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3801/2022

Ein neu definiertes Grundnetz für den Motorisierten Individualverkehr

Mitteilung Ausschuss 18.11.2022

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 24.01.2023, TOP 7.2.2

Mitteilung Ausschuss

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Anlage 2 - Stellungnahme der Verwaltung zu Anmerkungen der SE Wienke

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Anlage 1 - Auszug Verkehrsausschuss 22.11.2022

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Mitteilung Ausschuss

3578 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/682/1 
682/1 
Vorlagen-Nummer 18.11.2022 
 3801/2022 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 22.11.2022 
 
Ein neu definiertes Grundnetz für den Motorisierten Individualverkehr 
hier: AN/0566/2021, Beschluss des Rates aus der Sitzung vom 24.06.2021, TOP 3.1.20 
Auszüge aus dem Beschluss: 
 
„Der Rat beauftragt die Verwaltung für den Motorisierten Individualverkehr (MIV) ein neues Grundnetz 
zu definieren, mit dem Ziel, den vorhanden Straßenraum für den MIV deutlich zu reduzieren, um dem 
so gewonnen Straßenraum neuen Funktionen zuzuordnen. 
Städte wie Köln stehen vor einer besonderen Herausforderung. Sie müssen als Wachstumsregi-
on eine moderne, leistungsfähige Mobilität erhalten und gleichzeitig die Ziele für den Klimaschutz 
und die Luftreinhaltung erreichen. 
 
Köln setzt dabei auf seine Leitziele aus dem Mobilitätskonzept Köln 2025: Durch die gezielte 
Stärkung des ÖPNV, der Förderung des Fahrrades und verbesserten Zugang zu weiteren um-
weltverträglichen Fortbewegungsformen (z.B. Car-Sharing) im Personen- und Güterverkehr wol-
len wir attraktive Alternativen für das Autofahren anbieten.“ 
 
 
Mitteilung der Verwaltung zum aktuellen Bearbeitungsstand: 
 
 
Im Verkehrsausschuss am 23.08.2022 wurde der seinerzeit aktuelle Bearbeitungsstand per Mitteilung 
der Politik vorgestellt (siehe Mitteilung1490/2022). Die Korridoreinteilung, der Kriterienkatalog und die 
Bearbeitung von drei Korridoren, zwei linksrheinisch (Nord/West) und einer rechtsrheinisch (Ost), und 
der Innenstadt wurden vom Ausschuss zur Kenntnis genommen.  
Auf Grundlage des Kriterienkatalogs wurden von der Verwaltung in den letzten Monaten zwei weitere 
Korridore bearbeitet. Der bisherige Entwurf des Zielkonzepts des MIV-Grundnetzes wurde um die 
betreffenden südlichen, links- und rechtsrheinischen Korridore erweitert. 
 
 Gemeinsame Ausschreibung mit SUMP (Sustainable Urban Mobility Plan) 
Während der Vorbereitungen zur Ausschreibung der Mobilitätsplanung und des Kommunikations- und 
Projektmanagementkonzepts für das SUMP-Projekt wurden Parallelen zum neu definierten MIV-
Grundnetz festgestellt. Verwaltungsintern wurde entschieden, die Synergien der beiden Projekte zu 
nutzen. So wurde die Maßgabe 9 des Antrags MIV-Grundnetz („Die Bewertung soll durch einen 
Facharbeitskreis aus Verkehrsplaner*innen und weiteren Fachleuten erfolgen. In den Prozess sollen 
darüber hinaus die Industrie- und Handelskammer, die Kreishandwerkerschaft, die Handwerkskam-
mer, den Einzelhandelsverband, die Kölner Verkehrsbetriebe, die DEHOGA, Verkehrsverbände und 
ggf. weitere Institutionen eingebunden werden.“) im Rahmen des SUMP-Projekts ausgeschrieben. 
Die Beauftragung der beiden Lose des SUMP-Projekts erfolgte im Oktober 2022.

2 
 
 
 Weiteres Vorgehen 
Bis Ende des Jahres 2022 werden seitens der Verwaltung die restlichen Korridore, linksrheinisch 
Südwest und rechtsrheinisch Nord, bearbeitet und somit das Zielkonzept eines neu definierten 
Grundnetzes MIV für das gesamte Stadtgebiet erstellt. 
Da sich die Vertreter*innen des Facharbeitskreises des MIV-Grundnetzes mit denen des SUMP 
großenteils überschneiden, soll im 1. Quartal 2023 die Bewertung mit ausgewählten Fachleuten und 
Interessensvertreter*innen erfolgen. Zeitgleich soll die Kommunikation des neu definierten MIV-
Grundnetzes entsprechend der Maßgabe 11 („Um den Bürgerinnen und Bürgern sowie der Politik 
Transparenz über den Umsetzungsstand zu ermöglichen, ist über den Fortschritt regelmäßig zu be-
richten.“) gestartet werden. 
 
 
 
Gez. Egerer

Anlage 2 - Stellungnahme der Verwaltung zu Anmerkungen der SE Wienke

504 Zeichen

Anlage 2 
 
Neu definiertes Grundnetz für den MIV  
Vorlagen Nr. 3801/2022 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung zu Anmerkungen von SE Wienke: 
 
Das angeordnete Lkw-Transitverbot entspricht in der linksrheinischen Kölner Innenstadt dem 
Beschluss des Verkehrsausschusses zum Lkw-Führungskonzept. 
 
Die Rheinuferstraße ist südlich der Severinsbrücke als Lkw-Vorrangroute ausgewiesen. 
Weitere in der Innenstadt ausgewiesene Lkw-Vorrangrouten sind dem erforderlichen Ver- und 
Entsorgungsverkehr vorbehalten.

Anlage 1 - Auszug Verkehrsausschuss 22.11.2022

846 Zeichen

Anlage 1 
 
 
Geschäftsführung  
Verkehrsausschuss 
Frau Krause 
Telefon:  (0221) 221-25909 
Fax:   (0221) 221-24447 
E-Mail:   angela.krause@stadt-koeln.de 
Datum:  25.11.2022 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 18. Sitzung des 
Verkehrsausschusses  vom 22.11.2022  
öffentlich 
7.2.13 Ein neu definiertes Grundnetz für den Motorisierten Individualverkehr  
hier: AN/0566/2021, Beschluss des Rates aus der Sitzung vom 24.06.2021, TOP 
3.1.20 
3801/2022 
RM Lorenz bittet die Mittteilung bis zur nächsten Sitzung am 24.01.2023 zurückzustellen. 
 
SE Wienke erinnert an das Lkw-Transitverbot in der Kölner Innenstadt. Weiterhin werde jedoch 
die Hauptroute für den Lkw-Verkehr mitten durch die Innenstadt und durch den Campus einer 
Schule geleitet. Dieser Ausschnitt werde nicht explizit dargestellt, sie bitte hier um Nachbesse-
rung.

Beratungsverlauf (1)

24.01.2023 Verkehrsausschuss
TOP 7.2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Severinsbrücke

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Details

Aktenzeichen
3801/2022
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
18.11.2022
Erstellt
10.11.2022 13:28