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2011/0247

1. Nachtragswirtschaftsplan 2010 des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft und Stadtreinigung Darmstadt (EAD) hier: Genehmigungsverfügung der Aufsichtsbehörde

Magistratsvorlage 31.05.2011

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2011/0247

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3569 Zeichen

Regierungspräsidium Darmstadt
Regierungspräsidium Darmstadt 64278 Darmstadt
Wisse'1schaft s (' L/rl' n<; ad t
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F Ir.:mzv N - I
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HESSEN
-u-- -.. -
Magistrat der
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Luisenplatz 5
64283 Darmstadt
Unser Zeichen:
Ihre Berichte vom:
Ihr Ansprechpartner:
Zimmernummer:
Telefon/ Fax:
E·Mail:
Datum:
I 16 - 33 f 02 - 11 -
29. April und 17. Mai 2011
Jörg Nehrbaß
2.37
06151 125309/124610
joerg.n eh rbass@rpda.hessen.de
Zl Mai 2011
Kommunal- und Finanzaufsicht über die Wissenschaftsstadt Darmstadt nach §§ 135 und
136 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO); Erster Nachtragswirtschaftsplan des Eigen­
betriebs "Abfallwirtschaft und Stadtreinigung der Stadt Darmstadt (EAD)" für das Wirt­
schaftsjahr 2010
Hiermit erteile ich die Genehmigung zu dem genehmigungspflichtigen Teil des Beschlusses
zum ersten Nachtragswirtschaftsplan des Eigenbetriebs "Abfallwirtschaft und Stadtreinigung
der Stadt Darmstadt" für das Wirtschaftsjahr 201 O.
Genehmigung
zur Aufnahme der unter Ziffer 3 des Beschlusses zum ersten Nachtragswirtschaftsplan des
Eigenbetriebs ,Abfallwirtschaft und Stadtreinigung der Stadt Darmstadt" für das Wirtschafts­
jahr 2010 vorgesehenen Kredite in Höhe von
5.500.000,-- €
(i. W.: "Fünf Millionen fünfhunderttausend Euro")
die durch den ersten Nachtragswirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 201 0 gegenüber der
Festsetzung im ursprünglichen Wirtschaftsplan für 2010 von 0,-- € um den Betrag von
5.500.000,·- € erhöht wurde, gemäß § 115 Absatz 1 Nr. 3 und Absatz 3 in Verbindung mit
§ 114j Absatz 2 HGO unter dem Vorbehalt, dass die Aufnahme der einzelnen Kredite weiter­
hin jeweils meiner Genehmigung nach § 114j Absatz 4 Nr. 2 HGO (Einzelgenehmigung) be­
darf.
Regierungspräsidium Darmstadt
Luisenplatz 2, Kollegiengebäude
64283 Darmstadt
5ervicezeiten:
Mo. - Do. 8:00 bis 16:30 Uhr
Freitag 8:00 bis 15:00 Uhr
Fristenbriefkasten:
Luisenplatz 2
64283 Darmstadt
Internet:
www.rp-darmstadt.hessen.de
Telefon:
Telefax:
06151 12 0 (Zentrale) Öffentliche Verkehrsmittel:
06151 12 6347 (allgemein) Haltestelle Luisenplatz - 2-

- 2 -
Aufgrund der angespannten Haushaltssituation der Wissenschaftsstadt Darmstadt gelten die
bereits bei Genehmigung der genehmigungspflichtigen Teile der Haushaltsatzung des städ­
tischen Haushaltes für das Haushaltsjahr 2010 sowie zu den genehmigungspflichtigen Teilen
der Beschlüsse zu den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe ,,Äbfallwirtschaft und Stadtreini­
gung der Stadt Darmstadt", "Bäder der Wissenschaftsstadt Darmstadt", "Immobilienmana­
gement der Wissenschaftsstadt Darmstadt" und "Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Dar­
mstadt" für das Wirtschaftsjahr 2010 vom 6. August 2010, Az.: I 16 - 33 f 02 - 11 -, verfügten
Auflagen und Zustimmungsvorbehalte unverändert.
Die Wirtschaftsführung im Eigenbetrieb sollte so gestaltet werden, dass keine Verluste ent­
stehen. Zur Sicherstellung einer hohen Transparenz der tatsächlichen Finanzlage sollten Ver­
luste zeitnah über den städtischen Haushalt ausgeglichen werden.
Der bereits am 7. Oktober 2010 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Nach­
tragswirtschaftsplan des Eigenbetriebs "Abfallwirtschaft und Stadtreinigung der Stadt Dar­
mstadt" wurde meiner Behörde erst mit Vorlagebericht vom 29. April 2011 und Ergänzungs­
bericht vom 17. Mai 2011 zur Genehmigung vorgelegt. Künftig bitte ich, eine zeitnahe
Vorlage solcher Genehmigungsunterlagen sicherzustellen.
Diese Verfügung ist der Stadtverordnetenversammlung gemäß § 50 Absatz 3 HGO in geeig­
neter Weise mitzuteilen.
In Vertretung
~0m

2011/0247

3121 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
01.06.2011 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat II  an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Finanzverwaltung 
        - Abt. Kämmerei 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2011/0247 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: 1. Nachtragswirtschaftsplan 2010 des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft und 
Stadtreinigung Darmstadt (EAD) 
hier: Genehmigungsverfügung der Aufsichtsbehörde 
 
Vorlage vom: 31.05.2011 
 
Beschlussvorschlag: 
1. Von der beiliegenden Verfügung des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 27. Mai 2011 zum 1. 
Nachtragswirtschaftsplan 2010 des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft und Stadtreinigung der Stadt 
Darmstadt (EAD) wird Kenntnis genommen.  
 
2. Diese Vorlage wird der Stadtverordnetenversammlung zusammen mit der Verfügung des 
Regierungspräsidiums vom 27. Mai 2011 gemäß § 50 Abs. 3 HGO zur Kenntnisnahme vorgelegt.
 
 
Anlagen: Genehmigungsverfügung RP zum 1. NTG 2010 des EAD 
 
Datenschutzrelevante Anlage:

2 
... 
 
Beschluss des Magistrats vom

3 
... 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 31. Mai 2011  
 
Im 1. Nachtragswirtschaftsplan 2010 des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft und Stadtreinigung der 
Stadt Darmstadt (EAD) wurden die Übertragung der Aufgabenbereiche Gebäudereinigung und 
Hauswirtschaft der städtischen Kindertagesstätten auf den EAD, der Entsorgungsauftrag DSD 
sowie die Restfinanzierung des Neu baus Knell durch Darlehnsaufnahme in Höhe von 5,5 Mio. € 
umgesetzt. 
 
Mit der Darlehnsaufnahme enthält der 1. Nachtragswirtschaftsplan 2010 des EAD 
genehmigungspflichtige Teile und war somit der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorzulegen. 
Mit Verfügung vom 27. Mai 2011 hat das Regierungspräsidium Darmstadt als Aufsichtsbehörde 
diesen 1. Nachtragswirtschaftsplan 2010 genehmigt. Die Genehmigung erfolgte aufgrund der 
angespannten Haushaltssituation der Wissenschaftsstadt Darmstadt unter den bisherigen Auflagen 
und Zustimmungsvorbehalten zur Haushaltssatzung des städtischen Haushaltes bzw. zu den 
genehmigungspflichtigen Teilen der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe für das Haushalts-
/Wirtschaftsjahr 2010.  
 
Die Aufsichtsbehörde weist darauf hin, dass die Wirtschaftsführung im Eigenbetrieb so gestaltet 
werden solle, dass keine Verluste entstehen. Entstehende Verluste sollen zeitnah über den 
städtischen Haushalt ausgeglichen werden.  
 
Da für den Kernhaushalt kein Nachtragshaushalt 2010 aufzustellen war, wurde die Übersendung 
des bereits am 7. Oktober 2010 beschlossenen Nachtragswirtschaftsplans des EAD leider 
versäumt. Die Vorlage bei der Aufsichtsbehörde erfolgte daher erst verspätet am 29. April 2011 und 
wurde ergänzt mit Bericht vom 17. Mai 2011. 
 
Darmstadt, 31. Mai 2011 
 
Der Dezernent II 
i. V. 
 
 
 
Walter Hoffmann 
Oberbürgermeister

Beratungsverlauf (4)

TOP 26
TOP 5
TOP 312
TOP 7

Orte (1)

  • Luisenplatz 2

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Details

Vorlagen-Nr.
2011/0247
Typ
Magistratsvorlage
Datum
31.05.2011
Erstellt
29.09.2026 00:00