindlichkeitenspiegel zum 31. Dezember 2024
Erwartete Restlaufzeiten
Gesamtbetrag
EUR
bis 1 Jahr
EUR
mehr als 1 Jahr
EUR
mehr als 5 Jahre
EUR
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten
225.405.277,14
19.096.473,40
206.308.803,74
155.939.117,39
im Vorjahr
237.768.858,35
29.275.889,27
208.492.969,08
156.102.971,00
Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen
41.423,27
41.423,27
0,00
0,00
im Vorjahr
0,00
0,00
0,00
0,00
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen
426.420,79
426.420,79
0,00
0,00
im Vorjahr
29.255,24
29.255,24
0,00
0,00
Verbindlichkeiten gegenüber
der Stadt Köln
380.229.211,76
11.587.233,06
368.641.978,70
351.903.146,25
im Vorjahr
1.582.043,31
1.325.452,68
256.590,63
0,00
Sonstige Verbindlichkeiten
1.608,06
1.608,06
0,00
0,00
im Vorjahr
872,58
872,58
0,00
0,00
606.103.941,02
31.153.158,58
574.950.782,44
507.842.263,64
239.381.029,48
30.631.469,77
208.749.559,71
156.102.971,00
Anlage 3
Seite
7
Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungs
-
zentrum der Stadt Köln, Köln
Latente Steuern
Es be
stehen Wert
-
und Ansatzunterschiede zwischen Handels
-
und
Steuerbilanz. Insbeson
-
dere bei Sach
-
und Finanzanlagen liegen höhere Steuerbilanzwerte vor, bei den sonstigen
Rückstellungen sind die Steuerbilanzwerte teilweise niedriger. Zudem bestehen steuerliche
Verlustvorträge. Auf den Ansatz aktiver latenter Steuern hierauf wird verzicht
et.
Gewinn
-
und Verlustrechnung
Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse entfallen in Höhe von
8.239
Tsd. Euro
(i.Vj.
197
Tsd. Euro
) auf
Miet
-
und
Pachterlöse
inkl. Mietnebenkosten
und in Höhe von
3
.
380
Tsd. Euro
(i.Vj.
2.
9
25
Tsd.
Euro)
auf Erbbauzi
nsen
.
Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge resultieren im Wesentlichen aus Zuschüssen der Stadt
Köln
(
10.973
Tsd. Euro; i.
Vj.
11
.
006
Tsd. Euro)
.
Abschreibungen auf
immaterielle Vermögensgegenstände und
Sachanlagen
Der Aufwand betrifft
wie im Vorjahr
ausschließlich planmäßige Abschreibungen
.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten
u.a. Aufwendungen für E
nergie
(1.002
Tsd. Euro; i.Vj. 764
Tsd.
Euro)
, Instandhaltung (
1
.
312
Tsd. Euro; i.
Vj.
2.195
Tsd.
Euro
),
B
aubetreuungsentgelte (65
Tsd.
Euro; i.Vj.
211
Tsd.
Euro),
Bewachung (
287
Tsd.
Euro; i.
Vj.
295
Tsd.
Euro
)
, Grünpflege (138
Tsd.
Euro; i.Vj
. 72
Tsd.
Euro) und
Verwaltungs
aufwendun
-
gen
(
397
Tsd.
Euro; i
.
Vj. 148
Tsd.
Euro)
.
Anlage 3
Seite
8
Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungs
-
zentrum der Stadt Köln, Köln
Abschreibungen auf Finanzanlagen
Der Ausweis betrifft außerplanmäßige
Abschreibung
en
auf die Anteile an der
K
ölnMusik
Be
-
triebs
-
und Servicegesellschaft mbH
in Höhe des erwirtsc
hafteten Jahresfehlbetrages 202
4
in
Höhe
von 5
.
490
Tsd. Euro
.
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Der Ausweis ent
hält
periodenfremde Aufwendungen.
III. Angaben zu Haftungsverhältnissen und sonstigen finanziellen Verpflichtungen
Haftungsverhältnisse
US
-
Cross
-
Border
-
Leasing
-
Transaktion
--------------------------------------------------
-
Die Stadt Köln hat am 19. November 2002 gemeinsam mit der Koelnmesse GmbH eine US
-
Cross
-
Border
-
Leasing
-
Vereinbarung abgeschlossen. Gegenstand dieser Vereinbarung sind
die Grundstücke des Messegeländes sowie Messehallen.
Nachdem der Fremdkapitalanteil der Transaktion in 2019 vorzeitig zurückgezahlt wurde, bleibt
d
ie
eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln zivilrechtlich ver
-
pflichtet, während der verbleibenden Mietzeit des Mietvertrages
Zahlungen
bis zum Zeit
punkt
der Kaufoption im Jahr 2033 an den US
-
Investor zu leisten. Hinsichtlich dieser Zahlungs
ver
-
pflichtungen ist die Erfüllungsübernahme durch
Erfüllungsübernehmer, verschiedene Ban
ken,
vertraglich vereinbart. Sofern die Erfüllungsübernehmer ihren Verpflichtungen nach
kommen,
werden von der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln
keine Zahlungen zu leisten sein.
Derzeit bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass die Erfüllungsübernehmer ihren Verpflich
-
tungen nicht nachkommen können.
Anlage 3
Seite
9
Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungs
-
zentrum der Stadt Köln, Köln
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Das
Bestelloblig
o aus bereits erteilten Aufträgen für das
Folgejahr beläuft sich auf ca.
0,
1
Mio.
Euro
.
IV. Sonstige Angaben
Abschlussprüferhonorar
Das für das Geschäftsjahr
für Abschlussprüfungsleistungen zurückgestellte Honorar beläuft
sich auf
3
0
Tsd.
Euro.
Beschäftigte
Die
e
igenbetriebsähnliche
Einrichtung Veranstaltungszentrum
der Stadt Köln
beschäftigte im
Wirtschafts
jahr kein eigenes Personal.
Wesentliche Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen
Wesentliche
Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen sind wie folgt zu ver
-
zeichnen:
Stadt Köln incl. andere
Verbundene
Eigenbetriebe/eigenbetriebs
-
Unternehmen
Art des Geschäfts
ähnliche Einrichtungen
der Stadt Köln
Tsd. Euro
Tsd. Euro
Umsatzerlöse
Mieten und
Pachten
8.239
Erbbauzinsen
3
.
380
Sonstige betriebliche Erträge
Zuschüsse
1
0
.
973
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Energiekosten
1.002
Baubetreuung, Grünpflege
20
3
Bewachung
2
87
Kostenumlagen
314
Gezahlte Zinsen und Nebenkosten
des Geldverkehrs
9
5
2
Anlage 3
Seite
10
Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungs
-
zentrum der Stadt Köln, Köln
Mitglieder der Betriebsleitung
Frau Prof. Dr. Dörte Diemert, Erste Betriebsleiterin, Kämmerin der Stadt Köln
.
Herr Frank Höller, geschäftsführender Betriebsleiter,
Leiter der Stabsstelle Beteiligungs
steue
-
rung, öffentliches Finanz
-
und Unternehmensrecht, Dezernat Finanzen der
Stadt Köln
(bis
31.12.2024)
.
Herr Dieter März, geschäftsführender Betriebsleiter, Leiter der Stabsstelle Beteiligungs
steue
-
rung, öffentliches Finanz
-
und Unternehmensrecht, Dezernat Finanzen der Stadt Köln (ab
01.01.2025)
.
Mitglieder des Betriebsausschusses
Vorsitzender:
Herr
Dr. Gerrit Krupp, Rechtsanwalt
1. Stellvertretender Vorsitzender:
Herr Manf
red Richter, Personalleiter
2. Stellvertretender Vorsitzender:
Herr Bernd Petelkau, MdR, Managing Director, Hy
pothekenbank Frankfurt AG
Ordentliche Mitglieder:
He
rr Christian Achtelik,
k.A.
Herr Ulrich Breite, Geschäftsführer
Frau Anna
-
Maria Henk
-
Hollstein, Kauffrau
Herr Mike Homann,
Rechtsanwalt
Herr Christian Joisten,
Leiter Customer Relations & Networking
Frau Ulrike Kessing,
wissenschaftliche Referentin
Herr Niklas Kienitz,
MdR, Geschäftsführer, CD
U
-
Fraktion im Rat der Stadt Köln
Herr Ralf Klemm,
Fraktionsgeschäftsführer
Frau Sandra Schneeloch,
Trea
sury Management, Bankdirektorin
Frau Güldane Tokyürek,
Juristin
Anlage 3
Seite
11
Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungs
-
zentrum der Stadt Köln, Köln
Mitglieder mit beratender Stimme:
Herr
Steph
an
Boyens
,
Manager Unternehmensentwicklung
Herr Oliver Fuchs,
k.A.
(bis 20.3.2024)
Herr Lino
Hammer,
Geschäftsführer, Fraktion
Bündnis 90/D
ie Grünen im Rat der Stadt Köln
Herr Julian Kampa,
k.A.
Herr Henning Lenz, k.A.
(bis 2.2.2024)
Herr Sven Maier
, SAP Berater (ab 21.3.2024)
Herr Michael Olligschläger, k.A.
Herr Niklas Schmickler,
k.A.
Frau Karina Margareta Syndikus,
Künstlerin
Herr Walte
r Wortmann, Unternehmensberater
Frau
Yesim Yesil,
k.A. (ab 16.5.2024)
Ergebnisverwendungsvorschlag
Die Betriebsleitung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen.
Nachtragsbericht
Wesentliche Vorgänge
nach Ablauf des Wirtschaftsjahres haben sich bisher nicht ergeben.
Köln,
11
.
Juli
20
2
5
Betriebsleitung
gez.
Prof. Dr. Dörte Diemert
gez.
Dieter März
Erste Betriebsleiterin
Geschäftsführender Betriebsleiter
Anlage 4
Seite
1
E
igenbetriebsähnliche Ei
nrichtung Veranstaltungszentrum
der Stadt Köln
, Köln
Lagebericht
für das
Wirtschafts
jahr 202
4
A.
Darstellung des Geschäftsverlaufs und der Rahmenbedingungen
Geschäftsverlauf
Das
Veranstaltungszentrum nimmt
-
mit Ausnahme der Vermietung bzw. Verpachtung der be-
triebsnotwendigen Immobilien an die Betriebsgesellschaften
-
keine eigenen geschäftlichen
Tätigkeiten wahr. Seine wirtschaftlich
e Situation im Wirtschaftsjahr 202
4
wird
-
wie auch in den
Vorjahren
-
im Wesentlichen durch die Ergebnisse, die sich aus dem Betrieb der Objekte
Gürzenich, Tanzbrunnen
,
Philharmonie
und der Flora
durch die jeweiligen Betriebsgesell-
schaften ergeben, bestimmt. Die im Wege der Verpach
tung an die Be
trieb
sgesellschaften
KölnMusik GmbH und Koelnc
ongress GmbH sowie aus der Bestellung der Erbbaurechte an
die Koelnmesse
GmbH erzielten Umsatzerlöse rei
chten nicht aus, um die aus der Sanierung
des Gürzenich
s, der Generalinstandsetzung der Flora
und der Renovierung des Tanzbrun-
nens resultierenden Zins
-
und Abschreibungs
-
sowie die laufenden Instandsetzun
gsaufwen-
dungen zu kompensieren.
G
eprägt wird das Geschäftsjahr 2024 von dem Erwerb des nördlichen Messegeländes.
Mit
Beschluss vom 16. Mai
2024 hat der Rat die Betriebsleitung der eigenbetriebsähnlichen Ein-
richtung ermächtigt, einen Kaufvertrag zum Erwerb des Nordgeländes der Koelnmesse, der
sog. „Nordhallen“ (inkl. Congress
-
Centrum Nord) abzuschließen. Der Kaufvertrag wurde am
5.7.2024 abges
chlossen, der Besitz
-
bzw. Eigentums
übergang der Immobilien mit allen Rech-
ten und Pflichten erfolgte am 9.8.2024. Inklusive
Vertragsnebenkosten belief sich der Kauf-
preis
auf 373 Mio.
€.
Basis des Grundstücksgeschäftes
war
der zwischen der Koelnmesse und
der Grundstücksgesellschaft Köln Messe 15
-
18 GbR bestehende Pachtvertrag, der im Zuge
des Ankaufes durch die Stadt bzw. des Veranstaltungszentrums auf Triple
-
Net, d.h. sämtliche
Instandhaltungen sind von der Koelnmesse zu l
eisten, umgestellt sowie auf eine Laufzeit von
30 Jahren verlängert
wurde
.
Das
Invest
erwirtschaftet,
nach Anfangsverlusten in den ersten
10 Jahren
,
ansteigend
e Überschüsse, die das Veranstaltungszentrum
langfristig
deutlich ent-
lasten.
Infolge der Anlaufverluste
führt das Geschäft
jedoch
zunächst
zu einer
spürbaren Ver-
schlechterung der mittelfristigen Ergebnisentwicklung, die sich anteilig im
Jahresergebnis
2024 niederschlägt
.
Trotz eines Zuschusses aus dem st
ädtischen Haushalt in Höhe von
3
,0
Mio. Euro hat die
eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln einen Verlust in Höhe von
rd
.
3
,
8
Mio
. Euro
(Vorjahr:
1
,
5
Mio. Euro) erwirtschaftet, der das Eigenkapital
vermindert.
Zum
Geschäftsverlauf der Beteiligungsgesellschaften ist
F
olgendes auszuführen:
Koelnmesse GmbH
2024
hat die Koelnmesse GmbH
am Standort Köln
19
eigene Messen und Ausstellungen or-
ganisiert.
Anlage 4
Seite
2
Ertragslage
Die Umsatzerlöse der Koelnmesse GmbH beliefen sich im Geschäftsjahr 2024 auf 266,1 Mio.
Euro (Vorjahr 326,4 Mio. Euro). Die bei den einzelnen Veranstaltungen erzielten Umsätze la-
gen signifikant über denen der jeweiligen Vorveranstaltung, die noch mit den A
uswirkungen
der Corona
-
Pandemie zu kämpfen hatten. Der geplante Gesamtumsatz wurde jedoch um
21,3
Mio. Euro verfehlt.
Die sonstigen betrieblichen Erträge erhöhten sich um 24,0 Mio. Euro auf 29,8 Mio. Euro. Ur-
sächlich für den Anstieg ist mit 23,9 Mio. Euro der Ertrag aus dem in 2024 realisierten Verkauf
eines Bürogebäudes.
Die veranstaltungsbezogenen Aufwendungen haben mit 9,9 % weniger stark abgenommen
als die Umsätze mit 18,5 %. Grund dafür sind unter anderem die in den Aufwendungen ent-
haltenen fixen Kosten, die die veranstaltungsbezogenen Aufwendungen im Verhältnis zum
Um
satz weniger stark schwanken lassen. Negativ beeinflusst werden die veranstaltungsbezo-
genen Aufwendungen im Jahr 2024 durch die Kosten für Energie.
Der Personalaufwand ist um 8,9 % bzw. 5,2 Mio. Euro gestiegen. Aufwandsteigernd im Ver-
gleich zum Vorjahr wirken sich insbesondere Tarifsteigerungen sowie der Personalanstieg bei
der Koelnmesse GmbH aus. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhen sich
um
5,9
Mio. Euro bzw. 18,6 %. Gegenüber dem Vorjahr sind insbesondere Kosten für Rückstel-
lungsbildungen, Abgangsverluste, Mieten sowie für die IT angestiegen.
Im Zuge des Ergebnisabführungsvertrags mit der Koelncongress GmbH ergeben sich wie im
Vorjahr Erträge in Höhe von 7,7 Mio. Euro. Die Erträge aus Beteiligungen betreffen Dividenden
aus ausländischen Tochterunternehmen. Der Zinssaldo erhöhte sich gegenüber d
em Vorjahr
um 1,7 Mio. Euro von
-
6,4 Mio. Euro auf
-
4,7 Mio. Euro, bedingt vor allem durch über das
Gesamtjahr höher und länger angelegte Bestände aus dem Cash
-
Pooling.
Der Jahresüberschuss beträgt 12,7 Mio. Euro (Vorjahr 26,6 Mio. Euro) und liegt 13,4 Mio. Euro
über den Erwartungen.
Vermögenslage
:
Die Bilanzsumme der Koelnmesse GmbH hat sich um 29,4 Mio. Euro auf 498,1 Mio. Euro
erhöht. Auf der Aktivseite steigt das Anlagevermögen um 23,2 Mio. Euro bzw. 5,7 % auf
433,1
Mio. Euro. Den Anlagenzugängen von 54,6 Mio. Euro sowie Zuschreibungen bei Fi-
nanzanlagen in Höhe von 0,4 Mio. Euro stehen Abschreibungen in Höhe von 22,5 Mio. Euro
und Buchwertabgänge in Höhe von 9,3 Mio. Euro gegenüber. Die Zugänge bei den Betriebs
-
und G
eschäftsgebäuden betragen 149,4 Mio. Euro. Sie resultieren überwiegend aus Invest
iti-
onen im Zuge des Projekts Koelnmesse 3.0 und hier vor allem aus Zugängen beziehungs-
weise Umbuchungen von den Anlagen im Bau bezüglich des neuen Confex, der neuen Messe
-
, Kongress
-
und Eventlocation. Der Anstieg bei den Finanzanlagen um 2,1 Mio. Euro bet
rifft
Kapitalerhöhungen sowie Wertaufholungen bei Tochtergesellschaften.
Das Umlaufvermögen erhöht sich um 5,6 Mio.
Euro. Zum Bilanzstichtag ergeben sich im Rah-
men des Cash
-
Poolings bei der
Stadt Köln
angelegte finanzielle Mittel der Koelnmesse GmbH
in Höhe von 32,0 Mio. Euro gegenüber 26,0 Mio. Euro im Vorjahr. Die Guthaben bei Kreditin-
stituten erhöhen sich stichtagsbedingt um 4,5 Mio. Euro und die Forderungen gegen verbun-
dene Unternehmen um 4,4 Mio. E
uro. Dem gegenüber steht der turnus
-
und stichtagsbedingte
Rückgang der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 8,2 Mio. Euro sowie
Rückgänge der sonstigen
Vermögensgegenstände um 1,2 Mio. Euro. Der Rückgang der sons-
tigen Vermögensgegenstände resultiert vor allem aus dem stichtagsbedingten Rückgang der
Umsatzsteuervoranmeldungsansprüche.
Anlage 4
Seite
3
Die gestiegene Bilanzsumme resultiert auf der Passivseite aus dem gestiegenen Eigenkapital,
leicht gesunkenen Rückstellungen sowie gestiegenen Verbindlichkeiten. Das Eigenkapital er-
höht sich von 154,6 Mio. Euro um die Höhe des Jahresüberschusses auf 167,3
Mio. Euro. Die
Eigenkapitalquote steigt aufgrund der ebenfalls gestiegenen Verpflichtungen nur leicht auf
33,6 % (Vorjahr 33,0 %).
Die Rückstellungen haben sich per Saldo um 1,4 Mio. Euro verringert. Davon entfallen auf die
sonstigen Rückstellungen 1,8 Mio. Euro, während die Pensionsrückstellung um 0,1 Mio. Euro
und die Steuerrückstellungen um 0,3 Mio. Euro gestiegen sind. Der Rückgan
g der sonstigen
Rückstellungen resultierte maßgeblich aus um 4,7 Mio. Euro gesunkenen Rückstellungen für
ausstehende Rechnungen, während u.a. die Drohverlustrückstellungen um 0,8 Mio. Euro hö-
her angesetzt wurden.
Die Verbindlichkeiten nahmen insgesamt um 18,6 Mio. Euro zu. Turnus
-
und stichtagsbedingt
sind die Verbindlichkeiten aus erhaltenen Anzahlungen um 3,9 Mio. Euro gesunken und die
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um 11,9 Mio. Euro gestiegen.
Die Verbind-
lichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen nahmen stark um 29,1 Mio. Euro zu auf nun-
mehr 43,4 Mio. Euro, insbesondere aufgrund des Anstiegs der Salden im Zuge bestehender
Cash
-
Pooling
-
Vereinbarungen mit 4 Tochtergesellschaften auf 39,7 Mio. Eu
ro sowie einem
Intercompany
-
Darlehen in Höhe von 1,3 Mio. Euro. Die Tilgung des langfristigen Darlehens
gegenüber der Europäischen Investitionsbank (EIB) erfolgte planmäßig in Höhe von 6,6 Mio.
Euro. Das langfristige Darlehen in Höhe von 85,0 Mio. Euro mit
einer Laufzeit bis Ende 2039
bei der
Stadt Köln
wurde im Berichtsjahr planmäßig noch nicht getilgt. Das weiterhin ebenfalls
mit der
Stadt Köln
bestehende Cash
-
Pooling weist wie im Vorjahr einen positiven Saldo auf.
Die sonstigen Verbindlichkeiten haben um
11,9 Mio. Euro abgenommen. Erhaltene Anzahlun-
gen Ende 2023 wurden im Zuge des im Januar 2024 abgeschlossenen Verkaufsprozesses
eines Bürogebäudes im Jahr 2024 verrechnet.
Finanzlage
Zum Jahresende 2024 betrugen die liquiden Mittel der Koelnmesse GmbH 13,1 Mio. Euro,
nach 8,6 Mio. Euro im Vorjahr. Der Anstieg der liquiden Mittel bei der Koelnmesse GmbH ergibt
sich vor allem stichtagsbedingt und hängt zusammen mit den angelegten Mitteln
im Rahmen
des mit der
Stadt Köln
bestehenden Cash
-
Poolings sowie im Rahmen der vorübergehend er-
haltenen Darlehen und Cash
-
Pooling
-
Mittel von Tochtergesellschaften. Zum Bilanzstichtag
betrugen diese angelegten Mittel 32,0 Mio. Euro bzw. die an die Koelnmes
se GmbH gewähr-
ten Mittel 41,0 Mio. Euro.
Der Cash
-
Pooling
-
Vertrag wurde Mitte 2023 mit neuen Parametern angepasst im Zuge der
gleichzeitigen langfristigen Darlehensgewährung durch die
Stadt Köln
in Höhe von 85 Mio.
Euro. Das neue Cash
-
Pooling
-
Volumen beträgt seit Mitte 2023 nun 95,0 Mio. Euro, die Laufzeit
endet weiterhin Ende 2027.
Seit 2023 werden, wie in der Vor
-
Coronazeit, grundsätzlich wieder deutlich positive operative
Cashflows erzielt. Die Umsetzung der weiteren Investitionen in die Infrastruktur der Koeln-
messe erfolgt dabei je nach
Geschäftsverlauf und Finanzierbarkeit. Die Koelnmesse GmbH
war jederzeit in der Lage, ihren Zahlungsverpflichtungen
nachzukommen.
Anlage 4
Seite
4
KölnMusik
GmbH
Im Geschäftsjahr 2024 wurden in der Kölner Philharmonie 373 Veranstaltungen durchgeführt,
davon
122
KölnMusik
-
Veranstaltungen (Vorjahr: 384, davon 137 KölnMusik
-
Veranstaltungen)
inklusive
8 Koproduktionen (Vorjahr: 4) und 18 Philharmonie Lunch
-
Veranstaltungen (Vorjahr:
29 Veranstaltungen).
Neben dem Veranstaltungsprogramm in der Kölner
Philharmonie führte
die KölnMusik GmbH 56 (Vorjahr:
51) Konzerte im Rahmen von PhilharmonieVeedel in ver-
schiedenen Kölner Stadtteilen auf. Im Rahmen
des Musikfestivals „Felix!“ fanden 12 Konzerte
an unterschiedlichen Veranstaltungsorten in Köln statt,
sowie im Rahmen von Felix!
-
Urban 17
Kurzkonzerte.
Ertragslage
Die Umsatzerlöse
beliefen sich
im Geschäftsjahr 2024
auf
10.954
Tsd.
Euro
(Vorjahr:
9.844
Tsd. Euro
). Das noch in 2023
nach der Corona
-
Krise verhaltene Besucheraufkommen
entwickelte sich stetig fort und übertraf in 2024
deutlich die geplanten Erwartungen. Gleichzei-
tig stieg auch die Nachfrage für die Anmietung der
Fremdveranstalter zur Durchführung ihrer
Konzerte in der Kölner Philharmonie deutlich an. Aus diesem
Grund
erhöhten sich
die Um-
satzerlöse im Geschäftsjahr überproportional.
Die Sonstigen betrieblichen Erträge verminderten sich gegenüber dem Vorjahr auf 582
Tsd.
Euro
(Vorjahr:
657
Tsd. Euro
). Im Jahr 2024 konnten Zuschüsse und Sponsorenerträge von
536
Tsd. Euro
vereinnahmt werden.
Der Aufwand aus bezogenen Leistungen beinhaltet im Wesentlichen Künstlerhonorare und
Honorarnebenkosten. Die Höhe der Aufwendungen resultiert aus dem Veranstaltungsange-
bot. Für das
Jahr 2024 betragen die Aufwendungen 6.050
Tsd. Euro
(6.228
Tsd. Euro
). Der
Personalaufwand
beläuft sich
im
Geschäftsjahr 2024
auf
6.814
Tsd. Euro
gegenüber im Vor-
jahr 6.358
Tsd. Euro
. Der Anstieg der
Personalaufwendungen beruht auf den Tarifsteigerun-
gen des geltenden TVöD.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen be
tragen
3.825
Tsd. Euro
(Vorjahr 3.769
Tsd.
Euro
) und
entsprechen im Wesentlichen dem Vorjahr. Die durch das höhere Besucheraufkom-
men gestiegenen
Ticketingkosten wurden durch Kosteneinsparungen im Bereich der Werbung
und Öffentlichkeitsarbeit
vollständig kompensiert.
Die Gesamtaufwendungen beliefen sich in 2024 auf 17.026
Tsd. Euro
(Vorjahr: 16.674
Tsd.
Euro
), so dass für
das Jahr 2024 ein Jahresfehlbetrag von 5.490
Tsd. Euro
(Fehlbetrag Vor-
jahr: 6.173
Tsd. Euro
) erzielt wurde.
Hiermit wurde der im Erfolgsplan 2024 ausgewiesene
Planjahresfehlbetrag von 6.242
Tsd. Euro
um 752
Tsd. Euro
unterschritten.
Aus dem Veranstaltungsgeschäft erzielt die Gesellschaft wie in den
Vorjahren Verluste, die
insbesondere
aus dem defizitären Eigenveranstaltungsprogramm resultieren.
Vermögenslage
Die Bilanzsumme erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 1.595
Tsd. Euro
auf 13.194
Tsd
.
Euro.
Auf der Aktivseite verminderten sich Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von
1.623
Tsd. Euro
auf
1.617
Tsd. Euro
. Die liquiden Mittel erhöhten sich von 7.274
Tsd. Euro
auf 8.997
Tsd. Euro
aufgrund des gestiegenen
Besucheraufkommens von Konzertveranstal-
tungen.
Anlage 4
Seite
5
Auf der Passivseite erhöhte sich das Eigenkapital um 439
Tsd. Euro
aufgrund der Einstellung
des Zuschusses
der Stadt Köln in Höhe von 5.929
Tsd. Euro
und der Entnahme aus der Ka-
pitalrücklage zum Ausgleich des
Verlustes in Höhe von 5.490
Tsd. Euro
. Die Verbindlichkeiten
erhöhten sich
gegenüber von im Vorjahr
7.748
Tsd. Euro
auf 8.739
Tsd. Euro
. Die erhaltenen
Anzahlungen auf Veranstaltungen sanken aufgrund des
Vorverkaufs für Konzertveranstaltun-
gen im Folgejahr.
Die
Verbindlichkeiten
gegenüber Fremdveranstaltern
erhöhten sich
auf-
grund des ebenfalls angestiegenen Vorverkaufs der Partner.
B.
Erläuterungen zur Ertrags
-
und Vermögenslage
des Veranstaltungszentrums
Ertragslage
Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln hat das
Wirt-
schafts
jahr 202
4
mit einem
Jahresfehlbetrag
von
3
.
751
Tsd.
Euro (Vorjahr:
1.495
Tsd.
Euro)
abgeschlossen. Den Aufwendungen von
26
.
360
Tsd.
Euro
(Vorjahr:
15
.
685
Tsd.
Euro)
stan-
den dabei Erträge von
22
.
609
Tsd.
Euro
(Vorjahr:
14
.
189
Tsd.
Euro)
gegenüber.
Geplant war
ein
Jahresfehlbetrag
von
rd.
2
.
155
Tsd. Euro.
Die
Erträge
des abgelaufenen
Wirtschafts
jahres
setzen sich
zusammen
aus Umsatzerlösen
(Mieten
bzw.
Pachten
, Erbbauzinsen) vo
n
11
.
619
Tsd. Euro und sonstigen betrieblichen Er-
trägen
in Höhe von
1
0
.
990
Tsd. Euro.
Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten im We-
sentlichen die
Betriebskostenzuschüsse der Stadt Köln für die
K
ölnMusik
GmbH
(
5
.
9
29
Tsd.
Euro),
für
das Veranstaltungszentrum
der Stadt
Köln
(
3
.
0
00 Tsd. Euro)
und
für
de
n
Zinsanteil
des aus dem städtischen Haushalt zu leistenden Schuldendienstes
(2
.
044
Tsd. Euro).
A
uf der Aufwandseite
stehen den
vorgenannten
Erträgen
Abschreibungen auf Sacha
nlagen
von 6
.
065
Tsd. Euro, Zinsen in Höhe von
10
.
396
Tsd. Euro, Abschreibungen auf Finanzanla-
gen
in Höhe des Verlustes der
K
ölnMusik
GmbH
von
5
.
490
Tsd. Euro sowie sonstige betrieb-
liche Aufwendungen von
3
.
769
Tsd. Euro gegen
über
.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendun-
gen
beinhalten als größte
Posten
die
Instandhaltungs
-
und Baubetreuungs
aufwendungen von
1
.
377
Tsd. Euro (Vj.:
2
.
40
6
Tsd. Euro)
,
die
Energiekosten in Höhe von
1.002
Tsd. Euro
(Vj.:
764
Tsd. Euro)
sowie die Bewachungskosten des Heinrich
-
Böll
-
Pla
tzes von
2
87
Tsd.
Euro (Vj.:
2
95
Tsd.
Euro).
Vermögenslage
Die Bilanzsumme
erhöhte
sich gegenüber dem Vorjahr um
368.480
Tsd.
Euro auf
783
.
061
Tsd. Euro.
D
as Sachanlagevermögen
hat sich
bei
Zugängen
von
374
.
381
Tsd. Euro
und Abschreibungen
in Höhe von
6
.
065
Tsd.
Euro im Saldo um
368.316
Tsd. Euro auf
448
.
762
Tsd. Euro
erhöht
.
Zugänge erfolgten
in 20
2
4
im Wesentlichen
durch den
Erwerb der Nordhallen (372.886 Tsd.
Euro
) sowie
im Zuge der laufenden
Sanier
ungs
maßnahmen
in der Bastei (405
Tsd.
€),
in der
Philharmonie
(
838
Tsd.
€) und
im Tanzbrunnen
(
244
Tsd.
€)
, die als Anlagen im Bau
ausge-
wiesen
werden.
Anlage 4
Seite
6
D
as Eigenkapital
hat sich
durch
die
Einlag
e
des aus dem städtischen Haushalt zu leistenden
Schuldendien
stes
(Tilgungsanteil)
in
Höhe von
4
.
906
Tsd. Euro
abzüglich
des Fehlbetrages in
Höhe von
3
.
751
Tsd. Euro
um
1
.
155
Tsd.
Euro
auf 1
7
5
.
316
Tsd. Euro
erhöht
.
D
as
Fremdka-
pital
wird
maßgeblich
bestimmt von
den V
erbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten
in Höhe
von 225.405 Tsd. Euro
, die sich
tilgungsbedingt
um 12.364 Tsd. Euro reduziert haben,
und
den
Verbindlichkeiten geg
enüber der Stadt Köln
in Höhe von 380.229 Tsd. Euro
, die im We-
sentlichen aus
weiterbelast
eten Darlehen
zu
r Finanzierung
de
s Nordhallen
-
Erwerbs
bestehen.
Da der Jahres
fehlbetrag
des Veranstaltungszentrums vorerst nicht aus städtischen Haushalts-
mitteln ausgeglichen wird, ist dieser auf neue Rechnung vorzutragen. Unter Berücksichtigung
der Verl
ustvorträge aus Vorjahren von 9
.
295
Tsd.
Euro ergibt sich damit zum Bilanzstichtag
31.12.20
2
4
ein kumulierter
Bilanzverlust von
1
3
.
047
Tsd.
Euro.
Grundsätzlich ist der Vortrag eines Jahresverlustes auf neue Rechnung nach den Bestimmun-
gen der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein
-
Westfalen (EigVO NRW) zulässig.
Jedoch bestimmt § 10 Absatz 6 Satz 3 der EigVO NRW, dass ein nach Ablauf von fünf
Jahren
nicht getilgter Verlustvortrag durch Abbuchung von den Rücklagen ausgeglichen werden soll,
wenn dies die Eigenkapitalausstattung zulässt. Ansonsten ist der Verlust aus Haushaltsmitteln
auszugleichen.
Im Wirtschafts
jahr 202
4
wurde entsprechend dieser Vorschrift mit Genehmigung durch Rats-
beschluss vom
1
.
Oktober
20
2
4
ein durch Gewinnvorträge aus Vorjahren bzw. Gewinnen aus
Folgejahren oder durch Zuschüsse aus dem städtischen Haushalt nicht abgede
ckter Verlust
aus dem Jahr 20
1
8
von rd.
811
Tsd. Euro durch
Entnahme aus
der Kapitalrücklage ausgegli-
chen. Durch diesen Verlustausgleich ergibt sich insgesamt keine Minderung des Eigenkapi-
tals, da zwar einerseits die Kapitalrücklage des Veranstaltungszentrums in Höhe des vorste-
hend genannten Betrages reduziert wird, andererseit
s jedoch ein entsprechend geringerer
Verlustvortrag
mit dem übrigen Eigenkapital verrechnet wird.
Investitionen
Der Rat hat i
n seiner Sitzung am 3
.
5.
2018
die Verwaltung beauftragt,
d
as denkmalgeschützte
Gebäude „Bastei“ in das Eigentum der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung
Veranstaltungs-
zentrum Köln zu überführen.
Ferner sollte e
in Baubestandsgutachten
erstellt werden
, um den
Instandsetzungs
-
und Sanierungsbedarf sowie eine Kostenschätzung in Hinsicht auf eine für
die Öffentlichkeit zugängliche, rentierliche gastronomische Nutzung festzustellen. Denkmalge-
rechte Vorgaben sind
dabei
zu berücksichtigen.
Der Ankauf der Bastei von der Koelnmesse
GmbH erfolgte auf Basi
s des Ratsbeschlusses vom 18. Dezember 2018 mit Wirkung zum
1.
Januar
2019. Der Kaufpreis belief sich auf 614 Tsd.
Euro.
Mit Beschluss vom 7
.
Sept
e
mber
2020 hat der Betriebsausschuss für die Planung und die Erstellung einer Kostenberechnung
der Generalsanierung der Bastei Planungsmittel in Höhe von 600 Tsd. Euro bereitgestellt.
Auf-
grund der vom Betriebsausschuss am 9.12.2024 beschlossenen Anhandgabe des Objektes
an einen privaten Investor
sind
zunächst keine weiteren Mittel mehr eingeplant.
Gemäß
Ratsb
eschluss vom 16.5.2024 hat
d
ie eigenbetriebsähnliche Einrichtung
das Nordge-
lände
der Koelnmesse,
die
sog. „Nordhallen“ (inkl. Congress
-
Centrum Nord)
erworben
. Basis
des Grundstücksgeschäftes
war
der zwischen der Koelnmesse und der Grundstücksgesell-
schaft Köln Messe 15
-
18 GbR bestehende Pachtvertrag, der im Zuge des Ankaufes durch die
Stadt bzw. des Veranstaltungszentrums auf Triple
-
Net, d.h. sämtliche Instandhaltungen sind
von der Koelnmesse zu l
eisten, umgestellt sowie auf eine Laufzeit von 30 J
ahren verlängert
wurde
.
Das
Invest
erwirtschaftet,
nach Anfangsverlusten in den ersten 10 Jahren
,
ansteigende
Überschüsse, die das Veranstaltungszentrum deutlich entlasten.
Anlage 4
Seite
7
Die kreditweise Finanzierung trägt das Veranstaltungszentrum daher eigenhändig ohne Er-
stattung des Schuldendienstes aus dem städtischen Haushalt.
Der
Kaufvertrag wurde am
5.7.2024 abgeschlossen, der Besitz
-
bzw. Eigentums
übergang der Immobilien mit allen Rech-
ten und Pflichten erfolgte am 9.8.2024. Inklusive Vertragsnebenkosten belief sich der Kauf-
preis auf 373 Mio.
€.
Finanzierungsmaßnahmen bzw.
-
vorhaben
D
ie Finanzierung
von Investitionen
erfolgt
in Anbetracht der finanziellen Situation des Veran-
staltungszentrums kreditwei
se
.
Der hieraus resultierende Schuldendienst der eigenbetriebs-
ähnlichen Einrichtung
wird
aus Mitteln des städtischen Haushaltes
im Einlagewege (Einzah-
lung in die Kapitalrücklage) und durch Zuschüsse
erstattet.
Der
Cash
-
f
low aus laufender Ge-
schäftstätigkeit
und die Einlagen der Stadt reichen nicht aus, um den Schuldendienst insge-
samt bedienen zu können. Die Finanzplanung sieht daher in der Zukunft weitere Kreditaufnah-
men vor.
C.
Risiko
-
und Chancen
bericht
Beteiligungsrisiken
Da die
eigenbetriebsähnliche Einrichtung sich als Besitz
unternehmen
grundsätzlich nur im
Rahmen von Vermietungen und Verpachtungen der von Betriebsgesellschaften bewirtschaf-
teten Grundstücke und Gebäude wirtschaftlich betätigt, liegen die wesentlichen
Unterneh-
mensrisiken bei den Betriebsgesellschaften, bei denen die für den Betrieb erforderlichen Fel-
der der Risikobetrachtung im Mittelpunkt des jeweiligen Risikomanagements stehen
und in
Abstimmung mit dem Veranstaltungszentrum überwacht werden
.
Unternehmensrisiko
Wesentliche Risiken aus dem operativen Geschäft bestehen für das Veranstaltungszentrum
lediglich aus der seinerzeit zusammen mit der Koelnmesse GmbH durchgeführten US
-
Cross
-
Border
-
Transaktion für bestimmte Messehallen.
Hier steht das
Veranstaltungszentrum in stän-
diger enger Abstimmung mit der Geschäftsführung der Koelnmesse GmbH, damit sowohl die
Geschäftsführung als auch die
Betriebsleitung und der Betriebs
ausschuss wesentliche Risiken
frühzeitig erkennen und geeignete gegensteuernde Maßnahmen einleiten kö
nnen.
Die aus der gemeinsam mit der Koelnmesse GmbH am 19. September 2002 im Zusammen-
hang mit der US
-
Cross
-
Border
-
Transaktion mit dem amerikanischen Investor abgeschlosse-
nen Leasing
-
Gesamtvereinbarung auch für das Veranstaltungszentrum als Vertragspartner
resultierenden Verpflichtungen bestehen gegenüber dem Vorjahr unverändert fort. Von beson-
derer Bedeutung ist hier
die Verpflichtung der beiden Vertragsparteien Koelnmesse GmbH
und Stadt Köln
-
eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum, bei Eintritt
be-
stimmter Ereignisse (im Vertrag
„
Equity Collateral Trigger Event
“
genannt) weitere Sicherhei-
ten stellen zu müssen. In diesem Zusammenhang sieht der Vertrag z.B. das Absinken des
Ratings der Bundesrepublik unter AA bei Standard & Poor’s oder Aa2 bei Moody’s oder den
Eintritt einer wesentlichen Vertragsverletzung als mögl
iches
,
eine Sicherheit auslösendes Er-
eignis vor. Im Jahre 2004 ist mit der Herabstufung der Bonität des Landes Nordrhein
-
Westfa-
len ein solches
„
Trigger Event
“
eingetreten, das den Investor berechtigt, eine Dienstbarkeit im
Grundbuch eintragen zu lassen.
Die Eintragung erfolgte 2008.
Auswirkungen auf das Veran-
staltungszentrum und den operativen Messebetrieb ergeben sich hieraus nicht.
Anlage 4
Seite
8
Darüber hinaus verpflichten die abgeschlossenen Verträge die Stadt Köln, im Falle einer In-
solvenz der Koelnmesse GmbH ihr in den Erbbaurechtsverträgen abgesichertes Heimfallrecht
auszuüben. Weiterhin bestehen Berichtspflichten bei Änderungen und Umstruktur
ierungen der
den Verträgen zugrundeliegenden Rahmenbedingungen. Dem Investor, dem Trustee und den
Darlehensgebern sind jährlich Pflichterfüllungsbescheinigungen nebst Anlagen (Auszug aus
dem Haushaltsplan, Jahresabschluss der GmbH) vorzulegen. Für die sich
hieraus ergebenden
Verpflichtungen in den Folgejahren wurde bereits im Jahresabschluss 2002 eine entspre-
chende Rückstellung gebildet.
Bisher sind keine zusätzlichen Verpflichtungen oder Risiken aus der Cross
-
Border
-
Transak-
tion für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung entstanden und momentan auch nicht ersicht-
lich.
Vielmehr konnte in
2019 der Fremdkapitalanteil der Transaktion
(A
-
Payment Undertaking
Agreement und B
-
Payment
-
Undertaking Agreement)
vorzeitig
vorfälligkeitsentschädigungsfrei
vollständig getilgt
werden
.
Dies führt zu einer dauerhaften Min
derung
etwaiger Risiken aus
dem US
-
Lease
-
Geschäft.
Gesamtwirtschaftliche Branchenrisiken
Konjunkturelle Entwicklungen der Gesamtwirtschaft können das Geschäft der Betriebsgesell-
schaften durch eine veränderte Nachfrage der
Kunden beeinflussen und sich sowohl positiv
als auch negativ auf das jeweilige Umsatz
-
und Unternehmensergebnis der Betriebs
-
bzw.
Beteiligungsgesellschaft
en
auswirken. Von diesen Auswirkungen ist dann auch das Veranstal-
tungszentrum immer unmittelbar
bzw.
mittelbar (Koelnc
ongress
GmbH
nach dem Verkauf über
Koelnmesse GmbH)
betroffen.
Liquiditätsrisiko
Auch wenn das Veranstaltungszentrum organisatorisch und finanziell als selbständiges Son-
dervermögen auf der Grundlage eines eigenen Wirtschaftsplans seine Geschäfte führt,
muss
seine Finanzierung über Mittel des städtischen Haushalts
sichergestellt
werden
. Das Risiko
einer Illiquidität ist daher als gering anzusehen.
Eigenkapitalverzehr
Werden die auch für die Folgejahre erwarteten Jahresfehlbeträge wie bisher durch Entnahmen
aus der Kapitalrücklage ausgeglichen,
wird
das Eigenkapital
weiter
kontinuierlich
sinken. Auf
mittlere Sicht wird daher bei der derzeitigen Betriebsstruktur ein Verlustausgleich aus Mitteln
der Stadt Köln erforderlich werden.
Nur damit kann das Veranstaltungszentrum in seiner der-
zeitigen Struktur seinen Verpflichtungen dauerhaft nachkommen und eine
angemessene
Ei-
genkapitalausstattung erhalten.
Rechtliche Risiken
A
us heutiger Sicht
sind
keine existenziellen Risiken für die zukünftige Entwicklung der eigen-
betriebsähnlichen Einrichtung zu erwarten.
Anlage 4
Seite
9
Zur Vermeidung von EU
-
beihilferechtlichen Risike
n w
e
rden alle Beziehungen zu möglichen
Empfängern von Ausgleichsleistungen für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen
Interesse
überprüft und soweit notwendig
rechtlich angepasst.
So hat der Rat der Sta
dt Köln
mit Beschluss vom 30. September
2014 die Köln
K
ongress GmbH mit der Erbringung von
Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesses betraut.
Gegenstand der Be-
trauung sind der Betrieb und die an den Interessen aller Bevölkerungskreis
e orientierte Nut-
zung des Gürzenich, des Tanzbrunnens (inkl. Theater am Tanzbrunnen) sowie der Flora.
Die
Betrauung tra
t zum
1.1.2015 in Kraft.
Die
K
ölnMusik
GmbH ist als Kultureinrichtung gemäß
Artikel 1 Nr. 1 lit. j) der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (Verordnung (EU)
Nr.
651/201
4
der Kommission
)
von der Notifizierungspflicht befreit.
Nach dem Verkauf an die Koelnmesse GmbH betreffen rechtliche Risiken bezüglich der
Köln
K
ongress GmbH das Veranstaltungszentrum ab 2020 allenfalls noch mittelbar.
Chancen
Nicht zuletzt auf Grund der Inbetriebnahme der Flora liegen Chancen für das Veranstaltungs-
zentrum in verbesserten Vermarktungsmöglichkeiten der Beteiligungsgesellschaften. Diese
können sich positiv auf die Jahresergebnisse und
die
Erfüllung des Satzungszwecks auswir-
ken.
Deutliche Chancen werden darüber hinaus in dem Erwerb der Nordhallen und den damit
einhergehenden langfristig gesicherten Mieteinnahmen gesehen. Die Wirtschaftlichkeit des In-
vests wurde gutachterlich belegt, auch wenn sich in den Anfangsjahr
en Anlaufverluste erge-
ben. Ferner ist im Hinblick auf die hohe strategische und operative Bedeutung der Hallen für
die Koelnmesse und damit letztlich auch für die Stadt Köln bzw. die eigenbetriebsähnliche
Einrichtung als Mehrheitsgesellschafterin eine Über
nahme des Eigentums und damit die un-
eingeschränkte Verfügungsgewalt über das Areal von herausragendem Interesse.
Risikofrüherkennungssystem
Das Risikomanagement
s
ystem ist als internes Kontrollsystem ausgerichtet auf die Betriebs-
leitung und den Finanzausschuss des Rates der Stadt Köln als Kontrollorgan.
In 2015 wurde
ein in sich geschlossene
s
Risikofrüherkennungssystem
implementiert
. Dazu wurden ein Leit-
faden sowie ein zusammengefasster Bericht zum Risikomanagemen
t
vorgelegt.
Der
Bericht
wurde in 202
4
aktualisiert.
D.
Prüfungsfeststellungen
des Vorjahres
nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Dornbach
GmbH
hat auf der Gr
undlage des unter Zustim-
mung des
Betriebsausschusses Veranstaltungszentrum Köln
von der Betriebsleitung am
14.
September
20
2
3
erteilten Prüfungsa
uftrages den Jahresabschluss 202
3
des Veranstal-
tungszentrums Köln geprüft. Der Prüfungsauftrag umfasste nach § 106 Absatz 1 GO NRW in
entsprechender Anwendung des § 53 Absatz 1 Nummern 1 und 2 Haushaltsgrundsätzegesetz
auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wi
rtschaftlichen Ver-
hältnisse. Die Prüfung hat
te
keine
Feststellungen ergeben
.
Anlage 4
Seite
10
E
.
Prognosebericht
Der
Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am
12
.
Dezember
2024 nach Vorberatung im
Betriebsausschuss am
9
.
Dezember
2024 den
Wirtschaftsplan 20
2
5
des
Veranstaltungs-
zentrums
festgestellt.
Der Wirtschaftsplan berücksichtigt erstmalig
eine ganzjährige Vermie-
tung der neu erworbenen Messehallen. Aufgrund der beschriebenen Anfangsverluste des In-
vests weist der Wirtschaftsplan auch in der Mittelfristbetrachtung zunächst höhere Defizite aus.
Der
Erfolgsplan
2025 schließt dadurch mit einem
Jahresfehlbetrag
von
rd. 5
,
4
Mio. Euro
ab
.
Das im Vermögensplan 202
5
ausgewiesene Investitionsvolumen
beläuft
sich für die Betriebs-
teile Gürzenich, Kölner Philharmonie, Rheinterrassen/Tanzbrunnen und Fl
ora insgesamt auf
rd.
10
,
6
Mio. Euro
. Davon sind 3
,
8
Mio.
Euro
für die Sanierung der Open
-
Air
-
Bühne und der
Schirme am Tanzbrunnen vorgesehen.
Aufgrund der vom Betriebsausschuss am 9.12.2024
beschlossenen Anhandgabe der Bastei an einen privaten Investor sind im Vermögensplan
für
eine Generalsanierung
keine
weiteren investiven
Mittel
mehr eingeplant.
Das Ergebnis des Erfolgsplans berücksichtigt den aus dem städtischen Haushalt bereitgestell-
ten und über den Eigenbetrieb weitergeleiteten Betriebskostenzuschuss an die KölnMusik
GmbH
in Höhe von rd. 5,9
Mio. Euro.
Des Weiteren beinhaltet der Erfolgsplan einen direkten
Zuschuss der Stadt Köln an
den Eigenbetrieb in Höhe von
3
,0
Mio. Euro
. Daneben erhält
das
Veranstaltungszentrum rd. 2
,
2
Mio. Euro
Schuldendiensthilfe (Zinsanteil) für die Darlehen zur
Finanzierung der Kapitalzuführung an die Koelnmesse GmbH sowie für die Finanzierung der
Florasanierung.
Das
Veranstaltungszentrum
wird
auch
in den Folgejahren
strukturelle
Jahresfehlbeträge er-
zielen. Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung
bleibt
aufgrund ihrer Struktur
mittelfristig
auf
Zu-
schüsse
aus dem
städtischen Haushalt angewiesen.
Unter dieser Prämisse wurde der Jah-
resabschluss unter going
-
concern
Gesichtspunkten aufgestellt.
Vor dem Hintergrund der aktuell noch hohen Eigenkapitalquote und der praktizierten bzw. wei-
ter geplanten Finanzierungsmaßnahme über Abschreibungen, Zuschüsse und Kreditauf-
nahme ist der Bestand des Betriebes
trotz der Anfangsverluste aus dem Ankauf der Nordhal-
len
n
icht gefährdet.
Der Wirtschaftsplan der
KölnMusik
Gmb
H
für das Geschäftsjahr 202
5
schließt mit einem
Jahresfehlbetrag von 6
,
4
Mio
.
Euro
ab.
Bei den Planungen ging die Geschäftsführung von
eine
m ähnlichen Niveau
wie im Vorjahr aus
.
Der Wirtschaftsplan der
Koelnmesse GmbH
sieht
für das
turnusbedingt grundsätzlich
stär-
kere
Geschäftsjahr 20
2
5
einen Jahres
überschuss
in Höhe von
34
,6
Mio
. Euro
vor
.
Der Koelnmesse Konzern plant insgesamt 82
Veranstaltungen für 2025. Darunter sind 60
Ei-
genveranstaltungen, 20 Gastveranstaltungen und 2 Corporate Events.
Köln,
den
11. Juli
2025
gez.
Prof. Dr. Dörte Diemert
gez.
Dieter
März
Erste Betriebsleiterin
Geschäftsführender
Betriebsleiter
Anlage 5
Seite 1
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln, Köln
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Eigenbetriebsähnliche Einrichtung
Veranstaltungszentrum der Stadt Köln, Köln, - bestehend aus der Bilanz zum
31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom
1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebe-
richt der Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln, Köln, für
das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
• entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den
Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen i.V.m den
einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vor-
schriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung sowie der landesrechtlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der eigenbetriebsähnlichen
Einrichtung zum 31. Dezember 2024 sowie ihrer Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom
1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 und
• vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein unter Beachtung der
landesrechtlichen Vorschriften zutreffendes Bild von der Lage der eigenbetriebsähnlichen
Einrichtung. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem
Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen i.V.m den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften gelten-
den handelsrechtlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen
Entwicklung zutreffend dar.
Anlage 5
Seite 2
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendun-
gen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstim-
mung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festge-
stellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere
Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung
des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres
Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der eigenbetriebsähnlichen
Einrichtung unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und be-
rufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Über-
einstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns er-
langten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere
Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Hinweis zur Hervorhebung eines Sachverhalts
Wir verweisen auf die Ausführungen in Abschnitt „E. Prognosebericht“ des Lageberichts, in
dem die gesetzlichen Vertreter beschreiben, dass die eigenbetriebsähnliche Einrichtung dau-
erhaft auf Zuschüsse bzw. mittelfristig auf einen Verlustausgleich durch die Stadt Köln ange-
wiesen ist. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht sind diesbe-
züglich nicht modifiziert.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsorgans für den Jahresabschluss
und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der
den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen i.V.m. den
einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschrif-
ten in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter
Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der landesrecht-
lichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung vermittelt. Ferner sind die
gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung
mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt ha-
ben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen
falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rech-
nungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Anlage 5
Seite 3
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwort-
lich, die Fähigkeit der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zur Fortführung der Unternehmens-
tätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusam-
menhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben.
Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungs-
grundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tat-
sächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts,
der insgesamt ein unter Beachtung der landesrechtlichen Vorschriften zutreffendes Bild von
der Lage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung vermittelt sowie in allen wesentlichen Belan-
gen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den Vorschriften der Eigenbetriebsverord-
nung für das Land Nordrhein-Westfalen i.V.m. den einschlägigen deutschen, für
Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften entspricht und die Chancen
und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen
Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als not-
wendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den
anzuwendenden Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-
Westfalen i.V.m. den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handels-
rechtlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die
Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Betriebsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungspro-
zesses zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lage-
berichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss
als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen
oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein unter Beachtung der landesrechtli-
chen Vorschriften zutreffendes Bild von der Lage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung ver-
mittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den Vorschriften der Eigenbetriebs-
verordnung für das Land Nordrhein-Westfalen i.V.m. den einschlägigen deutschen, für
Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften entspricht und die Chancen
und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsver-
merk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht be-
inhaltet.
Anlage 5
Seite 4
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass ei-
ne in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprü-
fer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchge-
führte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich ange-
sehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die
auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen
Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische
Grundhaltung. Darüber hinaus
• identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahres-
abschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen
und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prü-
fungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prü-
fungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass eine aus dolosen Handlungen resultierende we-
sentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, ist höher als das Risiko, dass eine aus
Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, da dolose
Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkei-
ten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten
können.
• erlangen wir ein Verständnis von den für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten
Kontrollen und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maß-
nahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den Umständen angemessen sind,
jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen der
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung bzw. dieser Vorkehrungen und Maßnahmen abzuge-
ben.
• beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten
Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern
dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
Anlage 5
Seite 5
• ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertre-
tern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstä-
tigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche
Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeut-
same Zweifel an der Fähigkeit der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine
wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die da-
zugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen
oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifi-
zieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum un-
seres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder
Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die eigenbetriebsähnliche Einrichtung
ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
• beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt ein-
schließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Ge-
schäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der landesrechtlichen Vor-
schriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung vermittelt.
• beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzes-
entsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der eigenbetriebsähnlichen
Einrichtung.
• führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zu-
kunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter
Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Anga-
ben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach
und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen
Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie
zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches un-
vermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten
Angaben abweichen.
Anlage 5
Seite 6
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten
Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, ein-
schließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer
Prüfung feststellen.
Koblenz, 11. Juli 2025
DORNBACH GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Bokelmann Dr. Müller
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
Anlage 6
Seite 1
Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln, Köln
Fragenkatalog zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der
wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 HGrG (IDW PS 720)
1. Tätigkeit von Überwachungsorganen und Geschäftsleitung sowie individualisier-
te Offenlegung der Organbezüge
a) Gibt es Geschäftsordnungen für die Organe und einen Geschäftsverteilungsplan für
die Geschäftsleitung sowie ggf. für die Konzernleitung? Gibt es darüber hinaus schrift-
liche Weisungen des Überwachungsorgans zur Organisation für die Geschäfts- sowie
ggf. für die Konzernleitung (Geschäftsanweisung)? Entsprechen diese Regelungen
den Bedürfnissen des Unternehmens bzw. des Konzerns?
Nach § 2 der aktuellen Betriebssatzung vom 31. Mai 2022, in Kraft getreten am
13. Juni 2022, regelt der Oberbürgermeister mit Zustimmung des Betriebsausschus-
ses die Geschäftsverteilung innerhalb der Betriebsleitung durch Dienstanweisung. Der
Oberbürgermeister hat die aktuell gültige Version der „Dienstanweisung zur Geschäfts-
verteilung innerhalb der Betriebsleitung des Veranstaltungszentrums Köln“ am
27. Februar 2013 mit Zustimmung des Betriebsausschusses vom 4. Februar 2013 er-
lassen.
Die Einbindung des Betriebsausschusses und des Rats in die Entscheidungsprozesse
der Betriebsleitung ist in § 3 bzw. § 4 der Betriebssatzung der eigenbetriebsähnlichen
Einrichtung geregelt. Darüber hinaus gehende schriftliche Weisungen an die Betriebs-
leitung bestehen nicht.
b) Wie viele Sitzungen der Organe und ihrer Ausschüsse haben stattgefunden und wur-
den Niederschriften hierüber erstellt?
Im Berichtsjahr fand eine Sitzung des Rats der Stadt Köln mit Befassung der eigenbe-
triebsähnlichen Einrichtung und sieben Sitzungen sowie eine Sondersitzung des Be-
triebsausschusses statt.
Die Protokolle haben uns vorgelegen.
Anlage 6
Seite 2
c) In welchen Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 Satz 5
AktG sind die einzelnen Mitglieder der Geschäftsleitung tätig?
Frau Prof. Dr. Dörte Diemert war im Berichtsjahr 2024 Mitglied in folgenden Aufsichts-
räten:
– KölnVorsorge-Sterbeversicherung VVaG (bis 17. März 2024),
– RheinEnergie AG,
– rhenag Rheinische Energie AG,
– GEW Köln AG.
Herr Frank Höller nimmt als Leiter der Stabsstelle Beteiligungssteuerung, öffentliches
Finanz- und Unternehmensrecht im Dezernat Finanzen der Stadt Köln an diversen Sit-
zungen von Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1
Satz 5 AktG bei städtischen Beteiligungsgesellschaften teil.
Ansonsten waren die Mitglieder der Betriebsleitung auskunftsgemäß im Berichtsjahr
2024 in keinen Kontrollgremien tätig.
d) Wird die Vergütung der Organmitglieder (Geschäftsleitung, Überwachungsorgan) indi-
vidualisiert im Anhang des Jahresabschlusses/Konzernabschlusses aufgeteilt nach Fi-
xum, erfolgsbezogenen Komponenten und Komponenten mit langfristiger Anreizwir-
kung ausgewiesen? Falls nein, wie wird dies begründet?
Die Organmitglieder erhalten keine Vergütung von der eigenbetriebsähnlichen Einrich-
tung Veranstaltungszentrum Köln der Stadt Köln.
2. Aufbau- und ablauforganisatorische Grundlagen
a) Gibt es einen den Bedürfnissen des Unternehmens entsprechenden Organisations-
plan, aus dem Organisationsaufbau, Arbeitsbereiche und Zuständigkeiten/Weisungs-
befugnisse ersichtlich sind? Erfolgt dessen regelmäßige Überprüfung?
Organisationsaufbau, Arbeitsbereiche und Zuständigkeiten/Weisungsbefugnisse erge-
ben sich aus der Betriebssatzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung, einer
Dienstanweisung für die Sonderkasse und einer Dienstanweisung zur Geschäftsvertei-
lung innerhalb der Betriebsleitung. Diese entsprechen den Bedürfnissen der eigenbe-
triebsähnlichen Einrichtung. Mit Wirkung zum 15. Januar 2025 sind überarbeitete Fas-
sungen der Dienstanweisungen in Kraft getreten.
Anlage 6
Seite 3
b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass nicht nach dem Organisationsplan verfahren
wird?
Im Rahmen unserer Prüfung haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass nicht
nach den jeweils gültigen Regelungen verfahren wird.
c) Hat die Geschäftsleitung Vorkehrungen zur Korruptionsprävention ergriffen und doku-
mentiert?
Die Betriebsleitung hat über die zu a) genannten Regelungen hinaus, die auf die Ein-
haltung des 4-Augen-Prinzips abstellen, keine eigenen spezifischen Vorkehrungen zur
Korruptionsprävention ergriffen, da die Stadt entsprechende Maßnahmen ergriffen und
dokumentiert hat, die auch von der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung entsprechend
zu beachten sind.
d) Gibt es geeignete Richtlinien bzw. Arbeitsanweisungen für wesentliche Entscheidungs-
prozesse (insbesondere Auftragsvergabe und Auftragsabwicklung, Personalwesen,
Kreditaufnahme und -gewährung)? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass diese
nicht eingehalten werden?
Für die Auftragsvergabe und -abwicklung ist die Betriebsleitung verantwortlich. Sie be-
dient sich bei Bau-, Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen der Gebäudewirt-
schaft der Stadt Köln, bei Kreditaufnahmen der Kämmerei der Stadt Köln.
e) Besteht eine ordnungsmäßige Dokumentation von Verträgen (z.B. Grundstücksverwal-
tung, EDV)?
Die Dokumentation erfolgt nach unserem im Rahmen der Prüfung gewonnenen Ein-
druck ordnungsgemäß.
3. Planungswesen, Rechnungswesen, Informationssystem und Controlling
a) Entspricht das Planungswesen - auch im Hinblick auf Planungshorizont und Fortschrei-
bung der Daten sowie auf sachliche und zeitliche Zusammenhänge von Projekten -
den Bedürfnissen des Unternehmens?
Es wird jährlich ein Wirtschaftsplan (Erfolgs- und Vermögensplan) einschließlich einer
mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung entsprechend § 12 der Betriebssatzung er-
stellt. Nach unseren im Rahmen der Jahresabschlussprüfung erlangten Kenntnissen
entspricht das Planungswesen den Bedürfnissen der eigenbetriebsähnlichen Einrich-
tung.
Anlage 6
Seite 4
b) Werden Planabweichungen systematisch untersucht?
Die Ursachen für Planabweichungen werden analysiert und in den Quartalsberichten
ausgewertet.
c) Entspricht das Rechnungswesen einschließlich der Kostenrechnung der Größe und
den besonderen Anforderungen des Unternehmens?
Das Rechnungswesen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung einschließlich der Kos-
tenrechnung entspricht der Größe und den besonderen Anforderungen der eigenbe-
triebsähnlichen Einrichtung.
d) Besteht ein funktionierendes Finanzmanagement, welches u.a. eine laufende Liquidi-
tätskontrolle und eine Kreditüberwachung gewährleistet?
Auf Grundlage der „Dienstanweisung für die Sonderkasse“ und der „Unterschriftsord-
nung für die Sonderkasse“ besteht ein funktionierendes Finanzmanagement, welches
u.a. eine laufende Liquiditätskontrolle und eine Kreditüberwachung gewährleistet.
e) Gehört zu dem Finanzmanagement auch ein zentrales Cash-Management und haben
sich Anhaltspunkte ergeben, dass die hierfür geltenden Regelungen nicht eingehalten
worden sind?
Ein zentrales Cash-Management mit der Stadt Köln oder mit anderen Einrichtungen
der Stadt Köln existiert nicht.
f) Ist sichergestellt, dass Entgelte vollständig und zeitnah in Rechnung gestellt werden?
Ist durch das bestehende Mahnwesen gewährleistet, dass ausstehende Forderungen
zeitnah und effektiv eingezogen werden?
Forderungen resultieren nahezu ausschließlich aus Vermietungs- und Verpachtungs-
leistungen sowie Erbbauzinsen gegenüber verbundenen Unternehmen. Auf Basis der
vertraglichen Regelungen wird der planmäßige Zahlungseingang überwacht.
Anlage 6
Seite 5
g) Entspricht das Controlling den Anforderungen des Unternehmens/Konzerns und um-
fasst es alle wesentlichen Unternehmens-/Konzernbereiche?
Eine eigenständige Stelle Controlling ist bei dem Veranstaltungszentrum nicht vorhan-
den. Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wird maßgeblich von den Tochterge-
sellschaften beeinflusst. Die für das Beteiligungscontrolling der Beteiligungsgesell-
schaften beim Finanzdezernat der Stadt Köln zuständige Mitarbeiterin ist auch für das
Veranstaltungszentrum tätig.
Bei Bauprojekten stützt sich das Veranstaltungszentrum auf das Baucontrolling der
Gebäudewirtschaft der Stadt Köln.
Aufgrund dieser organisatorischen Einbindungen und unter der Voraussetzung, dass
bei den genannten anderen Stellen ein funktionsfähiges Beteiligungs- bzw. Baucontrol-
ling implementiert ist, erscheint dieses Vorgehen anforderungsgerecht.
h) Ermöglichen das Rechnungs- und Berichtswesen eine Steuerung und/oder Überwa-
chung der Tochterunternehmen und der Unternehmen, an denen eine wesentliche Be-
teiligung besteht?
Zuständig für das Controlling bei den Beteiligungsgesellschaften ist das Beteiligungs-
controlling der Stadt Köln.
4. Risikofrüherkennungssystem
a) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung nach Art und Umfang Frühwarnsignale definiert und
Maßnahmen ergriffen, mit deren Hilfe bestandsgefährdende Risiken rechtzeitig er-
kannt werden können?
Die Betriebsleitung hat ein Risikofrüherkennungssystem implementiert und in einem
„Leitfaden zum Risikomanagement der Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstal-
tungszentrum Köln der Stadt Köln“ (Stand Juni 2015) als Dienstanweisung erlassen
und dokumentiert. Danach erfolgt nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, ei-
ne Berichterstattung über die Einschätzung potenzieller Risiken.
Auf dieser Grundlage wurde ein aktualisierter Bericht zum Risikomanagement erstellt
und dem Betriebsausschuss zur Sitzung am 23. September 2024 vorgelegt. Risiken
bestehen in der wirtschaftlichen Entwicklung der Beteiligungsgesellschaften und in
möglichen Auswirkungen der US-Lease-Vereinbarungen.
Anlage 6
Seite 6
b) Reichen diese Maßnahmen aus und sind sie geeignet, ihren Zweck zu erfüllen? Haben
sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Maßnahmen nicht durchgeführt werden?
Die getroffenen Maßnahmen sind ausreichend und zweckentsprechend. Anhaltspunk-
te, dass die Maßnahmen nicht durchgeführt werden, haben sich im Rahmen unserer
Prüfung nicht ergeben.
c) Sind diese Maßnahmen ausreichend dokumentiert?
Ja. Wir verweisen auf die Ausführungen unter Frage 4 a) und b).
d) Werden die Frühwarnsignale und Maßnahmen kontinuierlich und systematisch mit
dem aktuellen Geschäftsumfeld sowie mit den Geschäftsprozessen und Funktionen
abgestimmt und angepasst?
Ja. Wir verweisen auf die Ausführungen unter Frage 4 a) und b).
5. Finanzinstrumente, andere Termingeschäfte, Optionen und Derivate
Der Fragenkreis ist nicht anwendbar, da derartige Geschäfte nicht mehr getätigt wer-
den.
In 2002 wurde einmalig ein US-Cross-Border-Leasingvertrag hinsichtlich der Messe-
hallen abgeschlossen. Der Fremdkapitalanteil wurde zurückgezahlt. Risiken sind nicht
zu erwarten. Die jährlichen Berichtspflichten gegenüber den Vertragspartnern werden
erfüllt
6. Interne Revision
a) Gibt es eine den Bedürfnissen des Unternehmens/Konzerns entsprechende Interne
Revision/Konzernrevision? Besteht diese als eigenständige Stelle oder wird diese
Funktion durch eine andere Stelle (ggf. welche?) wahrgenommen?
Angesichts seiner Größe und Struktur verfügt der Betrieb über keine eigene interne
Revision.
b) Wie ist die Anbindung der internen Revision/Konzernrevision im Unternehmen/Kon-
zern? Besteht bei ihrer Tätigkeit die Gefahr von Interessenkonflikten?
Siehe Antwort 6 a).
Anlage 6
Seite 7
c) Welches waren die wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkte der Internen Revisi-
on/Konzernrevision im Geschäftsjahr? Wurde auch geprüft, ob wesentlich miteinander
unvereinbare Funktionen (z.B. Trennung von Anweisung und Vollzug) organisatorisch
getrennt sind? Wann hat die Interne Revision das letzte Mal über Korruptionspräventi-
on berichtet? Liegen hierüber schriftliche Revisionsberichte vor?
Siehe Antwort 6 a).
d) Hat die Interne Revision ihre Prüfungsschwerpunkte mit dem Abschlussprüfer abge-
stimmt?
Siehe Antwort 6 a).
e) Hat die Interne Revision/Konzernrevision bemerkenswerte Mängel aufgedeckt und um
welche handelt es sich?
Siehe Antwort 6 a).
f) Welche Konsequenzen werden aus den Feststellungen und Empfehlungen der inter-
nen Revision/Konzernrevision gezogen und wie kontrolliert die interne Revisi-
on/Konzernrevision die Umsetzung ihrer Empfehlungen?
Siehe Antwort 6 a).
Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln führt Revisionstätigkeiten bei der eigenbe-
triebsähnlichen Einrichtung durch. Im Berichtsjahr sind durch das Rechnungsprüfungs-
amt der Stadt Köln zwei Kassenprüfungen der Sonderkasse der eigenbetriebsähnli-
chen Einrichtung durchgeführt worden. Die Prüfungsberichte enthalten keine Bean-
standungen.
7. Übereinstimmung der Rechtsgeschäfte und Maßnahmen mit Gesetz, Satzung,
Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Über-
wachungsorgans
a) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die vorherige Zustimmung des Überwa-
chungsorgans zu zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften und Maßnahmen nicht
eingeholt worden ist?
Anlage 6
Seite 8
Wir haben im Rahmen unserer Prüfung keine Anhaltspunkte dafür festgestellt, dass
die vorherige Zustimmung des Überwachungsorgans zu zustimmungspflichtigen
Rechtsgeschäften und Maßnahmen nicht eingeholt worden ist.
b) Wurde vor der Kreditgewährung an Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwa-
chungsorgans die Zustimmung des Überwachungsorgans eingeholt?
Es haben sich im Rahmen unserer Prüfung keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass
Kredite an Mitglieder der Betriebsleitung, des Betriebsausschusses bzw. Rates der
Stadt Köln gewährt wurden.
c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass anstelle zustimmungsbedürftiger Maßnah-
men ähnliche, aber nicht als zustimmungsbedürftig behandelte Maßnahmen vorge-
nommen worden sind (z.B. Zerlegung in Teilmaßnahmen)?
Anhaltspunkte dafür, dass anstelle zustimmungsbedürftiger Maßnahmen ähnliche,
aber nicht als zustimmungsbedürftig behandelte Maßnahmen vorgenommen wurden,
haben sich im Rahmen unserer Prüfung nicht ergeben.
d) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Geschäfte und Maßnahmen nicht mit Ge-
setz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen
des Überwachungsorgans übereinstimmen?
Es sind uns keine Anhaltspunkte bekannt geworden, dass Geschäfte und Maßnah-
men, die nicht mit Gesetz, nicht mit den in 2024 gültigen Betriebssatzungen und nicht
mit der Geschäftsordnung oder der Geschäftsanweisung sowie bindenden Beschlüs-
sen der Überwachungsorgane in Übereinstimmung stehen, abgeschlossen wurden.
8. Durchführung von Investitionen
a) Werden Investitionen (in Sachanlagen, Beteiligungen, sonstige Finanzanlagen, imma-
terielle Anlagewerte und Vorräte) angemessen geplant und vor Realisierung auf Ren-
tabilität/Wirtschaftlichkeit, Finanzierbarkeit und Risiken geprüft?
Investitionen werden im Rahmen des Wirtschaftsplans geplant. Bei größeren Investiti-
onen werden auskunftsgemäß Wirtschaftlichkeitsrechnungen unter Berücksichtigung
der öffentlichen Zwecksetzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung durchgeführt.
Anlage 6
Seite 9
b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Unterlagen/Erhebungen zur Preisermitt-
lung nicht ausreichend waren, um ein Urteil über die Angemessenheit des Preises zu
ermöglichen (z.B. bei Erwerb bzw. Veräußerung von Grundstücken oder Beteiligun-
gen)?
Im Rahmen der Prüfung sind uns keine Anhaltspunkte bekannt geworden, dass die
Unterlagen/Erhebungen zur Preisermittlung nicht ausreichend waren, um ein Urteil
über die Angemessenheit des Preises zu ermöglichen.
c) Werden Durchführung, Budgetierung und Veränderungen von Investitionen laufend
überwacht und Abweichungen untersucht?
Die Kontrolle und Abwicklung von Investitionen erfolgen unter Führung der Gebäude-
wirtschaft der Stadt Köln und unter Einbeziehung des Betriebsausschusses, des Rates
und des Rechnungsprüfungsamtes. Darüber hinaus erfolgt eine Überwachung im Rah-
men des jährlich aufzustellenden Wirtschaftsplans.
d) Haben sich bei abgeschlossenen Investitionen wesentliche Überschreitungen erge-
ben? Wenn ja, in welcher Höhe und aus welchen Gründen?
Es haben sich bei abgeschlossenen Investitionen keine Überschreitungen ergeben.
e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass Leasing- oder vergleichbare Verträge nach
Ausschöpfung der Kreditlinien abgeschlossen wurden?
Anhaltspunkte dafür, dass Leasing- oder vergleichbare Verträge nach Ausschöpfung
der Kreditlinien abgeschlossen wurden, haben wir im Rahmen unserer Prüfung nicht
festgestellt.
9. Vergaberegelungen
a) Haben sich Anhaltspunkte für eindeutige Verstöße gegen Vergaberegelungen (z.B.
VOB, VOL, VOF, EU-Regelungen) ergeben?
Es haben sich im Rahmen unserer Prüfung keine Anhaltspunkte für eindeutige Verstö-
ße gegen Vergaberegelungen ergeben. Es ist aber darauf hinzuweisen, dass von we-
nigen Ausnahmen abgesehen die Vergaben durch die Gebäudewirtschaft der Stadt
Köln durchgeführt werden.
Anlage 6
Seite 10
b) Werden für Geschäfte, die nicht den Vergaberegelungen unterliegen, Konkurrenzan-
gebote (z.B. auch für Kapitalaufnahmen und Geldanlagen) eingeholt?
Siehe zu Frage 9 a).
10. Berichterstattung an das Überwachungsorgan
a) Wird dem Überwachungsorgan regelmäßig Bericht erstattet?
Die nach § 13 der Betriebssatzung alle drei Monate vorgesehene Berichterstattung an
den Betriebsausschuss erfolgte ausweislich uns vorgelegter Protokolle während der
turnusmäßigen Sitzungen durch schriftliche und mündliche Erläuterungen, insbeson-
dere durch die Quartalsberichte.
b) Vermitteln die Berichte einen zutreffenden Einblick in die wirtschaftliche Lage des Un-
ternehmens/Konzerns und in die wichtigsten Unternehmens-/Konzernbereiche?
Die Berichte vermittelten einen sachgerechten Einblick in die wirtschaftliche Lage der
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung.
c) Wurde das Überwachungsorgan über wesentliche Vorgänge angemessen und zeitnah
unterrichtet? Liegen insbesondere ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsge-
mäß abgewickelte Geschäftsvorfälle sowie erkennbare Fehldispositionen oder wesent-
liche Unterlassungen vor und wurde hierüber berichtet?
Das Überwachungsorgan wurde ausweislich der Sitzungsprotokolle über wesentliche
Vorgänge angemessen und zeitnah im gemäß Satzung vorgesehenen Turnus unter-
richtet.
Anhaltspunkte für ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsgemäß abgewickel-
te Geschäftsvorfälle sowie erkennbare Fehldispositionen oder wesentliche Unterlas-
sungen, über die darüber hinaus noch zu berichten gewesen wäre, haben sich im Rah-
men unserer Prüfung nicht ergeben.
d) Zu welchen Themen hat die Geschäfts-/Konzernleitung dem Überwachungsorgan auf
dessen besonderen Wunsch berichtet (§ 90 Abs. 3 AktG)?
Den von uns durchgesehenen Protokollen waren keine besonderen Berichtsanforde-
rungen im Sinne von § 90 Abs. 3 AktG zu entnehmen.
Anlage 6
Seite 11
e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Berichterstattung (z.B. nach § 90 AktG
oder unternehmensinternen Vorschriften) nicht in allen Fällen ausreichend war?
Aufgrund unserer Prüfung haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass die Bericht-
erstattung nicht in allen Fällen ausreichend war.
f) Gibt es eine D&O-Versicherung? Wurde ein angemessener Selbstbehalt vereinbart?
Wurden Inhalt und Konditionen der D&O-Versicherung mit dem Überwachungsorgan
erörtert?
Nach den uns erteilten Auskünften gibt es keine D&O-Versicherung.
g) Sofern Interessenkonflikte der Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwa-
chungsorgans gemeldet wurden, ist dies unverzüglich dem Überwachungsorgan offen-
gelegt worden?
Meldungen über Interessenkonflikte der Mitglieder der Betriebsleitung oder der Über-
wachungsorgane sind uns nicht bekannt geworden.
11. Ungewöhnliche Bilanzposten und stille Reserven
a) Besteht in wesentlichem Umfang offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen?
Im Rahmen unserer Prüfung haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass in wesent-
lichem Umfang offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen besteht.
b) Sind Bestände auffallend hoch oder niedrig?
Im Rahmen unserer Prüfung haben sich keine Anhaltspunkte für auffallend hohe oder
niedrige Bestände ergeben.
Anlage 6
Seite 12
c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Vermögenslage durch im Vergleich zu
den bilanziellen Werten erheblich höhere oder niedrigere Verkehrswerte der Vermö-
gensgegenstände wesentlich beeinflusst wird?
Im Rahmen unserer Prüfung haben sich keine konkreten Anhaltspunkte für im Ver-
gleich zu den bilanziellen Werten erheblich höhere oder niedrigere Verkehrswerte der
Vermögensgegenstände ergeben. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass die veran-
staltungsspezifischen Gebäude und technischen Einrichtungen zu einer anderen Nut-
zung nicht geeignet sind und es sich außerdem um einen Zuschussbetrieb handelt, so
dass positive Ertragswerte zur Ermittlung von marktorientierten Verkehrswerten nicht
gegeben sein dürften.
12. Finanzierung
a) Wie setzt sich die Kapitalstruktur nach internen und externen Finanzierungsquellen zu-
sammen? Wie sollen die am Abschlussstichtag bestehenden wesentlichen Investiti-
onsverpflichtungen finanziert werden?
Die Eigenkapitalquote beträgt 22,4 % der Bilanzsumme (Vorjahr: 42,0 %). Die Darle-
hensverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betragen 28,8 % der Bilanzsumme
(Vorjahr: 57,3 %). Die Darlehensverbindlichkeiten einschließlich der auf das Jahr 2024
entfallenden Zinsen gegenüber der Stadt Köln betragen 48,4 % (Vorjahr: 0,0 %). Die
Veränderungen der Kapitalstruktur resultieren aus dem kreditfinanzierten Erwerb der
Messehallen Nord.
Die wesentlichen Investitionsverpflichtungen sollen aus erwirtschafteten Abschreibun-
gen und aus Krediten finanziert werden.
b) Wie ist die Finanzlage des Konzerns zu beurteilen, insbesondere hinsichtlich der Kre-
ditaufnahmen wesentlicher Konzerngesellschaften?
Für Zwecke des NKF-Gesamtabschlusses der Stadt Köln ist das Veranstaltungszen-
trum erstmals für 2016 aufgefordert worden, einen Teilkonzernabschluss nach NKF-
Grundsätzen unter Einbeziehung des Teilkonzerns der Koelnmesse GmbH aufzustel-
len.
Anlage 6
Seite 13
Die Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019 weist bei einer Bilanzsumme von
EUR 661,3 Mio. liquide Mittel von EUR 118,5 Mio. und Verbindlichkeiten aus Krediten
für Investitionen von EUR 159,1 Mio. aus. Die liquiden Mittel entfallen ausschließlich
auf den Teilkonzern der Koelnmesse GmbH, die Kredite mit Ausnahme von
EUR 0,6 Mio. auf das Veranstaltungszentrum.
Zum 31. Dezember 2020, zum 31. Dezember 2021, zum 31. Dezember 2022 und zum
31. Dezember 2023 liegt noch kein NKF-Teilkonzernabschluss vor.
Eine abschließende Beurteilung der Finanzlage des Teilkonzerns Veranstaltungszen-
trum ist erst nach Aufstellung und Prüfung des NKF-Teilkonzernabschlusses 2024
möglich.
c) In welchem Umfang hat das Unternehmen Finanz-/Fördermittel einschließlich Garanti-
en der öffentlichen Hand erhalten? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die damit
verbundenen Verpflichtungen und Auflagen des Mittelgebers nicht beachtet wurden?
Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung erhielt 2024 von der Stadt Köln einen allgemei-
nen Betriebskostenzuschuss in Höhe von TEUR 3.000 und einen Zinszuschuss in Hö-
he von TEUR 2.044.
Der Betriebskostenzuschuss für 2024 an die KölnMusik GmbH in Höhe von
TEUR 5.929 wurde planmäßig an die KölnMusik GmbH weitergeleitet und dort in die
Kapitalrücklage eingestellt.
Außerdem hat die Stadt Köln einen Darlehenstilgungszuschuss in Höhe von
TEUR 4.906 in die Kapitalrücklage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung eingestellt.
Es haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass die damit verbundenen Verpflich-
tungen und Auflagen des Mittelgebers nicht beachtet wurden.
13. Eigenkapitalausstattung und Gewinnverwendung
a) Bestehen Finanzierungsprobleme aufgrund einer evtl. zu niedrigen Eigenkapital-
ausstattung?
Anhaltspunkte für aktuelle Finanzierungsprobleme haben wir im Rahmen unserer Prü-
fung nicht festgestellt.
Anlage 6
Seite 14
Es ist wie auch im Lagebericht von der Betriebsleitung ausgeführt darauf hinzuweisen,
dass angesichts der Tatsache, dass es sich um einen Dauerverlustbetrieb handelt, mit
einem weiteren kontinuierlichen Eigenkapitalverzehr zu rechnen ist. Ein im Laufe der
Jahre sich ergebendes zu niedriges Eigenkapital kann mittelfristig zu Finanzierungs-
problemen führen, sofern nicht Mittelzuführungen von außen aus dem Haushalt der
Stadt Köln erfolgen.
b) Ist der Gewinnverwendungsvorschlag (Ausschüttungspolitik, Rücklagenbildung) mit
der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens vereinbar?
Es ist ein Jahresfehlbetrag entstanden.
14. Rentabilität/Wirtschaftlichkeit
a) Wie setzt sich das Betriebsergebnis des Unternehmens/Konzerns nach Segmen-
ten/Konzernunternehmen zusammen?
Entfällt.
b) Ist das Jahresergebnis entscheidend von einmaligen Vorgängen geprägt?
Das Jahresergebnis ist nicht entscheidend von einmaligen Vorgängen geprägt.
c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass wesentliche Kredit- oder andere Leistungs-
beziehungen zwischen Konzerngesellschaften bzw. mit den Gesellschaftern eindeutig
zu unangemessenen Konditionen vorgenommen werden?
Anhaltspunkte dafür, dass wesentliche Kredit- oder andere Leistungsbeziehungen mit
der Stadt Köln eindeutig zu unangemessenen Konditionen vorgenommen werden, ha-
ben sich im Rahmen unserer Prüfung nicht ergeben.
d) Wurde die Konzessionsabgabe steuer- und preisrechtlich erwirtschaftet?
Entfällt.
Anlage 6
Seite 15
15. Verlustbringende Geschäfte und ihre Ursachen
a) Gab es verlustbringende Geschäfte, die für die Vermögens- und Ertragslage von Be-
deutung waren, und was waren die Ursachen der Verluste?
Es gab keine einzelnen verlustbringenden Geschäfte. Wir verweisen auf Frage 13 a).
b) Wurden Maßnahmen zeitnah ergriffen, um die Verluste zu begrenzen, und um welche
Maßnahmen handelt es sich?
Der Spielraum für Maßnahmen ist gering, da die Ertragslage des Veranstaltungszen-
trums einerseits durch die Aufwendungen für die vermieteten bzw. verpachteten Immo-
bilien und vertraglich festgelegte, nur indexbezogen anzupassenden Erträge geprägt
wird und andererseits die Betriebssatzung durch den Bezug auf eine Nutzung der Ver-
anstaltungsstätten durch alle Bevölkerungskreise, was die Vermarktungserlöse an-
geht, enge Grenzen setzt. Zudem hängt das Ergebnis des Veranstaltungszentrums
auch wesentlich von den Ergebnissen der Beteiligungsgesellschaften ab, auf die kein
bzw. nur ein begrenzter Einfluss genommen werden kann. Das Veranstaltungszentrum
stellt sich daher in seiner jetzigen Situation als dauerdefizitäre Einrichtung dar, die auf-
grund ihrer Struktur auf Zuschüsse und mittelfristig auch auf Eigenkapitalzuführungen
der Stadt Köln angewiesen ist.
16. Ursachen des Jahresfehlbetrages und Maßnahmen zur Verbesserung der Er-
tragslage
a) Was sind die Ursachen des Jahresfehlbetrages?
Wir verweisen auf Fragen 15 a) und b).
b) Welche Maßnahmen wurden eingeleitet bzw. sind beabsichtigt, um die Ertragslage
des Unternehmens zu verbessern?
Wir verweisen auf Fragen 15 a) und b).
Anlage 7
Seite 1
Rechtliche und steuerrechtliche Verhältnisse
1. Rechtliche Verhältnisse
Rechtsform: Eigenbetriebsähnliche Einrichtung.
Betriebssatzung: Die aktuelle Fassung vom 31. Mai 2022 ist am 13. Juni
2022 in Kraft getreten.
Gegenstand des Unternehmens:Gegenstand der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung ist
der Betrieb der Kölner Philharmonie, des Gürzenich der
Stadt Köln, des Veranstaltungsgebäudes Flora Köln
sowie des Tanzbrunnens und des Theaters am
Tanzbrunnen auf dem Gelände des Rheinparks im Wege
von Gesamt- und Einzelverpachtungen. Dabei ist bei dem
Betrieb dieser Veranstaltungsstätten vorrangig einer an
den Interessen aller Bevölkerungskreise orientierten
Nutzung Rechnung zu tragen.
Gegenstand der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung ist
gemäß der Satzung des Weiteren auf dem Messegelän-
de in Köln-Deutz und Köln-Mülheim der Betrieb des Con-
fex sowie der südlichen Messehallen 1 bis 5 sowie 10 und
11 im Wege der Einräumung von Erbbaurechten an den
für den Betrieb dieser Hallen benötigten Grundstücken.
Seit 2024 ist als weiterer Gegenstand die Vermietung des
in 2024 erworbenen Geländes „Messehallen Nord“ ein-
schließlich der Gebäude, Parkflächen und Außenanlagen
an die Koelnmesse GmbH hinzugekommen.
Sitz: Köln.
Wirtschaftsjahr: 1. Januar bis 31. Dezember.
Stammkapital: EUR 21.000.000,00.
Anlage 7
Seite 2
Organe: Rat der Stadt Köln,
Betriebsleitung,
Betriebsausschuss.
Aufgaben des Rates: Nach § 4 der Betriebssatzung entscheidet der Rat in den
Angelegenheiten der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung,
die ihm durch die Gemeindeordnung, die Eigenbetriebs-
verordnung oder die Hauptsatzung vorbehalten sind.
Hierzu gehören insbesondere:
- Die Feststellung und Änderung des Wirtschaftsplans,
- die Feststellung des Jahresabschlusses und die Er-
gebnisbehandlung,
- die Entlastung des Betriebsausschusses,
- der Erwerb, die Veräußerung oder Belastung von
Grundstücken im Wert von mehr als EUR 500.000,00,
- der Erlass oder die Niederschlagung von Forderun-
gen im Wert von mehr als EUR 50.000,00 im Einzel-
fall,
- die Rückzahlung von Eigenkapital an die Stadt Köln,
- die Bestellung und die Abberufung der Betriebslei-
tung.
Der Rat der Stadt Köln hat in der Sitzung vom 1. Oktober
2024 folgende Beschlüsse gefasst:
1. Der Rat stellt gemäß § 4 der Betriebssatzung i.V.m.
§ 4 der Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-
Westfalen den Jahresabschluss 2023 der eigenbe-
triebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum
Köln fest.
2. Der Rat erklärt sich damit einverstanden, dass der
Jahresfehlbetrag 2023 von EUR 1.495.311,79 auf das
Wirtschaftsjahr 2024 vorgetragen wird.
Anlage 7
Seite 3
3. Der Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2023
Entlastung erteilt.
4. Dem Betriebsausschuss wird für das Wirtschaftsjahr
2023 Entlastung erteilt.
5. Der Rat der Stadt Köln erklärt sich gemäß § 10
Abs. 6 der Eigenbetriebsverordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen mit der Abdeckung des aus dem
Wirtschaftsjahr 2018 stammenden Verlustes von
EUR 811.460,76 durch eine entsprechende Auflö-
sung der Kapitalrücklage einverstanden.
Betriebsleitung: Nach § 2 der Betriebssatzung besteht die Betriebsleitung
aus zwei Personen. Ein Mitglied der Betriebsleitung wird
vom Rat zum/zur Ersten Betriebsleiter/in bestellt. Ist
ein(e) Beigeordnete(r) Mitglied der Betriebsleitung, so ist
er/sie Erste(r) Betriebsleiter/in.
Die Geschäftsverteilung innerhalb der Betriebsleitung hat
der Oberbürgermeister mit Zustimmung des Betriebsaus-
schusses durch „Dienstanweisung zur Geschäftsvertei-
lung innerhalb der Betriebsleitung des Veranstaltungszen-
trums Köln“ geregelt. Hierin wird das weitere Mitglied der
Betriebsleitung als „Geschäftsführende(r) Betriebslei-
ter/in“ bezeichnet und ist Leiter/in des Rechnungswesens
im Sinne des § 13 EigVO NRW.
Im Wirtschaftsjahr 2024 waren bestellt:
Frau Prof. Dr. Dörte Diemert, Erste Betriebsleiterin,
Kämmerin der Stadt Köln.
Herr Frank Höller, geschäftsführender Betriebsleiter, Lei-
ter der Stabsstelle Beteiligungssteuerung, öffentliches
Finanz- und Unternehmensrecht im Dezernat Finanzen
der Stadt Köln.
Anlage 7
Seite 4
Betriebsausschuss: Nach § 3 der Betriebssatzung ist der Betriebsausschuss
der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung der Finanzaus-
schuss des Rates der Stadt Köln. Der Betriebsausschuss
berät die Angelegenheiten vor, die vom Rat zu entschei-
den sind. Der Betriebsausschuss entscheidet in den An-
gelegenheiten, die ihm durch die Gemeindeordnung, die
Eigenbetriebsverordnung, die Betriebssatzung der eigen-
betriebsähnlichen Einrichtung und vom Rat der Stadt Köln
ausdrücklich übertragen sind. Er entscheidet in den An-
gelegenheiten, die der Beschlussfassung des Rates un-
terliegen, falls die Angelegenheit keinen Aufschub duldet.
In Fällen äußerster Dringlichkeit kann der Oberbürger-
meister mit dem Vorsitzenden des Betriebsausschusses
oder dessen Stellvertreter entscheiden.
Der Betriebsausschuss ist zuständig für:
- Zustimmung zur Beauftragung einer(s) Wirtschafts-
prüfer/in oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
oder der Gemeindeprüfungsanstalt zur Durchführung
der Jahresabschlussprüfung,
- Zustimmung zu Verträgen, wenn der Wert im Einzel-
fall den Betrag von EUR 300.000,00 übersteigt; aus-
genommen sind die Geschäfte der laufenden Be-
triebsführung und Angelegenheiten, die nach der Ge-
meindeordnung, der Eigenbetriebsverordnung oder
der Betriebssatzung der Zuständigkeit des Rates vor-
behalten sind,
- Stundung von Zahlungsverbindlichkeiten, wenn sie im
Einzelfall EUR 20.000,00 übersteigen,
- Erlass und Niederschlagung von Forderungen bei Be-
trägen von EUR 10.000,00 bis EUR 50.000,00,
- die Entscheidung über den Erwerb, Veräußerung und
Belastung von Grundstücken im Wert von mehr als
EUR 50.000,00 bis einschließlich EUR 500.000,00,
- die Zustimmung zu Grundstücksmiet- und Pachtver-
trägen mit einer Laufzeit von mehr als fünf Jahren
oder einer Miet- oder Pachtsumme von mehr als
EUR 250.000,00 innerhalb der Laufzeit,
Anlage 7
Seite 5
- die Entscheidung über die Entlastung der Betriebslei-
tung.
Im Wirtschaftsjahr 2024 haben sieben Sitzungen und ei-
ne Sondersitzung stattgefunden. Die Protokolle haben
uns vorgelegen.
In der Sitzung vom 23. September 2024 hat der Betriebs-
ausschuss der Beauftragung unserer Gesellschaft zum
Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 zugestimmt.
Hinsichtlich der Zusammensetzung des Betriebsaus-
schusses verweisen wir auf den Anhang.
Beschäftigte: Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung beschäftigt kein ei-
genes Personal.
Wichtige Verträge: Pachtvertrag „Gürzenich“
Mit Vertrag vom 30. Januar 1995 wurde zwischen der
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung (damals noch unter
„Eigenbetrieb Gürzenich der Stadt Köln“ firmierend) und
der KölnKongress GmbH (verschmolzen auf die jetzige
Koelncongress GmbH) ein Pachtvertrag über das Objekt
Gürzenich geschlossen. Das Pachtverhältnis läuft bis
31. März 2020. Es verlängert sich jeweils um 2 Jahre,
wenn es nicht bis 2 Jahre vor Ablauf gekündigt wird.
Pachtvertrag „Gelände Tanzbrunnen“
Mit Vertrag vom 29. November bzw. 6. Dezember 1999
wurde zwischen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung
und der KölnKongress GmbH (verschmolzen auf die jetzi-
ge Koelncongress GmbH) ein Pachtvertrag über das Ge-
lände des Tanzbrunnens einschließlich der Aufbauten
und Inventar geschlossen. Das Pachtverhältnis endet am
31. Dezember 2029.
Anlage 7
Seite 6
Pachtvertrag „Philharmonie“
Am 7. Februar 2008 wurde eine Neufassung des Pacht-
vertrags vom 20. September 1997 zwischen der eigenbe-
triebsähnlichen Einrichtung und der Kölnmusik Betriebs-
und Servicegesellschaft mbH über den stadteigenen
Konzertsaal „Kölner Philharmonie“ mit Nebenräumen ver-
einbart. Das Pachtverhältnis läuft bis zum 31. Dezember
2027. Es verlängert sich jeweils um 10 Jahre, wenn es
nicht bis 12 Monate vor Ablauf gekündigt wird.
Mietvertrag „Flora“
Mit Vertrag vom 27. November 2006 bzw. 8. Januar 2007
wurde zwischen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung
und der KölnKongress GmbH (verschmolzen auf die
jetzige Koelncongress GmbH) ein Mietvertrag über das
Grundstück „Am Botanischen Garten“ einschließlich der
Aufbauten und der fest eingebauten Inventarstücke
geschlossen. Das Mietobjekt ist zum Betrieb der Veran-
staltungsstätte „Flora“ vermietet. Das Mietverhältnis läuft
bis zum 31. Dezember 2026. Es verlängert sich jeweils
um 2 Jahre, wenn es nicht bis 2 Jahre vor Ablauf ge-
kündigt wird.
Erbbaurechtsverträge mit der Koelnmesse GmbH
Mit notarieller Urkunde vom 27. Dezember 2017 wurden
die bisherigen drei Erbbaurechtsverträge mit einer Lauf-
zeit bis 31. Dezember 2022 insgesamt mit Wirkung zum
1. Januar 2018 neu gefasst und in einer Urkunde zusam-
mengeführt. Die Erbbaurechte wurden zu einem Erbbau-
recht mit einer Laufzeit bis 31. Dezember 2047 zusam-
mengefasst und verlängert. Das Erbbaurecht ist bestellt
zur Bebauung mit Messehallen, Kongress- und Nebenge-
bäuden sowie zur Nutzung als Messegelände, Parkplatz
oder zu sonstigen messe- oder veranstaltungsbezogenen
Zwecken.
Anlage 7
Seite 7
Bei Auslaufen des Gesamterbbaurechtes ist das Veran-
staltungszentrum verpflichtet, eine Entschädigung für den
Übergang der Bauten in Höhe des Verkehrswertes zu
zahlen. Zur Abwendung der Entschädigung kann das
Erbbaurecht auch für die voraussichtliche Standdauer der
Bauten weiter verlängert werden.
Mit notarieller Urkunde vom 2. September 1999 hat die ei-
genbetriebsähnliche Einrichtung der Koelnmesse GmbH
ein Erbbaurecht an einem Grundstück bestellt, das be-
baut ist mit den denkmalgeschützten Aufbauten der
Rheinterrassen, einer Mehrzweckhalle und rückwärtigen
Gebäuden einer Bühne. Die Bestellung des Gesamterb-
baurechts erfolgt für die Dauer von 99 Jahren. Das Erb-
baurecht wurde zur Renovierung, zum Um- und Ausbau
der bestehenden Aufbauten und zur Nutzung der Mehr-
zweckhalle, der bestehenden Aufbauten sowie der unbe-
bauten Geländeflächen für die Durchführung kultureller
und kommerzieller Veranstaltungen bestellt.
Mietverträge mit der Koelnmesse GmbH
Mit Vertrag vom November/Dezember 2024 wurde
zwischen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung und der
Koelnmesse GmbH ein Mietvertrag mit Übernahme der
Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten durch die
Mieterin über ein Grundstück mit vier Messehallen und
weiteren Bauten, Parkplätzen und Außenanlagen in Köln-
Deutz ("Messehallen Nord") geschlossen. Das
Mietverhältnis beginnt rückwirkend zum 9. August 2024
mit einer Laufzeit von 30 Jahren.
In den ersten 20 Jahren, also bis zum 10. August 2044,
kann das Mietverhältnis von keiner der Parteien ordent-
lich gekündigt werden. Zum 10. August 2044 steht jeder
Partei das Recht zu, den Mietvertrag ordentlich zu kündi-
gen. Die Kündigung zum 10. August 2044 muss bis zum
9. August 2042 schriftlich erklärt werden. Nach weiteren
fünf Jahren zum 10. August 2049 kann der Vertrag aber-
mals von beiden Seiten ordentlich gekündigt werden.
Anlage 7
Seite 8
Die Kündigung zum 10. August 2049 muss bis zum 9. Au-
gust 2047 schriftlich erklärt werden. Wünschen die Partei-
en eine Fortsetzung des Mietverhältnisses über den Zeit-
raum von 30 Jahren hinaus, so werden sie rechtzeitig vor
Ablauf der Mietzeit Verhandlungen über eine Fortsetzung
des Mietverhältnisses aufnehmen.
Mit weiterem Vertrag vom November/Dezember 2024
wurde zwischen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung
und der Koelnmesse GmbH ein Mietvertrag mit
Übernahme der Instandhaltungs- und Instandsetzungs-
kosten durch die Mieterin über ein Konferenzgebäude
geschlossen. Das Mietverhältnis beginnt rückwirkend zum
9. August 2024 mit einer Laufzeit von 30 Jahren. Hin-
sichtlich der Laufzeit und möglicher ordentlicher Kündi-
gungen des Mietverhältnisses sind die gleichen Vereinba-
rungen wie in dem Mietvertrag betreffend die Messe-
hallen Nord getroffen worden.
US-Cross-Border-Leasing-Vereinbarung
Die Stadt Köln hat am 19. November 2002 gemeinsam
mit der Koelnmesse GmbH eine US-Cross-Border-
Leasing-Vereinbarung abgeschlossen. Gegenstand die-
ser Vereinbarung sind die Grundstücke des Messegelän-
des sowie die Messehallen 9 - 14 (Trust I) und die Halle 4
(Trust II). Die Grundstücke sind im Eigentum der Stadt
Köln, die der Koelnmesse GmbH ein Erbbaurecht an den
Grundstücken eingeräumt hat. Im Rahmen der Vereinba-
rung wurden die Grundstücke und Gebäude von der
Stadt Köln und der Koelnmesse GmbH durch separate
gleichlautende Vereinbarungen an die beiden US-Trusts
der Wilmington Trust Company, Wilmington, USA,
verleast und mit Datum vom gleichen Tag wieder zurück-
geleast. Begünstigter der Trusts und Investor ist der
US-amerikanische Investor John Hancock Life Insurance
Company, Boston, USA.
Anlage 7
Seite 9
Die Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungs-
zentrum der Stadt Köln, als Sondervermögen der Stadt
Köln ohne eigene Rechtspersönlichkeit, wurde zwar nicht
zivilrechtlich unmittelbarer Vertragspartner im Rahmen
der Vereinbarung, wird aber wirtschaftlich so gestellt.
Der unkündbare Hauptleasingvertrag betrifft die Messe-
hallen und hat eine Laufzeit von 99 Jahren und übersteigt
damit die erwartete Restnutzungsdauer der Gebäude. Die
Trusts haben ein ungestörtes Besitzrecht an den Hallen.
Das zivilrechtliche Eigentum wurde jedoch nicht übertra-
gen. Im Gegenzug leisteten die Trusts eine Vorauszah-
lung in Höhe von USD 505 Mio. an die deutschen Ver-
tragsparteien, die zu 15 % eigen- und zu 85 % fremdfi-
nanziert ist. Das Eigenkapital erhielten die Trusts von
dem Investor. Die Fremdfinanzierung erfolgt durch zwei
festverzinsliche regresslose Darlehen, die durch zwei
Kreditinstitute begeben wurden. Der Fremdkapitalanteil
wurde in 2019 vorzeitig zurückgezahlt.
In einem weiteren Vertrag wird der Grund und Boden, auf
dem sich die Messehallen befinden, von der Stadt Köln
an die Trusts vermietet. Der Vertrag datiert ebenfalls vom
19. November 2002 und läuft zunächst bis zum
Dezember 2032. Dies entspricht der Laufzeit des im
Folgenden dargestellten Rückleasingvertrags. Im Gegen-
zug leisteten die Trusts eine Vorauszahlung in Höhe von
USD 75 Mio., die ebenfalls zu 15 % eigen- und 85 %
fremdfinanziert ist. Der Fremdkapitalanteil wurde in 2019
vorzeitig zurückgezahlt.
Durch einen Rückleasingvertrag haben die Trusts ihr
Recht zur Übertragung der Nutzungsrechte (Sub-Lease)
ausgeübt, indem die Grundstücke und Gebäude an die
deutschen Vertragspartner zur Nutzung überlassen wur-
den. Der Rückleasingvertrag hat eine Laufzeit von
30 Jahren. Den deutschen Vertragsparteien wird am En-
de der Laufzeit des Vertrags das Recht eingeräumt, die
Rechte der Trusts aus dem Hauptleasingvertrag gegen
Zahlung eines Kaufoptionspreises zu erwerben.
Anlage 7
Seite 10
Bei Ausübung dieser Kaufoption gehen alle Rechte der
Trusts an den Grundstücken und Gebäuden auf die deut-
schen Vertragsparteien über. Im Ergebnis kommt es
dann zu einer vollständigen Vertragsaufhebung
(Konfusion). Bei Nichtausübung der Kaufoption haben die
Trusts ein Wahlrecht. Von den deutschen Vertragspartei-
en kann die Übergabe der Gebäude verlangt werden mit
der Folge, dass etwa erhaltene Vorauszahlungen an die
deutschen Vertragsparteien zurückerstattet werden müs-
sen. Alternativ kann auch eine Dienstleistungs-Vertrags-
Option gewählt werden. In diesem Fall sind die deutschen
Vertragsparteien verpflichtet, für die Refinanzierung der
Kredite (inzwischen abgelöst) und geleisteter Vorauszah-
lungen zu sorgen, die die Trusts eventuell noch schulden
und eine Restwertversicherung für die Gebäude zu Guns-
ten der Trusts zu bestellen. Darüber hinaus sind die deut-
schen Vertragsparteien verpflichtet, einen Dienstleis-
tungsempfänger und einen qualifizierten Betreiber der
Gebäude zu besorgen. Der Dienstleistungsempfänger ist
dann verpflichtet, an die Trusts die Leasing-Vergütungen
zu leisten, die die Betriebskosten der Gebäude und die
Verbindlichkeiten des Trusts abdecken.
Hinsichtlich der Zahlungen für den Eigenkapitalanteil der
Transaktion während der verbleibenden Mietzeit bis zum
Zeitpunkt der Kaufoption im Jahr 2033 und für den bereits
bei Vertragsbeginn vereinbarten Kaufpreis für den Fall
der Ausübung der Kaufoption ist die Erfüllungsübernah-
me durch Erfüllungsübernehmer, verschiedene Banken,
vertraglich vereinbart.
Durch das US-Cross-Border-Leasing hat das Veranstal-
tungszentrum Köln der Stadt Köln im Geschäftsjahr 2002
einen einmaligen Nettobarwertvorteil in Höhe von
TEUR 11.530 vereinnahmt. Dieser ergab sich aus einem
Steuerstundungseffekt beim US-Investor und wurde beim
Vertragsabschluss als einmalige Zahlung fällig.
Anlage 7
Seite 11
2. Steuerrechtliche Verhältnisse
Betriebsfinanzamt: Finanzamt Köln-Mitte,
Steuer-Nr.: 215/5941/0016.
Letzte Betriebsprüfung: Es hat eine steuerliche Betriebsprüfung für die Jahre
2005 bis 2008 und 2009 bis 2011 stattgefunden. Die Be-
triebsprüfungsberichte datieren vom 2. November 2021.
Gegen die aufgrund der Betriebsprüfung ergangenen Be-
scheide wurde in 2022 Einspruch eingelegt. Der berichtig-
te Körperschaftsteuerbescheid für 2008 und der berichtig-
te Gewerbesteuerbescheid für 2008 datieren vom
10. Juli 2024.
Für die Jahre 2012 bis 2015 findet eine Betriebsprüfung
statt. Prüfungsergebnisse liegen noch nicht vor.
Veranlagungen: Die Steuererklärungen sind bis zum Veranlagungszeit-
raum 2022 abgegeben und unter dem Vorbehalt der
Nachprüfung veranlagt.
Die letzte Nichtveranlagungsbescheinigung nach § 44a
Abs. 4 und Abs. 8 EStG datiert vom 19. November 2021
und gilt für die Jahre 2022 bis 2024.
Organschaft: Es besteht eine umsatzsteuerliche Organschaft mit der
Stadt Köln als Organträgerin, in die auch die KölnMusik
Betriebs- und Servicegesellschaft mbH einbezogen ist.
Anlage 8
Seite 1
Aufgliederung und Erläuterung der Posten des Jahresabschlusses
zum 31. Dezember 2024
Bilanz zum 31. Dezember 2024
A. Anlagevermögen EUR782.322.701,75
Vorjahr EUR413.567.912,42
I. Immaterielle Vermögensgegenstände EUR 1,00
Vorjahr EUR 1,00
Entgeltlich erworbene Konzessionen,
gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte
und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten
und Werten EUR 1,00
Vorjahr EUR 1,00
II. Sachanlagen EUR448.762.437,85
Vorjahr EUR 80.446.927,94
31.12.2024
EUR
31.12.2023
EUR
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und
Bauten einschließlich der Bauten auf fremden
Grundstücken 442.449.986,98 75.383.031,55
Technische Anlagen und Maschinen 143.835,00 251.336,00
Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung 504.139,00 642.885,00
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau5.664.476,87 4.169.675,39
448.762.437,85 80.446.927,94
Anlage 8
Seite 2
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und
Bauten einschließlich der Bauten auf fremden
Grundstücken EUR442.449.986,98
Vorjahr EUR 75.383.031,55
Entwicklung:
EUR
Stand 1.1.2024 75.383.031,55
Zugang 372.885.936,51
Abschreibungen 5.818.981,08
Abgang 0,00
Stand 31.12.2024 442.449.986,98
2. Technische Anlagen und Maschinen EUR 143.835,00
Vorjahr EUR 251.336,00
Entwicklung:
EUR
Stand 1.1.2024 251.336,00
Abschreibungen 107.501,00
Stand 31.12.2024 143.835,00
Anlage 8
Seite 3
3. Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung EUR 504.139,00
Vorjahr EUR 642.885,00
Entwicklung:
EUR
Stand 1.1.2024 642.885,00
Abschreibungen 138.746,00
Stand 31.12.2024 504.139,00
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im BauEUR 5.664.476,87
Vorjahr EUR 4.169.675,39
Zusammensetzung und Entwicklung:
31.12.2023
EUR
Zugänge
EUR
Abgänge
EUR
31.12.2024
EUR
Philharmonie, diverse Maßnahmen1.425.268,29 838.026,96 0,00 2.263.295,25
Bastei, Generalsanierung 1.879.240,37 404.989,29 0,00 2.284.229,66
Tanzbrunnen, Erneuerung Außenbühne796.631,60 243.797,01 0,00 1.040.428,61
Gürzenich, Erneuerung Klimatechnik68.535,13 0,00 0,00 68.535,13
Anzahlungen auf andere Anlagen 0,00 7.988,22 0,00 7.988,22
4.169.675,391.494.801,48 0,00 5.664.476,87
Anlage 8
Seite 4
III. Finanzanlagen EUR333.560.262,90
Vorjahr EUR333.120.983,48
Anteile an verbundenen Unternehmen EUR333.560.262,90
Vorjahr EUR333.120.983,48
31.12.2023
EUR
Zugang
EUR
Abschreibung
EUR
31.12.2024
EUR
Koelnmesse GmbH 330.851.912,32 0,00 0,00 330.851.912,32
KölnMusik Betriebs- und
Servicegesellschaft mbH 2.269.071,16 5.929.400,00 5.490.120,58 2.708.350,58
333.120.983,48 5.929.400,00 5.490.120,58333.560.262,90
Der Zugang betrifft eine Einlage in die Kapitalrücklage der KölnMusik Betriebs- und Service-
gesellschaft mbH aufgrund der Verlustsituation dieser Gesellschaft. Die Abschreibung betrifft
den Jahresfehlbetrag 2024 der KölnMusik Betriebs- und Servicegesellschaft mbH.
Anlage 8
Seite 5
B. Umlaufvermögen EUR 493.925,40
Vorjahr EUR 1.012.928,89
I. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände EUR 493.925,40
Vorjahr EUR 80.306,39
1. Forderungen aus Lieferungen und LeistungenEUR 338.171,40
Vorjahr EUR 0,00
Der Ausweis betrifft den vorherigen Eigentümer der Nordhallen der Messe Köln und resultiert
aus der Abrechnung der Mieteinnahmen und Nebenkosten aufgrund des Eigentumsüber-
gangs innerhalb einer Abrechnungsperiode.
2. Forderungen gegen verbundene UnternehmenEUR 136.257,83
Vorjahr EUR 20.065,94
Der Ausweis betrifft die KölnMusik Betriebs- und Servicegesellschaft mbH.
3. Sonstige Vermögensgegenstände EUR 19.496,17
Vorjahr EUR 60.240,45
31.12.2024
EUR
31.12.2023
EUR
Vorsteuer im Folgejahr abziehbar 19.496,17 60.240,45
19.496,17 60.240,45
II. Guthaben bei Kreditinstituten EUR 0,00
Vorjahr EUR 932.622,50
C. Rechnungsabgrenzungsposten EUR 244.502,78
Vorjahr EUR 0,00
Anlage 8
Seite 6
A. Eigenkapital EUR 175.315.930,18
VorjahrEUR 174.160.967,30
I. Stammkapital EUR 21.000.000,00
VorjahrEUR 21.000.000,00
Der Ausweis des Stammkapitals erfolgt unverändert gegenüber dem Vorjahr.
II. Kapitalrücklage EUR 167.362.692,11
VorjahrEUR 163.267.867,17
Entwicklung:
EUR
Stand 1.1.2024 163.267.867,17
Einlage Tilgungsanteil der Schuldendiensthilfe der Stadt Köln 4.906.285,70
Entnahme zum Verlustausgleich 2018 gemäß § 10 Abs. 6 EigVO NRW 811.460,76
Stand 31.12.2024 167.362.692,11
III. Verlustvortrag EUR -9.295.439,11
VorjahrEUR -8.611.588,08
Entwicklung:
EUR
Stand 1.1.2024 8.611.588,08
Jahresfehlbetrag 2023 1.495.311,79
Entnahme Kapitalrücklage 811.460,76
Stand 31.12.2024 9.295.439,11
IV. Jahresfehlbetrag EUR -3.751.322,82
VorjahrEUR -1.495.311,79
Die Betriebsleitung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen.
Anlage 8
Seite 7
B. Rückstellungen EUR 1.641.258,73
VorjahrEUR 1.038.844,53
1. Steuerrückstellungen EUR 348.844,50
VorjahrEUR 150.000,00
Es handelt sich um Gewerbesteuer für das Jahr 2008 aufgrund der Betriebsprüfung.
2. Sonstige Rückstellungen EUR 1.292.414,23
VorjahrEUR 888.844,53
Die Entwicklung der einzelnen Rückstellungen ist im Anhang (Anlage 3, Seite 5) dargestellt.
Anlage 8
Seite 8
C. Verbindlichkeiten EUR 606.103.941,02
Vorjahr EUR 239.381.029,48
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten EUR 225.405.277,14
Vorjahr EUR 237.768.858,35
Ursprungs- Stand Stand
betrag 1.1.2024 Zugang Tilgung 31.12.2024
EUR EUR EUR EUR EUR
Darlehen
Bayerische Landesbank, München 15.000.000,00 12.883.885,63 0,00 611.021,61 12.272.864,02
Bayerische Landesbank, München 12.000.000,00 8.597.593,76 0,00 359.800,43 8.237.793,33
Commerzbank AG Köln 17.000.000,00 8.958.631,41 0,00 729.582,91 8.229.048,50
NRW.BANK AöR Düsseldorf/Münster 22.700.000,00 15.805.949,48 0,00 881.785,60 14.924.163,88
NRW.BANK AöR Düsseldorf/Münster 9.178.930,84 3.158.871,59 0,00 496.556,17 2.662.315,42
NRW.BANK AöR Düsseldorf/Münster 10.000.000,00 7.269.018,26 0,00 476.692,98 6.792.325,28
NRW.BANK AöR Düsseldorf/Münster 5.000.000,00 3.634.509,16 0,00 238.346,50 3.396.162,66
NRW.BANK AöR Düsseldorf/Münster 6.048.196,39 4.448.419,24 0,00 317.175,62 4.131.243,62
Sparkasse KölnBonn 7.000.000,00 4.073.302,66 0,00 355.704,39 3.717.598,27
Sparkasse KölnBonn 6.791.824,53 3.728.929,13 0,00 507.377,12 3.221.552,01
Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale, Frankfurt/Main 72.000.000,00 67.500.000,00 0,00 1.800.000,00 65.700.000,00
Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale, Frankfurt/Main 24.000.000,00 22.650.000,00 0,00 600.000,00 22.050.000,00
Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale, Frankfurt/Main 22.956.142,54 22.956.142,54 0,00 1.147.807,12 21.808.335,42
DZ Hyp AG, Hamburg, zuvor Deutsche Genossenschafts-Hypothekenbank AG Hamburg 7.000.000,00 4.353.157,86 0,00 241.593,53 4.111.564,33
DZ Hyp AG, Münster, zuvor WL Bank AG Münster 10.000.000,00 7.483.001,63 0,00 332.223,45 7.150.778,18
N26 Bank GmbH, Berlin 12.583.918,95 11.161.218,87 0,00 570.894,47 10.590.324,40
Deutsche Kreditbank AG, Berlin 15.000.000,00 13.800.000,00 0,00 600.000,00 13.200.000,00
Deutsche Kreditbank AG, Berlin 5.119.441,58 4.921.954,20 0,00 202.430,80 4.719.523,40
227.384.585,42 0,00 10.468.992,70 216.915.592,72
Kontokorrent Sparkasse KölnBonn 0,00 3.117.771,06
Finanzdisposition (Inanspruchnahme Kreditlinie Sparkasse KölnBonn) 10.000.000,00 5.000.000,00
Zinsabgrenzung 336.568,22 328.093,68
Fällige Zinsen 47.704,71 43.819,68
237.768.858,35 225.405.277,14
Anlage 8
Seite 9
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen EUR 41.423,27
VorjahrEUR 0,00
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen EUR 426.420,79
VorjahrEUR 29.255,24
Der Ausweis betrifft mit TEUR 396 Verbindlichkeiten gegenüber der Koelnmesse GmbH aus
dem Mietverhältnis über die Nordhallen der Messe Köln sowie mit TEUR 30 die Kölner Ge-
sellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH für die Bewachung des Heinrich-Böll-
Platzes.
4. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt KölnEUR 380.229.211,76
VorjahrEUR 1.582.043,31
Der Ausweis betrifft mit TEUR 372.677 das von der Stadt Köln zur Finanzierung des Erwerbs
der Nordhallen der Messe Köln gewährte Darlehen sowie mit TEUR 5.957 die daraus auf das
Wirtschaftsjahr 2024 entfallenden Zinsaufwendungen, mit TEUR 284 die Gebäudewirtschaft
der Stadt Köln, mit TEUR 196 das Darlehen Philharmonie und mit TEUR 1.115 Umsatzsteu-
er, die aufgrund der Organschaft mit der Stadt Köln als Organträgerin hier auszuweisen ist.
5. Sonstige Verbindlichkeiten EUR 1.608,06
VorjahrEUR 872,58
Anlage 8
Seite 10
Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2024
Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren.
1. Umsatzerlöse EUR 11.618.502,45
VorjahrEUR 3.122.276,71
2024
EUR
2023
EUR
Erbbauzinsen 3.379.505,22 2.924.799,42
Mieterträge Nordhallen Messe 7.397.929,11 0,00
Pachteinnahmen 210.980,34 197.477,29
Mietnebenkosten Nordhallen Messe 630.087,78 0,00
11.618.502,45 3.122.276,71
2. Sonstige betriebliche Erträge EUR 10.990.156,19
VorjahrEUR 11.066.723,31
2024
EUR
2023
EUR
Betriebskostenzuschuss der Stadt Köln zur
Weiterleitung an KölnMusik als Einzahlung in die
Kapitalrücklage 5.929.400,00 6.291.390,58
Zinszuschuss der Stadt Köln 2.043.761,16 1.714.975,80
Allgemeiner Betriebskostenzuschuss der Stadt Köln3.000.000,00 3.000.000,00
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 75,03 13.322,60
Finanzhilfe aus dem Kulturfonds Energie des Bundes0,00 35.548,94
Sonstige Erträge 16.920,00 11.485,39
10.990.156,1911.066.723,31
3. Abschreibungen auf immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
und Sachanlagen EUR 6.065.228,08
VorjahrEUR 2.347.365,76
Anlage 8
Seite 11
4. Sonstige betriebliche Aufwendungen EUR 3.768.915,60
VorjahrEUR 4.016.107,68
2024
EUR
2023
EUR
a) Betriebsaufwendungen
Instandhaltung Betriebs- und
Geschäftsausstattung 697.765,98 999.245,47
Instandhaltung Bauten, technische Anlagen
und Maschinen 614.360,40 1.195.499,67
Energiekosten 1.002.467,93 763.991,28
Baubetreuungsentgelte 64.982,32 211.344,86
Nicht abzugsfähige Vorsteuer 186.913,71 208.730,29
Bewachung Heinrich-Böll-Platz und Flora286.667,19 295.165,23
Versicherungen 231.091,94 117.546,94
Grünpflege 138.000,00 72.000,00
Grundbesitzabgaben Bastei und Nordhallen
Messe 150.062,98 6.289,14
Erhaltene Skonti -265,17 -2.044,37
3.372.047,28 3.867.768,51
b) Verwaltungsaufwendungen
Rechts- und Beratungskosten 171.672,06 70.218,71
Personalkostenumlage 63.842,80 58.380,80
Verwaltungskosten 18.800,00 18.800,00
Übrige 142.553,46 939,66
396.868,32 148.339,17
3.768.915,60 4.016.107,68
In den übrigen Verwaltungsaufwendungen sind mit TEUR 135 Finanzierungsnebenkosten
aus der Darlehensaufnahme zur Finanzierung der Nordhallen der Messe Köln enthalten.
5. Abschreibungen auf Finanzanlagen EUR 5.490.120,58
VorjahrEUR 6.172.590,74
Die Abschreibung erfolgte in Höhe des Jahresfehlbetrags 2024 der KölnMusik Betriebs- und
Servicegesellschaft mbH.
Anlage 8
Seite 12
6. Zinsen und ähnliche Aufwendungen EUR 10.395.671,51
VorjahrEUR 3.145.012,81
2024
EUR
2023
EUR
Zinsaufwendungen § 233a AO 159.772,00 2.700,00
Zinsaufwendungen für kurzfristige
Bankverbindlichkeiten 427.556,10 375.900,31
Zinsaufwendungen für langfristige
Bankverbindlichkeiten 3.379.740,35 2.766.300,56
Zinsaufwendungen für langfristige Verbindlichkeiten
gegenüber der Stadt Köln (Erwerb Nordhallen
Messe) 6.427.897,01 0,00
Zinsaufwendungen aus der Abzinsung von
Rückstellungen 706,05 111,94
10.395.671,51 3.145.012,81
7. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag EUR 261.050,46
VorjahrEUR 0,00
Die Ertragsteuern betreffen das Veranlagungsjahr 2008 und resultieren aus im Berichtsjahr
ergangenen Steuerbescheiden aufgrund der Betriebsprüfung.
8. Ergebnis nach Steuern EUR -3.372.327,59
VorjahrEUR -1.492.076,97
9. Sonstige Steuern EUR 378.995,23
VorjahrEUR 3.234,82
Grundsteuer Bastei und Nordhallen Messe.
10. Jahresfehlbetrag EUR -3.751.322,82
VorjahrEUR -1.495.311,79
Beschlussvorlage Rat
7171 Zeichen
Dezernat, Dienststelle II/II/2 Vorlagen-Nummer 2339/2025 Freigabedatum 20.08.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln hier: Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2024 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat stellt gemäß § 4 der Betriebssatzung i.V.m. § 4 der Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen den Jahresabschluss 2024 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln mit einer Bilanzsumme von 783.061.129,93 Euro und einem Jahresfehlbetrag von 3.751.322,82 Euro fest. 2. Der Rat erklärt sich damit einverstanden, dass der Jahresfehlbetrag 2024 von 3.751.322,82 Euro auf das Geschäftsjahr 2025 vorgetragen wird. 3. Der Betriebsleitung wird für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung erteilt. 4. Dem Betriebsausschuss wird für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung erteilt. Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln 01.09.2025 Rat 04.09.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der vom Betriebsausschuss in seiner Sitzung am 23.09.2024 benannte Prüfer für den Jahres- abschluss 2024 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln hat den Abschluss geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen (s. Anlage). Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln hat das Ge- schäftsjahr 2024 mit einem Verlust von 3.751 Tsd. Euro (Vorjahr: 1.495 Tsd. Euro) abge- schlossen. Den Aufwendungen von 26.360 Tsd. Euro (Vorjahr: 15.684 Tsd. Euro) standen da- bei Erträge von 22.609 Tsd. Euro (Vorjahr: 14.189 Tsd. Euro) gegenüber. Da der Verlust 2024 des Veranstaltungszentrums nicht aus städtischen Haushaltsmitteln ausgeglichen wird, ist die- ser auf neue Rechnung vorzutragen. Unter Berücksichtigung der Verlustvorträge aus Vorjah- ren von 9.295 Tsd. Euro ergibt sich damit zum Bilanzstichtag 31.12.2024 ein kumulierter Ge- samtverlust von 13.047 Tsd. Euro. Grundsätzlich ist der Vortrag eines Verlustes auf neue Rechnung nach den Bestimmungen der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) zulässig. Jedoch be- stimmt § 10 Abs. 6 Satz 3 der EigVO, dass ein nach Ablauf von fünf Jahren nicht getilgter Ver- lustvortrag durch Abbuchung von den Rücklagen ausgeglichen werden soll, wenn dies die Ei- genkapitalausstattung zulässt. Ansonsten ist der Verlust aus Haushaltsmitteln auszugleichen. Hinsichtlich der Notwendigkeit des Ausgleichs von Altverlusten der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung wird verwiesen auf die separate Vorlage Nr. 2338/2025, die in gleicher Sitzung be- handelt wird. Das Eigenkapital des Veranstaltungszentrums beträgt zum Bilanzstichtag 31.12.2024 – bei Verrechnung der Verlustvorträge aus Vorjahren und unter Berücksichtigung des Jahresfehlbe- trages 2024 – 175.316 Tsd. Euro, wobei 21.000 Tsd. Euro auf das Stammkapital, 167.363 Euro auf die Kapitalrücklage und -9.295 Tsd. Euro auf die aus den Vorjahren aufgelaufenen Verlustvorträge des Veranstaltungszentrums entfallen. Da die eigenbetriebsähnliche Einrichtung - mit Ausnahme der Verpachtung der Erbbaurechts- grundstücke und der für den Betrieb der Kölner Philharmonie, des Gürzenichs, der Flora, der Rheinterrassen bzw. des Tanzbrunnens und seit 2024 auch der nördlichen Messehallen erfor- derlichen Immobilien an die jeweiligen Betreiber - keine weiteren eigenen wirtschaftlichen Tä- tigkeiten entfaltet, wird deren finanzielle und wirtschaftliche Situation in der Hauptsache durch die Abschreibungen (6.065 Tsd. Euro) und die Zinsaufwendungen (10.396 Tsd. Euro) für die in den Betriebsteilen getätigten Investitionen sowie durch die sonstigen betrieblichen Aufwen- dungen (3.769 Tsd. Euro) bestimmt. Geprägt wird das Geschäftsjahr 2024 von dem Erwerb des nördlichen Messegeländes. Mit Beschluss vom 16.05.2024 hat der Rat die Betriebsleitung der eigenbetriebsähnlichen Einrich- tung ermächtigt, einen Kaufvertrag zum Erwerb des Nordgeländes der Koelnmesse, der sog. „Nordhallen“ (inkl. Congress-Centrum Nord) abzuschließen. Der Kaufvertrag wurde am 05.07.2024 abgeschlossen, der Besitz- bzw. Eigentumsübergang der Immobilien mit allen Rechten und Pflichten erfolgte am 09.08.2024. Inklusive Vertragsnebenkosten belief sich der 3 Kaufpreis auf 373 Mio. €. Basis des Grundstücksgeschäftes war der zwischen der Koeln- messe und der Grundstücksgesellschaft Köln Messe 15-18 GbR bestehende Pachtvertrag, der im Zuge des Ankaufes durch die Stadt bzw. des Veranstaltungszentrums auf Triple-Net, d.h. sämtliche Instandhaltungen sind von der Koelnmesse zu leisten, umgestellt sowie auf eine Laufzeit von 30 Jahren verlängert wurde. Das Invest erwirtschaftet, nach Anfangsverlus- ten in den ersten 10 Jahren, ansteigende Überschüsse, die das Veranstaltungszentrum lang- fristig deutlich entlasten. Infolge der Anlaufverluste führt das Geschäft jedoch zunächst zu ei- ner spürbaren Verschlechterung der mittelfristigen Ergebnisentwicklung, die sich anteilig im Jahresergebnis 2024 niederschlägt. Die Verlustübernahme der KölnMusik GmbH von 5.490 Tsd. Euro führt beim Veranstaltungs- zentrum zu einer entsprechenden Abwertung der Finanzanlage. Dieser steht der aus dem städtischen Haushalt bereitgestellte Betriebskostenzuschuss an die KölnMusik GmbH in Höhe von 5.929 Tsd. Euro gegenüber. Nach dem durch die Erträge aus der gemeinsam mit der Koelnmesse GmbH im Jahre 2002 durchgeführten US-Lease-Transaktion letztmalig erzielten positiven Jahresergebnis hat das Veranstaltungszentrum trotz eines Zuschusses aus dem städtischen Haushalt in Höhe von 3,0 Mio. Euro mangels weiterer nachhaltiger Erträge auch in 2024 wiederum einen Verlust er- wirtschaftet. Da – wie oben ausgeführt - auch der Jahresfehlbetrag 2024 wieder gegen das Eigenkapital verrechnet werden soll, führt dies für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungs- zentrum der Stadt Köln zu einer weiteren Verschlechterung der Liquiditäts- und Finanzlage, die auch nicht durch die für die kommenden Jahre vorgesehenen Zuschüsse aus dem städti- schen Haushalt kompensiert werden kann. Das Eigenkapital (inkl. Jahresfehlbetrag 2024) be- trägt 175.316 Tsd. Euro. Dies entspricht einer Eigenkapitalquote von 22,4%, die als aus- kömmlich zu bezeichnen ist. Das Risikomanagement der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung als reine „Besitzgesellschaft“ stützt sich im Wesentlichen auf die Risikofrüherkennungssysteme der einzelnen Betriebsge- sellschaften, da hier die eigentlichen Unternehmensrisiken der Einrichtung zu sehen sind. Die turnusmäßige Berichterstattung über bestehende Risiken erfolgt mit Mitteilung in gleicher Sit- zung des Betriebsausschusses am 01.09.2025. Weitere Einzelheiten zum Jahresabschluss 2024 ergeben sich aus dem beigefügten Prü- fungsbericht, insbesondere aus dem unter der Anlage 4 aufgeführten Lagebericht der Be- triebsleitung. Anlage: Prüfungsbericht zum Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2024
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2339/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 20.08.2025
- Erstellt
- 22.07.2025 10:52