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2010/0458

Zensus 2011 hier: Durchführung des Zensus 2011, Erhebungsbeauftragtengewinnung

Magistratsvorlage 14.10.2010

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2010/0458

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2010/0458

7856 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
20.10.2010 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat I  an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Amt für Wirtschaft 
und Stadtentwicklung 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig    
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2010/0458  
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Zensus 2011 
hier: Durchführung des Zensus 2011, Erhebungsbeauftragtengewinnung 
 
Vorlage vom: 14.10.2010 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Der Magistrat beschließt die Durchführung des Zensus 2011 in der Wissenschaftsstadt Darmstadt mit 
dem vorgelegten Konzept zur Gewinnung von Erhebungsbeauftragten. 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 14.10.2010  
 
In den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union wird 2011 eine neue gemeinschaftsweite 
Volkszählung, genannt Zensus, durchgeführt. Auch die Bundesrepublik Deutschland wird 
sich daran mit dem Ziel beteiligen, aktuelle Informationen über Bevölkerungszahlen, über die 
demografische und sozioökonomische Struktur der Bevölkerung, der Erwerbstätigen, der 
Haushalte und der Familien zu erhalten. Dies ist der erste Zensus in Deutschland seit der 
Wiedervereinigung, da die letzten Volkszählungen im früheren Bundesgebiet 1987 bzw. in 
der ehemaligen DDR 1981 stattfanden. Damit ist Deutschland im internationalen Vergleich 
einer der wenigen Staaten, in denen die letzte Volkszählung auf die 1980er Jahre 
zurückgeht.  
Auf den damals ermittelten Daten basieren viele der von der amtlichen Bundes- und 
Landesstatistik heute veröffentlichten und fortgeschriebenen Daten. Dies gilt beispielsweise 
für die Bevölkerungszahlen, die anhand der Zahl der Geburten, der Sterbefälle und der Zu- 
und Fortzüge aktualisiert werden. Im Laufe der Jahre nahmen allerdings Ungenauigkeiten in 
der Fortschreibung durch historische Umbrüche, wie die Wiedervereinigung und in deren 
Folge die vielen Umzüge von Ost nach West, die Flüchtlingsströme aus Osteuropa sowie die 
europäische Integration zu. Dies betrifft selbstverständlich nicht die Statistiken zur 
Darmstädter Einwohnerentwicklung, die aus der Auswertung des städtischen Melderegisters 
erfolgen, z. B. jedoch die vom Hessischen Statistischen Landesamt veröffentlichten 
Strukturdaten zu Beschäftigung und zum Gebäude- und Wohnungsbestand. 
Zum 01.09.2010 wurde in der Wissenschaftsstadt Darmstadt die Zensus-Erhebungsstelle 
eingerichtet. Sie wird im Auftrag des Hessischen Statistischen Landesamtes (HSL) zum 
festgelegten Stichtag, dem 09. Mai 2011, mit der Ermittlung der Einwohnerzahl, der 
Gebäude- und Wohnungszählung sowie der Haushaltebefragung beginnen. 
 
Zur Durchführung der Befragungen sind in Darmstadt laut Vorgabe des HSL insgesamt ca. 
120 Personen notwendig, hiervon ca. 95 Personen für die ca. 8600 Haushaltebefragungen, 
ca. 20 Personen für die Gebäude- und Wohnungszählung und ca. 5 Personen für die 
Erhebung an Anschriften mit Sonderbereichen. Nach dem Hessischen Ausführungsgesetz 
zum Zensusgesetz 2011 haben die Erhebungsstellen das Recht, Erhebungsbeauftragte 
auszuwählen und zu bestellen. Aufgrund der Vertraulichkeit der zu erhebenden persönlichen 
Daten sollen insbesondere Beschäftigte des öffentlichen Dienstes als Erhebungsbeauftragte 
(Interviewerinnen und Interviewer) rekrutiert werden. 
 
Hierzu wird die Zensus-Erhebungsstelle des Magistrates der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
durch Aushänge, Flyer, über das Intranet sowie über Rundmail anstreben, freiwillige 
Erhebungsbeauftragte zu gewinnen. Auch aus dem Bekanntenkreis von Beschäftigten 
können Interviewerinnen und Interviewer gewonnen werden.  
 
Sollte darüber hinaus Personalbedarf an Erhebungsbeauftragten bestehen, wird in 
Zusammenarbeit mit dem Personalamt versucht, weitere Interviewerinnen und Interviewer zu 
gewinnen. Sollten nicht genügend freiwillige Erhebungsbeauftragte gewonnen werden 
können, ist die Zensus-Erhebungsstelle per Gesetz berechtigt, Beschäftigte als 
Erhebungsbeauftragte zu verpflichten. Diese Möglichkeit soll jedoch nur bei ernsthaften 
Problemen mit der Gewinnung von Erhebungsbeauftragten angewendet werden und ist u. a. 
aus Motivationsgründen soweit wie möglich zu vermeiden. 
 
Bei der Auswahl der Erhebungsbeauftragten ist zu beachten, dass während der Tätigkeit für 
den Zensus kein Bezug zum kommunalen Verwaltungsvollzug besteht, d. h. insbesondere 
der Einsatz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus sensiblen Bereichen des 
Verwaltungsvollzugs wird im Einzelfall von der Zensus-Erhebungsstelle geprüft. Z. B. ist der 
Einsatz des Personenkreises, der in städtischen Ämtern regionalisiert arbeitet, nach 
rechtsgültiger Aussage des Hessischen Datenschutzbeauftragten möglich.

3 
... 
Für die Erhebung der Daten an Sonderanschriften benennt das Personalamt der 
Erhebungsstelle bis zu 5 städtische Beschäftigte, die während der Dienstzeit ihrer 
Erhebungstätigkeit nachgehen und von ihrer originären Tätigkeit freigestellt werden. 
 
Die von der Zensus-Erhebungsstelle ehrenamtlich eingesetzten Erhebungsbeauftragten 
erhalten für ihre Tätigkeit eine steuerfreie Aufwandsentschädigung nach § 11 Abs. 4 ZensG 
2011 und den Richtlinien des Hessischen Statistischen Landesamtes (HSL). 
 
Kostenkalkulation: 
 
• für die Haushaltebefragung: 
 
 8600 Befragungen : 95 Erhebungsbeauftragte = ca. 90 Befragungen pro Person 
  
 Das HSL geht von einer erfolgreichen Befragung in 75 % der Fälle aus. 
Für erfolgreich durchgeführte Interviews werden nach den Vorgaben des HSL 10,00 € 
gezahlt, für erfolglose Kontaktversuche 2,50 €. 
 
 75% von 90 Befragungen = ca. 68 Befragungen x 10,00 € =  680,00 € 
 
 25% von 90 Befragungen = ca. 22 Befragungen x   2,50 € =   55,00  € 
                    ________
                                  735,00  €
           
 
 735,00 € x 95 Erhebungsbeauftragte =          69.825,00 € 
 
•  für die Gebäude- und Wohnungszählung: 
 
In Darmstadt gibt es nach Angaben des HSL 21.722 Gebäude und 15.007 
Eigentumswohnungen sowie Wohnungen in sogenannten Nicht-Wohngebäuden 
(Doppelnutzung z. B. durch Geschäftsräume im Erdgeschoss und Wohnungen in den 
Geschossen darüber). Nach Schätzungen des HSL sind hiervon je ca. 3% 
„Begehungsfälle“, d. h. rund 1.100 Wohnungen müssen durch ca. 20 
Erhebungsbeauftragte aufgesucht werden, um die notwendigen Daten zu erheben.

4 
... 
Die Interviewerentschädigung pro Anschrift beträgt nach den Vorgaben des HSL 
15,00 € pro Wohnung. 
 
1.100 x 15,00 € =         16.500,00 € 
 
• für die Erhebung an Sonderanschriften: 
 
Diese Befragungen können von ca. 5 städtischen Beschäftigten während ihrer 
regelmäßigen Arbeitszeit wahrgenommen werden. Um diesen einen Anreiz zur 
Ausübung der Erhebungstätigkeit zu bieten, werden bis zu 5 Tage 
Sonderurlaub/Dienstbefreiung und keine zusätzliche Aufwandsentschädigung 
gewährt. Dies ist mit dem Personalamt abgestimmt. 
 
 
Gesamtkosten für Interviewerentschädigung:     86.325,00 €
  
 
Laut Verordnung zur Regelung der Kostenerstattung nach § 15 Abs. 1 des Hessischen 
Ausführungsgesetzes zum Zensusgesetz 2011 erhält die Wissenschaftsstadt Darmstadt für 
die Durchführung des Zensus 2011 einen Kostenausgleich, der 2011 und 2012 zur 
Auszahlung kommen wird. Damit soll dem Konnexitätsprinzip Genüge getan werden. Dies 
wird dazu führen, dass die der Zensus-Erhebungsstelle der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
entstehenden Kosten für die Durchführung des Zensus zu einem wichtigen Teil vom Land 
Hessen erstattet werden. 
 
 
Darmstadt, den 14.10.2010 
D e z e r n a t  I         
 
 
 
 
 
Walter Hoffmann

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Details

Vorlagen-Nr.
2010/0458
Typ
Magistratsvorlage
Datum
14.10.2010
Erstellt
29.09.2026 00:00