2010/0458
Zensus 2011 hier: Durchführung des Zensus 2011, Erhebungsbeauftragtengewinnung
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2010/0458
7856 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
20.10.2010
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt: Amt für Wirtschaft
und Stadtentwicklung
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Ja
Nein
Internetfähig
Verteiler:
Vorlage-Nr. 2010/0458
Magistratsbeschluss-Nr.
Betreff: Zensus 2011
hier: Durchführung des Zensus 2011, Erhebungsbeauftragtengewinnung
Vorlage vom: 14.10.2010
Beschlussvorschlag:
Der Magistrat beschließt die Durchführung des Zensus 2011 in der Wissenschaftsstadt Darmstadt mit
dem vorgelegten Konzept zur Gewinnung von Erhebungsbeauftragten.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Beschluss des Magistrats vom
2
...
Begründung zur Magistratsvorlage vom 14.10.2010
In den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union wird 2011 eine neue gemeinschaftsweite
Volkszählung, genannt Zensus, durchgeführt. Auch die Bundesrepublik Deutschland wird
sich daran mit dem Ziel beteiligen, aktuelle Informationen über Bevölkerungszahlen, über die
demografische und sozioökonomische Struktur der Bevölkerung, der Erwerbstätigen, der
Haushalte und der Familien zu erhalten. Dies ist der erste Zensus in Deutschland seit der
Wiedervereinigung, da die letzten Volkszählungen im früheren Bundesgebiet 1987 bzw. in
der ehemaligen DDR 1981 stattfanden. Damit ist Deutschland im internationalen Vergleich
einer der wenigen Staaten, in denen die letzte Volkszählung auf die 1980er Jahre
zurückgeht.
Auf den damals ermittelten Daten basieren viele der von der amtlichen Bundes- und
Landesstatistik heute veröffentlichten und fortgeschriebenen Daten. Dies gilt beispielsweise
für die Bevölkerungszahlen, die anhand der Zahl der Geburten, der Sterbefälle und der Zu-
und Fortzüge aktualisiert werden. Im Laufe der Jahre nahmen allerdings Ungenauigkeiten in
der Fortschreibung durch historische Umbrüche, wie die Wiedervereinigung und in deren
Folge die vielen Umzüge von Ost nach West, die Flüchtlingsströme aus Osteuropa sowie die
europäische Integration zu. Dies betrifft selbstverständlich nicht die Statistiken zur
Darmstädter Einwohnerentwicklung, die aus der Auswertung des städtischen Melderegisters
erfolgen, z. B. jedoch die vom Hessischen Statistischen Landesamt veröffentlichten
Strukturdaten zu Beschäftigung und zum Gebäude- und Wohnungsbestand.
Zum 01.09.2010 wurde in der Wissenschaftsstadt Darmstadt die Zensus-Erhebungsstelle
eingerichtet. Sie wird im Auftrag des Hessischen Statistischen Landesamtes (HSL) zum
festgelegten Stichtag, dem 09. Mai 2011, mit der Ermittlung der Einwohnerzahl, der
Gebäude- und Wohnungszählung sowie der Haushaltebefragung beginnen.
Zur Durchführung der Befragungen sind in Darmstadt laut Vorgabe des HSL insgesamt ca.
120 Personen notwendig, hiervon ca. 95 Personen für die ca. 8600 Haushaltebefragungen,
ca. 20 Personen für die Gebäude- und Wohnungszählung und ca. 5 Personen für die
Erhebung an Anschriften mit Sonderbereichen. Nach dem Hessischen Ausführungsgesetz
zum Zensusgesetz 2011 haben die Erhebungsstellen das Recht, Erhebungsbeauftragte
auszuwählen und zu bestellen. Aufgrund der Vertraulichkeit der zu erhebenden persönlichen
Daten sollen insbesondere Beschäftigte des öffentlichen Dienstes als Erhebungsbeauftragte
(Interviewerinnen und Interviewer) rekrutiert werden.
Hierzu wird die Zensus-Erhebungsstelle des Magistrates der Wissenschaftsstadt Darmstadt
durch Aushänge, Flyer, über das Intranet sowie über Rundmail anstreben, freiwillige
Erhebungsbeauftragte zu gewinnen. Auch aus dem Bekanntenkreis von Beschäftigten
können Interviewerinnen und Interviewer gewonnen werden.
Sollte darüber hinaus Personalbedarf an Erhebungsbeauftragten bestehen, wird in
Zusammenarbeit mit dem Personalamt versucht, weitere Interviewerinnen und Interviewer zu
gewinnen. Sollten nicht genügend freiwillige Erhebungsbeauftragte gewonnen werden
können, ist die Zensus-Erhebungsstelle per Gesetz berechtigt, Beschäftigte als
Erhebungsbeauftragte zu verpflichten. Diese Möglichkeit soll jedoch nur bei ernsthaften
Problemen mit der Gewinnung von Erhebungsbeauftragten angewendet werden und ist u. a.
aus Motivationsgründen soweit wie möglich zu vermeiden.
Bei der Auswahl der Erhebungsbeauftragten ist zu beachten, dass während der Tätigkeit für
den Zensus kein Bezug zum kommunalen Verwaltungsvollzug besteht, d. h. insbesondere
der Einsatz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus sensiblen Bereichen des
Verwaltungsvollzugs wird im Einzelfall von der Zensus-Erhebungsstelle geprüft. Z. B. ist der
Einsatz des Personenkreises, der in städtischen Ämtern regionalisiert arbeitet, nach
rechtsgültiger Aussage des Hessischen Datenschutzbeauftragten möglich.
3
...
Für die Erhebung der Daten an Sonderanschriften benennt das Personalamt der
Erhebungsstelle bis zu 5 städtische Beschäftigte, die während der Dienstzeit ihrer
Erhebungstätigkeit nachgehen und von ihrer originären Tätigkeit freigestellt werden.
Die von der Zensus-Erhebungsstelle ehrenamtlich eingesetzten Erhebungsbeauftragten
erhalten für ihre Tätigkeit eine steuerfreie Aufwandsentschädigung nach § 11 Abs. 4 ZensG
2011 und den Richtlinien des Hessischen Statistischen Landesamtes (HSL).
Kostenkalkulation:
• für die Haushaltebefragung:
8600 Befragungen : 95 Erhebungsbeauftragte = ca. 90 Befragungen pro Person
Das HSL geht von einer erfolgreichen Befragung in 75 % der Fälle aus.
Für erfolgreich durchgeführte Interviews werden nach den Vorgaben des HSL 10,00 €
gezahlt, für erfolglose Kontaktversuche 2,50 €.
75% von 90 Befragungen = ca. 68 Befragungen x 10,00 € = 680,00 €
25% von 90 Befragungen = ca. 22 Befragungen x 2,50 € = 55,00 €
________
735,00 €
735,00 € x 95 Erhebungsbeauftragte = 69.825,00 €
• für die Gebäude- und Wohnungszählung:
In Darmstadt gibt es nach Angaben des HSL 21.722 Gebäude und 15.007
Eigentumswohnungen sowie Wohnungen in sogenannten Nicht-Wohngebäuden
(Doppelnutzung z. B. durch Geschäftsräume im Erdgeschoss und Wohnungen in den
Geschossen darüber). Nach Schätzungen des HSL sind hiervon je ca. 3%
„Begehungsfälle“, d. h. rund 1.100 Wohnungen müssen durch ca. 20
Erhebungsbeauftragte aufgesucht werden, um die notwendigen Daten zu erheben.
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...
Die Interviewerentschädigung pro Anschrift beträgt nach den Vorgaben des HSL
15,00 € pro Wohnung.
1.100 x 15,00 € = 16.500,00 €
• für die Erhebung an Sonderanschriften:
Diese Befragungen können von ca. 5 städtischen Beschäftigten während ihrer
regelmäßigen Arbeitszeit wahrgenommen werden. Um diesen einen Anreiz zur
Ausübung der Erhebungstätigkeit zu bieten, werden bis zu 5 Tage
Sonderurlaub/Dienstbefreiung und keine zusätzliche Aufwandsentschädigung
gewährt. Dies ist mit dem Personalamt abgestimmt.
Gesamtkosten für Interviewerentschädigung: 86.325,00 €
Laut Verordnung zur Regelung der Kostenerstattung nach § 15 Abs. 1 des Hessischen
Ausführungsgesetzes zum Zensusgesetz 2011 erhält die Wissenschaftsstadt Darmstadt für
die Durchführung des Zensus 2011 einen Kostenausgleich, der 2011 und 2012 zur
Auszahlung kommen wird. Damit soll dem Konnexitätsprinzip Genüge getan werden. Dies
wird dazu führen, dass die der Zensus-Erhebungsstelle der Wissenschaftsstadt Darmstadt
entstehenden Kosten für die Durchführung des Zensus zu einem wichtigen Teil vom Land
Hessen erstattet werden.
Darmstadt, den 14.10.2010
D e z e r n a t I
Walter Hoffmann
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2010/0458
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 14.10.2010
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00