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KVB den Rücken stärken – Hausrecht konsequent durchsetzen – Verwahrlosung entgegentreten
AfD Antrag nach § 3 AN/0972/2025 vom 23.06.2025
Stand: Am 03.07.2025 im Rat endgültig abgelehnt.
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AfD Antrag nach § 3
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An die Oberbürgermeisterin der Stadt Köln Frau Reker Haus Neuerburg Gülichplatz 1 – 3 50667 Köln Stephan Boyens Zimmer 320 Tel: +49 (221) 221-25396 Stephan.Boyens @stadt- koeln.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 23.06.2025 AN/0972/2025 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 03.07.2025 KVB den Rücken stärken – Hausrecht konsequent durchsetzen – Verwahrlosung entgegentreten Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Damen und Herren, Die Fraktion der AfD bittet Sie darum, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der kommenden Ratssitzung zu setzen Beschluss: Der Rat der Stadt Köln unterstützt die KVB in ihren Plänen, U-Bahn Haltestellen in der Nacht zeit- weise zu schließen und robust gegen Obdachlose und Drogensüchtige vorzugehen. Dabei wird kon- sequent eine Feststellung der Identität der betroffenen Personen durchgeführt. Bei Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft wird umgehend geprüft, ob diese in Abschiebehaft genommen werden können. In jedem Fall wird mit Hinweis auf die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ein Platzverweis gegen den Personenkreis ausgesprochen. Der Rat stärkt Ordnungsamt, KVB und Polizei in diesen Aufgaben ausdrücklich den Rücken. Der Rat der Stadt Köln rügt Dr. Rau für die jahrlange Untätigkeit in Sachen Drogenkonsum und fordert ihn auf, nach der Sommerpause dem Rat ein robustes Sicherheits- und Bekämpfungskonzept vorzulegen. Begründung: Die Verwahrlosung unserer Stadt schreitet seit der Amtsübernahme durch OB Reker und Dr. Rau, ganz besonders aber in den letzten Jahren mit vermehrter Geschwindigkeit voran. - 2 - Allein an der U-Bahnstation Appellhofplatz halten sich Nacht für Nacht rund 50 Obdachlose, Dro- gensüchtige und sonstige Kleinkriminelle auf. Sie hinterlassen Fäkalien, Urin, Essensreste, ge- brauchte Spritzen und sonstigen Unrat. Allein im vergangenen Jahr musste die KVB rund 1.000 Hausverbote aussprechen und über 500 Strafanträge stellen. Das Personal, welches durch diese Zustände gebunden wird (Service, Ordnung, Reinigung, Kontrolle) verursacht Kosten in Höhe von schätzungsweise über 10 Mio. € pro Jahr. Dies ist nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Haushalts- lage im Allgemeinen und der desolaten Ergebnisse der KVB im Besonderen nicht länger hinnehm- bar. gez. Matthias Büschges (Fraktionsgeschäftsführer)
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