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AN/0972/2025

KVB den Rücken stärken – Hausrecht konsequent durchsetzen – Verwahrlosung entgegentreten

AfD Antrag nach § 3 23.06.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 03.07.2025, TOP 3.1.8

AfD Antrag nach § 3

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AfD Antrag nach § 3

2435 Zeichen

An die Oberbürgermeisterin der Stadt Köln 
Frau Reker 
  
 
 
Haus Neuerburg  
Gülichplatz 1 – 3  
50667 Köln 
 
Stephan Boyens 
Zimmer 320 
 
Tel: +49 (221) 221-25396 
 
Stephan.Boyens @stadt-
koeln.de 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 23.06.2025 
AN/0972/2025 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 03.07.2025 
 
KVB den Rücken stärken – Hausrecht konsequent durchsetzen – Verwahrlosung 
entgegentreten 
 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrte Damen und Herren, 
 
 
Die Fraktion der AfD bittet Sie darum, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der kommenden 
Ratssitzung zu setzen 
 
 
Beschluss:  
 
Der Rat der Stadt Köln unterstützt die KVB in ihren Plänen, U-Bahn Haltestellen in der Nacht zeit-
weise zu schließen und robust gegen Obdachlose und Drogensüchtige vorzugehen. Dabei wird kon-
sequent eine Feststellung der Identität der betroffenen Personen durchgeführt. Bei Personen ohne 
deutsche Staatsbürgerschaft wird umgehend geprüft, ob diese in Abschiebehaft genommen werden 
können. In jedem Fall wird mit Hinweis auf die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung 
ein Platzverweis gegen den Personenkreis ausgesprochen. Der Rat stärkt Ordnungsamt, KVB und 
Polizei in diesen Aufgaben ausdrücklich den Rücken. Der Rat der Stadt Köln rügt Dr. Rau für die 
jahrlange Untätigkeit in Sachen Drogenkonsum und fordert ihn auf, nach der Sommerpause dem 
Rat ein robustes Sicherheits- und Bekämpfungskonzept vorzulegen. 
  
 
Begründung: 
 
Die Verwahrlosung unserer Stadt schreitet seit der Amtsübernahme durch OB Reker und Dr. Rau, 
ganz besonders aber in den letzten Jahren mit vermehrter Geschwindigkeit voran.

- 2 - 
 
Allein an der U-Bahnstation Appellhofplatz halten sich Nacht für Nacht rund 50 Obdachlose, Dro-
gensüchtige und sonstige Kleinkriminelle auf. Sie hinterlassen Fäkalien, Urin, Essensreste, ge-
brauchte Spritzen und sonstigen Unrat. Allein im vergangenen Jahr musste die KVB rund 1.000 
Hausverbote aussprechen und über 500 Strafanträge stellen. Das Personal, welches durch diese 
Zustände gebunden wird (Service, Ordnung, Reinigung, Kontrolle) verursacht Kosten in Höhe von 
schätzungsweise über 10 Mio. € pro Jahr. Dies ist nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Haushalts-
lage im Allgemeinen und der desolaten Ergebnisse der KVB im Besonderen nicht länger hinnehm-
bar. 
 
 
gez. Matthias Büschges  
(Fraktionsgeschäftsführer)

Beratungsverlauf (1)

03.07.2025 Rat
TOP 3.1.8 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Gülichplatz 1
  • Appellhofplatz

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Details

Aktenzeichen
AN/0972/2025
Typ
AfD Antrag nach § 3
Datum
23.06.2025
Erstellt
23.06.2025 09:57