2011/0247
1. Nachtragswirtschaftsplan 2010 des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft und Stadtreinigung Darmstadt (EAD) hier: Genehmigungsverfügung der Aufsichtsbehörde
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3569 Zeichen
Regierungspräsidium Darmstadt
Regierungspräsidium Darmstadt 64278 Darmstadt
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Magistrat der
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Luisenplatz 5
64283 Darmstadt
Unser Zeichen:
Ihre Berichte vom:
Ihr Ansprechpartner:
Zimmernummer:
Telefon/ Fax:
E·Mail:
Datum:
I 16 - 33 f 02 - 11 -
29. April und 17. Mai 2011
Jörg Nehrbaß
2.37
06151 125309/124610
joerg.n eh rbass@rpda.hessen.de
Zl Mai 2011
Kommunal- und Finanzaufsicht über die Wissenschaftsstadt Darmstadt nach §§ 135 und
136 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO); Erster Nachtragswirtschaftsplan des Eigen
betriebs "Abfallwirtschaft und Stadtreinigung der Stadt Darmstadt (EAD)" für das Wirt
schaftsjahr 2010
Hiermit erteile ich die Genehmigung zu dem genehmigungspflichtigen Teil des Beschlusses
zum ersten Nachtragswirtschaftsplan des Eigenbetriebs "Abfallwirtschaft und Stadtreinigung
der Stadt Darmstadt" für das Wirtschaftsjahr 201 O.
Genehmigung
zur Aufnahme der unter Ziffer 3 des Beschlusses zum ersten Nachtragswirtschaftsplan des
Eigenbetriebs ,Abfallwirtschaft und Stadtreinigung der Stadt Darmstadt" für das Wirtschafts
jahr 2010 vorgesehenen Kredite in Höhe von
5.500.000,-- €
(i. W.: "Fünf Millionen fünfhunderttausend Euro")
die durch den ersten Nachtragswirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 201 0 gegenüber der
Festsetzung im ursprünglichen Wirtschaftsplan für 2010 von 0,-- € um den Betrag von
5.500.000,·- € erhöht wurde, gemäß § 115 Absatz 1 Nr. 3 und Absatz 3 in Verbindung mit
§ 114j Absatz 2 HGO unter dem Vorbehalt, dass die Aufnahme der einzelnen Kredite weiter
hin jeweils meiner Genehmigung nach § 114j Absatz 4 Nr. 2 HGO (Einzelgenehmigung) be
darf.
Regierungspräsidium Darmstadt
Luisenplatz 2, Kollegiengebäude
64283 Darmstadt
5ervicezeiten:
Mo. - Do. 8:00 bis 16:30 Uhr
Freitag 8:00 bis 15:00 Uhr
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- 2 -
Aufgrund der angespannten Haushaltssituation der Wissenschaftsstadt Darmstadt gelten die
bereits bei Genehmigung der genehmigungspflichtigen Teile der Haushaltsatzung des städ
tischen Haushaltes für das Haushaltsjahr 2010 sowie zu den genehmigungspflichtigen Teilen
der Beschlüsse zu den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe ,,Äbfallwirtschaft und Stadtreini
gung der Stadt Darmstadt", "Bäder der Wissenschaftsstadt Darmstadt", "Immobilienmana
gement der Wissenschaftsstadt Darmstadt" und "Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Dar
mstadt" für das Wirtschaftsjahr 2010 vom 6. August 2010, Az.: I 16 - 33 f 02 - 11 -, verfügten
Auflagen und Zustimmungsvorbehalte unverändert.
Die Wirtschaftsführung im Eigenbetrieb sollte so gestaltet werden, dass keine Verluste ent
stehen. Zur Sicherstellung einer hohen Transparenz der tatsächlichen Finanzlage sollten Ver
luste zeitnah über den städtischen Haushalt ausgeglichen werden.
Der bereits am 7. Oktober 2010 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Nach
tragswirtschaftsplan des Eigenbetriebs "Abfallwirtschaft und Stadtreinigung der Stadt Dar
mstadt" wurde meiner Behörde erst mit Vorlagebericht vom 29. April 2011 und Ergänzungs
bericht vom 17. Mai 2011 zur Genehmigung vorgelegt. Künftig bitte ich, eine zeitnahe
Vorlage solcher Genehmigungsunterlagen sicherzustellen.
Diese Verfügung ist der Stadtverordnetenversammlung gemäß § 50 Absatz 3 HGO in geeig
neter Weise mitzuteilen.
In Vertretung
~0m
2011/0247
3121 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
01.06.2011
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt: Finanzverwaltung
- Abt. Kämmerei
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Ja
Nein
Internetfähig
Verteiler:
Vorlage-Nr. 2011/0247
Magistratsbeschluss-Nr.
Betreff: 1. Nachtragswirtschaftsplan 2010 des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft und
Stadtreinigung Darmstadt (EAD)
hier: Genehmigungsverfügung der Aufsichtsbehörde
Vorlage vom: 31.05.2011
Beschlussvorschlag:
1. Von der beiliegenden Verfügung des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 27. Mai 2011 zum 1.
Nachtragswirtschaftsplan 2010 des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft und Stadtreinigung der Stadt
Darmstadt (EAD) wird Kenntnis genommen.
2. Diese Vorlage wird der Stadtverordnetenversammlung zusammen mit der Verfügung des
Regierungspräsidiums vom 27. Mai 2011 gemäß § 50 Abs. 3 HGO zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Anlagen: Genehmigungsverfügung RP zum 1. NTG 2010 des EAD
Datenschutzrelevante Anlage:
2
...
Beschluss des Magistrats vom
3
...
Begründung zur Magistratsvorlage vom 31. Mai 2011
Im 1. Nachtragswirtschaftsplan 2010 des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft und Stadtreinigung der
Stadt Darmstadt (EAD) wurden die Übertragung der Aufgabenbereiche Gebäudereinigung und
Hauswirtschaft der städtischen Kindertagesstätten auf den EAD, der Entsorgungsauftrag DSD
sowie die Restfinanzierung des Neu baus Knell durch Darlehnsaufnahme in Höhe von 5,5 Mio. €
umgesetzt.
Mit der Darlehnsaufnahme enthält der 1. Nachtragswirtschaftsplan 2010 des EAD
genehmigungspflichtige Teile und war somit der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorzulegen.
Mit Verfügung vom 27. Mai 2011 hat das Regierungspräsidium Darmstadt als Aufsichtsbehörde
diesen 1. Nachtragswirtschaftsplan 2010 genehmigt. Die Genehmigung erfolgte aufgrund der
angespannten Haushaltssituation der Wissenschaftsstadt Darmstadt unter den bisherigen Auflagen
und Zustimmungsvorbehalten zur Haushaltssatzung des städtischen Haushaltes bzw. zu den
genehmigungspflichtigen Teilen der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe für das Haushalts-
/Wirtschaftsjahr 2010.
Die Aufsichtsbehörde weist darauf hin, dass die Wirtschaftsführung im Eigenbetrieb so gestaltet
werden solle, dass keine Verluste entstehen. Entstehende Verluste sollen zeitnah über den
städtischen Haushalt ausgeglichen werden.
Da für den Kernhaushalt kein Nachtragshaushalt 2010 aufzustellen war, wurde die Übersendung
des bereits am 7. Oktober 2010 beschlossenen Nachtragswirtschaftsplans des EAD leider
versäumt. Die Vorlage bei der Aufsichtsbehörde erfolgte daher erst verspätet am 29. April 2011 und
wurde ergänzt mit Bericht vom 17. Mai 2011.
Darmstadt, 31. Mai 2011
Der Dezernent II
i. V.
Walter Hoffmann
Oberbürgermeister
Beratungsverlauf (4)
Orte (1)
- Luisenplatz 2
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2011/0247
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 31.05.2011
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00