3801/2022
Ein neu definiertes Grundnetz für den Motorisierten Individualverkehr
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle III/68/682/1 682/1 Vorlagen-Nummer 18.11.2022 3801/2022 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 22.11.2022 Ein neu definiertes Grundnetz für den Motorisierten Individualverkehr hier: AN/0566/2021, Beschluss des Rates aus der Sitzung vom 24.06.2021, TOP 3.1.20 Auszüge aus dem Beschluss: „Der Rat beauftragt die Verwaltung für den Motorisierten Individualverkehr (MIV) ein neues Grundnetz zu definieren, mit dem Ziel, den vorhanden Straßenraum für den MIV deutlich zu reduzieren, um dem so gewonnen Straßenraum neuen Funktionen zuzuordnen. Städte wie Köln stehen vor einer besonderen Herausforderung. Sie müssen als Wachstumsregi- on eine moderne, leistungsfähige Mobilität erhalten und gleichzeitig die Ziele für den Klimaschutz und die Luftreinhaltung erreichen. Köln setzt dabei auf seine Leitziele aus dem Mobilitätskonzept Köln 2025: Durch die gezielte Stärkung des ÖPNV, der Förderung des Fahrrades und verbesserten Zugang zu weiteren um- weltverträglichen Fortbewegungsformen (z.B. Car-Sharing) im Personen- und Güterverkehr wol- len wir attraktive Alternativen für das Autofahren anbieten.“ Mitteilung der Verwaltung zum aktuellen Bearbeitungsstand: Im Verkehrsausschuss am 23.08.2022 wurde der seinerzeit aktuelle Bearbeitungsstand per Mitteilung der Politik vorgestellt (siehe Mitteilung1490/2022). Die Korridoreinteilung, der Kriterienkatalog und die Bearbeitung von drei Korridoren, zwei linksrheinisch (Nord/West) und einer rechtsrheinisch (Ost), und der Innenstadt wurden vom Ausschuss zur Kenntnis genommen. Auf Grundlage des Kriterienkatalogs wurden von der Verwaltung in den letzten Monaten zwei weitere Korridore bearbeitet. Der bisherige Entwurf des Zielkonzepts des MIV-Grundnetzes wurde um die betreffenden südlichen, links- und rechtsrheinischen Korridore erweitert. Gemeinsame Ausschreibung mit SUMP (Sustainable Urban Mobility Plan) Während der Vorbereitungen zur Ausschreibung der Mobilitätsplanung und des Kommunikations- und Projektmanagementkonzepts für das SUMP-Projekt wurden Parallelen zum neu definierten MIV- Grundnetz festgestellt. Verwaltungsintern wurde entschieden, die Synergien der beiden Projekte zu nutzen. So wurde die Maßgabe 9 des Antrags MIV-Grundnetz („Die Bewertung soll durch einen Facharbeitskreis aus Verkehrsplaner*innen und weiteren Fachleuten erfolgen. In den Prozess sollen darüber hinaus die Industrie- und Handelskammer, die Kreishandwerkerschaft, die Handwerkskam- mer, den Einzelhandelsverband, die Kölner Verkehrsbetriebe, die DEHOGA, Verkehrsverbände und ggf. weitere Institutionen eingebunden werden.“) im Rahmen des SUMP-Projekts ausgeschrieben. Die Beauftragung der beiden Lose des SUMP-Projekts erfolgte im Oktober 2022. 2 Weiteres Vorgehen Bis Ende des Jahres 2022 werden seitens der Verwaltung die restlichen Korridore, linksrheinisch Südwest und rechtsrheinisch Nord, bearbeitet und somit das Zielkonzept eines neu definierten Grundnetzes MIV für das gesamte Stadtgebiet erstellt. Da sich die Vertreter*innen des Facharbeitskreises des MIV-Grundnetzes mit denen des SUMP großenteils überschneiden, soll im 1. Quartal 2023 die Bewertung mit ausgewählten Fachleuten und Interessensvertreter*innen erfolgen. Zeitgleich soll die Kommunikation des neu definierten MIV- Grundnetzes entsprechend der Maßgabe 11 („Um den Bürgerinnen und Bürgern sowie der Politik Transparenz über den Umsetzungsstand zu ermöglichen, ist über den Fortschritt regelmäßig zu be- richten.“) gestartet werden. Gez. Egerer
Anlage 2 - Stellungnahme der Verwaltung zu Anmerkungen der SE Wienke
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Anlage 2 Neu definiertes Grundnetz für den MIV Vorlagen Nr. 3801/2022 Stellungnahme der Verwaltung zu Anmerkungen von SE Wienke: Das angeordnete Lkw-Transitverbot entspricht in der linksrheinischen Kölner Innenstadt dem Beschluss des Verkehrsausschusses zum Lkw-Führungskonzept. Die Rheinuferstraße ist südlich der Severinsbrücke als Lkw-Vorrangroute ausgewiesen. Weitere in der Innenstadt ausgewiesene Lkw-Vorrangrouten sind dem erforderlichen Ver- und Entsorgungsverkehr vorbehalten.
Anlage 1 - Auszug Verkehrsausschuss 22.11.2022
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Anlage 1 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax: (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 25.11.2022 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 18. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 22.11.2022 öffentlich 7.2.13 Ein neu definiertes Grundnetz für den Motorisierten Individualverkehr hier: AN/0566/2021, Beschluss des Rates aus der Sitzung vom 24.06.2021, TOP 3.1.20 3801/2022 RM Lorenz bittet die Mittteilung bis zur nächsten Sitzung am 24.01.2023 zurückzustellen. SE Wienke erinnert an das Lkw-Transitverbot in der Kölner Innenstadt. Weiterhin werde jedoch die Hauptroute für den Lkw-Verkehr mitten durch die Innenstadt und durch den Campus einer Schule geleitet. Dieser Ausschnitt werde nicht explizit dargestellt, sie bitte hier um Nachbesse- rung.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Severinsbrücke
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Details
- Aktenzeichen
- 3801/2022
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 18.11.2022
- Erstellt
- 10.11.2022 13:28